Sicherheitsdienstleistungen BV Würzburg
VBG – Hauptverwaltung
Gegenstand dieser Ausschreibung sind der Empfangs- und Bewachungsdienst in der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft, Bezirksverwaltung Würzburg, Riemenschneiderstraße 2, 97072 Würzburg, ab 1.1.2015. Die detaillierte Beschreibung entnehmen Sie bitte den herunter zu ladenden Vergabeunterlagen.
DeadlineDie Frist für den Eingang der Angebote war 2014-11-18. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2014-10-08.
Wer? Wie?- • Dienstleistungen von Sicherheitsdiensten › Bewachungsdienste
- • Verschiedene Dienstleistungen für Unternehmen › Empfangsdienste
Geschichte der Beschaffung
| Datum | Dokument |
|---|---|
| 2014-10-08 | Auftragsbekanntmachung |
Auftragsbekanntmachung (2014-10-08)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Bewachungsdienste
Menge oder Umfang:
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Bewachungsdienste 📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: VBG – Hauptverwaltung
Postanschrift: Deelbögenkamp 4
Postleitzahl: 22297
Postort: Hamburg
Kontakt
Internetadresse: http://www.vbg.de 🌏
Telefon: +49 4051461585 📞
Referenz
Daten
Absendedatum: 2014-10-08 📅
Einreichungsfrist: 2014-11-18 📅
Veröffentlichungsdatum: 2014-10-10 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2014/S 195-344886
ABl. S-Ausgabe: 195
Zusätzliche Informationen
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Beschreibung der Optionen: Optionale Verlängerung der Sicherheitsdienstleistungen.
Vorläufiger Zeitplan für die Nutzung von Optionen: 24 Monate
Zahl der möglichen Verlängerungen: 2
Zeitlicher Rahmen für nachfolgende Aufträge: 12 Monate
Referenznummer: VBG/2014/08/0702
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: VBG – Bezirksverwaltung Würzburg, Riemenschneiderstraße 2, 97072, Würzburg.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung: Siehe Formblatt „Persönliche Lage/Zuverlässigkeit“.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Siehe Formblatt „Wirtschaftliche und technische Leistungsfähigkeit“.
Technische und berufliche Fähigkeiten: Siehe Formblatt „Wirtschaftliche und technische Leistungsfähigkeit“.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Keine.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: VOL/B; AGB der VBG.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter.
Sonstige besondere Bedingungen:
Die Ausführung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten: Unternehmen, die eine Erlaubnis gem. § 34a Gewerbeordnung nachweisen können.
Verfahren
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2014-12-12 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2014-11-18 📅
Öffnungsort: VBG Hauptverwaltung Hamburg.
Ort des Eröffnungstermins: VBG Hauptverwaltung Hamburg.
Angaben über befugte Personen und Öffnungsverfahren: Mitarbeiter/Innen der VBG Vergabestelle.
Vergabekriterien
Kriterium: 1. Preis (60)
2. Qualität der Einsatzplanung (20)
3. Qualität der Aufgabenorganisation (20)
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Vergabestelle
Frau Maike Nack
Internetadresse: www.vbg.de 🌏
Name: VBG – Hauptverwaltung
URL für weitere Informationen: www.vbg.de 🌏
Name: Deutsches Vergabeportal (www.dtvp.de)
VBG – Hauptverwaltung oder elektronisch: www.dtvp.de
URL der Teilnahme: www.vbg.de / www.dtvp.de 🌏
URL der Dokumente: www.vbg.de 🌏
Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2015-01-01 📅
Datum des Endes: 2016-12-31 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: VBG/2014/08/0702
Zusätzliche Informationen
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Vellemomblerstr. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: poststelle@bundeskartellamt.bund.de 📧
Telefon: +49 22894990 📞
Fax: +49 2289499163 📠
Wiederkehrender Auftrag
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Bewachungsdienste
Menge oder Umfang:
Der Vertrag wird für die Dauer von 2 Jahren geschlossen mit der Option einer Verlängerung um 2 Mal ein Jahr.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Bewachungsdienste 📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: VBG – Hauptverwaltung
Postanschrift: Deelbögenkamp 4
Postleitzahl: 22297
Postort: Hamburg
Kontakt
Internetadresse: http://www.vbg.de 🌏
Telefon: +49 4051461585 📞
Referenz
Daten
Absendedatum: 2014-10-08 📅
Einreichungsfrist: 2014-11-18 📅
Veröffentlichungsdatum: 2014-10-10 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2014/S 195-344886
ABl. S-Ausgabe: 195
Zusätzliche Informationen
Zusammen mit einem nicht-elektronischem (postalischen) Angebot ist eine Sicherungskopie (auf USB-Stick, CD, DVD) abzugeben. Die Inhalte der Sicherungskopie, vorzugsweise im Dateiformat PDF, müssen dabei zu 100 % dem postalisch eingereichten Original entsprechen und ebenfalls eindeutig gekennzeichnet sein. Für die Angebotswertung ist jedoch ausschließlich das Originalangebot maßgeblich. Die Kopie dient der Datensicherung/Archivierung.
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen
Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen und Rügen ergeben sich aus § 107 Abs. 3 GWB. Soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig. Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u. a. die folgenden Regelungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB):
§ 101 a Informations- und Wartepflicht:
„(1) Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach den Sätzen 1 und 2 geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
(2) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist“.
§ 101b Unwirksamkeit:
„(1) Ein Vertrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber,
1. gegen § 101a verstoßen hat oder
2. einen öffentlichen Auftrag unmittelbar an ein Unternehmen erteilt, ohne andere Unternehmen am Vergabeverfahren zu beteiligen und ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren nach Absatz 2 festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.“
§ 107 Einleitung, Antrag:
„(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2.
§ 101a Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.“
Weitere vorzulegende Nachweise:
Formblatt „Bietergemeinschaftserklärung“ unterzeichnet (Mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen).
Formblatt „Einsatz Dritter/Nachunternehmer“ unterzeichnet (Mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen).
Formblatt „Persönliche Lage/Zulässigkeit“ unterzeichnet: Das Formblatt ist zwingend einzureichen, wenn keine Präqualifizierung vorliegt. (Mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen).
Formblatt „Präqualifizierung“ unterzeichnet (Mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen).
Formblatt „Wirtschaftliche und technische Leistungsfähigkeit“ unterzeichnet: Das Formblatt ist zwingend einzureichen, wenn keine Präqualifizierung vorliegt. (Mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen).
Formblatt „Verpflichtungserklärung Dritter/Nachunternehmer“ unterzeichnet (Mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen).
Nachweis der Objektbesichtigung (Mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen).
Angebotsformblatt unterzeichnet (Mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen).
Bekanntmachungs-ID: CXS0YYMYYAZ.
Elektronische Einreichung von Angeboten und Teilnahmeanträgen – sofern von der Vergabestelle zugelassen – unter http://www.dtvp.de/Center/
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand dieser Ausschreibung sind der Empfangs- und Bewachungsdienst in der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft, Bezirksverwaltung Würzburg, Riemenschneiderstraße 2, 97072 Würzburg, ab 1.1.2015. Die detaillierte Beschreibung entnehmen Sie bitte den herunter zu ladenden Vergabeunterlagen.
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Vorläufiger Zeitplan für die Nutzung von Optionen: 24 Monate
Zahl der möglichen Verlängerungen: 2
Zeitlicher Rahmen für nachfolgende Aufträge: 12 Monate
Referenznummer: VBG/2014/08/0702
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: VBG – Bezirksverwaltung Würzburg, Riemenschneiderstraße 2, 97072, Würzburg.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung: Siehe Formblatt „Persönliche Lage/Zuverlässigkeit“.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Siehe Formblatt „Wirtschaftliche und technische Leistungsfähigkeit“.
Technische und berufliche Fähigkeiten: Siehe Formblatt „Wirtschaftliche und technische Leistungsfähigkeit“.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Keine.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: VOL/B; AGB der VBG.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter.
Sonstige besondere Bedingungen:
Vorzulegende Nachweise:
Datenschutzvereinbarung unterzeichnet (Mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen).
Formblatt „Kalkulation“ für den Empfangsdienst, unterzeichnet (Mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen).
Formblatt „Kalkulation“ für den Revier- und Streifendienst, unterzeichnet (Mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen).
Preisblatt unterzeichnet (Mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen).
Vorlage Alarmdienst- und Interventionsattest gem vds2529 oder vergleichbar (Mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen).
Verfahren
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2014-12-12 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2014-11-18 📅
Öffnungsort: VBG Hauptverwaltung Hamburg.
Ort des Eröffnungstermins: VBG Hauptverwaltung Hamburg.
Angaben über befugte Personen und Öffnungsverfahren: Mitarbeiter/Innen der VBG Vergabestelle.
Vergabekriterien
Kriterium: 1. Preis (60)
2. Qualität der Einsatzplanung (20)
3. Qualität der Aufgabenorganisation (20)
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Vergabestelle
Frau Maike Nack
Internetadresse: www.vbg.de 🌏
Name: VBG – Hauptverwaltung
URL für weitere Informationen: www.vbg.de 🌏
Name: Deutsches Vergabeportal (www.dtvp.de)
VBG – Hauptverwaltung oder elektronisch: www.dtvp.de
URL der Teilnahme: www.vbg.de / www.dtvp.de 🌏
URL der Dokumente: www.vbg.de 🌏
Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2015-01-01 📅
Datum des Endes: 2016-12-31 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: VBG/2014/08/0702
Zusätzliche Informationen
Zusammen mit einem nicht-elektronischem (postalischen) Angebot ist eine Sicherungskopie (auf USB-Stick, CD, DVD) abzugeben. Die Inhalte der Sicherungskopie, vorzugsweise im Dateiformat PDF, müssen dabei zu 100 % dem postalisch eingereichten Original entsprechen und ebenfalls eindeutig gekennzeichnet sein. Für die Angebotswertung ist jedoch ausschließlich das Originalangebot maßgeblich. Die Kopie dient der Datensicherung/Archivierung.
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Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen
Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen und Rügen ergeben sich aus § 107 Abs. 3 GWB. Soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig. Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u. a. die folgenden Regelungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB):
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§ 101 a Informations- und Wartepflicht:
„(1) Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach den Sätzen 1 und 2 geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
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(2) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist“.
§ 101b Unwirksamkeit:
„(1) Ein Vertrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber,
1. gegen § 101a verstoßen hat oder
2. einen öffentlichen Auftrag unmittelbar an ein Unternehmen erteilt, ohne andere Unternehmen am Vergabeverfahren zu beteiligen und ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren nach Absatz 2 festgestellt worden ist.
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(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.“
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§ 107 Einleitung, Antrag:
„(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Mehr anzeigen
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2.
§ 101a Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.“
Weitere vorzulegende Nachweise:
Formblatt „Bietergemeinschaftserklärung“ unterzeichnet (Mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen).
Formblatt „Einsatz Dritter/Nachunternehmer“ unterzeichnet (Mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen).
Formblatt „Persönliche Lage/Zulässigkeit“ unterzeichnet: Das Formblatt ist zwingend einzureichen, wenn keine Präqualifizierung vorliegt. (Mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen).
Formblatt „Präqualifizierung“ unterzeichnet (Mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen).
Formblatt „Wirtschaftliche und technische Leistungsfähigkeit“ unterzeichnet: Das Formblatt ist zwingend einzureichen, wenn keine Präqualifizierung vorliegt. (Mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen).
Formblatt „Verpflichtungserklärung Dritter/Nachunternehmer“ unterzeichnet (Mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen).
Nachweis der Objektbesichtigung (Mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen).
Angebotsformblatt unterzeichnet (Mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen).
Bekanntmachungs-ID: CXS0YYMYYAZ.
Elektronische Einreichung von Angeboten und Teilnahmeanträgen – sofern von der Vergabestelle zugelassen – unter http://www.dtvp.de/Center/
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Vellemomblerstr. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: poststelle@bundeskartellamt.bund.de 📧
Telefon: +49 22894990 📞
Fax: +49 2289499163 📠
Wiederkehrender Auftrag
Ca. Oktober 2016, bzw. nach optionaler Verlängerung Oktober 2017 oder Januar 2018.
Quelle: OJS 2014/S 195-344886 (2014-10-08)
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