Der Zweckverband befindet sich in Liquidation, ist jedoch kraft ausdrücklicher gesetzlicher Anordnung (Landesgesetz zur Ausführung des Tierische Nebenproduktebeseitigungsgesetz Rheinland-Pfalz vom 19.8.2014) bis zur endgültigen Neuordnung des Tierkörperbeseitigungswesens in den betroffenen Gebietskörperschaften fortzuführen. Hintergrund ist ein von der Europäischen Kommission eingeleitetes Verfahren, welches dem Zweckverband Tierkörperbeseitigung i. L. Verstöße gegen das Europäische Beihilfenrecht vorwirft. Bis zur Übernahme werden die vorliegend betroffenen Anlagen in Rivenich und Reckenroth (Sandersmühle) weiterbetrieben. In diesem Zusammenhang werden die Stromlieferverträge ausgeschrieben. Vor dem Hintergrund der vorstehend geschilderten Situation werden die Verträge für die Laufzeit von 8 Monaten zuzgl. zweifacher Verlängerungsoption um je 2 Monate abgeschlossen. Für den Fall, dass der Zweckverband Tierkörperbeseitigung i. L. vorzeitig, d. h. vor Auslaufen der Vertragslaufzeit zum 31.8.2015, seine Tätigkeit einstellen sollte, weil eine neue gemeinsame Einrichtung im Sinne des § 1 Abs. 2 Landesgesetz zur Ausführung des Tierische Nebenproduktebeseitigungsgesetz Rheinland-Pfalz vom 19.8.2014 (AGTierNebG) hinsichtlich der Aufgabe der Tierkörperbeseitigung im Sinne des § 1 Abs. 1 AGTierNebG funktionsfähig ist und ihre Tätigkeit aufnimmt, soll dem Zweckverband Tierkörperbeseitigung i. L. ein außerordentliches Kündigungsrecht zustehen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2014-12-01.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2014-11-04.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2014-11-04) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Elektrizität
Menge oder Umfang:
Ca. 3,15 GWh für beide Anlagen für 8 Monate;Optional ca. 0,83 GWh für beide Anlagen für 2 Monate undOptional ca. 0,83 GWh für beide Anlagen für weitere 2 Monate.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Elektrizität📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für ein oder mehrere Los(e)
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Zweckverband Tierkörperbeseitigung in Rheinland-Pfalz, im Saarland, im Rheingau-Taunus-Kreis und im Landkreis Limburg-Weilburg i. L.
Postanschrift: Am Orschbach 2 (TBA)
Postleitzahl: 54518
Postort: Rivenich
Kontakt
E-Mail: rtonner@tba.de📧
Telefon: +49 6508914330📞
Fax: +49 6508914333 📠
1. Alle für die Angebotsabgabe benötigten Formblätter und vertraglichen Regelwerke kann der Interessent bei der unter Ziffer I.1) bezeichnete Stellen anfordern. Das Aufforderungsschreiben enthält weitere wichtige Hinweise zur Abgabe des Angebotsabgabe.
2. Es sind ausschließlich die vom Auftraggeber vorgegebenen Formblätter zu verwenden. Diese sind an der dafür vorgesehenen Stelle vollständig auszufüllen und rechtsverbindlich zu unterschreiben.
3. Die Angebote sind entsprechend zu kennzeichnen und bis zur unter Ziffer IV.3.4) genannten Frist bei der unter Ziffer I.1) angegebenen Kontaktstelle in einem fest verschlossenen Umschlag im Original und in 2-facher nicht beglaubigter Kopie (Papierform) einzureichen.
4. Soweit Auskünfte erforderlich werden, sind Fragen ausschließlich schriftlich (per Fax, Mail oder Brief) an die unter Ziffer I.1) angegebene Kontaktstelle zu richten. Die unter Ziffer I.1) benannte Kontaktstelle behält sich vor, Rückfragen, die nicht bis spätestens 7 Kalendertage vor dem Abgabetermin eingegangen sind, nicht zu beantworten. Rechtzeitig gestellte Fragen werden bis spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist beantwortet.
5. Bei fremdsprachigen Bescheinigungen ist eine Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen.
6. Eine Erstattung von Kosten/Aufwendungen für die Erstellung der Angebote durch den Auftraggeber findet nicht statt.
1. Alle für die Angebotsabgabe benötigten Formblätter und vertraglichen Regelwerke kann der Interessent bei der unter Ziffer I.1) bezeichnete Stellen anfordern. Das Aufforderungsschreiben enthält weitere wichtige Hinweise zur Abgabe des Angebotsabgabe.
2. Es sind ausschließlich die vom Auftraggeber vorgegebenen Formblätter zu verwenden. Diese sind an der dafür vorgesehenen Stelle vollständig auszufüllen und rechtsverbindlich zu unterschreiben.
3. Die Angebote sind entsprechend zu kennzeichnen und bis zur unter Ziffer IV.3.4) genannten Frist bei der unter Ziffer I.1) angegebenen Kontaktstelle in einem fest verschlossenen Umschlag im Original und in 2-facher nicht beglaubigter Kopie (Papierform) einzureichen.
4. Soweit Auskünfte erforderlich werden, sind Fragen ausschließlich schriftlich (per Fax, Mail oder Brief) an die unter Ziffer I.1) angegebene Kontaktstelle zu richten. Die unter Ziffer I.1) benannte Kontaktstelle behält sich vor, Rückfragen, die nicht bis spätestens 7 Kalendertage vor dem Abgabetermin eingegangen sind, nicht zu beantworten. Rechtzeitig gestellte Fragen werden bis spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist beantwortet.
5. Bei fremdsprachigen Bescheinigungen ist eine Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen.
6. Eine Erstattung von Kosten/Aufwendungen für die Erstellung der Angebote durch den Auftraggeber findet nicht statt.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der Zweckverband befindet sich in Liquidation, ist jedoch kraft ausdrücklicher gesetzlicher Anordnung (Landesgesetz zur Ausführung des Tierische Nebenproduktebeseitigungsgesetz Rheinland-Pfalz vom 19.8.2014) bis zur endgültigen Neuordnung des Tierkörperbeseitigungswesens in den betroffenen Gebietskörperschaften fortzuführen. Hintergrund ist ein von der Europäischen Kommission eingeleitetes Verfahren, welches dem Zweckverband Tierkörperbeseitigung i. L. Verstöße gegen das Europäische Beihilfenrecht vorwirft. Bis zur Übernahme werden die vorliegend betroffenen Anlagen in Rivenich und Reckenroth (Sandersmühle) weiterbetrieben.
Der Zweckverband befindet sich in Liquidation, ist jedoch kraft ausdrücklicher gesetzlicher Anordnung (Landesgesetz zur Ausführung des Tierische Nebenproduktebeseitigungsgesetz Rheinland-Pfalz vom 19.8.2014) bis zur endgültigen Neuordnung des Tierkörperbeseitigungswesens in den betroffenen Gebietskörperschaften fortzuführen. Hintergrund ist ein von der Europäischen Kommission eingeleitetes Verfahren, welches dem Zweckverband Tierkörperbeseitigung i. L. Verstöße gegen das Europäische Beihilfenrecht vorwirft. Bis zur Übernahme werden die vorliegend betroffenen Anlagen in Rivenich und Reckenroth (Sandersmühle) weiterbetrieben.
In diesem Zusammenhang werden die Stromlieferverträge ausgeschrieben. Vor dem Hintergrund der vorstehend geschilderten Situation werden die Verträge für die Laufzeit von 8 Monaten zuzgl. zweifacher Verlängerungsoption um je 2 Monate abgeschlossen. Für den Fall, dass der Zweckverband Tierkörperbeseitigung i. L. vorzeitig, d. h. vor Auslaufen der Vertragslaufzeit zum 31.8.2015, seine Tätigkeit einstellen sollte, weil eine neue gemeinsame Einrichtung im Sinne des § 1 Abs. 2 Landesgesetz zur Ausführung des Tierische Nebenproduktebeseitigungsgesetz Rheinland-Pfalz vom 19.8.2014 (AGTierNebG) hinsichtlich der Aufgabe der Tierkörperbeseitigung im Sinne des § 1 Abs. 1 AGTierNebG funktionsfähig ist und ihre Tätigkeit aufnimmt, soll dem Zweckverband Tierkörperbeseitigung i. L. ein außerordentliches Kündigungsrecht zustehen.
In diesem Zusammenhang werden die Stromlieferverträge ausgeschrieben. Vor dem Hintergrund der vorstehend geschilderten Situation werden die Verträge für die Laufzeit von 8 Monaten zuzgl. zweifacher Verlängerungsoption um je 2 Monate abgeschlossen. Für den Fall, dass der Zweckverband Tierkörperbeseitigung i. L. vorzeitig, d. h. vor Auslaufen der Vertragslaufzeit zum 31.8.2015, seine Tätigkeit einstellen sollte, weil eine neue gemeinsame Einrichtung im Sinne des § 1 Abs. 2 Landesgesetz zur Ausführung des Tierische Nebenproduktebeseitigungsgesetz Rheinland-Pfalz vom 19.8.2014 (AGTierNebG) hinsichtlich der Aufgabe der Tierkörperbeseitigung im Sinne des § 1 Abs. 1 AGTierNebG funktionsfähig ist und ihre Tätigkeit aufnimmt, soll dem Zweckverband Tierkörperbeseitigung i. L. ein außerordentliches Kündigungsrecht zustehen.
Losnummer: 1
Bezeichnung des Loses: Anlage Rivenich
Kurze Beschreibung:
Vergabe eines Stromlieferungsvertrags für die Anlage Rivenich im Zeitraum vom 1.1.2015 bis 31.8.2015; optional weitere zwei Monate bis zum 31.10.2015; optional um noch weitere 2 Monate bis zum 31.12.2015.
Menge oder Umfang: Ca. 1,72 GWh für 8 Monate; ca. 0,47 GWh für weitere 2 Monate; ca. 0,47 GWh für weitere 2 Monate.
Zusätzliche Angaben zu den Losen:
Zusätzlich zu den 8 Monaten Vertragslaufzeit bis zum 31.08.2015 werden zweifach optionale Vertragsverlängerungen um je 2 Monate vorgesehen.
Losnummer: 2
Bezeichnung des Loses: Anlage Reckenroth (Sandersmühle)
Kurze Beschreibung:
Vergabe eines Stromlieferungsvertrags für die Anlage Reckenroth im Zeitraum vom 1.1.2015 bis 31.8.2015; optional weitere 2 Monate bis zum 31.10.2015; optional um noch weitere 2 Monate bis zum 31.12.2015.
Menge oder Umfang: Ca. 1,43 GWh für 8 Monate; ca. 0,36 GWh für weitere 2 Monate; ca. 0,36 GWh für weitere 2 Monate.
Zusätzliche Angaben zu den Losen:
Zusätzlich zu den 8 Monaten Vertragslaufzeit bis zum 31.8.2015 werden zweifach optionale Vertragsverlängerungen um je 2 Monate vorgesehen.
Menge oder Umfang:
Ca. 3,15 GWh für beide Anlagen für 8 Monate;
Optional ca. 0,83 GWh für beide Anlagen für 2 Monate und
Optional ca. 0,83 GWh für beide Anlagen für weitere 2 Monate.
Beschreibung der Optionen:
Nach 8 Monaten werden optional 2 weitere Monate und danach ggf. weitere 2 Monate beauftragt.
Vorläufiger Zeitplan für die Nutzung von Optionen: 8 Monate
Referenznummer: Stromlieferung Zweckverband TKB
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Rivenich, Reckenroth.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Unter Bezugnahme auf die aktuelle Rechtsprechung zum Nachfordern von fehlenden Nachweisen und Erklärungen (z. B. OLG München, Beschl. v. 15.3.2012 – Verg 2/12; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 12.9.2012 – VII-Verg 108/11; VK Lüneburg, Beschl. v. 11.03.2013 – VgK – 3/2013) werden die Bewerber darauf hingewiesen, dass die geforderten Eignungsnachweise mit den gestellten Mindestanforderungen inhaltlich nicht nachgebessert werden können, vorbehaltlich einer Rechtssprechungsänderung.
Unter Bezugnahme auf die aktuelle Rechtsprechung zum Nachfordern von fehlenden Nachweisen und Erklärungen (z. B. OLG München, Beschl. v. 15.3.2012 – Verg 2/12; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 12.9.2012 – VII-Verg 108/11; VK Lüneburg, Beschl. v. 11.03.2013 – VgK – 3/2013) werden die Bewerber darauf hingewiesen, dass die geforderten Eignungsnachweise mit den gestellten Mindestanforderungen inhaltlich nicht nachgebessert werden können, vorbehaltlich einer Rechtssprechungsänderung.
Im Falle einer Bietergemeinschaften sind sämtliche unter Ziffer III.2.1) genannten Unterlagen zur Zuverlässigkeit jeweils von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft und gem. Formblatt A1 eine Bietergemeinschaftserklärung vorzulegen.
Bei Einsatz von notwendigen Nachunternehmern, auf die sich der Bewerber zum Nachweis seiner technischen Leistungsfähigkeit gemäß III.2.3) beruft, haben auch die Nachunternehmer alle Erklärungen zur persönlichen Lage nach III.2.1) abzugeben und mittels einer Verpflichtungserklärung gemäß Formblatt A2 zu versichern, dass sie im Falle der Zuschlagserteilung ihre Fähigkeiten dem Bewerber zur Verfügung stellen werden. Zudem hat der Bieter von diesen Nachunternehmern die Nachweise und Erklärungen betreffend die technische Leistungsfähigkeit gem. Ziffer III.2.3) in dem Umfang vorzulegen, in dem sich der Bieter auf die Fähigkeiten der Dritten zum Nachweis der Fachkunde beruft.
Bei Einsatz von notwendigen Nachunternehmern, auf die sich der Bewerber zum Nachweis seiner technischen Leistungsfähigkeit gemäß III.2.3) beruft, haben auch die Nachunternehmer alle Erklärungen zur persönlichen Lage nach III.2.1) abzugeben und mittels einer Verpflichtungserklärung gemäß Formblatt A2 zu versichern, dass sie im Falle der Zuschlagserteilung ihre Fähigkeiten dem Bewerber zur Verfügung stellen werden. Zudem hat der Bieter von diesen Nachunternehmern die Nachweise und Erklärungen betreffend die technische Leistungsfähigkeit gem. Ziffer III.2.3) in dem Umfang vorzulegen, in dem sich der Bieter auf die Fähigkeiten der Dritten zum Nachweis der Fachkunde beruft.
1. Aktueller Handelsregisterauszug nicht älter als 3 Monate (Stichtag: Angebotsabgabefrist); bei ausländischen Bewerbern ist ein vergleichbares Dokument übersetzt in die deutsche Sprache vorzulegen.
2. Eigenerklärung des Bieters zu Ausschlussgründen gem. Formblatt A3.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Eigenerklärung zum Gesamtumsatz und zum auftragsbezogenen Umsatz (Lieferung von Strom) der letzten 3 Geschäftsjahre gem. Formblatt A4.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Eigenerklärung zu vergleichbaren Referenzprojekten aus den letzten 3 Kalenderjahren (2012, 2013, 2014) mit detaillierten Angaben zum Auftrag, zum Auftragsvolumen, zur Ausführungszeit und zum Auftraggeber mit Ansprechpartnern anzugeben gem. Formblatt A5. Eine Leistung ist mit der ausgeschriebenen vergleichbar, wenn es sich um die Lieferung von Strom inkl. Netznutzung handelt.
Eigenerklärung zu vergleichbaren Referenzprojekten aus den letzten 3 Kalenderjahren (2012, 2013, 2014) mit detaillierten Angaben zum Auftrag, zum Auftragsvolumen, zur Ausführungszeit und zum Auftraggeber mit Ansprechpartnern anzugeben gem. Formblatt A5. Eine Leistung ist mit der ausgeschriebenen vergleichbar, wenn es sich um die Lieferung von Strom inkl. Netznutzung handelt.
Auftragsausführung
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter. Mit dem Angebot ist eine von allen Mitgliedern unterschriebene Bietergemeinschaftserklärung mit Angabe von sämtlichen Mitgliedern und dem bevollmächtigten Vertreter für das Vergabeverfahren gem. Formblatt A1 abzugeben.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter. Mit dem Angebot ist eine von allen Mitgliedern unterschriebene Bietergemeinschaftserklärung mit Angabe von sämtlichen Mitgliedern und dem bevollmächtigten Vertreter für das Vergabeverfahren gem. Formblatt A1 abzugeben.
Sonstige besondere Bedingungen:
Die Auftraggeberin ist zur Einhaltung der Vorschriften des Landestarifgesetzes Rheinland Pfalz (LTTG) verpflichtet. Mit dem Angebot sind die folgenden Erklärungen und Nachweise abzugeben:
Mustererklärung 3 zur Gewährung von Tariftreue und Mindestentgelt nach dem LTTG Rheinland Pfalz.
Verfahren
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2015-03-31 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Zweckverband Tierkörperbeseitigung i. L.
Herrn Rudolf Tonner
E-Mail: vergabekammer.rlp@mwkel.rlp.de📧
Referenz Daten
Datum des Beginns: 2015-01-01 📅
Datum des Endes: 2015-08-31 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: Stromlieferung Zweckverband TKB
Zusätzliche Informationen
1. Alle für die Angebotsabgabe benötigten Formblätter und vertraglichen Regelwerke kann der Interessent bei der unter Ziffer I.1) bezeichnete Stellen anfordern. Das Aufforderungsschreiben enthält weitere wichtige Hinweise zur Abgabe des Angebotsabgabe.
1. Alle für die Angebotsabgabe benötigten Formblätter und vertraglichen Regelwerke kann der Interessent bei der unter Ziffer I.1) bezeichnete Stellen anfordern. Das Aufforderungsschreiben enthält weitere wichtige Hinweise zur Abgabe des Angebotsabgabe.
2. Es sind ausschließlich die vom Auftraggeber vorgegebenen Formblätter zu verwenden. Diese sind an der dafür vorgesehenen Stelle vollständig auszufüllen und rechtsverbindlich zu unterschreiben.
3. Die Angebote sind entsprechend zu kennzeichnen und bis zur unter Ziffer IV.3.4) genannten Frist bei der unter Ziffer I.1) angegebenen Kontaktstelle in einem fest verschlossenen Umschlag im Original und in 2-facher nicht beglaubigter Kopie (Papierform) einzureichen.
3. Die Angebote sind entsprechend zu kennzeichnen und bis zur unter Ziffer IV.3.4) genannten Frist bei der unter Ziffer I.1) angegebenen Kontaktstelle in einem fest verschlossenen Umschlag im Original und in 2-facher nicht beglaubigter Kopie (Papierform) einzureichen.
4. Soweit Auskünfte erforderlich werden, sind Fragen ausschließlich schriftlich (per Fax, Mail oder Brief) an die unter Ziffer I.1) angegebene Kontaktstelle zu richten. Die unter Ziffer I.1) benannte Kontaktstelle behält sich vor, Rückfragen, die nicht bis spätestens 7 Kalendertage vor dem Abgabetermin eingegangen sind, nicht zu beantworten. Rechtzeitig gestellte Fragen werden bis spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist beantwortet.
4. Soweit Auskünfte erforderlich werden, sind Fragen ausschließlich schriftlich (per Fax, Mail oder Brief) an die unter Ziffer I.1) angegebene Kontaktstelle zu richten. Die unter Ziffer I.1) benannte Kontaktstelle behält sich vor, Rückfragen, die nicht bis spätestens 7 Kalendertage vor dem Abgabetermin eingegangen sind, nicht zu beantworten. Rechtzeitig gestellte Fragen werden bis spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist beantwortet.
5. Bei fremdsprachigen Bescheinigungen ist eine Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen.
6. Eine Erstattung von Kosten/Aufwendungen für die Erstellung der Angebote durch den Auftraggeber findet nicht statt.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammern Rheinland-Pfalz Ministerium für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung
Postanschrift: Stiftsstraße 9
Postort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer.rlp@mwkel.rlp.de📧
Telefon: +49 6131162234📞
Internetadresse: http://www.mwvlw.rlp.de/Vergabekammer🌏
Fax: +49 6131162113 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist spätestens 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der unter IV.4.1) aufgeführten zuständigen Stelle für Nachprüfungsverfahren einzureichen, § 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist spätestens 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der unter IV.4.1) aufgeführten zuständigen Stelle für Nachprüfungsverfahren einzureichen, § 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2014/S 214-378641 (2014-11-04)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2014-12-05) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
1️⃣
Datum des Vertragsabschlusses: 2014-12-04 📅
Name: Energie SaarLorLux AG
Postanschrift: Richard-Wagner-Str. 14-16
Postort: Saarbrücken
Postleitzahl: 66111
Land: Deutschland 🇩🇪
2️⃣ Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Quelle: OJS 2014/S 238-418871 (2014-12-05)