Ausgeschreiben wird die Sortierung und Verwertung von unberaubtem Sperrmüll (AVV-Code 20 03 07) aus der kommunalen Sammlung mit Pressfahrzeugen (ca. 7.500 t/a, Schwankungsbreite +/- 10 Prozent). Der Auftragnehmer hat den Sperrmüll zu verwiegen, zu sortieren und die einzelnen Sortierfraktionen einer hochwertigen Verwertung gemäß § 8 KrWG zuzuführen. Die im Sperrmüll enthaltenen Kunststoffe müssen verbindlich separiert und einer stofflichen Verwertung (Recycling) zugeführt werden. Die Sortierreste aus dem Sperrmüll des Landkreises Kassel müssen bis zu einer Menge von 3 000 t pro Leistungsjahr verbindlich dem Auftraggeber zurückgeliefert werden, der die weitere Entsorgung auf eigene Kosten übernimmt. Sortierreste, die eine Menge von 3 000 t pro Leistungsjahr übersteigen, müssen vom Auftragnehmer auf eigene Rechnung selbst entsorgt werden.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2014-04-29.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2014-03-06.
Auftragsbekanntmachung (2014-03-06) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
Menge oder Umfang:
Ausgeschreiben wird die Sortierung und Verwertung von unberaubtem Sperrmüll (AVV-Code 20 03 07) aus der kommunalen Sammlung mit Pressfahrzeugen (ca. 7 500 t/a, Schwankungsbreite +/- 10 Prozent)
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Abfallentsorgung Kreis Kassel – Eigenbetrieb
Postanschrift: Wilhelmshöher Allee 19-21
Postleitzahl: 34117
Postort: Kassel
Kontakt
Internetadresse: http://www.abfall-kreis-kassel.de🌏
E-Mail: joerg.hezel@kreiskassel.de📧
Telefon: +49 56110031130📞
Fax: +49 56110031152 📠
Beizubringende Nachweise/Bescheinigungen sollten, sofern oben nichts anderes angegeben, nicht älter als sechs Monate sein (maßgebend zur Ermittlung der Frist von sechs Monaten ist das Datum der Angebotsabgabe beim Auftraggeber). Der Auftraggeber behält sich vor, sofern Nachweise/Bescheinigungen vorgelegt werden, die älter als sechs Monate sind, ggf. Nachweise/Bescheinigungen nachzufordern, die nicht älter als sechs Monate sind.
Fordert der Auftraggeber diese Nachweise/Bescheinigungen nach und liefert der Bieter diese nicht binnen der von dem Auftraggeber gesetzten Frist ordnungsgemäß und vollständig ab, behält sich der Auftraggeber vor, das Angebot auszuschließen.
Zugelassene Nachweise gemäß anerkannter Präqualifikationsregister (z.B. HPQR) werden wie individuelle Einzelnachweise anerkannt, sofern sie inhaltlich identisch sind. In Zweifelsfällen muss der Bieter die Richtigkeit seines Eintrags im Präqualifikationsregister belegen.
Bieter, die im Rahmen des nach der Rechtsprechung Zulässigen auf die Eignung bzw. Eignungsnachweise anderer, insbesondere verbundener Unternehmen Rückgriff nehmen wollen, haben neben der Vorlage der betreffenden Eignungsnachweise des anderen Unternehmens durch entsprechende, rechtsverbindliche Verpflichtungserklärung des anderen Unternehmens nachzuweisen, dass sie über die die Eignung begründenden Ressourcen dieses anderen Unternehmens auch tatsächlich verfügen können (vgl. § 7 Abs. 9 VOL/A-EG).
Aufgrund des logistischen Konzeptes hinsichtlich der Sperrmülleinsammlung der Abfallentsorgung Kreis Kassel hat der Bieter der Abfallentsorgung Kreis Kassel eine oder mehrere Fläche(n) innerhalb des Gebietes der Stadt Kassel und/oder außerhalb des Gebietes der Stadt Kassel innerhalb eines Abstandes von maximal 2 Kilometern Luftlinie von der Stadtgrenze der Stadt Kassel und/oder in einem Korridor von maximal 2 Kilometern Luftlinie links und rechts entlang der B 7/B 83 von Kassel Richtung Hofgeismar bis zum Abzweig Höxter, Bad Karlshafen, Hofgeismar (der genannte Abzweig ist ca. 5 Kilometer von Kassel-Stadtmitte entfernt, in Richtung Hofgeismar wird die Straße ab dem Abzweig nur noch als B 83 bezeichnet) und/oder in einem Radius von maximal 2 Kilometern Luftlinie von dem o. g. Abzweig Höxter, Bad, Karlshafen, Hofgeismar zu benennen, wo Sperrmüll angeliefert werden kann (entsprechende behördliche Genehmigungen des Bieters bezüglich der Annahme von Sperrmüll vorausgesetzt, die auch über die Vertragsdauer aufrecht zu erhalten sind). Die vorstehende Verpflichtung des Auftragnehmers gilt auf dessen Verlangen erst mit Wirkung zum 1.1.2015. Sofern durch den Auftragnehmer/Bieter gewünscht, findet bis dahin eine Anlieferung und Übergabe des Sperrmülls ausschließlich an der Umschlaganlage des Auftraggebers in Hofgeismar statt.
Es besteht auch die Möglichkeit, bis zu 50 % der gesamten Sperrmüllmenge im Laufe eines Leistungsjahres an der Umschlaganlage des Auftraggebers in Hofgeismar abzuholen.
Wegen der Anforderungen an die Übernahmestellen im Übrigen wird auf die Leistungsbeschreibung verwiesen.
nachr. HAD-Ref. : 2411/41
nachr. V-Nr/AKZ : PM-1/5.5
Beizubringende Nachweise/Bescheinigungen sollten, sofern oben nichts anderes angegeben, nicht älter als sechs Monate sein (maßgebend zur Ermittlung der Frist von sechs Monaten ist das Datum der Angebotsabgabe beim Auftraggeber). Der Auftraggeber behält sich vor, sofern Nachweise/Bescheinigungen vorgelegt werden, die älter als sechs Monate sind, ggf. Nachweise/Bescheinigungen nachzufordern, die nicht älter als sechs Monate sind.
Fordert der Auftraggeber diese Nachweise/Bescheinigungen nach und liefert der Bieter diese nicht binnen der von dem Auftraggeber gesetzten Frist ordnungsgemäß und vollständig ab, behält sich der Auftraggeber vor, das Angebot auszuschließen.
Zugelassene Nachweise gemäß anerkannter Präqualifikationsregister (z.B. HPQR) werden wie individuelle Einzelnachweise anerkannt, sofern sie inhaltlich identisch sind. In Zweifelsfällen muss der Bieter die Richtigkeit seines Eintrags im Präqualifikationsregister belegen.
Bieter, die im Rahmen des nach der Rechtsprechung Zulässigen auf die Eignung bzw. Eignungsnachweise anderer, insbesondere verbundener Unternehmen Rückgriff nehmen wollen, haben neben der Vorlage der betreffenden Eignungsnachweise des anderen Unternehmens durch entsprechende, rechtsverbindliche Verpflichtungserklärung des anderen Unternehmens nachzuweisen, dass sie über die die Eignung begründenden Ressourcen dieses anderen Unternehmens auch tatsächlich verfügen können (vgl. § 7 Abs. 9 VOL/A-EG).
Aufgrund des logistischen Konzeptes hinsichtlich der Sperrmülleinsammlung der Abfallentsorgung Kreis Kassel hat der Bieter der Abfallentsorgung Kreis Kassel eine oder mehrere Fläche(n) innerhalb des Gebietes der Stadt Kassel und/oder außerhalb des Gebietes der Stadt Kassel innerhalb eines Abstandes von maximal 2 Kilometern Luftlinie von der Stadtgrenze der Stadt Kassel und/oder in einem Korridor von maximal 2 Kilometern Luftlinie links und rechts entlang der B 7/B 83 von Kassel Richtung Hofgeismar bis zum Abzweig Höxter, Bad Karlshafen, Hofgeismar (der genannte Abzweig ist ca. 5 Kilometer von Kassel-Stadtmitte entfernt, in Richtung Hofgeismar wird die Straße ab dem Abzweig nur noch als B 83 bezeichnet) und/oder in einem Radius von maximal 2 Kilometern Luftlinie von dem o. g. Abzweig Höxter, Bad, Karlshafen, Hofgeismar zu benennen, wo Sperrmüll angeliefert werden kann (entsprechende behördliche Genehmigungen des Bieters bezüglich der Annahme von Sperrmüll vorausgesetzt, die auch über die Vertragsdauer aufrecht zu erhalten sind). Die vorstehende Verpflichtung des Auftragnehmers gilt auf dessen Verlangen erst mit Wirkung zum 1.1.2015. Sofern durch den Auftragnehmer/Bieter gewünscht, findet bis dahin eine Anlieferung und Übergabe des Sperrmülls ausschließlich an der Umschlaganlage des Auftraggebers in Hofgeismar statt.
Es besteht auch die Möglichkeit, bis zu 50 % der gesamten Sperrmüllmenge im Laufe eines Leistungsjahres an der Umschlaganlage des Auftraggebers in Hofgeismar abzuholen.
Wegen der Anforderungen an die Übernahmestellen im Übrigen wird auf die Leistungsbeschreibung verwiesen.
nachr. HAD-Ref. : 2411/41
nachr. V-Nr/AKZ : PM-1/5.5
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Ausgeschreiben wird die Sortierung und Verwertung von unberaubtem Sperrmüll (AVV-Code 20 03 07) aus der kommunalen Sammlung mit Pressfahrzeugen (ca. 7.500 t/a, Schwankungsbreite +/- 10 Prozent).
Der Auftragnehmer hat den Sperrmüll zu verwiegen, zu sortieren und die einzelnen Sortierfraktionen einer hochwertigen Verwertung gemäß § 8 KrWG zuzuführen. Die im Sperrmüll enthaltenen Kunststoffe müssen verbindlich separiert und einer stofflichen Verwertung (Recycling) zugeführt werden. Die Sortierreste aus dem Sperrmüll des Landkreises Kassel müssen bis zu einer Menge von 3 000 t pro Leistungsjahr verbindlich dem Auftraggeber zurückgeliefert werden, der die weitere Entsorgung auf eigene Kosten übernimmt. Sortierreste, die eine Menge von 3 000 t pro Leistungsjahr übersteigen, müssen vom Auftragnehmer auf eigene Rechnung selbst entsorgt werden.
Der Auftragnehmer hat den Sperrmüll zu verwiegen, zu sortieren und die einzelnen Sortierfraktionen einer hochwertigen Verwertung gemäß § 8 KrWG zuzuführen. Die im Sperrmüll enthaltenen Kunststoffe müssen verbindlich separiert und einer stofflichen Verwertung (Recycling) zugeführt werden. Die Sortierreste aus dem Sperrmüll des Landkreises Kassel müssen bis zu einer Menge von 3 000 t pro Leistungsjahr verbindlich dem Auftraggeber zurückgeliefert werden, der die weitere Entsorgung auf eigene Kosten übernimmt. Sortierreste, die eine Menge von 3 000 t pro Leistungsjahr übersteigen, müssen vom Auftragnehmer auf eigene Rechnung selbst entsorgt werden.
Beschreibung der Optionen:
Einseitig wahrzunehmende Verlängerungsoption der Vertragslaufzeit durch den Auftraggeber um 1 Jahr
Vorläufiger Zeitplan für die Nutzung von Optionen: 18 Monate
Zahl der möglichen Verlängerungen: 1
Referenznummer: PM-1/5.5
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Landkreis Kassel und ggf. Standort(e) der Flächen für die Anlieferung.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Auszug aus dem Handelsregister, bei Kommanditgesellschaften auch für die Komplementärgesellschaft, soweit eine Eintragung besteht.
Darstellung der Konzern- oder Gruppenstruktur mit Angabe der Beteiligungsverhältnisse.
Auszug aus dem Gewerbezentralregister, nicht älter als 3 Monate, falls das nicht möglich ist, ein Nachweis, dass der Auszug beantragt ist,
Abgabe von Eigenerklärungen gemäß Angebotsschreiben, wobei jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft und/oder jeder Nachunternehmer eine entsprechende Eigenerklärung mit dem Angebot beilegen muss,
Bescheinigung der zuständigen Stelle(n) aus der hervorgeht, dass der Bieter seine Verpflichtungen zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung nach den Rechtsvorschriften des Landes, in dem er ansässig ist, erfüllt hat; in Deutschland ansässige Bieter haben Bescheinigungen der Berufsgenossenschaft und mindestens einer Krankenversicherung vorzulegen.
Bescheinigung der zuständigen Stelle(n) aus der hervorgeht, dass der Bieter seine Verpflichtungen zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung nach den Rechtsvorschriften des Landes, in dem er ansässig ist, erfüllt hat; in Deutschland ansässige Bieter haben Bescheinigungen der Berufsgenossenschaft und mindestens einer Krankenversicherung vorzulegen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Eigenerklärung über den Gesamtumsatz und über den Umsatz mit Leistungen, die den ausgeschriebenen Leistungen entsprechen, für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre.
Mindeststandards: Siehe Vergabeunterlagen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb – EfB (§ 56 und 57 KrWG) oder gleichwertig für die jeweils ausführenden Standorte und Anlagen
Adressen der Verwertungsanlage/n bzw. Entsorgungsanlage/n
Angaben/Unterlagen zu/r Verwertungsanlage/n bzw. Verwertungstechnik einschließlich Angabe der genehmigten Durchsatzmengen bzw. Angaben/Unterlagen zu/r Entsorgungsanlage/n bzw. Entsorgungstechnik einschließlich Angabe der genehmigten Durchsatzmengen
Vorlage des/der Genehmigungsbescheide/s
Erklärung des Bieters, dass er über ausreichende Behandlungskapazitäten verfügt
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Es werden keine Sicherheitsleistungen gefordert
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Siehe Vergabeunterlagen
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerische Haftung mit bevollmächtigtem Vertreter.
Sonstige besondere Bedingungen: Siehe Vergabeunterlagen
Verfahren
Zahlungsweise für die Unterlagen: Per Verrechnungsscheck, bei Anforderung der Unterlagen
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2014-06-30 📅
Vergabekriterien
Kriterium: 1. Niedrigster Preis (100)
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Herrn Hezel
Referenz Daten
Datum des Beginns: 2014-07-01 📅
Datum des Endes: 2016-06-30 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: PM-1/5.5
Zusätzliche Informationen
Beizubringende Nachweise/Bescheinigungen sollten, sofern oben nichts anderes angegeben, nicht älter als sechs Monate sein (maßgebend zur Ermittlung der Frist von sechs Monaten ist das Datum der Angebotsabgabe beim Auftraggeber). Der Auftraggeber behält sich vor, sofern Nachweise/Bescheinigungen vorgelegt werden, die älter als sechs Monate sind, ggf. Nachweise/Bescheinigungen nachzufordern, die nicht älter als sechs Monate sind.
Beizubringende Nachweise/Bescheinigungen sollten, sofern oben nichts anderes angegeben, nicht älter als sechs Monate sein (maßgebend zur Ermittlung der Frist von sechs Monaten ist das Datum der Angebotsabgabe beim Auftraggeber). Der Auftraggeber behält sich vor, sofern Nachweise/Bescheinigungen vorgelegt werden, die älter als sechs Monate sind, ggf. Nachweise/Bescheinigungen nachzufordern, die nicht älter als sechs Monate sind.
Fordert der Auftraggeber diese Nachweise/Bescheinigungen nach und liefert der Bieter diese nicht binnen der von dem Auftraggeber gesetzten Frist ordnungsgemäß und vollständig ab, behält sich der Auftraggeber vor, das Angebot auszuschließen.
Zugelassene Nachweise gemäß anerkannter Präqualifikationsregister (z.B. HPQR) werden wie individuelle Einzelnachweise anerkannt, sofern sie inhaltlich identisch sind. In Zweifelsfällen muss der Bieter die Richtigkeit seines Eintrags im Präqualifikationsregister belegen.
Zugelassene Nachweise gemäß anerkannter Präqualifikationsregister (z.B. HPQR) werden wie individuelle Einzelnachweise anerkannt, sofern sie inhaltlich identisch sind. In Zweifelsfällen muss der Bieter die Richtigkeit seines Eintrags im Präqualifikationsregister belegen.
Bieter, die im Rahmen des nach der Rechtsprechung Zulässigen auf die Eignung bzw. Eignungsnachweise anderer, insbesondere verbundener Unternehmen Rückgriff nehmen wollen, haben neben der Vorlage der betreffenden Eignungsnachweise des anderen Unternehmens durch entsprechende, rechtsverbindliche Verpflichtungserklärung des anderen Unternehmens nachzuweisen, dass sie über die die Eignung begründenden Ressourcen dieses anderen Unternehmens auch tatsächlich verfügen können (vgl. § 7 Abs. 9 VOL/A-EG).
Bieter, die im Rahmen des nach der Rechtsprechung Zulässigen auf die Eignung bzw. Eignungsnachweise anderer, insbesondere verbundener Unternehmen Rückgriff nehmen wollen, haben neben der Vorlage der betreffenden Eignungsnachweise des anderen Unternehmens durch entsprechende, rechtsverbindliche Verpflichtungserklärung des anderen Unternehmens nachzuweisen, dass sie über die die Eignung begründenden Ressourcen dieses anderen Unternehmens auch tatsächlich verfügen können (vgl. § 7 Abs. 9 VOL/A-EG).
Aufgrund des logistischen Konzeptes hinsichtlich der Sperrmülleinsammlung der Abfallentsorgung Kreis Kassel hat der Bieter der Abfallentsorgung Kreis Kassel eine oder mehrere Fläche(n) innerhalb des Gebietes der Stadt Kassel und/oder außerhalb des Gebietes der Stadt Kassel innerhalb eines Abstandes von maximal 2 Kilometern Luftlinie von der Stadtgrenze der Stadt Kassel und/oder in einem Korridor von maximal 2 Kilometern Luftlinie links und rechts entlang der B 7/B 83 von Kassel Richtung Hofgeismar bis zum Abzweig Höxter, Bad Karlshafen, Hofgeismar (der genannte Abzweig ist ca. 5 Kilometer von Kassel-Stadtmitte entfernt, in Richtung Hofgeismar wird die Straße ab dem Abzweig nur noch als B 83 bezeichnet) und/oder in einem Radius von maximal 2 Kilometern Luftlinie von dem o. g. Abzweig Höxter, Bad, Karlshafen, Hofgeismar zu benennen, wo Sperrmüll angeliefert werden kann (entsprechende behördliche Genehmigungen des Bieters bezüglich der Annahme von Sperrmüll vorausgesetzt, die auch über die Vertragsdauer aufrecht zu erhalten sind). Die vorstehende Verpflichtung des Auftragnehmers gilt auf dessen Verlangen erst mit Wirkung zum 1.1.2015. Sofern durch den Auftragnehmer/Bieter gewünscht, findet bis dahin eine Anlieferung und Übergabe des Sperrmülls ausschließlich an der Umschlaganlage des Auftraggebers in Hofgeismar statt.
Aufgrund des logistischen Konzeptes hinsichtlich der Sperrmülleinsammlung der Abfallentsorgung Kreis Kassel hat der Bieter der Abfallentsorgung Kreis Kassel eine oder mehrere Fläche(n) innerhalb des Gebietes der Stadt Kassel und/oder außerhalb des Gebietes der Stadt Kassel innerhalb eines Abstandes von maximal 2 Kilometern Luftlinie von der Stadtgrenze der Stadt Kassel und/oder in einem Korridor von maximal 2 Kilometern Luftlinie links und rechts entlang der B 7/B 83 von Kassel Richtung Hofgeismar bis zum Abzweig Höxter, Bad Karlshafen, Hofgeismar (der genannte Abzweig ist ca. 5 Kilometer von Kassel-Stadtmitte entfernt, in Richtung Hofgeismar wird die Straße ab dem Abzweig nur noch als B 83 bezeichnet) und/oder in einem Radius von maximal 2 Kilometern Luftlinie von dem o. g. Abzweig Höxter, Bad, Karlshafen, Hofgeismar zu benennen, wo Sperrmüll angeliefert werden kann (entsprechende behördliche Genehmigungen des Bieters bezüglich der Annahme von Sperrmüll vorausgesetzt, die auch über die Vertragsdauer aufrecht zu erhalten sind). Die vorstehende Verpflichtung des Auftragnehmers gilt auf dessen Verlangen erst mit Wirkung zum 1.1.2015. Sofern durch den Auftragnehmer/Bieter gewünscht, findet bis dahin eine Anlieferung und Übergabe des Sperrmülls ausschließlich an der Umschlaganlage des Auftraggebers in Hofgeismar statt.
Es besteht auch die Möglichkeit, bis zu 50 % der gesamten Sperrmüllmenge im Laufe eines Leistungsjahres an der Umschlaganlage des Auftraggebers in Hofgeismar abzuholen.
Wegen der Anforderungen an die Übernahmestellen im Übrigen wird auf die Leistungsbeschreibung verwiesen.
nachr. HAD-Ref. : 2411/41
nachr. V-Nr/AKZ : PM-1/5.5
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Postort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 6151125816 / 6151126834 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Der Nachprüfungsantrag zur Vergabekammer unterliegt den in §§ 107, 108 GWB geregelten Zulässigkeitsvoraussetzungen. Besonders hingewiesen sei auf § 107 Abs. 3 Satz 1 GWB,
wonach der Nachprüfungsantrag unzulässig ist, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung genannten
Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung
benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2014/S 049-081841 (2014-03-06)