Straßenbauarbeiten Edmund-Bertrams-Straße und Oberdorfstraße

Landeshauptstadt Düsseldorf, Der Oberbürgermeister, Amt für Verkehrsmanagement

Straßenbauarbeiten zur Wiederherstellung der Oberfläche nach Kanalbauarbeiten.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-01-14. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2014-11-14.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2014-11-14 Auftragsbekanntmachung
2015-03-16 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2014-11-14)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Straßenbauarbeiten
Menge oder Umfang:
1 125 m³ Bodenaushub, 134 m³ Gräben, 3.185 qm Schottertragschicht, 1 070 m³ Schottertragschicht, 3 640 m² Asphalttragschicht, 8 190 m² Pflaster, 2 580 m Rinne/Einfassung.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Straßenbauarbeiten 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landeshauptstadt Düsseldorf, Der Oberbürgermeister, Amt für Verkehrsmanagement
Postleitzahl: 40200
Postort: Düsseldorf
Kontakt
Internetadresse: http://www.duesseldorf.de 🌏
E-Mail: juergen.boehm@duesseldorf.de 📧
Telefon: +49 2118994701 📞
Fax: +49 2118934701 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2014-11-14 📅
Einreichungsfrist: 2015-01-14 📅
Veröffentlichungsdatum: 2014-11-18 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2014/S 222-391720
ABl. S-Ausgabe: 222

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung: Straßenbauarbeiten zur Wiederherstellung der Oberfläche nach Kanalbauarbeiten.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Düsseldorf.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Nachfolgende Unterlagen sind – auch für evtl. Nachunternehmer – mit dem Angebot abzugeben:
— den Nachweis der Betriebshaftpflichtversicherung;
— den Nachweis der Teilnahme an den Sozialkassen der Bauwirtschaft;
— die aktuelle Freistellungsbescheinigung;
— Eigenerklärung Gewerbezentralregister;
— Eigenerklärung zur Einhaltung von Arbeitsschutzvorschriften durch den Auftragnehmer;
— Verzeichnis des Bauführungs- und Aufsichtspersonals;
— Bieter, sowie deren Nachunternehmer und Verleiher von Arbeitskräften, soweit sie bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind, sind verpflichtet, die gemäß §§ 4 und 18 des Tariftreue- und Vergabegesetzes NRW vom 10.1.2012 geforderten Verpflichtungserklärungen abzugeben. Zudem ist die Verpflichtungserklärung gemäß § 19 TVgG-NRW vom Bieter abzugeben.
Mehr anzeigen
Technische und berufliche Fähigkeiten: Falls vorhanden: Präqualifizierungsnachweis.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
3 % der Auftragssumme für die Ausführung und 3 % der Abrechnungssumme für Mängelansprüche.

Verfahren
Zahlungsweise für die Unterlagen:
Die Druckkosten für die Ausschreibungsunterlagen betragen 37 EUR und werden nicht erstattet. Die Unterlagen können schriftlich bei der unter Anhang A Ziffer II aufgeführten Submissionsstelle unter Angabe des Vergabeamtes und des Ausschreibungsobjektes angefordert werden. Ein auf den Betrag der Druckkosten ausgestellter Scheck ist beizufügen. Der Betrag kann auch unter Angabe des Kassenzeichens 6004-7400-0195-4 und der Bezeichnung der Ausschreibung auf das Konto der Stadtkasse Düsseldorf bei der Sparkasse Düsseldorf (IBAN: DE61300501100010000495, BIC: DUSSDEDDXXX) überwiesen werden. Die Ausgabe bzw. die Übersendung der Unterlagen erfolgt nur gegen den Nachweis der Überweisung. Referenzen sind bei Anforderung der Unterlagen nicht erforderlich. Die Unterlagen können auch gegen Barzahlung bei der Submissionsstelle abgeholt werden: montags bis donnerstags 7:30 bis 16:00 Uhr, freitags 7:30 bis 13:00 Uhr.
Mehr anzeigen
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2015-03-18 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2015-01-14 📅
Öffnungsort: Bauverwaltungamt, Submissionsstelle, Brinckmannstraße 5, 40225 Düsseldorf.
Ort des Eröffnungstermins: Bauverwaltungamt, Submissionsstelle, Brinckmannstraße 5, 40225 Düsseldorf.
Angaben über befugte Personen und Öffnungsverfahren: Bieterinnen und Bieter, sowie deren Bevollmächtigte.
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Herrn Böhm
Internetadresse: www.duesseldorf.de 🌏
Name: Landeshauptstadt Düsseldorf, Bauverwaltungsamt, Submissionsstelle
Postanschrift: Brinckmannstraße 5
Postleitzahl: 40225
Telefon: +49 2118993902 📞
E-Mail: ausschreibungen@duesseldorf.de 📧
Fax: +49 2118929080 📠
URL der Dokumente: http://www.duesseldorf.de/ausschreibung 🌏
URL der Teilnahme: http://www.duesseldorf.de/ausschreibung 🌏

Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2015-03-26 📅
Datum des Endes: 2015-11-27 📅

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer der Bezirksregierung Düsseldorf
Postanschrift: Am Bonneshof 35
Postort: Düsseldorf
Postleitzahl: 40474
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@brd.nrw.de 📧
Telefon: +49 2114753131 📞
Internetadresse: http://www.bezreg-duesseldorf.nrw.de 🌏
Fax: +49 2114753989 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Nach § 101b Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages mit einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage ab Kenntnis des Verstoßes, der zur Unwirksamkeit des Vertrages führt, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss oder im Falle der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union 30 Kalendertage nach dieser Veröffentlichung. Nach § 107 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
Mehr anzeigen
— der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: OJS 2014/S 222-391720 (2014-11-14)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2015-03-16)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 692 797,71 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-03-16 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-03-19 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 055-095624
Verweist auf Bekanntmachung: 2014/S 222-391720
ABl. S-Ausgabe: 55

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2015-03-09 📅
Name: Lube & Krings GmbH
Postanschrift: Neuköllner Straße 6
Postort: Aachen
Postleitzahl: 52068
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: info@lukri.de 📧
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 008

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland Spruchkörper Düsseldorf
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Nach § 101b Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages mit einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage ab Kenntnis des Verstoßes, der zur Unwirksamkeit des Vertrages führt, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss oder im Falle der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union 30 Kalendertage nach dieser Veröffentlichung.
Mehr anzeigen
Nach § 107 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: OJS 2015/S 055-095624 (2015-03-16)