Erbringung von Verkehrsleistungen zur Beförderung der Allgemeinheit im öffentlichen Personennahverkehr (Schienenpersonennahverkehr) einschließlich dazugehöriger Nebenleistungen auf der Eisenbahninfrastruktur der DB Netz AG, der Torsten Meincke Eisenbahn GmbH und der DB Station&Service AG, Vergabe der Leistungen im Teilnetz Westmecklenburg-Überbrückung zur Betriebsaufnahme ab dem 14.12.2014 (Jahresfahrplan 2015) mit ca. 1 250 000 Zugkm p.a. in Dieseltraktion über eine Laufzeit von 5 Jahren. Zur Vergabe sind folgende Linien vorgesehen: Rehna - Schwerin - Parchim und Hagenow Stadt - Parchim.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2014-07-11.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2014-05-08.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2014-05-08) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Öffentlicher Schienentransport/öffentliche Schienenbeförderung
Menge oder Umfang:
Bis zu 6 250 000 Zugkm im Leistungszeitraum vom Fahrplanwechsel im Dez. 2014 bis zum Fahrplanwechsel im Dez. 2019.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Öffentlicher Schienentransport/öffentliche Schienenbeförderung📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Land Mecklenburg-Vorpommern, vertreten durch das Ministerium für Energie, Infrastruktur und Landesentwicklung Mecklenburg-Vorpommern, vertreten durch die VMV – Verkehrsgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern mbH
Postanschrift: VMV – Verkehrsgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern mbH, Schloßstraße 37
Postleitzahl: 19053
Postort: Schwerin
Kontakt
E-Mail: vergabe@vmv-mbh.de📧
Telefon: +49 385590870📞
Fax: +49 3855908745 📠
Die Vergabe der SPNV-Leistungen erfolgt mittels eines wettbewerblichen Vergabeverfahrens nach Art. 5 Abs. 3 VO (EG) Nr. 1370/2007 mit Verhandlungen. Der Aufgabenträger wendet § 8 EG VOL/A, § 15 EG Abs. 10 VOL/A und § 23 EG VOL/A sowie die Bestimmungen des ersten Abschnitts der VOL/A mit Ausnahme von § 3 VOL/A und § 7 VOL/A an. Die abweichende Bezeichnung unter IV. 1.1) als „Offenes Verfahren“ beruht ausschließlich darauf, dass die Eingabemaske des Formulars nicht die Bezeichnung "wettbewerbliches Vergabeverfahren" zulässt.
Die Bewerber haben bis zum Ablauf der unter IV.3.4) genannten Frist die Möglichkeit, ein indikatives Angebot abzugeben. Die indikativen Angebote werden durch den Aufgabenträger geprüft und gewertet wie bindende Angebote, wobei die letzte Wertungsstufe (Wertung im engeren Sinne) entfällt. Auf dieser Grundlage verhandelt der Aufgabenträger mit den Bewerbern. Je nach Bedarf kann über alle Inhalte der Vergabeunterlagen verhandelt werden. Der Aufgabenträger reagiert damit auf die Besonderheit der vorliegenden Vergabe, die zeitlich so beendet werden soll, dass der Betrieb zum Fahrplanwechsel im Dezember 2014 aufgenommen werden kann. Gleichzeitig sollen die SPNV-Leistungen möglichst wirtschaftlich beschafft werden bei angemessen hoher Qualität der Verkehre. Die Verhandlungen könnten deshalb insbesondere darauf gerichtet sein, einzelne Anforderungen der Leistungsbeschreibung anzupassen, die nach den indikativen Angeboten ungewöhnlich hohe Kosten verursachen. Der Aufgabenträger möchte insofern das Know-how der Bieter nutzen, soweit diese Möglichkeiten einer wirtschaftlicheren Gestaltung sehen.
Nach Abschluss der Verhandlungen erhalten die Bewerber, die daran teilgenommen haben, die Gelegenheit, innerhalb einer einheitlichen weiteren Angebotsfrist ihr bindendes Angebot abzugeben.
Die Vergabe der SPNV-Leistungen erfolgt mittels eines wettbewerblichen Vergabeverfahrens nach Art. 5 Abs. 3 VO (EG) Nr. 1370/2007 mit Verhandlungen. Der Aufgabenträger wendet § 8 EG VOL/A, § 15 EG Abs. 10 VOL/A und § 23 EG VOL/A sowie die Bestimmungen des ersten Abschnitts der VOL/A mit Ausnahme von § 3 VOL/A und § 7 VOL/A an. Die abweichende Bezeichnung unter IV. 1.1) als „Offenes Verfahren“ beruht ausschließlich darauf, dass die Eingabemaske des Formulars nicht die Bezeichnung "wettbewerbliches Vergabeverfahren" zulässt.
Die Bewerber haben bis zum Ablauf der unter IV.3.4) genannten Frist die Möglichkeit, ein indikatives Angebot abzugeben. Die indikativen Angebote werden durch den Aufgabenträger geprüft und gewertet wie bindende Angebote, wobei die letzte Wertungsstufe (Wertung im engeren Sinne) entfällt. Auf dieser Grundlage verhandelt der Aufgabenträger mit den Bewerbern. Je nach Bedarf kann über alle Inhalte der Vergabeunterlagen verhandelt werden. Der Aufgabenträger reagiert damit auf die Besonderheit der vorliegenden Vergabe, die zeitlich so beendet werden soll, dass der Betrieb zum Fahrplanwechsel im Dezember 2014 aufgenommen werden kann. Gleichzeitig sollen die SPNV-Leistungen möglichst wirtschaftlich beschafft werden bei angemessen hoher Qualität der Verkehre. Die Verhandlungen könnten deshalb insbesondere darauf gerichtet sein, einzelne Anforderungen der Leistungsbeschreibung anzupassen, die nach den indikativen Angeboten ungewöhnlich hohe Kosten verursachen. Der Aufgabenträger möchte insofern das Know-how der Bieter nutzen, soweit diese Möglichkeiten einer wirtschaftlicheren Gestaltung sehen.
Nach Abschluss der Verhandlungen erhalten die Bewerber, die daran teilgenommen haben, die Gelegenheit, innerhalb einer einheitlichen weiteren Angebotsfrist ihr bindendes Angebot abzugeben.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Erbringung von Verkehrsleistungen zur Beförderung der Allgemeinheit im öffentlichen Personennahverkehr (Schienenpersonennahverkehr) einschließlich dazugehöriger Nebenleistungen auf der Eisenbahninfrastruktur der DB Netz AG, der Torsten Meincke Eisenbahn GmbH und der DB Station&Service AG, Vergabe der Leistungen im Teilnetz Westmecklenburg-Überbrückung zur Betriebsaufnahme ab dem 14.12.2014 (Jahresfahrplan 2015) mit ca. 1 250 000 Zugkm p.a. in Dieseltraktion über eine Laufzeit von 5 Jahren. Zur Vergabe sind folgende Linien vorgesehen: Rehna - Schwerin - Parchim und Hagenow Stadt - Parchim.
Erbringung von Verkehrsleistungen zur Beförderung der Allgemeinheit im öffentlichen Personennahverkehr (Schienenpersonennahverkehr) einschließlich dazugehöriger Nebenleistungen auf der Eisenbahninfrastruktur der DB Netz AG, der Torsten Meincke Eisenbahn GmbH und der DB Station&Service AG, Vergabe der Leistungen im Teilnetz Westmecklenburg-Überbrückung zur Betriebsaufnahme ab dem 14.12.2014 (Jahresfahrplan 2015) mit ca. 1 250 000 Zugkm p.a. in Dieseltraktion über eine Laufzeit von 5 Jahren. Zur Vergabe sind folgende Linien vorgesehen: Rehna - Schwerin - Parchim und Hagenow Stadt - Parchim.
Referenznummer: 15.13.8 Westmeckenburg-Ü.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Eisenbahnstrecken Rehna - Schwerin - Parchim und Hagenow Stadt - Parchim.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Der Bieter gilt als zuverlässig, wenn davon ausgegangen werden kann, dass er die Geschäfte einer Eisenbahn unter Beachtung der für den Betrieb einer Eisenbahn geltenden Vorschriften bzw. sonstiger Rechtsvorschriften führen sowie die Allgemeinheit beim Betrieb einer Eisenbahn vor Schäden und Gefahren bewahren wird und wenn davon ausgegangen werden kann, dass der Bieter auch die sonstigen für ihn einschlägigen Rechtsvorschriften beachtet.
Der Bieter gilt als zuverlässig, wenn davon ausgegangen werden kann, dass er die Geschäfte einer Eisenbahn unter Beachtung der für den Betrieb einer Eisenbahn geltenden Vorschriften bzw. sonstiger Rechtsvorschriften führen sowie die Allgemeinheit beim Betrieb einer Eisenbahn vor Schäden und Gefahren bewahren wird und wenn davon ausgegangen werden kann, dass der Bieter auch die sonstigen für ihn einschlägigen Rechtsvorschriften beachtet.
Deshalb weist der Bieter mit der Angebotsabgabe nach, dass gegen die für die Führung der Geschäfte des Unternehmens (Geschäftsführer, Vorstand) bestellten Personen keine rechtskräftige Verurteilung wegen eines Verbrechens oder wiederholte rechtskräftige Verurteilung wegen eines Vergehens vorliegen.
Deshalb weist der Bieter mit der Angebotsabgabe nach, dass gegen die für die Führung der Geschäfte des Unternehmens (Geschäftsführer, Vorstand) bestellten Personen keine rechtskräftige Verurteilung wegen eines Verbrechens oder wiederholte rechtskräftige Verurteilung wegen eines Vergehens vorliegen.
Darüber hinaus weist der Bieter nach, dass gegen ihn keine von den zuständigen Gerichten oder Behörden bestandskräftig festgestellten schweren oder wiederholten Verstöße gegen:
(i) arbeits- oder sozialrechtliche Pflichten;
(ii) im Interesse der Verkehrs- und Betriebssicherheit erlassene Vorschriften;
(iii) Vorschriften des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (AEG) oder der auf diesen Gesetzen beruhenden Rechtsverordnungen;
(iv) sich aus der unternehmerischen Tätigkeit ergebende steuerrechtliche Pflichten;
(v) umweltschützende Vorschriften;
(vi) sich aus der unternehmerischen Tätigkeit ergebende zollrechtliche Pflichten vorliegen.
Der Nachweis erfolgt durch Unbedenklichkeitsbescheinigungen oder/und Auszüge aus Registern, in denen die genannten Verstöße registriert sind.
Alternativ können die Bieter mit ihrem Angebot auch eine Eigenerklärung abgeben, aus der sich ergibt, dass die o.g. Verstöße nicht vorliegen.
Ferner legt der Bieter zum Nachweis seiner Zuverlässigkeit einen Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem er ansässig ist, sowie eine Eigenerklärung über die Beteiligungsverhältnisse an seinem Unternehmen vor.
Ferner legt der Bieter zum Nachweis seiner Zuverlässigkeit einen Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem er ansässig ist, sowie eine Eigenerklärung über die Beteiligungsverhältnisse an seinem Unternehmen vor.
Bei Angeboten von Bietergemeinschaften müssen die für die Prüfung der Zuverlässigkeit erforderlichen Unterlagen/Erklärungen für jedes Mitglied vorgelegt werden.
Die geforderten Dokumente/Erklärungen dürfen nicht vor dem 1.1.2014 datieren, außer es handelt sich um Bescheinigungen, die unabhängig von diesem Vergabeverfahren erstellt werden (z.B. Jahresabschlüsse).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Die finanzielle Leistungsfähigkeit ist als gewährleistet anzusehen, wenn nach der Einschätzung des Auftraggebers anzunehmen ist, dass der Bieter seine laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen Auftrag erfüllen wird. Sie ist insbesondere zu verneinen, wenn erhebliche Rückstände an Steuern oder an Beiträgen zur Sozialversicherung bestehen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Die finanzielle Leistungsfähigkeit ist als gewährleistet anzusehen, wenn nach der Einschätzung des Auftraggebers anzunehmen ist, dass der Bieter seine laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen Auftrag erfüllen wird. Sie ist insbesondere zu verneinen, wenn erhebliche Rückstände an Steuern oder an Beiträgen zur Sozialversicherung bestehen.
Der Bieter hat seine finanzielle Leistungsfähigkeit wie folgt nachzuweisen:
a) Vorlage der Prüfungsberichte über die Jahresabschlussprüfung der letzten drei vor der Abgabe des Angebotes abgeschlossenen Geschäftsjahre des Bieters oder hierzu nachrangig, soweit der Bieter nicht der gesetzlichen oder einer gesellschaftsvertraglichen Prüfungspflicht unterlag und keine freiwillige Jahresabschlussprüfung stattgefunden hat:
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
a) Vorlage der Prüfungsberichte über die Jahresabschlussprüfung der letzten drei vor der Abgabe des Angebotes abgeschlossenen Geschäftsjahre des Bieters oder hierzu nachrangig, soweit der Bieter nicht der gesetzlichen oder einer gesellschaftsvertraglichen Prüfungspflicht unterlag und keine freiwillige Jahresabschlussprüfung stattgefunden hat:
aa) — Eigenerklärung, dass eine Prüfung des Jahresabschlusses in dem fraglichen Zeitraum nicht gesetzlich oder durch Gesellschaftsvertrag vorgeschrieben war und nicht freiwillig durchgeführt wurde,
bb) — Vorlage der gesetzlich oder gesellschaftsrechtlich vorgesehenen oder freiwillig erstellten Jahresabschlüsse (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Erläuterungsteil, soweit vorhanden) und Lageberichte (soweit vorhanden) der letzten drei vor der Abgabe des Angebotes abgeschlossenen Geschäftsjahre des Bieters, oder wiederum hierzu nachrangig, soweit der Bieter nicht der gesetzlichen oder einer gesellschaftsvertraglichen
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
bb) — Vorlage der gesetzlich oder gesellschaftsrechtlich vorgesehenen oder freiwillig erstellten Jahresabschlüsse (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Erläuterungsteil, soweit vorhanden) und Lageberichte (soweit vorhanden) der letzten drei vor der Abgabe des Angebotes abgeschlossenen Geschäftsjahre des Bieters, oder wiederum hierzu nachrangig, soweit der Bieter nicht der gesetzlichen oder einer gesellschaftsvertraglichen
Prüfungspflicht unterlag und keine freiwillige Jahresabschlussprüfung stattgefunden hat und soweit keine rechtliche Verpflichtung zur Erstellung eines Jahresabschlusses bestand und ein solcher auch nicht freiwillig erstellt worden ist:
aaa) —— Eigenerklärung, dass eine Prüfung des Jahresabschlusses in dem fraglichen Zeitraum nicht gesetzlich oder durch Gesellschaftsvertrag vorgeschrieben war und nicht freiwillig durchgeführt wurde und dass in dem fraglichen Zeitraum keine gesetzliche oder gesellschaftsrechtliche Verpflichtung zur Erstellung eines Jahresabschlusses bestand und auch freiwillig kein Jahresabschluss erstellt wurde,
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
aaa) —— Eigenerklärung, dass eine Prüfung des Jahresabschlusses in dem fraglichen Zeitraum nicht gesetzlich oder durch Gesellschaftsvertrag vorgeschrieben war und nicht freiwillig durchgeführt wurde und dass in dem fraglichen Zeitraum keine gesetzliche oder gesellschaftsrechtliche Verpflichtung zur Erstellung eines Jahresabschlusses bestand und auch freiwillig kein Jahresabschluss erstellt wurde,
bbb) —— Vorlage von Vermögensübersichten sowie Einnahmen-Überschussrechnungen für die letzten drei vor der Abgabe des Angebotes abgeschlossenen Geschäftsjahre des Bieters, die folgende Angaben enthalten müssen:
(i) als Sicherheit frei verfügbare Mittel und Vermögensgegenstände mit der Angabe von Belastungen und Verfügungsbeschränkungen;
(ii) Eigenkapital;
(iii) gewisse und dem Grunde oder der Höhe nach ungewisse Verbindlichkeiten;
(iv) Angaben zu laufenden Rechtsstreitigkeiten oder Gewährleistungsfällen, ggfs. Negativerklärung;
(v) Belastungen des Betriebsvermögens insbesondere mit Pfandrechten, Grundpfandrechten, Sicherungs- und Vorbehaltseigentum;
(vi) Ergebnis des Unternehmens;
(vii) Beschreibung der in der Vermögensübersicht angewandten Ansatz- und Bewertungsgrundsätze.
Soweit sich aus den Vermögensübersichten sowie Einnahmen-Überschussrechnungen ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Bieters für das jeweilige Geschäftsjahr nicht ergibt, sind hierfür erforderliche zusätzliche Angaben zu machen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Soweit sich aus den Vermögensübersichten sowie Einnahmen-Überschussrechnungen ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Bieters für das jeweilige Geschäftsjahr nicht ergibt, sind hierfür erforderliche zusätzliche Angaben zu machen.
Ist der Prüfungsbericht bzw. der Jahresabschluss oder die Einnahmen-Überschussrechnung und die Vermögensübersicht des Bieters über das letzte abgeschlossene Geschäftsjahr – soweit nach den obigen Ausführungen vorzulegen – zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe noch nicht fertig gestellt, hat der Bieter dies in einer Eigenerklärung mitzuteilen. In diesem Fall beziehen sich die obigen Pflichten auf die dem letzten abgeschlossenen Geschäftsjahr vorangegangenen drei Geschäftsjahre des Bieters. Darüber hinaus ist in einer Eigenerklärung das vorläufige Ergebnis für das letzte abgeschlossene Geschäftsjahr mitzuteilen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Ist der Prüfungsbericht bzw. der Jahresabschluss oder die Einnahmen-Überschussrechnung und die Vermögensübersicht des Bieters über das letzte abgeschlossene Geschäftsjahr – soweit nach den obigen Ausführungen vorzulegen – zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe noch nicht fertig gestellt, hat der Bieter dies in einer Eigenerklärung mitzuteilen. In diesem Fall beziehen sich die obigen Pflichten auf die dem letzten abgeschlossenen Geschäftsjahr vorangegangenen drei Geschäftsjahre des Bieters. Darüber hinaus ist in einer Eigenerklärung das vorläufige Ergebnis für das letzte abgeschlossene Geschäftsjahr mitzuteilen.
Bieter mit Sitz im Ausland haben nach den Maßstäben der für sie geltenden gesellschaftsrechtlichen Vorschriften des Staates, in dem sie ansässig sind, bzw. nach den Maßstäben der für sie geltenden gesellschaftsvertraglichen Regelungen und der oben dargestellten Abstufung der Anforderungen, vergleichbare Unterlagen vorzulegen. Eine Pflicht zur Vorlage entsprechender Unterlagen besteht für Bieter mit Sitz im Ausland auch, soweit diese freiwillig erstellt werden.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bieter mit Sitz im Ausland haben nach den Maßstäben der für sie geltenden gesellschaftsrechtlichen Vorschriften des Staates, in dem sie ansässig sind, bzw. nach den Maßstäben der für sie geltenden gesellschaftsvertraglichen Regelungen und der oben dargestellten Abstufung der Anforderungen, vergleichbare Unterlagen vorzulegen. Eine Pflicht zur Vorlage entsprechender Unterlagen besteht für Bieter mit Sitz im Ausland auch, soweit diese freiwillig erstellt werden.
Kann der Bieter die unter diesem Buchstaben genannten Nachweise nicht für seine letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre vorlegen, weil er seine Geschäftstätigkeit noch nicht so lange ausübt, sind die Nachweise für das/die abgeschlossene(n) Geschäftsjahr(e) seit Beginn der Geschäftstätigkeit vorzulegen. Darüber hinaus hat der Bieter eine Eigenerklärung darüber abzugeben, wann er seine Geschäftstätigkeit aufgenommen hat.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Kann der Bieter die unter diesem Buchstaben genannten Nachweise nicht für seine letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre vorlegen, weil er seine Geschäftstätigkeit noch nicht so lange ausübt, sind die Nachweise für das/die abgeschlossene(n) Geschäftsjahr(e) seit Beginn der Geschäftstätigkeit vorzulegen. Darüber hinaus hat der Bieter eine Eigenerklärung darüber abzugeben, wann er seine Geschäftstätigkeit aufgenommen hat.
b) Vorlage einer Eigenerklärung darüber, ob Zuwendungen der öffentlichen Hand, die dem Bieter in der Vergangenheit zugeflossen sind, zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe Gegenstand einer Subventionsbeschwerde oder eines beihilferechtlichen Prüfverfahrens durch die Europäische Kommission bzw. einer Konkurrentenklage vor den nationalen Gerichten sind oder waren;
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
b) Vorlage einer Eigenerklärung darüber, ob Zuwendungen der öffentlichen Hand, die dem Bieter in der Vergangenheit zugeflossen sind, zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe Gegenstand einer Subventionsbeschwerde oder eines beihilferechtlichen Prüfverfahrens durch die Europäische Kommission bzw. einer Konkurrentenklage vor den nationalen Gerichten sind oder waren;
c) Vorlage einer Eigenerklärung, dass über sein Vermögen nicht das Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist und er sich nicht in Liquidation befindet;
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
c) Vorlage einer Eigenerklärung, dass über sein Vermögen nicht das Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist und er sich nicht in Liquidation befindet;
d) Vorlage einer Eigenerklärung, aus der hervorgeht, dass beim Bieter im Zeitpunkt der Abgabe der Erklärung keine erheblichen Rückstände an Steuern und Abgaben oder an Beiträgen zur Sozialversicherung bestehen.
Beruft sich ein Bieter zum Nachweis seiner finanziellen Leistungsfähigkeit auf diejenige eines Dritten (z.B. eines verbundenen Unternehmens oder eines Unterauftragnehmers), so ist in diesen Fällen die finanzielle Leistungsfähigkeit dieses Dritten durch Vorlage der vorstehend genannten Unterlagen und Erklärungen darzulegen. Darüber hinaus hat der Bieter in diesem Fall mittels einer entsprechenden Verpflichtungserklärung des Dritten nachzuweisen, dass ihm die erforderlichen finanziellen Mittel für die Erfüllung des Auftrags zur Verfügung stehen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beruft sich ein Bieter zum Nachweis seiner finanziellen Leistungsfähigkeit auf diejenige eines Dritten (z.B. eines verbundenen Unternehmens oder eines Unterauftragnehmers), so ist in diesen Fällen die finanzielle Leistungsfähigkeit dieses Dritten durch Vorlage der vorstehend genannten Unterlagen und Erklärungen darzulegen. Darüber hinaus hat der Bieter in diesem Fall mittels einer entsprechenden Verpflichtungserklärung des Dritten nachzuweisen, dass ihm die erforderlichen finanziellen Mittel für die Erfüllung des Auftrags zur Verfügung stehen.
Bei Angeboten von Bietergemeinschaften müssen die für die Prüfung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit geforderten Unterlagen für jedes Mitglied vorgelegt werden.
Die geforderten Dokumente/Erklärungen dürfen nicht vor dem 1.1.2014 datieren, außer es handelt sich um Bescheinigungen, die unabhängig von diesem Vergabeverfahren erstellt werden (z.B. Jahresabschlüsse).
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Der Bieter gilt als fachlich und technisch leistungsfähig, wenn anzunehmen ist, dass er über die speziellen Sachkenntnisse verfügt, die zur Durchführung der hiesigen Leistungen im SPNV erforderlich sind. Der Bieter erbringt den Nachweis seiner fachlichen und technischen Leistungsfähigkeit wie folgt:
Der Bieter gilt als fachlich und technisch leistungsfähig, wenn anzunehmen ist, dass er über die speziellen Sachkenntnisse verfügt, die zur Durchführung der hiesigen Leistungen im SPNV erforderlich sind. Der Bieter erbringt den Nachweis seiner fachlichen und technischen Leistungsfähigkeit wie folgt:
1. Vorlage der Zulassung als Eisenbahnverkehrsunternehmen in der Bundesrepublik Deutschland gemäß § 6 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (AEG) oder Beleg, dass diese nicht benötigt wird, durch Vorlage einer Zulassung nach § 6 Abs. 8 oder 9 AEG. Die Zulassung muss der Art der angebotenen Leistungen (Personenverkehr) entsprechen;
1. Vorlage der Zulassung als Eisenbahnverkehrsunternehmen in der Bundesrepublik Deutschland gemäß § 6 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (AEG) oder Beleg, dass diese nicht benötigt wird, durch Vorlage einer Zulassung nach § 6 Abs. 8 oder 9 AEG. Die Zulassung muss der Art der angebotenen Leistungen (Personenverkehr) entsprechen;
2. Vorlage von Referenzen über von ihm in den letzten drei Jahren erbrachten Leistungen im SPNV mit Angaben zur Art und zum Umfang der jeweiligen Leistungen, der Leistungszeit sowie der öffentlichen oder privaten Auftraggeber.
Die unter 2. genannten Referenzen können entweder durch eine Erklärung des vom Bieter verschiedenen Auftraggebers oder im Wege der Eigenerklärung benannt werden.
Der Bieter weist ferner mittels Eigenerklärung nach, dass er über die technischen und personellen Mittel verfügt oder bis zur Betriebsaufnahme verfügen wird, um die zu erbringenden Leistungen ordnungsgemäß auszuführen.
Verweist der Bieter zum Nachweis seiner fachlichen und technischen Leistungsfähigkeit auf einen Dritten (z.B. ein verbundenes Unternehmen oder einen Unterauftragnehmer), so ist in diesen Fällen die fachliche und technische Leistungsfähigkeit dieses Dritten durch Vorlage der vorstehend genannten Nachweise darzulegen. Darüber hinaus hat der Bieter nachzuweisen, dass er tatsächlich über die Erfahrungen, Kenntnisse, Leistungen oder Einrichtungen des Dritten verfügen kann. Gleichzeitig ist dem Land eine schriftliche Verpflichtungserklärung des Subunternehmens vorzulegen.
Verweist der Bieter zum Nachweis seiner fachlichen und technischen Leistungsfähigkeit auf einen Dritten (z.B. ein verbundenes Unternehmen oder einen Unterauftragnehmer), so ist in diesen Fällen die fachliche und technische Leistungsfähigkeit dieses Dritten durch Vorlage der vorstehend genannten Nachweise darzulegen. Darüber hinaus hat der Bieter nachzuweisen, dass er tatsächlich über die Erfahrungen, Kenntnisse, Leistungen oder Einrichtungen des Dritten verfügen kann. Gleichzeitig ist dem Land eine schriftliche Verpflichtungserklärung des Subunternehmens vorzulegen.
Bei Angeboten von Bietergemeinschaften müssen die Nachweise für die Fachkunde und die technische Leistungsfähigkeit für mindestens ein Mitglied der Bietergemeinschaft vorgelegt werden. Bei der Beurteilung der technischen Leistungsfähigkeit einer Bietergemeinschaft wird die Bietergemeinschaft als Ganzes beurteilt. Die Fachkunde und die technische Leistungsfähigkeit eines Mitglieds/einzelner Mitglieder der Bietergemeinschaft reichen zur Annahme der Eignung der Bietergemeinschaft allerdings aus, wenn nur dieses Mitglied/diese Mitglieder nach der internen Arbeitsverteilung für die Durchführung der Fahrbetriebsleistungen zuständig sein soll/sollen. Ausführungen hierzu sind mit Angebotsabgabe vorzulegen, sofern Nachweise nur für ein Mitglied/einzelne Mitglieder der Bietergemeinschaft eingereicht werden.
Bei Angeboten von Bietergemeinschaften müssen die Nachweise für die Fachkunde und die technische Leistungsfähigkeit für mindestens ein Mitglied der Bietergemeinschaft vorgelegt werden. Bei der Beurteilung der technischen Leistungsfähigkeit einer Bietergemeinschaft wird die Bietergemeinschaft als Ganzes beurteilt. Die Fachkunde und die technische Leistungsfähigkeit eines Mitglieds/einzelner Mitglieder der Bietergemeinschaft reichen zur Annahme der Eignung der Bietergemeinschaft allerdings aus, wenn nur dieses Mitglied/diese Mitglieder nach der internen Arbeitsverteilung für die Durchführung der Fahrbetriebsleistungen zuständig sein soll/sollen. Ausführungen hierzu sind mit Angebotsabgabe vorzulegen, sofern Nachweise nur für ein Mitglied/einzelne Mitglieder der Bietergemeinschaft eingereicht werden.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Der Auftragnehmer hat eine Sicherheitsleistung in Höhe von 1 300 000 EUR zu erbringen. Einzelheiten regeln die Vergabeunterlagen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Der Auftragnehmer erhält für die vereinbarten Verkehrsleistungen Ausgleichsbeträge, auf die das Land monatliche Abschlagszahlungen leistet. Einzelheiten regeln die Vergabeunterlagen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Einzelheiten sind dem Anschreiben zu entnehmen.
Die Ausführung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten:
Der Bieter muss über eine Zulassung als Eisenbahnverkehrsunternehmen in der Bundesrepublik Deutschland gemäß § 6 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (AEG) verfügen oder belegen, dass diese nicht benötigt wird, durch Vorlage einer Zulassung nach § 6 Abs. 8 oder 9 AEG (vgl. auch III.2.3)).
Die Ausführung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten
Der Bieter muss über eine Zulassung als Eisenbahnverkehrsunternehmen in der Bundesrepublik Deutschland gemäß § 6 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (AEG) verfügen oder belegen, dass diese nicht benötigt wird, durch Vorlage einer Zulassung nach § 6 Abs. 8 oder 9 AEG (vgl. auch III.2.3)).
Verfahren
Zahlungsweise für die Unterlagen:
Voraussetzung für den Versand der Vergabeunterlagen ist der Eingang des vorgenannten Betrages auf folgendem Konto der VMV bei der Nord/LB: BIC NOLADE2HXXX, IBAN DE78 2505 0000 0130 1193 40. Eine Barzahlung bzw. Einreichung von Verrechnungsschecks ist nicht möglich. Der Versand der Unterlagen erfolgt nach Zahlungseingang ab dem 15.5.2014.
Voraussetzung für den Versand der Vergabeunterlagen ist der Eingang des vorgenannten Betrages auf folgendem Konto der VMV bei der Nord/LB: BIC NOLADE2HXXX, IBAN DE78 2505 0000 0130 1193 40. Eine Barzahlung bzw. Einreichung von Verrechnungsschecks ist nicht möglich. Der Versand der Unterlagen erfolgt nach Zahlungseingang ab dem 15.5.2014.
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2014-09-15 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Geschäftsführer Detlef Lindemann
E-Mail: abst@abst-mv.de📧
Referenz Daten
Datum des Beginns: 2014-12-14 📅
Datum des Endes: 2019-12-14 📅
Veröffentlichungsdatum: 2010-11-20 📅
2014-03-28 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 15.13.8 Westmeckenburg-Ü.
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2010/S 226-345639
2014/S 62-105274
Zusätzliche Informationen
Die Vergabe der SPNV-Leistungen erfolgt mittels eines wettbewerblichen Vergabeverfahrens nach Art. 5 Abs. 3 VO (EG) Nr. 1370/2007 mit Verhandlungen. Der Aufgabenträger wendet § 8 EG VOL/A, § 15 EG Abs. 10 VOL/A und § 23 EG VOL/A sowie die Bestimmungen des ersten Abschnitts der VOL/A mit Ausnahme von § 3 VOL/A und § 7 VOL/A an. Die abweichende Bezeichnung unter IV. 1.1) als „Offenes Verfahren“ beruht ausschließlich darauf, dass die Eingabemaske des Formulars nicht die Bezeichnung "wettbewerbliches Vergabeverfahren" zulässt.
Die Vergabe der SPNV-Leistungen erfolgt mittels eines wettbewerblichen Vergabeverfahrens nach Art. 5 Abs. 3 VO (EG) Nr. 1370/2007 mit Verhandlungen. Der Aufgabenträger wendet § 8 EG VOL/A, § 15 EG Abs. 10 VOL/A und § 23 EG VOL/A sowie die Bestimmungen des ersten Abschnitts der VOL/A mit Ausnahme von § 3 VOL/A und § 7 VOL/A an. Die abweichende Bezeichnung unter IV. 1.1) als „Offenes Verfahren“ beruht ausschließlich darauf, dass die Eingabemaske des Formulars nicht die Bezeichnung "wettbewerbliches Vergabeverfahren" zulässt.
Die Bewerber haben bis zum Ablauf der unter IV.3.4) genannten Frist die Möglichkeit, ein indikatives Angebot abzugeben. Die indikativen Angebote werden durch den Aufgabenträger geprüft und gewertet wie bindende Angebote, wobei die letzte Wertungsstufe (Wertung im engeren Sinne) entfällt. Auf dieser Grundlage verhandelt der Aufgabenträger mit den Bewerbern. Je nach Bedarf kann über alle Inhalte der Vergabeunterlagen verhandelt werden. Der Aufgabenträger reagiert damit auf die Besonderheit der vorliegenden Vergabe, die zeitlich so beendet werden soll, dass der Betrieb zum Fahrplanwechsel im Dezember 2014 aufgenommen werden kann. Gleichzeitig sollen die SPNV-Leistungen möglichst wirtschaftlich beschafft werden bei angemessen hoher Qualität der Verkehre. Die Verhandlungen könnten deshalb insbesondere darauf gerichtet sein, einzelne Anforderungen der Leistungsbeschreibung anzupassen, die nach den indikativen Angeboten ungewöhnlich hohe Kosten verursachen. Der Aufgabenträger möchte insofern das Know-how der Bieter nutzen, soweit diese Möglichkeiten einer wirtschaftlicheren Gestaltung sehen.
Die Bewerber haben bis zum Ablauf der unter IV.3.4) genannten Frist die Möglichkeit, ein indikatives Angebot abzugeben. Die indikativen Angebote werden durch den Aufgabenträger geprüft und gewertet wie bindende Angebote, wobei die letzte Wertungsstufe (Wertung im engeren Sinne) entfällt. Auf dieser Grundlage verhandelt der Aufgabenträger mit den Bewerbern. Je nach Bedarf kann über alle Inhalte der Vergabeunterlagen verhandelt werden. Der Aufgabenträger reagiert damit auf die Besonderheit der vorliegenden Vergabe, die zeitlich so beendet werden soll, dass der Betrieb zum Fahrplanwechsel im Dezember 2014 aufgenommen werden kann. Gleichzeitig sollen die SPNV-Leistungen möglichst wirtschaftlich beschafft werden bei angemessen hoher Qualität der Verkehre. Die Verhandlungen könnten deshalb insbesondere darauf gerichtet sein, einzelne Anforderungen der Leistungsbeschreibung anzupassen, die nach den indikativen Angeboten ungewöhnlich hohe Kosten verursachen. Der Aufgabenträger möchte insofern das Know-how der Bieter nutzen, soweit diese Möglichkeiten einer wirtschaftlicheren Gestaltung sehen.
Nach Abschluss der Verhandlungen erhalten die Bewerber, die daran teilgenommen haben, die Gelegenheit, innerhalb einer einheitlichen weiteren Angebotsfrist ihr bindendes Angebot abzugeben.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer bei dem Ministerium für Wirtschaft, Bau und Tourismus Mecklenburg-Vorpommern
Postanschrift: Ministerium für Wirtschaft, Bau und Tourismus Mecklenburg-Vorpommern, Vergabekammer
Postort: Schwerin
Postleitzahl: 19048
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@wm.mv-regierung.de📧
Telefon: +49 38558858-14 /15📞
Fax: +49 3855884855817 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Nach § 107 Abs. 3 ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2. § 101a Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Auftragsberatungsstelle Mecklenburg-Vorpommern e. V.
Postanschrift: Eckdrift 97
Postleitzahl: 19061
Telefon: +49 38561738110📞
Internetadresse: http://www.abst-mv.de🌏
Fax: +49 38561738120 📠
Quelle: OJS 2014/S 091-159888 (2014-05-08)
Ergänzende Angaben (2014-06-12) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
Die Vergabe der SPNV-Leistungen erfolgte mittels eines wettbewerblichen Vergabeverfahrens nach Art. 5 Abs. 3 VO (EG) Nr. 1370/2007 mit Verhandlungen. Der Aufgabenträger wendete § 8 EG VOL/A, § 15 EG Abs. 10 VOL/A und § 23 EG VOL/A sowie die Bestimmungen des ersten Abschnitts der VOL/A mit Ausnahme von § 3 VOL/A und § 7 VOL/A an. Die abweichende Bezeichnung unter IV.1.1) als „Offenes Verfahren“ beruht ausschließlich darauf, dass die Eingabemaske des Formulars nicht die Bezeichnung „wettbewerbliches Vergabeverfahren“ zulässt.
Im Rahmen dieser Bekanntmachung wird der endgültige Gesamtauftragswert nicht unter II.2) und V.4) mitgeteilt, weil davon auszugehen ist, dass dies den fairen Wettbewerb zwischen den Unternehmen bei künftigen Ausschreibungen – insbesondere für die hier betroffenen Linien – beeinträchtigen würde.
Die Vergabe der SPNV-Leistungen erfolgte mittels eines wettbewerblichen Vergabeverfahrens nach Art. 5 Abs. 3 VO (EG) Nr. 1370/2007 mit Verhandlungen. Der Aufgabenträger wendete § 8 EG VOL/A, § 15 EG Abs. 10 VOL/A und § 23 EG VOL/A sowie die Bestimmungen des ersten Abschnitts der VOL/A mit Ausnahme von § 3 VOL/A und § 7 VOL/A an. Die abweichende Bezeichnung unter IV.1.1) als „Offenes Verfahren“ beruht ausschließlich darauf, dass die Eingabemaske des Formulars nicht die Bezeichnung „wettbewerbliches Vergabeverfahren“ zulässt.
Im Rahmen dieser Bekanntmachung wird der endgültige Gesamtauftragswert nicht unter II.2) und V.4) mitgeteilt, weil davon auszugehen ist, dass dies den fairen Wettbewerb zwischen den Unternehmen bei künftigen Ausschreibungen – insbesondere für die hier betroffenen Linien – beeinträchtigen würde.
Objekt Umfang der Beschaffung
Referenznummer: 15.13.8 WESTMECKENBURG-Ü.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Eisenbahnstrecken Rehna – Schwerin – Parchim und Hagenow Stadt – Parchim.
Verfahren Vergabekriterien
Kriterium: 1. Preis (Angebotspreis über die Vertragslaufzeit) (85)
2. Qualität (Fahrzeugauswahl, Vorhaltung Reservefahrzeug, Fahrzeugausstattung) (15)
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2014-09-30 📅
Name: ODEG Ostdeutsche Eisenbahn GmbH
Postanschrift: Bahnhof 1
Postort: Parchim
Postleitzahl: 19370
Land: Deutschland 🇩🇪 Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Referenz Kennungen
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2014/S 114-200759
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammern bei dem Ministerium für Wirtschaft, Bau und Tourismus Mecklenburg-Vorpommern, Ministerium für Wirtschaft, Bau und Tourismus Mecklenburg-Vorpommern
Postanschrift: Johannes-Stelling-Straße 14
Postleitzahl: 19053
Telefon: +49 3855885160📞
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Nach § 107 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
Im Falle einer in einem Nachprüfungsverfahren begehrten Feststellung im Sinne von § 101b Abs. 1 GWB sind für deren Geltendmachung die Fristen von § 101b Abs. 2 GWB zu beachten, also insbesondere die Frist von 30 Kalendertagen ab Veröffentlichung der Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Im Falle einer in einem Nachprüfungsverfahren begehrten Feststellung im Sinne von § 101b Abs. 1 GWB sind für deren Geltendmachung die Fristen von § 101b Abs. 2 GWB zu beachten, also insbesondere die Frist von 30 Kalendertagen ab Veröffentlichung der Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union.