Teilnahmewettbewerb zur Ausschreibung der Durchführung der Jahresabschlussprüfungen 2014 bis 2016 und 2017 sowie 2018 (optional) der Goethe- Universität Frankfurt am Main und ihrer verbundenen Unternehmen und Beteiligungen
In Anwendung des § 84 Abs. 2 HHG i. V. mit § 12 Hess StiftG wird, in Abstimmung mit dem Hessischen Ministerium für Wissenschaft und Kunst, als Stiftungsaufsicht der Goethe-Universität, beabsichtigt, einen unabhängigen Wirtschaftsprüfer mit der Prüfung und Testierung des Jahresabschlusses zu beauftragen. Weiterhin soll die Prüfung und Testierung des Jahresabschlusses, der derzeit insgesamt sechs, im Basisleistungeverzeichnis (BLV) aufgeführten, verbundenen Unternehmen und Beteiligungsgesellschaften der Universität, durchgeführt werden. Nähere Informationen zum Leistungsumfang sind dem BLV zu entnehmen. Aufgrund der räumlichen und personellen Voraussetzungen des Auftraggebers, zur Koordinierung und Unterstützung der Auftragnehmerleistungen, der zu erwartenden Synergie-Effekte einer gemeinsamen Behandlung der einzelnen Prüfgegenstände und letztlich zur Sicherstellung einer durchgängigen Terminwahrung und Kommunikation im Rahmen der Auftragserfüllung, sollen die einzelnen Prüfungsleistungen nicht getrennt (in Form von Teillosen) vergeben werden.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2014-05-21.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2014-04-11.
Auftragsbekanntmachung (2014-04-11) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Rechnungslegung und -prüfung
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Rechnungslegung und -prüfung📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: Der Kanzler der Johann Wolfgang Goethe-Universität, Bereich Finanzen, Einkaufsmanagement
Postanschrift: Altenhöferallee 1a
Postleitzahl: 60438
Postort: Frankfurt am Main
Kontakt
E-Mail: andreas.walter@em.uni-frankfurt.de📧
Telefon: +49 6979829852📞
Fax: +49 6979876329852 📠
Die an einer Teilnahme interessierten Firmen haben die Teilnahmeunterlagen, bis zum Ende der Abforderungsfrist, bei der Vergabestelle, ausschließlich per E-Mail: andreas.walter@em.uni-frankfurt.de, unter Angabe des Aktenzeichens: 9.40.15 VOF EM1-FI-01-14 und der Kontaktdaten: Firmenname, Firmensitz, Telefon und Faxnummer, abzufordern.
Der Versand der Teilnahmeunterlagen erfolgt daraufhin, ausschließlich in elektronischer Form, kostenfrei an die Teilnahmeinteressenten.
Kosten der Teilnahmeinteressenten, bzw. Teilnehmer im Folgeverfahren, die im Zusammenhang mit der Erstellung eines Teilnahmeantrages, bzw. der Teilnahme am Folgeverfahren entstehen, werden vom Auftraggeber nicht ersetzt.
Alle zur Vorlage eines Teilnahmeantrages notwendigen Informationen, bzw. Anforderungen, sind abschließend dieser Bekanntmachung und den Teilnahmeunterlagen zu entnehmen.
nachr. HAD-Ref.: 86/360
nachr. V-Nr/AKZ: 9.40.15 VOF EM1-FI-01-14
Die an einer Teilnahme interessierten Firmen haben die Teilnahmeunterlagen, bis zum Ende der Abforderungsfrist, bei der Vergabestelle, ausschließlich per E-Mail: andreas.walter@em.uni-frankfurt.de, unter Angabe des Aktenzeichens: 9.40.15 VOF EM1-FI-01-14 und der Kontaktdaten: Firmenname, Firmensitz, Telefon und Faxnummer, abzufordern.
Der Versand der Teilnahmeunterlagen erfolgt daraufhin, ausschließlich in elektronischer Form, kostenfrei an die Teilnahmeinteressenten.
Kosten der Teilnahmeinteressenten, bzw. Teilnehmer im Folgeverfahren, die im Zusammenhang mit der Erstellung eines Teilnahmeantrages, bzw. der Teilnahme am Folgeverfahren entstehen, werden vom Auftraggeber nicht ersetzt.
Alle zur Vorlage eines Teilnahmeantrages notwendigen Informationen, bzw. Anforderungen, sind abschließend dieser Bekanntmachung und den Teilnahmeunterlagen zu entnehmen.
nachr. HAD-Ref.: 86/360
nachr. V-Nr/AKZ: 9.40.15 VOF EM1-FI-01-14
Objekt Umfang der Beschaffung
Häufigkeit der zu vergebenden Aufträge: Jährliche Abschlussprüfung und Testierung.
Kurze Beschreibung:
In Anwendung des § 84 Abs. 2 HHG i. V. mit § 12 Hess StiftG wird, in Abstimmung mit dem Hessischen Ministerium für Wissenschaft und Kunst, als Stiftungsaufsicht der Goethe-Universität, beabsichtigt, einen unabhängigen Wirtschaftsprüfer mit der Prüfung und Testierung des Jahresabschlusses zu beauftragen.
In Anwendung des § 84 Abs. 2 HHG i. V. mit § 12 Hess StiftG wird, in Abstimmung mit dem Hessischen Ministerium für Wissenschaft und Kunst, als Stiftungsaufsicht der Goethe-Universität, beabsichtigt, einen unabhängigen Wirtschaftsprüfer mit der Prüfung und Testierung des Jahresabschlusses zu beauftragen.
Weiterhin soll die Prüfung und Testierung des Jahresabschlusses, der derzeit insgesamt sechs, im Basisleistungeverzeichnis (BLV) aufgeführten, verbundenen Unternehmen und Beteiligungsgesellschaften der Universität, durchgeführt werden.
Nähere Informationen zum Leistungsumfang sind dem BLV zu entnehmen.
Aufgrund der räumlichen und personellen Voraussetzungen des Auftraggebers, zur Koordinierung und Unterstützung der Auftragnehmerleistungen, der zu erwartenden Synergie-Effekte einer gemeinsamen Behandlung der einzelnen Prüfgegenstände und letztlich zur Sicherstellung einer durchgängigen Terminwahrung und Kommunikation im Rahmen der Auftragserfüllung, sollen die einzelnen Prüfungsleistungen nicht getrennt (in Form von Teillosen) vergeben werden.
Aufgrund der räumlichen und personellen Voraussetzungen des Auftraggebers, zur Koordinierung und Unterstützung der Auftragnehmerleistungen, der zu erwartenden Synergie-Effekte einer gemeinsamen Behandlung der einzelnen Prüfgegenstände und letztlich zur Sicherstellung einer durchgängigen Terminwahrung und Kommunikation im Rahmen der Auftragserfüllung, sollen die einzelnen Prüfungsleistungen nicht getrennt (in Form von Teillosen) vergeben werden.
Zahl der möglichen Verlängerungen: 2
Referenznummer: 9.40.15 VOF EM1-FI-01-14
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Grüneburgplatz 1, 60323 Frankfurt am Main.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Die Teilnehmer haben im Teilnahmeantrag folgende Erklärungen abzugeben, bzw. entsprechende Nachweise (sofern gefordert), mit ihrem Teilnahmeantrag vorzulegen:
1. Eine Unternehmensdarstellung, die die Rechtsform, den Gegenstand und die Größe des Unternehmens, den Sitz des Unternehmens, die Größe und Sitz betreuender Niederlassungen hierzu, sowie die Eigenschaft des Auftragnehmers, als Wirtschaftsprüfer bzw. Wirtschaftsprüfungsgesellschaft i. S. von § 319 Abs. 1 HGB, ausweist.
1. Eine Unternehmensdarstellung, die die Rechtsform, den Gegenstand und die Größe des Unternehmens, den Sitz des Unternehmens, die Größe und Sitz betreuender Niederlassungen hierzu, sowie die Eigenschaft des Auftragnehmers, als Wirtschaftsprüfer bzw. Wirtschaftsprüfungsgesellschaft i. S. von § 319 Abs. 1 HGB, ausweist.
2. Eine Eigenerklärung, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt. z. B. wirksames Berufsverbot (§ 70 StGB), wirksames vorläufiges Berufsverbot (§ 132a STPO), wirksame Gewerbeuntersagung (§ 35 GewO), rechtskräftiges Urteil innerhalb der letzten 2 Jahre gegen Mitarbeiter mit Leitungsaufgaben wegen Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung (§ 129 StGB), Geldwäsche (261 StGB), Bestechung (§ 334 StGB), Vorteilsgewährung (§ 333 StGB), Diebstahl (§ 242 StGB), Unterschlagung (§ 246 StGB), Erpressung (§ 253 StGB), Betrug (§ 263 StGB), Subventionsbetrug (§ 264 StGB), Kreditbetrug (§ 265b StGB), Untreue (§ 266 StGB), Urkundenfälschung (§ 267 StGB), Fälschung technischer Aufzeichnungen (§ 268 StGB), Delikte im Zusammenhange mit Insolvenzverfahren (§ 283 ff. StGB), wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen (§ 298 StGB), Bestechung im geschäftlichen Verkehr (§ 299 StGB), Brandstiftung (§ 306 StGB), Baugefährdung (§ 319 StGB), Gewässer- und Bodenverunreinigung (§§ 324, 324a StGB), unerlaubter Umgang mit gefährlichen Abfällen (326 StGB), die mit Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen geahndet wurde.
2. Eine Eigenerklärung, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt. z. B. wirksames Berufsverbot (§ 70 StGB), wirksames vorläufiges Berufsverbot (§ 132a STPO), wirksame Gewerbeuntersagung (§ 35 GewO), rechtskräftiges Urteil innerhalb der letzten 2 Jahre gegen Mitarbeiter mit Leitungsaufgaben wegen Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung (§ 129 StGB), Geldwäsche (261 StGB), Bestechung (§ 334 StGB), Vorteilsgewährung (§ 333 StGB), Diebstahl (§ 242 StGB), Unterschlagung (§ 246 StGB), Erpressung (§ 253 StGB), Betrug (§ 263 StGB), Subventionsbetrug (§ 264 StGB), Kreditbetrug (§ 265b StGB), Untreue (§ 266 StGB), Urkundenfälschung (§ 267 StGB), Fälschung technischer Aufzeichnungen (§ 268 StGB), Delikte im Zusammenhange mit Insolvenzverfahren (§ 283 ff. StGB), wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen (§ 298 StGB), Bestechung im geschäftlichen Verkehr (§ 299 StGB), Brandstiftung (§ 306 StGB), Baugefährdung (§ 319 StGB), Gewässer- und Bodenverunreinigung (§§ 324, 324a StGB), unerlaubter Umgang mit gefährlichen Abfällen (326 StGB), die mit Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen geahndet wurde.
Zudem hat der Teilnehmer zu erklären, dass er in den letzten 2 Jahren nicht gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 i. V. m. § 8 Abs. 1 Nr. 2, §§ 9 bis 11 des Schwarzarbeiterbekämpfungsgesetzes, § 404 Abs. 1 oder 2 Nr. 3 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch, §§ 15, 15a 16 Abs.1 Nr. 1, 1b oder 2 des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes, § 266a Abs. 1 bis 4 des Strafgesetzbuches mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2 500 EUR belegt worden ist oder gem. § 21 Abs. 1 i. V. m. § 23 des Arbeitnehmerentsendegesetzes mit einer Geldbuße von wenigstens 2 500 EUR belegt worden ist.
Zudem hat der Teilnehmer zu erklären, dass er in den letzten 2 Jahren nicht gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 i. V. m. § 8 Abs. 1 Nr. 2, §§ 9 bis 11 des Schwarzarbeiterbekämpfungsgesetzes, § 404 Abs. 1 oder 2 Nr. 3 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch, §§ 15, 15a 16 Abs.1 Nr. 1, 1b oder 2 des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes, § 266a Abs. 1 bis 4 des Strafgesetzbuches mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2 500 EUR belegt worden ist oder gem. § 21 Abs. 1 i. V. m. § 23 des Arbeitnehmerentsendegesetzes mit einer Geldbuße von wenigstens 2 500 EUR belegt worden ist.
3. Eine Eigenerklärung, dass der Teilnehmer seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben ordnungsgemäß erfüllt.
4.Eine Eigenerklärung dass der Teilnehmer seine Verpflichtung zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt, soweit der Teilnehmer der Pflicht zur Beitragszahlung unterfällt.
5. Eine Eigenerklärung zur Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft (sofern für die Unternehmensform des Teilnehmers zutreffend).
6. Einen Handelsregisterauszug des Unternehmens und/oder Nachweis der Zulassung als Wirtschaftsprüfergesellschaft der Wirtschaftprüferkammer oder gleichwertiger Nachweis des jeweiligen Herkunftslandes.
Der Nachweis zu 6 darf bei Vorlage nicht älter als 90 Tage sein.
Der Auftraggeber behält sich vor, diese Angaben zu überprüfen und sich dazu geeignete Nachweise vorlegen zu lassen, bzw. einzuholen.
Geforderte Eignungsnachweise (§ 5 Abs. 3 und 9 VOF), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR) vorliegen, sind im Rahmen ihres Erklärungsumfangs zulässig.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Die Teilnehmer haben im Teilnahmeantrag folgende Erklärungen abzugeben, bzw. entsprechende Nachweise (sofern gefordert), mit ihrem Teilnahmeantrag vorzulegen:
1. Eine Eigenerklärung, dass über das Vermögen des Bieters kein Insolvenzverfahren oder kein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist und sich der Bieter nicht in Liquidation befindet.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
1. Eine Eigenerklärung, dass über das Vermögen des Bieters kein Insolvenzverfahren oder kein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist und sich der Bieter nicht in Liquidation befindet.
2. Eine Eigenerklärung zum Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung, unter Angabe der Deckungssummen hieraus, nach Schadenskategorien gegliedert.
Der Auftraggeber behält sich vor, diese Angaben zu überprüfen und sich dazu geeignete Nachweise vorlegen zu lassen, bzw. einzuholen.
Geforderte Eignungsnachweise (§ 5 Abs. 4 VOF), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR) vorliegen, sind im Rahmen ihres Erklärungsumfangs zulässig.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Die Teilnehmer haben im Teilnahmeantrag folgende Erklärungen abzugeben, bzw. entsprechende Nachweise (sofern gefordert), mit ihrem Teilnahmeantrag vorzulegen:
1. Ein Realisierungskonzept, dass mindestens die Namen, sowie die Qualifikationen und einschlägigen Projekterfahrungen, der tatsächlich einzusetzenden Mitarbeitenden des Teilnehmers, insbesondere aber des avisierten Prüfungsleiters/der avisierten Prüfungsleiterin und eines/ einer, zur Prüfung vor Ort vorgesehenen Prüfers/Prüferin, sowie die Integration der Auftraggeberseitigen, bzw. Konzernseitigen Zeit- und Terminvorgaben, in einen ersten Prüfungsplan erkennen lässt. Das Konzept ist insofern mit einer ersten, indikativen Zeit- und Ressourcenplanung der Auftragnehmer- und Auftraggeber-seitig aufzubringenden Personal- und Zeitressourcen, zu verbinden.
1. Ein Realisierungskonzept, dass mindestens die Namen, sowie die Qualifikationen und einschlägigen Projekterfahrungen, der tatsächlich einzusetzenden Mitarbeitenden des Teilnehmers, insbesondere aber des avisierten Prüfungsleiters/der avisierten Prüfungsleiterin und eines/ einer, zur Prüfung vor Ort vorgesehenen Prüfers/Prüferin, sowie die Integration der Auftraggeberseitigen, bzw. Konzernseitigen Zeit- und Terminvorgaben, in einen ersten Prüfungsplan erkennen lässt. Das Konzept ist insofern mit einer ersten, indikativen Zeit- und Ressourcenplanung der Auftragnehmer- und Auftraggeber-seitig aufzubringenden Personal- und Zeitressourcen, zu verbinden.
2. Referenzen von mindestens 3 Auftraggebern, über die Ausführung von Leistungen in den letzten 4 Geschäftsjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.
Eine Vergleichbarkeit der Leistungen liegt vor, wenn der Referenzauftrag folgende Eigenschaften aufweist:
Prüfung und Testierung von Jahresabschlüssen (mindestens 5 Abschlüsse, über alle Referenzen hinweg) großer Kapitalgesellschaften des öffentlichen Rechts i. S. des HGB (auch aus dem kommunalen Bereich), jedoch mindestens eine Referenz (aus der minimalen Anzahl von 3 Referenzen), aus der Durchführung der v. g. Leistungen im Bereich einer öffentlich-rechtlichen Hochschule in der Bundesrepublik Deutschland vergleichbarer Größe, bezogen auf: Studierendenzahlen, Bilanzsumme, Beschäftigte und Höhe der Landeszuschüsse, bzw. einer öffentlich-rechtlichen, forschenden Einrichtung in der Bundesrepublik Deutschland mit vergleichbaren Werten die Bilanzsumme und die Höhe der Landeszuschüsse betreffend.
Prüfung und Testierung von Jahresabschlüssen (mindestens 5 Abschlüsse, über alle Referenzen hinweg) großer Kapitalgesellschaften des öffentlichen Rechts i. S. des HGB (auch aus dem kommunalen Bereich), jedoch mindestens eine Referenz (aus der minimalen Anzahl von 3 Referenzen), aus der Durchführung der v. g. Leistungen im Bereich einer öffentlich-rechtlichen Hochschule in der Bundesrepublik Deutschland vergleichbarer Größe, bezogen auf: Studierendenzahlen, Bilanzsumme, Beschäftigte und Höhe der Landeszuschüsse, bzw. einer öffentlich-rechtlichen, forschenden Einrichtung in der Bundesrepublik Deutschland mit vergleichbaren Werten die Bilanzsumme und die Höhe der Landeszuschüsse betreffend.
Zur Referenzdarstellung und Bewertung sind ausschließlich die Vordrucke des Auftraggebers (Anlage 3 der Teilnahmeunterlagen) zu verwenden (jeweils ein Vordruck pro Referenz).
Den vom Referenzgeber unterschriebenen Referenzen über den Auftragsgegenstand (Prüfung und Testierung von Jahresabschlüssen) ist jeweils eine vom Referenzgeber bestätigte Bewertung der Leistung des Teilnehmers durch den Referenzgeber beizufügen.
Die Referenzgeber werden zur Bewertung des Teilnehmers, bezüglich der Qualität seiner vertraglichen Leistungen in den folgenden Kriterien aufgefordert:
— Kommunikation mit dem Auftraggeber,
— Strukturiertes und planvolles Vorgehen,
— Darstellung der Prüfungsergebnisse,
— Termintreue.
Die fachliche Eignung entsprechend der vorgenannten Referenzkriterien wird unterstellt, wenn bei einer Leistungsbewertung durch den Referenzgeber (Bewertungsskala 1,0 = sehr gut bis 6,0 = ungenügend) ein Durchschnittswert von 3,0 oder besser erreicht wird und keine Einzelbewertung 4,0 oder schlechter ausweist.
Die fachliche Eignung entsprechend der vorgenannten Referenzkriterien wird unterstellt, wenn bei einer Leistungsbewertung durch den Referenzgeber (Bewertungsskala 1,0 = sehr gut bis 6,0 = ungenügend) ein Durchschnittswert von 3,0 oder besser erreicht wird und keine Einzelbewertung 4,0 oder schlechter ausweist.
3. Das eingesetzte Prüfungsteam muss Kenntnis der fachlichen Ausrichtung von großen Hochschulen und deren verbundener Unternehmen bzw. Beteiligungsgesellschaften und der wesentlichen Besonderheiten der Hochschul-Bilanzierung, z. B. Bilanzierung von Investitionszuschüssen und Sonderposten, der Bilanzierung von rechtlich unselbstständigen Stiftungen, der Bewertung von Auftragsforschungsprojekten und Projektförderungen, der Bewertung von Buchbeständen, der Bewertung von Kunst- und Sammlungsgegenständen (vgl. auch IDW ERS ÖFA 1), haben.
3. Das eingesetzte Prüfungsteam muss Kenntnis der fachlichen Ausrichtung von großen Hochschulen und deren verbundener Unternehmen bzw. Beteiligungsgesellschaften und der wesentlichen Besonderheiten der Hochschul-Bilanzierung, z. B. Bilanzierung von Investitionszuschüssen und Sonderposten, der Bilanzierung von rechtlich unselbstständigen Stiftungen, der Bewertung von Auftragsforschungsprojekten und Projektförderungen, der Bewertung von Buchbeständen, der Bewertung von Kunst- und Sammlungsgegenständen (vgl. auch IDW ERS ÖFA 1), haben.
Zudem muss es über Erfahrungen in der Prüfung einer vergleichbaren Universität/Hochschule oder mehrerer Universitäten/Hochschulen, bzw. einer entsprechenden (s. Referenzen) forschenden Einrichtung und Kapitalgesellschaften – auch gemeinnützige – sowie über hinreichende Kenntnisse in der Anwendung der kaufmännischen Software SAP ERP 6.0-ECC 6.0, verfügen.
Zudem muss es über Erfahrungen in der Prüfung einer vergleichbaren Universität/Hochschule oder mehrerer Universitäten/Hochschulen, bzw. einer entsprechenden (s. Referenzen) forschenden Einrichtung und Kapitalgesellschaften – auch gemeinnützige – sowie über hinreichende Kenntnisse in der Anwendung der kaufmännischen Software SAP ERP 6.0-ECC 6.0, verfügen.
4. Im Falle einer Bietergemeinschaft: Angaben über die geplante Aufgabenteilung zwischen den Unternehmen und Benennung eines alleinigen Ansprechpartners der Bietergemeinschaft. Mehrfachbewerbungen von Unternehmen als Teilnehmer/Bieter und als Mitglied einer Bietergemeinschaft, sind ausgeschlossen.
4. Im Falle einer Bietergemeinschaft: Angaben über die geplante Aufgabenteilung zwischen den Unternehmen und Benennung eines alleinigen Ansprechpartners der Bietergemeinschaft. Mehrfachbewerbungen von Unternehmen als Teilnehmer/Bieter und als Mitglied einer Bietergemeinschaft, sind ausgeschlossen.
Bei Bietergemeinschaften sind die geforderten Nachweise – soweit einschlägig – grundsätzlich von allen Mitgliedern der Gemeinschaft einzureichen, bei den Nachweisen gemäß III.2.2 und III.2.3 bezogen auf die jeweilige Teilleistung.
Der Auftraggeber behält sich vor, diese Angaben zu überprüfen und sich dazu geeignete Nachweise vorlegen zu lassen, bzw. einzuholen.
Geforderte Eignungsnachweise (§ 5 Abs. 5 und 8 VOF), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR) vorliegen, sind im Rahmen ihres Erklärungsumfangs zulässig.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Keine.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Siehe Teilnahmeunterlagen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Sofern der Teilnahmeantrag durch eine Bietergemeinschaft erfolgt, ist die Rechtsform der Bietergemeinschaft, deren Mitglieder, der bevollmächtigte Vertreter und Ansprechpartner der Bietergemeinschaft für den Auftraggeber im Teilnahmeantrag zu benennen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Sofern der Teilnahmeantrag durch eine Bietergemeinschaft erfolgt, ist die Rechtsform der Bietergemeinschaft, deren Mitglieder, der bevollmächtigte Vertreter und Ansprechpartner der Bietergemeinschaft für den Auftraggeber im Teilnahmeantrag zu benennen.
Sofern eine Auftragsvergabe an eine Bietergemeinschaft erfolgt, haften die Mitglieder der Bietergemeinschaft als Gesamtschuldner.
Der Auftraggeber ist berechtigt, Zahlungen mit befreiender Wirkung an den Vertreter der Bietergemeinschaft zu leisten. Dies gilt auch nach Auflösung der Gemeinschaft.
Sonstige besondere Bedingungen:
Voraussetzung für die Auftragserteilung und Durchführung ist die Eigenschaft des Auftragnehmers, als Wirtschaftsprüfer bzw. Wirtschaftsprüfungsgesellschaft i. S. von § 319 Abs. 1 HGB.
Die Ausführung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten:
Wirtschaftsprüfer bzw. Wirtschaftsprüfungsgesellschaft i. S. des § 319 Abs. 1 HGB.
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals ✅
Verfahren
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Jahren: 2
Bewerber wurden ausgewählt ✅
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 3
Objektive Auswahlkriterien:
Der Auftraggeber wird, zur Sicherstellung einer marktrepräsentativen Bewerberauswahl einerseits und einer Zeit- und Aufwandsoptimierten Verfahrensführung andererseits, die Anzahl der Teilnehmer, am nachgelagerten Verhandlungsverfahren, auf maximal Drei, begrenzen.
Der Auftraggeber wird, zur Sicherstellung einer marktrepräsentativen Bewerberauswahl einerseits und einer Zeit- und Aufwandsoptimierten Verfahrensführung andererseits, die Anzahl der Teilnehmer, am nachgelagerten Verhandlungsverfahren, auf maximal Drei, begrenzen.
Der Auftraggeber behält sich deshalb, im Falle des Eingangs von mehr als drei, grundsätzlich (Eignung) zu berücksichtigenden Teilnahmeanträgen, vor, das Verfahren, zur Verringerung der Zahl der zu verhandelnden Angebote, gemäß § 3 Abs. 2 VOF, in mehreren, aufeinanderfolgenden Phasen, zu führen.
Der Auftraggeber behält sich deshalb, im Falle des Eingangs von mehr als drei, grundsätzlich (Eignung) zu berücksichtigenden Teilnahmeanträgen, vor, das Verfahren, zur Verringerung der Zahl der zu verhandelnden Angebote, gemäß § 3 Abs. 2 VOF, in mehreren, aufeinanderfolgenden Phasen, zu führen.
Die Auswahl der Teilnehmer an den Verhandlungen erfolgt, bei mehr als 3 geeigneten* Teilnehmern am vorgelagerten Teilnahmewettbewerb, durch die Bewertung der Qualität und Plausibilität des dem Teilnahmeantrag beizufügenden Realisierungskonzeptes (dieses ist mit einer ersten, indikativen Zeit- und Ressourcenplanung der Auftragnehmer- und Auftraggeber-seitig aufzubringenden Personal- und Zeitressourcen, zu verbinden).
Die Auswahl der Teilnehmer an den Verhandlungen erfolgt, bei mehr als 3 geeigneten* Teilnehmern am vorgelagerten Teilnahmewettbewerb, durch die Bewertung der Qualität und Plausibilität des dem Teilnahmeantrag beizufügenden Realisierungskonzeptes (dieses ist mit einer ersten, indikativen Zeit- und Ressourcenplanung der Auftragnehmer- und Auftraggeber-seitig aufzubringenden Personal- und Zeitressourcen, zu verbinden).
Sofern auch danach die Anzahl der teilnahmeberechtigten Anträge noch drei übersteigt, erfolgt die Auswahl…
… über die Berücksichtigung eines erkennbaren Erfahrungsvorsprungs, in Form der Anzahl geeigneter Referenzen.
… der in das Nachfolgeverfahren einzubeziehenden Teilnehmer, per Losentscheid.
* geeignete Teilnehmer, sind fachkundige, zuverlässige und leistungsfähige Firmen, die die in der Bekanntmachung, sowie in den Teilnahmeunterlagen postulierten Mindestanforderungen erfüllen und dies durch die Abgabe der geforderten Erklärungen und Nachweise, belegt haben.
* geeignete Teilnehmer, sind fachkundige, zuverlässige und leistungsfähige Firmen, die die in der Bekanntmachung, sowie in den Teilnahmeunterlagen postulierten Mindestanforderungen erfüllen und dies durch die Abgabe der geforderten Erklärungen und Nachweise, belegt haben.
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2014-06-06 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Other
Kontakt
Kontaktperson: Herrn Andreas Walter
Name: Goethe-Universität Frankfurt, Der Kanzler, Bereich Finanzen, Einkaufsmanagement
Postanschrift: Grüneburgplatz 1, PA-Gebäude, 3. OG, Raum 3. P08
Postleitzahl: 60323
Kontaktperson: Susanne Damm
Telefon: +49 6979812451📞
E-Mail: damm@em.uni-frankfurt.de📧
Fax: +49 6979876312451 📠
Referenz Daten
Datum des Beginns: 2014-11-01 📅
Datum des Endes: 2016-10-31 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 9.40.15 VOF EM1-FI-01-14
Zusätzliche Informationen
Die an einer Teilnahme interessierten Firmen haben die Teilnahmeunterlagen, bis zum Ende der Abforderungsfrist, bei der Vergabestelle, ausschließlich per E-Mail: andreas.walter@em.uni-frankfurt.de, unter Angabe des Aktenzeichens: 9.40.15 VOF EM1-FI-01-14 und der Kontaktdaten: Firmenname, Firmensitz, Telefon und Faxnummer, abzufordern.
Die an einer Teilnahme interessierten Firmen haben die Teilnahmeunterlagen, bis zum Ende der Abforderungsfrist, bei der Vergabestelle, ausschließlich per E-Mail: andreas.walter@em.uni-frankfurt.de, unter Angabe des Aktenzeichens: 9.40.15 VOF EM1-FI-01-14 und der Kontaktdaten: Firmenname, Firmensitz, Telefon und Faxnummer, abzufordern.
Der Versand der Teilnahmeunterlagen erfolgt daraufhin, ausschließlich in elektronischer Form, kostenfrei an die Teilnahmeinteressenten.
Kosten der Teilnahmeinteressenten, bzw. Teilnehmer im Folgeverfahren, die im Zusammenhang mit der Erstellung eines Teilnahmeantrages, bzw. der Teilnahme am Folgeverfahren entstehen, werden vom Auftraggeber nicht ersetzt.
Alle zur Vorlage eines Teilnahmeantrages notwendigen Informationen, bzw. Anforderungen, sind abschließend dieser Bekanntmachung und den Teilnahmeunterlagen zu entnehmen.
nachr. HAD-Ref.: 86/360
nachr. V-Nr/AKZ: 9.40.15 VOF EM1-FI-01-14
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Postort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 6151125816 / 6151126834 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsverfahren kann bei der in Ziff. VI.4.1 genannten Stelle schriftlich mit Begründung (Geltendmachung von Rechtsverletzung, Darlegung von aktuellen oder drohenden Schäden des Antragstellers) unter Angabe eines Empfangsbevollmächtigten im Inland vor Zuschlagserteilung beantragt werden.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsverfahren kann bei der in Ziff. VI.4.1 genannten Stelle schriftlich mit Begründung (Geltendmachung von Rechtsverletzung, Darlegung von aktuellen oder drohenden Schäden des Antragstellers) unter Angabe eines Empfangsbevollmächtigten im Inland vor Zuschlagserteilung beantragt werden.
Das Verfahren vor der Vergabekammer richtet sich nach den §§ 107 ff. GWB.
Ohne den Anspruch auf Vollständigkeit wird ergänzend mitgeteilt:
Der Antrag ist unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Der Antrag ist unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Der Antrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Der Antrag ist ebenso unzulässig, sofern der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) gerügt hat.
Erweist sich der Antrag nach § 107 GWB oder die sofortige Beschwerde nach § 116 GWB als von Anfang an ungerechtfertigt, ist der Antragsteller oder der Beschwerdeführer verpflichtet, dem Gegner und den Beteiligten den Schaden zu ersetzen, der ihnen durch den Missbrauch des Antrags- oder Beschwerderechts entstanden ist.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Erweist sich der Antrag nach § 107 GWB oder die sofortige Beschwerde nach § 116 GWB als von Anfang an ungerechtfertigt, ist der Antragsteller oder der Beschwerdeführer verpflichtet, dem Gegner und den Beteiligten den Schaden zu ersetzen, der ihnen durch den Missbrauch des Antrags- oder Beschwerderechts entstanden ist.
Ein Missbrauch ist es insbesondere,
— die Aussetzung oder die weitere Aussetzung des Vergabeverfahrens durch vorsätzlich oder grob fahrlässig vorgetragene falsche Angaben zu erwirken;
— die Überprüfung mit dem Ziel zu beantragen, das Vergabeverfahren zu behindern oder Konkurrenten zu schädigen;
— einen Antrag in der Absicht zu stellen, ihn später gegen Geld oder andere Vorteile zurückzunehmen.
Erweisen sich die von der Vergabekammer entsprechend einem besonderen Antrag nach § 115 Abs. 3 GWB getroffenen vorläufigen Maßnahmen als von Anfang an ungerechtfertigt, hat der Antragsteller dem Auftraggeber den aus der Vollziehung der angeordneten Maßnahme entstandenen Schaden zu ersetzen.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Erweisen sich die von der Vergabekammer entsprechend einem besonderen Antrag nach § 115 Abs. 3 GWB getroffenen vorläufigen Maßnahmen als von Anfang an ungerechtfertigt, hat der Antragsteller dem Auftraggeber den aus der Vollziehung der angeordneten Maßnahme entstandenen Schaden zu ersetzen.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2014/S 075-129829 (2014-04-11)
Ergänzende Angaben (2014-04-16) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben