Schmutzfangmatten im Mietservice für die Objekte der AOK PLUS in den Regionen Sachsen und Thüringen
AOK PLUS – Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen, Stabsbereich Recht, Referat Zentrale Vergabestelle
Gegenstand der Ausschreibung ist der Mietservice von Schmutzfangmatten für die Objekte der Auftraggeberin in den Regionen Sachsen und Thüringen. Die Leistung beinhaltet die Lieferung der Schmutzfangmatten unterschiedlicher Größen, deren Reinigung und den turnusmäßigen Austausch (wahlweise 7- oder 14-tägig). Eine detaillierte Leistungsbeschreibung ist den Vergabeunterlagen als Anlage 1 beigefügt. Die Standorte der Auftraggeberin können der Anlage 2 der Vergabeunterlagen entnommen werden.
DeadlineDie Frist für den Eingang der Angebote war 2014-08-08. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2014-06-18.
AnbieterDie folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
| Datum | Dokument |
|---|---|
| 2014-06-18 | Auftragsbekanntmachung |
| 2014-09-02 | Bekanntmachung über vergebene Aufträge |
Auftragsbekanntmachung (2014-06-18)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Matten
Menge oder Umfang: Los 1: Region Sachsen: 83 Standorte;Los 2: Region Thüringen: 56 Standorte.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Matten 📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für ein oder mehrere Los(e)
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: AOK PLUS – Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen, Stabsbereich Recht, Referat Zentrale Vergabestelle
Postanschrift: Augustinerstraße 38
Postleitzahl: 99084
Postort: Erfurt
Kontakt
E-Mail: vergabestelle@plus.aok.de 📧
Referenz
Daten
Absendedatum: 2014-06-18 📅
Einreichungsfrist: 2014-08-08 📅
Veröffentlichungsdatum: 2014-06-28 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2014/S 122-217390
ABl. S-Ausgabe: 122
Zusätzliche Informationen
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Losnummer: 1
Bezeichnung des Loses: Region Sachsen
Kurze Beschreibung:
Menge oder Umfang: Im Sommerturnus (Mai-September) sind ca. 183 und im Winterturnus (Oktober-April) ca. 215 Schmutzfangmatten in unterschiedlichen Größen an 83 verschiedenen Objekten der Auftraggeberin in der Region Sachsen bereitzustellen. Bei Bedarf kann die Auftraggeberin neben den in Anlage 2 der Bewerbungsbedingungen aufgeführten Mattengrößen die Bereitstellung, Lieferung, Reinigung sowie den turnusmäßigen Austausch von Matten in weiteren Größen und Stückzahlen an ausgewählten Standorten verlangen. Darüber hinaus sind bei Bedarf Schmutzfangmatten verschiedener Anzahl und Größen in Form von Sonderlieferungen z. B. für Veranstaltungen zur Verfügung zu stellen, wobei die Bereitstellung und Abholung der Schmutzfangmatten einmalig erfolgt, ein Turnus ist hierfür nicht vorgesehen.
Losnummer: 2
Bezeichnung des Loses: Region Thüringen
Kurze Beschreibung:
Menge oder Umfang: Im Sommerturnus (Mai-September) und im Winterturnus (Oktober-April) sind jeweils ca. 148 Schmutzfangmatten in unterschiedlichen Größen an 56 verschiedenen Objekten der Auftraggeberin in der Region Thüringen bereitzustellen. Bei Bedarf kann die Auftraggeberin neben den in Anlage 2 der Bewerbungsbedingungen aufgeführten Mattengrößen die Bereitstellung, Lieferung, Reinigung sowie den turnusmäßigen Austausch von Matten in weiteren Größen und Stückzahlen an ausgewählten Standorten verlangen. Darüber hinaus sind bei Bedarf Schmutzfangmatten verschiedener Anzahl und Größen in Form von Sonderlieferungen z. B. für Veranstaltungen zur Verfügung zu stellen, wobei die Bereitstellung und Abholung der Schmutzfangmatten einmalig erfolgt, ein Turnus ist hierfür nicht vorgesehen.
Referenznummer: 30/2014
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Bundesrepublik Deutschland, Freistaaten Sachsen und Thüringen, 01067 Dresden.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung: Eigenerklärung des Bieters zur Zuverlässigkeit (Anlage 4 der Vergabeunterlagen).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Auftragsausführung
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Rechtsform mit gesamtschuldnerischer Haftung.
Verfahren
Zahlungsweise für die Unterlagen:
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2014-09-30 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2014-08-08 📅
Öffnungsort: Erfurt.
Ort des Eröffnungstermins: Erfurt.
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Frau Justitiarin Nicole Haußmann
Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2014-11-01 📅
Datum des Endes: 2018-10-31 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 30/2014
Zusätzliche Informationen
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Leipzig
Postanschrift: Braustraße 2
Postort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@ldl.sachsen.de 📧
Telefon: +49 3419771402 📞
Fax: +49 3419771049 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Quelle: OJS 2014/S 122-217390 (2014-06-18)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Matten
Menge oder Umfang: Los 1: Region Sachsen: 83 Standorte;Los 2: Region Thüringen: 56 Standorte.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Matten 📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für ein oder mehrere Los(e)
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: AOK PLUS – Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen, Stabsbereich Recht, Referat Zentrale Vergabestelle
Postanschrift: Augustinerstraße 38
Postleitzahl: 99084
Postort: Erfurt
Kontakt
E-Mail: vergabestelle@plus.aok.de 📧
Referenz
Daten
Absendedatum: 2014-06-18 📅
Einreichungsfrist: 2014-08-08 📅
Veröffentlichungsdatum: 2014-06-28 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2014/S 122-217390
ABl. S-Ausgabe: 122
Zusätzliche Informationen
I.1) Name, Adressen und Kontaktstelle(n):
Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich Unterlagen für den wettbewerblichen Dialog und ein dynamisches Beschaffungssystem) verschicken:
Die Vergabeunterlagen sind in Papierform bestellbar bei: SDV Vergabe GmbH, Tharandter Str. 35, 01159 Dresden, Tel.: +49 3514203-1477, Fax: /1460, vergabeunterlagen@sdv.de und auf www.vergabe24.de. Die Vergabeunterlagen in elektronischer Form werden auf www.vergabe24.de bereitgestellt.
Die Auftraggeberin kann nach § 3 Abs. 4 lit. g VOL/A-EG neue Dienstleistungen, die in der Wiederholung gleichartiger Leistungen bestehen, an den gleichen Auftragnehmer im Wege eines Verhandlungsverfahrens ohne vorherige Vergabebekanntmachung vergeben.
Mehr anzeigen
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand der Ausschreibung ist der Mietservice von Schmutzfangmatten für die Objekte der Auftraggeberin in den Regionen Sachsen und Thüringen. Die Leistung beinhaltet die Lieferung der Schmutzfangmatten unterschiedlicher Größen, deren Reinigung und den turnusmäßigen Austausch (wahlweise 7- oder 14-tägig). Eine detaillierte Leistungsbeschreibung ist den Vergabeunterlagen als Anlage 1 beigefügt. Die Standorte der Auftraggeberin können der Anlage 2 der Vergabeunterlagen entnommen werden.
Mehr anzeigen
Bezeichnung des Loses: Region Sachsen
Kurze Beschreibung:
Gegenstand der Ausschreibung ist der Mietservice von Schmutzfangmatten für die Objekte der Auftraggeberin in der Region Sachsen. Die Leistung beinhaltet die Lieferung der Schmutzfangmatten unterschiedlicher Größen, deren Reinigung und den turnusmäßigen Austausch (wahlweise 7- oder 14-tägig). Eine detaillierte Leistungsbeschreibung ist den Vergabeunterlagen als Anlage 1 beigefügt. Die Standorte der Auftraggeberin können der Anlage 2 der Vergabeunterlagen entnommen werden.
Mehr anzeigen
Losnummer: 2
Bezeichnung des Loses: Region Thüringen
Kurze Beschreibung:
Gegenstand der Ausschreibung ist der Mietservice von Schmutzfangmatten für die Objekte der Auftraggeberin in der Region Thüringen. Die Leistung beinhaltet die Lieferung der Schmutzfangmatten unterschiedlicher Größen, deren Reinigung und den turnusmäßigen Austausch (wahlweise 7- oder 14-tägig). Eine detaillierte Leistungsbeschreibung ist den Vergabeunterlagen als Anlage 1 beigefügt. Die Standorte der Auftraggeberin können der Anlage 2 der Vergabeunterlagen entnommen werden.
Mehr anzeigen
Los 1: Region Sachsen: 83 Standorte;
Los 2: Region Thüringen: 56 Standorte.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Bundesrepublik Deutschland, Freistaaten Sachsen und Thüringen, 01067 Dresden.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung: Eigenerklärung des Bieters zur Zuverlässigkeit (Anlage 4 der Vergabeunterlagen).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— Darstellung des Gesamtumsatzes des Bieters in den letzten 3 Geschäftsjahren, aufgesplittet je Geschäftsjahr (Anlage 7 der Vergabeunterlagen). Die Auftraggeberin betrachtet lediglich solche Bieter für die Durchführung des Auftrags als geeignet, welche im Schnitt der letzten 3 Geschäftsjahre pro Los, auf welches sie sich bewerben, den jeweils folgenden Umsatz, nachweisen können: Los 1: 77 000 EUR, Los 2: 27 500 EUR. Soweit ein Bieter sich auf beide Lose bewirbt, hat er den addierten Umsatz für alle Lose nachzuweisen. Soweit der Bieter den addierten Umsatz nicht nachweist, führt das zum Ausschluss des Bieters.
Mehr anzeigen
— Eigenerklärung des Bieters, dass im Falle der Zuschlagserteilung eine Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckung je Schadensereignis von 2 500 000 EUR für Personen- und Sachschäden, 1 000 000 EUR für Vermögensschäden, die auch die Verletzung von Vorschriften des Datenschutzes (einschließlich Sozialdaten) umfasst und 150 000 EUR für Bearbeitungsschäden für die gesamte Vertragslaufzeit abgeschlossen, unterhalten und dies bei Verlangen der Auftraggeberin nach Zuschlagserteilung nachgewiesen wird (Anlage 8 der Vergabeunterlagen).
Mehr anzeigen
— Darstellung der Gesamtzahl der in den letzten 3 Geschäftsjahren durchschnittlich beschäftigten Mitarbeiter, aufgesplittet pro Geschäftsjahr, gegliedert nach Berufsgruppen und festangestellten sowie freien Mitarbeitern (Anlage 9 der Vergabeunterlagen),
Mehr anzeigen
— detaillierte Darstellung von Referenzprojekten von vergleichbarer Art und Größe der letzten 3 Jahre (Anlage 10 der Vergabeunterlagen) unter Angabe – des Kunden bzw. abstrakte Beschreibung des Kunden unter Angabe eines Ansprechpartners mit Telefonnummer,
Mehr anzeigen
— der Dauer der Leistungserbringung,
— des Rechnungswertes,
— der Beschreibung der Leistung.
Die Aufraggeberin betrachtet lediglich solche Bieter als geeignet, welche wenigstens 2 Referenzprojekte vergleichbarer Art, Umfang und Schwierigkeitsgrad nachweisen können.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Rechtsform mit gesamtschuldnerischer Haftung.
Verfahren
Zahlungsweise für die Unterlagen:
Papierform der Vergabeunterlagen: Vergabe-Nr. 30/2014 unter Angabe der Bestellnummer 000048A00 zu 19,58 EUR; Bestellung per Post, Fax oder E-Mail an die unter A.II) angegebene Adresse. Die Bezahlung kann durch Lastschrifteinzugsermächtigung, Verrechnungsscheck, Überweisung auf das Konto der SDV Vergabe GmbH, Ostsächsische Sparkasse Dresden, IBAN DE84 8505 0300 3200 0662 28, BIC OSDDDE81XXX erfolgen. Die Auslieferung erfolgt nach Eingang eines Zahlungsbeleges. Sind Leistungsverzeichnisse elektronisch verfügbar (z. B. GAEB, XLS), werden diese auf CD-ROM mitgeliefert. Die Bestellung der Papierform ist mit kostenpflichtigem Zugang ebenfalls unter www.vergabe24.de und dem Vorliegen einer Lastschrifteinzugsermächtigung möglich. Elektronische Form der Vergabeunterlagen: 11,90 EUR, ist mit kostenpflichtigem Zugang unter www.vergabe24.de und dem Vorliegen einer Lastschrifteinzugsermächtigung abrufbar. Das Entgelt wird nicht erstattet.
Mehr anzeigen
Datum der Angebotseröffnung: 2014-08-08 📅
Öffnungsort: Erfurt.
Ort des Eröffnungstermins: Erfurt.
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Frau Justitiarin Nicole Haußmann
Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2014-11-01 📅
Datum des Endes: 2018-10-31 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 30/2014
Zusätzliche Informationen
I.1) Name, Adressen und Kontaktstelle(n):
Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich Unterlagen für den wettbewerblichen Dialog und ein dynamisches Beschaffungssystem) verschicken:
Die Vergabeunterlagen sind in Papierform bestellbar bei: SDV Vergabe GmbH, Tharandter Str. 35, 01159 Dresden, Tel.: +49 3514203-1477, Fax: /1460, vergabeunterlagen@sdv.de und auf www.vergabe24.de. Die Vergabeunterlagen in elektronischer Form werden auf www.vergabe24.de bereitgestellt.
Mehr anzeigen
Die Auftraggeberin kann nach § 3 Abs. 4 lit. g VOL/A-EG neue Dienstleistungen, die in der Wiederholung gleichartiger Leistungen bestehen, an den gleichen Auftragnehmer im Wege eines Verhandlungsverfahrens ohne vorherige Vergabebekanntmachung vergeben.
Mehr anzeigen
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Leipzig
Postanschrift: Braustraße 2
Postort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@ldl.sachsen.de 📧
Telefon: +49 3419771402 📞
Fax: +49 3419771049 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u. a. die folgenden Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB):
„§ 101a Informations- und Wartepflicht.
(1) Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach den Sätzen 1 und 2 geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Mehr anzeigen
(2) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist.
§ 101b Unwirksamkeit.
(1) Ein Vertrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber 1. gegen § 101a verstoßen hat...
§ 107 Einleitung, Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Mehr anzeigen
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind...
§ 114 Entscheidung der Vergabekammer.
(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken.
Mehr anzeigen
(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden...“.
Es wird der folgende weitere Hinweis gegeben: Die Rügefrist des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB beträgt nach der Vergaberechtsprechung nur wenige Tage. Jedenfalls eine mehr als 14 Tage nach Kenntnis des (vermeintlichen) Vergaberechtsverstoßes erhobene Rüge ist nach der Vergaberechtsprechung und nach der Rechtsprechung zu § 121 Abs. 1 Satz 1 BGB nicht mehr „unverzüglich“ i. S. des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB.
Mehr anzeigen
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2014-09-02)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: AOK Plus – Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen, Stabsbereich Recht, Referat Zentrale Vergabestelle
Kontakt
Internetadresse: http://www.aokplus-online.de 🌏
Referenz
Daten
Absendedatum: 2014-09-02 📅
Veröffentlichungsdatum: 2014-09-04 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2014/S 169-300672
Verweist auf Bekanntmachung: 2014/S 122-217390
ABl. S-Ausgabe: 169
Auftragsvergabe
1️⃣
Datum des Vertragsabschlusses: 2014-09-01 📅
Name: City Clean GmbH & Co. KG
Postanschrift: Lise-Meitner-Straße 3
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10589
Land: Deutschland 🇩🇪
2️⃣
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 5
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Leipzig
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Quelle: OJS 2014/S 169-300672 (2014-09-02)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: AOK Plus – Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen, Stabsbereich Recht, Referat Zentrale Vergabestelle
Kontakt
Internetadresse: http://www.aokplus-online.de 🌏
Referenz
Daten
Absendedatum: 2014-09-02 📅
Veröffentlichungsdatum: 2014-09-04 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2014/S 169-300672
Verweist auf Bekanntmachung: 2014/S 122-217390
ABl. S-Ausgabe: 169
Auftragsvergabe
1️⃣
Datum des Vertragsabschlusses: 2014-09-01 📅
Name: City Clean GmbH & Co. KG
Postanschrift: Lise-Meitner-Straße 3
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10589
Land: Deutschland 🇩🇪
2️⃣
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 5
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Leipzig
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u. a. die folgenden Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB): „§ 101a Informations- und Wartepflicht. (1) Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach den Sätzen 1 und 2 geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (2) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. § 101b Unwirksamkeit. (1) Ein Vertrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber 1. gegen § 101a verstoßen hat... § 107 Einleitung, Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat; 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.... § 114 Entscheidung der Vergabekammer. (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden...." Es wird der folgende weitere Hinweis gegeben: Die Rügefrist des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB beträgt nach der Vergaberechtsprechung nur wenige Tage. Jedenfalls eine mehr als 14 Tage nach Kenntnis des (vermeintlichen) Vergaberechtsverstoßes erhobene Rüge ist nach der Vergaberechtsprechung und nach der Rechtsprechung zu § 121 Abs. 1 Satz 1 BGB nicht mehr „unverzüglich“ i.S. des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB.
Mehr anzeigen
Neue Beschaffungen in verwandten Kategorien 🆕