Technische Betriebsführung der Anlage der Schmutzwasserbeseitigung der Stadt Annaburg

Stadt Annaburg

Technische Betriebsführung der Anlagen der Abwasserbeseitigung der Stadt Annaburg vom 1.4.2015 bis 31.3.2020 mit einer zweimaligen Verlängerungsoption um jeweils 3 Jahre, so dass der Auftrag spätestens am 31.3.2026 endet.
Die Stadt Annaburtg beseitigt in ihrem Stadtgebiet das anfallende Schmutzwasser für rd. 7 200 Einwohner in einer Fläche von rd. 225 km². Im Rahmen der technischen Betriebsführung sind rd. 55 km Schmutzwasserleitungen und Kanäle, 2 Kläranlagen (Ausbaugröße 5 000 EW und 2 200 EW), ca. 25 Pumpwerke sowie 1 zentrale Vakuumstation und 197 Vakuumventilstationen zu betreiben. Der Anschlussgrad an die zentralen Schmutzwasserbeseitigungsanlagen beträgt ca. 88 %.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2014-10-23. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2014-09-09.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2014-09-09 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2014-09-09)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen in der Abwasserbeseitigung
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen in der Abwasserbeseitigung 📦

Verfahren
Verfahrensart: Nicht offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Annaburg
Postanschrift: Torgauer Straße 52
Postleitzahl: 06925
Postort: Annaburg
Kontakt
Internetadresse: http://www.stadt-annaburg.de 🌏
E-Mail: stadt@annaburg.de 📧
Telefon: +49 353857020 📞
Fax: +49 3538570221 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2014-09-09 📅
Einreichungsfrist: 2014-10-23 📅
Veröffentlichungsdatum: 2014-09-12 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2014/S 175-309140
ABl. S-Ausgabe: 175
Quelle: OJS 2014/S 175-309140 (2014-09-09)