Beschreibung der Beschaffung
Gegenstand des Vergabeverfahrens ist die Auswahl des künftigen Mandatars des Freistaats Thüringen
für das Landesbürgschaftsprogramm. Der Freistaat Thüringen fördert die gewerbliche Wirtschaft u.
a. durch Bereitstellung von Landesbürgschaften zur Besicherung von Investitions-, Betriebsmittelund
Avalkrediten. Das Bürgschaftsverfahren richtet sich nach der "Richtlinie für die Übernahme von
Bürgschaften durch den Freistaat Thüringen zugunsten der gewerblichen Wirtschaft und der freien
Berufe (Landesbürgschaftsprogramm)" in der aktuellen Fassung vom 15.03.2013, veröffentlicht im
Thüringer Staatsanzeiger Nr. 19/2013 Seite 754 sowie Nr. 24/2013 Seite 898. Bürgschaften werden als
Ausfallbürgschaften übernommen. Im Rahmen des Landesbürgschaftsprogramms werden regelmäßig
Obligen von 3 Mio. EURO bis 10 Mio. EURO bewilligt. Die Höhe der Bürgschaften wird jeweils für den
Einzelfall festgesetzt; sie beträgt bis zu maximal 80 v. H. des Ausfalls. Die Tätigkeit des Mandatars wird
bislang von einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft wahrgenommenen. Der Mandatar hat im Wesentlichen
die folgenden Leistungen zu erbringen:
a) Bearbeitung der Anträge auf Landesbürgschaften: Dies umfasst die Prüfung der Erfüllung der
Bürgschaftsvoraussetzungen gem. der Bürgschaftsrichtlinie, insbesondere die Begutachtung der
Bürgschaftsanträge nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen. Vorbereitung und Begleitung der Sitzungen
des Landesbürgschaftsausschusses, der über die Bürgschaftsanträge beschließt und eine Empfehlung an
den Finanzminister abgibt.
b) Verwaltung der Landesbürgschaften: Der Mandatar hat die wirtschaftliche Entwicklung der
Bürgschaftsnehmer, die Einhaltung der bürgschaftsvertraglichen Regelungen, der Bürgschaftsrichtlinien
Regelungen sowie der Allgemeinen Bürgschaftsbestimmungen zu überwachen und bei Anträgen auf
Änderung der bürgschaftsvertraglichen diese zu prüfen und zu votieren. Er hat den Bürgen regelmäßig
über die Entwicklung der Engagements zu unterrichten, insbesondere wenn die Rückzahlung der
verbürgten Kredite gefährdet ist oder wesentliche Mängel bei der Verwaltung der Kredite durch die
Hausbank festgestellt werden.
c) Prüfung der Bürgschaftsausfälle und Verwaltung der daraus resultierenden Ausfallforderungen: Der
Mandatar hat die Abwicklung notleidender Kredite (Prüfung von Verwertungs- und Sanierungsmaßnahmen)
zu überwachen, die Abrechnungen der Hausbanken zu prüfen und die Ausfallforderungen nach Eintritt des
Bürgschaftsfalls zu verwalten.
d) Der Mandatar unterstützt den Freistaat in allen Bürgschaftsangelegenheiten (u. a. Erhebung,
Abrechnung und Abführung von Bürgschaftsentgelten, Führung von Statistiken, Erledigung von
Berichtspflichten). Er muss sicherstellen, diesbezügliche Informationen kurzfristig und in elektronischer
Form bereitstellen zu können.
e) Die Tätigkeiten nach den Bst. b, c und d umfassen neben den zukünftig zu bewilligenden
Landesbürgschaften auch den derzeitigen Bestand der Landesbürgschaften.
Das zu verwaltende Bürgschaftsvolumen umfasst derzeit ca. 51 Mio. Euro, verteilt auf 10 Engagements.
Weiterhin befinden sich 12 Engagements in Abwicklung/Regressverwaltung. Eine genaue Prognose
über Anzahl und Volumen der in den nächsten Jahren zu erwartenden Bürgschaftsanträge ist nicht
möglich, da die Nachfrage nach staatlichen Bürgschaften sowohl von der allgemeinen und regionalen
wirtschaftlichen Entwicklung als auch vom Kreditangebot der Banken oder regulatorischen Eingriffen und
Förderbestimmungen beeinflusst werden kann. Im statistischen Durchschnitt der letzten 10 Jahre wurden
jährlich etwa 3 Neuanträge auf Bürgschaftsübernahmen mit einem Bürgschaftsvolumen von insgesamt
ca. 9 Mio. Euro bewilligt. Die vorstehenden Angaben zum Jahresdurchschnitt wurden im letzten Jahr nicht
erreicht.
Die Vergabe des Auftrages erfolgt im Verhandlungsverfahren nach der VOF.