Telekommunikationsanlage

Stadtwerke Hannover AG

Erneuerung des Telekommunikationssystems und Erweiterung um Unified-Communication-Funktionen sowie Abschluss eines Serviceunterstützungsvertrages.
Aktuelle Ausgangssituation:
Das derzeitige Telekommunikationssystem besteht aus Telekommunikationsanlagen (TK-Anlagen) der Firmen Avaya und Unify an 13 Standorten in der Region Hannover. Mit den Anlagen der Fa. Unify werden das Contact Center und das Handels-TK-System für den Energiehandel und die Leitstelle realisiert. Die restliche Telefonie wird durch die Anlagen der Fa. Avaya bereitgestellt. Die Kopplung der Anlagen der beiden Hersteller erfolgt über ISDN-Primärmultiplexverbindungen auf Basis des Q-SIG-Protokolls.
Des Weiteren gehören zum Gesamtsystem ein Unified Messaging System der Fa. Caseris und DECT-Multizellensysteme an 3 Standorten.
Liefer- und Leistungsumfang der Ausschreibung:
Contact Center und Handels-TK-System der Fa. Unify wurden später beschafft, werden weiter betrieben und sind somit kein Bestandteil des Auftrags. Daher ist auch weiterhin eine Kopplung zu diesen Anlagen auf Basis des QSIG-Protokolls, in Abhängigkeit vom Funktionsumfang später eventuell auch SIP, vorzusehen.
Die restlichen 15 I55-Systeme (AVAYA) sollen weitestgehend durch eine IP-basierte Unified-Communication-Lösung ersetzt werden, die eine verschlüsselte Übertragung ermöglicht. Die Vernetzung (WAN) erfolgt über eigene Leitungen und Netzwerkkomponenten. Aufgrund der erforderlichen Betriebssicherheit, auch bei Ausfall des WAN, sind die Standorte so auszustatten, dass ein autarker Betrieb möglich ist.
Der gesamte Auftrag umfasst im Einzelnen:
Lieferung, Installation von folgenden Komponenten und Funktionen an 13 Standorte in der Region Hannover, die bei Störungen im WAN autark funktionieren müssen:
ca. 400 Kanäle zum öffentlichen Netz (ISDN und/oder SIP) und zum Contact Center und Handels-TK-System (QSIG, SIP) der Fa. Unify,
ca. 1 900 VoIP Endgeräte,
ca. 200 digitale Endgeräte (Zweidrahttechnik),
ca. 1 300 analoge Anschlüsse, teilweise als außenliegende Nebenstelle mit mehr als 12 km Leitungslänge,
Unified Messaging System sowie ein Serviceunterstützungsvertrag.
Die Lösung muss ebenfalls eine Inhouse-Mobillösung mit einer vergleichbaren Leistungsfähigkeit eines DECT-Systems hinsichtlich Funkversorgung, Verkehrsdichte und Verfügbarkeit aufweisen. Dazu gehört auch eine Überbrückungszeit bei Stromausfall von mindestens 6 Stunden.
Derzeit in Betrieb ist eine Inhouse-Mobillösung auf Basis DECT mit ca. 250 Basisstationen über mehrere Standorte und mit ca. 200 Endgeräten (davon ca. 10 % mit Personen-Notsignal-Funktion),
Sonderanschaltungen (Türsprechstellen etc.),
Managementsystem inkl. Accounting.
Im ersten Jahr sind der Aufbau der zentralen TK- und Applikationsserver sowie die Umstellung von ca. 1/3 der Teilnehmer (Schwerpunkt VoIP) geplant. In den Folgejahren folgen dann ebenfalls jeweils 1/3 der Teilnehmer (analog, digital, VoIP, Inhouse-Mobil). In dieser Zeit ist das System auf dem jeweils aktuellen Release-Stand zu halten und es muss sichergestellt sein, dass Baugruppen und insbesondere die angebotenen Endgeräte auch zum Ende der Umstellung in ausreichender Menge zur Verfügung stehen.
Die Installation der zentralen Server erfolgt in den Rechenzentren, wobei eine weitgehende Virtualisierung auf Basis VMware angestrebt wird. Die zentralen Komponenten müssen redundant ausgelegt sein. Die Skalierbarkeit des Systems muss mindestens das Mengengerüst zuzüglich einer Reserve von 20 % ermöglichen.
Das neue System muss die Anbindung zentraler Applikationsserver im Rechenzentrum unterstützen. Auch hier wird eine Virtualisierung auf Basis VMware angestrebt. Mit fortschreitender Realisierung sind die Applikationen mindestens dem jeweils umgestellten Teil der Anwender zur Verfügung zu stellen, sofern technisch möglich auch allen Anwendern. Hierunter fallen Applikationen wie Unified Messaging, Unified Communications, Kollaboration und Videokonferenzen, die von beliebigen Arbeitsplätzen aus nutzbar sein sollen.
Für die Einweisung der Anwender sind Anleitungen, Web-based-Trainings und entsprechendes Personal für InHouse-Schulungen bereitzustellen.
Der Betrieb des Systems erfolgt durch eigenes Personal. Die hierfür erforderliche Schulung ist Bestandteil des Auftrags. Darüber hinaus soll ein Serviceunterstützungsvertrag abgeschlossen werden. Bestandteil des Serviceunterstützungsvertrages werden SLAs sein, die in Teilbereichen eine 24/7-Verfügbarkeit und festgelegte Reaktions- und Wiederherstellzeiten beinhalten.
Die Möglichkeit des Abschlusses eines Softwarepflegevertrages soll gewährleistet sein.
Der geplante Ausführungszeitraum ist April 2015 bis vorraussichtlich Dezember 2017.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-01-05. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2014-12-03.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2014-12-03 Auftragsbekanntmachung
2014-12-12 Ergänzende Angaben
2016-10-25 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2014-12-03)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Rundfunk- und Fernsehgeräte, Kommunikations- und Fernmeldeanlagen und Zubehör
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Rundfunk- und Fernsehgeräte, Kommunikations- und Fernmeldeanlagen und Zubehör 📦

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Versorgungsunternehmen
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadtwerke Hannover AG
Postanschrift: Ihmeplatz 2
Postleitzahl: 30449
Postort: Hannover
Kontakt
Internetadresse: http://www.enercity.de 🌏
E-Mail: sarmy.edward@enercity.de 📧
Telefon: +49 5114302326 📞
Fax: +49 5114309412326 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2014-12-03 📅
Einreichungsfrist: 2015-01-05 📅
Veröffentlichungsdatum: 2014-12-06 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2014/S 236-415992
ABl. S-Ausgabe: 236
Zusätzliche Informationen
Es wird ein Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb nach SektVO durchgeführt. Die Bewerbungsunterlagen sind in einem verschlossenen Umschlag mit der Aufschrift „nicht öffnen“, unter eindeutiger Erkennbarkeit des Absenders bei der oben genannten Kontaktstelle einzureichen. Für die Fristwahrung kommt es auf den Eingang bei der Kontaktstelle an. Eingereichte Unterlagen werden nicht zurückgesandt. Wenn sich ein Bewerber im Rahmen der Eignungsprüfung zum Nachweis seiner technischen und/oder finanziellen Leistungsfähigkeit auf andere Unternehmen stützen will, muss er darlegen, dass ihm die technische bzw. finanzielle Leistungsfähigkeit des Unternehmens für die Auftragsausführung auch tatsächlich in geeigneter Weise zur Verfügung steht (§ 20 (3) SektVO). Alle Angaben sind in der geforderten Form und vollständig einzureichen. Fehlende oder unvollständige Angaben führen nicht zum sofortigen zwingenden Ausschluss des Bewerbers/der Bietergemeinschaft vom weiteren Verfahren. Der Auftraggeber behält sich die Möglichkeit vor, fehlende Unterlagen/Angaben innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich nachzufordern. Ein Anspruch auf die Nachforderung bzw. Berücksichtigung fehlender oder unvollständiger Angaben ist hieraus nicht abzuleiten. Wir weisen auf § 107 (3) GWB Ziffer 1 sowie Ziffer 4 ausdrücklich hin. Die Stadtwerke Hannover AG wird die Bewerber, die sie nach dem Teilnahmewettbewerb zur Angebotsabgabe auffordern will, anhand ihrer Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit auswählen. Außer dieser Bekanntmachung erhalten interessierte Unternehmen für den Teilnahmewettbewerb keine weiteren Unterlagen.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Erneuerung des Telekommunikationssystems und Erweiterung um Unified-Communication-Funktionen sowie Abschluss eines Serviceunterstützungsvertrages.
Aktuelle Ausgangssituation:
Das derzeitige Telekommunikationssystem besteht aus Telekommunikationsanlagen (TK-Anlagen) der Firmen Avaya und Unify an 13 Standorten in der Region Hannover. Mit den Anlagen der Fa. Unify werden das Contact Center und das Handels-TK-System für den Energiehandel und die Leitstelle realisiert. Die restliche Telefonie wird durch die Anlagen der Fa. Avaya bereitgestellt. Die Kopplung der Anlagen der beiden Hersteller erfolgt über ISDN-Primärmultiplexverbindungen auf Basis des Q-SIG-Protokolls.
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Des Weiteren gehören zum Gesamtsystem ein Unified Messaging System der Fa. Caseris und DECT-Multizellensysteme an 3 Standorten.
Liefer- und Leistungsumfang der Ausschreibung:
Contact Center und Handels-TK-System der Fa. Unify wurden später beschafft, werden weiter betrieben und sind somit kein Bestandteil des Auftrags. Daher ist auch weiterhin eine Kopplung zu diesen Anlagen auf Basis des QSIG-Protokolls, in Abhängigkeit vom Funktionsumfang später eventuell auch SIP, vorzusehen.
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Die restlichen 15 I55-Systeme (AVAYA) sollen weitestgehend durch eine IP-basierte Unified-Communication-Lösung ersetzt werden, die eine verschlüsselte Übertragung ermöglicht. Die Vernetzung (WAN) erfolgt über eigene Leitungen und Netzwerkkomponenten. Aufgrund der erforderlichen Betriebssicherheit, auch bei Ausfall des WAN, sind die Standorte so auszustatten, dass ein autarker Betrieb möglich ist.
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Der gesamte Auftrag umfasst im Einzelnen:
Lieferung, Installation von folgenden Komponenten und Funktionen an 13 Standorte in der Region Hannover, die bei Störungen im WAN autark funktionieren müssen:
ca. 400 Kanäle zum öffentlichen Netz (ISDN und/oder SIP) und zum Contact Center und Handels-TK-System (QSIG, SIP) der Fa. Unify,
ca. 1 900 VoIP Endgeräte,
ca. 200 digitale Endgeräte (Zweidrahttechnik),
ca. 1 300 analoge Anschlüsse, teilweise als außenliegende Nebenstelle mit mehr als 12 km Leitungslänge,
Unified Messaging System sowie ein Serviceunterstützungsvertrag.
Die Lösung muss ebenfalls eine Inhouse-Mobillösung mit einer vergleichbaren Leistungsfähigkeit eines DECT-Systems hinsichtlich Funkversorgung, Verkehrsdichte und Verfügbarkeit aufweisen. Dazu gehört auch eine Überbrückungszeit bei Stromausfall von mindestens 6 Stunden.
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Derzeit in Betrieb ist eine Inhouse-Mobillösung auf Basis DECT mit ca. 250 Basisstationen über mehrere Standorte und mit ca. 200 Endgeräten (davon ca. 10 % mit Personen-Notsignal-Funktion),
Sonderanschaltungen (Türsprechstellen etc.),
Managementsystem inkl. Accounting.
Im ersten Jahr sind der Aufbau der zentralen TK- und Applikationsserver sowie die Umstellung von ca. 1/3 der Teilnehmer (Schwerpunkt VoIP) geplant. In den Folgejahren folgen dann ebenfalls jeweils 1/3 der Teilnehmer (analog, digital, VoIP, Inhouse-Mobil). In dieser Zeit ist das System auf dem jeweils aktuellen Release-Stand zu halten und es muss sichergestellt sein, dass Baugruppen und insbesondere die angebotenen Endgeräte auch zum Ende der Umstellung in ausreichender Menge zur Verfügung stehen.
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Die Installation der zentralen Server erfolgt in den Rechenzentren, wobei eine weitgehende Virtualisierung auf Basis VMware angestrebt wird. Die zentralen Komponenten müssen redundant ausgelegt sein. Die Skalierbarkeit des Systems muss mindestens das Mengengerüst zuzüglich einer Reserve von 20 % ermöglichen.
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Das neue System muss die Anbindung zentraler Applikationsserver im Rechenzentrum unterstützen. Auch hier wird eine Virtualisierung auf Basis VMware angestrebt. Mit fortschreitender Realisierung sind die Applikationen mindestens dem jeweils umgestellten Teil der Anwender zur Verfügung zu stellen, sofern technisch möglich auch allen Anwendern. Hierunter fallen Applikationen wie Unified Messaging, Unified Communications, Kollaboration und Videokonferenzen, die von beliebigen Arbeitsplätzen aus nutzbar sein sollen.
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Für die Einweisung der Anwender sind Anleitungen, Web-based-Trainings und entsprechendes Personal für InHouse-Schulungen bereitzustellen.
Der Betrieb des Systems erfolgt durch eigenes Personal. Die hierfür erforderliche Schulung ist Bestandteil des Auftrags. Darüber hinaus soll ein Serviceunterstützungsvertrag abgeschlossen werden. Bestandteil des Serviceunterstützungsvertrages werden SLAs sein, die in Teilbereichen eine 24/7-Verfügbarkeit und festgelegte Reaktions- und Wiederherstellzeiten beinhalten.
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Die Möglichkeit des Abschlusses eines Softwarepflegevertrages soll gewährleistet sein.
Der geplante Ausführungszeitraum ist April 2015 bis vorraussichtlich Dezember 2017.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Hannover.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Die nachstehend genannten Unterlagen/Nachweise müssen zwingend mit dem Teilnahmeantrag in deutscher Sprache vorgelegt werden. Die geforderten Nachweise dürfen nicht älter als 12 Monate sein. Bei dem Begriff Nachweis handelt es sich um einen Oberbegriff, der Eigen- und Fremderklärungen und Belege umfasst.
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1. Handelsregisterauszug bzw. Bescheinigung über den Eintrag in das Berufsregister Ihres Mitgliedstaates;
2. Eigenerklärung über das Nichtvorliegen der Ausschlusskriterien nach § 21 (4) 1. bis 5. der SektVO;
3. Eigenerklärung, dass keine Eintragung im Gewerbezentralregister nach § 150a GewO vorliegt, die z. B. einen Ausschluss nach § 21 SchwarzArbG rechtfertigt;
4. Anerkennung der deutschen Rechtslage im Auftragsfall;
5. Der Bewerber soll alle Nachweise und Unterlagen zu diesem Teilnahmewettbewerb (Teilnahmeantrag) bis zudem unter IV.3.4) genannten Termin in einfacher Druckausführung (schriftlicher Form per Post, sowie zusätzlich in digitaler Form per USB Stick) der unten I.1) genannten Stelle übergeben.
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6. Spätestens mit Abgabe der letztverbindlichen Angebote wird die Statdtwerke Hannover AG von den Bietern die nach dem Tariftreue- und Vergabegesetz Niedersachsen geforderten Nachweise fordern.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Die nachstehend genannten Unterlagen/Nachweise müssen zwingend mit dem Teilnahmeantrag in deutscher Sprache vorgelegt werden. Die geforderten Nachweise dürfen nicht älter als 12 Monate sein.
Bei dem Begriff Nachweis handelt es sich um einen Oberbegriff, der Eigen- und Fremderklärungen und Belege umfasst.
1. Tabellarische Darstellung der Unternehmens-/Konzernstruktur, inklusive der gesellschaftlichen Beziehungen (z. B. zu Mutter-/Tochtergesellschaften) mit der jeweiligen Anschrift sowie unter Angabe des Umsatzes und der Personalentwicklung);
2. Darstellung der Einordnung des hier angefragten Liefer- und Leistungsumfanges im Geschäftsportfolio des Anbieters zum Nachweis der Stellung im Unternehmen (z. B. über Roadmap, Anzahl der Mitarbeiter, Umsatz);
3. Aktuelle Wirtschaftsauskunft (Creditreform oder vergleichbar) (Rating Creditreform: 333 oder besser. Vom Antragsteller ist die Vergleichbarkeit zum Rating der Creditreform herzustellen und anzugeben.).
Hierbei handelt es sich um ein KO-Kriterium. Bei Nicht Erreichen dieser Mindestanforderungen erfolgt der Ausschluss aus dem weiteren Verfahren.
4. Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung mit Angabe der Deckungssummen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Die nachstehend genannten Unterlagen müssen zwingend mit dem Teilnahmeantrag in deutscher Sprache (gemäß IV.3.5)) vorgelegt werden. Die geforderten Nachweise dürfen nicht älter als 12 Monate sein. Bei dem Begriff Nachweis handelt es sich um einen Oberbegriff, der Eigen- und Fremderklärungen und Belege umfasst.
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1. Nachweis der Realisierbarkeit der nachstehend aufgeführten technischen Anforderungen durch Beschreibung/Spezifikationen der jeweiligen technischen Lösung mit Nennung des Herstellers/Typs und Angabe von Referenzen:
— Anschlüsse für Querverbindungen zu anderen Anlagen auf Basis QSIG und SIP,
— Digitale Anschlüsse in Zweidrahttechnik mit einer Reichweite von mehr als 1 km zur Anschaltung von digitalen Endgeräten mit gleichem Design/Funktionen wie VoIP-Endgeräte,
— Analoge Anschlüsse mit einer Reichweite von mehr als 12 km,
— Inhouse-Mobillösung (bei DECT mit Leitungslängen von mehr als 1 km von der Zentrale zu den Basisstationen) mit durch die Berufsgenossenschaft zertifiziertem/zugelassenem System für die Personen-Notsignal-Funktion.
2. Nachweis von Fachkenntnissen/Referenzen: Es ist eine detaillierte Referenzliste als tabellarische Auflistung mit mindestens drei dem Liefer- und Leistungsumfang (gemäß II.1.5)) vergleichbaren abgeschlossenen Referenzprojekten in folgender Struktur einzureichen:
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— Auftraggeber,
— Branche des Auftraggebers,
— Standorte des Auftraggebers,
— Ein namentlich benannter Ansprechpartner des Auftraggebers je Referenz, mit Kontaktdaten (Telefonnummer, E-Mail) für Rückfragen,
— Ausführliche Beschreibung der Referenz, aus der der Leistungsinhalt (gemäß II.1.5 ) hervorgeht,
— Angaben zur Umstellung (Dauer, Vorgehensweise),
— Zeitpunkt der Beauftragung (nicht älter als 3 Jahre).
3. Nachweis der Leistungsfähigkeit im Rahmen des Serviceunterstützungsvertrages durch Beschreibung des Services:
— Aufbau der Serviceorganisation (Dienstleistung, Hardware und Software),
— Angaben zu Servicepersonal und Qualifikation in den für den Auftrag relevanten Bereichen unterteilt nach Installation und Serviceunterstützung im Betrieb.
4. Nachweis von Fachkenntnissen/Referenzen in Bezug auf vorgenannter Ziffer 3 durch eine detaillierte Referenzliste als tabellarische Auflistung mit 3 abgeschlossenen Referenzprojekten in folgender Struktur:
— Branche des Auftraggebers,
— Ein namentlich benannter Ansprechpartner des Auftraggebers je Referenz, mit Kontaktdaten (Telefonnummer, E-Mail) für Rückfragen,
— Ausführliche Beschreibung der Referenz, aus der der Leistungsinhalt hervorgeht:
— Umfang der Serviceunterstützung 24/7,
— SLAs (Verfügbarkeit, Reaktionszeiten 2 Std. (remote und vor Ort), Wiederherstellzeiten bis 8 Stunden.).
DE Standardformular 05 – Auftragsbekanntmachung – Versorgungssektoren 9/17.
— Ersatzteilvorhaltung (Lager),
— Softwarepflege,
— Zeitpunkt der Beauftragung (nicht älter als 3 Jahre).
5. Nachweis, das der Anbieter selbst Hersteller der angebotenen Lösung ist oder Nachweis des Partnerstatus mit dem Hersteller und der Zertifizierung des Personals.
6. Nachweise zu Qualität, Umwelt etc.:
— DIN EN ISO 9001 (Qualität),
— DIN EN ISO 14001 (Umwelt),
— ISO / IEC 27001-2005 (Informationssicherheits-Management),
— BSI- Richtlinie.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Der Auftraggeber behält sich vor, Bürgschaften eines in der Europäischen Union zugelassenen erstklassigen Kreditinstitutes oder Kreditversicherers in zulässiger Höhe zu verlangen, z. B. zur Absicherung von Anzahlungen, Gewährleistung.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Neben Einzelunternehmen sind auch Bietergemeinschaften zugelassen. Für die Bietergemeinschaft gilt ergänzend Folgendes: Es ist im Teilnahmeantrag detailliert anzugeben, welcher Bietergemeinschaftspartner welchen Teil der Gesamtleistung erbringen soll. Jeder Bietergemeinschaftspartner muss im Teilnahmewettbewerb seine Zuverlässigkeit nachweisen. Die Nachweise für die persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers, wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit sowie für die technische Leistungsfähigkeit (vgl. III.2.1) bis III.2.3)) muss jeder Bietergemeinschaftspartner für den von ihm übernommenen Teil der Gesamtleistung erbringen; insgesamt muss die Bietergemeinschaft ihre wirtschaftliche und finanzielle sowie technische Leistungsfähigkeit vollständig nachweisen.
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Die Bietergemeinschaft hat mit ihrem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern rechtsgültig unterzeichnete Erklärung abzugeben,
— in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,
— in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist,
— dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
— dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Werden vorstehende Anforderungen von der Bietergemeinschaft nicht eingehalten, wird die Bietergemeinschaft zwingend ausgeschlossen.
Sonstige besondere Bedingungen:
Die Abwicklung des Verfahrens sowie die Vergabe des Auftrags erfolgt unter Ausschluss des UN-Kaufrechtsabkommens. Die gesamte Abwicklung erfolgt in deutscher Sprache. Schriftverkehr und Verhandlungen werden in deutscher Sprache geführt. Die Projektsprache ist deutsch. Sämtliche Unterlagen, Protokolle, Dokumentationen und Korrespondenzen sind in deutscher Sprache zu erstellen bzw. durchzuführen.
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Verfahren
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Jahren: 3
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Abt. Einkauf
Sarmy Edward
Name: Stadtwerke Hannover AG
Kontaktperson: Stadtwerke Hannover AG
Marco Stucki
Telefon: +49 5114303332 📞
E-Mail: marco.stucki@enercity.de 📧
Fax: +49 5114309413332 📠

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr, Regierungsvertretung Lüneburg
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 413152943 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsverfahren ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Bezüglich aller verspäteten oder überhaupt nicht gerügter Verstöße ist der Bieter präkludiert.
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Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2014/S 236-415992 (2014-12-03)
Ergänzende Angaben (2014-12-12)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben

Referenz
Daten
Absendedatum: 2014-12-12 📅
Einreichungsfrist: 2015-01-16 📅
Veröffentlichungsdatum: 2014-12-17 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2014/S 243-428779
Verweist auf Bekanntmachung: 2014/S 236-415992
ABl. S-Ausgabe: 243
Quelle: OJS 2014/S 243-428779 (2014-12-12)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2016-10-25)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Telefon: +49 511/430/2326 📞
Fax: +49 511/430/941/2326 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-10-25 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-10-28 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 209-380023
ABl. S-Ausgabe: 209
Quelle: OJS 2016/S 209-380023 (2016-10-25)