Die Verkehrsbetriebe Hamburg-Holstein AG (VHH), beabsichtigt für 2 VHH-Betriebshöfe einen Servicevertrag mit einer Vertragsdauer von 5 Jahren (mit Verlängerungsoption um 1 Jahr nach Ablauf des Vertrages) abzuschließen. Der Beginn des Servicevertrages ist geplant für den 1.1.2015. Der Servicevertrag beinhaltet folgende Servicedienstleistungen für ihre Kraftomnibusse wie z. B. Reinigung, Betankung, Serviceleistungen, Fahrzeugbestückung und die Durchführung des Winterdienstes zur Aufrechterhaltung des Betriebsablaufs der VHH. Die Leistungen des Servicevertrages teilen sich in Leistungspakete wie folgt auf: — Reinigungsleistung an den Kraftomnibussen (beispielhafte Nennung: Grundreinigung Innenraum 6x p. a., wöchentliche Standardreinigung des Innenraumes inkl. Rampen etc.), Fahrzeugwäsche außen, — Serviceleistungen an den Kraftomnibussen (beispielhafte Nennung: Fahrzeugumsetzungen, Fahrzeugbestückungen und Befüllung mit Materialien, Flüssigkeiten, Drucksachen, Mängelsichtung an den Kraftomnibussen bei Leistungsausführung, Sicherstellung/Übergabe von Fundsachen, tägl. Tausch von Tachoscheiben etc.), — Durchführung des Winterdienstes für öffentliche Gehwegflächen und Hofflächen der verschiedenen Betriebshöfe mit motorbetriebenen Geräten bei Frost und Schneefall nach den gesetzlichen Vorschriften. Die Organisation und Durchführung der Arbeiten erfolgt in Eigenverantwortung des Teilnahmeantragstellers. Die Vorraussetzung für die zu vergebenden Arbeiten sind: — die Mitarbeiter des Teilnahmeantragstellers müssen zum Zeitpunkt der Leistungsausführung, d. h. beim Bewegen der Fahrzeuge auf den VHH-Betriebsgeländen und den öffentlichen Verkehrsflächen, im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis der Führerscheinklasse D und den Eintrag „95“ nach Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz besitzen. Zulässig ist auch eine gültige Fahrerlaubnis nach der alten Führerscheinklasse 2 mit Ausstellungsjahr von 1999 und den Eintrag „95“ nach Beruftskraftfahrerqualifikation. Führerscheine aus dem Ausland müssen der Fahrerlaubnis der deutschen Fahrerlaubnisverordnung und dem deutschen Berufskraftfahrerqualifikationsgesetzt entsprechen. — die Mitarbeiter des Teilnahmeantragstellers müssen die deutsche Sprache in Wort und Schrift lesen und schreiben können. Die o. g. Leistungspakete müssen für derzeit insgesamt ca. 195 Stck. Kraftomnibussen erbracht werden. Die Verteilung der Kraftomnibusse pro Betriebshof verhält sich wie folgt (kann jederzeit vom Auftraggeber angepasst werden bzw. verändert werden): — 1. Betriebshof verfügt über ca. 170 Stck. Fahrzeuge, — 2. Betriebshof verfügt über ca. 25 Stck. Fahrzeuge. Die Verkehrsbetriebe Hamburg-Holstein beabsichtigt in einem ersten Schritt 2 Betriebshöfe mit den o. g. Leistungspaketen und genannten Vorraussetzungen zu beauftragen. Es obliegt dem Auftraggeber, weitere Betriebshöfe zu einem späterem Zeitpunkt in den dann bereits bestehenden, abgeschlossenen Servicevertrag zu integrieren bzw. zu ergänzen. Die Vertragsbedingungen des abgeschlossenen Servicevertrages finden auch auf sämtliche Vertragsergänzungen des Auftragebers Anwendung. Eine Losaufteilung in Teillose kann je Standort d.h. pro Betriebshof der VHH erfolgen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2014-10-16.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2014-09-24.
Auftragsbekanntmachung (2014-09-24) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Reinigungsdienste
Menge oder Umfang:
Der Serviceauftrag umfasst die Durchführung von Dienstleistungen für Kraftomnibusreinigungs,- Versorgungs,- Servicearbeiten und Winterdienstarbeiten.Es sind rund 195 Stck. Kraftomnibusse verteilt auf 2 Betriebshöfe zu versorgen.Die Winterdienstarbeiten erstrecken sich auf die öffentlichen Gehwegeflächen und die Hofflächen der 2 VHH-Betriebshöfe.
Der Serviceauftrag umfasst die Durchführung von Dienstleistungen für Kraftomnibusreinigungs,- Versorgungs,- Servicearbeiten und Winterdienstarbeiten.Es sind rund 195 Stck. Kraftomnibusse verteilt auf 2 Betriebshöfe zu versorgen.Die Winterdienstarbeiten erstrecken sich auf die öffentlichen Gehwegeflächen und die Hofflächen der 2 VHH-Betriebshöfe.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Reinigungsdienste📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für ein oder mehrere Los(e)
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Versorgungsunternehmen
Name des öffentlichen Auftraggebers: Verkehrsbetriebe Hamburg-Holstein AG
Postanschrift: Curslacker Neuer Deich 37
Postleitzahl: 21029
Postort: Hamburg
Kontakt
Internetadresse: http://www.vhhbus.de🌏
E-Mail: busreinigung-vergabestelle@vhhbus.de📧
(1) Aus dem Kreis der Bewerber, die die formellen und materiellen Anforderungen an die Eignung (Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Zuverlässigkeit und Gesetzestreue, § 97 Abs. 4 S. 1 GWB) gemäß den Teilnahmebedingungen unter Abschnitt III.2.1) bis III.2.3) erfüllen, werden nicht mehr als 5 bis 8 Bewerber ausgewählt und zur Angebotsabgabe aufgefordert (§ 20 Abs. 2 SektVO). Eine solche Reduzierung des Teilnehmerkreises erfolgt nur, sofern eine ausreichende Anzahl an (formell und materiell) geeigneten Bewerbern vorhanden ist (die Vergabestelle behält sich insoweit auch die Aufforderung von weniger als 5 Bewerbern zur Angebotsaufforderung ausdrücklich vor; (auf § 20 Abs. 2 Satz 2 SektVO wird dabei hingewiesen). Sollte die Durchführung des Teilnahmewettbewerbs ergeben, dass mehr als 5 Bewerber grundsätzlich die geforderten Eignungsvoraussetzungen erfüllen, wird die Vergabestelle diejenigen Bewerber zur Abgabe eines Angebots auffordern, die die Eignungsvoraussetzungen am besten erfüllen. Die Auswahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bewerber erfolgt objektiv und diskriminierungsfrei anhand der unter Abschnitt III.2.3) Nr. (3) genannten Kriterien der technischen Leistungsfähigkeit/Fachkunde. Hierbei sind insgesamt maximal 50 Punkte zu erreichen. Folgende Punkte sind im Einzelnen zu erreichen:
(i) bzgl. Abschnitt III.2.3) Nr. (3): jeweils 10 Punkte für die Vorlage jeder weiteren über die Mindestanzahl (eins) hinausgehenden und die genannten Anforderungen erfüllenden Referenz. Maximal erreichbare Punktzahl: 50;
(2) Für die Erstellung des Teilnahmeantrags sollen die von der Vergabestelle vorgesehenen Vordrucke verwendet werden, die über die unter I.1 benannte Kontaktstelle zu beziehen sind.
(3) Der Teilnahmeantrag ist unter Verwendung des Vordrucks 9.0 als solcher zu kennzeichnen ("Teilnahmeantrag "Servicevertrag über die Reinigung und Versorgung unserer Kraftomnibussee / Winterdienst". Nicht öffnen!") und bis zu der unter Ziffer IV.3.4 genannten Frist bei der unter Anhang A. III benannten Kontaktstelle, für die Einreichung der Teilnahmeanträge in einem fest verschlossenen Umschlag einzureichen.
(4) Der Teilnahmeantrag ist schriftlich im Original und in zweifacher nicht beglaubigter, ungebundener Kopie (in Papierform) ohne Heftung und Klammerung als auch auf CD-Rom inkl. aller Anlagen (in den üblichen Office-Formaten: z. B. Original PDF, Textdateien in Original PDF, Bilddateien in Original PDF oder JPEG) einzureichen.
(5) Rückfragen zu dieser Ausschreibung sind ausschließlich an die unter Anhang A.I benannte Kontaktstelle per E-Mail zu richten. Fragen und Antworten werden zur Einsicht für alle Bewerber bereitgestellt, sofern diese ihre Kontaktdaten gegenüber der Vergabestelle kommuniziert haben. Die Vergabestelle behält sich vor, Rückfragen, die nicht bis spätestens 10 (zehn) Tage vor
Ablauf der Abgabefrist eingegangen sind, nicht zu beantworten.
(6) Die Vergabestelle weist rein vorsorglich ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie der Präklusionsregelungen gemäß § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 4 GWB bzgl. der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. Ein Antrag auf Nachprüfung ist danach u.a. insbesondere unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
(7) Eine Erstattung von Kosten/Aufwendungen für die Erstellung der Teilnahmeanträge findet nicht statt.
(8) Die Vergabeunterlagen werden nur denjenigen formell und materiell geeigneten Bewerbern übermittelt werden, die anhand der bekannt gemachten Auswahlkriterien ausgewählt und zur Angebotsabgabe durch die Vergabestelle aufgefordert werden.
(9) Bewerber/Bieter sowie deren Vertreter/Bevollmächtigte sind bei der Öffnung der Teilnahmeanträge/Angebote nicht zugelassen.
(1) Aus dem Kreis der Bewerber, die die formellen und materiellen Anforderungen an die Eignung (Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Zuverlässigkeit und Gesetzestreue, § 97 Abs. 4 S. 1 GWB) gemäß den Teilnahmebedingungen unter Abschnitt III.2.1) bis III.2.3) erfüllen, werden nicht mehr als 5 bis 8 Bewerber ausgewählt und zur Angebotsabgabe aufgefordert (§ 20 Abs. 2 SektVO). Eine solche Reduzierung des Teilnehmerkreises erfolgt nur, sofern eine ausreichende Anzahl an (formell und materiell) geeigneten Bewerbern vorhanden ist (die Vergabestelle behält sich insoweit auch die Aufforderung von weniger als 5 Bewerbern zur Angebotsaufforderung ausdrücklich vor; (auf § 20 Abs. 2 Satz 2 SektVO wird dabei hingewiesen). Sollte die Durchführung des Teilnahmewettbewerbs ergeben, dass mehr als 5 Bewerber grundsätzlich die geforderten Eignungsvoraussetzungen erfüllen, wird die Vergabestelle diejenigen Bewerber zur Abgabe eines Angebots auffordern, die die Eignungsvoraussetzungen am besten erfüllen. Die Auswahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bewerber erfolgt objektiv und diskriminierungsfrei anhand der unter Abschnitt III.2.3) Nr. (3) genannten Kriterien der technischen Leistungsfähigkeit/Fachkunde. Hierbei sind insgesamt maximal 50 Punkte zu erreichen. Folgende Punkte sind im Einzelnen zu erreichen:
(i) bzgl. Abschnitt III.2.3) Nr. (3): jeweils 10 Punkte für die Vorlage jeder weiteren über die Mindestanzahl (eins) hinausgehenden und die genannten Anforderungen erfüllenden Referenz. Maximal erreichbare Punktzahl: 50;
(2) Für die Erstellung des Teilnahmeantrags sollen die von der Vergabestelle vorgesehenen Vordrucke verwendet werden, die über die unter I.1 benannte Kontaktstelle zu beziehen sind.
(3) Der Teilnahmeantrag ist unter Verwendung des Vordrucks 9.0 als solcher zu kennzeichnen ("Teilnahmeantrag "Servicevertrag über die Reinigung und Versorgung unserer Kraftomnibussee / Winterdienst". Nicht öffnen!") und bis zu der unter Ziffer IV.3.4 genannten Frist bei der unter Anhang A. III benannten Kontaktstelle, für die Einreichung der Teilnahmeanträge in einem fest verschlossenen Umschlag einzureichen.
(4) Der Teilnahmeantrag ist schriftlich im Original und in zweifacher nicht beglaubigter, ungebundener Kopie (in Papierform) ohne Heftung und Klammerung als auch auf CD-Rom inkl. aller Anlagen (in den üblichen Office-Formaten: z. B. Original PDF, Textdateien in Original PDF, Bilddateien in Original PDF oder JPEG) einzureichen.
(5) Rückfragen zu dieser Ausschreibung sind ausschließlich an die unter Anhang A.I benannte Kontaktstelle per E-Mail zu richten. Fragen und Antworten werden zur Einsicht für alle Bewerber bereitgestellt, sofern diese ihre Kontaktdaten gegenüber der Vergabestelle kommuniziert haben. Die Vergabestelle behält sich vor, Rückfragen, die nicht bis spätestens 10 (zehn) Tage vor
Ablauf der Abgabefrist eingegangen sind, nicht zu beantworten.
(6) Die Vergabestelle weist rein vorsorglich ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie der Präklusionsregelungen gemäß § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 4 GWB bzgl. der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. Ein Antrag auf Nachprüfung ist danach u.a. insbesondere unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
(7) Eine Erstattung von Kosten/Aufwendungen für die Erstellung der Teilnahmeanträge findet nicht statt.
(8) Die Vergabeunterlagen werden nur denjenigen formell und materiell geeigneten Bewerbern übermittelt werden, die anhand der bekannt gemachten Auswahlkriterien ausgewählt und zur Angebotsabgabe durch die Vergabestelle aufgefordert werden.
(9) Bewerber/Bieter sowie deren Vertreter/Bevollmächtigte sind bei der Öffnung der Teilnahmeanträge/Angebote nicht zugelassen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Dienstleistungskategorie: 27
Kurze Beschreibung:
Die Verkehrsbetriebe Hamburg-Holstein AG (VHH), beabsichtigt für 2 VHH-Betriebshöfe einen Servicevertrag mit einer Vertragsdauer von 5 Jahren (mit Verlängerungsoption um 1 Jahr nach Ablauf des Vertrages) abzuschließen. Der Beginn des Servicevertrages ist geplant für den 1.1.2015. Der Servicevertrag beinhaltet folgende Servicedienstleistungen für ihre Kraftomnibusse wie z. B. Reinigung, Betankung, Serviceleistungen, Fahrzeugbestückung und die Durchführung des Winterdienstes zur Aufrechterhaltung des Betriebsablaufs der VHH. Die Leistungen des Servicevertrages teilen sich in Leistungspakete wie folgt auf:
Die Verkehrsbetriebe Hamburg-Holstein AG (VHH), beabsichtigt für 2 VHH-Betriebshöfe einen Servicevertrag mit einer Vertragsdauer von 5 Jahren (mit Verlängerungsoption um 1 Jahr nach Ablauf des Vertrages) abzuschließen. Der Beginn des Servicevertrages ist geplant für den 1.1.2015. Der Servicevertrag beinhaltet folgende Servicedienstleistungen für ihre Kraftomnibusse wie z. B. Reinigung, Betankung, Serviceleistungen, Fahrzeugbestückung und die Durchführung des Winterdienstes zur Aufrechterhaltung des Betriebsablaufs der VHH. Die Leistungen des Servicevertrages teilen sich in Leistungspakete wie folgt auf:
— Reinigungsleistung an den Kraftomnibussen (beispielhafte Nennung: Grundreinigung Innenraum 6x p. a., wöchentliche Standardreinigung des Innenraumes inkl. Rampen etc.), Fahrzeugwäsche außen,
— Serviceleistungen an den Kraftomnibussen (beispielhafte Nennung: Fahrzeugumsetzungen, Fahrzeugbestückungen und Befüllung mit Materialien, Flüssigkeiten, Drucksachen, Mängelsichtung an den Kraftomnibussen bei Leistungsausführung, Sicherstellung/Übergabe von Fundsachen, tägl. Tausch von Tachoscheiben etc.),
— Serviceleistungen an den Kraftomnibussen (beispielhafte Nennung: Fahrzeugumsetzungen, Fahrzeugbestückungen und Befüllung mit Materialien, Flüssigkeiten, Drucksachen, Mängelsichtung an den Kraftomnibussen bei Leistungsausführung, Sicherstellung/Übergabe von Fundsachen, tägl. Tausch von Tachoscheiben etc.),
— Durchführung des Winterdienstes für öffentliche Gehwegflächen und Hofflächen der verschiedenen Betriebshöfe mit motorbetriebenen Geräten bei Frost und Schneefall nach den gesetzlichen Vorschriften. Die Organisation und Durchführung der Arbeiten erfolgt in Eigenverantwortung des Teilnahmeantragstellers.
— Durchführung des Winterdienstes für öffentliche Gehwegflächen und Hofflächen der verschiedenen Betriebshöfe mit motorbetriebenen Geräten bei Frost und Schneefall nach den gesetzlichen Vorschriften. Die Organisation und Durchführung der Arbeiten erfolgt in Eigenverantwortung des Teilnahmeantragstellers.
Die Vorraussetzung für die zu vergebenden Arbeiten sind:
— die Mitarbeiter des Teilnahmeantragstellers müssen…
… zum Zeitpunkt der Leistungsausführung, d. h. beim Bewegen der Fahrzeuge auf den VHH-Betriebsgeländen und den öffentlichen Verkehrsflächen, im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis der Führerscheinklasse D und den Eintrag „95“ nach Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz besitzen. Zulässig ist auch eine gültige Fahrerlaubnis nach der alten Führerscheinklasse 2 mit Ausstellungsjahr von 1999 und den Eintrag „95“ nach Beruftskraftfahrerqualifikation. Führerscheine aus dem Ausland müssen der Fahrerlaubnis der deutschen Fahrerlaubnisverordnung und dem deutschen Berufskraftfahrerqualifikationsgesetzt entsprechen.
… die deutsche Sprache in Wort und Schrift lesen und schreiben können.
Die o. g. Leistungspakete müssen für derzeit insgesamt ca. 195 Stck. Kraftomnibussen erbracht werden. Die Verteilung der Kraftomnibusse pro Betriebshof verhält sich wie folgt (kann jederzeit vom Auftraggeber angepasst werden bzw. verändert werden):
— 1. Betriebshof verfügt über ca. 170 Stck. Fahrzeuge,
— 2. Betriebshof verfügt über ca. 25 Stck. Fahrzeuge.
Die Verkehrsbetriebe Hamburg-Holstein beabsichtigt in einem ersten Schritt 2 Betriebshöfe mit den o. g. Leistungspaketen und genannten Vorraussetzungen zu beauftragen. Es obliegt dem Auftraggeber, weitere Betriebshöfe zu einem späterem Zeitpunkt in den dann bereits bestehenden, abgeschlossenen Servicevertrag zu integrieren bzw. zu ergänzen. Die Vertragsbedingungen des abgeschlossenen Servicevertrages finden auch auf sämtliche Vertragsergänzungen des Auftragebers Anwendung.
Die Verkehrsbetriebe Hamburg-Holstein beabsichtigt in einem ersten Schritt 2 Betriebshöfe mit den o. g. Leistungspaketen und genannten Vorraussetzungen zu beauftragen. Es obliegt dem Auftraggeber, weitere Betriebshöfe zu einem späterem Zeitpunkt in den dann bereits bestehenden, abgeschlossenen Servicevertrag zu integrieren bzw. zu ergänzen. Die Vertragsbedingungen des abgeschlossenen Servicevertrages finden auch auf sämtliche Vertragsergänzungen des Auftragebers Anwendung.
Eine Losaufteilung in Teillose kann je Standort d.h. pro Betriebshof der VHH erfolgen.
Losnummer: 1
Bezeichnung des Loses: VHH-Betriebshof 1 Serviceauftrag für Kraftomnibusreinigungs-, Versorgungs-, Servicearbeiten und Winterdienstarbeiten
Kurze Beschreibung: Gem. Beschreibung unter Abschnitt II.1.5).
Menge oder Umfang:
Der Serviceauftrag umfasst die Durchführung von Dienstleistungen für Kraftomnibusreinigungs,- Versorgungs,- Servicearbeiten und Winterdienstarbeiten.
Auf dem VHH-Betriebhof 1 sind rund 170 Stck. Kraftomnibusse zu versorgen.
Die Winterdienstarbeiten erstrecken sich auf die öffentlichen Gehwegeflächen und die Hofflächen des VHH-Betriebshofes 1.
Losnummer: 2
Bezeichnung des Loses: VHH-Betriebshof 2 Serviceauftrag für Kraftomnibusreinigungs,- Versorgungs,- Servicearbeiten und Winterdienstarbeiten
Kurze Beschreibung: Gem. der Beschreibung unter Ziffer II.1.5).
Menge oder Umfang:
Auf dem VHH-Betriebshof 2 sind rund 25 Stck. Kraftomnibusse zu versorgen.
Die Winterdienstarbeiten erstrecken sich auf die öffentlichen Gehwegeflächen und die Hofflächen des VHH-Betriebshofes 2.
Es sind rund 195 Stck. Kraftomnibusse verteilt auf 2 Betriebshöfe zu versorgen.
Die Winterdienstarbeiten erstrecken sich auf die öffentlichen Gehwegeflächen und die Hofflächen der 2 VHH-Betriebshöfe.
Zeitlicher Rahmen für nachfolgende Aufträge: 12 Monate
Dauer: 60 Monate
Referenznummer: 01/07-2014 E
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 22869 Schenefeld, 25335 Elmshorn.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
A. Im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs sind sämtliche der nachfolgend unter Abschnitt III.2.1) bis III.2.3) aufgelisteten Nachweise, Erklärungen und Angaben (Unterlagen) beizubringen. Für die Erstellung und Einreichung des Teilnahmeantrags müssen die von der Vergabestelle zur Verfügung gestellten Vordrucke verwendet werden. Die Vordrucke sowie die unter Abschnitt III.2.1 bis III.2.3 geforderten Unterlagen müssen dem Teilnahmeantrag vollständig beigefügt werden. Sämtliche Unterlagen sind, soweit nicht die Einreichung in Kopie nachfolgend ausdrücklich zugelassen ist, im schriftlichen Original (keine Kopie/Scan/Fax) einzureichen; geforderte Unterschriften sind eigenhändig zu leisten.
A. Im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs sind sämtliche der nachfolgend unter Abschnitt III.2.1) bis III.2.3) aufgelisteten Nachweise, Erklärungen und Angaben (Unterlagen) beizubringen. Für die Erstellung und Einreichung des Teilnahmeantrags müssen die von der Vergabestelle zur Verfügung gestellten Vordrucke verwendet werden. Die Vordrucke sowie die unter Abschnitt III.2.1 bis III.2.3 geforderten Unterlagen müssen dem Teilnahmeantrag vollständig beigefügt werden. Sämtliche Unterlagen sind, soweit nicht die Einreichung in Kopie nachfolgend ausdrücklich zugelassen ist, im schriftlichen Original (keine Kopie/Scan/Fax) einzureichen; geforderte Unterschriften sind eigenhändig zu leisten.
Die Vergabestelle behält sich unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes vor, fehlende oder
unvollständige Unterlagen bis zum Ablauf einer von der Vergabestelle zu bestimmenden Nachfrist nachzufordern oder aufzuklären. Die Bewerber haben keinen Anspruch auf Nachforderung/Nachreichung oder Aufklärung von Unterlagen. Unterlagen sind, soweit nicht die Einreichung in Kopie zugelassen ist, im Original einzureichen.
unvollständige Unterlagen bis zum Ablauf einer von der Vergabestelle zu bestimmenden Nachfrist nachzufordern oder aufzuklären. Die Bewerber haben keinen Anspruch auf Nachforderung/Nachreichung oder Aufklärung von Unterlagen. Unterlagen sind, soweit nicht die Einreichung in Kopie zugelassen ist, im Original einzureichen.
Mehrere Bewerber können sich zu einer Bewerbergemeinschaft zusammenschließen. In diesem Fall hat die Bewerbergemeinschaft mit Einreichung des Teilnahmeantrags mittels einer Bewerbergemeinschaftserklärung (gemäß Vordruck 4.0) (i) sämtliche Mitglieder der an der Bewerbergemeinschaft beteiligten Unternehmen namentlich mit Anschrift, Telefon- und Telefaxnummer sowie E-Mail-Adresse zu benennen, (ii) einen bevollmächtigten Vertreter für das Vergabeverfahren sowie den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu bezeichnen und (iii) anzugeben, dass die Bildung einer Bewerbergemeinschaft durch die benannten Mitglieder rechtlich, insbesondere kartell-, wettbewerbs- und vergaberechtlich, zulässig ist.
Mehrere Bewerber können sich zu einer Bewerbergemeinschaft zusammenschließen. In diesem Fall hat die Bewerbergemeinschaft mit Einreichung des Teilnahmeantrags mittels einer Bewerbergemeinschaftserklärung (gemäß Vordruck 4.0) (i) sämtliche Mitglieder der an der Bewerbergemeinschaft beteiligten Unternehmen namentlich mit Anschrift, Telefon- und Telefaxnummer sowie E-Mail-Adresse zu benennen, (ii) einen bevollmächtigten Vertreter für das Vergabeverfahren sowie den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu bezeichnen und (iii) anzugeben, dass die Bildung einer Bewerbergemeinschaft durch die benannten Mitglieder rechtlich, insbesondere kartell-, wettbewerbs- und vergaberechtlich, zulässig ist.
Im Falle einer Bewerbergemeinschaft sind sämtliche unter Abschnitt III.2.1 Nr. (1) bis (5) und unter Abschnitt III.2.2 aufgeführten Unterlagen jeweils von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft einzureichen. Darüber hinaus hat die Bewerbergemeinschaft eine erforderliche Bewerbergemeinschaftserklärung (gemäß Vordruck 4.0) vorzulegen. Die unter Abschnitt III.2.3 aufgeführten Unterlagen können für die Bewerbergemeinschaft insgesamt vorgelegt werden.
Im Falle einer Bewerbergemeinschaft sind sämtliche unter Abschnitt III.2.1 Nr. (1) bis (5) und unter Abschnitt III.2.2 aufgeführten Unterlagen jeweils von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft einzureichen. Darüber hinaus hat die Bewerbergemeinschaft eine erforderliche Bewerbergemeinschaftserklärung (gemäß Vordruck 4.0) vorzulegen. Die unter Abschnitt III.2.3 aufgeführten Unterlagen können für die Bewerbergemeinschaft insgesamt vorgelegt werden.
Ein Bewerber kann sich, auch als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen. In diesem Fall hat der Bewerber diese anderen Unternehmen (Dritten) in seinem Teilnahmeantrag mit Name und Anschrift zu benennen (gemäß Vordruck 1.1) und die unter Abschnitt III.2.2 und Abschnitt III.2.3 bezeichneten Unterlagen für diese Dritten in dem Umfang vorzulegen, in dem sich der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft auf die Fähigkeiten der Dritten zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde beruft. Außerdem hat der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft die unter Abschnitt III.2.1 Nr. (1) bis (5) aufgeführten Unterlagen nebst einer unterschriebenen Verpflichtungserklärung (gemäß Vordruck 1.2) jeweils auch von den benannten Dritten beizubringen. Die Bewerber werden gebeten, vor der Einreichung des Teilnahmeantrags die Rechtsprechung des OLG München (Beschl. v. 15. 3.2012 - Verg 2/12) zu den Möglichkeiten einer Eignungsleihe - sofern eine solche vorgesehen ist - sorgfältig zu prüfen. Es wird darauf hingewiesen, dass ein anderes Unternehmen nach der Rechtsprechung nicht nur ein selbständiges, von dem Bewerber rechtlich verschiedenes Unternehmen sein kann, sondern hierunter auch ein konzernverbundenes/-angehöriges Unternehmen zu verstehen ist (vgl. OLG München, Beschluss vom 15.3.2012, Verg 2/12, OLG Düsseldorf, Beschluss vom 30.6.2010, VII-Verg 13/10).
Ein Bewerber kann sich, auch als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen. In diesem Fall hat der Bewerber diese anderen Unternehmen (Dritten) in seinem Teilnahmeantrag mit Name und Anschrift zu benennen (gemäß Vordruck 1.1) und die unter Abschnitt III.2.2 und Abschnitt III.2.3 bezeichneten Unterlagen für diese Dritten in dem Umfang vorzulegen, in dem sich der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft auf die Fähigkeiten der Dritten zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde beruft. Außerdem hat der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft die unter Abschnitt III.2.1 Nr. (1) bis (5) aufgeführten Unterlagen nebst einer unterschriebenen Verpflichtungserklärung (gemäß Vordruck 1.2) jeweils auch von den benannten Dritten beizubringen. Die Bewerber werden gebeten, vor der Einreichung des Teilnahmeantrags die Rechtsprechung des OLG München (Beschl. v. 15. 3.2012 - Verg 2/12) zu den Möglichkeiten einer Eignungsleihe - sofern eine solche vorgesehen ist - sorgfältig zu prüfen. Es wird darauf hingewiesen, dass ein anderes Unternehmen nach der Rechtsprechung nicht nur ein selbständiges, von dem Bewerber rechtlich verschiedenes Unternehmen sein kann, sondern hierunter auch ein konzernverbundenes/-angehöriges Unternehmen zu verstehen ist (vgl. OLG München, Beschluss vom 15.3.2012, Verg 2/12, OLG Düsseldorf, Beschluss vom 30.6.2010, VII-Verg 13/10).
Ist beabsichtigt, Teile der Leistung von Nachunternehmern ausführen zu lassen, ohne sich zugleich auf deren wirtschaftliche und finanzielle oder technische Leistungsfähigkeit zu berufen, müssen die Bieter/Bietergemeinschaften in ihrem Angebot die Art und den Umfang der von dem/den Nachunternehmer(n) übernommenen Teilleistungen zweifelsfrei angeben. Weiterhin sind in diesem Fall folgende Vorgaben zu beachten: Auf Aufforderung des Auftraggebers sind Name und Anschrift des Nachunternehmers sowie die von dem Auftraggeber ausdrücklich genannten Eignungsnachweise (unter Bezugnahme auf die im Folgenden unter Abschnitt III.2.2 und die in Abschnitt III.2.3 aufgeführten Nachweise) für sämtliche Nachunternehmer bezogen auf deren Leistungsanteil vorzulegen. Die Bieter/Bietergemeinschaften haben mit dem Angebot insbesondere die im Abschnitt III.2.1 Nr. (1) bis (5) genannten Nachweise auch für die benannten Nachunternehmer abzugeben. Schließlich sind auf Verlangen der Vergabestelle bis zur Vergabeentscheidung Erklärungen der benannten Nachunternehmer einzureichen, aus denen hervorgeht, dass der Bieter im Falle der Zuschlagserteilung auf sämtliche für die Auftragsdurchführung erforderlichen Mittel der benannten Nachunternehmer zugreifen kann.
Ist beabsichtigt, Teile der Leistung von Nachunternehmern ausführen zu lassen, ohne sich zugleich auf deren wirtschaftliche und finanzielle oder technische Leistungsfähigkeit zu berufen, müssen die Bieter/Bietergemeinschaften in ihrem Angebot die Art und den Umfang der von dem/den Nachunternehmer(n) übernommenen Teilleistungen zweifelsfrei angeben. Weiterhin sind in diesem Fall folgende Vorgaben zu beachten: Auf Aufforderung des Auftraggebers sind Name und Anschrift des Nachunternehmers sowie die von dem Auftraggeber ausdrücklich genannten Eignungsnachweise (unter Bezugnahme auf die im Folgenden unter Abschnitt III.2.2 und die in Abschnitt III.2.3 aufgeführten Nachweise) für sämtliche Nachunternehmer bezogen auf deren Leistungsanteil vorzulegen. Die Bieter/Bietergemeinschaften haben mit dem Angebot insbesondere die im Abschnitt III.2.1 Nr. (1) bis (5) genannten Nachweise auch für die benannten Nachunternehmer abzugeben. Schließlich sind auf Verlangen der Vergabestelle bis zur Vergabeentscheidung Erklärungen der benannten Nachunternehmer einzureichen, aus denen hervorgeht, dass der Bieter im Falle der Zuschlagserteilung auf sämtliche für die Auftragsdurchführung erforderlichen Mittel der benannten Nachunternehmer zugreifen kann.
Die Vergabestelle behält sich vor, zu jedem Zeitpunkt des Verfahrens erneut in die Eignungsprüfung
einzusteigen. Hiervon ist insbesondere das Recht umfasst, von den Bewerbern/Bietern solche Nachweise zu verlangen, mit denen die Richtigkeit der zum Nachweis der Eignung vorgelegten Unterlagen belegt wird.
B. Die geforderten Eignungsunterlagen (bzgl. Ziffer III.2.1) im Einzelnen:
(1) Unterschriebene Eigenerklärung des Unternehmens (gemäß Vordruck 2.0), dass keine Ausschlussgründe nach § 21 Abs. 1 SektVO wegen Unzuverlässigkeit einer Person, deren Verhalten dem Unternehmen nach § 21 Abs.2 SektVO zuzurechnen ist, wegen des Verstoßes gegen eine der folgenden Vorschriften rechtskräftig verurteilt worden ist:
(1) Unterschriebene Eigenerklärung des Unternehmens (gemäß Vordruck 2.0), dass keine Ausschlussgründe nach § 21 Abs. 1 SektVO wegen Unzuverlässigkeit einer Person, deren Verhalten dem Unternehmen nach § 21 Abs.2 SektVO zuzurechnen ist, wegen des Verstoßes gegen eine der folgenden Vorschriften rechtskräftig verurteilt worden ist:
— §§ 129, 129 a oder 129b des Strafgesetzbuches.
— § 333 oder § 334 des Strafgesetzbuches, auch in Verbindung mit Artikel 2 § 1 des EU-Bestechungsgesetzes vom 10. September 1998 (BGBl. 1998 II S. 2340), das zuletzt durch Artikel 6 Absatz 1 des Gesetzes vom 21. Juli 2004 (BGBl. I S. 1763) geändert worden ist, Artikel 2 § 1 des Gesetzes zur Bekämpfung Internationaler Bestechung vom 10. September 1998 (BGBl. 1998 II S. 2327; 1999 II S. 87), § 1 Absatz 2 Nummer 10 des NATO-Truppen-Schutzgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. März 2008 (BGBl. I S. 490), § 2 des Gesetzes über das Ruhen der Verfolgungsverjährung und die Gleichstellung der Richter und Bediensteten des Internationalen Strafgerichtshofes vom 21. Juni 2002 (BGBl. I S. 2144, 2162),
— § 333 oder § 334 des Strafgesetzbuches, auch in Verbindung mit Artikel 2 § 1 des EU-Bestechungsgesetzes vom 10. September 1998 (BGBl. 1998 II S. 2340), das zuletzt durch Artikel 6 Absatz 1 des Gesetzes vom 21. Juli 2004 (BGBl. I S. 1763) geändert worden ist, Artikel 2 § 1 des Gesetzes zur Bekämpfung Internationaler Bestechung vom 10. September 1998 (BGBl. 1998 II S. 2327; 1999 II S. 87), § 1 Absatz 2 Nummer 10 des NATO-Truppen-Schutzgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. März 2008 (BGBl. I S. 490), § 2 des Gesetzes über das Ruhen der Verfolgungsverjährung und die Gleichstellung der Richter und Bediensteten des Internationalen Strafgerichtshofes vom 21. Juni 2002 (BGBl. I S. 2144, 2162),
— § 299 des Strafgesetzbuches,
— Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung,
— § 108e des Strafgesetzbuches,
— § 264 des Strafgesetzbuches,
— § 261 des Strafgesetzbuches.
Einem Verstoß gegen diese Vorschriften stehen Verstöße gegen vergleichbare Straftatbestände anderer Staaten gleich.
(2) Unterschriebene Eigenerklärung des Unternehmens,
a) dass über sein Vermögen kein Insolvenzverfahren oder kein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, vgl. § 21 Abs. 4 Nr. 1 SektVO (gemäß Vordruck 3.1);
a) dass über sein Vermögen kein Insolvenzverfahren oder kein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, vgl. § 21 Abs. 4 Nr. 1 SektVO (gemäß Vordruck 3.1);
b) dass es sich nicht im Verfahren der Liquidation befindet; vgl. § 21 Abs. 4 Nr. 2 SektVO (gemäß Vordruck 3.2);
c) dass es die Pflicht zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung nicht verletzt oder verletzt hat, vgl. § 21 Abs. 4 Nr. 3 SektVO (gemäß Vordruck 3.3);
d) dass es keine unzutreffenden Erklärungen in Bezug auf seine Fachkunde, Leistungsfähigkeit und
Zuverlässigkeit (Eignung) abgibt oder diese Auskünfte unberechtigt nicht erteilt, vgl. § 21 Abs. 4 Nr. 4 SektVO (gemäß Vordruck 3.4);
e) dass keine schwere Verfehlung nachweislich vorliegt, durch die die Zuverlässigkeit des Unternehmens oder einer Person, die nach § 21 Abs. 2 SektVO für das Unternehmen verantwortlich handelt, in Frage gestellt wird, vgl. § 21 Abs. 4 Nr. 5 SektVO (gemäß Vordruck 3.5); ein Verhalten ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn eine Person, die für die Führung der Geschäfte verantwortlich handelt, selbst gehandelt hat oder ein Aufsichts- oder Organisationsverschulden dieser Person im Hinblick auf das Verhalten einer anderen für das Unternehmen handelten Person vorliegt, § 21 Abs. 2 SektVO.
e) dass keine schwere Verfehlung nachweislich vorliegt, durch die die Zuverlässigkeit des Unternehmens oder einer Person, die nach § 21 Abs. 2 SektVO für das Unternehmen verantwortlich handelt, in Frage gestellt wird, vgl. § 21 Abs. 4 Nr. 5 SektVO (gemäß Vordruck 3.5); ein Verhalten ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn eine Person, die für die Führung der Geschäfte verantwortlich handelt, selbst gehandelt hat oder ein Aufsichts- oder Organisationsverschulden dieser Person im Hinblick auf das Verhalten einer anderen für das Unternehmen handelten Person vorliegt, § 21 Abs. 2 SektVO.
(3) Aktueller Auszug aus dem Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Herkunftslandes (nicht älter als 6 Monate, eine Kopie ist ausreichend, maßgebend ist der Schlusstermin der vorliegenden Bekanntmachung gemäß Abschnitt IV.3.4 dieser Bekanntmachung). Ausländische Bewerber haben gleichwertige Bescheinigungen nach den Vorschriften ihres Herkunftslandes vorzulegen. Diese sind zwingend ins Deutsche zu übersetzen.
(3) Aktueller Auszug aus dem Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Herkunftslandes (nicht älter als 6 Monate, eine Kopie ist ausreichend, maßgebend ist der Schlusstermin der vorliegenden Bekanntmachung gemäß Abschnitt IV.3.4 dieser Bekanntmachung). Ausländische Bewerber haben gleichwertige Bescheinigungen nach den Vorschriften ihres Herkunftslandes vorzulegen. Diese sind zwingend ins Deutsche zu übersetzen.
(4) Darstellung des Unternehmens (Leistungsspektrum und Kerngeschäft des Unternehmens) sowie - falls zutreffend - ausführliche Darstellung der Konzernverbundenheit/-angehörigkeit mit anderen Unternehmen.
(5) Eigenerklärung zur Tariftreue und zur Zahlung eines Mindestlohnes gem. § 3 Hamburgisches Vergabegesetz und § 4 Tariftreue- und Vergabegesetz Schleswig-Holstein (gem. Vordruck 7.0).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
(1) Unterschriebene Eigenerklärung über den Gesamtumsatz sowie den Umsatz bezüglich der besonderen Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist, jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (gemäß Vordruck 5.0).
(2) Vorlage einer aktuellen Betriebshaftungspolice mit Nachweis der Höhe der Versicherungssumme (mind. 5 000 000 EUR) in Form einer beglaubigten Kopie oder falls eine Versicherung mit dieser Deckungshöhe nicht besteht, Vorlage einer schriftlichen Eignungserklärung des Bewerbers, dass er im Auftragsfall bereit ist, eine entsprechende Versicherung auf die Anforderung des Auftraggebers abzuschließen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
(2) Vorlage einer aktuellen Betriebshaftungspolice mit Nachweis der Höhe der Versicherungssumme (mind. 5 000 000 EUR) in Form einer beglaubigten Kopie oder falls eine Versicherung mit dieser Deckungshöhe nicht besteht, Vorlage einer schriftlichen Eignungserklärung des Bewerbers, dass er im Auftragsfall bereit ist, eine entsprechende Versicherung auf die Anforderung des Auftraggebers abzuschließen.
(3) Vorlage einer gültigen Handel & Handwerk-Versicherung mit einer Deckungshöhe von 2 500 000 EUR in Form einer beglaubigten Kopie. Ausländische Bewerber haben Ihre Unterlagen zwingend ins Deutsche zu übersetzen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
(1) Benennung der Anzahl der in den letzten 2 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte (für jedes Geschäftsjahr getrennt), jeweils gegliedert nach Berufsgruppen (i) Objektleiter technisch/kommerziell, (ii) Reinigungskräfte, (iii) Mitarbeiter die entsprechend der geforderten Leistungsart mit den Dienstleistungen betraut sind (gemäß Vordruck 6.0).
(1) Benennung der Anzahl der in den letzten 2 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte (für jedes Geschäftsjahr getrennt), jeweils gegliedert nach Berufsgruppen (i) Objektleiter technisch/kommerziell, (ii) Reinigungskräfte, (iii) Mitarbeiter die entsprechend der geforderten Leistungsart mit den Dienstleistungen betraut sind (gemäß Vordruck 6.0).
(2) Vorlage einer gültigen Zertifizierungsurkunde (Kopie ist ausreichend) zur Qualitätssicherung nach ISO 9000 ff oder gleichwertig.
(3) Angabe (gemäß Vordruck 8.0) von mindestens einem nicht vor dem 01.01.2011 durchgeführten Referenzauftrages über die Reinigung, Material und Flüssigkeitsbestückungen von Kraftomnibussen im ÖPNV mit mind. 120 Betriebsfahrzeugen unter Angabe von (i) Name und Adresse des Auftraggebers sowie eines Ansprechpartners beim Auftraggeber mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse des Ansprechpartners, (ii) Bezeichnung und Standort des Referenzauftrages mit Kurzbeschreibung der erbrachten Leistungen und Angaben zur Auftagsgröße (wie z. B. Anzahl der Fahrzeugtypen), (iii) Benennung der Auftragssumme, (iv) Zeitraum der Leistungserbringung, (v) Angabe, ob die Leistungen als vollständige Eigenleistung, mit Nachunternehmern oder in Kooperation mit anderen Firmen erbracht wurden, sowie Angabe des Eigenleistungsanteils bei einer Zusammenarbeit mit derartigen Dritten.
(3) Angabe (gemäß Vordruck 8.0) von mindestens einem nicht vor dem 01.01.2011 durchgeführten Referenzauftrages über die Reinigung, Material und Flüssigkeitsbestückungen von Kraftomnibussen im ÖPNV mit mind. 120 Betriebsfahrzeugen unter Angabe von (i) Name und Adresse des Auftraggebers sowie eines Ansprechpartners beim Auftraggeber mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse des Ansprechpartners, (ii) Bezeichnung und Standort des Referenzauftrages mit Kurzbeschreibung der erbrachten Leistungen und Angaben zur Auftagsgröße (wie z. B. Anzahl der Fahrzeugtypen), (iii) Benennung der Auftragssumme, (iv) Zeitraum der Leistungserbringung, (v) Angabe, ob die Leistungen als vollständige Eigenleistung, mit Nachunternehmern oder in Kooperation mit anderen Firmen erbracht wurden, sowie Angabe des Eigenleistungsanteils bei einer Zusammenarbeit mit derartigen Dritten.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Gemäß den Vergabeunterlagen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Gemäß den Vergabeunterlagen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter.
Verfahren Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Abteilung: Einkauf/Vergabestelle
Herrn Rainer Strickert
Internetadresse: www.vhhbus.de🌏
Name: Verkehrsbetriebe Hamburg-Holstein AG
URL für weitere Informationen: http://www.vhhbus.de🌏
Kontaktperson: Abteilung: Einkauf/Vergabestelle/1. Stock/Raum 168
URL der Teilnahme: http://www.vhhbus.de🌏
URL der Dokumente: http://www.vhhbus.de🌏
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Hamburg, Finanzbehörde - Organisation und zentrale Dienste - Grundsatzangelegenheiten
Postanschrift: Große Bleichen 27
Postort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: dieter.carmesin@fb.hamburg.de📧
Telefon: +49 40428231448📞
Fax: +49 40428232020 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin § 107 Abs. 3 Satz 1 GWB lautet:
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin § 107 Abs. 3 Satz 1 GWB lautet:
Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind“.
Die Vergabestelle weist insbesondere darauf hin, dass ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens gemäß § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB unzulässig ist, wenn nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, mehr als 15 Kalendertage vergangen sind.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Vergabestelle weist insbesondere darauf hin, dass ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens gemäß § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB unzulässig ist, wenn nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, mehr als 15 Kalendertage vergangen sind.
Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf die Fristen des § 101a GWB hin. Die Vergabestelle wird gemäß § 101a GWB die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des § 101a Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information per Telefax oder E-Mail erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 101a Abs. 1 Satz 3 und 4 GWB). Die Frist beginnt am Tag der Absendung der Information durch den Auftraggeber, § 101a Abs. 1 Satz 5 GWB.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf die Fristen des § 101a GWB hin. Die Vergabestelle wird gemäß § 101a GWB die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des § 101a Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information per Telefax oder E-Mail erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 101a Abs. 1 Satz 3 und 4 GWB). Die Frist beginnt am Tag der Absendung der Information durch den Auftraggeber, § 101a Abs. 1 Satz 5 GWB.
Quelle: OJS 2014/S 186-329094 (2014-09-24)
Ergänzende Angaben (2014-12-08) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben