Gegenstand des Vergabeverfahrens ist die Beschaffung eines neuen, dem Stand der Technik entsprechenden, Sicherheitsmanagementsystems. Dieses System soll auf der übergeordneten Metaebene alle Subsysteme erfassen und ein einheitliches Anzeigen, Bedienen, Steuern und Kommunizieren ermöglichen, sowie logische Steuerungsvorgänge automatisieren. Durch das zu liefernde System soll den Bedienern der Sicherheitszentrale eine einheitliche und komfortable Nutzeroberfläche zur Erfassung, Anzeige und Bearbeitung unterschiedlicher Vorgänge ermöglicht werden. Die Nutzeroberfläche soll die örtlichen und systemspezifischen Zustände online erfassen und darstellen. In anderer Richtung sollen Aktionen und Einstellungen vorgenommen werden. Die Anforderungen des AG müssen sich jederzeit an neue Aufgaben und Bedingungen des Systems anpassen und erweitern lassen. Alle gelieferten Hard- und Softwarekonzepte müssen auf der Grundlage bewährter Standards aktuell und zukunftssicher sein. Alle Komponenten des Systems müssen in das Redundanzkonzepte mit Backupfunktionen und/oder Rückfallebenen eingebunden werden.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2014-07-21.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2014-06-12.
Auftragsbekanntmachung (2014-06-12) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Entwicklung von Sicherheitssoftware
Menge oder Umfang: Ein Sicherheitsmanagementsystem inkl. 4 Jahren Wartung.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Entwicklung von Sicherheitssoftware📦
Verfahren
Verfahrensart: Nicht offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bundesdruckerei GmbH
Postanschrift: Oranienstraße 91
Postleitzahl: 10969
Postort: Berlin
Kontakt
Internetadresse: http://www.bdr.de🌏
E-Mail: ausschreibung.pur-p@bdr.de📧
Fax: +49 3025981550 📠
Beabsichtigt der Bieter/Bewerber, Teile des Auftrags durch Unterauftragnehmer (Nachunternehmer/
Subunternehmer) zu erbringen, hat er den/die Unterauftragnehmer zu benennen und die hiervon betroffenen
Leistungsanteile in Anlage I.2.4 darzustellen. Zur Prüfung von Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Zuverlässigkeit
u. Gesetzestreue sind für jeden in Anlage I.2.4 benannten Unterauftragnehmer die Anlagen I.2.1 bis I.2.5
einzureichen.
-
Der Auftraggeber behält sich vor, bis zur Vergabeentscheidung eine Erklärung der benannten
Unterauftragnehmer abzufordern, aus der hervorgeht, dass der Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, auf
sämtliche für die Auftragsdurchführung erforderlichen Mittel der benannten Unterauftragnehmer zugreifen kann
(Verpflichtungserklärung).
Werden Erklärungen und Nachweise nicht oder nicht vollständig mit dem Angebot vorgelegt, behält sich der
Auftraggeber vor, diese gemäß § 19 Abs. 2 VOL/A-EG nachzufordern. Bieter/Bewerber können allerdings nicht
darauf vertrauen, dass fehlende Unterlagen nachgefordert werden.
Beabsichtigt der Bieter/Bewerber, Teile des Auftrags durch Unterauftragnehmer (Nachunternehmer/
Subunternehmer) zu erbringen, hat er den/die Unterauftragnehmer zu benennen und die hiervon betroffenen
Leistungsanteile in Anlage I.2.4 darzustellen. Zur Prüfung von Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Zuverlässigkeit
u. Gesetzestreue sind für jeden in Anlage I.2.4 benannten Unterauftragnehmer die Anlagen I.2.1 bis I.2.5
einzureichen.
-
Der Auftraggeber behält sich vor, bis zur Vergabeentscheidung eine Erklärung der benannten
Unterauftragnehmer abzufordern, aus der hervorgeht, dass der Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, auf
sämtliche für die Auftragsdurchführung erforderlichen Mittel der benannten Unterauftragnehmer zugreifen kann
(Verpflichtungserklärung).
Werden Erklärungen und Nachweise nicht oder nicht vollständig mit dem Angebot vorgelegt, behält sich der
Auftraggeber vor, diese gemäß § 19 Abs. 2 VOL/A-EG nachzufordern. Bieter/Bewerber können allerdings nicht
darauf vertrauen, dass fehlende Unterlagen nachgefordert werden.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand des Vergabeverfahrens ist die Beschaffung eines neuen, dem Stand der Technik entsprechenden, Sicherheitsmanagementsystems. Dieses System soll auf der übergeordneten Metaebene alle Subsysteme erfassen und ein einheitliches Anzeigen, Bedienen, Steuern und Kommunizieren ermöglichen, sowie logische Steuerungsvorgänge automatisieren. Durch das zu liefernde System soll den Bedienern der Sicherheitszentrale eine einheitliche und komfortable Nutzeroberfläche zur Erfassung, Anzeige und Bearbeitung unterschiedlicher Vorgänge ermöglicht werden. Die Nutzeroberfläche soll die örtlichen und systemspezifischen Zustände online erfassen und darstellen. In anderer Richtung sollen Aktionen und Einstellungen vorgenommen werden. Die Anforderungen des AG müssen sich jederzeit an neue Aufgaben und Bedingungen des Systems anpassen und erweitern lassen. Alle gelieferten Hard- und Softwarekonzepte müssen auf der Grundlage bewährter Standards aktuell und zukunftssicher sein. Alle Komponenten des Systems müssen in das Redundanzkonzepte mit Backupfunktionen und/oder Rückfallebenen eingebunden werden.
Gegenstand des Vergabeverfahrens ist die Beschaffung eines neuen, dem Stand der Technik entsprechenden, Sicherheitsmanagementsystems. Dieses System soll auf der übergeordneten Metaebene alle Subsysteme erfassen und ein einheitliches Anzeigen, Bedienen, Steuern und Kommunizieren ermöglichen, sowie logische Steuerungsvorgänge automatisieren. Durch das zu liefernde System soll den Bedienern der Sicherheitszentrale eine einheitliche und komfortable Nutzeroberfläche zur Erfassung, Anzeige und Bearbeitung unterschiedlicher Vorgänge ermöglicht werden. Die Nutzeroberfläche soll die örtlichen und systemspezifischen Zustände online erfassen und darstellen. In anderer Richtung sollen Aktionen und Einstellungen vorgenommen werden. Die Anforderungen des AG müssen sich jederzeit an neue Aufgaben und Bedingungen des Systems anpassen und erweitern lassen. Alle gelieferten Hard- und Softwarekonzepte müssen auf der Grundlage bewährter Standards aktuell und zukunftssicher sein. Alle Komponenten des Systems müssen in das Redundanzkonzepte mit Backupfunktionen und/oder Rückfallebenen eingebunden werden.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1)
Vollständig ausgefüllte Anlage I.2.1 Bewerberselbstauskunft. Diese enthält u. a. Angaben zu:
- Allgemeine Bieterinformationen
- Informationen zur Unternehmensstruktur des Bieters
- Vertragsverhältnisse des Bieters zu Unternehmen und persönliche/dienstliche Beziehungen zu Mitarbeitern der Bundesdruckerei-Gruppe
- Zertifizierung für ein QM-/UM-System
2)
Vollständig ausgefüllte Anlage I.2.2 Erklärung zu Gesetzestreue und Zuverlässigkeit, insbesondere erklärt der
Bieter, dass:
* er die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistungen erfüllt,
* das Unternehmen gewerberechtlich ordnungsgemäß angemeldet und im entsprechenden Register eingetragen ist, sofern dies gesetzlich vorgeschrieben ist,
* zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe über sein Vermögen kein Insolvenzverfahren oder vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt wurde,
* sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet,
* keine Ausschlussgründe nach § 6 EG Abs. 4 VOL/A vorliegen,
* er seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung nachkommt,
* er die Bestimmungen gegen Schwarzarbeit, illegale Arbeitnehmerüberlassung und gegen Leistungsmissbrauch i.S.d. Dritten Sozialgesetzbuches, des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes bzw. des Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit einhält und im Auftragsfall einhalten wird,
* er die Bestimmungen gegen Schwarzarbeit, illegale Arbeitnehmerüberlassung und gegen Leistungsmissbrauch i.S.d. Dritten Sozialgesetzbuches, des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes bzw. des Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit einhält und im Auftragsfall einhalten wird,
* er nachweislich im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit keine schwere Verfehlung begangen hat, die seine Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt,
* er die staatlichen Sicherheitsvorschriften und die Sicherheitsvorschriften der Berufsgenossenschaften einhält und im Auftragsfall einhalten wird,
* er in Bezug auf die Vergabe keine unzulässigen, Wettbewerb beeinflussenden Abreden mit Dritten getroffen hat,
* er in dem vorliegenden Vergabeverfahren und in vergangenen Vergabeverfahren bei dieser und anderen Vergabestellen nicht vorsätzlich unzutreffende Erklärungen in Bezug auf seine Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit abgegeben hat und
* er Personen auf Seiten des Auftraggebers, welche mit der Vorbereitung, dem Abschluss oder der Durchführung des Vertrages direkt/indirekt befasst sind oder waren, keine Vorteile angeboten, versprochen oder gewährt hat.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Vollständig ausgefüllte Anlage I.2.1
Bewerberselbstauskunft. Diese enthält u. a. Angaben zu:
- Umsatz (Gesamtumsatz in EUR Netto, Umsatz in EUR Netto mit zum ausgeschriebenen Leistungsgegenstand vergleichbaren Leistungen) in den vergangenen abgeschlossenen 3 Geschäftsjahren
- Anzahl der durchschnittlich Beschäftigten in den vergangenen abgeschlossenen 3 Geschäftsjahren (durchschnittlich Beschäftigte Gesamt, durchschnittlich Beschäftigte, welche Leistungen erbringen, die mit dem ausgeschriebenen Leistungsgegenstand in Zusammenhang stehen)
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
- Anzahl der durchschnittlich Beschäftigten in den vergangenen abgeschlossenen 3 Geschäftsjahren (durchschnittlich Beschäftigte Gesamt, durchschnittlich Beschäftigte, welche Leistungen erbringen, die mit dem ausgeschriebenen Leistungsgegenstand in Zusammenhang stehen)
Umsatz (Ausschlusskriterium)
Bewertet wird (a) der Gesamtumsatz sowie (b) der
Umsatz im Be-reich Sicherheitsmanagementsoftware
der letzten drei Geschäfts-jahre.
(a) Gesamtumsatz:
Gewertet wird der Gesamtumsatz in den letzten drei
Geschäftsjahren.
0 bis 10 Mio. EUR 0 Punkte
>10 bis 20 Mio. EUR 1 Punkt
>20 bis 30 Mio. EUR 2 Punkte
>30 Mio. EUR 3 Punkte
(b) Umsatz im Bereich
Sicherheitsmanagementsoftware:
Gewertet wird der Umsatz des Bewerbers
im Vertrieb und der Ein-führung von
Sicherheitsmanagementsoftware der letzten drei Geschäftsjahre.
0 bis 2 Mio. EUR 0 Punkte
>2 bis 4 Mio. EUR 1 Punkt
>4 Mio. EUR 2 Punkte
Sofern der Umsatz im Geschäftsbereich
Sicherheitsmanagement-software weniger als 2 Mio. EUR
in den letzten drei Jahren betrug, erfolgt ein Ausschluss
vom Verfahren.
Zusammenfassung / maximales Ergebnis:
Der Bewerber kann also durch einen
Gesamtumsatz von mehr als 30 Mio. EUR maximal
drei Punkte erreichen. Wurden im Bereich der
Sicherheitsmanagementsysteme mehr als 4 Mio. EUR in
den letzten drei Geschäftsjahren umgesetzt, werden
zwei weitere Punkte vergeben. Insgesamt können 5
Punkte erzielt werden.
Durchschnittliche Anzahl der Arbeitnehmer
(Ausschlusskriterium)
Bewertet wird die Zahl der Mitarbeiter, die mit dem
Leistungsgegenstand vergleichbare Leistungen
erbringen.
Sofern weniger als 40 Mitarbeiter mit dem
Leistungsgegenstand im Zusammenhang stehende
Leistungen erbringen, erfolgt ein Ausschluss vom
Verfahren. Für je 10 weitere Mitarbeiter erhält der
Bewerber einen Punkt. Es werden maximal drei Punkte
(für >=70 Mitarbeiter) vergeben.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Referenzen mit zum ausgeschriebenen
Leistungsgegenstand vergleichbaren Leistungen in den letzten 3 Geschäftsjahren. Für jede Referenz
ist jeweils das Formblatt Referenzerklärung (Anlage
I.2.3) zu verwenden und vollständig auszufüllen.
Die Referenzerklärungen müssen folgende Angaben
enthalten:
- Bezeichnung der Leistungen
- Name und Sitz des Referenzauftraggebers
- Branche/Bereich, welcher der Auftraggeber
zuzurechnen ist
- Beschreibung der Leistungen
- Leistungserbringer
- Gesamtauftragswert
- Leistungszeitraum
Referenzen (A) (Ausschlusskriterium)
Die Referenzen werden jeweils danach beurteilt,
in welchem Maße sie nach Art, Umfang und
Schwierigkeitsgrad vergleichbar sind mit dem
ausgeschriebenen Leistungsgegenstand.
Bewertet werden (a) der Inhalt sowie (b) die Anzahl der
Referenzen der letzten drei Jahre.
(a) Inhalt der Referenzen:
Bewertet werden die Vergleichbarkeit der verrichteten
Aufgaben und Tätigkeiten sowie das Auftragsvolumen
(Anzahl erbrachter Leistungstage).
Die Bewertung richtet sich danach, ob die Referenz
die eigenverantwortliche Projektführerschaft in den
durchgeführten Referenzprojekten („lead“). Wenn der
Bewerber nur Teilleistungen erbracht hat, ist dies nicht
ausreichend i. S. der hier geforderten Referenzen.
Es werden maximal 3 Referenzen inhaltlich bewertet.
Reicht der Bewerber darüber hinausgehende
Referenzen ein, werden aus-schließlich die ersten 3
Referenzen inhaltlich bewertet.
(b) Anzahl der Referenzen:
Die Anzahl der Referenzen wird wie folgt bewertet:
Mindestanzahl der Referenzen: 3 Referenzen (bei
weniger als drei Referenzen erfolgt ein Ausschluss vom
weiteren Verfahren)
4-6 Referenzen: 2 Punkte
Mehr als 6 Referenzen: 3 Punkte
Zusammenfassung / maximales Ergebnis:
Der Bewerber kann also durch die Vorlage von 3
vergleichbaren Referenzen maximal 15 Punkte
erzielen. Sofern er zudem mehr als 6 vergleichbare
Referenzen benennt, kann er weitere 3 Punkte
erreichen, mithin insgesamt 18 Punkte. Sofern der
Bewerber weniger als drei Referenzen einreicht, erfolgt
ein Ausschluss vom weiteren Verfahren.
Referenzen (B) in der Implementierung einer
Sicherheitsmanagementsoftware im staatlichen
Hochsicherheitsumfeld
Reicht der Bewerber eine Referenz ein, die die
Einführung einer Sicherheitsmanagementsoftware im
staatlichen Hochsicherheitsumfeld belegt, erhält er
zusätzlich 4 Punkte.
Nachweis über das Vorhandensein einer Zertifizierung
für ein QM-/UM-System (z.B. DIN EN ISO 9001)
Ausschlusskriterium
Der Bewerber soll ein gültiges Zertifikat einer
unabhängigen Prüfstelle für ein zertifiziertes
Qualitätsmanagementsystem gemäß DIN EN ISO
9001 vorweisen. Sofern der Bewerber keine gültige
Zertifizierung nachweisen kann, erfolgt ein Ausschluss
vom weiteren Verfahren.
Können zusätzlich aktuelle Zertifizierungen
gemäß ISO 14001 (Umweltmanagement), ISO
50001 (Energiemanagement) oder OHSAS 18001
(Arbeitssicherheitsmanagement) nachgewiesen
werden, erhält der Bewerber je Managementsystem
einen Punkt. Betreibt er alle drei genannten
Managementsysteme kann er mithin maximal drei
Punkte erreichen.
Darstellung des unternehmensweiten
Innovationsmanagement
(maximal 4 DIN A4-Seiten) (Ausschlusskriterium)
Einsatzes von Trend-Scouts, Art und Umfang der
Publikationen, die Orientierung am Markt sowie der
Umgang des Unternehmens mit Trends.
Die Bewertung richtet sich danach, ob zu erkennen
ist, dass das Innovationsmanagement des Bewerbers
gering (0 bis 2 Punkte), durchschnittlich (3 bis 5
Punkte), gut (6 bis 9 Punkte) besonders (10 bis
12 Punkte) oder herausragend (13 bis 15 Punkte)
ausgeprägt und vernetzt ist.
Reicht der Bewerber keine Beschreibung ein, erfolgt ein
Ausschluss von weiteren Verfahren.
Darstellung der Niederlassungs- und Servicestruktur
(Ausschlusskriterium)
Der Bewerber soll seine Niederlassungs- und
Servicestruktur dar-stellen. Es erfolgt keine Bewertung.
Darstellung von Mitgliedschaft und Mitarbeit in
einschlägigen Normungs- und Zertifizierungsgremien
Der Bewerber soll eine Erklärung abgeben, ob und
in welchem Umfang er in einschlägigen, für den
Leistungsgegenstand relevanten Normungs- und
Zertifizierungsgremien tätig ist.
Bewertet werden die Mitgliedschaft (1 Punkt) und eine
produktive Mitarbeit (1 Punkt).
Summe der Wertungspunkte:
Die Bewerber können in III.2 dieser Bekanntmachung
maximal 50 Punkte erreichen. Die Mindestpunktzahl
beträgt 30 Punkte. Erreicht der Bewerber weniger als
30 Punkte, wird der Teilnahmeantrag ausgeschlossen.
Auftragsausführung
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Eine Bewerbergemeinschaft hat über Anlage I.2.5 Erklärung Bewerbergemeinschaft zu erklären, dass das bezeichnete geschäftsführende Mitglied der Bietergemeinschaft und späteren Arbeitsgemeinschaft alle Mitglieder sowohl der Bieter- als auch der Arbeitsgemeinschaft gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Eine Bewerbergemeinschaft hat über Anlage I.2.5 Erklärung Bewerbergemeinschaft zu erklären, dass das bezeichnete geschäftsführende Mitglied der Bietergemeinschaft und späteren Arbeitsgemeinschaft alle Mitglieder sowohl der Bieter- als auch der Arbeitsgemeinschaft gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
- das geschäftsführende Mitglied berechtigt ist, mit uneingeschränkter Wirkung für jedes Mitglied Erklärungen entgegenzunehmen und Zahlungen anzunehmen und
- alle Mitglieder für die Erfüllung des Vertrages als Gesamtschuldner haften.
Sonstige besondere Bedingungen:
Die Bieter hat eine Vertraulichkeitsvereinbarung (Anlage Ziff. I.2.6 der Vergabeunterlagen) mit Angebotsabgabe abzugeben.
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals ✅
Verfahren
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 5
Objektive Auswahlkriterien:
Die in den III.1) und III.2) aufgeführten Kriterien müssen durch die Bewerber erfüllt und nachgewiesen werden. Hierzu sind die vorgegebenen Dokumente, Eigenerklärungen und Nachweise einzureichen. Die Ausschlusskriterien müssen zwingend erfüllt werden. Der Grad der Erfüllung wird anhand der erreichten Punkte festgestellt. Die Unternehmen mit den fünf höchsten Punktzahlen werden zur Angebotsabgabe aufgefordert.
Die in den III.1) und III.2) aufgeführten Kriterien müssen durch die Bewerber erfüllt und nachgewiesen werden. Hierzu sind die vorgegebenen Dokumente, Eigenerklärungen und Nachweise einzureichen. Die Ausschlusskriterien müssen zwingend erfüllt werden. Der Grad der Erfüllung wird anhand der erreichten Punkte festgestellt. Die Unternehmen mit den fünf höchsten Punktzahlen werden zur Angebotsabgabe aufgefordert.
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Other
Kontakt
Kontaktperson: Falk-Alexander Kuntze
Referenz Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: Sicherheitsmanagementsystem
Zusätzliche Informationen
Beabsichtigt der Bieter/Bewerber, Teile des Auftrags durch Unterauftragnehmer (Nachunternehmer/
Subunternehmer) zu erbringen, hat er den/die Unterauftragnehmer zu benennen und die hiervon betroffenen
Leistungsanteile in Anlage I.2.4 darzustellen. Zur Prüfung von Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Zuverlässigkeit
u. Gesetzestreue sind für jeden in Anlage I.2.4 benannten Unterauftragnehmer die Anlagen I.2.1 bis I.2.5
einzureichen.
Der Auftraggeber behält sich vor, bis zur Vergabeentscheidung eine Erklärung der benannten
Unterauftragnehmer abzufordern, aus der hervorgeht, dass der Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, auf
sämtliche für die Auftragsdurchführung erforderlichen Mittel der benannten Unterauftragnehmer zugreifen kann
(Verpflichtungserklärung).
Werden Erklärungen und Nachweise nicht oder nicht vollständig mit dem Angebot vorgelegt, behält sich der
Auftraggeber vor, diese gemäß § 19 Abs. 2 VOL/A-EG nachzufordern. Bieter/Bewerber können allerdings nicht
darauf vertrauen, dass fehlende Unterlagen nachgefordert werden.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes, Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemomblerstraße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53113
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 22894990📞
Internetadresse: http://www.bundeskartellamt.de🌏
Fax: +49 2289499163 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Das deutsche Vergaberecht regelt die Frist für die Einlegung von Rechtsbehelfen in § 107 Abs. 3 GWB. Dort
heisst es: "Der Antrag ist zulässig, soweit:
(1) Der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegen
über dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens
bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber
(4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages
nach § 101b Abs. 1 Nr. 2. § 101a Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt".
Die Frist zur Angebotsabgabe endet in diesem Verfahren gemäß Ziffer IV.3.4, so dass erkannte oder
erkennbare Vergaberechtsverstöße gegenüber dem Auftraggeber bis zu diesem Zeitpunkt gerügt worden
sein müssen. Eine spätere Geltendmachung ist aus Rechtsgründen nicht mehr möglich (Präklusion). Die
Vergabekammer entscheidet auch über die Zulässigkeit des Rechtsweges.