Staatlich anerkannter Sachverständiger für bautechnische Prüfung (Standsicherheit, baulicher Brandschutz, Erd- und Grundbau, ggf. Schall- und Wärmeschutz) für den Abbau der Reaktoranlage FRJ-2 der Forschungszentrum Jülich GmbH
Auftragsgegenstand sind Prüf- und Überwachungsaufgaben in Hinblick auf Standsicherheit, baulicher Brandschutz, Erd- und Grundbau, ggf. Schall- und Wärmeschutz im Rahmen des Rückbaus des Forschungsreaktors FRJ-2 der Forschungszentrum Jülich GmbH. Dieser war ein schwerwassermoderierter und -gekühlter Tankreaktor englischer Konstruktion vom Typ DIDO. Dieser Mehrzweckforschungsreaktor auf dem Gelände der FZJ GmbH war ein in erster Linie auf die Erzeugung von hohen Neutronenflüssen zu Forschungszwecken ausgelegter Kernreaktor, der der Isotopenherstellung, der Werkstoffuntersuchung, der Forschung auf den Gebieten der Neutronenphysik und der Radiochemie sowie der Bestrahlung von Uran-Targets zum Zwecke der Erzeugung von Spalt-Molybdän (Mo 99) für medizinische Anwendungen diente.
Er wurde 1962 in Betrieb genommen und war damals für eine thermische Leistung von 10 MW ausgelegt. In der Folgezeit wurde er schrittweise nachgerüstet und ertüchtigt und seine thermische Leistung zuerst auf 15 MW und später auf eine thermische Leistung von 23 MW erhöht. Betrieben wurde die Reaktoranlage aus ökonomischen Gründen meistens nur mit einer thermischen Leistung im Bereich von 20 MW. Die Betriebsdaten des Reaktortanks betrugen 15 mbar Überdruck und < 70 °C (Austrittstemperatur des Kühlmittels aus dem Core).
Nunmehr soll der Forschungsreaktor FRJ-2 vollständig abgebaut werden. Für die Durchführung des Abbaus wurde gem. § 7 Atomgesetz (AtG) am 20.9.2012 die atomrechtliche Genehmigung 7/10 FRJ-2 erteilt.
Der Abbau wird auf der Grundlage der atomrechtlichen Genehmigung in folgenden Phasen durchgeführt:
A) Nachbetrieb.
B) Abbau von Kreisläufen und Systemen.
C) Abbau des Reaktorblocks.
D) Abbau Restsysteme und Freimessen der Reaktorhalle.
E) Freimessen restlicher Gebäude und Bodenflächen sowie Entlassung aus dem Regelungsbereich des AtG.
Ziel der Abbaumaßnahmen ist die Entlassung des Geländes aus dem Regelungsbereich des Atomgesetzes (AtG).
Nach Vollendung der Phase E) erfolgt der Rückbau aller Gebäude und Anlagenteile des Forschungsreaktors FRJ-2.
Gemäß § 65 Abs. 1 Nr. 12 b Bauordnung NRW (BauO NRW) bedarf die Errichtung oder Änderung und mithin der Abbau von Anlagen, die einer Genehmigung nach § 7 AtG bedürfen, keiner Baugenehmigung; sie unterliegen jedoch den materiell-rechtlichen Anforderungen des Bauordnungsrechts (vgl. § 65 Abs. 4 BauO NRW). Insgesamt ist für dieses Vorhaben das Ministerium für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk des Landes Nordrhein-Westfalen (MWEIMH) die zuständige Genehmigungs- und Aufsichtsbehörde.
Auf der Grundlage der Genehmigung 7/10 FRJ-2 und von atomrechtlichen Vorhaben und Zustimmungen im Rahmen der Begleitenden Kontrolle hat der Abbau von Anlagenteilen bereits begonnen. Der Abbau soll nach derzeitigem Kenntnisstand bis zum Jahre 2022 erfolgt sein.
Bis zum vollständigen Rückbau des FRJ-2 können im Zuge der Stilllegung und des Abbaus Anpassungsmaßnahmen am Baukörper der Reaktoranlage FRJ-2 und innerhalb der Reaktoranlage FRJ-2 sowie erforderliche Bauhilfsmaßnahmen (z.B. Einhausungen und Bereitstellungsflächen einschließlich ggf. erforderlicher Überdachungen oder temporäre Demontage-Hilfskonstruktionen) erforderlich werden. Die Prüfung der im Rahmen der begleitenden Kontrolle im atomrechtlichen Aufsichtsverfahren erstellten Vorhabenbeschreibungen mit radiologischen, verfahrens- und strahlenschutztechnischen Belangen ist nicht Gegenstand des Auftrages. Diese Aufgaben sind bereits durch einen bestehenden Vertrag abgedeckt.
Die unter A) bis E) dargestellten Abbauphasen sind nach derzeitigem Planungsstand vom Anlagenbetreiber vorgesehen. Danach werden die Tätigkeiten des Sachverständigen für die Standsicherheit überwiegen und die Tätigkeiten des Sachverständigen für den baulichen Brandschutz , des Sachverständigen für den Erd- und Grundbau sowie für den Schall- und Wärmeschutz dahinter deutlich zurückstehen.
Änderungen an den derzeitigen Planungen im Verlauf des Abbaus und der vorgegebenen Vertragslaufzeit sind aber möglich und müssen von den Gutachtern entsprechend berücksichtigt werden.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2014-08-15.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2014-07-15.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2014-07-15) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Gutachterische Tätigkeit
Menge oder Umfang:
“Auftragsgegenstand ist die bautechnische Prüfung, insbesondere vor dem Hintergrund der Einhaltung der öffentlich-rechtlichen Vorschriften und der auf Basis...”
Menge oder Umfang
Auftragsgegenstand ist die bautechnische Prüfung, insbesondere vor dem Hintergrund der Einhaltung der öffentlich-rechtlichen Vorschriften und der auf Basis dieser erlassenen Anordnungen, sowie die Überwachung der Bauausführung, die Begutachtung von baulichen Veränderungen auch im Hinblick auf den Brandschutz sowie die Begutachtung von Maßnahmen den Erd- und Grundbau und den Schall- und Wärmeschutz betreffend.Der Bausachverständige wird gemäß § 20 AtG für die Arbeiten im Rahmen der begleitenden Kontrolle im atomrechtlichen Aufsichtsverfahren hinzugezogen. Er ist verpflichtet, Stellungnahmen und Prüfberichte während des vollständigen Abbaus des Forschungsreaktors FRJ-2 in Jülich, Verfahren 7/10 FRJ-2, nach Aufforderung des Auftraggeber für diesen in den genannten Bereichen zu erstellen.Folgende Aspekte mit Blick auf die materiellen Anforderungen des Baurechts können hier insbesondere berührt sein:— Prüfung der Standsicherheit der baulichen Strukturen (Prüfung des rechnerischen Nachweises der Standsicherheit sowie der Konstruktionszeichnungen in statischer und konstruktiver Hinsicht) in den maßgeblichen Abbauzuständen unter Beachtung der während der Abbau- und Transportvorgänge auftretenden ungünstigsten Einwirkungen im Sinne der BauO NRW,— Prüfung des baulichen Brandschutzes während der Abbauphasen bis zum vollständigen Abbau im Sinne der BauO NRW,— Prüfung der Fragestellungen des Erd- und Grundbaus während der Abbauphasen und der Transportvorgänge im Sinne der BauO NRW,— Prüfung der Anforderungen des Schall- und Wärmeschutzes im Sinne der BauO NRW,— Prüfung von bautechnischen sowie bauplanungs- und bauordnungsrechtlichen Anforderungen, die sich aus anderen öffentlich-rechtlichen Vorschriften ergeben,— Durchführung der Bauüberwachung und der Bauzustandsbesichtigung (§§ 81 und 82 BauONRW).Aufgrund der Haushaltsprärogative des Landtages wird der Vertrag mit einer Grundlaufzeit bis zum 31.12.2020 und danach mit jeweils maximal 7 jährigen Verlängerungsoptionen ausgestaltet. Nach den Genehmigungsunterlagen soll der Abbau nach derzeitigem Kenntnisstand bis zum Jahre 2022 erfolgt sein.Insofern wird der Bieter in diesem Verfahren im Fall der Zuschlagserteilung einen in Betrieb befindlichen Abbau sachverständig übernehmen und dann weiter bis zum vollständigen Abbau bzw. bis zur Entlassung der Anlage aus dem Regelungsbereich des Atomgesetzes mithin dem Ende der Zuständigkeit der atomrechtlichen Aufsicht des Landes Nordrhein-Westfalen begleiten. Es ist daher von besonderer Bedeutung, dass der zu beauftragende Sachverständige unmittelbar mit den Arbeiten beginnen und in den laufenden Prozess eingebunden werden kann. Nach bisherigem Kenntnisstand soll der Abbau im Jahre 2022 beendet sein. Mögliche zeitliche Anpassungen das Ende des Abbaus betreffend sind seitens des Bieters zu berücksichtigen.Im Rahmen der Genehmigung 7/10 FRJ-2 werden die einzelnen Abbauvorhaben im Rahmen der begleitenden aufsichtlichen Kontrolle nach Abbauhandbuch FRJ-2 durch die FZJ GmbH beantragt und durch den Auftraggeber im Aufsichtsverfahren nach§ 19 AtG mit einer atomrechtlichen Zustimmung versehen.Die Entscheidung über die Zustimmung setzt in der Regel die Beteiligung des Sachverständigen durch den Auftraggeber voraus. Die FZJ GmbH versendet absprachegemäß die Beantragung des einzelnen Abbauvorhabens „sternförmig“ an die Aufsichtsbehörde (Auftraggeber) und den jeweiligen Sachverständigen, um Zeitverluste auf dem Postweg zu vermeiden. Der Auftraggeber beauftragt den Sachverständigen mit der Prüfung der versandten Unterlagen und entscheidet unter Hinzuziehung des Sachverständigenvotums über den Antrag des Anlagenbetreibers im Aufsichtsverfahren.450 000
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Gesamtwert des Auftrags: 450 000 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Gutachterische Tätigkeit📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk des Landes Nordrhein-Westfalen
Postanschrift: Berger Allee 25
Postleitzahl: 40213
Postort: Düsseldorf
Kontakt
Internetadresse: http://www.wirtschaft.nrw.de🌏
E-Mail: zentrale-vergabestelle@mweimh.nrw.de📧
Telefon: +49 21161772180📞
Fax: +49 21161772795 📠
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2014-12-03) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 150 970 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
“Aufgrund der Haushaltsprärogative des Landtages wird der Vertrag mit einer Grundlaufzeit bis zum 31.12.2020 und danach mit jeweils maximal 7 jährigen...”
Aufgrund der Haushaltsprärogative des Landtages wird der Vertrag mit einer Grundlaufzeit bis zum 31.12.2020 und danach mit jeweils maximal 7 jährigen Verlängerungsoptionen ausgestaltet und endet aber spätestens mit vollständigem Abbau der Reaktoranlage FRJ-2 einschließlich ihrer Hilfs- und Nebenanlagen der Forschungszentrum Jülich GmbH. Nach den Genehmigungsunterlagen soll der Abbau nach derzeitigem Kenntnisstand bis zum Jahre 2022 erfolgt sein.
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Quelle: OJS 2014/S 236-415753 (2014-12-03)