Staatlich anerkannter Sachverständiger für bautechnische Prüfung (Standsicherheit, baulicher Brandschutz, Erd- und Grundbau, ggf. Schall- und Wärmeschutz) für den Abbau der Reaktoranlage FRJ-2 der Forschungszentrum Jülich GmbH
Auftragsgegenstand sind Prüf- und Überwachungsaufgaben in Hinblick auf Standsicherheit, baulicher Brandschutz, Erd- und Grundbau, ggf. Schall- und Wärmeschutz im Rahmen des Rückbaus des Forschungsreaktors FRJ-2 der Forschungszentrum Jülich GmbH. Dieser war ein schwerwassermoderierter und -gekühlter Tankreaktor englischer Konstruktion vom Typ DIDO. Dieser Mehrzweckforschungsreaktor auf dem Gelände der FZJ GmbH war ein in erster Linie auf die Erzeugung von hohen Neutronenflüssen zu Forschungszwecken ausgelegter Kernreaktor, der der Isotopenherstellung, der Werkstoffuntersuchung, der Forschung auf den Gebieten der Neutronenphysik und der Radiochemie sowie der Bestrahlung von Uran-Targets zum Zwecke der Erzeugung von Spalt-Molybdän (Mo 99) für medizinische Anwendungen diente.
Er wurde 1962 in Betrieb genommen und war damals für eine thermische Leistung von 10 MW ausgelegt. In der Folgezeit wurde er schrittweise nachgerüstet und ertüchtigt und seine thermische Leistung zuerst auf 15 MW und später auf eine thermische Leistung von 23 MW erhöht. Betrieben wurde die Reaktoranlage aus ökonomischen Gründen meistens nur mit einer thermischen Leistung im Bereich von 20 MW. Die Betriebsdaten des Reaktortanks betrugen 15 mbar Überdruck und < 70 °C (Austrittstemperatur des Kühlmittels aus dem Core).
Nunmehr soll der Forschungsreaktor FRJ-2 vollständig abgebaut werden. Für die Durchführung des Abbaus wurde gem. § 7 Atomgesetz (AtG) am 20.9.2012 die atomrechtliche Genehmigung 7/10 FRJ-2 erteilt.
Der Abbau wird auf der Grundlage der atomrechtlichen Genehmigung in folgenden Phasen durchgeführt:
A) Nachbetrieb.
B) Abbau von Kreisläufen und Systemen.
C) Abbau des Reaktorblocks.
D) Abbau Restsysteme und Freimessen der Reaktorhalle.
E) Freimessen restlicher Gebäude und Bodenflächen sowie Entlassung aus dem Regelungsbereich des AtG.
Ziel der Abbaumaßnahmen ist die Entlassung des Geländes aus dem Regelungsbereich des Atomgesetzes (AtG).
Nach Vollendung der Phase E) erfolgt der Rückbau aller Gebäude und Anlagenteile des Forschungsreaktors FRJ-2.
Gemäß § 65 Abs. 1 Nr. 12 b Bauordnung NRW (BauO NRW) bedarf die Errichtung oder Änderung und mithin der Abbau von Anlagen, die einer Genehmigung nach § 7 AtG bedürfen, keiner Baugenehmigung; sie unterliegen jedoch den materiell-rechtlichen Anforderungen des Bauordnungsrechts (vgl. § 65 Abs. 4 BauO NRW). Insgesamt ist für dieses Vorhaben das Ministerium für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk des Landes Nordrhein-Westfalen (MWEIMH) die zuständige Genehmigungs- und Aufsichtsbehörde.
Auf der Grundlage der Genehmigung 7/10 FRJ-2 und von atomrechtlichen Vorhaben und Zustimmungen im Rahmen der Begleitenden Kontrolle hat der Abbau von Anlagenteilen bereits begonnen. Der Abbau soll nach derzeitigem Kenntnisstand bis zum Jahre 2022 erfolgt sein.
Bis zum vollständigen Rückbau des FRJ-2 können im Zuge der Stilllegung und des Abbaus Anpassungsmaßnahmen am Baukörper der Reaktoranlage FRJ-2 und innerhalb der Reaktoranlage FRJ-2 sowie erforderliche Bauhilfsmaßnahmen (z.B. Einhausungen und Bereitstellungsflächen einschließlich ggf. erforderlicher Überdachungen oder temporäre Demontage-Hilfskonstruktionen) erforderlich werden. Die Prüfung der im Rahmen der begleitenden Kontrolle im atomrechtlichen Aufsichtsverfahren erstellten Vorhabenbeschreibungen mit radiologischen, verfahrens- und strahlenschutztechnischen Belangen ist nicht Gegenstand des Auftrages. Diese Aufgaben sind bereits durch einen bestehenden Vertrag abgedeckt.
Die unter A) bis E) dargestellten Abbauphasen sind nach derzeitigem Planungsstand vom Anlagenbetreiber vorgesehen. Danach werden die Tätigkeiten des Sachverständigen für die Standsicherheit überwiegen und die Tätigkeiten des Sachverständigen für den baulichen Brandschutz , des Sachverständigen für den Erd- und Grundbau sowie für den Schall- und Wärmeschutz dahinter deutlich zurückstehen.
Änderungen an den derzeitigen Planungen im Verlauf des Abbaus und der vorgegebenen Vertragslaufzeit sind aber möglich und müssen von den Gutachtern entsprechend berücksichtigt werden.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2014-08-15.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2014-07-15.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Wer?
Wie?
Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum |
Dokument |
2014-07-15
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Auftragsbekanntmachung
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2014-12-03
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Bekanntmachung über vergebene Aufträge
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