Technische Betriebsführung der Anlage der Schmutzwasserbeseitigung der Stadt Annaburg

Stadt Annaburg

Technische Betriebsführung der Anlagen der Abwasserbeseitigung der Stadt Annaburg vom 1.4.2015 bis 31.3.2020 mit einer zweimaligen Verlängerungsoption um jeweils 3 Jahre, so dass der Auftrag spätestens am 31.3.2026 endet.
Die Stadt Annaburtg beseitigt in ihrem Stadtgebiet das anfallende Schmutzwasser für rd. 7 200 Einwohner in einer Fläche von rd. 225 km². Im Rahmen der technischen Betriebsführung sind rd. 55 km Schmutzwasserleitungen und Kanäle, 2 Kläranlagen (Ausbaugröße 5 000 EW und 2 200 EW), ca. 25 Pumpwerke sowie 1 zentrale Vakuumstation und 197 Vakuumventilstationen zu betreiben. Der Anschlussgrad an die zentralen Schmutzwasserbeseitigungsanlagen beträgt ca. 88 %.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2014-10-23. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2014-09-09.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2014-09-09 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2014-09-09)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen in der Abwasserbeseitigung
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen in der Abwasserbeseitigung 📦

Verfahren
Verfahrensart: Nicht offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Annaburg
Postanschrift: Torgauer Straße 52
Postleitzahl: 06925
Postort: Annaburg
Kontakt
Internetadresse: http://www.stadt-annaburg.de 🌏
E-Mail: stadt@annaburg.de 📧
Telefon: +49 353857020 📞
Fax: +49 3538570221 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2014-09-09 📅
Einreichungsfrist: 2014-10-23 📅
Veröffentlichungsdatum: 2014-09-12 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2014/S 175-309140
ABl. S-Ausgabe: 175

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Technische Betriebsführung der Anlagen der Abwasserbeseitigung der Stadt Annaburg vom 1.4.2015 bis 31.3.2020 mit einer zweimaligen Verlängerungsoption um jeweils 3 Jahre, so dass der Auftrag spätestens am 31.3.2026 endet.
Die Stadt Annaburtg beseitigt in ihrem Stadtgebiet das anfallende Schmutzwasser für rd. 7 200 Einwohner in einer Fläche von rd. 225 km². Im Rahmen der technischen Betriebsführung sind rd. 55 km Schmutzwasserleitungen und Kanäle, 2 Kläranlagen (Ausbaugröße 5 000 EW und 2 200 EW), ca. 25 Pumpwerke sowie 1 zentrale Vakuumstation und 197 Vakuumventilstationen zu betreiben. Der Anschlussgrad an die zentralen Schmutzwasserbeseitigungsanlagen beträgt ca. 88 %.
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Zahl der möglichen Verlängerungen: 2
Referenznummer: 300/2014
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Stadtgebiete der Stadt Annaburg einschließlich der zur Stadt gehörenden Ortsteile.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
— Firmenprofil einschließliche der Anzahl der Beschäftigten unterteilt nach Berufsgruppen,
— Nachweis der Gewerbeanmeldung bzw. Eintragung im Handelsregister, soweit für die Rechtsform des Bieters erforderlich,
— aktuelle Nachweise des bestehenden Versicherungsschutzes, nicht älter als 3 Monate,
— aktuelle steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes, nicht älter 3 Monate,
— aktuelle Bescheinigungen der Krankenkassen und Berufsgenossenschaften über geleistete Zahlungen, nicht älter als 3 Monate,
— Nachweis der Einhaltung der tarifrechtlichen Bestimmungen nach dem Vergabegesetz des Landes Sachsen-Anhalt,
— Angaben, ob ein Insolvenzverfahren eröffnet wurde,
— Angaben, ob sich das Unternehmen in Liquidation befindet,
— Angaben, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit in Frage stellt,
— Angaben, dass Zahlungen von Steuern, Abgaben sowie Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfolgten.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— Gesamtumsatz des Bewerbs bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre,
— Referenzen für vergleichbare Leitungen in den letzten 3 Jahren mit Angaben zum Rechnungswert und Ansprechpartnern,
— Zahl der in den letzten 3 Geschäftsjahren durchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte gegliedert nach Lohngruppen,
— Angabe der Leistungen, welche an andere Unternehmen vergeben werden sollen, einschließlich Nennung und Vorstellung der Unternehmen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
— Beschreibung des Organisationskonzeptes zur Umsetzung der ausgeschriebenen Leistung,
— Darstellung der geplanten technischen Ausrüstung, die im Auftragsfall zum Einsatz kommen soll,
— Erklärung des Bewerbers, dass die technische Ausrüstung auch für die Auftragserledigung zur Verfügung steht,
— Qualifikationsnachweise der Mitarbeiter im technischen Abwasserwesen,
— Angaben zum möglichen Klärschlammverwertungsweg im Auftragsfall,
— Beschreibung der Maßnahmen zur Qualitätssicherung,
— Beschreibung der Maßnahmen zur Sicherstellung eines funktionierenden Havariedienstes und einer 24-Stunden-Rufbereitschaft einschließlich zu Reaktionszeiten.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Siehe Vergabeunterlagen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Siehe Vergabeunterlagen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter. Weitere Einzelheiten sind in den Vergabeunterlagen enthalten. Die vergabe- und kartellrechtlichen Voraussetzungen der Zulässigkeit des Zusammenschlusses von Unternehmen zu einer Bietergemeinschaft sind zu beachten.
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Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Auswahlkriterien:
1. Refrenzen technische Betriebsführung Schmutzwasserbeseitigung (maximal 4 Punkte)
1.1. Referenzen SW vorhanden ; in der Summe über 20 000 EW 4 Punkte
1.2. Referenzen SW vorhanden ; in der Summe unter 20 000 EW 3 Punkte
1.3. Referenzen SW vorhanden ; in der Summe unter 15 000 EW 2 Punkte
1.4. Referenzen SW vorhanden ; in der Summe unter 10 000 EW 1 Punkt
1.5. keine Angaben/ keine Referenzen SW 0 Punkte
2. Referenzen Klärschlammentsorgung (maximal 2 Punkte)
2.1. Referenzen Klärschlammentsorgung vorhanden und Angaben zum geplanten Verwertungsweg 2 Punkte
2.2. Referenzen zur Klärschlammverwertung vorhanden, jedoch keine Angaben zum geplanten Verwertungsweg 1 Punkt
2.3. keine Angaben/ keine Referenzen KS 0 Punkte
3. Technische Ausrüstung und Ausstattung Abwasserwesen (maximal 2 Punkte)
3.1. Technische AuA AW vollständig beim Bewerber vorhanden und einsetzbar 2 Punkte
3.2. Technische AuA AW wird von Dritten gestellt 1 Punkt
3.3. Keine Anagaben/ keine AuA AW 0 Punkte
4. Qualifikation des einzusetzenden Personals Abwasser (maximal 3 Punkte)
4.1. branchentypische Qualifikationen Abwassersammlung und Abwasserbehandlung vorhanden und nachgewiesen 3 Punkte
4.2. branchentypische Qualifikationen Abwassersammlung oder Abwasserbehandlung vorhanden und nachgewiesen 2 Punkte
4.3. branchentypische Qualifikationen dargestellt, kein Nachweis 1 Punkt
4.4. keine Angaben 0 Punkte
5. Gesamtumsatz in den vergangenen 3 Jahren (maximal 2 Punkte)
5.1. Gesamtumsatz über 1 000 000 EUR p. a. 2 Punkte
5.2. Gesamtumsatz bis 1 000 000 EUR p. a. 1 Punkt
5.3. keine Angaben 0 Punkte
6. Umsatz Betrieb im Abwasserwesen der letzten 3 Jahre (maximal 2 Punkte)
6.1. Umsatz AW über 500 000 EUR p. a. 2 Punkte
6.2. Umsatz AW bis 500 000 EUR p. a. 1 Punkt
6.3. keine Angaben 0 Punkte
7. Qualitätssicherung; Betriebsorganisation (maximale 3 Punkte)
7.1. Darstellung einer Betriebsorganisation für den Auftragsfall mit Organigramm 3 Punkte
7.2. Beschreibung einer Betriebsorganisation für den Auftragsfall ohne Organigramm 2 Punkte
7.3. nur schematische Beschreibung der geplanten Organisation 1 Punkt
7.4. keine Angaben 0 Punkte
8. Havariedienst und 24-h-Rufbereitschaft (maximal 2 Punkte)
8.1. Beschreibung der geplanten Organisation des Havariedienstes und Angaben zur Gewährleistung einer 24-h-Rufbereitschaft 2 Punkte
8.2. Beschreibung der Organisation des Havariedienstes ohne Angaben zur Gewährleistung einer 24-h-Rufbereitschaft 1 Punkt
8.3. keine Angaben 0 Punkte
Es werden die Bieter zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert, welche die höchste Gesamtpunktzahl erreichen. Haben mehrere Bieter die gleiche Punktzahl, so entscheidet das Los.
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2014-11-05 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: K. Cieplik, S. Schneider
Internetadresse: www.stadt-annaburg.de 🌏
Name: BKC Kommunal-Consult GmbH
Postanschrift: Gartenweg 9
Postort: Saarmund
Postleitzahl: 14558
Telefon: +49 3320052900 📞
E-Mail: mail@bkc-net.de 📧
Fax: +49 33200529010 📠
URL für weitere Informationen: http://www.bkc-net.de 🌏
URL der Dokumente: http://www.bkc-net.de 🌏
URL der Teilnahme: http://www.bkc-net.de 🌏
E-Mail: angela.schaefer@lvwa.sachsen-anhalt.de 📧

Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2015-04-01 📅
Datum des Endes: 2020-03-31 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 300/2014

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammern beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
Postanschrift: Ernst-Kamieth-Straße 2
Postort: Halle/ Saale
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: angela.schaefer@lvwa.sachsen-anhalt.de 📧
Telefon: +49 3455141529 📞
Internetadresse: http://www.lvwa.sachsen-anhalt.de/wirtschaft/wirtschaft/vergabekammern/ 🌏
Fax: +49 3455141115 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gemäß § 107 Abs. 3 GWB sind Nachprüfungsanträge unzulässig, wenn bestimmte Fristen nicht eingehalten werden. Auf die Einhaltung dieser Fristen wird ausdrücklich hingewiesen und der Wortlaut der Vorschriften nachfolgend wiedergegeben.
§ 107 Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
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(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Absatz 1 Nummer 2. § 101a Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2014/S 175-309140 (2014-09-09)