Das Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg plant, Unterstützungsleistungen durch einen externen Dienstleister über einen Zeitraum von 3 Jahren (mit Option zur Verlängerung um 1 Jahr) im Zusammenhang mit dem stetigen technisch, fachlich und gesetzlich bedingten Ausbau des IT-Systems LOBW (Lehrer Online Baden-Württemberg) zu beauftragen. Die Unterstützungsleistungen umfassen u. a. die Konzeption, Entwicklung und Integration von neuen, aber auch die Migration und Erweiterung von vorhandenen Software-Modulen. Vertragsbeginn ist der 15.5.2014.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2014-04-07.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2014-02-25.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2014-02-25) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Softwarepaket für Zeiterfassung und Personalverwaltung
Menge oder Umfang: 380 000
Gesamtwert des Auftrags: 380 000 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Unbestimmt
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Softwarepaket für Zeiterfassung und Personalverwaltung📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Referat 15: IT-Fachverfahren Schulverwaltung und Schulen, IuK-Leitstelle
Postanschrift: Postfach 10 34 42
Postleitzahl: 70029
Postort: Stuttgart
Kontakt
Internetadresse: http://kultusportal-bw.de🌏
E-Mail: frank.olnhausen@km.kv.bwl.de📧
Das Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg plant, Unterstützungsleistungen durch einen externen Dienstleister über einen Zeitraum von 3 Jahren (mit Option zur Verlängerung um 1 Jahr) im Zusammenhang mit dem stetigen technisch, fachlich und gesetzlich bedingten Ausbau des IT-Systems LOBW (Lehrer Online Baden-Württemberg) zu beauftragen. Die Unterstützungsleistungen umfassen u. a. die Konzeption, Entwicklung und Integration von neuen, aber auch die Migration und Erweiterung von vorhandenen Software-Modulen. Vertragsbeginn ist der 15.5.2014.
Das Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg plant, Unterstützungsleistungen durch einen externen Dienstleister über einen Zeitraum von 3 Jahren (mit Option zur Verlängerung um 1 Jahr) im Zusammenhang mit dem stetigen technisch, fachlich und gesetzlich bedingten Ausbau des IT-Systems LOBW (Lehrer Online Baden-Württemberg) zu beauftragen. Die Unterstützungsleistungen umfassen u. a. die Konzeption, Entwicklung und Integration von neuen, aber auch die Migration und Erweiterung von vorhandenen Software-Modulen. Vertragsbeginn ist der 15.5.2014.
Zahl der möglichen Verlängerungen: 1
Zeitlicher Rahmen für nachfolgende Aufträge: 12 Monate
Dauer: 36 Monate
Referenznummer: 0278.1-14/54
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Stuttgart.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Es sind die innerhalb der Bewertungsmatrix zur Eignung (vgl. Anhang A1 der Vergabeunterlage) unter der Überschrift „Zu III.2.1) Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers sowie Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister“ beschriebenen Angaben zu machen, Erklärungen abzugeben bzw. Unterlagen oder Nachweise einzureichen. Die Anforderungen sind vollständig zu beantworten. Bezeichnete Formulare sind zu verwenden.
Es sind die innerhalb der Bewertungsmatrix zur Eignung (vgl. Anhang A1 der Vergabeunterlage) unter der Überschrift „Zu III.2.1) Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers sowie Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister“ beschriebenen Angaben zu machen, Erklärungen abzugeben bzw. Unterlagen oder Nachweise einzureichen. Die Anforderungen sind vollständig zu beantworten. Bezeichnete Formulare sind zu verwenden.
Alle Erklärungen und Nachweise sind für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft gesondert abzugeben.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Es sind die innerhalb der Bewertungsmatrix zur Eignung (vgl. Anhang A1 der Vergabeunterlage) unter der Überschrift „Zu III.2.2) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit“ beschriebenen Angaben zu machen, Erklärungen abzugeben bzw. Unterlagen oder Nachweise einzureichen. Die Anforderungen sind vollständig zu beantworten. Bezeichnete Formulare sind zu verwenden.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Es sind die innerhalb der Bewertungsmatrix zur Eignung (vgl. Anhang A1 der Vergabeunterlage) unter der Überschrift „Zu III.2.2) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit“ beschriebenen Angaben zu machen, Erklärungen abzugeben bzw. Unterlagen oder Nachweise einzureichen. Die Anforderungen sind vollständig zu beantworten. Bezeichnete Formulare sind zu verwenden.
Alle Erklärungen und Nachweise sind für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft gesondert abzugeben. Nachunternehmer müssen diese nur dann einreichen, wenn sie vom Generalunternehmer in die Eignungsprüfung einbezogen werden.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Es sind die innerhalb der Bewertungsmatrix zur Eignung (vgl. Anhang A1 der Vergabeunterlage) unter der Überschrift „Zu III.2.3) Technische Leistungsfähigkeit“ beschriebenen Angaben zu machen, Erklärungen abzugeben bzw. Unterlagen oder Nachweise einzureichen. Die Anforderungen sind vollständig zu beantworten. Bezeichnete Formulare sind zu verwenden.
Es sind die innerhalb der Bewertungsmatrix zur Eignung (vgl. Anhang A1 der Vergabeunterlage) unter der Überschrift „Zu III.2.3) Technische Leistungsfähigkeit“ beschriebenen Angaben zu machen, Erklärungen abzugeben bzw. Unterlagen oder Nachweise einzureichen. Die Anforderungen sind vollständig zu beantworten. Bezeichnete Formulare sind zu verwenden.
Alle Erklärungen und Nachweise sind für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft gesondert abzugeben. Nachunternehmer müssen diese nur dann einreichen, wenn sie vom Generalunternehmer in die Eignungsprüfung einbezogen werden.
Die Referenzprojekte sowie die Darstellungen der einzusetzenden Projektmitarbeiter sind einheitlich für die Bietergemeinschaft aufzustellen.
Im Rahmen des Kriteriums der Qualitätssicherung in Ihrem Unternehmen sind, bezogen auf den Bereich der Softwareentwicklung, die Maßnahmen zur Sicherung der Qualität der Leistung in Ihrem Unternehmen zu beschreiben. Stellen Sie etwaige unternehmensweite Standards und entsprechend eingesetzte Werkzeuge dar.
Im Rahmen des Kriteriums der Qualitätssicherung in Ihrem Unternehmen sind, bezogen auf den Bereich der Softwareentwicklung, die Maßnahmen zur Sicherung der Qualität der Leistung in Ihrem Unternehmen zu beschreiben. Stellen Sie etwaige unternehmensweite Standards und entsprechend eingesetzte Werkzeuge dar.
Durch die von Ihnen aufgeführten Methoden zur Qualitätssicherung muss sichergestellt sein, dass:
— Qualitätsmanagement-Maßnahmen mit Projektmeilensteinen und -ergebnissen verknüpft sind,
— fachliche und technische Qualitätskriterien definiert werden,
— Qualitätssicherungsmaßnahmen geplant, durchgeführt und dokumentiert werden,
— ggf. notwendige Korrekturmaßnahmen formuliert und durchgeführt werden und
— im Konfliktfall notwendige Eskalationsstufen aktiviert werden.
Dazu gehört insbesondere auch die Sicherstellung, dass der entwickelte Programmcode praxisnahen Qualitätskriterien genügt.
Als gängiges Vergleichsinstrument wird hier der so genannte „Joel-Test“ herangezogen:
1. Wird ein Versionskontrollsystem eingesetzt?
2. Können Programme in einem Schritt erstellt werden?
3. Werden tägliche Builds gemacht?
4. Wird eine Fehlerdatenbank („Bug Tracker“) verwendet?
5. Werden Fehler beseitigt, bevor neuer Code geschrieben wird?
6. Gibt es einen jeweils aktuellen Zeitplan?
7. Gibt es eine Spezifikation?
8. Haben die Entwickler ruhige, moderne Arbeitsbedingungen?
9. Werden die besten Werkzeuge (Hardware und Software) eingesetzt, die am Markt verfügbar sind?
10. Gibt es Tester?
11. Schreiben neue Mitarbeiter Programmcodes während des Job-Interviews?
12. Werden Usability-Tests mit mehreren zufälligen Anwendern durchgeführt?
Nehmen Sie in Ihrer Darstellung auf vorstehenden Test und dessen Bestandteile Bezug. Der „Joel-Test“ ist bei hohem Erfüllungsgrad hinsichtlich der Einzelsegmente ein Indikator dafür, dass die erstellten Projekte eine hohe Qualität und einen hohen Nutzen haben und so von den Anwendern gern genutzt und akzeptiert werden.
Nehmen Sie in Ihrer Darstellung auf vorstehenden Test und dessen Bestandteile Bezug. Der „Joel-Test“ ist bei hohem Erfüllungsgrad hinsichtlich der Einzelsegmente ein Indikator dafür, dass die erstellten Projekte eine hohe Qualität und einen hohen Nutzen haben und so von den Anwendern gern genutzt und akzeptiert werden.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Keine.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Neben den Regelungen des EVB-IT Dienstleistungsvertrages über die Bereitstellung von Unterstützungsleistungen für das Portal „Lehrer Online Baden-Würtemberg (LOBW) für das Kultusministerium BW“ gelten die entsprechenden Zahlungsbedingungen der VOL/B.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln
Neben den Regelungen des EVB-IT Dienstleistungsvertrages über die Bereitstellung von Unterstützungsleistungen für das Portal „Lehrer Online Baden-Würtemberg (LOBW) für das Kultusministerium BW“ gelten die entsprechenden Zahlungsbedingungen der VOL/B.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Für die Rechtsform der Bietergemeinschaft werden keine Vorgaben gemacht.
Verfahren
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2014-07-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2014-04-08 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Herrn Frank von Olnhausen
URL der Dokumente: http://it.kultus-bw.de/lobw2014🌏
Referenz Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 0278.1-14/54
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Karl-Friedrich-Str. 17
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76133
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de📧
Telefon: +49 7219264049📞
Internetadresse: http://www.rp.baden-wuerttemberg.de🌏
Fax: +49 7219263985 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein im Vergabeverfahren erkannter Verstoß gegen Vergabevorschriften muss vom Antragsteller gegenüber dem Auftraggeber unverzüglich, d. h. ohne schuldhaftes Zögern, gerügt werden. Der Antragsteller ist regelmäßig mit seinem Vorbringen präkludiert, wenn er nach Kenntnis des Vergabeverstoßes mehr als 7 Kalendertage rügelos verstreichen lässt. Unabhängig hiervon müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die in der Bekanntmachung oder in der Vergabeunterlage erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, § 107 Abs. 3 GWB. Die Vergabestelle weist explizit darauf hin, dass ein Antrag vor der zuständigen Vergabekammer gem. § 107 Abs. 3 Nr.4 GWB unzulässig ist, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Ein im Vergabeverfahren erkannter Verstoß gegen Vergabevorschriften muss vom Antragsteller gegenüber dem Auftraggeber unverzüglich, d. h. ohne schuldhaftes Zögern, gerügt werden. Der Antragsteller ist regelmäßig mit seinem Vorbringen präkludiert, wenn er nach Kenntnis des Vergabeverstoßes mehr als 7 Kalendertage rügelos verstreichen lässt. Unabhängig hiervon müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die in der Bekanntmachung oder in der Vergabeunterlage erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, § 107 Abs. 3 GWB. Die Vergabestelle weist explizit darauf hin, dass ein Antrag vor der zuständigen Vergabekammer gem. § 107 Abs. 3 Nr.4 GWB unzulässig ist, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Referat 15: IT-Fachverfahren Schulverwaltung und Schulen, IuK-Leitstelle
Postanschrift: Herr Ministerialrat Peter-Carl Abel, Thouretstraße 6
Postort: Stuttgart
Postleitzahl: 70173
Telefon: +49 7112792762📞
Fax: +49 7112792489 📠
Quelle: OJS 2014/S 041-068276 (2014-02-25)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2014-05-27) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 380 000 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Verfahren Vergabekriterien
Kriterium: 1. die in der Angebotsaufforderung genannten Kriterien (100)
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2014-04-30 📅
Name: Zeta software GmbH
Postanschrift: Manfred-Wörner-Straße 115
Postort: Göppingen
Postleitzahl: 73037
Land: Deutschland 🇩🇪 Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Postanschrift: Karl-Friedrich-Straße 17
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Referat 15: IT-Fachverfahren, Schulverwaltung und Schulen, IuK Leitstelle
Postanschrift: Herr Ministerialrat Peter-Carl Abel Thouretstraße 6
Quelle: OJS 2014/S 103-181403 (2014-05-27)