Straßenreinigung und Winterwartung der öffentlichen Straßen der Stadt Fürstenwalde/Spree

Stadt Fürstenwalde/Spree

Straßenreinigung und Winterwartung auf öffentlichen Straßen.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-01-06. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2014-11-11.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2014-11-11 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2014-11-11)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Straßenreinigung und Straßenkehrdienste
Menge oder Umfang:
Los 1.Straßenreinigung Leistungsumfang pro Jahr:Fahrbahnen ca. 3 740 km,Park-und Freiflächen ca. 1 229 020 m²,Rad- und Gehwege ca. 423 km, sowie Fahrgastunterstände.Winterwartung pro Einsatz:Fahrbahnen ca. 146,66 km,Rad- und Gehwege ca.17,49 km,Park- und Freiflächen ca. 16 564 m² sowie Bushaltestellen und Querungshilfen.Los 2.Sonntagsreinigung Leistungsumfang pro Jahr 516 620 m².
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Straßenreinigung und Straßenkehrdienste 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für ein oder mehrere Los(e)
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Fürstenwalde/Spree
Postanschrift: Vergabestelle/Am Markt 4
Postleitzahl: 15517
Postort: Fürstenwalde/Spree
Kontakt
Internetadresse: http://www.fuerstenwalde-spree.de/ 🌏
E-Mail: vergabestelle@fuerstenwalde-spree.de 📧
Telefon: +49 3361557188 📞
Fax: +49 3361557471 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2014-11-11 📅
Einreichungsfrist: 2015-01-06 📅
Veröffentlichungsdatum: 2014-11-14 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2014/S 220-389317
ABl. S-Ausgabe: 220
Zusätzliche Informationen
Unter http://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPCenter/ finden Sie weitere Informationen zum Verfahren. Die Vergabeunterlagen stehen dort vollständig bereit und können kostenlos heruntergeladen werden. Ein Versand in Papierform ist nicht vorgesehen. Die Vergabestelle wird auf dem Vergabemarktplatz Brandenburg ggf. erforderliche Informationen und Nachrichten für alle Bieter bereitstellen. Die elektronische Angebotsabgabe ist nicht zugelassen. Für während des Ausschreibungszeitraumes auftretende Fragen wird ausschließlich der E-Mail-Verkehr zugelassen (§ 13 EG VOL/A).Interessenten haben mit der Anforderung der Vergabeunterlagen eine empfangsfähige E-Mail-Adresse anzugeben.Die ausschreibende Stelle ist verpflichtet,zusätzlich angeforderte Informationen zu den Vergabeunterlagen (Bieterfragen) und zum Anschreiben bis spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist zu erteilen.Damit können Bieterfragen bis spätestens zum 23.12.2014 angefordert werden. Ausländische Unternehmen haben gleichwertige gültige Bescheinigungen/Erklärungen ihres Herkunftslandes einzureichen, die dem Sinn der geforderten Unterlagen entsprechen. Angebot und Unterlagen sind in deutscher Sprache einzureichen. Bekanntmachungs-ID: CXP9YM0YB2N.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung: Straßenreinigung und Winterwartung auf öffentlichen Straßen.
Losnummer: 1
Bezeichnung des Loses: Straßenreinigung und Winterwartung
Kurze Beschreibung:
Reinigung und Winterwartung der öffentlichen Straßen, der Rad-und Gehwege, Bushaltestellen, Park- und Freiflächen und Fahrgastunterstände der Stadt Fürstenwalde/Spree.
Losnummer: 2
Bezeichnung des Loses: Sonntagsreinigung
Kurze Beschreibung: Reinigung von ausgewiesenen Flächen jeweils sonntags vom 1.5. bis 31.10.
Menge oder Umfang:
Los 1.
Straßenreinigung Leistungsumfang pro Jahr:
Fahrbahnen ca. 3 740 km,
Park-und Freiflächen ca. 1 229 020 m²,
Rad- und Gehwege ca. 423 km, sowie Fahrgastunterstände.
Winterwartung pro Einsatz:
Fahrbahnen ca. 146,66 km,
Rad- und Gehwege ca.17,49 km,
Park- und Freiflächen ca. 16 564 m² sowie Bushaltestellen und Querungshilfen.
Los 2.
Sonntagsreinigung Leistungsumfang pro Jahr 516 620 m².
Beschreibung der Optionen:
Der Vertrag kann im gegenseitigen Einvernehmen verlängert werden. Der Vertrag endet spätestens am 30.4.2019.
Zahl der möglichen Verlängerungen: 3
Referenznummer: VOL EOV-02-2014,Straßenreinigung und Winterwartung der öffentlichen Straßen der Stadt Fürstenwalde/Spree
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Stadtgebiet Fürstenwalde/Spree mit Molkenberg und OT Trebus.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Nachweis der Eignung durch Vorlage eines Präqualifizierungs-zertifikats (Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis PQ VOL) bzw. Eigenerklärung des Unternehmens und des Nachunternehmers,
Vereinbarung zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz für Bieter und Nachunternehmer.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Zertifikat als Entsorgungsfachbetrieb über die ausgeschriebenen Tätigkeiten, Bestätigung einer gültigen Betriebs- und Umwelthaftpflichtversicherung gem. Umweltschadensgesetz über die ausgeschriebenen Tätigkeiten mit Mindestversicherungssummen von: 3 000 000 EUR Personenschäden und 1 500 000 EUR Sach-/Vermögensschäden, Kalkulationen der Stundenverrechnungssätze für die maschinelle und manuelle Straßenreinigung, maschinelle und manuelle Winterwartung (Los 1) sowie der Sonntagsreinigung (Los 2).
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Technische und berufliche Fähigkeiten:
Bietererklärung: Aufstellung der für die Ausführung der zu vergebenden Leistung zur Verfügung stehenden technischen Ausrüstung und des Personals.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Keine.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: VOL/B, Vertragsbedingungen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Bietergemeinschaften haben eine von allen Mitgliedern unterzeichnete schriftliche Erklärung über die Mitglieder der Gemeinschaft und seinen bevollmächtigten Vertreter sowie über die gesamtschuldnerische Haftung abzugeben.Siehe dazu auch Pkt. 7 der Bewerbungsbedingungen.
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Sonstige besondere Bedingungen:
Bei Einsatz von Nachunternehmern ist die Art und der Umfang des jeweiligen Leistungsanteils anzugeben. Die Nachunternehmer haben die Eigenerklärung sowie die Vereinbarung zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem BbgVergG mit dem Angebot einzureichen.Je nach Art und Umfang des jeweiligen Leistunganteils können entsprechende Zertifikate und der Nachweis einer gültigen Betriebshaftpflichtversicherung vom Nachunternehmer gefordert werden.
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Verfahren
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2015-03-13 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2015-01-06 📅
Öffnungsort (Organisation): Stadt Fürstenwalde/Spree
Öffnungsort (Stadt): Fürstenwalde/Spree
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Anschrift: Vergabestelle/Am Markt 4

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Vergabestelle
Frau Matusch
URL der Dokumente: http://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPCenter/ 🌏

Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2015-05-01 📅
Datum des Endes: 2019-04-30 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: VOL EOV-02-2014,Straßenreinigung und Winterwartung der öffentlichen Straßen der Stadt Fürstenwalde/Spree
Zusätzliche Informationen
Unter http://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPCenter/ finden Sie weitere Informationen zum Verfahren. Die Vergabeunterlagen stehen dort vollständig bereit und können kostenlos heruntergeladen werden. Ein Versand in Papierform ist nicht vorgesehen. Die Vergabestelle wird auf dem Vergabemarktplatz Brandenburg ggf. erforderliche Informationen und Nachrichten für alle Bieter bereitstellen. Die elektronische Angebotsabgabe ist nicht zugelassen. Für während des Ausschreibungszeitraumes auftretende Fragen wird ausschließlich der E-Mail-Verkehr zugelassen (§ 13 EG VOL/A).Interessenten haben mit der Anforderung der Vergabeunterlagen eine empfangsfähige E-Mail-Adresse anzugeben.Die ausschreibende Stelle ist verpflichtet,zusätzlich angeforderte Informationen zu den Vergabeunterlagen (Bieterfragen) und zum Anschreiben bis spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist zu erteilen.Damit können Bieterfragen bis spätestens zum 23.12.2014 angefordert werden. Ausländische Unternehmen haben gleichwertige gültige Bescheinigungen/Erklärungen ihres Herkunftslandes einzureichen, die dem Sinn der geforderten Unterlagen entsprechen. Angebot und Unterlagen sind in deutscher Sprache einzureichen.
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Bekanntmachungs-ID: CXP9YM0YB2N.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft und Energie
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Postort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: poststelle@mwe.brandenburg.de 📧
Telefon: +49 3318661610 📞
Internetadresse: http://www.mwe.brandenburg.de 🌏
Fax: +49 3318661652 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
101 a GWB Informations- und Wartepflicht:
„(1) Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach den Sätzen 1 und 2 geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
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§ 101b GWB Unwirksamkeit:
1. gegen § 101a verstoßen hat oder
2. einen öffentlichen Auftrag unmittelbar an ein Unternehmen erteilt, ohne andere Unternehmen am Vergabeverfahren zu beteiligen und ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren nach Absatz 2 festgestellt worden ist.
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(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union“.
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§ 107 GWB Einleitung, Antrag:
„(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein,
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht,
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(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2. § 101a Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Hinweis: Nach der Rechtsprechung der Nachprüfungsinstanzen ist eine mehr als 14 Tage nach Kenntnis eines behaupteten Vergaberechtsverstoßes erhobene Rüge nicht mehr unverzüglich gem. § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB.
Quelle: OJS 2014/S 220-389317 (2014-11-11)