Staatlich anerkannter Sachverständiger für bautechnische Prüfung (Standsicherheit, baulicher Brandschutz, Erd- und Grundbau, ggf. Schall- und Wärmeschutz) für den Abbau der Reaktoranlage FRJ-2 der Forschungszentrum Jülich GmbH

Ministerium für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk des Landes Nordrhein-Westfalen

Auftragsgegenstand sind Prüf- und Überwachungsaufgaben in Hinblick auf Standsicherheit, baulicher Brandschutz, Erd- und Grundbau, ggf. Schall- und Wärmeschutz im Rahmen des Rückbaus des Forschungsreaktors FRJ-2 der Forschungszentrum Jülich GmbH. Dieser war ein schwerwassermoderierter und -gekühlter Tankreaktor englischer Konstruktion vom Typ DIDO. Dieser Mehrzweckforschungsreaktor auf dem Gelände der FZJ GmbH war ein in erster Linie auf die Erzeugung von hohen Neutronenflüssen zu Forschungszwecken ausgelegter Kernreaktor, der der Isotopenherstellung, der Werkstoffuntersuchung, der Forschung auf den Gebieten der Neutronenphysik und der Radiochemie sowie der Bestrahlung von Uran-Targets zum Zwecke der Erzeugung von Spalt-Molybdän (Mo 99) für medizinische Anwendungen diente.
Er wurde 1962 in Betrieb genommen und war damals für eine thermische Leistung von 10 MW ausgelegt. In der Folgezeit wurde er schrittweise nachgerüstet und ertüchtigt und seine thermische Leistung zuerst auf 15 MW und später auf eine thermische Leistung von 23 MW erhöht. Betrieben wurde die Reaktoranlage aus ökonomischen Gründen meistens nur mit einer thermischen Leistung im Bereich von 20 MW. Die Betriebsdaten des Reaktortanks betrugen 15 mbar Überdruck und < 70 °C (Austrittstemperatur des Kühlmittels aus dem Core).
Nunmehr soll der Forschungsreaktor FRJ-2 vollständig abgebaut werden. Für die Durchführung des Abbaus wurde gem. § 7 Atomgesetz (AtG) am 20.9.2012 die atomrechtliche Genehmigung 7/10 FRJ-2 erteilt.
Der Abbau wird auf der Grundlage der atomrechtlichen Genehmigung in folgenden Phasen durchgeführt:
A) Nachbetrieb.
B) Abbau von Kreisläufen und Systemen.
C) Abbau des Reaktorblocks.
D) Abbau Restsysteme und Freimessen der Reaktorhalle.
E) Freimessen restlicher Gebäude und Bodenflächen sowie Entlassung aus dem Regelungsbereich des AtG.
Ziel der Abbaumaßnahmen ist die Entlassung des Geländes aus dem Regelungsbereich des Atomgesetzes (AtG).
Nach Vollendung der Phase E) erfolgt der Rückbau aller Gebäude und Anlagenteile des Forschungsreaktors FRJ-2.
Gemäß § 65 Abs. 1 Nr. 12 b Bauordnung NRW (BauO NRW) bedarf die Errichtung oder Änderung und mithin der Abbau von Anlagen, die einer Genehmigung nach § 7 AtG bedürfen, keiner Baugenehmigung; sie unterliegen jedoch den materiell-rechtlichen Anforderungen des Bauordnungsrechts (vgl. § 65 Abs. 4 BauO NRW). Insgesamt ist für dieses Vorhaben das Ministerium für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk des Landes Nordrhein-Westfalen (MWEIMH) die zuständige Genehmigungs- und Aufsichtsbehörde.
Auf der Grundlage der Genehmigung 7/10 FRJ-2 und von atomrechtlichen Vorhaben und Zustimmungen im Rahmen der Begleitenden Kontrolle hat der Abbau von Anlagenteilen bereits begonnen. Der Abbau soll nach derzeitigem Kenntnisstand bis zum Jahre 2022 erfolgt sein.
Bis zum vollständigen Rückbau des FRJ-2 können im Zuge der Stilllegung und des Abbaus Anpassungsmaßnahmen am Baukörper der Reaktoranlage FRJ-2 und innerhalb der Reaktoranlage FRJ-2 sowie erforderliche Bauhilfsmaßnahmen (z.B. Einhausungen und Bereitstellungsflächen einschließlich ggf. erforderlicher Überdachungen oder temporäre Demontage-Hilfskonstruktionen) erforderlich werden. Die Prüfung der im Rahmen der begleitenden Kontrolle im atomrechtlichen Aufsichtsverfahren erstellten Vorhabenbeschreibungen mit radiologischen, verfahrens- und strahlenschutztechnischen Belangen ist nicht Gegenstand des Auftrages. Diese Aufgaben sind bereits durch einen bestehenden Vertrag abgedeckt.
Die unter A) bis E) dargestellten Abbauphasen sind nach derzeitigem Planungsstand vom Anlagenbetreiber vorgesehen. Danach werden die Tätigkeiten des Sachverständigen für die Standsicherheit überwiegen und die Tätigkeiten des Sachverständigen für den baulichen Brandschutz , des Sachverständigen für den Erd- und Grundbau sowie für den Schall- und Wärmeschutz dahinter deutlich zurückstehen.
Änderungen an den derzeitigen Planungen im Verlauf des Abbaus und der vorgegebenen Vertragslaufzeit sind aber möglich und müssen von den Gutachtern entsprechend berücksichtigt werden.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2014-08-15. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2014-07-15.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2014-07-15 Auftragsbekanntmachung
2014-12-03 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2014-07-15)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Gutachterische Tätigkeit
Menge oder Umfang:
Auftragsgegenstand ist die bautechnische Prüfung, insbesondere vor dem Hintergrund der Einhaltung der öffentlich-rechtlichen Vorschriften und der auf Basis dieser erlassenen Anordnungen, sowie die Überwachung der Bauausführung, die Begutachtung von baulichen Veränderungen auch im Hinblick auf den Brandschutz sowie die Begutachtung von Maßnahmen den Erd- und Grundbau und den Schall- und Wärmeschutz betreffend.Der Bausachverständige wird gemäß § 20 AtG für die Arbeiten im Rahmen der begleitenden Kontrolle im atomrechtlichen Aufsichtsverfahren hinzugezogen. Er ist verpflichtet, Stellungnahmen und Prüfberichte während des vollständigen Abbaus des Forschungsreaktors FRJ-2 in Jülich, Verfahren 7/10 FRJ-2, nach Aufforderung des Auftraggeber für diesen in den genannten Bereichen zu erstellen.Folgende Aspekte mit Blick auf die materiellen Anforderungen des Baurechts können hier insbesondere berührt sein:— Prüfung der Standsicherheit der baulichen Strukturen (Prüfung des rechnerischen Nachweises der Standsicherheit sowie der Konstruktionszeichnungen in statischer und konstruktiver Hinsicht) in den maßgeblichen Abbauzuständen unter Beachtung der während der Abbau- und Transportvorgänge auftretenden ungünstigsten Einwirkungen im Sinne der BauO NRW,— Prüfung des baulichen Brandschutzes während der Abbauphasen bis zum vollständigen Abbau im Sinne der BauO NRW,— Prüfung der Fragestellungen des Erd- und Grundbaus während der Abbauphasen und der Transportvorgänge im Sinne der BauO NRW,— Prüfung der Anforderungen des Schall- und Wärmeschutzes im Sinne der BauO NRW,— Prüfung von bautechnischen sowie bauplanungs- und bauordnungsrechtlichen Anforderungen, die sich aus anderen öffentlich-rechtlichen Vorschriften ergeben,— Durchführung der Bauüberwachung und der Bauzustandsbesichtigung (§§ 81 und 82 BauONRW).Aufgrund der Haushaltsprärogative des Landtages wird der Vertrag mit einer Grundlaufzeit bis zum 31.12.2020 und danach mit jeweils maximal 7 jährigen Verlängerungsoptionen ausgestaltet. Nach den Genehmigungsunterlagen soll der Abbau nach derzeitigem Kenntnisstand bis zum Jahre 2022 erfolgt sein.Insofern wird der Bieter in diesem Verfahren im Fall der Zuschlagserteilung einen in Betrieb befindlichen Abbau sachverständig übernehmen und dann weiter bis zum vollständigen Abbau bzw. bis zur Entlassung der Anlage aus dem Regelungsbereich des Atomgesetzes mithin dem Ende der Zuständigkeit der atomrechtlichen Aufsicht des Landes Nordrhein-Westfalen begleiten. Es ist daher von besonderer Bedeutung, dass der zu beauftragende Sachverständige unmittelbar mit den Arbeiten beginnen und in den laufenden Prozess eingebunden werden kann. Nach bisherigem Kenntnisstand soll der Abbau im Jahre 2022 beendet sein. Mögliche zeitliche Anpassungen das Ende des Abbaus betreffend sind seitens des Bieters zu berücksichtigen.Im Rahmen der Genehmigung 7/10 FRJ-2 werden die einzelnen Abbauvorhaben im Rahmen der begleitenden aufsichtlichen Kontrolle nach Abbauhandbuch FRJ-2 durch die FZJ GmbH beantragt und durch den Auftraggeber im Aufsichtsverfahren nach§ 19 AtG mit einer atomrechtlichen Zustimmung versehen.Die Entscheidung über die Zustimmung setzt in der Regel die Beteiligung des Sachverständigen durch den Auftraggeber voraus. Die FZJ GmbH versendet absprachegemäß die Beantragung des einzelnen Abbauvorhabens „sternförmig“ an die Aufsichtsbehörde (Auftraggeber) und den jeweiligen Sachverständigen, um Zeitverluste auf dem Postweg zu vermeiden. Der Auftraggeber beauftragt den Sachverständigen mit der Prüfung der versandten Unterlagen und entscheidet unter Hinzuziehung des Sachverständigenvotums über den Antrag des Anlagenbetreibers im Aufsichtsverfahren.450 000
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Gesamtwert des Auftrags: 450 000 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Gutachterische Tätigkeit 📦

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk des Landes Nordrhein-Westfalen
Postanschrift: Berger Allee 25
Postleitzahl: 40213
Postort: Düsseldorf
Kontakt
Internetadresse: http://www.wirtschaft.nrw.de 🌏
E-Mail: zentrale-vergabestelle@mweimh.nrw.de 📧
Telefon: +49 21161772180 📞
Fax: +49 21161772795 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2014-07-15 📅
Einreichungsfrist: 2014-08-15 📅
Veröffentlichungsdatum: 2014-07-19 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2014/S 137-246036
ABl. S-Ausgabe: 137
Zusätzliche Informationen
I.) 1. Das Vergabeverfahren wird als Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb nach der VOF durchgeführt. Das Verhandlungsverfahren erfolgt nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbes in einem gestuften Verfahren voraussichtlich in 2 Phasen. Die für die spätere Angebotsabgabe erforderlichen Vergabeunterlagen werden den im Rahmen des Teilnahmewettbewerbes ausgewählten Bewerbern mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe zugesandt. Nähere Angaben zu Ablauf und Bedingungen des Verhandlungsverfahrens enthalten die Vergabeunterlagen. 2. Der Teilnahmeantrag muss neben dem Original in einer Kopie vorgelegt werden. 3. Der Umschlag bzw. das Paket ist mit dem Kennzettel zum Teilnahmeantrag (Vordruck VOL 9a EG) zu kennzeichnen. Der Kennzettel zum Teilnahmeantrag steht auf dem Vergabemarktplatz des Landes NRW www.evergabe.nrw.de unter der Rubrik "Vergabeunterlagen" zum Download zur Verfügung. 4. Die Teilnahmeanträge sind an das Ministerium für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk des Landes, Nordrhein-Westfalen, Zentrale Vergabestelle, Berger Allee 25, 40213 Düsseldorf zu senden. 5. Zusätzliche Auskünfte über diese Bekanntmachung und zur Bewerbung für dieses Vergabeverfahren sind aus Gründen der Gleichbehandlung aller Bieter spätestens bis zum 6.8.2014, 23:59 Uhr per E-Mail an zentrale-Vergabestelle@mweimh.nrw.de oder über eine entsprechende Fragestellung unter der Rubrik "Kommunikation" im Vergabemarktplatz des Landes NRW www.evergabe.nrw.de anzufordern. Es ist nicht gestattet, zusätzliche oder vertrauliche Informationen über das Ausschreibungsverfahren direkt von anderen Mitarbeitern des Auftraggebers zu erlangen. Ausgenommen sind Informationen, die öffentlich zugänglich sind oder allen interessierten Bewerbern im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs durch den Auftraggeber zugänglich gemacht werden. Der Auftraggeber behält sich vor, Bewerber, die gegen diese Regelungen verstoßen, vom Verfahren auszuschließen. Die Fragen der Bewerber werden gesammelt, sortiert und in angemessener Frist beantwortet. Die Fragen und Antworten werden in anonymisierter Form allen Bewerbern über die Kommunikationsmöglichkeit des Vergabemarktplatzes NRW zur Verfügung gestellt. Die Bewerber sind verpflichtet, sich ständig selbst über den aktuellen Stand der Fragenbeantwortung auf dem Vergabemarktplatz NRW zu informieren. 6. Vergabeunterlagen: Die Vergabeunterlagenunterlagen nebst Anlagen dürfen nur zur Erstellung des Angebotes verwendet werden. Jede Veröffentlichung oder Weitergabe (auch auszugsweise), ob vor oder nach Vertragsabschluss, ist ohne ausdrückliche schriftliche Einwilligung (vorherige Zustimmung) der ausschreibenden Stelle nicht statthaft. 7. Ortsbesichtigung: Den Bietern/Bieterinnen wird Gelegenheit gegeben, im Rahmen einer Ortsbesichtigung die Anlage des FRJ-2 in Jülich in Augenschein zu nehmen. Die näheren Einzelheiten sowie die Kontaktdaten für die vorherige Anmeldung werden in den Vergabeunterlagen mitgeteilt. Fragen/Hinweise aus dem Ortstermin werden mit den Antworten im Nachgang des Termins allen Bieter zur Verfügung gestellt. II. 1. Unter http://www.evergabe.nrw.de/VMPCenter/ finden Sie weitere allgemeine Informationen zum Verfahren. Sie können dort unter der Rubrik "Kommunikation" Nachrichten an die Vergabestelle richten und auch Nachrichten der Vergabestelle einsehen. Die unter III.1.4) aufgeführten Verpflichtungserklärungen sowie die Besonderen Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen (Vordrucke VOL 8a EG und 8c EG) sind zur Vorabinformation auf dem Vergabemarktplatz des Landes NRW unter der Rubrik "Vergabeunterlagen" zum Download eingestellt. Bekanntmachungs-ID: CXPNY6SYH5S.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Auftragsgegenstand sind Prüf- und Überwachungsaufgaben in Hinblick auf Standsicherheit, baulicher Brandschutz, Erd- und Grundbau, ggf. Schall- und Wärmeschutz im Rahmen des Rückbaus des Forschungsreaktors FRJ-2 der Forschungszentrum Jülich GmbH. Dieser war ein schwerwassermoderierter und -gekühlter Tankreaktor englischer Konstruktion vom Typ DIDO. Dieser Mehrzweckforschungsreaktor auf dem Gelände der FZJ GmbH war ein in erster Linie auf die Erzeugung von hohen Neutronenflüssen zu Forschungszwecken ausgelegter Kernreaktor, der der Isotopenherstellung, der Werkstoffuntersuchung, der Forschung auf den Gebieten der Neutronenphysik und der Radiochemie sowie der Bestrahlung von Uran-Targets zum Zwecke der Erzeugung von Spalt-Molybdän (Mo 99) für medizinische Anwendungen diente.
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Er wurde 1962 in Betrieb genommen und war damals für eine thermische Leistung von 10 MW ausgelegt. In der Folgezeit wurde er schrittweise nachgerüstet und ertüchtigt und seine thermische Leistung zuerst auf 15 MW und später auf eine thermische Leistung von 23 MW erhöht. Betrieben wurde die Reaktoranlage aus ökonomischen Gründen meistens nur mit einer thermischen Leistung im Bereich von 20 MW. Die Betriebsdaten des Reaktortanks betrugen 15 mbar Überdruck und < 70 °C (Austrittstemperatur des Kühlmittels aus dem Core).
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Nunmehr soll der Forschungsreaktor FRJ-2 vollständig abgebaut werden. Für die Durchführung des Abbaus wurde gem. § 7 Atomgesetz (AtG) am 20.9.2012 die atomrechtliche Genehmigung 7/10 FRJ-2 erteilt.
Der Abbau wird auf der Grundlage der atomrechtlichen Genehmigung in folgenden Phasen durchgeführt:
A) Nachbetrieb.
B) Abbau von Kreisläufen und Systemen.
C) Abbau des Reaktorblocks.
D) Abbau Restsysteme und Freimessen der Reaktorhalle.
E) Freimessen restlicher Gebäude und Bodenflächen sowie Entlassung aus dem Regelungsbereich des AtG.
Ziel der Abbaumaßnahmen ist die Entlassung des Geländes aus dem Regelungsbereich des Atomgesetzes (AtG).
Nach Vollendung der Phase E) erfolgt der Rückbau aller Gebäude und Anlagenteile des Forschungsreaktors FRJ-2.
Gemäß § 65 Abs. 1 Nr. 12 b Bauordnung NRW (BauO NRW) bedarf die Errichtung oder Änderung und mithin der Abbau von Anlagen, die einer Genehmigung nach § 7 AtG bedürfen, keiner Baugenehmigung; sie unterliegen jedoch den materiell-rechtlichen Anforderungen des Bauordnungsrechts (vgl. § 65 Abs. 4 BauO NRW). Insgesamt ist für dieses Vorhaben das Ministerium für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk des Landes Nordrhein-Westfalen (MWEIMH) die zuständige Genehmigungs- und Aufsichtsbehörde.
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Auf der Grundlage der Genehmigung 7/10 FRJ-2 und von atomrechtlichen Vorhaben und Zustimmungen im Rahmen der Begleitenden Kontrolle hat der Abbau von Anlagenteilen bereits begonnen. Der Abbau soll nach derzeitigem Kenntnisstand bis zum Jahre 2022 erfolgt sein.
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Bis zum vollständigen Rückbau des FRJ-2 können im Zuge der Stilllegung und des Abbaus Anpassungsmaßnahmen am Baukörper der Reaktoranlage FRJ-2 und innerhalb der Reaktoranlage FRJ-2 sowie erforderliche Bauhilfsmaßnahmen (z.B. Einhausungen und Bereitstellungsflächen einschließlich ggf. erforderlicher Überdachungen oder temporäre Demontage-Hilfskonstruktionen) erforderlich werden. Die Prüfung der im Rahmen der begleitenden Kontrolle im atomrechtlichen Aufsichtsverfahren erstellten Vorhabenbeschreibungen mit radiologischen, verfahrens- und strahlenschutztechnischen Belangen ist nicht Gegenstand des Auftrages. Diese Aufgaben sind bereits durch einen bestehenden Vertrag abgedeckt.
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Die unter A) bis E) dargestellten Abbauphasen sind nach derzeitigem Planungsstand vom Anlagenbetreiber vorgesehen. Danach werden die Tätigkeiten des Sachverständigen für die Standsicherheit überwiegen und die Tätigkeiten des Sachverständigen für den baulichen Brandschutz , des Sachverständigen für den Erd- und Grundbau sowie für den Schall- und Wärmeschutz dahinter deutlich zurückstehen.
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Änderungen an den derzeitigen Planungen im Verlauf des Abbaus und der vorgegebenen Vertragslaufzeit sind aber möglich und müssen von den Gutachtern entsprechend berücksichtigt werden.
Menge oder Umfang:
Auftragsgegenstand ist die bautechnische Prüfung, insbesondere vor dem Hintergrund der Einhaltung der öffentlich-rechtlichen Vorschriften und der auf Basis dieser erlassenen Anordnungen, sowie die Überwachung der Bauausführung, die Begutachtung von baulichen Veränderungen auch im Hinblick auf den Brandschutz sowie die Begutachtung von Maßnahmen den Erd- und Grundbau und den Schall- und Wärmeschutz betreffend.
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Der Bausachverständige wird gemäß § 20 AtG für die Arbeiten im Rahmen der begleitenden Kontrolle im atomrechtlichen Aufsichtsverfahren hinzugezogen. Er ist verpflichtet, Stellungnahmen und Prüfberichte während des vollständigen Abbaus des Forschungsreaktors FRJ-2 in Jülich, Verfahren 7/10 FRJ-2, nach Aufforderung des Auftraggeber für diesen in den genannten Bereichen zu erstellen.
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Folgende Aspekte mit Blick auf die materiellen Anforderungen des Baurechts können hier insbesondere berührt sein:
— Prüfung der Standsicherheit der baulichen Strukturen (Prüfung des rechnerischen Nachweises der Standsicherheit sowie der Konstruktionszeichnungen in statischer und konstruktiver Hinsicht) in den maßgeblichen Abbauzuständen unter Beachtung der während der Abbau- und Transportvorgänge auftretenden ungünstigsten Einwirkungen im Sinne der BauO NRW,
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— Prüfung des baulichen Brandschutzes während der Abbauphasen bis zum vollständigen Abbau im Sinne der BauO NRW,
— Prüfung der Fragestellungen des Erd- und Grundbaus während der Abbauphasen und der Transportvorgänge im Sinne der BauO NRW,
— Prüfung der Anforderungen des Schall- und Wärmeschutzes im Sinne der BauO NRW,
— Prüfung von bautechnischen sowie bauplanungs- und bauordnungsrechtlichen Anforderungen, die sich aus anderen öffentlich-rechtlichen Vorschriften ergeben,
— Durchführung der Bauüberwachung und der Bauzustandsbesichtigung (§§ 81 und 82 BauONRW).
Aufgrund der Haushaltsprärogative des Landtages wird der Vertrag mit einer Grundlaufzeit bis zum 31.12.2020 und danach mit jeweils maximal 7 jährigen Verlängerungsoptionen ausgestaltet. Nach den Genehmigungsunterlagen soll der Abbau nach derzeitigem Kenntnisstand bis zum Jahre 2022 erfolgt sein.
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Insofern wird der Bieter in diesem Verfahren im Fall der Zuschlagserteilung einen in Betrieb befindlichen Abbau sachverständig übernehmen und dann weiter bis zum vollständigen Abbau bzw. bis zur Entlassung der Anlage aus dem Regelungsbereich des Atomgesetzes mithin dem Ende der Zuständigkeit der atomrechtlichen Aufsicht des Landes Nordrhein-Westfalen begleiten. Es ist daher von besonderer Bedeutung, dass der zu beauftragende Sachverständige unmittelbar mit den Arbeiten beginnen und in den laufenden Prozess eingebunden werden kann. Nach bisherigem Kenntnisstand soll der Abbau im Jahre 2022 beendet sein. Mögliche zeitliche Anpassungen das Ende des Abbaus betreffend sind seitens des Bieters zu berücksichtigen.
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Im Rahmen der Genehmigung 7/10 FRJ-2 werden die einzelnen Abbauvorhaben im Rahmen der begleitenden aufsichtlichen Kontrolle nach Abbauhandbuch FRJ-2 durch die FZJ GmbH beantragt und durch den Auftraggeber im Aufsichtsverfahren nach
§ 19 AtG mit einer atomrechtlichen Zustimmung versehen.
Die Entscheidung über die Zustimmung setzt in der Regel die Beteiligung des Sachverständigen durch den Auftraggeber voraus. Die FZJ GmbH versendet absprachegemäß die Beantragung des einzelnen Abbauvorhabens „sternförmig“ an die Aufsichtsbehörde (Auftraggeber) und den jeweiligen Sachverständigen, um Zeitverluste auf dem Postweg zu vermeiden. Der Auftraggeber beauftragt den Sachverständigen mit der Prüfung der versandten Unterlagen und entscheidet unter Hinzuziehung des Sachverständigenvotums über den Antrag des Anlagenbetreibers im Aufsichtsverfahren.
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Zahl der möglichen Verlängerungen: 2
Dauer: 73 Monate
Referenznummer: I A 4 - 22-10 - Vergabe-Nr. 22/2014
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Forschungszentrum Jülich GmbH,
Wilhelm-Johnen-Straße,
52428 Jülich.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Zum Teilnahmewettbewerb werden natürliche und juristische Personen als Einzelunternehmen (Bewerber) oder als Zusammenschluss von natürlichen und/oder juristischen Personen als Bewerbergemeinschaften zugelassen. Die mehrfache Teilnahme eines Unternehmens als Einzelbewerber und als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft ist grundsätzlich unzulässig und führt i.d. Regel zum Ausschluss aller so beteiligten Bewerber vom Ausschreibungsverfahren. Der Auftragnehmer bzw. der erfolgreiche Bieter kann sich zur Erbringung von Leistungen Drittunternehmen bedienen. Bereits im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs kann sich der Bewerber zum Nachweis seiner Eignung auf die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Tz.III.2.2) und/oder technische Leistungsfähigkeit (Fachkunde) (Tz.III.2.3) Dritter stützen, ohne dass diese Mitglied einer Bewerbergemeinschaft sind (z.B. von Nachunternehmern oder von konzernverbundenen Unternehmen, die als Referenzinhaber dem Bewerber Referenzen über von ihnen erbrachte Leistungen zur Verfügung stellen etc.).
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Die folgenden Nachweise sind einzureichen. Bei Bewerbergemeinschaften werden sie von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft gefordert. Erfolgt die Vorlage der genannten Unterlagen nicht bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist, steht dem Auftraggeber unter Beachtung des Gleichbehandlungsgebotes insoweit ein Ermessen zu, fehlende Erklärungen und Nachweise nachzufordern. Nachgeforderte Unterlagen müssen innerhalb einer Frist von 48 Stunden ab Absendung der Nachforderung beim Auftraggeber eingereicht werden.
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Geforderte Nachweise sind:
1. Auszug aus dem einschlägigen Berufs- oder Handelsregister oder ein vergleichbares Dokument (max. 1 Jahr alt). Eine Kopie ist ausreichend.
2. Formlose Eigenerklärung des Bewerbers, dass keines der Ausschlusskriterien gem. § 4 Abs. 6 und Abs. 9 VOF vorliegt. Die Eigenerklärung ist im unterschriebenen Original einzureichen.
3. Bewerbergemeinschaften haben möglichst im Rahmen des Teilnahmeverfahrens, spätestens aber mit dem verbindlichen Angebot eine von allen unterschriebene Verpflichtungserklärung einzureichen, wonach sie sich zu einer Bietergemeinschaft zusammenschließen.
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Die folgenden Nachweise sind einzureichen. Bei Bewerbergemeinschaften werden die Nachweise zu III.2.2) Nrn. 1 und 3 von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft gefordert. Der Nachweis gemäß III.2.2) Nr. 2 ist so darzulegen, dass der Versicherungsschutz den Gesamtauftrag umfasst. bezogen auf die jeweilige Teilleistung. Eine Vorlage der Nachweise in Kopie ist ausreichend. Erfolgt die Vorlage der genannten Unterlagen nicht bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist, steht dem Auftraggeber unter Beachtung des Gleichbehandlungsgebotes insoweit ein Ermessen zu, fehlende Erklärungen und Nachweise nachzufordern. Nachgeforderte Unterlagen müssen innerhalb einer Frist von 48 Stunden ab Absendung der Nachforderung beim Auftraggeber eingereicht werden.
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Geforderte Nachweise sind:
1. Bankerklärung zum Nachweis der Bonität des Bewerbers (max. 1 Jahr alt).
2. Nachweis einer Betriebs- und Berufshaftpflichtversicherungsdeckung von mindestens 8 000 000 EUR für Personenschäden und 1 000 000 EUR für Sach- und Vermögensschäden (begrenzt auf das Einfache pro Jahr).
3. Erklärung über den Gesamtumsatz des Bewerbers und seinen Umsatz für dem ausgeschriebenen Auftrag entsprechende Dienstleistungen in den letzten 3 Geschäftsjahren.
Sofern die Angaben zu Nr. 3 nicht vorgelegt werden können, hat der Bewerber die Gründe hierfür zu erläutern und entsprechende aussagekräftige Unterlagen vorzulegen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Die folgenden Nachweise sind einzureichen:
Bei Bewerbergemeinschaften sowie beim Einsatz von Nachunternehmern werden sie von dem Unternehmen gefordert, das die jeweilige Teilleistung erbringt. Sofern eine Teilleistung durch Unterauftragnehmer ausgeführt werden soll, ist diese Teilleistung zu benennen. Eine entsprechende Verpflichtungserklärung des Unterauftragnehmers ist möglicht mit den Teilnahmeunterlagen, spätestens mit dem Angebot, vorzulegen. Erfolgt die Vorlage der genannten Unterlagen nicht bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist, steht dem Auftraggeber unter Beachtung des Gleichbehandlungsgebotes insoweit ein Ermessen zu, fehlende Erklärungen und Nachweise nachzufordern. Nachgeforderte Unterlagen müssen innerhalb einer Frist von 48 Stunden ab Absendung der Nachforderung beim Auftraggeber eingereicht werden. Geforderte Nachweise, die in Kopie vorgelegt werden können, sind:
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1. Stellen Sie Ihr Unternehmen/die Bewerbergemeinschaft bezogen auf folgende Punkte vor:
a. Standorte und Struktur des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft,
b) Leistungsportfolio bezogen auf den Ausschreibungsgegenstand,
c) Anzahl und Qualifikation der Mitarbeiter, die zur Leistungserbringung eingesetzt werden können,
d) die rechtlichen und/oder wirtschaftlichen Verknüpfungen zu anderen Unternehmen.
2. Eigenerklärung mit einer Erläuterung, dass die fachliche Eignung besteht, ein Gutachten in deutscher Sprache im atomrechtlichen Verwaltungsverfahren zu erstellen.
3. Referenzen bezogen auf eigene erbrachte Leistungen des Rückbaus einer Anlage, die dem Atomrecht unterfällt und die nachweisen, dass die besondere Fachkunde (praktische Erfahrungen als Sachverständiger für die Standsicherheit, als Sachverständiger für den baulichen Brandschutz, als Sachverständiger im Erd- und Grundbau sowie als Sachverständiger im Schall- und Wärmeschutz im Abbau kerntechnischer Anlagen) beim Bewerber/der Bewerbergemeinschaft und möglichst auch bei den für die Auftragsdurchführung geplanten Mitarbeitern vorliegen.
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4. Nachweis einer Genehmigung gemäß § 15 StrlSchV für jeden zum Einsatz kommenden Mitarbeiter.
5. Nachweis einer gültigen Zuverlässigkeitsüberprüfung gem. § 12b AtG iVm§ 2 Nr. 1 AtZüV der Kategorie 1 für jede zum Einsatz kommende Person.
6. Nachweise, dass durch das zum Einsatz kommende Personal insgesamt die Kompetenz besteht, als staatlich anerkannter Sachverständiger für die Prüfung der Standsicherheit, des Brandschutzes, des Erd- und Grundbaues sowie des Schall- und Wärmeschutzes zu testieren.
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Die unter Nrn. 4, 5 und Nr. 6 genannten Nachweise müssen spätestens zum Zeitpunkt des Zuschlages für das zum Einsatz kommende Personal vorliegen. Sollten die Nachweise zum Zeitpunkt des Teilnahmeantrages noch nicht vorliegen ist dies zu erläutern und nachzuweisen, wie sie bis zum Abschluss des Verfahrens erbracht werden können. Nachweise aus anderen Mitgliedsstaaten der EU werden grundsätzlich anerkannt. Es ist hierfür im Rahmen des Teilnahmeantrages darzulegen, dass sie mit den o.g. Anforderungen vergleichbar sind.
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Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Keine.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Siehe Angebotsunterlagen.
Hinweis: Bewerber, die nach erfolgreicher Beteiligung im Teilnahmewettbewerb in der zweiten Stufe des Verfahrens zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, erhalten mit dieser Aufforderung die Angebotsunterlagen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
1.) Keine besondere Rechtsform.
2.) Bei einem Teilnahmeantrag von Arbeitsgemeinschaften und anderen gemeinschaftlichen Bietern sind alle jeweiligen Mitglieder anzugeben und ein Mitglied als bevollmächtigter Vetreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu benennen. Die jeweiligen Verpflichtungserklärungen sind möglichst mit dem Teilnahmeantrag, spätestens mit dem Angebot vorzulegen. Außerdem müssen sich die Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft für alle im Zusammenhang mit dem Vertrag entstehenden Verbindlichkeiten zur gesamtschuldnerischen Haftung verpfichten.
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Sonstige besondere Bedingungen:
Die Bewerber, im Falle der Bewerbergemeinschaft jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft sowie alle Drittunternehmen bzw. Nachunternehmen, die vom Bewerber im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs oder die vom Bieter bei der Abgabe der Ersten Angebote benannt wurden bzw.werden, haben mit dem Ersten Angebot eine Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentlohnung für Dienstleistungen unter Berücksichtigung der Vorgaben des Gesetzes über die Sicherung von Tariftreue und Sozialstandards sowie fairen Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (TVgG NRW vom 10.1.2012, GV.NRW. S.17) auszufüllen und abzugeben (vgl. insbesondere § 4 des TVgG NRW und den Vordruck VOL 5f EG). Ferner werden die "Besonderen Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Erfüllung der Verpflichtungen zur Tariftreue und Mindestentlohnung nach dem Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen (BVB Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen/VOL) für die Vergabe von Dienstleistungen" (Vordruck VOL 8a EG) Bestandteil des Vertrags.
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Die Bieter bzw. im Falle einer Bietergemeinschaft jedes Mitglied der Bietergemeinschaft haben mit dem Ersten Angebot eine Verpflichtungserklärung nach § 19 des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen zur Frauenförderung und Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie abzugeben (Vordruck VOL 8c EG). Über vom Bewerber ggf. geltend gemachte Ausnahmetatbestände entscheidet der Auftraggeber nach pflichtgemäßem Ermessen gemäß § 3 Abs. 3 der Verordnung zur Regelung von Verfahrensanforderungen in den Bereichen umweltfreundliche und energieeffiziente Beschaffung, Berücksichtigung sozialer Kriterien und Frauenförderung sowie Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie bei der Anwendung des Tariftreue- und Vergabegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (Verordnung Tariftreue - und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen - RVO TVgG - NRW) vom 7. Mai 2013. Die o.g. Verpflichtungserklärungen sowie die o.a. "Besonderen Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen" (Vordrucke VOl 8a EG und 8c EG) sind zur Vorabinformation auf dem Vergabemarktplatz des Landes Nordrhein-Westfalen www.evergabe.nrw.de unter der Rubrik "Vergabeunterlagen" zum Download eingestellt.
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Gutachten sind auf der Grundlage der "Rahmenrichtlinie über die Gestaltung von Sachverständigen-Gutachten im atomrechtlichen Verwaltungsverfahren " (Bek. d. BMI v. 15.12.1983 - RS I 6 - 513 820/4 " (GMBl.1984 S. 21)) und der "Grundsätze für die Vergabe von Unteraufträgen durch Sachverständige" (Bek. d. BMI v. 29.10.1981 - RS I 6 - 513 800/5 " (GMBl. S. 517)) zu erstellen.
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Teilweise befinden sich die Einsatzorte für die Auftragsdurchführung innerhalb eines Kontrollbereiches nach § 36 StrlSchV. Für die Durchführung der Tätigkeiten ist daher eine Genehmigung zur Beschäftigung in fremden Anlagen oder Einrichtungen gemäß § 15 StrlSchV erforderlich. Für die Leistungserbringung können darüber hinaus nur Personen eingesetzt werden, die über eine Zuverlässigkeitsprüfung der Kategorie gemäß § 12 b AtG iVm § 1 ff AtzüV und des Weiteren über einen gültigen Strahlenpass der Kategorie A verfügen.
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Namen und berufliche Qualifikationen des Personals

Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Auswahlkriterien:
Unter den Teilnahmeanträgen, die die formalen Anforderungen erfüllen und alle einzureichenden Erklärungen, Angaben und Nachweise enthalten, wählt der Auftraggeber maximal 5 Bewerber aus, die zur Abgabe eines Ersten Angebots aufgefordert werden.
Die Auswahl erfolgt unter den Gesichtspunkten Zuverlässigkeit, Leistungsfähigkeit und Fachkunde anhand der gemäß Ziff. III.2.1) bis III.2.3) dieser Bekanntmachung vorgelegten Unterlagen.
Die Bewertung der vorgelegten Unterlagen zu Ziffer III.2.3) Nr. 3 erfolgt dabei in Abhängigkeit von der Häufigkeit (Anzahl) und der Vergleichbarkeit (Inhalt) der Referenztätigkeiten mit dem geforderten Anforderungsprofil.
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Zentrale Vergabestelle
Herrn Fischer, Frau Schmidt
Internetadresse: www.wirtschaft.nrw.de 🌏
URL der Dokumente: http://www.evergabe.nrw.de/VMPCenter/ 🌏

Referenz
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: I A 4 - 22-10 - Vergabe-Nr. 22/2014
Zusätzliche Informationen
I.)
1. Das Vergabeverfahren wird als Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb nach der VOF durchgeführt. Das Verhandlungsverfahren erfolgt nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbes in einem gestuften Verfahren voraussichtlich in 2 Phasen. Die für die spätere Angebotsabgabe erforderlichen Vergabeunterlagen werden den im Rahmen des Teilnahmewettbewerbes ausgewählten Bewerbern mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe zugesandt. Nähere Angaben zu Ablauf und Bedingungen des Verhandlungsverfahrens enthalten die Vergabeunterlagen.
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2. Der Teilnahmeantrag muss neben dem Original in einer Kopie vorgelegt werden.
3. Der Umschlag bzw. das Paket ist mit dem Kennzettel zum Teilnahmeantrag (Vordruck VOL 9a EG) zu kennzeichnen. Der Kennzettel zum Teilnahmeantrag steht auf dem Vergabemarktplatz des Landes NRW www.evergabe.nrw.de unter der Rubrik "Vergabeunterlagen" zum Download zur Verfügung.
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4. Die Teilnahmeanträge sind an das Ministerium für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk des Landes, Nordrhein-Westfalen, Zentrale Vergabestelle, Berger Allee 25, 40213 Düsseldorf zu senden.
5. Zusätzliche Auskünfte über diese Bekanntmachung und zur Bewerbung für dieses Vergabeverfahren sind aus Gründen der Gleichbehandlung aller Bieter spätestens bis zum 6.8.2014, 23:59 Uhr per E-Mail an zentrale-Vergabestelle@mweimh.nrw.de
oder über eine entsprechende Fragestellung unter der Rubrik "Kommunikation" im Vergabemarktplatz des Landes NRW www.evergabe.nrw.de anzufordern. Es ist nicht gestattet, zusätzliche oder vertrauliche Informationen über das Ausschreibungsverfahren direkt von anderen Mitarbeitern des Auftraggebers zu erlangen. Ausgenommen sind Informationen, die öffentlich zugänglich sind oder allen interessierten Bewerbern im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs durch den Auftraggeber zugänglich gemacht werden. Der Auftraggeber behält sich vor, Bewerber, die gegen diese Regelungen verstoßen, vom Verfahren auszuschließen.
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Die Fragen der Bewerber werden gesammelt, sortiert und in angemessener Frist beantwortet. Die Fragen und Antworten werden in anonymisierter Form allen Bewerbern über die Kommunikationsmöglichkeit des Vergabemarktplatzes NRW zur Verfügung gestellt. Die Bewerber sind verpflichtet, sich ständig selbst über den aktuellen Stand der Fragenbeantwortung auf dem Vergabemarktplatz NRW zu informieren.
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6. Vergabeunterlagen:
Die Vergabeunterlagenunterlagen nebst Anlagen dürfen nur zur Erstellung des Angebotes verwendet werden. Jede Veröffentlichung oder Weitergabe (auch auszugsweise), ob vor oder nach Vertragsabschluss, ist ohne ausdrückliche schriftliche Einwilligung (vorherige Zustimmung) der ausschreibenden Stelle nicht statthaft.
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7. Ortsbesichtigung:
Den Bietern/Bieterinnen wird Gelegenheit gegeben, im Rahmen einer Ortsbesichtigung die Anlage des FRJ-2 in Jülich in Augenschein zu nehmen. Die näheren Einzelheiten sowie die Kontaktdaten für die vorherige Anmeldung werden in den Vergabeunterlagen mitgeteilt. Fragen/Hinweise aus dem Ortstermin werden mit den Antworten im Nachgang des Termins allen Bieter zur Verfügung gestellt.
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II.
1. Unter http://www.evergabe.nrw.de/VMPCenter/ finden Sie weitere allgemeine Informationen zum Verfahren. Sie können dort unter der Rubrik "Kommunikation" Nachrichten an die Vergabestelle richten und auch Nachrichten der Vergabestelle einsehen. Die unter III.1.4) aufgeführten Verpflichtungserklärungen sowie die Besonderen Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen (Vordrucke VOL 8a EG und 8c EG) sind zur Vorabinformation auf dem Vergabemarktplatz des Landes NRW unter der Rubrik "Vergabeunterlagen" zum Download eingestellt.
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Bekanntmachungs-ID: CXPNY6SYH5S.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer bei der Bezirksregierung Düsseldorf
Postanschrift: Postfach 20 08 65
Postort: Düsseldorf
Postleitzahl: 40408
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@brd.nrw.de 📧
Telefon: +49 2114753989 📞
Internetadresse: www.brd.nrw.de 🌏
Fax: +49 2114753131 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß unverzüglich beim MWEIMH NRW zu rügen (§ 107 Abs. 3 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Abgabe der Teilnahmeanträge bzw. der in den Angebotsunterlagen genannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem MWEIMH NRW geltend gemacht werden (§ 107 Abs. 3 Nr. 2-3 GWB).Teilt das MWEIMH NRW dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen. Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gem. § 101a GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das MWEIMH NRW geschlossen werden; bei Übertragung per Fax oder auf elektronischem Weg beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das MWEIMH NRW.
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Quelle: OJS 2014/S 137-246036 (2014-07-15)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2014-12-03)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 150 970 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2014-12-03 📅
Veröffentlichungsdatum: 2014-12-06 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2014/S 236-415753
Verweist auf Bekanntmachung: 2014/S 137-246036
ABl. S-Ausgabe: 236
Zusätzliche Informationen
Aufgrund der Haushaltsprärogative des Landtages wird der Vertrag mit einer Grundlaufzeit bis zum 31.12.2020 und danach mit jeweils maximal 7 jährigen Verlängerungsoptionen ausgestaltet und endet aber spätestens mit vollständigem Abbau der Reaktoranlage FRJ-2 einschließlich ihrer Hilfs- und Nebenanlagen der Forschungszentrum Jülich GmbH. Nach den Genehmigungsunterlagen soll der Abbau nach derzeitigem Kenntnisstand bis zum Jahre 2022 erfolgt sein. Der Leistungszeitraum beginnt sodann am Tag nach der Zuschlagserteilung. Für den Zeitraum vom Leistungsbeginn (Tag nach der Zuschlagserteilung) bis zum 31.12.2016 sind die Kalkulationen im Angebot des Auftragnehmers, auf der Basis der in I a) bis h) anfallenden Arbeiten sowie der aufgeführten Tagewerke, Stundensätze und Reisekosten maßgeblich für die Abrechnung. Unvorhergesehene Leistungen werden nach nachgewiesenem Aufwand anhand der dafür angegebenen Stundensätze abgerechnet. Ein jährlicher Wirtschaftsplan, der die Tätigkeiten des Sachverständigen betrifft und der die zu erwartenden Aufwendungen auf Basis der vom Anlagenbetreiber genannten Vorhaben sowie den Anforderungen des Genehmigungsbescheides darlegt, ist ab dem Jahr 2017 zum 1. Januar eines jeden Wirtschaftsjahres vom Sachverständigen im Einvernehmen mit der atomrechtlichen Aufsichts- und Genehmigungsbehörde und auf Grundlage der Angaben des Anlagenbetreibers zu erstellen. Grundlage zur Berechnung des Finanzmittelbedarfs ist der erwartete Zeitaufwand des Sachverständigen unter Berücksichtigung der Stundensätze, sowie anderer zu berücksichtigender Aufwendungen (z. B. Laborleistungen) und weitere Leistungen, die erfahrungsgemäß anfallen oder anfallen können. Die Abrechnung der Einzelleistungen erfolgt nach dem jeweiligen Aufwand und ist entsprechend nachzuweisen. Der Wirtschaftsplan ist in den Folgejahren zu aktualisieren und fortzuschreiben. Die Einhaltung des Wirtschaftsplanes wird durch den Auftraggeber überwacht. Hierfür ist durch den Sachverständigen halbjährlich ein Tätigkeitsnachweis vorzulegen, der den Zeitaufwand des Sachverständigen unter Berücksichtigung der Stundensätze erkennen lässt. Die Vorlage-Termine für die Tätigkeitsnachweise sind im Werkvertrag bestimmt. Der in dieser Bekanntmachung eingetragene Auftragswert bezieht sich auf den Zeitraum vom Tag nach der Zuschlagserteilung bis zum 31.12.2016.
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Objekt
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Forschungszentrum Jülich GmbH, Wilhelm-Johnen-Straße, 52428 Jülich.

Verfahren
Vergabekriterien
Kriterium: 1. Qualität des Angebotes; hier: Konzept zur Auftragsdurchführung (42)
2. Qualität des Angebotes; hier: Personaleinsatzkonzept (18)
3. Preis (40)

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2014-12-02 📅
Name: Stangenberg und Partner Ingenieur-GmbH
Postanschrift: Viktoriastr. 47
Postort: Bochum
Postleitzahl: 44787
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: borgerhoff@stangenberg.de 📧
Internetadresse: www.stangenberg.de 🌏
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Herrn Fischer

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß unverzüglich beim MWEIMH NRW zu rügen (§ 107 Abs. 3 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen(GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Abgabe der Teilnahmeanträge bzw. der in den Angebotsunterlagen genannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem MWEIMH NRW geltend gemacht werden (§ 107 Abs. 3 Nr. 2-3 GWB).Teilt das MWEIMH NRW dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen. Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gem. § 101a GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das MWEIMH NRW geschlossen werden; bei Übertragung per Fax oder auf elektronischem Weg beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das MWEIMH NRW.
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Quelle: OJS 2014/S 236-415753 (2014-12-03)