Sicherheitsdienste 15/21
Flughafen Köln/Bonn GmbH
Gegenstand der auszuschreibenden Maßnahme sind sämtliche Leistungen, welche zur Durchführung der gesetzlich vorgeschriebenen Maßnahmen, wie u.a. Zugangskontrollen (Personal-, Waren- und KFZ-Kontrollen) zu (sensiblen) Sicherheitsbereichen, erforderlich sind.
Die Leistung beinhaltet neben der Dienstleistung auch die Vermietung von technischem Equipment (z. B. X-Ray und Sprengstoff-Detektoren).
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2014-03-25. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2014-01-30.
AnbieterDie folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Wer? Wie?- • Dienstleistungen von Sicherheitsdiensten › Bewachungsdienste
- • Dienstleistungen von Sicherheitsdiensten › Überwachungsdienste
Geschichte der Beschaffung
| Datum | Dokument |
|---|---|
| 2014-01-30 | Auftragsbekanntmachung |
| 2015-04-15 | Bekanntmachung über vergebene Aufträge |
Auftragsbekanntmachung (2014-01-30)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Sicherheitsdiensten
Menge oder Umfang: Siehe Ziffer II.1.5 sowie die jeweilige Beschreibung der Fachlose
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen von Sicherheitsdiensten 📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Versorgungsunternehmen
Name des öffentlichen Auftraggebers: Flughafen Köln/Bonn GmbH
Postanschrift: Heinrich-Steinmann-Str. 12
Postleitzahl: 51147
Postort: Köln
Kontakt
Internetadresse: http://www.koeln-bonn-airport.de 🌏
Telefon: +49 2203404120 📞
Fax: +49 2203402736 📠
Referenz
Daten
Absendedatum: 2014-01-30 📅
Einreichungsfrist: 2014-03-25 📅
Veröffentlichungsdatum: 2014-02-04 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2014/S 024-038660
ABl. S-Ausgabe: 24
Zusätzliche Informationen
Objekt
Umfang der Beschaffung
Dienstleistungskategorie: 23
Kurze Beschreibung:
Losnummer: 1
Bezeichnung des Loses: Terminals
Losnummer: 2
Bezeichnung des Loses: Zentrale Kontrollstelle (ZKS)
Beschreibung der Optionen:
Referenznummer: SI2015/2021
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Köln
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Sonstige besondere Bedingungen:
Verfahren
Vergabekriterien
Kriterium: 1. Preis (50)
2. Qualität (50)
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Herrn Rogge
Internetadresse: www.koeln-bonn-airport.de 🌏
Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2015-04-01 📅
Datum des Endes: 2021-03-31 📅
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer bei der Bezirksregierung Köln
Postanschrift: Zeughausstr. 2-10
Postort: Köln
Postleitzahl: 50660
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@bezreg-koeln.nrw.de 📧
Telefon: +49 2211473116 📞
Internetadresse: http://www.bezreg-koeln.nrw.de/ 🌏
Fax: +49 2211472889 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Quelle: OJS 2014/S 024-038660 (2014-01-30)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Sicherheitsdiensten
Menge oder Umfang: Siehe Ziffer II.1.5 sowie die jeweilige Beschreibung der Fachlose
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen von Sicherheitsdiensten 📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Versorgungsunternehmen
Name des öffentlichen Auftraggebers: Flughafen Köln/Bonn GmbH
Postanschrift: Heinrich-Steinmann-Str. 12
Postleitzahl: 51147
Postort: Köln
Kontakt
Internetadresse: http://www.koeln-bonn-airport.de 🌏
Telefon: +49 2203404120 📞
Fax: +49 2203402736 📠
Referenz
Daten
Absendedatum: 2014-01-30 📅
Einreichungsfrist: 2014-03-25 📅
Veröffentlichungsdatum: 2014-02-04 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2014/S 024-038660
ABl. S-Ausgabe: 24
Zusätzliche Informationen
a) Der Auftraggeber führt als Sektorenauftraggeber nach § 98 Nr. 4 GWB ein Verhandlungsverfahren mit vorausgehendem Teilnahmewettbewerb nach dem 4. Teil des GWB und der SektVO durch.
b) Für den Teilnahmewettbewerb ist die Kommunikation per E-Mail nicht zulässig.
c) Soweit der Bewerber die Leistung nicht selbst erbringen kann/will, muss er in seiner Bewerbung darlegen und nachweisen, welche(s) Unternehmen ihm für die Ausführung des Auftrags zur Verfügung steht/stehen und für diese(s) Unternehmen die geforderten Eignungsnachweise vorlegen und nachweisen, dass ihm die Ressourcen dieses/r Unternehmen/s bei der Auftragsdurchführung zur Verfügung stehen. Nachunternehmer werden nur zugelassen, wenn sie verbundene Unternehmen innerhalb eines Konzerns sind. Hauptauftragnehmer und Subunternehmer müssen Teil des gleichen Konzerns sein. Der Begriff „Konzern“ (AktG §17/18) meint alle selbständigen juristischen Personen, die wirtschaftlich miteinander verbunden sind und in der Regel ähnliche Firmennamen tragen.
d) Die Bewerber haben zu beachten, dass der Teilnahmeantrag rechtsverbindlich unterzeichnet ist. Es ist weiter zu beachten, dass sämtliche in der Bekanntmachung angegebenen Erklärungen und Nachweise (Punkt III.2.1 bis III.2.3) vollständig und geordnet nach der Nummerierung beigefügt werden. Für die geforderte Aktualität der Nachweise ist der Schlusstermin (IV.3.4) für den Teilnahmeantrag maßgeblich. Ein Verweis auf etwaige frühere Bewerbungen beim Auftraggeber ist unzulässig. Der Teilnahmeantrag (Die Vergabestelle verlangt kein von der Vergabestelle anzuforderndes Teilnahmeantrags-Formular) ist in allen Bestandteilen in deutscher Sprache einzureichen, bei fremdsprachigen Dokumenten in deutscher Übersetzung. Die Anträge werden nicht zurückgesandt und verbleiben im Besitz des Auftraggebers. Der Umschlag des Teilnahmeantrags ist außen mit der Angabe "Nicht öffnen! - Teilnahmeantrag" und dem „Aktenzeichen beim Auftraggeber“ (siehe IV.3.1) zu beschriften und in einem verschlossenen Umschlag einzureichen.
e) Der Firmensitz des Auftraggebers befindet sich im sensiblen Sicherheitsbereich des Flughafens. Der Bewerber kann seinen Teilnahmeantrag auch persönlich abgeben. Dabei muss er beachten, dass Mitarbeiter des Bewerbers, die den Sicherheitsbereich betreten möchten, mindestens 48 Stunden (Montag bis Freitag, ohne Wochenende) vorher das Formular "Antrag auf Ausstellung eines Tages-/ Besucherausweises" unter www.koeln-bonn-airport.de/b2b/zugang-zum-sicherheitsbereich.html heruntergeladen, ausgefüllt und per Fax an die Nummer gemäß Punkt I.1 „Kontaktstelle“ gesendet haben müssen. In der Registration an der Zentralen Kontrollstelle erhält dann der Mitarbeiter des Bewerbers bei Vorlage seines gültigen Personalausweises einen Tages-/ Besucherausweis und wird zur Abgabestelle H2B032 begleitet. Als Zeitraum zwischen dem Betreten der Zentralen Kontrollstelle und dem Eintreffen bei der Abgabestelle sind 20 bis 60 Minuten einzuplanen. Dies wird nicht als Grund für die verspätete Abgabe des Teilnahmeantrags akzeptiert. Der Teilnahmeantrag ist nur dann rechtzeitig zugegangen, wenn er spätestens bis zur angegebenen Frist (IV.3.5) an der Adresse der Kontaktstelle (I.1) in Raum H2B032angekommen ist. Ein Ankommen bzw. eine Abgabe irgendwo auf dem Gelände reicht nicht um die Frist einzuhalten.
f) Der Auftraggeber wird die fristgerecht eingehenden Teilnahmeanträge anhand der geforderten Nachweise und Erklärungen formell und inhaltlich prüfen.
g) alle in III.2 aufgeführten Eignungskriterien müssen erfüllt werden. Die „a“ Eignungskriterien müssen zu 100 % und bei den „b“ Eignungskriterien müssen die Mindestvoraussetzungen erfüllt sein, ansonsten wird der Bieter nicht weiter berücksichtigt.
h) Der Auftraggeber begrenzt die Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, auf sechs Bewerber. Diese werden unter den Bewerbern, die ihren Teilnahmeantrag vollständig abgegeben haben, mittels einer Bewertungsmatrix, bei der ein Bewerber maximal 1.000 Punkte erreichen kann, ermittelt. Die Bewertung der Eignungskriterien erfolgt bei III.2.2 ba und bb, III.2.3 ba und bb. Die Gewichtung dieser vier Eignungskriterien ist mit max. 250 Punkten gleich. Max. 250 Punkte werden gegeben bei positiver Beurteilung (Der Bewerber erfüllt das jeweilige Merkmal vollständig und uneingeschränkt) und 0 Punkte bei neutraler Beurteilung (Der Bewerber erfüllt nur die Mindestvoraussetzung). Nur die Bewerber auf den ersten sechs Plätzen erhalten die Vergabeunterlagen.
i) Der Auftraggeber behält sich vor, bei Unterschreitung der Mindestzahl von drei geeigneten Teilnahmeanträgen das vorliegende Vergabeverfahren nach § 30 SektVO in Gänze oder für einzelne Lose einzustellen.
j) Die Hauptzuschlagkriterien (IV.2.1) untergliedern sich in Unterzuschlagskriterien, die in Summe jeweils wieder 100 % ergeben. Das Zuschlagskriterium "Preis" gliedert sich nicht auf. Das Zuschlagskriterium "Qualität" gliedert sich auf in „Personaleinsatz- / Personalorganisations- sowie Technikkonzept“ zu 40 %, „Schulungskonzept“ zu 10 %, „Praxisbezogene Umsetzung“ zu 10 %, „Koordination“ zu 20 % und „Servicequalität und Kundenorientierung“ zu 20 %.
k) Nach Öffnung der Angebote führt der Auftraggeber auf Grundlage der Zuschlagskriterien (IV.2.1 und VI.3j) eine Zwischenbewertung durch. Nur die (vier) führenden Bieter werden zu Verhandlungen eingeladen. Nach dem Vorliegen der Angebote der letzten Preisrunde wird der Auftraggeber die Angebote und die Ergebnisse der Verhandlungen gemäß den Zuschlagskriterien (IV.2.1 und VI.3j) bewerten und eine Vergabeentscheidung treffen. Hierzu wird der Auftraggeber die Bewertungsmatrix gemäß den Zuschlagskriterien (IV.2.1 und VI.3j) verwenden, bei der der Bieter maximal 10.000 Punkte erreichen kann. Der Auftraggeber beabsichtigt, die beiden Lose an zwei verschiedene Bieter zu vergeben.
l) Der Auftraggeber weist darauf hin, dass allein der Inhalt dieser EU-weiten Veröffentlichung maßgeblich ist. Wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlicht wird und der Bekanntmachungstext in diesen nicht vollständig, unrichtig, verändert oder mit weiteren Angaben wiedergegeben wird.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Dienstleistungskategorie: 23
Kurze Beschreibung:
Gegenstand der auszuschreibenden Maßnahme sind sämtliche Leistungen, welche zur Durchführung der gesetzlich vorgeschriebenen Maßnahmen, wie u.a. Zugangskontrollen (Personal-, Waren- und KFZ-Kontrollen) zu (sensiblen) Sicherheitsbereichen, erforderlich sind.
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Die Leistung beinhaltet neben der Dienstleistung auch die Vermietung von technischem Equipment (z. B. X-Ray und Sprengstoff-Detektoren).
Bezeichnung des Loses: Terminals
Losnummer: 2
Bezeichnung des Loses: Zentrale Kontrollstelle (ZKS)
Beschreibung der Optionen:
Der Auftraggeber behält sich eine optionale Verlängerung um ein Jahr nach dem Ende der anfänglichen Laufzeit vor. Die etwaige Ausübung der Option wird durch den Auftraggeber spätestens sechs Monate vor dem Ende der anfänglichen Laufzeit dem Auftragnehmer schriftlich übermittelt. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf einen Abruf der optionalen Leistungen und kann bei einer nicht erfolgten Weiterbeauftragung auch keine weitergehenden Ansprüche geltend machen.
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Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Köln
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
aa) Handelsregisterauszug (Ausnahme GbR) (nicht älter als sechs Monate) bzw. Gewerbeanmeldung als Fotokopien (nicht älter als sechs Monate),
ab) aktuelle Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (GZR 4 für die juristische Person oder Personenvereinigung nach § 150 GewO) als Original oder beglaubigte Fotokopie (nicht älter als sechs Monate). Sollte die Auskunft einen Eintrag von einer Verfehlung gemäß § 21, Abs. 4, Punkt 3, SektVO oder § 16, TVgG beinhalten, wird der Teilnahmeantrag ausgeschlossen.
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ac) Eigenerklärung des Bewerbers, dass über sein Vermögen oder Vermögen eines der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet wurde oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, des Weiteren keine Liquidation gegen den Bewerber oder gegen ein Mitglied der Bewerbergemeinschaft eingeleitet ist.
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ad) Aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft für das Jahr 2012 oder 2013 (Kopie ausreichend) .
ae) Nachweise von mindestens zwei Krankenkassen, aus denen hervorgeht, dass der Bewerber seine Verpflichtungen zur Zahlung der Sozialbeiträge im vergangenen und laufenden Geschäftsjahr erfüllt hat (Kopien nicht älter als sechs Monate)
af) Erklärung dass der Bewerber in Bezug auf seine Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit (Eignung) keine unzutreffenden Erklärungen abgibt oder diese Auskünfte unberechtigt erteilt (§ 21 Abs. 4 Nr. 4 SektVO).
ag) Erklärung des Bewerbers, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 13 Abs. 1 TVgG nicht vorliegen.
aha) Ausgefüllte und unterschriebene Verpflichtungserklärung gemäß § 4 TVgG-NRW (herunterladbar von der Homepage unter http://www.koeln-bonn-airport.de/b2b/einkauf.html).
ahb) Ausgefüllte und unterschriebene Verpflichtungserklärung gemäß § 18 TVgG-NRW (herunterladbar von der Homepage unter http://www.koeln-bonn-airport.de/b2b/einkauf.html).
ahc) Ausgefüllte und unterschriebene Verpflichtungserklärung gemäß § 19 TVgG-NRW (herunterladbar von der Homepage unter http://www.koeln-bonn-airport.de/b2b/einkauf.html).
ai) Gewerbeerlaubnis gem. § 34a der Gewerbeordnung (GewO) oder eine gleichwertige Erlaubnis eines anderen Mitgliedstaats der Europäischen Union oder eines Vertragsstaats des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder aber eine sonstige Bescheinigung / einen sonstigen Nachweis der zuständigen Behörde eines anderen Mitgliedstaats der Europäischen Union oder eines Vertragsstaats des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum über die Befähigung zur Ausübung des Bewachungsgewerbes (vgl. § 5 e Bewachungsverordnung). Für ausländische Bewerber zusätzlich: Erklärung dazu, wie sichergestellt wird, dass eine Gewerbeerlaubnis gem. § 34 a GewO bis spätestens zum Beginn der Auftragsausführung vorliegt
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aj) Nachweis einer gültigen Erlaubnis des Bewerbers zur gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung nach § 1 AÜG (Kopie ausreichend). Falls der Bewerber die Erlaubnis nicht hat, aber ein anderes Unternehmen des Konzerns (im aktienrechtlichen Sinne) eine hat, wird diese anerkannt. Die Nichtvorlage der vorgenannten Erlaubnis mit dem Teilnahmeantrag führt zwingend zum Ausschluss.
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aa) Nachweis bestehender Haftpflichtversicherung durch Vorlage der Versicherungspolice (Kopien nicht älter als sechs Monate ausreichend) oder einer Bestätigung des Versicherers (Kopien nicht älter als sechs Monate) mit folgenden Mindestdeckungssummen je Schadensfall: 5 000 000 EUR für Sachschäden, 5 000 000 EUR für Personenschäden (für die einzelne Person), 250 000 EUR für die Beschaffung neuer Schlüssel / Code-Karten und den Austausch von Schlössern oder Schließsystemen, 250 000 EUR für Vermögensschäden inkl. Verletzung des Datenschutzes, 250 000 EUR für den Verlust beweglicher Sachen, 500 000 EUR für den Verlust und Sachschaden an vom Auftraggeber überlassenen elektronischen Geräten. Falls der Bewerber die Versicherungen nicht in der verlangten Höhe abgeschlossen hat, reicht ersatzweise die Bestätigung der Versicherung, dass sie im Zuschlagsfall die verlangte Deckungshöhe zusagt (Kopie nicht älter als drei Monate).
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ab) Nachweis bestehender Versicherung durch Vorlage der Versicherungspolice (Kopien nicht älter als sechs Monate ausreichend) mit folgender Mindestdeckungssumme: 50 Mio. US$ für alle Schäden eines Versicherungsjahres, die gemäß der „Besonderen Vereinbarungen zur Erweiterung des Versicherungsschutzes als vertragsschließender Luftfrachtführer auf Kriegs-, Entführungs- und andere Risiken (Klausel AVN 52 D / E)“ auf Krieg oder Terror zurückzuführen sind. Falls der Bewerber die Versicherung nicht in der verlangten Höhe abgeschlossen hat, reicht ersatzweise die Bestätigung der Versicherung, dass sie im Zuschlagsfall die verlangte Deckungshöhe zusagt (Kopie nicht älter als drei Monate).
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ac) Nachweis, dass der Bewerber für seine Fahrzeuge eine KFZ-Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von 100 000 000 EUR abgeschlossen hat oder dass ihm seine Versicherung bestätigt, dass sie im Zuschlagsfall eine Deckungszusage für 100 000 000 EUR pro Fahrzeug bei der KFZ-Haftpflicht zusagt (Kopien nicht älter als sechs Monate).
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ba) Erklärung über den Jahresumsatz im Bereich Sicherheitsdienstleistungen (netto, exklusive Umsatzsteuer) des Bewerbers in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren. Der Jahresumsatz muss mindestens 5 000 000 EUR (netto, exklusive Umsatzsteuer) betragen.
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bb) Erklärung über den Jahresumsatz des Bewerbers in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren im Bereich Sicherheitsdienstleistungen gemäß § 5 und/oder § 8 Absatz 5 LuftSiG. Der Jahresumsatz muss mindestens 500 000 EUR (netto, exklusive Umsatzsteuer) betragen. Der Umsatz ist nach den zwei Paragraphen aufzugliedern.
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ba) Benennung von mindestens einem EU-Zivil-Flughafen mit mindestens 0,5 Millionen Passagieren pro Jahr auf dem der Bewerber mindestens drei Stationen mit mindestens je einem Durchleuchtungsgerät gemäß § 5 und/oder § 8 Absatz 5 LuftSiG betreibt, unter Angaben von Auftragswert, Auftraggeber, Ansprechpartner mit Telefonnummer, E-Mail-Adresse. Das Vertragsverhältnis muss in den letzten 12 Monaten mindestens drei Monate bestanden haben. Die genannten Referenzen müssen in den benannten Objekten mindestens eine Ausführungsdauer von zwei Jahren vorweisen.
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bb) Vorlage einer Auflistung der Mitarbeiteranzahl, die im letzten Geschäftsjahr durchschnittlich für die Leistungserbringung gemäß § 5, § 8 und § 9 LuftSiG beim Bewerber beschäftigt waren. Die Anzahl ist nach den drei Paragraphen aufzugliedern. Die Mindestmitarbeiterzahl hierzu beträgt in Summe 50 Vollzeit-Mitarbeiter (Teilzeit ist auf Vollzeit umzurechnen).
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Geforderte Kautionen und Garantien: Sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Bietergemeinschaften sind zugelassen.
a) Es ist aufzuzeigen, wer an dieser Bietergemeinschaft beteiligt ist.
b) Der Vergabestelle ist ein verantwortlicher Ansprechpartner aus der Bietergemeinschaft zu benennen.
c) Die Übernahme der gesamtschuldnerischen Haftung ist durch jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erklären.
d) Im Teilnahmeantrag ist außerdem detailliert die aufgabenspezifische Aufteilung der Leistungserbringung darzulegen.
e) Geforderte Nachweise sind von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen.
f) Eine Nichtvorlage/Nichtabgabe oder unvollständige Abgabe der genannten Erklärungen mit dem Teilnahmeantrag führt für die Bietergemeinschaft automatisch zum Ausschluss vom weiteren Verfahren.
Bei Vertragsbeginn und während der Vertragsdauer muss jeder Mitarbeiter des Auftragnehmers, der das Gelände des Auftraggebers betritt, sicherheitsüberprüft (Zuverlässigkeitsüberprüfung nach § 7 LuftSiG) sein.
Verfahren
Vergabekriterien
Kriterium: 1. Preis (50)
2. Qualität (50)
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Herrn Rogge
Internetadresse: www.koeln-bonn-airport.de 🌏
Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2015-04-01 📅
Datum des Endes: 2021-03-31 📅
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer bei der Bezirksregierung Köln
Postanschrift: Zeughausstr. 2-10
Postort: Köln
Postleitzahl: 50660
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@bezreg-koeln.nrw.de 📧
Telefon: +49 2211473116 📞
Internetadresse: http://www.bezreg-koeln.nrw.de/ 🌏
Fax: +49 2211472889 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u. a. die folgenden Regelungen des GWB:
§ 101a GWB Informations- und Wartepflicht
(1) Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach den Sätzen 1 und 2 geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
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(2) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist.
§ 107 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
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(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
— 1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
— 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2 § 101a Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Rügen bitte an das Faxgerät der Kontaktstelle (I.1) senden.
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2015-04-15)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-04-15 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-04-17 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 075-132816
Verweist auf Bekanntmachung: 2014/S 24-038660
ABl. S-Ausgabe: 75
Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Land: Deutschland 🇩🇪
Quelle: OJS 2015/S 075-132816 (2015-04-15)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-04-15 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-04-17 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 075-132816
Verweist auf Bekanntmachung: 2014/S 24-038660
ABl. S-Ausgabe: 75
Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Land: Deutschland 🇩🇪
Quelle: OJS 2015/S 075-132816 (2015-04-15)
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