Das Vorhaben dient der Umsetzung des Dialogprozesses. An ihm sollen die Akteure der Energiewende mitwirken. Dies sind insbesondere Branchenvertreter der Energiewirtschaft, Netzbetreiber, Stadtwerke, Vertreter von Ländern und Kommunen, der Umweltverbände sowie von Wissenschaft und Forschung. Der Austausch ist thematisch in 2 Schwerpunkte unterteilt: (1) Versorgungssicherheit: Bei Umsetzung der Energiewende nach den Zielen des Energiekonzepts der Bundesregierung ist Versorgungssicherheit konstant zu gewährleisten. Ziel ist es, zusammen mit relevanten Akteuren aus Wissenschaft, Energiewirtschaft und -politik den aktuellen Handlungsbedarf zu konkretisieren und mögliche Schritte zur Gewährleistung der Versorgungssicherheit zu bewerten. (2) Gewährleistung eines effizienten Stromversorgungssystems: Damit langfristig eine effizientes Gesamtsystem gewährleistet wird, muss das Zusammenspiel von erneuerbaren und konventionellen Energien und der Nachfrageseite durch die notwendigen flankierenden beziehungsweise komplementären Rahmenbedingungen gewährleistet sein. Zusammen mit relevanten Akteuren sollen mögliche Hemmnisse, Sonderregelungen und Fehlanreize, welche die Marktintegration erneuerbarer Energien behindern, identifiziert und diskutiert werden. Dabei sind auch die Wirkungen dieser Vorschläge auf Kosten/Preise, Versorgungs- und Systemsicherheit sowie Umwelt- und Klimaschutz zu berücksichtigen. Vorgesehen sind Dialogforen zu verschiedenen Themenschwerpunkten mit Vertretern des oben genannten Teilnehmerspektrums in enger Kooperation mit der Auftraggeberin. Ferner sollen Aktivitäten und Erkenntnisse des Projekts der Öffentlichkeit vorgestellt werden. Parallel zu diesem Projekt werden verschiedene weitere wissenschaftliche Vorhaben zum Thema Versorgungssicherheit und Gewährleistung eines effizienten Stromversorgungssystems durch die Auftraggeberin durchgeführt beziehungsweise ausgeschrieben. Inhaltlich umfassen diese Vorhaben einzelne Fragestellungen und einzelne Themenkomplexe wie die Analyse grundlegender Fragestellungen, die Bewertung der Notwendigkeit von Regulierungseingriffen, die Vorstellung von Lösungskonzepten und die Bewertung von möglichen Lösungsansätzen. Die Ergebnisse, auch Zwischenergebnisse, dieser Vorhaben sind aufzugreifen und zu verwerten, um Doppelarbeit zu vermeiden und so weit als möglich Synergien durch Kooperation zu ermöglichen. Umgekehrt sollen die Ergebnisse aus den Dialogforen in die fachliche Arbeit im Rahmen der genannten Vorhaben zurückgespeist werden. Die dafür benötigten Kontaktdaten zu den Vorhaben werden durch die Auftraggeberin zur Verfügung gestellt. Der Auftrag beinhaltet folgende Arbeitspakete: Arbeitspaket 1 Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung von Gesprächsrunden, Workshops und Dialogforen, Arbeitspaket 2 Weitere Leistungen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2014-09-23.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2014-08-08.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2014-08-08) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Beratung im Bereich Forschung und Entwicklung
Menge oder Umfang:
Die durchzuführende Ausschreibung umfasst 2 Arbeitspakete:Arbeitspaket 1 Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung von Gesprächsrunden, Workshops und Dialogforen,Arbeitspaket 2 Weitere Leistungen.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Beratung im Bereich Forschung und Entwicklung📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi)
Postanschrift: Scharnhorststr. 34-37
Postleitzahl: 10115
Postort: Berlin
Kontakt
Internetadresse: http://www.bmwi.de🌏
E-Mail: s.tobian@fz-juelich.de📧
Mit der Abgabe seines Angebotes unterliegt der Bieter auch den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote gemäß § 22 EG VOL/A.
Weitere Bedingungen insbesondere Vorgaben zur Einreichung von Angeboten, sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen, die bei der Vergabestelle elektronisch per E-Mail angefordert werden können. Die Vergabestelle versendet die Vergabeunterlagen auf dem Postweg innerhalb von 6 Tagen nach Eingang der Anforderung.
Zusätzliche Auskünfte über die Vergabeunterlagen und das Anschreiben sind schriftlich oder per E-Mail an die Vergabestelle unter Angabe der Absenderadresse (E-Mail), zu richten. Die Vergabestelle wird allen bekannten Interessenten die Auskünfte schnellstmöglich, spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist per Post sowie vorab per E-Mail erteilen. Nach diesem Termin ist die Möglichkeit der Auskunftserteilung nicht mehr gegeben. Daher bitten wir darum, die Nachfragen spätestens bis zum 12.9.2014 zu stellen.
Mit der Abgabe seines Angebotes unterliegt der Bieter auch den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote gemäß § 22 EG VOL/A.
Weitere Bedingungen insbesondere Vorgaben zur Einreichung von Angeboten, sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen, die bei der Vergabestelle elektronisch per E-Mail angefordert werden können. Die Vergabestelle versendet die Vergabeunterlagen auf dem Postweg innerhalb von 6 Tagen nach Eingang der Anforderung.
Zusätzliche Auskünfte über die Vergabeunterlagen und das Anschreiben sind schriftlich oder per E-Mail an die Vergabestelle unter Angabe der Absenderadresse (E-Mail), zu richten. Die Vergabestelle wird allen bekannten Interessenten die Auskünfte schnellstmöglich, spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist per Post sowie vorab per E-Mail erteilen. Nach diesem Termin ist die Möglichkeit der Auskunftserteilung nicht mehr gegeben. Daher bitten wir darum, die Nachfragen spätestens bis zum 12.9.2014 zu stellen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Das Vorhaben dient der Umsetzung des Dialogprozesses. An ihm sollen die Akteure der Energiewende mitwirken. Dies sind insbesondere Branchenvertreter der Energiewirtschaft, Netzbetreiber, Stadtwerke, Vertreter von Ländern und Kommunen, der Umweltverbände sowie von Wissenschaft und Forschung. Der Austausch ist thematisch in 2 Schwerpunkte unterteilt:
Das Vorhaben dient der Umsetzung des Dialogprozesses. An ihm sollen die Akteure der Energiewende mitwirken. Dies sind insbesondere Branchenvertreter der Energiewirtschaft, Netzbetreiber, Stadtwerke, Vertreter von Ländern und Kommunen, der Umweltverbände sowie von Wissenschaft und Forschung. Der Austausch ist thematisch in 2 Schwerpunkte unterteilt:
(1) Versorgungssicherheit: Bei Umsetzung der Energiewende nach den Zielen des Energiekonzepts der Bundesregierung ist Versorgungssicherheit konstant zu gewährleisten. Ziel ist es, zusammen mit relevanten Akteuren aus Wissenschaft, Energiewirtschaft und -politik den aktuellen Handlungsbedarf zu konkretisieren und mögliche Schritte zur Gewährleistung der Versorgungssicherheit zu bewerten.
(1) Versorgungssicherheit: Bei Umsetzung der Energiewende nach den Zielen des Energiekonzepts der Bundesregierung ist Versorgungssicherheit konstant zu gewährleisten. Ziel ist es, zusammen mit relevanten Akteuren aus Wissenschaft, Energiewirtschaft und -politik den aktuellen Handlungsbedarf zu konkretisieren und mögliche Schritte zur Gewährleistung der Versorgungssicherheit zu bewerten.
(2) Gewährleistung eines effizienten Stromversorgungssystems: Damit langfristig eine effizientes Gesamtsystem gewährleistet wird, muss das Zusammenspiel von erneuerbaren und konventionellen Energien und der Nachfrageseite durch die notwendigen flankierenden beziehungsweise komplementären Rahmenbedingungen gewährleistet sein. Zusammen mit relevanten Akteuren sollen mögliche Hemmnisse, Sonderregelungen und Fehlanreize, welche die Marktintegration erneuerbarer Energien behindern, identifiziert und diskutiert werden. Dabei sind auch die Wirkungen dieser Vorschläge auf Kosten/Preise, Versorgungs- und Systemsicherheit sowie Umwelt- und Klimaschutz zu berücksichtigen.
(2) Gewährleistung eines effizienten Stromversorgungssystems: Damit langfristig eine effizientes Gesamtsystem gewährleistet wird, muss das Zusammenspiel von erneuerbaren und konventionellen Energien und der Nachfrageseite durch die notwendigen flankierenden beziehungsweise komplementären Rahmenbedingungen gewährleistet sein. Zusammen mit relevanten Akteuren sollen mögliche Hemmnisse, Sonderregelungen und Fehlanreize, welche die Marktintegration erneuerbarer Energien behindern, identifiziert und diskutiert werden. Dabei sind auch die Wirkungen dieser Vorschläge auf Kosten/Preise, Versorgungs- und Systemsicherheit sowie Umwelt- und Klimaschutz zu berücksichtigen.
Vorgesehen sind Dialogforen zu verschiedenen Themenschwerpunkten mit Vertretern des oben genannten Teilnehmerspektrums in enger Kooperation mit der Auftraggeberin. Ferner sollen Aktivitäten und Erkenntnisse des Projekts der Öffentlichkeit vorgestellt werden.
Vorgesehen sind Dialogforen zu verschiedenen Themenschwerpunkten mit Vertretern des oben genannten Teilnehmerspektrums in enger Kooperation mit der Auftraggeberin. Ferner sollen Aktivitäten und Erkenntnisse des Projekts der Öffentlichkeit vorgestellt werden.
Parallel zu diesem Projekt werden verschiedene weitere wissenschaftliche Vorhaben zum Thema Versorgungssicherheit und Gewährleistung eines effizienten Stromversorgungssystems durch die Auftraggeberin durchgeführt beziehungsweise ausgeschrieben. Inhaltlich umfassen diese Vorhaben einzelne Fragestellungen und einzelne Themenkomplexe wie die Analyse grundlegender Fragestellungen, die Bewertung der Notwendigkeit von Regulierungseingriffen, die Vorstellung von Lösungskonzepten und die Bewertung von möglichen Lösungsansätzen. Die Ergebnisse, auch Zwischenergebnisse, dieser Vorhaben sind aufzugreifen und zu verwerten, um Doppelarbeit zu vermeiden und so weit als möglich Synergien durch Kooperation zu ermöglichen. Umgekehrt sollen die Ergebnisse aus den Dialogforen in die fachliche Arbeit im Rahmen der genannten Vorhaben zurückgespeist werden. Die dafür benötigten Kontaktdaten zu den Vorhaben werden durch die Auftraggeberin zur Verfügung gestellt.
Parallel zu diesem Projekt werden verschiedene weitere wissenschaftliche Vorhaben zum Thema Versorgungssicherheit und Gewährleistung eines effizienten Stromversorgungssystems durch die Auftraggeberin durchgeführt beziehungsweise ausgeschrieben. Inhaltlich umfassen diese Vorhaben einzelne Fragestellungen und einzelne Themenkomplexe wie die Analyse grundlegender Fragestellungen, die Bewertung der Notwendigkeit von Regulierungseingriffen, die Vorstellung von Lösungskonzepten und die Bewertung von möglichen Lösungsansätzen. Die Ergebnisse, auch Zwischenergebnisse, dieser Vorhaben sind aufzugreifen und zu verwerten, um Doppelarbeit zu vermeiden und so weit als möglich Synergien durch Kooperation zu ermöglichen. Umgekehrt sollen die Ergebnisse aus den Dialogforen in die fachliche Arbeit im Rahmen der genannten Vorhaben zurückgespeist werden. Die dafür benötigten Kontaktdaten zu den Vorhaben werden durch die Auftraggeberin zur Verfügung gestellt.
Der Auftrag beinhaltet folgende Arbeitspakete:
Arbeitspaket 1 Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung von Gesprächsrunden, Workshops und Dialogforen,
Arbeitspaket 2 Weitere Leistungen.
Menge oder Umfang:
Die durchzuführende Ausschreibung umfasst 2 Arbeitspakete:
Arbeitspaket 1 Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung von Gesprächsrunden, Workshops und Dialogforen,
Arbeitspaket 2 Weitere Leistungen.
Dauer: 30 Monate Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Standort des Auftragnehmers, des Auftraggebers und weitere Orte in Deutschland.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Der Bieter soll nachweisbar in der Lage sein, die verlangten Aufgaben fachkundig, leistungsfähig und zuverlässig im vertraglich festgesetzten Zeitraum durchzuführen.
Zur Bewertung der Eignung sind die im Folgenden genannten Unterlagen in Form von Eigenerklärungen mit dem Angebot vorzulegen. Der Auftraggeber behält sich vor, die Richtigkeit der im Angebot abgegebenen Erklärungen durch Vorlage von Nachweisen zu überprüfen.
Zur Bewertung der Eignung sind die im Folgenden genannten Unterlagen in Form von Eigenerklärungen mit dem Angebot vorzulegen. Der Auftraggeber behält sich vor, die Richtigkeit der im Angebot abgegebenen Erklärungen durch Vorlage von Nachweisen zu überprüfen.
Bei Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen zur Abdeckung des gesamten Leistungsspektrums, z. B. in Form einer Bietergemeinschaft oder bei Einsatz eines notwendigen Unterauftragnehmers sind die für die Prüfung der persönlichen Lage sowie der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit erforderlichen Unterlagen für jedes Bietergemeinschaftsmitglied sowie für den notwendigen Unterauftragnehmer und die Nachweise der technischen Leistungsfähigkeit für mindestens ein Mitglied der Bietergemeinschaft bzw. für den notwendigen Unterauftragnehmer vorzulegen. Die technische Leistungsfähigkeit eines Mitglieds/einzelner Mitglieder einer Bietergemeinschaft bzw. eines notwendigen Unterauftragnehmers reicht zur Annahme der Eignung der Bietergemeinschaft/des Bieters nur aus, wenn dieses Mitglied/diese Mitglieder der Bietergemeinschaft/der notwendige Unterauftragnehmer nach der internen Arbeitsverteilung für die Durchführung der jeweiligen Leistung zuständig sein soll/sollen. Die interne Leistungsverteilung ist mit dem Angebot darzulegen, insbesondere wenn entsprechende Nachweise nur für ein Mitglied/einzelne Mitglieder der Bietergemeinschaft/den notwendigen Unterauftragnehmer vorgelegt wird. Wird der Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit durch ein Mitglied/einzelne Mitglieder der Bietergemeinschaft/den notwendigen Unterauftragnehmer erbracht, welche/s/r nach der internen Arbeitsverteilung für diesen Leistungsteil im Rahmen der ausgeschriebene Leistung zuständig ist/sind, wird die Bietergemeinschaft/der Bieter als Ganzes als technisch leistungsfähig angesehen.
Bei Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen zur Abdeckung des gesamten Leistungsspektrums, z. B. in Form einer Bietergemeinschaft oder bei Einsatz eines notwendigen Unterauftragnehmers sind die für die Prüfung der persönlichen Lage sowie der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit erforderlichen Unterlagen für jedes Bietergemeinschaftsmitglied sowie für den notwendigen Unterauftragnehmer und die Nachweise der technischen Leistungsfähigkeit für mindestens ein Mitglied der Bietergemeinschaft bzw. für den notwendigen Unterauftragnehmer vorzulegen. Die technische Leistungsfähigkeit eines Mitglieds/einzelner Mitglieder einer Bietergemeinschaft bzw. eines notwendigen Unterauftragnehmers reicht zur Annahme der Eignung der Bietergemeinschaft/des Bieters nur aus, wenn dieses Mitglied/diese Mitglieder der Bietergemeinschaft/der notwendige Unterauftragnehmer nach der internen Arbeitsverteilung für die Durchführung der jeweiligen Leistung zuständig sein soll/sollen. Die interne Leistungsverteilung ist mit dem Angebot darzulegen, insbesondere wenn entsprechende Nachweise nur für ein Mitglied/einzelne Mitglieder der Bietergemeinschaft/den notwendigen Unterauftragnehmer vorgelegt wird. Wird der Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit durch ein Mitglied/einzelne Mitglieder der Bietergemeinschaft/den notwendigen Unterauftragnehmer erbracht, welche/s/r nach der internen Arbeitsverteilung für diesen Leistungsteil im Rahmen der ausgeschriebene Leistung zuständig ist/sind, wird die Bietergemeinschaft/der Bieter als Ganzes als technisch leistungsfähig angesehen.
Persönliche Lage des Bieters:
— Beschreibung des Anbieters (Organisationsform, Profil, Kompetenzschwerpunkte, vollständige Anschrift, Bankverbindung: IBAN und BIC, Kontaktperson mit Telefon-, Fax-Nummer und E-Mail) und der Partner (Organisationsform, Profil, Kompetenzschwerpunkte, vollständige Anschrift).
— Beschreibung des Anbieters (Organisationsform, Profil, Kompetenzschwerpunkte, vollständige Anschrift, Bankverbindung: IBAN und BIC, Kontaktperson mit Telefon-, Fax-Nummer und E-Mail) und der Partner (Organisationsform, Profil, Kompetenzschwerpunkte, vollständige Anschrift).
— Angaben zum Auftragsverantwortlichen/Projektleiter sowie zu den Personen, die im Falle der Zuschlagserteilung die Leistung erbringen, mit Angabe wer welche Leistung erbringt.
— Soweit es sich um eine Bietergemeinschaft handelt oder der Bieter sich auf die Eignung von Unterauftragnehmern beruft, hat der Bieter anzugeben, welche Leistungsbestandteile von welchem Unternehmen erbracht werden sollen. Dabei ist kenntlich zu machen, welchen Status (Mitglied der Bietergemeinschaft, Unterauftragnehmer) das jeweilige Unternehmen hat.
— Soweit es sich um eine Bietergemeinschaft handelt oder der Bieter sich auf die Eignung von Unterauftragnehmern beruft, hat der Bieter anzugeben, welche Leistungsbestandteile von welchem Unternehmen erbracht werden sollen. Dabei ist kenntlich zu machen, welchen Status (Mitglied der Bietergemeinschaft, Unterauftragnehmer) das jeweilige Unternehmen hat.
— Im Falle des Einsatzes eines Nachunternehmers zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und Fachkunde zur Abdeckung des gesamten Leistungsspektrums (Einsatz eines notwendigen Unterauftragnehmers) ist eine Eigenerklärung über die Zusammenarbeit mit dem notwendigen Unterauftragnehmer im Falle eines Zuschlags mit dem Angebot vorzulegen. In dieser Erklärung ist der notwendigen Unterauftragnehmer zu benennen und es ist eine mit Originalunterschrift versehene Verpflichtungserklärung des notwendigen Unterauftragnehmers vorzulegen, dass dem Bieter im Falle eines Zuschlags die erforderlichen Mittel/Ressourcen des Unterauftragnehmers bei der Erfüllung des Vertrages zur Verfügung stehen. Außerdem sind unterschriebene Angebote bzw. die Kalkulation des vorgesehenen notwendigen Unterauftragnehmers dem Angebot des Bieters beizufügen. (Hierzu sind die Formblätter „Erklärung zur Zusammenarbeit mit einem notwendigen Unterauftragnehmer“ und „Verpflichtungserklärung des notwendigen Unterauftragnehmers“ zu nutzen.)
— Im Falle des Einsatzes eines Nachunternehmers zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und Fachkunde zur Abdeckung des gesamten Leistungsspektrums (Einsatz eines notwendigen Unterauftragnehmers) ist eine Eigenerklärung über die Zusammenarbeit mit dem notwendigen Unterauftragnehmer im Falle eines Zuschlags mit dem Angebot vorzulegen. In dieser Erklärung ist der notwendigen Unterauftragnehmer zu benennen und es ist eine mit Originalunterschrift versehene Verpflichtungserklärung des notwendigen Unterauftragnehmers vorzulegen, dass dem Bieter im Falle eines Zuschlags die erforderlichen Mittel/Ressourcen des Unterauftragnehmers bei der Erfüllung des Vertrages zur Verfügung stehen. Außerdem sind unterschriebene Angebote bzw. die Kalkulation des vorgesehenen notwendigen Unterauftragnehmers dem Angebot des Bieters beizufügen. (Hierzu sind die Formblätter „Erklärung zur Zusammenarbeit mit einem notwendigen Unterauftragnehmer“ und „Verpflichtungserklärung des notwendigen Unterauftragnehmers“ zu nutzen.)
— Im Falle von Bietergemeinschaften sind im Angebot der Name der Bietergemeinschaft, die Mitglieder der Bietergemeinschaft und das geschäfts- und federführende Bietergemeinschaftsmitglied zu benennen. Mit dem Angebot ist außerdem eine von allen Bietergemeinschaftsmitgliedern unterschriebene Erklärung abzugeben, dass im Falle der Auftragserteilung ein Konsortialvertrag geschlossen wird, dass jedes Bietergemeinschaftsmitglied für die vertragsgemäße Ausführung der Leistung als Gesamtschuldner haftet, dass das geschäfts- und federführende Bietergemeinschaftsmitglied als bevollmächtigter Vertreter die aufgeführten Bietergemeinschaftsmitglieder gegenüber der Vergabestelle vertritt und insbesondere berechtigt ist, das Angebot abzugeben sowie mit Wirkung für jedes Mitglied ohne Einschränkung Zahlungen anzunehmen. Es sind außerdem nachvollziehbare Aussagen zur Aufgabenteilung innerhalb der Bietergemeinschaft zu treffen. Bei Angeboten von Bietergemeinschaften ist zu erklären, dass keine unzulässigen wettbewerbsbeschränkenden Abreden getroffen wurden und darzulegen, dass die Zusammenarbeit kartellrechtlich zulässig ist. Das kann z. B. durch Angabe der Gründe erfolgen, die zu der Kooperation geführt haben. (Hierzu ist das Formblatt „Erklärung Bewerber-/Bietergemeinschaft“ zu nutzen.)
— Im Falle von Bietergemeinschaften sind im Angebot der Name der Bietergemeinschaft, die Mitglieder der Bietergemeinschaft und das geschäfts- und federführende Bietergemeinschaftsmitglied zu benennen. Mit dem Angebot ist außerdem eine von allen Bietergemeinschaftsmitgliedern unterschriebene Erklärung abzugeben, dass im Falle der Auftragserteilung ein Konsortialvertrag geschlossen wird, dass jedes Bietergemeinschaftsmitglied für die vertragsgemäße Ausführung der Leistung als Gesamtschuldner haftet, dass das geschäfts- und federführende Bietergemeinschaftsmitglied als bevollmächtigter Vertreter die aufgeführten Bietergemeinschaftsmitglieder gegenüber der Vergabestelle vertritt und insbesondere berechtigt ist, das Angebot abzugeben sowie mit Wirkung für jedes Mitglied ohne Einschränkung Zahlungen anzunehmen. Es sind außerdem nachvollziehbare Aussagen zur Aufgabenteilung innerhalb der Bietergemeinschaft zu treffen. Bei Angeboten von Bietergemeinschaften ist zu erklären, dass keine unzulässigen wettbewerbsbeschränkenden Abreden getroffen wurden und darzulegen, dass die Zusammenarbeit kartellrechtlich zulässig ist. Das kann z. B. durch Angabe der Gründe erfolgen, die zu der Kooperation geführt haben. (Hierzu ist das Formblatt „Erklärung Bewerber-/Bietergemeinschaft“ zu nutzen.)
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— Erklärung mit Originalunterschrift, dass der Bieter und ggf. seine Konsortialpartner/notwendigen Unterauftragnehmer sich nicht in einem Insolvenzverfahren oder einem vergleichbaren gesetzlichen Verfahren befinden und sich das/die Unternehmen nicht in Liquidation befinden. Ferner ist zu bestätigen, dass der Bieter und ggf. seine Kooperationspartner/notwendigen Unterauftragnehmer ihre Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt haben und auch sonst keine Ausschlusstatbestände des § 6 EG Abs. 6 VOL/A bzw. § 6 Abs. 5 VOL/A gegeben sind (hierzu ist das Formblatt „Bietererklärung nach § 6 EG Abs. 6 VOL/A bzw. § 6 Abs. 5 VOL/A“ zu nutzen).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
— Erklärung mit Originalunterschrift, dass der Bieter und ggf. seine Konsortialpartner/notwendigen Unterauftragnehmer sich nicht in einem Insolvenzverfahren oder einem vergleichbaren gesetzlichen Verfahren befinden und sich das/die Unternehmen nicht in Liquidation befinden. Ferner ist zu bestätigen, dass der Bieter und ggf. seine Kooperationspartner/notwendigen Unterauftragnehmer ihre Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt haben und auch sonst keine Ausschlusstatbestände des § 6 EG Abs. 6 VOL/A bzw. § 6 Abs. 5 VOL/A gegeben sind (hierzu ist das Formblatt „Bietererklärung nach § 6 EG Abs. 6 VOL/A bzw. § 6 Abs. 5 VOL/A“ zu nutzen).
— Erklärung mit Originalunterschrift, dass beim Bieter/Konsortialpartner/notwendigen Unterauftragnehmer sämtliche Ausschlusstatbestände des § 6 EG Abs. 4 VOL/A nicht gegeben sind (hierzu ist das Formblatt „Bietererklärung nach § 6 EG Abs. 4 VOL/A“ zu nutzen).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
— Erklärung mit Originalunterschrift, dass beim Bieter/Konsortialpartner/notwendigen Unterauftragnehmer sämtliche Ausschlusstatbestände des § 6 EG Abs. 4 VOL/A nicht gegeben sind (hierzu ist das Formblatt „Bietererklärung nach § 6 EG Abs. 4 VOL/A“ zu nutzen).
— Erklärung über den Gesamtumsatz des Bieters/Konsortialpartners/notwendigen Unterauftragnehmers bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre, getrennt nach Jahren.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Technische Leistungsfähigkeit:
— Darstellung von mit diesem Auftrag vergleichbaren Arbeiten und Referenzaufträgen:
Aussagekräftige Darstellung von Referenzen, die mit dem Ausschreibungsgegenstand vergleichbar sind und nicht älter als 5 Jahre sind. Als geeignete Referenzen gelten vom Bieter/Konsortialpartner/notwendigen Unterauftragnehmer durchgeführte Aufträge bzw. bearbeitete Projekte.
Aussagekräftige Darstellung von Referenzen, die mit dem Ausschreibungsgegenstand vergleichbar sind und nicht älter als 5 Jahre sind. Als geeignete Referenzen gelten vom Bieter/Konsortialpartner/notwendigen Unterauftragnehmer durchgeführte Aufträge bzw. bearbeitete Projekte.
— Nachweise zur Qualifikation des Projektteams und des Projektleiters:
– abschließende Benennung aller vorgesehenen Mitglieder des Projektteams und des Projektleiters,
– Angabe ihrer Qualifikationen (Angaben zum beruflichen Werdegang und Abschluss, Erfahrungen wie z. B. entsprechende Vorarbeiten und Veröffentlichungen).
Insgesamt müssen durch die Referenzen des Bieters und das Projektteam folgende Voraussetzungen/Eignungskriterien erfüllt sein, damit die Referenzen als vergleichbar angesehen werden und die technische Leistungsfähigkeit insgesamt erfüllt ist:
a. Erfahrungen und Kompetenzen in den Bereichen der Energiepolitik und Erneuerbare Energien durch Tätigkeit in Wissenschaft oder Beratung,
b. umfangreiche Erfahrungen im Veranstaltungsmanagement, insbesondere in der Veranstaltung von Dialogprozessen,
c. Erfahrungen in der Moderation von Gesprächsrunden, Workshops oder Dialogforen,
d. federführende Bearbeitung von mindestens einem erfolgreichen Projekt mit fachlich vergleichbaren Projektinhalten in den letzten 3 Jahren,
e. Kenntnisse zur Erstellung von Presse- und Webseitentexten.
Es sind zu den Punkten a, b, c und e jeweils mindestens 2 Referenzen, zum Punkt d mindestens eine Referenz (entweder im Rahmen der Darstellung der Referenzaufträge des Bieters oder im Rahmen der Qualifikation des Projektteams und des Projektleiters) aussagekräftig zu beschreiben. Die Referenzen sind den einzelnen Eignungskriterien zuzuordnen. Bei der Beschreibung der Referenzen sind folgende Angaben erforderlich (eine einfache Auflistung der Referenzen ist nicht ausreichend):
Es sind zu den Punkten a, b, c und e jeweils mindestens 2 Referenzen, zum Punkt d mindestens eine Referenz (entweder im Rahmen der Darstellung der Referenzaufträge des Bieters oder im Rahmen der Qualifikation des Projektteams und des Projektleiters) aussagekräftig zu beschreiben. Die Referenzen sind den einzelnen Eignungskriterien zuzuordnen. Bei der Beschreibung der Referenzen sind folgende Angaben erforderlich (eine einfache Auflistung der Referenzen ist nicht ausreichend):
— Projektbezeichnung,
— Projektinhalt,
— Projektlaufzeit,
— erbrachte Leistungen innerhalb des Projektes,
— Vergleichbarkeit mit dem hier ausgeschriebenem Auftragsgegenstand (ggf. Bezug zum Arbeitspaket/Arbeitsschritt),
— Angabe des Auftraggebers.
Durch das Projektteam müssen außerdem folgende Voraussetzungen/Eignungskriterien erfüllt sein, damit die technische Leistungsfähigkeit insgesamt erfüllt ist:
f. Tätigkeitsprofile und Qualifikation der Projektleiterin bzw. des Projektleiters sowie des/der für die inhaltlichen Arbeitspakete jeweils federführenden vorgesehenen Bearbeiter/-in;
i. Universitätsabschluss (Diplom, Master) mit volkswirtschaftlichem oder wirtschaftsingenieurwissenschaftlichem Hintergrund oder vergleichbare Qualifikation mit jeweils mindestens einjähriger einschlägiger Berufserfahrung;
g. Zusätzliche Anforderungen an den/die Bearbeiter/in (mind. 1 Bearbeiter) der inhaltlichen Arbeitspakete;
i. Sehr gute analytische Fähigkeiten, nachgewiesen durch einen sehr guten Hochschulabschluss (Master) oder einen vergleichbaren Hochschulabschluss außerhalb Deutschlands (z. B. distinction, très bien);
ii. Gute Kenntnisse der für das Vorhaben relevanten Bereiche des Strommarktes, nachgewiesen durch wissenschaftliche Abschlussarbeit und/oder Publikation(en).
iii. Gute Kenntnisse der Arbeitsabläufe und Strukturen einer Behörde, nachzuweisen durch mindestens sechs Monate Berufserfahrung innerhalb oder im Auftrag einer Bundesbehörde oder vergleichbaren Verwaltungsbehörden.
iv. Fließende Englischkenntnisse, nachzuweisen durch einen mindestens sechsmonatigen Auslandsaufenthalt oder einen sehr gut abgeschlossenen Englischtest (Toefl, iBT > 100 Punkte oder vergleichbar).
Es sind zum Punkt g.ii. mindestens 2 Referenzen des Projektteams aussagekräftig zu beschreiben. Die Referenzen sind den einzelnen Eignungskriterien zuzuordnen. Bei der Beschreibung der Referenzen sind folgende Angaben erforderlich (eine einfache Auflistung der Referenzen ist nicht ausreichend):
Es sind zum Punkt g.ii. mindestens 2 Referenzen des Projektteams aussagekräftig zu beschreiben. Die Referenzen sind den einzelnen Eignungskriterien zuzuordnen. Bei der Beschreibung der Referenzen sind folgende Angaben erforderlich (eine einfache Auflistung der Referenzen ist nicht ausreichend):
— Projektbezeichnung,
Auftragsausführung
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Der Vertrag wird auf Basis des den Vergabeunterlagen beigefügten Mustervertragsentwurfs geschlossen. Zu den Vertragsbestandteilen zählen insbesondere die Leistungsbeschreibung, die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) sowie das Angebot des Auftragsnehmers. Zusätzlich gilt – soweit zutreffend – die Anlage Hinweise für Zahlungsempfänger. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers werden nicht Bestandteil des Vertrages.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln
Der Vertrag wird auf Basis des den Vergabeunterlagen beigefügten Mustervertragsentwurfs geschlossen. Zu den Vertragsbestandteilen zählen insbesondere die Leistungsbeschreibung, die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) sowie das Angebot des Auftragsnehmers. Zusätzlich gilt – soweit zutreffend – die Anlage Hinweise für Zahlungsempfänger. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers werden nicht Bestandteil des Vertrages.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Bietergemeinschaften müssen eine gesamtschuldnerische Haftungserklärung abgeben. Zu den Teilnahmebedingungen III.2).
Sonstige besondere Bedingungen: Die Bedingungen sind in den Vergabeunterlagen festgelegt.
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals ✅
Verfahren
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2014-11-30 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Stefanie Tobian
Name: Vergabestelle: Forschungszentrum Jülich GmbH, Projektträger Jülich
Postanschrift: Geschäftsbereich Zentrale Dienstleistungen, Entwicklung, Qualität, Fachbereich Vergabestelle für Ministerien (DEQ 6), Zimmerstr. 26-27
Postleitzahl: 10969
Fax: +49 30201993334 📠
URL für weitere Informationen: http://www.fz-juelich.de/ptj/🌏
URL der Dokumente: http://www.fz-juelich.de/ptj/🌏
URL der Teilnahme: http://www.fz-juelich.de/ptj/🌏
Referenz Zusätzliche Informationen
Mit der Abgabe seines Angebotes unterliegt der Bieter auch den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote gemäß § 22 EG VOL/A.
Weitere Bedingungen insbesondere Vorgaben zur Einreichung von Angeboten, sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen, die bei der Vergabestelle elektronisch per E-Mail angefordert werden können. Die Vergabestelle versendet die Vergabeunterlagen auf dem Postweg innerhalb von 6 Tagen nach Eingang der Anforderung.
Weitere Bedingungen insbesondere Vorgaben zur Einreichung von Angeboten, sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen, die bei der Vergabestelle elektronisch per E-Mail angefordert werden können. Die Vergabestelle versendet die Vergabeunterlagen auf dem Postweg innerhalb von 6 Tagen nach Eingang der Anforderung.
Zusätzliche Auskünfte über die Vergabeunterlagen und das Anschreiben sind schriftlich oder per E-Mail an die Vergabestelle unter Angabe der Absenderadresse (E-Mail), zu richten. Die Vergabestelle wird allen bekannten Interessenten die Auskünfte schnellstmöglich, spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist per Post sowie vorab per E-Mail erteilen. Nach diesem Termin ist die Möglichkeit der Auskunftserteilung nicht mehr gegeben. Daher bitten wir darum, die Nachfragen spätestens bis zum 12.9.2014 zu stellen.
Zusätzliche Auskünfte über die Vergabeunterlagen und das Anschreiben sind schriftlich oder per E-Mail an die Vergabestelle unter Angabe der Absenderadresse (E-Mail), zu richten. Die Vergabestelle wird allen bekannten Interessenten die Auskünfte schnellstmöglich, spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist per Post sowie vorab per E-Mail erteilen. Nach diesem Termin ist die Möglichkeit der Auskunftserteilung nicht mehr gegeben. Daher bitten wir darum, die Nachfragen spätestens bis zum 12.9.2014 zu stellen.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: info@bundeskartellamt.bund.de📧
Telefon: +49 22894990📞
Internetadresse: http://www.bundeskartellamt.de🌏
Fax: +49 2289499163 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Solange ein wirksamer Zuschlag (Vertragsschluss) noch nicht erteilt ist, kann als Rechtsbehelf ein Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1) genannten Stelle gestellt werden. Informationen hierzu können §§ 107, 108 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) entnommen werden.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Solange ein wirksamer Zuschlag (Vertragsschluss) noch nicht erteilt ist, kann als Rechtsbehelf ein Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1) genannten Stelle gestellt werden. Informationen hierzu können §§ 107, 108 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) entnommen werden.
Bieter müssen Vergaberechtsverstöße unverzüglich bei der unter I.1) genannten Kontaktstelle (Vergabestelle) rügen, bevor sie einen Nachprüfungsantrag stellen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung bzw. erst aufgrund der Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist bzw. der Frist für die Einreichung der Teilnahmeanträge bei der o. g. Stelle zu rügen.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Bieter müssen Vergaberechtsverstöße unverzüglich bei der unter I.1) genannten Kontaktstelle (Vergabestelle) rügen, bevor sie einen Nachprüfungsantrag stellen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung bzw. erst aufgrund der Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist bzw. der Frist für die Einreichung der Teilnahmeanträge bei der o. g. Stelle zu rügen.
Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 107 Abs. 3 GWB unzulässig, wenn er nicht unverzüglich bzw. innerhalb der o. g. Frist gerügt worden ist oder wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt gemäß § 107 Abs. 3 Satz 2 GWB nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2 GWB. Ein Nachprüfungsantrag auf Feststellung der Unwirksamkeit nach § 101b Abs. 1 GWB ist innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend zu machen. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (vgl. § 101b Abs. 2 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 107 Abs. 3 GWB unzulässig, wenn er nicht unverzüglich bzw. innerhalb der o. g. Frist gerügt worden ist oder wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt gemäß § 107 Abs. 3 Satz 2 GWB nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2 GWB. Ein Nachprüfungsantrag auf Feststellung der Unwirksamkeit nach § 101b Abs. 1 GWB ist innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend zu machen. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (vgl. § 101b Abs. 2 GWB).
Bieter deren Angebote nicht berücksichtigt werden, werden grundsätzlich vor dem Zuschlag gemäß § 101 a GWB informiert.
Quelle: OJS 2014/S 154-276854 (2014-08-08)
Ergänzende Angaben (2014-08-21) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
Mit der Abgabe seines Angebotes unterliegt der Bieter auch den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote gemäß § 22 EG VOL/A. Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt worden sind, sind vor dem Zuschlag gem. § 101a Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) informiert worden.
Mit der Abgabe seines Angebotes unterliegt der Bieter auch den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote gemäß § 22 EG VOL/A. Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt worden sind, sind vor dem Zuschlag gem. § 101a Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) informiert worden.
Verfahren Vergabekriterien
Kriterium: 1. Inhaltliche und technische Qualität des Angebotes: (40)
2. Preis: (35)
3. Organisatorische Umsetzung: (25)
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2014-12-01 📅
Name: IFOK GmbH
Postanschrift: Berliner Ring 89
Postort: Bensheim
Postleitzahl: 64625
Land: Deutschland 🇩🇪 Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 7
Referenz Kennungen
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2014/S 162-290546
2014/S 180-317602
2014/S 176-310805
Quelle: OJS 2014/S 234-412269 (2014-12-01)