Stadtreinigung 2015

Stadt Pforzheim

Reinigung von öffentlichen Wegen und Plätzen im Stadtgebiet Pforzheim.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-01-19. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2014-12-02.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2014-12-02 Auftragsbekanntmachung
2016-12-14 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2014-12-02)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Reinigungsdienste
Menge oder Umfang:
Die ausgeschriebene Leistung ist in 3 Lose aufgeteilt:Los 1: Unterhaltsreinigung in 6 Bezirken der Stadt Pforzheim.Los 2: Unterhaltsreinigung in 5 Bezirken und Reinigung des Bezirks „Bahnhof“, inkl. UnterführungenLos 3: Innenstadtreinigung an Samstagen, Sonn- und Feiertagen:Reinigung von Grünanlagen,Reinigung von Bundes-, Landes- und Kreisstraßen,Sonderreinigung auf Stundenbasis.Die Unterhaltsreinigung in den Bezirken erfolgt mit 1 Mitarbeiter und 1 Fahrzeug pro Bezirk, Montag-Samstag ca. 36 Arbeitsstunden/Woche. Die Unterhaltsreinigung im Bezirk Bahnhof inkl. Unterführungen erfolgt ohne Transportfahrzeug täglich von Montag-Sonntag, ca. 42 Arbeitsstunden/Woche.Innenstadtreinigung: 2 Mitarbeiter, ca. 8 Arbeitsstunden/Einsatz, Freitag- und Samstagnachmittag und an Sonn- und Feiertagen.Parkflächenreinigung und Grillwiesen: Die Reinigung ist vom 1. April-1. November zu leisten. Es werden 4 Mitarbeiter mit 2 Fahrzeugen benötigt, 5 mal wöchentlich, ca. 120 Arbeitsstunden.Reinigung der Bundes-, Landes- und Kreisstraßen: 2 Mitarbeiter mit einem Fahrzeug, ca. 80 Arbeitsstunden wöchentlich ganzjährig (außer bei schneebedeckten Banketten).Sonderreinigung auf Stundenbasis: Die Stundenlohnarbeiten werden nach Bedarf (Montag-Sonntag sowie an Feiertagen) beauftragt. Die benötigte Arbeitsleistung kann bis zu 1 000 Arbeitsstunden pro Jahr betragen.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Reinigungsdienste 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für ein oder mehrere Los(e)
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Pforzheim
Postanschrift: Neues Rathaus, Marktplatz 1
Postleitzahl: 75175
Postort: Pforzheim
Kontakt
Internetadresse: http://www.pforzheim.de 🌏
E-Mail: zentralevergabestelle@stadt-pforzheim.de 📧
Telefon: +49 7231393849 📞
Fax: +49 7231392846 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2014-12-02 📅
Einreichungsfrist: 2015-01-19 📅
Veröffentlichungsdatum: 2014-12-06 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2014/S 236-415423
ABl. S-Ausgabe: 236
Zusätzliche Informationen
Die Vergabeunterlagen können nach Erteilung einer Lastschrifteinzugsermächtigung – keine Schecks – beim Staatsanzeiger für Baden-Württemberg GmbH, Tel.: +49 71166601555, Fax: +49 7116660184, E-Mail: vergabeunterlagen@staatsanzeiger.de angefordert werden. Entgelt: 28,62 EUR in Papierform oder 22,19 EUR auf CD (inkl. MWSt.). Das Entgelt wird nicht erstattet. Alternativ können die Unterlagen nach Abschluss einer gebührenpflichtigen Zugangsvereinbarung unter www.vergabe24.de eingesehen und kostenlos heruntergeladen werden. Anfragen von Bietern im Rahmen dieses Vergabeverfahrens sind schriftlich per E-Mail (Adresse: zentralevergabestelle@stadt-pforzheim.de) bis zum 12.1.2014, 16:00 Uhr an die ausschreibende Stelle zu richten. Spätere Fragen sind zwar nicht ausgeschlossen, Bieter haben jedoch keinen Anspruch darauf, dass solche Fragen noch vor Ablauf der Angebotsfrist beantwortet werden. Auskünfte im Zuge des Vergabeverfahrens werden von der ausschreibenden Stelle ausschließlich schriftlich erteilt. Mündliche Auskünfte und Erklärungen haben keine Gültigkeit. Verbindlicher Bestandteil der Ausschreibungsunterlagen werden nur die schriftlich übermittelten Antworten. Bei Teilnahme an der Elektronischen Vergabe über www.vergabe24.de, können die Angebote (vollständig ausgefüllt und mit allen geforderten Unterlagen) auch elektronisch abgegeben werden.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung: Reinigung von öffentlichen Wegen und Plätzen im Stadtgebiet Pforzheim.
Losnummer: 1
Bezeichnung des Loses: Ausgeschriebene Leistung
Kurze Beschreibung: Unterhaltsreinigung in 6 Bezirken im Stadtgebiet Pforzheim.
Menge oder Umfang: a.) Aufnehmen von Grobverschmutzungen;b.) Handreinigung entlang der beparkten Bordsteinkante;c.) Entfernen von Aufwuchs, Laub, Unrat entlang der Bordsteinkante;d.) Säubern von Glascontainerstandorten;e.) Reinigung von Bushaltestellen und Verkehrsinseln;f.) Reinigung von Müllbehältern;g.) Entfernung von unerlaubten Müllablagerungen;h.) Säuberung des Verkehrsbegleitgrüns;i.) Säuberung von Parkplätzen.Die jeweiligen Reinigungen sind Montag-Samstag von 7:00-13:00 Uhr durchzuführen. Der wöchentliche Zeitaufwand beträgt pro Bezirk für einen Mitarbeiter mit 1 Fahrzeug ca. 36 Arbeitsstunden/Woche. Die Leistung wird nach geleisteten Arbeitsstunden vergütet.
a.) Aufnehmen von Grobverschmutzungen;
b.) Handreinigung entlang der beparkten Bordsteinkante;
c.) Entfernen von Aufwuchs, Laub, Unrat entlang der Bordsteinkante;
d.) Säubern von Glascontainerstandorten;
e.) Reinigung von Bushaltestellen und Verkehrsinseln;
f.) Reinigung von Müllbehältern;
g.) Entfernung von unerlaubten Müllablagerungen;
h.) Säuberung des Verkehrsbegleitgrüns;
i.) Säuberung von Parkplätzen.
Die jeweiligen Reinigungen sind Montag-Samstag von 7:00-13:00 Uhr durchzuführen. Der wöchentliche Zeitaufwand beträgt pro Bezirk für einen Mitarbeiter mit 1 Fahrzeug ca. 36 Arbeitsstunden/Woche. Die Leistung wird nach geleisteten Arbeitsstunden vergütet.
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Losnummer: 2
Kurze Beschreibung:
Unterhaltsreinigung in 5 Bezirken und Reinigung der Unterführungen im Bezirk „Bahnhof“ und Unterführungen im Bahnhofsbereich sowie im Bereich des Stadttheaters.
Menge oder Umfang: 1. Bezirkereinigung:1.1 Aufnehmen von Grobverschmutzungen;1.2 Handreinigung entlang der beparkten Bordsteinkante;1.3 Entfernen von Aufwuchs, Laub, Unrat entlang der Bordsteinkante;1.4 Säubern von Glascontainerstandorten;1.5 Reinigung von Bushaltestellen und Verkehrsinseln;1.6 Reinigung von Müllbehältern;1.7 Entfernung von unerlaubten Müllablagerungen;1.8 Säuberung des Verkehrsbegleitgrüns;1.9 Säuberung von Parkplätzen.Die jeweiligen Reinigungen sind Montag-Samstag von 7:00-13:00 Uhr durchzuführen. Der wöchentliche Zeitaufwand beträgt pro Bezirk für einen Mitarbeiter mit 1 Fahrzeug ca. 36 Arbeitsstunden/Woche. Die Leistung wird nach geleisteten Arbeitsstunden vergütet.2. Reinigung Bezirk „Bahnhof“ und Unterführungen:Die Reinigung des Bezirks Bahnhof beinhaltet das händische Auflesen und Zusammenkehren von Müll, Entfernung von einfachen Graffitis sowie die Reinigung von Exkrementen jegliche Art in den Unterführungen im Bahnhofsbereich, sowie im Bereich des Stadttheaters. Die Reinigung des Bezirks Bahnhof hat an Werktagen (incl. Samstag) von 6:00 Uhr bis 12:00 Uhr, an Sonntagvormittagen und an Feiertagen in der Zeit zwischen 7:00 Uhr und 13:00 Uhr zu erfolgen.Die Reinigung ist täglich von Montag bis Sonntag in ca. 6 Arbeitsstunden von 1 Mitarbeiter ohne Fahrzeug zu leisten. Die Leistung wird nach geleisteten Arbeitsstunden vergütet. Der wöchentliche Zeitaufwand beträgt ca. 42 Arbeitsstunden.
1. Bezirkereinigung:
1.1 Aufnehmen von Grobverschmutzungen;
1.2 Handreinigung entlang der beparkten Bordsteinkante;
1.3 Entfernen von Aufwuchs, Laub, Unrat entlang der Bordsteinkante;
1.4 Säubern von Glascontainerstandorten;
1.5 Reinigung von Bushaltestellen und Verkehrsinseln;
1.6 Reinigung von Müllbehältern;
1.7 Entfernung von unerlaubten Müllablagerungen;
1.8 Säuberung des Verkehrsbegleitgrüns;
1.9 Säuberung von Parkplätzen.
2. Reinigung Bezirk „Bahnhof“ und Unterführungen:
Die Reinigung des Bezirks Bahnhof beinhaltet das händische Auflesen und Zusammenkehren von Müll, Entfernung von einfachen Graffitis sowie die Reinigung von Exkrementen jegliche Art in den Unterführungen im Bahnhofsbereich, sowie im Bereich des Stadttheaters. Die Reinigung des Bezirks Bahnhof hat an Werktagen (incl. Samstag) von 6:00 Uhr bis 12:00 Uhr, an Sonntagvormittagen und an Feiertagen in der Zeit zwischen 7:00 Uhr und 13:00 Uhr zu erfolgen.
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Die Reinigung ist täglich von Montag bis Sonntag in ca. 6 Arbeitsstunden von 1 Mitarbeiter ohne Fahrzeug zu leisten. Die Leistung wird nach geleisteten Arbeitsstunden vergütet. Der wöchentliche Zeitaufwand beträgt ca. 42 Arbeitsstunden.
Losnummer: 3
Kurze Beschreibung:
Innenstadtreinigung an Freitag-, Samstagnachmittagen und Sonn- und Feiertagen und Parkflächenreinigung, Reinigung entlang der Bundes-, Landes- und Kreisstraßen sowie Sonderreinigungen auf Stundenbasis.
Menge oder Umfang: 1. Reinigung der Innenstadt:1.1 Grobverschmutzungen aufnehmen;1.2 überfüllte Abfallbehälter leeren;1.3 Entfernung von Exkrementen;1.4 Säuberung der Pflanzmöblierung;1.5 Säuberung der Grünanlagen und Verkehrsgrün.Die Reinigung hat an Freitag,- und Samstagnachmittagen, und an Sonn- und Feiertagen, in der Zeit zwischen 16:00 Uhr und 18:00 Uhr zu erfolgen, mit 2 Mitarbeiter und 1 Fahrzeug pro Bezirk. Der Arbeitsaufwand beträgt ca. 8 Arbeitsstunden/Einsatz.2. Reinigung von Park- und Freizeitanlagen:2.1 Aufnehmen von Grobverschmutzungen;2.2 Entfernung von jeglichen Exkrementen;2.3 Entfernung von einfachen Graffitis;2.4 Leerung der Müllbehälter (Sonderregelung Grillwiesen);2.5 Reinigung der Müllbehälter;2.6 Säuberung der Wegflächen;2.7 Säuberung der Spielgeräte und Möblierung;2.8 Entfernen des Grobschmutzes in den Brunnenanlagen und Wasserspielplatz.Die Reinigung ist vom 1. April bis zum 1. November zu leisten. Die Reinigung der Parkanlagen und Grillwiesen ist mit 4 Personen und 2 Fahrzeugen, 5-mal wöchentlich durchzuführen. Sie beginnt Werktags, Sonn,- und Feiertags ab 6:00 Uhr und sollte bis spätestens 12:00 Uhr beendet sein. Die Reinigung hat Montag, Mittwoch, Freitag, Samstag, Sonntag und Feiertags zu erfolgen. Der wöchentliche Zeitaufwand beträgt ca. 120 Arbeitsstunden.3. Reinigung der Bundes-, Landes- und Kreisstraßen:3.1 Aufnehmen der Grobverschmutzungen;3.2 Entfernen von Aufwuchs auf und um Verkehrsinseln.Für die Reinigungsleistung werden 2 Mitarbeiter mit einem Fahrzeug benötigt. Der wöchentliche Zeitaufwand beträgt ca. 80 Arbeitsstunden. Der gesammelte Müll ist an den bereitgestellten Mulden zu entsorgen.4. Sonderreinigungen auf Stundenbasis:4.1 Entfernen von stark anhaftenden Verunreinigungen auf Flächen (Farbverschmutzungen, Aufkleber);4.2 Reinigung von Abfallbehältern und Aschenbecher;4.3 Aufnehmen von Grobverschmutzungen und wilden Müllablagerungen;4.4 Maschinelle Nassreinigungen (z. B. Hochdruckreiniger, etc.);4.5 Wege, Flächen und Treppenanlagen abreinigen;4.6 Säuberung von Freizeitflächen und Grillplätzen;4.7 Farb-, Kaugummi- und Exkrementenreinigung;4.8 Reinigung von Beschilderungen;4.9 Reinigung nach Veranstaltungen;etc.Die Stundenlohnarbeiten werden nach Bedarf von Montag-Sonntag sowie an Feiertagen beauftragt. Die benötigte Arbeitsleistung kann bis zu ca. 1 000 Arbeitsstunden pro Jahr betragen.
1. Reinigung der Innenstadt:
1.1 Grobverschmutzungen aufnehmen;
1.2 überfüllte Abfallbehälter leeren;
1.3 Entfernung von Exkrementen;
1.4 Säuberung der Pflanzmöblierung;
1.5 Säuberung der Grünanlagen und Verkehrsgrün.
Die Reinigung hat an Freitag,- und Samstagnachmittagen, und an Sonn- und Feiertagen, in der Zeit zwischen 16:00 Uhr und 18:00 Uhr zu erfolgen, mit 2 Mitarbeiter und 1 Fahrzeug pro Bezirk. Der Arbeitsaufwand beträgt ca. 8 Arbeitsstunden/Einsatz.
2. Reinigung von Park- und Freizeitanlagen:
2.1 Aufnehmen von Grobverschmutzungen;
2.2 Entfernung von jeglichen Exkrementen;
2.3 Entfernung von einfachen Graffitis;
2.4 Leerung der Müllbehälter (Sonderregelung Grillwiesen);
2.5 Reinigung der Müllbehälter;
2.6 Säuberung der Wegflächen;
2.7 Säuberung der Spielgeräte und Möblierung;
2.8 Entfernen des Grobschmutzes in den Brunnenanlagen und Wasserspielplatz.
Die Reinigung ist vom 1. April bis zum 1. November zu leisten. Die Reinigung der Parkanlagen und Grillwiesen ist mit 4 Personen und 2 Fahrzeugen, 5-mal wöchentlich durchzuführen. Sie beginnt Werktags, Sonn,- und Feiertags ab 6:00 Uhr und sollte bis spätestens 12:00 Uhr beendet sein. Die Reinigung hat Montag, Mittwoch, Freitag, Samstag, Sonntag und Feiertags zu erfolgen. Der wöchentliche Zeitaufwand beträgt ca. 120 Arbeitsstunden.
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3. Reinigung der Bundes-, Landes- und Kreisstraßen:
3.1 Aufnehmen der Grobverschmutzungen;
3.2 Entfernen von Aufwuchs auf und um Verkehrsinseln.
Für die Reinigungsleistung werden 2 Mitarbeiter mit einem Fahrzeug benötigt. Der wöchentliche Zeitaufwand beträgt ca. 80 Arbeitsstunden. Der gesammelte Müll ist an den bereitgestellten Mulden zu entsorgen.
4. Sonderreinigungen auf Stundenbasis:
4.1 Entfernen von stark anhaftenden Verunreinigungen auf Flächen (Farbverschmutzungen, Aufkleber);
4.2 Reinigung von Abfallbehältern und Aschenbecher;
4.3 Aufnehmen von Grobverschmutzungen und wilden Müllablagerungen;
4.4 Maschinelle Nassreinigungen (z. B. Hochdruckreiniger, etc.);
4.5 Wege, Flächen und Treppenanlagen abreinigen;
4.6 Säuberung von Freizeitflächen und Grillplätzen;
4.7 Farb-, Kaugummi- und Exkrementenreinigung;
4.8 Reinigung von Beschilderungen;
4.9 Reinigung nach Veranstaltungen;
etc.
Die Stundenlohnarbeiten werden nach Bedarf von Montag-Sonntag sowie an Feiertagen beauftragt. Die benötigte Arbeitsleistung kann bis zu ca. 1 000 Arbeitsstunden pro Jahr betragen.
Die ausgeschriebene Leistung ist in 3 Lose aufgeteilt:
Los 1: Unterhaltsreinigung in 6 Bezirken der Stadt Pforzheim.
Los 2: Unterhaltsreinigung in 5 Bezirken und Reinigung des Bezirks „Bahnhof“, inkl. Unterführungen
Los 3: Innenstadtreinigung an Samstagen, Sonn- und Feiertagen:
Reinigung von Grünanlagen,
Reinigung von Bundes-, Landes- und Kreisstraßen,
Sonderreinigung auf Stundenbasis.
Die Unterhaltsreinigung in den Bezirken erfolgt mit 1 Mitarbeiter und 1 Fahrzeug pro Bezirk, Montag-Samstag ca. 36 Arbeitsstunden/Woche. Die Unterhaltsreinigung im Bezirk Bahnhof inkl. Unterführungen erfolgt ohne Transportfahrzeug täglich von Montag-Sonntag, ca. 42 Arbeitsstunden/Woche.
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Innenstadtreinigung: 2 Mitarbeiter, ca. 8 Arbeitsstunden/Einsatz, Freitag- und Samstagnachmittag und an Sonn- und Feiertagen.
Parkflächenreinigung und Grillwiesen: Die Reinigung ist vom 1. April-1. November zu leisten. Es werden 4 Mitarbeiter mit 2 Fahrzeugen benötigt, 5 mal wöchentlich, ca. 120 Arbeitsstunden.
Reinigung der Bundes-, Landes- und Kreisstraßen: 2 Mitarbeiter mit einem Fahrzeug, ca. 80 Arbeitsstunden wöchentlich ganzjährig (außer bei schneebedeckten Banketten).
Sonderreinigung auf Stundenbasis: Die Stundenlohnarbeiten werden nach Bedarf (Montag-Sonntag sowie an Feiertagen) beauftragt. Die benötigte Arbeitsleistung kann bis zu 1 000 Arbeitsstunden pro Jahr betragen.
Zahl der möglichen Verlängerungen: 2
Zeitlicher Rahmen für nachfolgende Aufträge: 12 Monate
Referenznummer: TD 2014.08
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Stadtgebiet Pforzheim.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Auf Verlangen der Vergabestelle sind die unter Ziffer 12 der Bewerbungsbedingungen Komm EG (D)BB gelisteten Nachweise oder Erklärungen vorzulegen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Auf Verlangen der Vergabestelle sind die unter Ziffer 12 der Bewerbungsbedingungen Komm EG (D)BB gelisteten Nachweise oder Erklärungen vorzulegen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Auf Verlangen der Vergabestelle sind die unter Ziffer 12 der Bewerbungsbedingungen Komm EG (D)BB gelisteten Nachweise oder Erklärungen vorzulegen.
Auftragsausführung
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Gemäß § 17 VOL/B.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerisch haftend.
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals

Verfahren
Zahlungsweise für die Unterlagen:
Vergabeunterlagen bei der Staatsanzeiger für Baden-Württemberg GmbH: SEPA-Lastschriftmandat – keine Schecks – Telefon: +49 71166601555, Fax: +49 7116660184, vergabeunterlagen@staatsanzeiger.de
Digital abrufbar unter www.Vergabe24.de
Papierform: 28,62 EUR (Download: 0 EUR), jeweils inkl. MwSt. Das Entgelt wird nicht erstattet.
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2015-03-13 📅
Öffnungsort: Entfällt.
Ort des Eröffnungstermins: Entfällt.
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: POA – Zentrale Vergabestelle
Christina Jansen
Internetadresse: www.pforzheim.de 🌏
Adresse des Käuferprofils: www.Vergabe24.de 🌏
URL der Teilnahme: www.Vergabe24.de 🌏
Name: Staatsanzeiger für Baden-Württemberg GmbH
Postanschrift: Breitscheidstraße 69
Postort: Stuttgart
Postleitzahl: 70176
Telefon: +49 71166601555 📞
E-Mail: vergabeunterlagen@staatsanzeiger.de 📧
Fax: +49 7116660184 📠
URL der Dokumente: www.Vergabe24.de 🌏
: www.pforzheim.de 🌏

Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2015-04-01 📅
Datum des Endes: 2016-03-31 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: TD 2014.08
Zusätzliche Informationen
Die Vergabeunterlagen können nach Erteilung einer Lastschrifteinzugsermächtigung – keine Schecks – beim Staatsanzeiger für Baden-Württemberg GmbH, Tel.: +49 71166601555, Fax: +49 7116660184, E-Mail: vergabeunterlagen@staatsanzeiger.de angefordert werden.
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Entgelt: 28,62 EUR in Papierform oder 22,19 EUR auf CD (inkl. MWSt.). Das Entgelt wird nicht erstattet.
Alternativ können die Unterlagen nach Abschluss einer gebührenpflichtigen Zugangsvereinbarung unter www.vergabe24.de eingesehen und kostenlos heruntergeladen werden.
Anfragen von Bietern im Rahmen dieses Vergabeverfahrens sind schriftlich per E-Mail (Adresse: zentralevergabestelle@stadt-pforzheim.de) bis zum 12.1.2014, 16:00 Uhr an die ausschreibende Stelle zu richten. Spätere Fragen sind zwar nicht ausgeschlossen, Bieter haben jedoch keinen Anspruch darauf, dass solche Fragen noch vor Ablauf der Angebotsfrist beantwortet werden.
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Auskünfte im Zuge des Vergabeverfahrens werden von der ausschreibenden Stelle ausschließlich schriftlich erteilt. Mündliche Auskünfte und Erklärungen haben keine Gültigkeit. Verbindlicher Bestandteil der Ausschreibungsunterlagen werden nur die schriftlich übermittelten Antworten.
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Bei Teilnahme an der Elektronischen Vergabe über www.vergabe24.de, können die Angebote (vollständig ausgefüllt und mit allen geforderten Unterlagen) auch elektronisch abgegeben werden.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Karl-Friedrich-Str. 17
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76247
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: poststelle@rpk.bwl.de 📧
Telefon: +49 7219264049 📞
Internetadresse: www.rp-karlsruhe.de 🌏
Fax: +49 7219263985 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
§ 107 Abs. 3, Antrag:
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2. § 101a Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 101b Unwirksamkeit:
(1) Ein Vertrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber:
1. gegen § 101a verstoßen hat oder
2. einen öffentlichen Auftrag unmittelbar an ein Unternehmen erteilt, ohne andere Unternehmen am Vergabeverfahren zu beteiligen und ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren nach Absatz 2 festgestellt worden ist.
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(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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Quelle: OJS 2014/S 236-415423 (2014-12-02)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2016-12-14)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
E-Mail: zentralevergabestelle@stadt-pforzheim.de 📧
Telefon: +49 723139-3849 📞
Fax: +49 723139-2846 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-12-14 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-12-16 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 243-444626
Verweist auf Bekanntmachung: 2014/S 236-415423
ABl. S-Ausgabe: 243

Auftragsvergabe

1️⃣
Datum des Vertragsabschlusses: 2015-02-27 📅
Name: Phoenix Gebäudeservice GmbH
Postanschrift: Am Waisenhausplatz 8
Postort: Pforzheim
Postleitzahl: 75172
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: f.algavia@phoenix-clean.de 📧

2️⃣

3️⃣
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 9

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Telefon: +49 721926-4049 📞
Fax: +49 721926-3985 📠
Quelle: OJS 2016/S 243-444626 (2016-12-14)