Die Auftraggeberin, die Stiftung Kulturpalast Hamburg, betreibt im "Wasserwerk" in Hamburg-Billstedt im Öjendorfer Weg 30a den Kultur Palast Billstedt. Dieses Stadtteilkulturzentrum für Billstedt und den Hamburger Osten ist ein generationsübergreifendes Veranstaltungs- und Akademiezentrum. Es besteht aus einem Haupthaus und einem Vorderhaus. Gegenstand der Ausschreibung ist ein Erweiterungsbau, der als Zwischenbau die beiden Bestandsbauten mit folgenden Funktionen miteinander verbinden soll: — Veranstaltungsraum mit 500 Plätzen und Bühne, — Ton- und Medienstudio, — Proberäume und Ateliers für die HipHop Academy, das Rapstudio, die Graffitiwerkstatt und Tanzstudios, — Kindertagesstätte auf zwei Geschossen für 60 Kinder im Elementar- und Krippenbereich, — Dachgarten mit Außenfläche und Aktivwerkstatt für die Kita, — Fahrstuhl für barrierefreien Zugang und Verbindung der Einzelgebäude. Die Baugenehmigung wurde am 3.8.2014 beantragt. Das Verfahren ist noch nicht abgeschlossen. Der Auftragnehmer hat auf der Grundlage der Baugenehmigung eine vollständige Ausführungsplanung zu erstellen. Die Bauarbeiten haben im laufenden Betrieb zu erfolgen. Die Bauleistung ist mit allen Einbauten schlüsselfertig auf Grundlage einer teilfunktionalen und globalen Leistungsbeschreibung zu einem Pauschalpreis anzubieten.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-02-06.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2014-12-22.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2014-12-22) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Bauarbeiten für Gebäude, die der Freizeitgestaltung, dem Sport, der Kultur, der Unterbringung und Verpflegung dienen
Menge oder Umfang:
Viergeschossiger Erweiterungsbau inkl. Kita (insgesamt ca. 2.281 qm Nutzfläche inkl. Altbauflächen in der Pumpenhalle und dem Vorderhaus, ohne Dachgarten) mit einem größeren Veranstaltungsraum mit ca. 500 Sitzplätzen.— Kellergeschoss: Umkleideräume, WCs, Duschen, Lagerräume, Technik, Logistik.— Erdgeschoss: Großer Veranstaltungsraum mit fester Bühne, die zusätzlich noch erweiterbar ist und rd. 500 Sitzplätze fasst. Der Veranstaltungsraum kann durch eine Trennwand auch als Proberaum genutzt werden bzw. für kleine Veranstaltungsformate verkleinert werden. Backstagebereich und Technik, notwendige Infrastruktur für das Tagesgeschäft ist ebenfalls im EG untergebracht. Zusätzlich ein Eingangsbereich mit Empfangsbüro, Cateringeinheit und Garderobe.— Erstes Obergeschoss: Offene Galerie, die die Erreichbarkeit der Gruppenräume im 1. OG und die Verbindung zum Haupthaus umschließt. Gleichzeitig können hier bei größeren Veranstaltungen Sitzplätze geschaffen werden und der Raum über dem neuen Eingangsbereich ansonsten durch eine trennbare Glaswand auch als Gruppen- und Seminarraum genutzt werden. Zudem ist ein Multifunktionsraum vorgesehen.— Zweites Obergeschoss: Zwei Gruppenräume, vier Büros bzw. Besprechungsräume, ein Lagerraum, Bewegungsraum Kita.— Drittes Obergeschoss: Kita mit ca. 12 Krippen- und 48 Elementarplätzen inkl. aller Gruppenräume.— Dachgarten: Außenfläche vom Kindergarten und Kulturpalast.
Viergeschossiger Erweiterungsbau inkl. Kita (insgesamt ca. 2.281 qm Nutzfläche inkl. Altbauflächen in der Pumpenhalle und dem Vorderhaus, ohne Dachgarten) mit einem größeren Veranstaltungsraum mit ca. 500 Sitzplätzen.— Kellergeschoss: Umkleideräume, WCs, Duschen, Lagerräume, Technik, Logistik.— Erdgeschoss: Großer Veranstaltungsraum mit fester Bühne, die zusätzlich noch erweiterbar ist und rd. 500 Sitzplätze fasst. Der Veranstaltungsraum kann durch eine Trennwand auch als Proberaum genutzt werden bzw. für kleine Veranstaltungsformate verkleinert werden. Backstagebereich und Technik, notwendige Infrastruktur für das Tagesgeschäft ist ebenfalls im EG untergebracht. Zusätzlich ein Eingangsbereich mit Empfangsbüro, Cateringeinheit und Garderobe.— Erstes Obergeschoss: Offene Galerie, die die Erreichbarkeit der Gruppenräume im 1. OG und die Verbindung zum Haupthaus umschließt. Gleichzeitig können hier bei größeren Veranstaltungen Sitzplätze geschaffen werden und der Raum über dem neuen Eingangsbereich ansonsten durch eine trennbare Glaswand auch als Gruppen- und Seminarraum genutzt werden. Zudem ist ein Multifunktionsraum vorgesehen.— Zweites Obergeschoss: Zwei Gruppenräume, vier Büros bzw. Besprechungsräume, ein Lagerraum, Bewegungsraum Kita.— Drittes Obergeschoss: Kita mit ca. 12 Krippen- und 48 Elementarplätzen inkl. aller Gruppenräume.— Dachgarten: Außenfläche vom Kindergarten und Kulturpalast.
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stiftung Kulturpalast Hamburg
Postanschrift: Öjendorfer Weg 30a
Postleitzahl: 22119
Postort: Hamburg
Kontakt
Internetadresse: http://www.kph-hamburg.de🌏
E-Mail: d.inselmann@kph-hamburg.de📧
Telefon: +49 4082245680📞
a) Auf § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 4 GWB wird hingewiesen.
b) Bieter, die die nach Ziffer III dieser Bekanntmachung geforderten Unterlagen nicht vorlegen, können vom Verfahren ausgeschlossen werden. Die Auftraggeberin behält sich vor, unvollständige oder fehlende Nachweise und Unterlagen kurzfristig nachzufordern. Die Bieter können nicht auf das Nachfordern vertrauen.
c) Eine elektronische Abgabe von Angeboten bei der Auftraggeberin ist mangels entsprechender Verschlüsselungsvorkehrungen nicht möglich. Daher kann die Auftraggeberin auch sonst bei an sie gerichteten E-Mails/Telefax-Schreiben die Rechtzeitigkeit, Integrität und Vertraulichkeit der Übermittlung nicht gewährleisten. Diese Kommunikationsmittel sind daher nur für diesbezüglich unkritische Informationen geeignet. Elektronisch übermittelte Angebote werden von der Wertung ausgeschlossen.
d) Angebote sind – in zweifacher Ausfertigung – ausschließlich auf dem Postweg oder direkt an die unter Ziffer I.1) benannte Stelle zu übermitteln. Per Post oder direkt übermittelte Angebote sind in einem verschlossenen Umschlag/Behältnis mit einer elektronischen Kopie auf Datenträger einzureichen und als solche deutlich zu kennzeichnen („Angebot Stiftung Kulturpalast Hamburg. Poststelle: Nicht öffnen.“).
e) Die Auftraggeberin behält sich vor, das Verfahren aus sachlichen (insbesondere aus wirtschaftlichen) Gründen aufzuheben. Sachliche Gründe können auch darin liegen, dass die Finanzierung bzw. Realisierung des Erweiterungsbaus nicht gesichert erscheint. Ersatzansprüche der Bieter sind bei einer Aufhebung aus sachlichen Gründen ausgeschlossen.
f) Für die Bearbeitung und das Einreichen der Angebote wird keine Entschädigung gewährt. Eine Erstattung der Kosten, die dem Bieter für die Erstellung der Vergabeunterlagen entstanden sind, entfällt.
g) Nachunternehmer müssen im Angebot – soweit diese im jeweiligen Verfahrensstadium noch nicht bekannt sind – zunächst nicht namentlich benannt werden und die vorstehenden Nachweise und Erklärungen für die Nachunternehmer müssen zunächst nicht eingereicht werden. Es müssen nur der Fremdleistungsanteil und die Leistungsbestandteile angegeben werden, für die der Einsatz von Nachunternehmern beabsichtigt ist. Nur Bieter, die von der Eignungsleihe nach § 6 EG Abs. 8 VOB/A Gebrauch machen (unzulässig für das Kriterium der Zuverlässigkeit), müssen die Nachunternehmer in ihrem Angebot sofort benennen und haben die unter Ziffer III.2) aufgeführten Nachweise und Erklärungen auch für ihre Nachunternehmer einzureichen.
h) Die Auftraggeberin behält sich vor, die Bieter, die Aussicht auf eine Zuschlagserteilung haben und den Einsatz von Nachunternehmern vorsehen, die zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe jedoch noch nicht benannt wurden, vor Zuschlagserteilung aufzufordern, diese Nachunternehmer zu benennen und für deren Leistungsanteil die unter Ziffer III.2) benannten Nachweise und Eigenerklärungen vorzulegen.
i) Zur Kostenermittlung hat der Auftraggeber eine Kostenschätzung nach DIN 276 erstellen lassen und für verschiedene Kostengruppen von Planern bepreiste Leistungsverzeichnisse aufstellen lassen. Diese Unterlagen werden den Bietern auf Wunsch in Kopie zur Verfügung gestellt. Sie können mit den Ausschreibungsunterlagen oder auch später bei der in Anhang A.II) genannten Stelle angefordert werden.
a) Auf § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 4 GWB wird hingewiesen.
b) Bieter, die die nach Ziffer III dieser Bekanntmachung geforderten Unterlagen nicht vorlegen, können vom Verfahren ausgeschlossen werden. Die Auftraggeberin behält sich vor, unvollständige oder fehlende Nachweise und Unterlagen kurzfristig nachzufordern. Die Bieter können nicht auf das Nachfordern vertrauen.
c) Eine elektronische Abgabe von Angeboten bei der Auftraggeberin ist mangels entsprechender Verschlüsselungsvorkehrungen nicht möglich. Daher kann die Auftraggeberin auch sonst bei an sie gerichteten E-Mails/Telefax-Schreiben die Rechtzeitigkeit, Integrität und Vertraulichkeit der Übermittlung nicht gewährleisten. Diese Kommunikationsmittel sind daher nur für diesbezüglich unkritische Informationen geeignet. Elektronisch übermittelte Angebote werden von der Wertung ausgeschlossen.
d) Angebote sind – in zweifacher Ausfertigung – ausschließlich auf dem Postweg oder direkt an die unter Ziffer I.1) benannte Stelle zu übermitteln. Per Post oder direkt übermittelte Angebote sind in einem verschlossenen Umschlag/Behältnis mit einer elektronischen Kopie auf Datenträger einzureichen und als solche deutlich zu kennzeichnen („Angebot Stiftung Kulturpalast Hamburg. Poststelle: Nicht öffnen.“).
e) Die Auftraggeberin behält sich vor, das Verfahren aus sachlichen (insbesondere aus wirtschaftlichen) Gründen aufzuheben. Sachliche Gründe können auch darin liegen, dass die Finanzierung bzw. Realisierung des Erweiterungsbaus nicht gesichert erscheint. Ersatzansprüche der Bieter sind bei einer Aufhebung aus sachlichen Gründen ausgeschlossen.
f) Für die Bearbeitung und das Einreichen der Angebote wird keine Entschädigung gewährt. Eine Erstattung der Kosten, die dem Bieter für die Erstellung der Vergabeunterlagen entstanden sind, entfällt.
g) Nachunternehmer müssen im Angebot – soweit diese im jeweiligen Verfahrensstadium noch nicht bekannt sind – zunächst nicht namentlich benannt werden und die vorstehenden Nachweise und Erklärungen für die Nachunternehmer müssen zunächst nicht eingereicht werden. Es müssen nur der Fremdleistungsanteil und die Leistungsbestandteile angegeben werden, für die der Einsatz von Nachunternehmern beabsichtigt ist. Nur Bieter, die von der Eignungsleihe nach § 6 EG Abs. 8 VOB/A Gebrauch machen (unzulässig für das Kriterium der Zuverlässigkeit), müssen die Nachunternehmer in ihrem Angebot sofort benennen und haben die unter Ziffer III.2) aufgeführten Nachweise und Erklärungen auch für ihre Nachunternehmer einzureichen.
h) Die Auftraggeberin behält sich vor, die Bieter, die Aussicht auf eine Zuschlagserteilung haben und den Einsatz von Nachunternehmern vorsehen, die zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe jedoch noch nicht benannt wurden, vor Zuschlagserteilung aufzufordern, diese Nachunternehmer zu benennen und für deren Leistungsanteil die unter Ziffer III.2) benannten Nachweise und Eigenerklärungen vorzulegen.
i) Zur Kostenermittlung hat der Auftraggeber eine Kostenschätzung nach DIN 276 erstellen lassen und für verschiedene Kostengruppen von Planern bepreiste Leistungsverzeichnisse aufstellen lassen. Diese Unterlagen werden den Bietern auf Wunsch in Kopie zur Verfügung gestellt. Sie können mit den Ausschreibungsunterlagen oder auch später bei der in Anhang A.II) genannten Stelle angefordert werden.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Auftraggeberin, die Stiftung Kulturpalast Hamburg, betreibt im "Wasserwerk" in Hamburg-Billstedt im Öjendorfer Weg 30a den Kultur Palast Billstedt. Dieses Stadtteilkulturzentrum für Billstedt und den Hamburger Osten ist ein generationsübergreifendes Veranstaltungs- und Akademiezentrum. Es besteht aus einem Haupthaus und einem Vorderhaus. Gegenstand der Ausschreibung ist ein Erweiterungsbau, der als Zwischenbau die beiden Bestandsbauten mit folgenden Funktionen miteinander verbinden soll:
Die Auftraggeberin, die Stiftung Kulturpalast Hamburg, betreibt im "Wasserwerk" in Hamburg-Billstedt im Öjendorfer Weg 30a den Kultur Palast Billstedt. Dieses Stadtteilkulturzentrum für Billstedt und den Hamburger Osten ist ein generationsübergreifendes Veranstaltungs- und Akademiezentrum. Es besteht aus einem Haupthaus und einem Vorderhaus. Gegenstand der Ausschreibung ist ein Erweiterungsbau, der als Zwischenbau die beiden Bestandsbauten mit folgenden Funktionen miteinander verbinden soll:
— Veranstaltungsraum mit 500 Plätzen und Bühne,
— Ton- und Medienstudio,
— Proberäume und Ateliers für die HipHop Academy, das Rapstudio, die Graffitiwerkstatt und Tanzstudios,
— Kindertagesstätte auf zwei Geschossen für 60 Kinder im Elementar- und Krippenbereich,
— Dachgarten mit Außenfläche und Aktivwerkstatt für die Kita,
— Fahrstuhl für barrierefreien Zugang und Verbindung der Einzelgebäude.
Die Baugenehmigung wurde am 3.8.2014 beantragt. Das Verfahren ist noch nicht abgeschlossen. Der Auftragnehmer hat auf der Grundlage der Baugenehmigung eine vollständige Ausführungsplanung zu erstellen. Die Bauarbeiten haben im laufenden Betrieb zu erfolgen. Die Bauleistung ist mit allen Einbauten schlüsselfertig auf Grundlage einer teilfunktionalen und globalen Leistungsbeschreibung zu einem Pauschalpreis anzubieten.
Die Baugenehmigung wurde am 3.8.2014 beantragt. Das Verfahren ist noch nicht abgeschlossen. Der Auftragnehmer hat auf der Grundlage der Baugenehmigung eine vollständige Ausführungsplanung zu erstellen. Die Bauarbeiten haben im laufenden Betrieb zu erfolgen. Die Bauleistung ist mit allen Einbauten schlüsselfertig auf Grundlage einer teilfunktionalen und globalen Leistungsbeschreibung zu einem Pauschalpreis anzubieten.
Menge oder Umfang:
Viergeschossiger Erweiterungsbau inkl. Kita (insgesamt ca. 2.281 qm Nutzfläche inkl. Altbauflächen in der Pumpenhalle und dem Vorderhaus, ohne Dachgarten) mit einem größeren Veranstaltungsraum mit ca. 500 Sitzplätzen.
— Erdgeschoss: Großer Veranstaltungsraum mit fester Bühne, die zusätzlich noch erweiterbar ist und rd. 500 Sitzplätze fasst. Der Veranstaltungsraum kann durch eine Trennwand auch als Proberaum genutzt werden bzw. für kleine Veranstaltungsformate verkleinert werden. Backstagebereich und Technik, notwendige Infrastruktur für das Tagesgeschäft ist ebenfalls im EG untergebracht. Zusätzlich ein Eingangsbereich mit Empfangsbüro, Cateringeinheit und Garderobe.
— Erdgeschoss: Großer Veranstaltungsraum mit fester Bühne, die zusätzlich noch erweiterbar ist und rd. 500 Sitzplätze fasst. Der Veranstaltungsraum kann durch eine Trennwand auch als Proberaum genutzt werden bzw. für kleine Veranstaltungsformate verkleinert werden. Backstagebereich und Technik, notwendige Infrastruktur für das Tagesgeschäft ist ebenfalls im EG untergebracht. Zusätzlich ein Eingangsbereich mit Empfangsbüro, Cateringeinheit und Garderobe.
— Erstes Obergeschoss: Offene Galerie, die die Erreichbarkeit der Gruppenräume im 1. OG und die Verbindung zum Haupthaus umschließt. Gleichzeitig können hier bei größeren Veranstaltungen Sitzplätze geschaffen werden und der Raum über dem neuen Eingangsbereich ansonsten durch eine trennbare Glaswand auch als Gruppen- und Seminarraum genutzt werden. Zudem ist ein Multifunktionsraum vorgesehen.
— Erstes Obergeschoss: Offene Galerie, die die Erreichbarkeit der Gruppenräume im 1. OG und die Verbindung zum Haupthaus umschließt. Gleichzeitig können hier bei größeren Veranstaltungen Sitzplätze geschaffen werden und der Raum über dem neuen Eingangsbereich ansonsten durch eine trennbare Glaswand auch als Gruppen- und Seminarraum genutzt werden. Zudem ist ein Multifunktionsraum vorgesehen.
— Zweites Obergeschoss: Zwei Gruppenräume, vier Büros bzw. Besprechungsräume, ein Lagerraum, Bewegungsraum Kita.
— Drittes Obergeschoss: Kita mit ca. 12 Krippen- und 48 Elementarplätzen inkl. aller Gruppenräume.
— Dachgarten: Außenfläche vom Kindergarten und Kulturpalast.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Hamburg.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
a) Eigenerklärung mit Angaben zur Unternehmensstruktur (z. B. Muttergesellschaften, Konzernzugehörigkeit), mit der Darstellung der Gesellschafts- und Kapitalverhältnisse des Bieters sowie ggf. zur zuständigen Niederlassung.
b) Eigenerklärung über das jährliche Mittel der Beschäftigten für den maßgeblichen Bereich in den letzten 3 Jahren.
c) Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes und einer Krankenkasse (diejenige, bei der die meisten Mitarbeiter des Bieters versichert sind), dass der Bieter seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern sowie Beiträgen zur Sozialversicherung ordnungsgemäß nachgekommen ist (Nachweise; Kopien sind ausreichend; das Ausstellungsdatum darf nicht älter sein als sechs Monate gerechnet vom Datum der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung).
c) Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes und einer Krankenkasse (diejenige, bei der die meisten Mitarbeiter des Bieters versichert sind), dass der Bieter seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern sowie Beiträgen zur Sozialversicherung ordnungsgemäß nachgekommen ist (Nachweise; Kopien sind ausreichend; das Ausstellungsdatum darf nicht älter sein als sechs Monate gerechnet vom Datum der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung).
d) Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 6 EG Abs. 4 VOB/A vorliegen und sich der Bieter nicht im Insolvenzverfahren oder in der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat oder sich aufgrund eines in den einzelstaatlichen Rechtsvorschriften vorgesehenen gleichartigen Verfahren in einer entsprechenden Lage befindet.
d) Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 6 EG Abs. 4 VOB/A vorliegen und sich der Bieter nicht im Insolvenzverfahren oder in der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat oder sich aufgrund eines in den einzelstaatlichen Rechtsvorschriften vorgesehenen gleichartigen Verfahren in einer entsprechenden Lage befindet.
Die Auftraggeberin behält sich vor, die folgenden Nachweise von den Bietern ggf. nachzufordern (müssen noch nicht mit dem Angebot abgegeben werden):
— Aktueller Auszug (Nachweis) aus einem Handels- oder Berufsregister nach Maßgabe des Landes, in dem der Bieter ansässig ist (eine Kopie ist ausreichend; das Ausstellungsdatum darf nicht älter sein als drei Monate gerechnet vom Datum der Anforderung).
— Aktueller Auszug (Nachweis) aus einem Handels- oder Berufsregister nach Maßgabe des Landes, in dem der Bieter ansässig ist (eine Kopie ist ausreichend; das Ausstellungsdatum darf nicht älter sein als drei Monate gerechnet vom Datum der Anforderung).
— Eigenerklärung zu Haftungs- und Schadensfällen in den letzten 5 Jahren.
Mitglieder einer Bietergemeinschaft haben im Übrigen jeweils einzeln die vorstehend aufgeführten Nachweise und Erklärungen mit ihrem Angebot vorzulegen.
Zur Vorlage von Nachweisen von Nachunternehmern vgl. Ziffer VI.3) dieser Bekanntmachung. Kann ein Bieter aus einem stichhaltigen Grund einen geforderten Nachweis nicht beibringen, so kann er seine Leistungsfähigkeit durch Vorlage anderer, von der Auftraggeberin für geeignet erachteter Belege nachweisen.
Zur Vorlage von Nachweisen von Nachunternehmern vgl. Ziffer VI.3) dieser Bekanntmachung. Kann ein Bieter aus einem stichhaltigen Grund einen geforderten Nachweis nicht beibringen, so kann er seine Leistungsfähigkeit durch Vorlage anderer, von der Auftraggeberin für geeignet erachteter Belege nachweisen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
a) Vorlage einer aktuellen allgemeinen Bankauskunft bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre über die wirtschaftliche Situation und das Zahlungsverhalten des Bieters (Nachweis).
b) Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz bezüglich der Leistung(en),die mit dem Gegenstand/den Gegenständen der Vergabe vergleichbar ist/sind, bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre.
c) Vorlage der Jahresabschlüsse für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre des Bieters, falls deren Veröffentlichung nach dem Gesellschaftsrecht des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist,vorgeschrieben ist und diese bereits veröffentlicht wurden sowie – soweit vorhanden – Geschäftsberichte.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
c) Vorlage der Jahresabschlüsse für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre des Bieters, falls deren Veröffentlichung nach dem Gesellschaftsrecht des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist,vorgeschrieben ist und diese bereits veröffentlicht wurden sowie – soweit vorhanden – Geschäftsberichte.
Falls keine Publizitätspflicht besteht, hat der Bieter nach Aufforderung durch und in Absprache mit der Auftraggeberin seine wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in geeigneter Form nachzuweisen. Die Unterlagen müssen von den Bietern bzw. mindestens einem Mitglied einer Bietergemeinschaft vorgelegt werden.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Falls keine Publizitätspflicht besteht, hat der Bieter nach Aufforderung durch und in Absprache mit der Auftraggeberin seine wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in geeigneter Form nachzuweisen. Die Unterlagen müssen von den Bietern bzw. mindestens einem Mitglied einer Bietergemeinschaft vorgelegt werden.
Bieter können sich auf die Fachkunde oder Leistungsfähigkeit (nicht jedoch auf die Zuverlässigkeit) eines anderen Unternehmens (z. B. eines konzernverbundenen Unternehmens, eines Nachunternehmers, o. ä.) berufen. In diesem Fall hat der Bieter in seinem Angebot darzulegen und nachzuweisen, dass er über die für die Erfüllung des Auftrags erforderlichen Mittel des anderen Unternehmens verfügen kann. Dies geschieht durch eine Verpflichtungserklärung. Für das „verleihende“ Unternehmen muss die Eignung für den betreffenden Leistungsbestandteil nachgewiesen werden; hierzu sind alle Unterlagen vorzulegen, die für den betreffenden Leistungsbestandteil auch vom Bieter gefordert werden. Zur Vorlage von Nachweisen von Nachunternehmern vgl. Ziffer VI.3) dieser Bekanntmachung. Kann ein Bieter aus einem stichhaltigen Grund einen geforderten Nachweis nicht beibringen, so kann er seine Leistungsfähigkeit durch Vorlage anderer, von der Auftraggeberin für geeignet erachteter Belege nachweisen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bieter können sich auf die Fachkunde oder Leistungsfähigkeit (nicht jedoch auf die Zuverlässigkeit) eines anderen Unternehmens (z. B. eines konzernverbundenen Unternehmens, eines Nachunternehmers, o. ä.) berufen. In diesem Fall hat der Bieter in seinem Angebot darzulegen und nachzuweisen, dass er über die für die Erfüllung des Auftrags erforderlichen Mittel des anderen Unternehmens verfügen kann. Dies geschieht durch eine Verpflichtungserklärung. Für das „verleihende“ Unternehmen muss die Eignung für den betreffenden Leistungsbestandteil nachgewiesen werden; hierzu sind alle Unterlagen vorzulegen, die für den betreffenden Leistungsbestandteil auch vom Bieter gefordert werden. Zur Vorlage von Nachweisen von Nachunternehmern vgl. Ziffer VI.3) dieser Bekanntmachung. Kann ein Bieter aus einem stichhaltigen Grund einen geforderten Nachweis nicht beibringen, so kann er seine Leistungsfähigkeit durch Vorlage anderer, von der Auftraggeberin für geeignet erachteter Belege nachweisen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Eigenerklärung/ Referenzliste (Zeitraum: letzte 3 Jahre) über die wesentlichen abgeschlossenen und laufenden Projekte im Bereich des Baus vergleichbarer Objekte während des laufenden Betriebs, unter Angabe des Projektvolumens, der Projektbeschreibung, des Auftraggebers sowie dessen Ansprechpartner. Bitte reichen Sie nach Möglichkeit nicht mehr als 6 Referenzen ein und sortieren Sie die Referenzen nach Einschlägigkeit und Vergleichbarkeit mit dem Ausschreibungsgegenstand. Es müssen mindestens 3 Referenzen für Projekte vorgelegt werden, die das Bauen im Bestand und während des laufenden Betriebs bei öffentlich zugänglichen Gebäuden betreffen; diese Projekte müssen im wesentlichen abgeschlossen sein oder in den letzten drei Jahren abgeschlossen worden sein.
Eigenerklärung/ Referenzliste (Zeitraum: letzte 3 Jahre) über die wesentlichen abgeschlossenen und laufenden Projekte im Bereich des Baus vergleichbarer Objekte während des laufenden Betriebs, unter Angabe des Projektvolumens, der Projektbeschreibung, des Auftraggebers sowie dessen Ansprechpartner. Bitte reichen Sie nach Möglichkeit nicht mehr als 6 Referenzen ein und sortieren Sie die Referenzen nach Einschlägigkeit und Vergleichbarkeit mit dem Ausschreibungsgegenstand. Es müssen mindestens 3 Referenzen für Projekte vorgelegt werden, die das Bauen im Bestand und während des laufenden Betriebs bei öffentlich zugänglichen Gebäuden betreffen; diese Projekte müssen im wesentlichen abgeschlossen sein oder in den letzten drei Jahren abgeschlossen worden sein.
Die Unterlagen müssen von den Bietern bzw. mindestens einem Mitglied einer Bietergemeinschaft vorgelegt werden. Bieter können sich auf die Fachkunde oder Leistungsfähigkeit (nicht jedoch auf die Zuverlässigkeit) eines anderen Unternehmens (z. B. eines konzernverbundenen Unternehmens, eines Nachunternehmers, o. ä.) berufen. In diesem Fall hat der Bieter in seinem Angebot darzulegen und nachzuweisen, dass er über die für die Erfüllung des Auftrags erforderlichen Mittel des anderen Unternehmens verfügen kann. Dies geschieht durch eine Verpflichtungserklärung. Für das „verleihende“ Unternehmen muss die Eignung für den betreffenden Leistungsbestandteil nachgewiesen werden; hierzu sind alle Unterlagen vorzulegen, die für den betreffenden Leistungsbestandteil auch vom Bieter gefordertwerden.
Die Unterlagen müssen von den Bietern bzw. mindestens einem Mitglied einer Bietergemeinschaft vorgelegt werden. Bieter können sich auf die Fachkunde oder Leistungsfähigkeit (nicht jedoch auf die Zuverlässigkeit) eines anderen Unternehmens (z. B. eines konzernverbundenen Unternehmens, eines Nachunternehmers, o. ä.) berufen. In diesem Fall hat der Bieter in seinem Angebot darzulegen und nachzuweisen, dass er über die für die Erfüllung des Auftrags erforderlichen Mittel des anderen Unternehmens verfügen kann. Dies geschieht durch eine Verpflichtungserklärung. Für das „verleihende“ Unternehmen muss die Eignung für den betreffenden Leistungsbestandteil nachgewiesen werden; hierzu sind alle Unterlagen vorzulegen, die für den betreffenden Leistungsbestandteil auch vom Bieter gefordertwerden.
Zur Vorlage von Nachweisen von Nachunternehmern vgl. Ziffer VI.3) dieser Bekanntmachung. Kann ein Bieter aus einem sachlichen Grund einen geforderten Nachweis nicht beibringen, so kann er seine Leistungsfähigkeit durch Vorlage anderer, von der Auftraggeberin für geeignet erachteter Belege nachweisen.
Zur Vorlage von Nachweisen von Nachunternehmern vgl. Ziffer VI.3) dieser Bekanntmachung. Kann ein Bieter aus einem sachlichen Grund einen geforderten Nachweis nicht beibringen, so kann er seine Leistungsfähigkeit durch Vorlage anderer, von der Auftraggeberin für geeignet erachteter Belege nachweisen.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Die Auftraggeberin behält sich vor, eine Vertragserfüllungsbürgschaft bis zur Fertigstellung des Bauvorhabens in angemessener Höhe zu verlangen. Im Übrigen sind die Einzelheiten den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Die Einzelheiten sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Bietergemeinschaften haben mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterschriebene rechtsverbindliche Erklärung abzugeben,
— dass im Auftragsfall eine Arbeitsgemeinschaft gebildet wird und
— dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Für die Bietergemeinschaftserklärung ist das den Ausschreibungsunterlagen beigefügte Formblatt 234 zu verwenden. Bietergemeinschaften haben in ihrem Angebot ihre Mitglieder und deren jeweilige Aufgaben (Arbeitsteilung) innerhalb des Projektes zu beschreiben und die Gründe für die Zusammenarbeit darzulegen. Sie haben zudem einen Vertreter zu benennen, der die Bietergemeinschaft gegenüber der Auftraggeberin vertritt, und zu erklären, wer in der Bietergemeinschaft die Aufgabe des Konsortialführers übernimmt.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Für die Bietergemeinschaftserklärung ist das den Ausschreibungsunterlagen beigefügte Formblatt 234 zu verwenden. Bietergemeinschaften haben in ihrem Angebot ihre Mitglieder und deren jeweilige Aufgaben (Arbeitsteilung) innerhalb des Projektes zu beschreiben und die Gründe für die Zusammenarbeit darzulegen. Sie haben zudem einen Vertreter zu benennen, der die Bietergemeinschaft gegenüber der Auftraggeberin vertritt, und zu erklären, wer in der Bietergemeinschaft die Aufgabe des Konsortialführers übernimmt.
Die Auftraggeberin behält sich vor, ergänzende Unterlagen abzufordern, welche die Zulässigkeit der Kooperation in Form einer Bietergemeinschaft (unter anderem mit Blick auf § 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)) belegen.
Bietergemeinschaften, deren Mitglieder sich mehrfach – sei es als einzelnes Unternehmen, Bietergemeinschaft oder als verantwortlicher Nachunternehmer – an diesem Verfahren beteiligen, können wegen Verstoßes gegen das Wettbewerbsprinzip ausgeschlossen werden bzw. aus diesem Grund bereits bei der Aufforderung zur Angebotsabgabe unberücksichtigt bleiben.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Bietergemeinschaften, deren Mitglieder sich mehrfach – sei es als einzelnes Unternehmen, Bietergemeinschaft oder als verantwortlicher Nachunternehmer – an diesem Verfahren beteiligen, können wegen Verstoßes gegen das Wettbewerbsprinzip ausgeschlossen werden bzw. aus diesem Grund bereits bei der Aufforderung zur Angebotsabgabe unberücksichtigt bleiben.
Sollte im Laufe des Verfahrens eine bestehende Bietergemeinschaft ihre Zusammensetzung verändern oder ein Einzelbieter das Verfahren in Bietergemeinschaft fortsetzen wollen, so ist dies nur mit ausdrücklicher schriftlicher Einwilligung der Auftraggeberin zulässig. Die Einwilligung wird jedenfalls dann nicht erteilt, wenn durch die Veränderung der Wettbewerb wesentlich beeinträchtigt wird oder die Veränderung Auswirkungen auf die Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit hat. Dies gilt entsprechend für Nachunternehmer.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Sollte im Laufe des Verfahrens eine bestehende Bietergemeinschaft ihre Zusammensetzung verändern oder ein Einzelbieter das Verfahren in Bietergemeinschaft fortsetzen wollen, so ist dies nur mit ausdrücklicher schriftlicher Einwilligung der Auftraggeberin zulässig. Die Einwilligung wird jedenfalls dann nicht erteilt, wenn durch die Veränderung der Wettbewerb wesentlich beeinträchtigt wird oder die Veränderung Auswirkungen auf die Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit hat. Dies gilt entsprechend für Nachunternehmer.
Sonstige besondere Bedingungen:
In den Vergabeunterlagen, insbesondere dem Vertragswerk, sind Vertragsanpassungs- und Vertragsänderungsklauseln über die Laufzeit (z. B. Preis- und Entgeltanpassungsklauseln, Klauseln zur Vertragsübernahme etc.) vorgesehen. Einzelheiten ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.
In den Vergabeunterlagen, insbesondere dem Vertragswerk, sind Vertragsanpassungs- und Vertragsänderungsklauseln über die Laufzeit (z. B. Preis- und Entgeltanpassungsklauseln, Klauseln zur Vertragsübernahme etc.) vorgesehen. Einzelheiten ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.
Die Bieter haben eine Eigenerklärung zur Tariftreue und zur Zahlung eines Mindestlohnes gemäß § 3 Hamburgisches Vergabegesetz (HmbVgG) abzugeben (siehe Formblatt in den Vergabeunterlagen). Das in den Vergabeunterlagen beigefügte Formblatt ist zwingend zu verwenden.
Die Bieter haben eine Eigenerklärung zur Tariftreue und zur Zahlung eines Mindestlohnes gemäß § 3 Hamburgisches Vergabegesetz (HmbVgG) abzugeben (siehe Formblatt in den Vergabeunterlagen). Das in den Vergabeunterlagen beigefügte Formblatt ist zwingend zu verwenden.
Es wird darauf hingewiesen, dass sich die Eigenerklärung gemäß § 3 HmbVgG hinsichtlich der Zahlung des vergaberechtlichen Mindestlohns nach § 5 Abs. 1 HmbMinLohnG nicht auf Beschäftigte bezieht, die bei einem Bieter oder Nachunternehmer im EU-Ausland tätig sind und die Leistung ausschließlich im EU-Ausland erbringen.
Es wird darauf hingewiesen, dass sich die Eigenerklärung gemäß § 3 HmbVgG hinsichtlich der Zahlung des vergaberechtlichen Mindestlohns nach § 5 Abs. 1 HmbMinLohnG nicht auf Beschäftigte bezieht, die bei einem Bieter oder Nachunternehmer im EU-Ausland tätig sind und die Leistung ausschließlich im EU-Ausland erbringen.
Auf § 5 des HmbVgG bei der Einbindung von Nachunternehmern wird hingewiesen. Zum Nachunternehmereinsatz vgl. im Übrigen Ziffer VI.3.) lit. g und h.
Verfahren
Zahlungsweise für die Unterlagen:
Zahlungsweise: Banküberweisung
Empfänger: Stiftung Kulturpalast Hamburg
IBAN: DE 49 2512 0510 0009 4427 00
BIC: BFSWDE33HAN
Geldinstitut: Bank für Sozialwirtschaft
Verwendungszweck: Ausschreibung
Fehlt der Verwendungszweck auf Ihrer Überweisung, so ist die Zahlung nicht zuordenbar und Sie erhalten keine Unterlagen.
Die Vergabeunterlagen können nur versendet werden, wenn
— auf der Überweisung der Verwendungszweck angegeben wurde,
— gleichzeitig mit der Überweisung die Vergabeunterlagen per Brief oder E-Mail (unter Angabe Ihrer vollständigen Firmenadresse) bei der in Abschnitt I bzw. Anhang A genannten Stelle angefordert wurden,
— das Entgelt auf dem Konto des Empfängers eingegangen ist.
Das eingezahlte Entgelt wird nicht erstattet.
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2015-08-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2015-02-06 📅
Öffnungsort:
Ort des Eröffnungstermins: Stattbau Hamburg Stadtentwicklungsgesellschaft mbH, Sternstraße 106, 20357 Hamburg, 2. Stock.
Angaben über befugte Personen und Öffnungsverfahren: Anwesend sein dürfen Bieter und ihre Bevollmächtigten.
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Other
Kontakt
Kontaktperson: Vorstand
Frau Dörte Inselmann
Name: Stattbau Hamburg Stadtentwicklungsgesellschaft mbH
Postanschrift: Sternstraße 106
Postleitzahl: 20357
Kontaktperson: Dr. Tobias Behrens
Telefon: +49 404329420📞
E-Mail: t.behrens@stattbau-hamburg.de📧
Fax: +49 4043294210 📠
Name: STATTBAU HAMBURG Stadtentwicklungsgesellschaft mbH
Referenz Daten
Datum des Beginns: 2015-04-01 📅
Datum des Endes: 2016-09-30 📅
Zusätzliche Informationen
a) Auf § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 4 GWB wird hingewiesen.
b) Bieter, die die nach Ziffer III dieser Bekanntmachung geforderten Unterlagen nicht vorlegen, können vom Verfahren ausgeschlossen werden. Die Auftraggeberin behält sich vor, unvollständige oder fehlende Nachweise und Unterlagen kurzfristig nachzufordern. Die Bieter können nicht auf das Nachfordern vertrauen.
b) Bieter, die die nach Ziffer III dieser Bekanntmachung geforderten Unterlagen nicht vorlegen, können vom Verfahren ausgeschlossen werden. Die Auftraggeberin behält sich vor, unvollständige oder fehlende Nachweise und Unterlagen kurzfristig nachzufordern. Die Bieter können nicht auf das Nachfordern vertrauen.
c) Eine elektronische Abgabe von Angeboten bei der Auftraggeberin ist mangels entsprechender Verschlüsselungsvorkehrungen nicht möglich. Daher kann die Auftraggeberin auch sonst bei an sie gerichteten E-Mails/Telefax-Schreiben die Rechtzeitigkeit, Integrität und Vertraulichkeit der Übermittlung nicht gewährleisten. Diese Kommunikationsmittel sind daher nur für diesbezüglich unkritische Informationen geeignet. Elektronisch übermittelte Angebote werden von der Wertung ausgeschlossen.
c) Eine elektronische Abgabe von Angeboten bei der Auftraggeberin ist mangels entsprechender Verschlüsselungsvorkehrungen nicht möglich. Daher kann die Auftraggeberin auch sonst bei an sie gerichteten E-Mails/Telefax-Schreiben die Rechtzeitigkeit, Integrität und Vertraulichkeit der Übermittlung nicht gewährleisten. Diese Kommunikationsmittel sind daher nur für diesbezüglich unkritische Informationen geeignet. Elektronisch übermittelte Angebote werden von der Wertung ausgeschlossen.
d) Angebote sind – in zweifacher Ausfertigung – ausschließlich auf dem Postweg oder direkt an die unter Ziffer I.1) benannte Stelle zu übermitteln. Per Post oder direkt übermittelte Angebote sind in einem verschlossenen Umschlag/Behältnis mit einer elektronischen Kopie auf Datenträger einzureichen und als solche deutlich zu kennzeichnen („Angebot Stiftung Kulturpalast Hamburg. Poststelle: Nicht öffnen.“).
d) Angebote sind – in zweifacher Ausfertigung – ausschließlich auf dem Postweg oder direkt an die unter Ziffer I.1) benannte Stelle zu übermitteln. Per Post oder direkt übermittelte Angebote sind in einem verschlossenen Umschlag/Behältnis mit einer elektronischen Kopie auf Datenträger einzureichen und als solche deutlich zu kennzeichnen („Angebot Stiftung Kulturpalast Hamburg. Poststelle: Nicht öffnen.“).
e) Die Auftraggeberin behält sich vor, das Verfahren aus sachlichen (insbesondere aus wirtschaftlichen) Gründen aufzuheben. Sachliche Gründe können auch darin liegen, dass die Finanzierung bzw. Realisierung des Erweiterungsbaus nicht gesichert erscheint. Ersatzansprüche der Bieter sind bei einer Aufhebung aus sachlichen Gründen ausgeschlossen.
e) Die Auftraggeberin behält sich vor, das Verfahren aus sachlichen (insbesondere aus wirtschaftlichen) Gründen aufzuheben. Sachliche Gründe können auch darin liegen, dass die Finanzierung bzw. Realisierung des Erweiterungsbaus nicht gesichert erscheint. Ersatzansprüche der Bieter sind bei einer Aufhebung aus sachlichen Gründen ausgeschlossen.
f) Für die Bearbeitung und das Einreichen der Angebote wird keine Entschädigung gewährt. Eine Erstattung der Kosten, die dem Bieter für die Erstellung der Vergabeunterlagen entstanden sind, entfällt.
g) Nachunternehmer müssen im Angebot – soweit diese im jeweiligen Verfahrensstadium noch nicht bekannt sind – zunächst nicht namentlich benannt werden und die vorstehenden Nachweise und Erklärungen für die Nachunternehmer müssen zunächst nicht eingereicht werden. Es müssen nur der Fremdleistungsanteil und die Leistungsbestandteile angegeben werden, für die der Einsatz von Nachunternehmern beabsichtigt ist. Nur Bieter, die von der Eignungsleihe nach § 6 EG Abs. 8 VOB/A Gebrauch machen (unzulässig für das Kriterium der Zuverlässigkeit), müssen die Nachunternehmer in ihrem Angebot sofort benennen und haben die unter Ziffer III.2) aufgeführten Nachweise und Erklärungen auch für ihre Nachunternehmer einzureichen.
g) Nachunternehmer müssen im Angebot – soweit diese im jeweiligen Verfahrensstadium noch nicht bekannt sind – zunächst nicht namentlich benannt werden und die vorstehenden Nachweise und Erklärungen für die Nachunternehmer müssen zunächst nicht eingereicht werden. Es müssen nur der Fremdleistungsanteil und die Leistungsbestandteile angegeben werden, für die der Einsatz von Nachunternehmern beabsichtigt ist. Nur Bieter, die von der Eignungsleihe nach § 6 EG Abs. 8 VOB/A Gebrauch machen (unzulässig für das Kriterium der Zuverlässigkeit), müssen die Nachunternehmer in ihrem Angebot sofort benennen und haben die unter Ziffer III.2) aufgeführten Nachweise und Erklärungen auch für ihre Nachunternehmer einzureichen.
h) Die Auftraggeberin behält sich vor, die Bieter, die Aussicht auf eine Zuschlagserteilung haben und den Einsatz von Nachunternehmern vorsehen, die zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe jedoch noch nicht benannt wurden, vor Zuschlagserteilung aufzufordern, diese Nachunternehmer zu benennen und für deren Leistungsanteil die unter Ziffer III.2) benannten Nachweise und Eigenerklärungen vorzulegen.
h) Die Auftraggeberin behält sich vor, die Bieter, die Aussicht auf eine Zuschlagserteilung haben und den Einsatz von Nachunternehmern vorsehen, die zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe jedoch noch nicht benannt wurden, vor Zuschlagserteilung aufzufordern, diese Nachunternehmer zu benennen und für deren Leistungsanteil die unter Ziffer III.2) benannten Nachweise und Eigenerklärungen vorzulegen.
i) Zur Kostenermittlung hat der Auftraggeber eine Kostenschätzung nach DIN 276 erstellen lassen und für verschiedene Kostengruppen von Planern bepreiste Leistungsverzeichnisse aufstellen lassen. Diese Unterlagen werden den Bietern auf Wunsch in Kopie zur Verfügung gestellt. Sie können mit den Ausschreibungsunterlagen oder auch später bei der in Anhang A.II) genannten Stelle angefordert werden.
i) Zur Kostenermittlung hat der Auftraggeber eine Kostenschätzung nach DIN 276 erstellen lassen und für verschiedene Kostengruppen von Planern bepreiste Leistungsverzeichnisse aufstellen lassen. Diese Unterlagen werden den Bietern auf Wunsch in Kopie zur Verfügung gestellt. Sie können mit den Ausschreibungsunterlagen oder auch später bei der in Anhang A.II) genannten Stelle angefordert werden.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer bei der Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt
Postanschrift: Neuenfelder Straße 19
Postort: Hamburg
Postleitzahl: 21109
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@bsu.hamburg.de📧
Telefon: +49 40428402441📞
Internetadresse: http://www.bsu.hamburg.de🌏
Fax: +49 40428402039 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
a) Gemäß § 101a GWB darf ein Vertrag frühestens 15 Kalendertage nach Absendung der Information über die geplante Auftragsvergabe an die nicht berücksichtigten Bieter geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Wegversendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Tage.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
a) Gemäß § 101a GWB darf ein Vertrag frühestens 15 Kalendertage nach Absendung der Information über die geplante Auftragsvergabe an die nicht berücksichtigten Bieter geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Wegversendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Tage.
b) § 107 Abs. 3 GWB: Der Antrag auf Einleitung des Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit:
(1) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
(4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 101a Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Siehe unter Ziffer VI.4.1)
Quelle: OJS 2014/S 249-440695 (2014-12-22)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2015-07-07) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 7 000 000 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Referenz Daten
Absendedatum: 2015-07-07 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-07-11 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 132-242048
Verweist auf Bekanntmachung: 2014/S 249-440695
ABl. S-Ausgabe: 132
Zusätzliche Informationen
Zu V.1): Der Zuschlag wurde am 23.6.2015 erteilt (Vertragsschluss).
Objekt Umfang der Beschaffung
Geschätzter Wert ohne MwSt: 7 620 165 💰
8 698 305 💰
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2015-02-26 📅
Name: Otto Wulff Bauunternehmung GmbH
Postanschrift: Archenholzstr. 42
Postort: Hamburg
Postleitzahl: 22117
Land: Deutschland 🇩🇪 Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Dörte Inselmann
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Internetadresse: http://bsu.hamburg.de🌏 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Siehe unter VI.3.1)
Quelle: OJS 2015/S 132-242048 (2015-07-07)