SGB-180759: Sanierung bzw. Ertüchtigung der Beethovenhalle Bonn – Fachplanung, Tragwerksplanung
Die Bundesstadt Bonn beabsichtigt die Sanierung, Modernisierung, und ggf. Erweiterung der stadteigenen Beethovenhalle. Die Halle hat eine Nutzfläche von derzeit ca. 12 200 m². Die Größe der Liegenschaft beträgt 35 704 m².
Die Beethovenhalle soll weiterhin für das Beethovenorchester, sowohl für Proben als auch Konzerte und für das jährliche Beethovenfest zur Verfügung stehen. Die bauliche und technische Multifunktionalität, soll dem entsprechend einen klassischen Schwerpunkt haben. Des Weiteren sollen dort Brauchtumsveranstaltungen, Unterhaltungsveranstaltungen, Kongresse, Messen, Produktionen und Bälle stattfinden.
Es ist zunächst keine bauliche Erweiterung der Beethovenhalle erforderlich, jedoch auch nicht ausgeschlossen. Die Veranstaltungsarten der letzten drei Jahre werden der Auftragnehmerin dem Auftraggeber zur Verfügung gestellt. Die Verbesserung der Infrastruktur muss anhand der bisherigen baulichen und veranstaltungsbedingten Rahmenbedingungen geprüft werden.
Zurzeit steht ein Budget von 15 000 000 EUR für die Realisierung zur Verfügung. Der Sanierungsbeschluss hatte eine Nenngröße von bis zu ca. 30 000 000 EUR. Die Differenz auf Basis des dann vorliegenden Planungsergebnisses, müsste somit noch durch einen politischen Beschluss bewilligt werden. Deshalb wird zunächst nur die Vorplanung, d. h. die Leistungsphasen 1-2, beauftragt, mit der Option sukzessive weitere Leistungsphasen (Leistungsphasen: 3-9) zu beauftragen, welche somit komplett angeboten werden müssen. Es sind mindestens drei alternative Ausbaustufen, im Rahmen der Vorplanung zu entwickeln und komplett darzustellen.
Das Urheberecht, das Eigentum und das volle Nutzungsrecht an den Planungsunterlagen, eines diesbezüglichen erteilten Auftrages, werden gleichfalls an die Bundesstadt Bonn abgetreten. Es besteht kein Anrecht auf die Beauftragung aller Leistungsphasen.
Da die Realisierung nur vor dem Hintergrund der Finanzierung erfolgen kann, muss diese in Abhängigkeit des dann zur Verfügung stehenden Gesamtbudgets gemäß nachfolgender Priorisierung erfolgen:
1. Verbesserung der Betriebssicherheit (Verkehrssicherung, Brandschutz).
2. Beseitigung von baulichen Mängeln, insbesondere Dach und Fassade.
3. Verbesserung der Infrastruktur und somit des Betriebsablaufes.
4. Beseitigung von Mängeln und Sanierung der Außenanlage im Hinblick auf den ursprünglichen Entwurf.
5. Sanierung der gebäudetechnischen Anlagen.
6. Sanierung der WC-Anlagen.
7. Sanierung der Nasszellen und der Künstlerumkleiden.
8. Ertüchtigung der Veranstaltungstechnik (-weiterhin multifunktionale Nutzung).
9. Ertüchtigung der Akustik.
10. Ertüchtigung der Bühnentechnik und der Beleuchtung.
Sämtliche zuvor angeführten Punkte müssen unter Beachtung des vorbeugenden Brandschutzes (Bestandsschutz), Denkmalschutzes, Bodendenkmalschutzes und des Urheberrechtes geplant und abgestimmt werden. Die Abstimmung muss schriftlich dokumentiert und gegengezeichnet werden. Weiterhin müssen die Planungsbüros schriftliche Aussagen bezogen auf die verschiedenen Nutzungskonzepte der Beethovenhalle formulieren.
Der Planungsleitfaden des Städtischen Gebäudemanagement Bonn wird Vertragsbestandteil.
Von den Planungsbüros wird erwartet, dass sie über ausreichende Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Erfahrung und Zuverlässigkeit verfügen, um die anstehende Planungsaufgabe in hoher gestalterisch-funktionaler Qualität im vorgegebenen Zeitrahmen bearbeiten können. Eine Zeitzielplanung liegt bereits vor. Der Baubeginn im Innenbereich kann nach dem Beethovenfest am 2.11.2016 erfolgen. Die Fertigstellungsfrist, auch für die maximale Lösung, ist auf den 1.6.2018 terminiert, damit das Beethovenfest 2018 wieder in der Halle stattfinden kann. Das Jahr 2019 soll zu Betriebsoptimierung genutzt werden, damit die Veranstaltungen hinsichtlich des Beethovenjubiläums im Jahr 2020 reibungslos ablaufen können. Der gesamte Zeitplan ist darauf abzustimmen. Dabei sind verwaltungsbedingte Entscheidungsphasen und Abwicklungszeiten im Zeitplan auszuweisen und zu berücksichtigen. Daneben legt der Auftraggeber besonderen Wert auf eine ganzheitliche Betrachtung der Wirtschaftlichkeit (Lebenszykluskosten) in allen Planungsphasen. Der ggf. notwendige jährliche Zuschussbedarf zum Betrieb, sowie die Kosten der bautechnischen Betriebsführung und der Bauunterhaltung sind explizit auszuweisen. Die Erreichbarkeit und regelmäßige auch kurzfristige Präsenz am Objekt beziehungsweise in den Büroräumen der Auftraggeberin wird spätestens ab Leistungsphase 7 vorausgesetzt. Das Architekturbüro, welches die Gesamtkoordination aller Baumaßnahmen, inklusive der Freianlagen inne hat, hat während der Bauausführung, d. h. während der Leistungsphase 8, ein von der Auftraggeberin bereitgestelltes Baubüro, bzw. die Baustelle ständig durch die koordinierende Bauleitung zu besetzen. Erwartet wird, dass vergleichbare Projekte (Art und Größenordnung) realisiert wurden und Erfahrungen in der Abwicklung öffentlicher Bauvorhaben bestehen.
Das komplette Planungsteam wird zeitnah beauftragt.
Bei mehr als 3 gleichwertigen Bewerbungen kann durch Los die Bieterzahl im Auswahlverfahren begrenzt werden.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2014-03-25.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2014-02-21.
Wer?
Wie?
Wo?
Geschichte der Beschaffung
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Dokument |
2014-02-21
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Auftragsbekanntmachung
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2014-03-21
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Ergänzende Angaben
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