Strom- bzw. Ökostrombelieferung in unterschiedlichen Mengenanteilen an die genannten Kommunen und Verbände in zwei Losen: Los 1: 27 lastganggemessene Abnahmestellen der Kommunen Dossenheim, Heddesheim, Hirschberg, Ladenburg und Schriesheim sowie des Abwasserverbandes Oberer Landgraben, der Gruppenwasserversorgung Obere Bergstraße, des Schulverbandes Nördliche Badische Bergstraße und des Wassergewinnungsverbandes Lobdengau. Los 2: 670 nicht lastganggemessene Abnahmestellen (Tarif- und Heizstromabnahmestellen sowie Straßenbeleuchtung) der Kommunen Dossenheim, Heddesheim, Hemsbach, Hirschberg, Ilvesheim, Ladenburg, Laudenbach und Schriesheim sowie des Abwasserverbandes Oberer Landgraben und der Gruppenwasserversorgung Obere Bergstraße.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-02-06.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2014-12-17.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2014-12-17) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Elektrizität
Menge oder Umfang:
Die bezogene elektrische Arbeit der hier beschriebenen Entnahmepunkte betrug im Jahr 2013 bzw. in den letzten bekannten zwölf aufeinanderfolgenden Verbrauchsmonaten für Los 1 5 487 MWh und für Los 2 ca. 7 724 MWh.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Elektrizität📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für ein oder mehrere Los(e)
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Klimaschutz- und Energieberatungsagentur Heidelberg-Rhein-Neckar-Kreis gGmbH (KliBA)
Postanschrift: Wieblinger Weg 21
Postleitzahl: 69123
Postort: Heidelberg
Kontakt
Internetadresse: http://www.kliba-heidelberg.de🌏
E-Mail: info@kliba-heidelberg.de📧
Telefon: +49 6221998750📞
Fax: +49 6221603813 📠
Name, Adressen und Kontaktstellen: Gemeinde Dossenheim, Gemeinde Heddesheim, Stadt Hemsbach, Gemeinde Hirschberg, Gemeinde Ilvesheim, Stadt Ladenburg, Gemeinde Laudenbach, Stadt Schriesheim, Abwasserverband Oberer Landgraben, Gruppenwasserversorgung Obere Bergstraße, Schulverband Nördliche Badische Bergstraße und den Wassergewinnungsverband Lobdengau
nachr. HAD-Ref. : 5388/6
nachr. V-Nr/AKZ: 6-06-06-008.
Name, Adressen und Kontaktstellen: Gemeinde Dossenheim, Gemeinde Heddesheim, Stadt Hemsbach, Gemeinde Hirschberg, Gemeinde Ilvesheim, Stadt Ladenburg, Gemeinde Laudenbach, Stadt Schriesheim, Abwasserverband Oberer Landgraben, Gruppenwasserversorgung Obere Bergstraße, Schulverband Nördliche Badische Bergstraße und den Wassergewinnungsverband Lobdengau
nachr. HAD-Ref. : 5388/6
nachr. V-Nr/AKZ: 6-06-06-008.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Strom- bzw. Ökostrombelieferung in unterschiedlichen Mengenanteilen an die genannten Kommunen und Verbände in zwei Losen:
Los 1: 27 lastganggemessene Abnahmestellen der Kommunen Dossenheim, Heddesheim, Hirschberg, Ladenburg und Schriesheim sowie des Abwasserverbandes Oberer Landgraben, der Gruppenwasserversorgung Obere Bergstraße, des Schulverbandes Nördliche Badische Bergstraße und des Wassergewinnungsverbandes Lobdengau.
Los 1: 27 lastganggemessene Abnahmestellen der Kommunen Dossenheim, Heddesheim, Hirschberg, Ladenburg und Schriesheim sowie des Abwasserverbandes Oberer Landgraben, der Gruppenwasserversorgung Obere Bergstraße, des Schulverbandes Nördliche Badische Bergstraße und des Wassergewinnungsverbandes Lobdengau.
Los 2: 670 nicht lastganggemessene Abnahmestellen (Tarif- und Heizstromabnahmestellen sowie Straßenbeleuchtung) der Kommunen Dossenheim, Heddesheim, Hemsbach, Hirschberg, Ilvesheim, Ladenburg, Laudenbach und Schriesheim sowie des Abwasserverbandes Oberer Landgraben und der Gruppenwasserversorgung Obere Bergstraße.
Los 2: 670 nicht lastganggemessene Abnahmestellen (Tarif- und Heizstromabnahmestellen sowie Straßenbeleuchtung) der Kommunen Dossenheim, Heddesheim, Hemsbach, Hirschberg, Ilvesheim, Ladenburg, Laudenbach und Schriesheim sowie des Abwasserverbandes Oberer Landgraben und der Gruppenwasserversorgung Obere Bergstraße.
Losnummer: 1
Bezeichnung des Loses: Strom- bzw. Ökostrombelieferung für lastganggemessene Abnahmestellen
Kurze Beschreibung:
Strom- bzw. Ökostrombelieferung für 17 lastganggemessene Abnahmestellen der Kommunen Heddesheim, Hirschberg, Ladenburg und Schriesheim sowie der Gruppenwasserversorgung Obere Bergstraße, des Schulverbandes Nördliche Badische Bergstraße und des Wassergewinnungsverbandes Lobdengau.
Strom- bzw. Ökostrombelieferung für 17 lastganggemessene Abnahmestellen der Kommunen Heddesheim, Hirschberg, Ladenburg und Schriesheim sowie der Gruppenwasserversorgung Obere Bergstraße, des Schulverbandes Nördliche Badische Bergstraße und des Wassergewinnungsverbandes Lobdengau.
Menge oder Umfang: 5 487 MWh bezogen auf den Referenzzeitraum.
Zusätzliche Angaben zu den Losen:
Die einzelnen Kommunen und Verbände werden die Aufträge voneinander getrennt und, sofern eine Teilnahme an beiden Losen stattfindet, losweise vergeben. Die Verträge verlängern sich bis zu zweimal jeweils um ein Jahr, wenn sie nicht von einem der Vertragspartner spätestens 6 Monate vor Ablauf in schriftlicher Form gekündigt werden. Die Verträge enden nach einer Laufzeit von 4 Jahren, ohne dass es einer gesonderten Kündigung…
… bedarf.Abweichend von den vorgenannten Terminen und Laufzeiten ist der Lieferbeginn der Abnahmestellen von der Gruppenwasserversorgung Obere Bergstrasse der 1.4.2016 um 0:00 Uhr bei einer anfänglichen Laufzeit von einem Jahr und einer bis zu zweimaligen Verlängerung um jeweils ein Jahr, wenn die Abnahmestellen nicht von einem der Vertragspartner spätestens 6 Monate vor Ablauf in schriftlicher Form gekündigt werden. Der Vertrag mit der Gruppenwasserversorgung Obere Bergstraße endet nach einer Laufzeit von drei Jahren, ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf.Die Kommunen Dossenheim, Hemsbach, Ilvesheim und Laudenbach sowie der Abwasserverband Oberer Landgraben nehmen nicht an Los 1 teil.
… bedarf.
Abweichend von den vorgenannten Terminen und Laufzeiten ist der Lieferbeginn der Abnahmestellen von der Gruppenwasserversorgung Obere Bergstrasse der 1.4.2016 um 0:00 Uhr bei einer anfänglichen Laufzeit von einem Jahr und einer bis zu zweimaligen Verlängerung um jeweils ein Jahr, wenn die Abnahmestellen nicht von einem der Vertragspartner spätestens 6 Monate vor Ablauf in schriftlicher Form gekündigt werden. Der Vertrag mit der Gruppenwasserversorgung Obere Bergstraße endet nach einer Laufzeit von drei Jahren, ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf.
Abweichend von den vorgenannten Terminen und Laufzeiten ist der Lieferbeginn der Abnahmestellen von der Gruppenwasserversorgung Obere Bergstrasse der 1.4.2016 um 0:00 Uhr bei einer anfänglichen Laufzeit von einem Jahr und einer bis zu zweimaligen Verlängerung um jeweils ein Jahr, wenn die Abnahmestellen nicht von einem der Vertragspartner spätestens 6 Monate vor Ablauf in schriftlicher Form gekündigt werden. Der Vertrag mit der Gruppenwasserversorgung Obere Bergstraße endet nach einer Laufzeit von drei Jahren, ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf.
Die Kommunen Dossenheim, Hemsbach, Ilvesheim und Laudenbach sowie der Abwasserverband Oberer Landgraben nehmen nicht an Los 1 teil.
Losnummer: 2
Bezeichnung des Loses: Strom- bzw. Ökostrombelieferung für nicht lastganggemessene Abnahmestellen
Kurze Beschreibung:
Strom- bzw. Ökostrombelieferung von 681 nicht lastganggemessene Abnahmestellen (427 Tarif- und Heizstromabnahmestellen sowie 254 Straßenbeleuchtungsabnahmestellen) der Kommunen Dossenheim, Heddesheim, Hemsbach, Hirschberg, Ilvesheim, Ladenburg und Laudenbach und Schriesheim sowie des Abwasserverbandes Oberer Landgraben, der Gruppenwasserversorgung Obere Bergstraße und des Schulverbandes Nördliche Badische Bergstraße.
Strom- bzw. Ökostrombelieferung von 681 nicht lastganggemessene Abnahmestellen (427 Tarif- und Heizstromabnahmestellen sowie 254 Straßenbeleuchtungsabnahmestellen) der Kommunen Dossenheim, Heddesheim, Hemsbach, Hirschberg, Ilvesheim, Ladenburg und Laudenbach und Schriesheim sowie des Abwasserverbandes Oberer Landgraben, der Gruppenwasserversorgung Obere Bergstraße und des Schulverbandes Nördliche Badische Bergstraße.
Menge oder Umfang: Tarif- und Heizstromabnahmestellen: 3 755 MWh pro Jahr bezogen auf den Referenzzeitraum;Straßenbeleuchtungsabnahmestellen: 3 969 MWh pro Jahr bezogen auf den Referenzzeitraum;Summe: 7 724 MWh pro Jahr bezogen auf den Referenzzeitraum.
Tarif- und Heizstromabnahmestellen: 3 755 MWh pro Jahr bezogen auf den Referenzzeitraum;
Straßenbeleuchtungsabnahmestellen: 3 969 MWh pro Jahr bezogen auf den Referenzzeitraum;
Summe: 7 724 MWh pro Jahr bezogen auf den Referenzzeitraum.
Zusätzliche Angaben zu den Losen:
Die einzelnen Kommunen und Verbände werden die Aufträge getrennt voneinander und, sofern eine Teilnahmean beiden Losen stattfindet, losweise vergeben. Die Verträge verlängern sich bis zu zweimal jeweils um ein Jahr, wenn sie nicht von einem der Vertragspartner spätestens 6 Monate vor Ablauf in schriftlicher Formgekündigt werden. Die Verträge enden nach einer Laufzeit von 4 Jahren, ohne dass es einer gesonderten Kündigung…
… bedarf.Abweichend von den vorgenannten Terminen und Laufzeiten ist der Lieferbeginn der Abnahmestellen von der Gruppenwasserversorgung Obere Bergstrasse der 1.4.2016 um 0:00 Uhr bei einer anfänglichen Laufzeit von einem Jahr und einer bis zu zweimaligen Verlängerung um jeweils ein Jahr, wenn die Abnahmestellen nicht von einem der Vertragspartner spätestens sechs Monate vor Ablauf in schriftlicher Form gekündigt werden. Der Vertrag mit der Gruppenwasserversorgung Obere Bergstraße endet nach einer Laufzeit von drei Jahren, ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf.Eine Eintarif-Abnahmestelle der Gemeinde Dossenheim ist zum Zeitpunkt der Veröffentlichung der Ausschreibung noch nicht in Betrieb. Eine Zählpunktbezeichnung ist noch nicht bekannt. Der Jahresverbrauch wird mit 2 000 kWh geschätzt.Der Wassergewinnungsverband Lobdengau nimmt nicht an Los 2 teil.
… bedarf.
Abweichend von den vorgenannten Terminen und Laufzeiten ist der Lieferbeginn der Abnahmestellen von der Gruppenwasserversorgung Obere Bergstrasse der 1.4.2016 um 0:00 Uhr bei einer anfänglichen Laufzeit von einem Jahr und einer bis zu zweimaligen Verlängerung um jeweils ein Jahr, wenn die Abnahmestellen nicht von einem der Vertragspartner spätestens sechs Monate vor Ablauf in schriftlicher Form gekündigt werden. Der Vertrag mit der Gruppenwasserversorgung Obere Bergstraße endet nach einer Laufzeit von drei Jahren, ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf.
Abweichend von den vorgenannten Terminen und Laufzeiten ist der Lieferbeginn der Abnahmestellen von der Gruppenwasserversorgung Obere Bergstrasse der 1.4.2016 um 0:00 Uhr bei einer anfänglichen Laufzeit von einem Jahr und einer bis zu zweimaligen Verlängerung um jeweils ein Jahr, wenn die Abnahmestellen nicht von einem der Vertragspartner spätestens sechs Monate vor Ablauf in schriftlicher Form gekündigt werden. Der Vertrag mit der Gruppenwasserversorgung Obere Bergstraße endet nach einer Laufzeit von drei Jahren, ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf.
Eine Eintarif-Abnahmestelle der Gemeinde Dossenheim ist zum Zeitpunkt der Veröffentlichung der Ausschreibung noch nicht in Betrieb. Eine Zählpunktbezeichnung ist noch nicht bekannt. Der Jahresverbrauch wird mit 2 000 kWh geschätzt.
Der Wassergewinnungsverband Lobdengau nimmt nicht an Los 2 teil.
Es werden Varianten akzeptiert ✅
Zahl der möglichen Verlängerungen: 2
Referenznummer: 6-06-06-008
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Rhein-Neckar-Kreis.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Der Bieter muss den Nachweis erbringen, dass er in seiner technischen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit sowie seiner Fachkunde und Zuverlässigkeit den Anforderungen genügt, die an die Versorgung der Einrichtungen einer Kommune mit Elektrizität üblicherweise gestellt werden. Dies sollte durch geeignete Unterlagen, beispielsweise durch aussagekräftige Daten zu den in den letzten zwei Geschäftsjahren erbrachten Leistungen bei der Elektrizitätsversorgung von Endkunden mit Leistungsumfang und Leistungszeit sowie durch Vorlage von Jahresabschlüssen (Bilanz, GuV) für die vergangenen zwei Geschäftsjahre nachgewiesen werden. Hat der Bieter entsprechende Informationen auf seiner eigenen Homepage im Internet frei zugänglich veröffentlicht, ersetzt der Hinweis auf die entsprechende Internetseite die Vorlage der zuvor genannten Nachweise.
Der Bieter muss den Nachweis erbringen, dass er in seiner technischen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit sowie seiner Fachkunde und Zuverlässigkeit den Anforderungen genügt, die an die Versorgung der Einrichtungen einer Kommune mit Elektrizität üblicherweise gestellt werden. Dies sollte durch geeignete Unterlagen, beispielsweise durch aussagekräftige Daten zu den in den letzten zwei Geschäftsjahren erbrachten Leistungen bei der Elektrizitätsversorgung von Endkunden mit Leistungsumfang und Leistungszeit sowie durch Vorlage von Jahresabschlüssen (Bilanz, GuV) für die vergangenen zwei Geschäftsjahre nachgewiesen werden. Hat der Bieter entsprechende Informationen auf seiner eigenen Homepage im Internet frei zugänglich veröffentlicht, ersetzt der Hinweis auf die entsprechende Internetseite die Vorlage der zuvor genannten Nachweise.
Der Bieter muss entsprechend § 6 EG VOL/A Abschnitt 2, Ziffer 6 a) bis e) in jedem Fall bestätigen, dass:
— über sein Vermögen kein Insolvenz- oder ähnliches Verfahren eröffnet oder zur Eröffnung beantragt wurde, oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt wurde,
— er sich nicht in Liquidation befindet,
— er nachweislich keine schwere Verfehlung begangen hat, die seine Zuverlässigkeit in Frage stellen könnte,
— er die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat,
— er im Vergabeverfahren keine vorsätzlich unzutreffende Erklärungen in Bezug auf Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit abgegeben hat.
Nur bei Vorliegen dieser Mindestvoraussetzungen wird das Angebot des Bieters in die weitere Wertung einbezogen; sollten die Mindestvoraussetzungen nicht vorliegen, wird das Angebot ausgeschlossen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Wie III.2.1).
Technische und berufliche Fähigkeiten: Wie III.2.1).
Auftragsausführung
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Die Abrechnung der Stromlieferungen für die Abnahmestellen des Loses 1 erfolgt entsprechend der Aufstellung auf der beigelegten CD monatlich. Die Abrechnung für die Abnahmestellen des Loses 2 erfolgt jährlich zum 31. Dezember eines Jahres. Bei jährlicher Rechnungsstellung ist das Erheben von monatlichen, viertel- oder halbjährlichen Abschlägen in angemessener Höhe zulässig. Andere Modalitäten der Vorauszahlung sind nicht zulässig. Es ist für jede Abnahmestelle eine gesonderte Abrechnung zu erstellen. Die Abrechnung mittels einer Sammelrechnung für Abnahmestellen einzelner oder aller Lose eines Kunden ist nicht zulässig. Rechnungsempfänger können unterschiedliche Adressaten der einzelnen Kunden sein; gibt es mehrere Rechnungsadressaten, wird der jeweilige Rechnungsadressat für die einzelnen Abnahmestellen bei Vertragsabschluss mitgeteilt. Die Rechnungen sind den Kunden zeitnah zur Zählerablesung zuzusenden. Die Monatsrechnungen sind jeweils am 15. des Folgemonats und die Jahresrechnungen sind am 15. des dem Abrechnungsjahr folgenden Monats fällig, es sei denn, die Rechnung wird nicht 8 Tage vor Fälligkeit zugestellt. Eine verbindliche Festlegung des Kunden auf ein Lastschrifteinzugsverfahren ist nicht zulässig.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln
Die Abrechnung der Stromlieferungen für die Abnahmestellen des Loses 1 erfolgt entsprechend der Aufstellung auf der beigelegten CD monatlich. Die Abrechnung für die Abnahmestellen des Loses 2 erfolgt jährlich zum 31. Dezember eines Jahres. Bei jährlicher Rechnungsstellung ist das Erheben von monatlichen, viertel- oder halbjährlichen Abschlägen in angemessener Höhe zulässig. Andere Modalitäten der Vorauszahlung sind nicht zulässig. Es ist für jede Abnahmestelle eine gesonderte Abrechnung zu erstellen. Die Abrechnung mittels einer Sammelrechnung für Abnahmestellen einzelner oder aller Lose eines Kunden ist nicht zulässig. Rechnungsempfänger können unterschiedliche Adressaten der einzelnen Kunden sein; gibt es mehrere Rechnungsadressaten, wird der jeweilige Rechnungsadressat für die einzelnen Abnahmestellen bei Vertragsabschluss mitgeteilt. Die Rechnungen sind den Kunden zeitnah zur Zählerablesung zuzusenden. Die Monatsrechnungen sind jeweils am 15. des Folgemonats und die Jahresrechnungen sind am 15. des dem Abrechnungsjahr folgenden Monats fällig, es sei denn, die Rechnung wird nicht 8 Tage vor Fälligkeit zugestellt. Eine verbindliche Festlegung des Kunden auf ein Lastschrifteinzugsverfahren ist nicht zulässig.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter.
Verfahren
Zahlungsweise für die Unterlagen:
Der Betrag ist vorab zu überweisen an die Klimaschutz- und Energie-Beratungsagentur Heidelberg-Rhein-Neckar-Kreis gGmbH bei der Sparkasse Heidelberg, IBAN: DE03672500200000038270, BIC: SOLADES1HDB
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2015-03-10 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Name: siehe I. 1)
Referenz Daten
Datum des Beginns: 2015-04-01 📅
Datum des Endes: 2017-03-31 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 6-06-06-008
Zusätzliche Informationen
Name, Adressen und Kontaktstellen: Gemeinde Dossenheim, Gemeinde Heddesheim, Stadt Hemsbach, Gemeinde Hirschberg, Gemeinde Ilvesheim, Stadt Ladenburg, Gemeinde Laudenbach, Stadt Schriesheim, Abwasserverband Oberer Landgraben, Gruppenwasserversorgung Obere Bergstraße, Schulverband Nördliche Badische Bergstraße und den Wassergewinnungsverband Lobdengau
Name, Adressen und Kontaktstellen: Gemeinde Dossenheim, Gemeinde Heddesheim, Stadt Hemsbach, Gemeinde Hirschberg, Gemeinde Ilvesheim, Stadt Ladenburg, Gemeinde Laudenbach, Stadt Schriesheim, Abwasserverband Oberer Landgraben, Gruppenwasserversorgung Obere Bergstraße, Schulverband Nördliche Badische Bergstraße und den Wassergewinnungsverband Lobdengau
nachr. HAD-Ref. : 5388/6
nachr. V-Nr/AKZ: 6-06-06-008.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg
Postanschrift: Karl-Friedrich-Straße 17
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76133
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 7219264049📞
Fax: +49 7219263985 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen.
Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Postanschrift: Karl-Friedrich-Str. 17
Quelle: OJS 2014/S 246-433826 (2014-12-17)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2015-03-26) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 876 837,23 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Name, Adressen und Kontaktstellen: Gemeinde Dossenheim, Gemeinde Heddesheim, Stadt Hemsbach, Gemeinde Hirschberg, Gemeinde Ilvesheim, Stadt Ladenburg, Gemeinde Laudenbach, Stadt Schriesheim, Abwasserverband Oberer Landgraben, Gruppenwasserversorgung Obere Bergstraße, Schulverband Nördliche Badische Bergstraße und den Wassergewinnungsverband Lobdengau.
Nachr. HAD-Ref.: 5388/11.
Nachr. V-Nr/AKZ: 6-06-06-008.
Name, Adressen und Kontaktstellen: Gemeinde Dossenheim, Gemeinde Heddesheim, Stadt Hemsbach, Gemeinde Hirschberg, Gemeinde Ilvesheim, Stadt Ladenburg, Gemeinde Laudenbach, Stadt Schriesheim, Abwasserverband Oberer Landgraben, Gruppenwasserversorgung Obere Bergstraße, Schulverband Nördliche Badische Bergstraße und den Wassergewinnungsverband Lobdengau.
Nachr. HAD-Ref.: 5388/11.
Nachr. V-Nr/AKZ: 6-06-06-008.
Auftragsvergabe
1️⃣
Datum des Vertragsabschlusses: 2015-03-10 📅
Name: Energie Vertrieb Deutschland EVD GmbH
Postanschrift: Christoph-Probst-Weg 4
Postort: Hamburg
Postleitzahl: 20251
Land: Deutschland 🇩🇪
Internetadresse: http://www.energiedeutschland.de/🌏