Schülerbeförderung von nichtbehinderten Schülern im freigestellten Schülerverkehr

Landkreis Weilheim-Schongau

Schülerbeförderung von nichtbehinderten Schülern im freigestellten Schülerverkehr zum Sonderpädagogischen Förderzentrum Altenstadt bzw. Hohenfurch.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-01-26. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2014-12-05.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2014-12-05 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2014-12-05)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Personensonderbeförderung (Straße)
Menge oder Umfang:
Bei dem zu vergebenden Beförderungsauftrag handelt es sich um nicht in den öffentlichen Linienverkehr integrierte Omnibuslinien, die ausschließlich der Schülerbeförderung dienen (sogenannter freigestellter Schülerverkehr). Zu befördern sind überwiegend Schüler/-innen aus dem Raum Schongau, Peiting, Altenstadt, Ingenried, Schwabbruck, Schwabsoien, Hohenfurch, Burggen, Bernbeuren, Birkland, Sachsenried, Herzogsägmühle, Steingaden, Wildsteig, Rottenbuch, Hohenpeißenberg, Prem zum und vom Unterricht des Sonderpädagogischen Förderzentrums in Altenstadt und in Hohenfurch (Diagnoseförderklasse). Eine abschließende Routenführung kann erst festgelegt werden, wenn alle betroffenen Schüler/-innen mit ihren Wohnorten bekannt sind. Grundsätzlich erfolgt das Zu- und Aussteigen der Schüler/-innen nur an öffentlichen Haltestellen bzw. Schulbushaltestellen, sofern in der Nähe vorhanden bzw. an zentralen Einstiegstellen (es erfolgt keine „Haustürabholung“). Derzeit wird von ca. 60 Schülern-innen ausgegangen. Davon sind ca. 45 zur Schule nach Altenstadt zu befördern, ca. 15 sind zur Schule nach Hohenfurch zu befördern.Es wird darauf hingewiesen, dass die o. g. Gemeinden zum Teil weitläufige Ortsteile (zum Teil mit vielen Weilern und Gehöften) umfassen. Dies ist bei der Wegstrecke, Fahrzeit und Fahrzeugdisposition zu berücksichtigen.Unterrichtsbeginn in Altenstadt ist um 7.45 Uhr (Schulschluss um 12:45 Uhr); Unterrichtsbeginn in Hohenfurch ist um 8:00 Uhr (Schulschluss um 12:15).Stehplätze im Bus sind nicht zulässig.Aufgrund jährlich unterschiedlicher Schülerzahlen, Wohnortwechsel von Schülern, Schulwechsel von Schülern, Straßensperrungen etc. kann sich die Fahrtstrecke während des Schuljahres ändern. In die Tagespauschale sind deshalb Wegstreckenmehrungen von bis zu 20 besetzt- km (je Fahrt) mit einzuberechnen. Sollte die tatsächliche Wegstreckenänderung mehr als 20 km (je Fahrt) betragen, wird dies von uns ab dem 21 Kilometer (je Fahrt) durch die im Kalkulationsblatt genannte Besetzt-Kilometerpauschale vergütet.Schüler, die einen gesonderten Beförderungsbedarf aufgrund körperlicher Beeinträchtigungen haben, werden von diesem Auftrag nicht erfasst; ebenso ist die Beförderung von erwachsenen Schulbusbegleitern nicht erforderlich.Die Haltestellen sind so zu bedienen, dass das Sonderpädagogische Förderzentrum in Altenstadt um 7:30 Uhr (jedoch nicht vor 7:15 Uhr) erreicht wird. Die Schule in Hohenfurch muss um 7:45 Uhr erreicht werden (jedoch nicht vor 7:30 Uhr). Die Beförderung darf nicht vor 6:45 Uhr beginnen.Die Rückfahrten sind in Altenstadt um 13:00 Uhr und in Hohenfurch um 12:30 Uhr durchzuführen.Der Auftraggeber behält sich vor, eine weitere Rückfahrt um 13:40 Uhr für das SFZ Altenstadt (Schulschluss eines eventl. stattfindenen Nachmittagunterrichts ist um 13:30 Uhr) anzuordnen. Die Vergütung für diese Mehrfahrt richtet sich nach dem angebotenen Besetzt-Kilometer Preis.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Personensonderbeförderung (Straße) 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landkreis Weilheim-Schongau
Postanschrift: Pütrichstr. 8
Postleitzahl: 82362
Postort: Weilheim
Kontakt
Internetadresse: http://http://www.weilheim-schongau.de 🌏
E-Mail: h.stork@lra-wm.bayern.de 📧
Telefon: +49 8816811221 📞
Fax: +49 8816812298 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2014-12-05 📅
Einreichungsfrist: 2015-01-26 📅
Veröffentlichungsdatum: 2014-12-10 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2014/S 238-419407
ABl. S-Ausgabe: 238

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Schülerbeförderung von nichtbehinderten Schülern im freigestellten Schülerverkehr zum Sonderpädagogischen Förderzentrum Altenstadt bzw. Hohenfurch.
Menge oder Umfang:
Bei dem zu vergebenden Beförderungsauftrag handelt es sich um nicht in den öffentlichen Linienverkehr integrierte Omnibuslinien, die ausschließlich der Schülerbeförderung dienen (sogenannter freigestellter Schülerverkehr). Zu befördern sind überwiegend Schüler/-innen aus dem Raum Schongau, Peiting, Altenstadt, Ingenried, Schwabbruck, Schwabsoien, Hohenfurch, Burggen, Bernbeuren, Birkland, Sachsenried, Herzogsägmühle, Steingaden, Wildsteig, Rottenbuch, Hohenpeißenberg, Prem zum und vom Unterricht des Sonderpädagogischen Förderzentrums in Altenstadt und in Hohenfurch (Diagnoseförderklasse). Eine abschließende Routenführung kann erst festgelegt werden, wenn alle betroffenen Schüler/-innen mit ihren Wohnorten bekannt sind. Grundsätzlich erfolgt das Zu- und Aussteigen der Schüler/-innen nur an öffentlichen Haltestellen bzw. Schulbushaltestellen, sofern in der Nähe vorhanden bzw. an zentralen Einstiegstellen (es erfolgt keine „Haustürabholung“). Derzeit wird von ca. 60 Schülern-innen ausgegangen. Davon sind ca. 45 zur Schule nach Altenstadt zu befördern, ca. 15 sind zur Schule nach Hohenfurch zu befördern.
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Es wird darauf hingewiesen, dass die o. g. Gemeinden zum Teil weitläufige Ortsteile (zum Teil mit vielen Weilern und Gehöften) umfassen. Dies ist bei der Wegstrecke, Fahrzeit und Fahrzeugdisposition zu berücksichtigen.
Unterrichtsbeginn in Altenstadt ist um 7.45 Uhr (Schulschluss um 12:45 Uhr); Unterrichtsbeginn in Hohenfurch ist um 8:00 Uhr (Schulschluss um 12:15).
Stehplätze im Bus sind nicht zulässig.
Aufgrund jährlich unterschiedlicher Schülerzahlen, Wohnortwechsel von Schülern, Schulwechsel von Schülern, Straßensperrungen etc. kann sich die Fahrtstrecke während des Schuljahres ändern. In die Tagespauschale sind deshalb Wegstreckenmehrungen von bis zu 20 besetzt- km (je Fahrt) mit einzuberechnen. Sollte die tatsächliche Wegstreckenänderung mehr als 20 km (je Fahrt) betragen, wird dies von uns ab dem 21 Kilometer (je Fahrt) durch die im Kalkulationsblatt genannte Besetzt-Kilometerpauschale vergütet.
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Schüler, die einen gesonderten Beförderungsbedarf aufgrund körperlicher Beeinträchtigungen haben, werden von diesem Auftrag nicht erfasst; ebenso ist die Beförderung von erwachsenen Schulbusbegleitern nicht erforderlich.
Die Haltestellen sind so zu bedienen, dass das Sonderpädagogische Förderzentrum in Altenstadt um 7:30 Uhr (jedoch nicht vor 7:15 Uhr) erreicht wird. Die Schule in Hohenfurch muss um 7:45 Uhr erreicht werden (jedoch nicht vor 7:30 Uhr). Die Beförderung darf nicht vor 6:45 Uhr beginnen.
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Die Rückfahrten sind in Altenstadt um 13:00 Uhr und in Hohenfurch um 12:30 Uhr durchzuführen.
Der Auftraggeber behält sich vor, eine weitere Rückfahrt um 13:40 Uhr für das SFZ Altenstadt (Schulschluss eines eventl. stattfindenen Nachmittagunterrichts ist um 13:30 Uhr) anzuordnen. Die Vergütung für diese Mehrfahrt richtet sich nach dem angebotenen Besetzt-Kilometer Preis.
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Referenznummer: 2043.02
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Altenstadt, Hohenfurch.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
a) Eigenerklärung, dass Tatbestände des § 6 EG Abs. 6 lit. a-e VOL/A nicht vorliegen.
b) Berufs-oder Handelsregisterauszug nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Herkunftslandes.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
a) Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens und den Umsatz in Bezug auf Schülerbeförderung/Personenbeförderung bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
a) Liste der in den letzten 3 Jahren erbrachten Leistungen im Bereich der Schülerbeförderung mit Angaben des Leistungsumfangs, der eingesetzten Fahrzeuggrößen, der Leistungszeit sowie des Namens und der Anschrift des öffentlichen oder privaten Auftraggebers; Leistungen an öffentliche Auftraggeber sind durch eine von der zuständigen Behörde ausgestellte oder beglaubigte Bescheinigung nachzuweisen; bei Leistungen an private Auftraggeber reicht, sofern eine Bescheinigung nicht ausgestellt wird eine Eigenerklärung;
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b) Bescheinigung der technischen Ausrüstung zub). Die eingesetzten Fahrzeuge müssen der BOKraft, sowie dem Anforderungskatalog für Kraftomnibusse (KOM) und Kleinbusse (PkW) die zur Beförderung von Schülern und Kindergartenkindern besonders eingesetzt werden, entsprechen.
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Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Eine Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Versicherungssumme von 1 000 000 EUR je Schadensfall für Personen-u.Sachschäden ist nachzuweisen und über die gesamte Vertragslaufzeit abzuschließen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter.

Verfahren
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2015-05-31 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Landratsamt Weilheim-Schongau
Herrn Helmut Stork

Referenz
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 2043.02

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern – Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Maximilianstr.39
Postort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 8921762411 📞
Fax: +49 8921762747 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Quelle: OJS 2014/S 238-419407 (2014-12-05)