Tätigkeit als Mandatar des Freistaats Thüringen: Prüfung und Bearbeitung der Anträge auf Landesbürgschaften. Verwaltung bestehender sowie künftiger Landesbürgschaften. Prüfung und Verwaltung der Bürgschaftsausfälle einschl. Regressforderungen des Bürgen

Freistaat Thüringen

Gegenstand des Vergabeverfahrens ist die Auswahl des künftigen Mandatars des Freistaats Thüringen für das Landesbürgschaftsprogramm. Der Freistaat Thüringen fördert die gewerbliche Wirtschaft u. a. durch Bereitstellung von Landesbürgschaften zur Besicherung von Investitions-, Betriebsmittel- und Avalkrediten. Das Bürgschaftsverfahren richtet sich nach der „Richtlinie für die Übernahme von Bürgschaften durch den Freistaat Thüringen zugunsten der gewerblichen Wirtschaft und der freien Berufe (Landesbürgschaftsprogramm)“ in der aktuellen Fassung vom 15.3.2013, veröffentlicht im Thüringer Staatsanzeiger Nr. 19/2013 Seite 754 sowie Nr. 24/2013 Seite 898. Bürgschaften werden als Ausfallbürgschaften übernommen. Im Rahmen des Landesbürgschaftsprogramms werden regelmäßig Obligen von 3 000 000 EUR bis 10 000 000 EUR bewilligt. Die Höhe der Bürgschaften wird jeweils für den Einzelfall festgesetzt; sie beträgt bis zu maximal 80 v. H. des Ausfalls. Die Tätigkeit des Mandatars wird bislang von einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft wahrgenommenen. Der Mandatar hat im Wesentlichen die folgenden Leistungen zu erbringen:
a) Bearbeitung der Anträge auf Landesbürgschaften: Dies umfasst die Prüfung der Erfüllung der Bürgschaftsvoraussetzungen gem. der Bürgschaftsrichtlinie, insbesondere die Begutachtung der Bürgschaftsanträge nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen. Vorbereitung und Begleitung der Sitzungen des Landesbürgschaftsausschusses, der über die Bürgschaftsanträge beschließt und eine Empfehlung an den Finanzminister abgibt,
b) Verwaltung der Landesbürgschaften: Der Mandatar hat die wirtschaftliche Entwicklung der Bürgschaftsnehmer, die Einhaltung der bürgschaftsvertraglichen Regelungen, der Bürgschaftsrichtlinien Regelungen sowie der Allgemeinen Bürgschaftsbestimmungen zu überwachen und bei Anträgen auf Änderung der bürgschaftsvertraglichen diese zu prüfen und zu votieren. Er hat den Bürgen regelmäßig über die Entwicklung der Engagements zu unterrichten, insbesondere wenn die Rückzahlung der verbürgten Kredite gefährdet ist oder wesentliche Mängel bei der Verwaltung der Kredite durch die Hausbank festgestellt werden,
c) Prüfung der Bürgschaftsausfälle und Verwaltung der daraus resultierenden Ausfallforderungen: Der Mandatar hat die Abwicklung notleidender Kredite (Prüfung von Verwertungs- und Sanierungsmaßnahmen) zu überwachen, die Abrechnungen der Hausbanken zu prüfen und die Ausfallforderungen nach Eintritt des
Bürgschaftsfalls zu verwalten,
d) Der Mandatar unterstützt den Freistaat in allen Bürgschaftsangelegenheiten (u. a. Erhebung, Abrechnung und Abführung von Bürgschaftsentgelten, Führung von Statistiken, Erledigung von Berichtspflichten). Er muss sicherstellen, diesbezügliche Informationen kurzfristig und in elektronischer Form bereitstellen zu können,
e) Die Tätigkeiten nach den Bst. b, c und d umfassen neben den zukünftig zu bewilligenden Landesbürgschaften auch den derzeitigen Bestand der Landesbürgschaften.
Das zu verwaltende Bürgschaftsvolumen umfasst derzeit ca. 51 000 000 EUR, verteilt auf 10 Engagements. Weiterhin befinden sich 12 Engagements in Abwicklung/ Regressverwaltung. Eine genaue Prognose über Anzahl und Volumen der in den nächsten Jahren zu erwartenden Bürgschaftsanträge ist nicht möglich, da die Nachfrage nach staatlichen Bürgschaften sowohl von der allgemeinen und regionalen wirtschaftlichen Entwicklung als auch vom Kreditangebot der Banken oder regulatorischen Eingriffen und Förderbestimmungen beeinflusst werden kann. Im statistischen Durchschnitt der letzten 10 Jahre wurden jährlich etwa 3 Neuanträge auf Bürgschaftsübernahmen mit einem Bürgschaftsvolumen von insgesamt ca. 9 000 000 EUR bewilligt. Die vorstehenden Angaben zum Jahresdurchschnitt wurden im letzten Jahr nicht erreicht.
Die Vergabe des Auftrages erfolgt im Verhandlungsverfahren nach der VOF.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2014-02-24. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2014-01-22.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2014-01-22 Auftragsbekanntmachung
2014-06-26 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2021-12-17 Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit
Auftragsbekanntmachung (2014-01-22)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen für die öffentliche Verwaltung
Menge oder Umfang: Siehe unter II.1.5, II.2.2 und II.3.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen für die öffentliche Verwaltung 📦

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Freistaat Thüringen
Postanschrift: Ludwig-Erhard-Ring 7
Postleitzahl: 99099
Postort: Erfurt
Kontakt
Internetadresse: http://www.thueringen.de 🌏
E-Mail: k.mergel@tfm.thueringen.de 📧
Telefon: +49 3613796420 📞
Fax: +49 3613796656 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2014-01-22 📅
Einreichungsfrist: 2014-02-24 📅
Veröffentlichungsdatum: 2014-01-24 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2014/S 017-026251
ABl. S-Ausgabe: 17
Zusätzliche Informationen
Die Vergabeunterlagen werden erst nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs abgegeben, in dem die Eignung der Bewerber gemäß III.2) geprüft und unter den Bewerbern, die die Anforderungen erfüllen, gegebenenfalls eine weitere Auswahl gemäß IV.1.2) getroffen wird. Bewerber sollten möglichst aussagekräftige und übersichtlich gestaltete Teilnahmeanträge einreichen. Es wird um eine sorgfältige Zusammenstellung der Unterlagen gemäß III.2.1) gebeten. Die im Teilnahmewettbewerb ausgewählten Bewerber müssen damit rechnen, innerhalb von 2 Wochen nach Aufforderung ein Angebot abgeben zu müssen. Nähere Festlegungen zur Frist und zum Charakter dieses Angebots enthalten die Vergabeunterlagen, die mit der vorstehend genannten Aufforderung zur Angebotsabgabe versandt werden. Nach Auswertung der Angebote ist derzeit beabsichtigt, die Bieter Anfang April 2014 zu einer Präsentation nach Erfurt einzuladen. Das Vergabeverfahren soll spätestens im Juni 2014 abgeschlossen sein. Der Freistaat Thüringen behält sich vor, jederzeit ganz oder teilweise von dem Vergabeverfahren Abstand zu nehmen. Interessenten bzw. Verfahrensteilnehmer haben in diesem Fall keinen Anspruch auf Ersatz ihrer Aufwendungen.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand des Vergabeverfahrens ist die Auswahl des künftigen Mandatars des Freistaats Thüringen für das Landesbürgschaftsprogramm. Der Freistaat Thüringen fördert die gewerbliche Wirtschaft u. a. durch Bereitstellung von Landesbürgschaften zur Besicherung von Investitions-, Betriebsmittel- und Avalkrediten. Das Bürgschaftsverfahren richtet sich nach der „Richtlinie für die Übernahme von Bürgschaften durch den Freistaat Thüringen zugunsten der gewerblichen Wirtschaft und der freien Berufe (Landesbürgschaftsprogramm)“ in der aktuellen Fassung vom 15.3.2013, veröffentlicht im Thüringer Staatsanzeiger Nr. 19/2013 Seite 754 sowie Nr. 24/2013 Seite 898. Bürgschaften werden als Ausfallbürgschaften übernommen. Im Rahmen des Landesbürgschaftsprogramms werden regelmäßig Obligen von 3 000 000 EUR bis 10 000 000 EUR bewilligt. Die Höhe der Bürgschaften wird jeweils für den Einzelfall festgesetzt; sie beträgt bis zu maximal 80 v. H. des Ausfalls. Die Tätigkeit des Mandatars wird bislang von einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft wahrgenommenen. Der Mandatar hat im Wesentlichen die folgenden Leistungen zu erbringen:
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a) Bearbeitung der Anträge auf Landesbürgschaften: Dies umfasst die Prüfung der Erfüllung der Bürgschaftsvoraussetzungen gem. der Bürgschaftsrichtlinie, insbesondere die Begutachtung der Bürgschaftsanträge nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen. Vorbereitung und Begleitung der Sitzungen des Landesbürgschaftsausschusses, der über die Bürgschaftsanträge beschließt und eine Empfehlung an den Finanzminister abgibt,
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b) Verwaltung der Landesbürgschaften: Der Mandatar hat die wirtschaftliche Entwicklung der Bürgschaftsnehmer, die Einhaltung der bürgschaftsvertraglichen Regelungen, der Bürgschaftsrichtlinien Regelungen sowie der Allgemeinen Bürgschaftsbestimmungen zu überwachen und bei Anträgen auf Änderung der bürgschaftsvertraglichen diese zu prüfen und zu votieren. Er hat den Bürgen regelmäßig über die Entwicklung der Engagements zu unterrichten, insbesondere wenn die Rückzahlung der verbürgten Kredite gefährdet ist oder wesentliche Mängel bei der Verwaltung der Kredite durch die Hausbank festgestellt werden,
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c) Prüfung der Bürgschaftsausfälle und Verwaltung der daraus resultierenden Ausfallforderungen: Der Mandatar hat die Abwicklung notleidender Kredite (Prüfung von Verwertungs- und Sanierungsmaßnahmen) zu überwachen, die Abrechnungen der Hausbanken zu prüfen und die Ausfallforderungen nach Eintritt des
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Bürgschaftsfalls zu verwalten,
d) Der Mandatar unterstützt den Freistaat in allen Bürgschaftsangelegenheiten (u. a. Erhebung, Abrechnung und Abführung von Bürgschaftsentgelten, Führung von Statistiken, Erledigung von Berichtspflichten). Er muss sicherstellen, diesbezügliche Informationen kurzfristig und in elektronischer Form bereitstellen zu können,
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e) Die Tätigkeiten nach den Bst. b, c und d umfassen neben den zukünftig zu bewilligenden Landesbürgschaften auch den derzeitigen Bestand der Landesbürgschaften.
Das zu verwaltende Bürgschaftsvolumen umfasst derzeit ca. 51 000 000 EUR, verteilt auf 10 Engagements. Weiterhin befinden sich 12 Engagements in Abwicklung/ Regressverwaltung. Eine genaue Prognose über Anzahl und Volumen der in den nächsten Jahren zu erwartenden Bürgschaftsanträge ist nicht möglich, da die Nachfrage nach staatlichen Bürgschaften sowohl von der allgemeinen und regionalen wirtschaftlichen Entwicklung als auch vom Kreditangebot der Banken oder regulatorischen Eingriffen und Förderbestimmungen beeinflusst werden kann. Im statistischen Durchschnitt der letzten 10 Jahre wurden jährlich etwa 3 Neuanträge auf Bürgschaftsübernahmen mit einem Bürgschaftsvolumen von insgesamt ca. 9 000 000 EUR bewilligt. Die vorstehenden Angaben zum Jahresdurchschnitt wurden im letzten Jahr nicht erreicht.
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Die Vergabe des Auftrages erfolgt im Verhandlungsverfahren nach der VOF.
Beschreibung der Optionen: Der Auftraggeber hat die Option, den Vertrag zu verlängern.
Zahl der möglichen Verlängerungen: 2
Zeitlicher Rahmen für nachfolgende Aufträge: 12 Monate
Referenznummer: VV 4700 A - 31.10
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Erfurt.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Für alle unter III.2.1 genannten Erklärungen und Nachweise gelten die folgenden Hinweise:
Die mit dem Teilnahmeantrag vorzulegenden Erklärungen und Nachweise müssen noch gültig und aktuell sein (soweit sich aus Inhalt und Zweck des Nachweises nichts anderes ergibt, nicht älter als 1 Jahr, außer bei auf vergangene Ereignisse bezogene Unterlagen). Die Nachweise dienen der Beurteilung der Eignung (Zuverlässigkeit, Fachkunde, Leistungsfähigkeit) des künftigen Mandatars des Freistaats. Ausländische Bewerber können anstelle der nachfolgenden Eignungsnachweise vergleichbare Nachweise vorlegen. Sie werden anerkannt, wenn sie nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem der Bewerber ansässig ist, erstellt wurden. Bestätigungen in einer anderen als der deutschen Sprache sind in beglaubigter Übersetzung vorzulegen. Sollten die geforderten Nachweise unvollständig oder unzureichend sein, behält sich der Auftraggeber vor, Ergänzungen oder Vervollständigungen zu verlangen. Der Bewerber kann jedoch nicht darauf vertrauen, dass der Auftraggeber ihm Gelegenheit zur Ergänzung oder Vervollständigung unvollständiger Unterlagen gibt. Ist der Bewerber aus einem stichhaltigen Grund nicht in der Lage, einen der nachfolgenden Eignungsnachweise vorzulegen, so sind nach Möglichkeit andere geeignete Eignungsnachweise zu erbringen. Darüber hinaus ist eine Erklärung abzugeben, aus der hervorgeht, aus welchem Grund die Vorlage des jeweiligen Nachweises nicht möglich ist. Der Auftraggeber wird die Eignung des Bewerbers in diesem Fall auf Basis der vorgelegten Belege unter Berücksichtigung der genannten Erklärung prüfen.
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Mit den Teilnahmeanträgen haben die Bewerber unter Verwendung des von der Vergabestelle erstelllten
Antragsformulars nachfolgende Angaben zu machen, Unterlagen vorzulegen bzw. Nachweise zu erbringen:
— Angaben zu Name bzw. Firma, der Rechtsform, Gegenstand und Sitz, Geschäftsleitung und Tätigkeitsbereich des Bewerbers,
— Nachweis über die Eintragung im Berufs- oder Handelsregister,
— Erklärungen nach § 4 Abs. 6 und 9 VOF,
— Bescheinigung in Steuersachen (Unbedenklichkeitsbescheinigung),
— Erklärung zur Scientology-Organisation,
— Vertraulichkeitserklärung,
— Erklärung zur Verpflichtung auf das Datengeheimnis (§ 6 ThürDSG),
— Erklärung zum Verpflichtungsgesetz,
— Erklärung zur Entgeltgleichheit (§ 10 Abs. 3 ThürVgG),
— Erklärung zum Ausschluss von der Teilnahme am Wettbewerb um öffentliche Aufträge (§ 18 Abs. 3 ThürVgG),
— Verbindliche Erklärung, eine Berufshaftpflichtversicherung über mindestens 5 Mio. EURO je Einzelfall beizubringen,
— Unternehmensprofil mit Angaben und Nachweisen, die der Bewerber für sachdienlich hält, um seine wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit nachzuweisen,
— Bilanzen oder Bilanzauszüge des Unternehmens für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre; ist das Unternehmen noch nicht 3 Jahre am Markt tätig, ist es möglich, die genannten Angaben über die bisherige Tätigkeit zu machen,
— Erklärung über den Gesamtumsatz des Bewerbers bzw. Unternehmens der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre sowie den Umsatz für Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind; ist das Unternehmen noch nicht 3 Jahre am Markt tätig, ist es möglich, die genannten Angaben über die bisherige Tätigkeit zu machen,
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— Darstellung der Anzahl der Mitarbeiter des Unternehmens in den letzten 3 Jahren sowie der für die Arbeit im Projektteam vorgesehenen Mitarbeiter,
— Darstellung der beruflichen Qualifikation und Erfahrungen der für die Auftragsdurchführung vorgesehenen Personen; hierbei sind insbesondere folgende fachliche Anforderungen zu berücksichtigen:
— — Nachhaltige Erfahrung bei der Erstellung von Unternehmens- und Risikoanalysen insbesondere im Bereich von Großunternehmen,
— — Einschlägige Finanz- und Bankenexpertise, insbesondere Erfahrungen mit komplexen Finanzierungsstrukturen,
— — Umfassende Erfahrung mit Sanierungsfällen,
— — breite Markt- und Branchenkenntnisse,
— — vertiefte Kenntnisse des EU-Beihilferechts unter Angabe projektvergleichbarer Themenstellungen,
— — vertiefte banktechnische und juristische Kenntnisse (z. B. Kreditvertragsprüfung) unter Angabe projektvergleichbarer Themenstellungen,
— — vertiefte insolvenzrechtliche Kenntnisse unter Angabe projektvergleichbarer Themenstellungen,
— — vertiefte steuerrechtliche Kenntnisse unter Angabe projektvergleichbarer Themenstellungen,
— Erklärung zur Auftragsausführung in deutscher Sprache,
— Beschreibung der allgemeinen Maßnahmen der Qualitätssicherung,
— Referenzliste der wesentlichen in den letzten 3 Jahren erbrachten vergleichbaren Leistungen.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Berufshaftpflichtversicherung über 5 000 000 EUR je Einzelfall.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Die Vergütung der Leistungen des Mandatars erfolgt derzeit aus einem Teil der Bürgschaftsentgelte, die die Antragsteller und Bürgschaftsnehmer erbringen. Diese werden in Form von Bearbeitungsentgelten und laufenden Bürgschaftsentgelten erhoben. Das Bearbeitungsentgelt wird einmalig erhoben und beträgt 0,45 v. H. des beantragten Bürgschaftshöchstbetrages, mindestens 10 000 EUR und höchstens 40 000 EUR. Das laufende Bürgschaftsentgelt wird jährlich erhoben und beträgt mindestens 1,0 v. H. des verbliebenen
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Bürgschaftsbetrages. Die Einzelheiten des Vergütungssystems sind Gegenstand der Vertragsverhandlungen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Es werden keine Bietergemeinschaften zugelassen.
Sonstige besondere Bedingungen: Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen.
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals

Verfahren
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 3
Objektive Auswahlkriterien:
Die Auswahl der Teilnehmer erfolgt auf Basis der in Ziffer III.2.1) genannten Unterlagen und Nachweise durch Bewertung der Eignung (Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit). Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl nach einer objektiven Auswahl zu hoch, kann die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbern durch Los getroffen werden (§10 Abs. 3 VOF).
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Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Thüringer Finanzministerium
Herrn LMR Klaus Thomas Mergel
E-Mail: axel.scheid@tlvwa.thueringen.de 📧

Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2014-07-01 📅
Datum des Endes: 2019-12-31 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: VV 4700 A - 31.10

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Thüringer Landesverwaltungsamt, Vergabekammer
Postanschrift: Weimarplatz 4
Postort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: axel.scheid@tlvwa.thueringen.de 📧
Telefon: +49 36137737276 📞
Internetadresse: http://www.thueringen.de 🌏
Fax: +49 36137739354 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Vergabenachprüfverfahren gemäß § 107 Abs. 1 GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) nur auf Antrag bei der Vergabekammer eingeleitet wird. Der Antrag ist gemäß § 107 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2014/S 017-026251 (2014-01-22)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2014-06-26)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 1 918 507 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Verfahrensart: Unbestimmt
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2014-06-26 📅
Veröffentlichungsdatum: 2014-07-03 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2014/S 125-223017
Verweist auf Bekanntmachung: 2014/S 17-026251
ABl. S-Ausgabe: 125

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2014-06-25 📅
Name: PricewaterhouseCoopers AG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Postanschrift: Parsevalstraße 2
Postort: Erfurt
Postleitzahl: 99192
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Quelle: OJS 2014/S 125-223017 (2014-06-26)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2021-12-17)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Referenznummer: 2014/S 125-223017
Gesamtwert des Auftrags: 1612190.76 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Zusätzlicher CPV-Code: Beratungsdienste im Bereich Wirtschaftsförderung 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Erfurt, Kreisfreie Stadt 🏙️

Verfahren
Vergabekriterien
Entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Freistaat Thüringen, Thüringer Finanzministerium
Kontakt
E-Mail: referat42@tfm.thueringen.de 📧

Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-12-17 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-12-22 📅
Datum des Endes: 2021-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 248-657830
Verweist auf Bekanntmachung: 2014/S 125-223017
ABl. S-Ausgabe: 248

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand des Vergabeverfahrens ist die Auswahl des künftigen Mandatars des Freistaats Thüringen
für das Landesbürgschaftsprogramm. Der Freistaat Thüringen fördert die gewerbliche Wirtschaft u.
a. durch Bereitstellung von Landesbürgschaften zur Besicherung von Investitions-, Betriebsmittelund
Avalkrediten. Das Bürgschaftsverfahren richtet sich nach der "Richtlinie für die Übernahme von
Bürgschaften durch den Freistaat Thüringen zugunsten der gewerblichen Wirtschaft und der freien
Berufe (Landesbürgschaftsprogramm)" in der aktuellen Fassung vom 15.03.2013, veröffentlicht im
Thüringer Staatsanzeiger Nr. 19/2013 Seite 754 sowie Nr. 24/2013 Seite 898. Bürgschaften werden als
Ausfallbürgschaften übernommen. Im Rahmen des Landesbürgschaftsprogramms werden regelmäßig
Obligen von 3 Mio. EURO bis 10 Mio. EURO bewilligt. Die Höhe der Bürgschaften wird jeweils für den
Einzelfall festgesetzt; sie beträgt bis zu maximal 80 v. H. des Ausfalls. Die Tätigkeit des Mandatars wird
bislang von einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft wahrgenommenen. Der Mandatar hat im Wesentlichen
die folgenden Leistungen zu erbringen:
a) Bearbeitung der Anträge auf Landesbürgschaften: Dies umfasst die Prüfung der Erfüllung der
Bürgschaftsvoraussetzungen gem. der Bürgschaftsrichtlinie, insbesondere die Begutachtung der
Bürgschaftsanträge nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen. Vorbereitung und Begleitung der Sitzungen
des Landesbürgschaftsausschusses, der über die Bürgschaftsanträge beschließt und eine Empfehlung an
den Finanzminister abgibt.
b) Verwaltung der Landesbürgschaften: Der Mandatar hat die wirtschaftliche Entwicklung der
Bürgschaftsnehmer, die Einhaltung der bürgschaftsvertraglichen Regelungen, der Bürgschaftsrichtlinien
Regelungen sowie der Allgemeinen Bürgschaftsbestimmungen zu überwachen und bei Anträgen auf
Änderung der bürgschaftsvertraglichen diese zu prüfen und zu votieren. Er hat den Bürgen regelmäßig
über die Entwicklung der Engagements zu unterrichten, insbesondere wenn die Rückzahlung der
verbürgten Kredite gefährdet ist oder wesentliche Mängel bei der Verwaltung der Kredite durch die
Hausbank festgestellt werden.
c) Prüfung der Bürgschaftsausfälle und Verwaltung der daraus resultierenden Ausfallforderungen: Der
Mandatar hat die Abwicklung notleidender Kredite (Prüfung von Verwertungs- und Sanierungsmaßnahmen)
zu überwachen, die Abrechnungen der Hausbanken zu prüfen und die Ausfallforderungen nach Eintritt des
Bürgschaftsfalls zu verwalten.
d) Der Mandatar unterstützt den Freistaat in allen Bürgschaftsangelegenheiten (u. a. Erhebung,
Abrechnung und Abführung von Bürgschaftsentgelten, Führung von Statistiken, Erledigung von
Berichtspflichten). Er muss sicherstellen, diesbezügliche Informationen kurzfristig und in elektronischer
Form bereitstellen zu können.
e) Die Tätigkeiten nach den Bst. b, c und d umfassen neben den zukünftig zu bewilligenden
Landesbürgschaften auch den derzeitigen Bestand der Landesbürgschaften.
Das zu verwaltende Bürgschaftsvolumen umfasst derzeit ca. 51 Mio. Euro, verteilt auf 10 Engagements.
Weiterhin befinden sich 12 Engagements in Abwicklung/Regressverwaltung. Eine genaue Prognose
über Anzahl und Volumen der in den nächsten Jahren zu erwartenden Bürgschaftsanträge ist nicht
möglich, da die Nachfrage nach staatlichen Bürgschaften sowohl von der allgemeinen und regionalen
wirtschaftlichen Entwicklung als auch vom Kreditangebot der Banken oder regulatorischen Eingriffen und
Förderbestimmungen beeinflusst werden kann. Im statistischen Durchschnitt der letzten 10 Jahre wurden
jährlich etwa 3 Neuanträge auf Bürgschaftsübernahmen mit einem Bürgschaftsvolumen von insgesamt
ca. 9 Mio. Euro bewilligt. Die vorstehenden Angaben zum Jahresdurchschnitt wurden im letzten Jahr nicht
erreicht.

Auftragsvergabe
Name: PricewaterhouseCoopers GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Land: Erfurt, Kreisfreie Stadt 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 1612190.76 EUR 💰

Ergänzende Informationen
Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: Thüringer Landesverwaltungsamt, Vergabekammer
Postort: Weimar
Land: Deutschland 🇩🇪
Quelle: OJS 2021/S 248-657830 (2021-12-17)