Thermische Klärschlammverwertung
Abwasserverband Raumschaft Lahr – Herr Dr. Anders
Der Abwasserverband Raumschaft Lahr beabsichtigt die Vergabe der Klärschlammabfuhr sowie der thermischen Verwertung für den Zeitraum September 2014 bis August 2017 (mit Option bis August 2018). Wesentliche Leistungen sind:- Abfuhr des Klärschlammes ca. 3.250 Tonnen - Thermische Verwertungdes Klärschlammes ca. 3.250 Tonnen
DeadlineDie Frist für den Eingang der Angebote war 2014-06-12. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2014-04-17.
Wer? Wie?- • Behandlung und Beseitigung ungefährlicher Siedlungs- und anderer Abfälle › Schlammbehandlung
- • Behandlung und Beseitigung ungefährlicher Siedlungs- und anderer Abfälle › Schlammentsorgung
- • Behandlung und Beseitigung ungefährlicher Siedlungs- und anderer Abfälle › Schlammtransport
- • Freiburg › Ortenaukreis
Geschichte der Beschaffung
| Datum | Dokument |
|---|---|
| 2014-04-17 | Auftragsbekanntmachung |
Auftragsbekanntmachung (2014-04-17)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Schlammentsorgung
Menge oder Umfang:
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Schlammentsorgung 📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Abwasserverband Raumschaft Lahr – Herr Dr. Anders
Postanschrift: Limbruchweg 14
Postleitzahl: 77933
Postort: Lahr
Kontakt
Internetadresse: http://www.av-lahr.de 🌏
Telefon: +49 782192289911 📞
Referenz
Daten
Absendedatum: 2014-04-17 📅
Einreichungsfrist: 2014-06-12 📅
Veröffentlichungsdatum: 2014-04-19 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2014/S 078-136934
ABl. S-Ausgabe: 78
Zusätzliche Informationen
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Menge oder Umfang:
Beschreibung der Optionen:
Zahl der möglichen Verlängerungen: 1
Referenznummer: XXIX/2014
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Lahr
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Auftragsausführung
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Nach § 17 VOL/B und den Besonderen und Zusätzlichen Vertragsbedingungen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Verfahren
Zahlungsweise für die Unterlagen:
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2014-07-25 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2014-06-12 📅
Öffnungsort (Organisation): Stadt Lahr – Vermessungs- und Liegenschaftsamt
Öffnungsort (Stadt): Lahr
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Anschrift: Schillerstraße 23
Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Anders, Dr. Gereon
Internetadresse: www.av-lahr.de 🌏
Adresse des Käuferprofils: www.av-lahr.de 🌏
Name: Stadt Lahr – Vermessungs- und Liegenschaftsamt – Abt. Liegenschaften und Verwaltungsservice
Postanschrift: Schillerstraße 23
Telefon: +49 78219100663 📞
E-Mail: ausschreibung@lahr.de 📧
Fax: +49 78219100612 📠
URL der Dokumente: http://www.lahr.de 🌏
URL der Teilnahme: http://www.lahr.de 🌏
Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2014-09-01 📅
Datum des Endes: 2017-08-31 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: XXIX/2014
Zusätzliche Informationen
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Karl-Friedrich-Straße 17
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76133
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de 📧
Telefon: +49 7219260 📞
Fax: +49 7219263985 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer Baden Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Postanschrift: Karl-Friedrich-Straße 17
Quelle: OJS 2014/S 078-136934 (2014-04-17)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Schlammentsorgung
Menge oder Umfang:
- Abfuhr von entwässertem Klärschlamm der Kläranlage Lahr einschließlich aller anfallenden Kosten und Gebühren für Ladungsübernahme und Sicherung, Verwiegung, Transport, Mautgebühren und Andienung zwischen der Kläranlage Lahr und dem Verwertungsort in Höhe von ca. 3.250 Tonnen.- Verwertung von entwässertem Klärschlamm der Kläranlage Lahr einschließlich aller anfallenden Kosten und Gebühren für Nachweise in Höhe von ca. 3.250 Tonnen.
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Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Schlammentsorgung 📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Abwasserverband Raumschaft Lahr – Herr Dr. Anders
Postanschrift: Limbruchweg 14
Postleitzahl: 77933
Postort: Lahr
Kontakt
Internetadresse: http://www.av-lahr.de 🌏
Telefon: +49 782192289911 📞
Referenz
Daten
Absendedatum: 2014-04-17 📅
Einreichungsfrist: 2014-06-12 📅
Veröffentlichungsdatum: 2014-04-19 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2014/S 078-136934
ABl. S-Ausgabe: 78
Zusätzliche Informationen
a) Bietergemeinschaften: Die unter Ziffer III. 2.1) bis Ziffer III. 2.3) der vorliegenden Bekanntmachung benannten Nachweise und Erklärungen zur Beurteilung der Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit (Eignungsvoraussetzungen) sind bei Vorliegen einer Bietergemeinschaft für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen; Für Bietergemeinschaften wird auf die Notwendigkeit der Vorlage einer
Bietergemeinschaftserklärung gem. Ziffer III.1.3 der vorliegenden Bekanntmachung hingewiesen. b) Rückgriff auf Ressourcen Dritter: Beabsichtigt der Bieter
(Einzelanbieter oder Bietergemeinschaften) oder ein Mitglied einer Bietergemeinschaft, sich zum Nachweis seiner finanziellen, wirtschaftlichen oder technischen Leistungsfähigkeit auf Dritte zuberufen, so muss er mit seinem Angebot die
entsprechende Verpflichtungserklärung des Dritten vorlegen, nachderen Inhalt die rechtlich und tatsächlich abgesicherte Verfügbarkeit über die entsprechenden Ressourcen des Dritten nachgewiesen wird. Die unter Ziffer III.2.1 bis III.2.3 der vorliegenden
Bekanntmachung benannten Nachweise und Erklärungen zur Beurteilung der finanziellen, wirtschaftlichen oder technischen Leistungsfähigkeit müssen für die Dritten insoweit vorgelegt werden, als sich ein Bieter (Einzelanbieter oder Bietergemeinschaften) oder
Mitglied einer Bietergemeinschaft, zum Nachweis der Eignung auf diese Ressourcen des Dritten beruft. c) Subunternehmer: Beabsichtigt der Bieter im Auftragsfall die Hinzuziehung von Subunternehmern und möchte sich der Bieter zum Nachweis der eigenen
Leistungsfähigkeit auf die Leistungsfähigkeit dieser Subplaner berufen (vgl. Ziffer VI.3 b) der vorliegenden Bekanntmachung), so hat er bereits in seinem Angebot anzugeben, welche Leistungsbereiche von diesen Subunternehmern übernommen werden sollen;
ferner sind die vorgesehenen Subunternehmer zu benennen und für diese die Eignungsnachweise entsprechend oben Ziffer VI.3. b), bereits mit dem Angebot vorzulegen. Vorzulegen ist ferner die rechtsverbindliche Erklärung der benannten
Subunternehmer über deren Zusicherung, im Fall der Beauftragung des Bieters die erklärten Subunternehmerleistungen als Subunternehmer zu erbringen. d) Die
Angebote sind in allen Bestandteilen in deutscher Sprache einzureichen; bei fremdsprachigen Dokumenten in deutscher Übersetzung. e) Der Auftraggeber behält sich vor nach VOL/A EG § 19 Abs. 2 fehlende Nachweise und Erklärungen nachzufordern.
Verzichtet der Auftraggeber auf das Nachfordern von Nachweisen und Erklärungen, werden unvollständige Angebote nicht berücksichtigt. f) Die in Ziffer II.3 enthaltenen Zeitangaben stehen unter dem Vorbehalt und Anpassung und
Aktualisierung. g) Die Angebote werden nicht zurückgesandt und verbleiben im Besitz des Auftraggebers. h) Der Auftraggeber weist darauf hin, dass allein der Inhalt der vorliegenden EU-weiten Veröffentlichungmaßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlich wird und der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht
vollständig, unrichtig, verändert oder mit weiteren Angaben wiedergegeben wird. i) Erläuterung zum Ablauf des Vergabeverfahrens: Der Auftraggeber wird die Angebote zunächst in formeller Hinsicht prüfen. Der Auftraggeber wird die Angebote
zwingend ausschließen, die die in der Aufforderung zur Angebotsabgabe ausdrücklich aufgeführten Mindestbedingungen nicht erfüllen. In allen anderen Fällen, in denen geforderte Erklärungen, Angaben oder Unterlagen, nicht, nicht ordnungsgemäß oder
ausschließlich in digitaler Form dem Angebot beigefügt sind, behält sich der Auftraggeber einen Ausschluss nach pflichtgemäßem Ermessen vor. Darüber hinaus behält sich der Auftraggeber vor, anstelle eines möglichen Ausschlusses unter Beachtung des
vergaberechtlichen Grundsatzes der Gleichbehandlung fehlende Unterlagen nachzufordern oder eine Aufklärung über aufklärungsbedürftige Inhalte der
Angebote, ggf. auch mehrfach, zu betreiben.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der Abwasserverband Raumschaft Lahr beabsichtigt die Vergabe der Klärschlammabfuhr sowie der thermischen Verwertung für den Zeitraum September 2014 bis August 2017 (mit Option bis August 2018). Wesentliche Leistungen sind:- Abfuhr des Klärschlammes ca. 3.250 Tonnen - Thermische Verwertungdes Klärschlammes ca. 3.250 Tonnen
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- Abfuhr von entwässertem Klärschlamm der Kläranlage Lahr einschließlich aller anfallenden Kosten und Gebühren für Ladungsübernahme und Sicherung, Verwiegung, Transport, Mautgebühren und Andienung zwischen der Kläranlage Lahr und dem Verwertungsort in Höhe von ca. 3.250 Tonnen.
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- Verwertung von entwässertem Klärschlamm der Kläranlage Lahr einschließlich aller anfallenden Kosten und Gebühren für Nachweise in Höhe von ca. 3.250 Tonnen.
Der Vertrag verlängert sich nach Vertragsende (31.08.2017) stillscheigend um ein Jahr, bis zum 31.08.2018, wenn nicht eine Partei bis spätestens 28.02.2017 den Vertrag schriftlich kündigt. Bei einer Verlängerung bleiben die im Leistungsverzeichnis genannten Einheitspreise weiter gültig.
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Referenznummer: XXIX/2014
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Lahr
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Eintragung in das Handelsregister oder einem anderen vergleichbaren Registers eines anderen EU-Staates. Bei Angebot ist dazu eine Eigenerklärung (Formblatt 124 VHB)abzugeben.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
1.Eigenerklärung des Bieters, dass:
a) über sein Vermögen kein Insolvenzverfahren oder kein vergleichbares Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder mangels Masse abgelehnt worden ist, vgl. § 6 EG Abs. 6 Ziffer a) VOL/A; b) er sich nicht in Liquidation befindet; vgl. § 6 EG Abs. 6 Ziffer b) VOL/A; c) er keine schwere Verfehlung begangen hat, durch die seine Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage gestellt wird, vgl. § 6 EG Abs. 6 Ziffer c) VOL/A; d) er die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat, vgl. § 6 EG Abs. 6 Ziffer d) VOL/A; e) er im Vergabeverfahren keine vorsätzlich
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unzutreffende Erklärungen in Bezug auf seine Eignung abgegeben hat, vgl. § 6 EG Abs. 6 Ziffer e) VOL/A. 2. Eigenerklärung des Bieters, dass er seinen Beschäftigten den jeweils gültigen Mindesttariflohn gemäß dem Mindestlohntarifvertrag vergütet. 3. Eigenerklärung über den Umsatz, der auf Leistungen entfällt, die mit den
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ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sind unter Angabe des
Eigenleistungsanteils, aufgeteilt für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre.
- Zertifikat Entsorgungsfachbetrieb gemäß KrwG
- Genehmigung zur thermischen Verwertung von Klärschlamm
- Angaben zu Referenzprojekten aus den letzten 3 abgeschlossenen
Geschäftsjahren, bei denen in Art und Umfang mit der vorliegend
ausgeschriebenen Leistung vergleichbare Leistungen durchgeführt wurden: - Name
und Adresse des Auftraggebers sowie Benennung eines Ansprechpartners beim Auftraggeber mit Telefonnummer und
E-Mail-Adresse, - Bezeichnung und Standort des Referenzprojekts mit Kurzbeschreibung der erbrachten
Leistungen und Angaben zur Projektgröße; - Benennung der Auftragssumme,
- Zeitraum der Leistungserbringung, - Angabe, ob die Leistungen als
vollständige Eigenleistung oder mit Nachunternehmern erbracht wurden, ggf. mit Angabe des Eigenleistungsanteils. Angbaben zum Betreiber, zur Anlage, der Entsorgungssicherheit und zur Anlagentechnik in der die thermische Verwertung erfolgen soll.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Nach § 17 VOL/B und den Besonderen und Zusätzlichen Vertragsbedingungen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Keine Vorgabe bezüglich der Rechtsform. Erforderlichlich ist die Darstellung einer plausiblen Aufgabenstellung, eine gesamtschuldnerische Haftung der Mitglieder der Bietergemeinschaft sowie die Benennung eines bevollmächtigten Vertreters.
Verfahren
Zahlungsweise für die Unterlagen:
Angebote können elektronisch und schriftlich eingereicht werden. Bei elektronischer Angebotsabgabe sind qualifizierte Signatur sowie das Mantelbogenverfahren zugelassen. Das Vergabesystem der Deutschen eVergabe verwendet für die Verschlüsselung ihrer Angebotsinhalte während der Übertragung zum Server ein SSL-Verschlüsselungsverfahren mit einer Schlüsseltiefe von 128 bit (https-Übertragung). Bei Angebotsabgabe in Papierform ist das Angebotsschreiben an der dafür vorgesehenen Stelle zu unterzeichnen und zusammen mit allen Anlagen im verschlossenen Umschlag bis zum Eröffnungs-/Einreichungstermin an die Vergabestelle einzusenden oder dort abzugeben. Der Umschlag ist mit dem Angebotsaufkleber aus den Ausschreibungsunterlagen entsprechend zu kennzeichnen. Sie haben die Möglichkeit dieses Verfahren elektronisch zu bearbeiten. Über http://ortenaukreis.deutsche-evergabe.de können Sie hierzu die Vergabeunterlagen und Ihr Angebot abgeben.
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Alternativ erhalten Sie die Unterlagen in Papierform ab Dienstag, den 22.4.2014, bei der Stadt Lahr, Vermessungs- und Liegenschaftsamt, Abt. Liegenschaften und Verwaltungsservice, Schillerstraße 23, 77933 Lahr, Tel. +49 78219100611, Fax +49 78219100612. Die einmaligen Lizenzkosten für das elektronische Verfahren betragen 12 EUR und sind auf dem Portal zu entrichten. Die Kosten betragen bei Abholung ebenfalls 12 EUR, bei Zusendung 16 EUR (inkl. 4 EUR Versand). Die Bezahlung erfolgt hier gegen Verrechnungsscheck.
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Datum der Angebotseröffnung: 2014-06-12 📅
Öffnungsort (Organisation): Stadt Lahr – Vermessungs- und Liegenschaftsamt
Öffnungsort (Stadt): Lahr
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Anschrift: Schillerstraße 23
Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Anders, Dr. Gereon
Internetadresse: www.av-lahr.de 🌏
Adresse des Käuferprofils: www.av-lahr.de 🌏
Name: Stadt Lahr – Vermessungs- und Liegenschaftsamt – Abt. Liegenschaften und Verwaltungsservice
Postanschrift: Schillerstraße 23
Telefon: +49 78219100663 📞
E-Mail: ausschreibung@lahr.de 📧
Fax: +49 78219100612 📠
URL der Dokumente: http://www.lahr.de 🌏
URL der Teilnahme: http://www.lahr.de 🌏
Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2014-09-01 📅
Datum des Endes: 2017-08-31 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: XXIX/2014
Zusätzliche Informationen
a) Bietergemeinschaften: Die unter Ziffer III. 2.1) bis Ziffer III. 2.3) der vorliegenden Bekanntmachung benannten Nachweise und Erklärungen zur Beurteilung der Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit (Eignungsvoraussetzungen) sind bei Vorliegen einer Bietergemeinschaft für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen; Für Bietergemeinschaften wird auf die Notwendigkeit der Vorlage einer
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Bietergemeinschaftserklärung gem. Ziffer III.1.3 der vorliegenden Bekanntmachung hingewiesen. b) Rückgriff auf Ressourcen Dritter: Beabsichtigt der Bieter
(Einzelanbieter oder Bietergemeinschaften) oder ein Mitglied einer Bietergemeinschaft, sich zum Nachweis seiner finanziellen, wirtschaftlichen oder technischen Leistungsfähigkeit auf Dritte zuberufen, so muss er mit seinem Angebot die
entsprechende Verpflichtungserklärung des Dritten vorlegen, nachderen Inhalt die rechtlich und tatsächlich abgesicherte Verfügbarkeit über die entsprechenden Ressourcen des Dritten nachgewiesen wird. Die unter Ziffer III.2.1 bis III.2.3 der vorliegenden
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Bekanntmachung benannten Nachweise und Erklärungen zur Beurteilung der finanziellen, wirtschaftlichen oder technischen Leistungsfähigkeit müssen für die Dritten insoweit vorgelegt werden, als sich ein Bieter (Einzelanbieter oder Bietergemeinschaften) oder
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Mitglied einer Bietergemeinschaft, zum Nachweis der Eignung auf diese Ressourcen des Dritten beruft. c) Subunternehmer: Beabsichtigt der Bieter im Auftragsfall die Hinzuziehung von Subunternehmern und möchte sich der Bieter zum Nachweis der eigenen
Leistungsfähigkeit auf die Leistungsfähigkeit dieser Subplaner berufen (vgl. Ziffer VI.3 b) der vorliegenden Bekanntmachung), so hat er bereits in seinem Angebot anzugeben, welche Leistungsbereiche von diesen Subunternehmern übernommen werden sollen;
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ferner sind die vorgesehenen Subunternehmer zu benennen und für diese die Eignungsnachweise entsprechend oben Ziffer VI.3. b), bereits mit dem Angebot vorzulegen. Vorzulegen ist ferner die rechtsverbindliche Erklärung der benannten
Subunternehmer über deren Zusicherung, im Fall der Beauftragung des Bieters die erklärten Subunternehmerleistungen als Subunternehmer zu erbringen. d) Die
Angebote sind in allen Bestandteilen in deutscher Sprache einzureichen; bei fremdsprachigen Dokumenten in deutscher Übersetzung. e) Der Auftraggeber behält sich vor nach VOL/A EG § 19 Abs. 2 fehlende Nachweise und Erklärungen nachzufordern.
Verzichtet der Auftraggeber auf das Nachfordern von Nachweisen und Erklärungen, werden unvollständige Angebote nicht berücksichtigt. f) Die in Ziffer II.3 enthaltenen Zeitangaben stehen unter dem Vorbehalt und Anpassung und
Aktualisierung. g) Die Angebote werden nicht zurückgesandt und verbleiben im Besitz des Auftraggebers. h) Der Auftraggeber weist darauf hin, dass allein der Inhalt der vorliegenden EU-weiten Veröffentlichungmaßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlich wird und der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht
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vollständig, unrichtig, verändert oder mit weiteren Angaben wiedergegeben wird. i) Erläuterung zum Ablauf des Vergabeverfahrens: Der Auftraggeber wird die Angebote zunächst in formeller Hinsicht prüfen. Der Auftraggeber wird die Angebote
zwingend ausschließen, die die in der Aufforderung zur Angebotsabgabe ausdrücklich aufgeführten Mindestbedingungen nicht erfüllen. In allen anderen Fällen, in denen geforderte Erklärungen, Angaben oder Unterlagen, nicht, nicht ordnungsgemäß oder
ausschließlich in digitaler Form dem Angebot beigefügt sind, behält sich der Auftraggeber einen Ausschluss nach pflichtgemäßem Ermessen vor. Darüber hinaus behält sich der Auftraggeber vor, anstelle eines möglichen Ausschlusses unter Beachtung des
vergaberechtlichen Grundsatzes der Gleichbehandlung fehlende Unterlagen nachzufordern oder eine Aufklärung über aufklärungsbedürftige Inhalte der
Angebote, ggf. auch mehrfach, zu betreiben.
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Karl-Friedrich-Straße 17
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76133
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de 📧
Telefon: +49 7219260 📞
Fax: +49 7219263985 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Der Antrag ist nach § 107 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (Nachprüfungsverfahren) GWB unzulässig, soweit: 1. Der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat; 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem
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Auftraggeber gerügt werden; 4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen
zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1
Nr. 2. § 101a Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt. Ein erkannter Verstoß gegen Vergabevorschriften i.S.d. § 107 Abs. 3 Nr. 1 GWB wird
nicht mehr unverzüglich gerügt, wenn zwischen Kenntnis des Verstoßes und dem Zugang der Rüge bei der genannten Kontaktstelle mehr als 14 Kalendertage vergangen sind. Darüber hinaus kann ein Antrag unzulässig bzw. unbegründet sein, wenn ein wirksamer Vertragsabschluss erfolgt ist, nachdem die Informations- und Wartefrist gemäß § 101 a GWB (10 Tage nach Absendung der Information gem. § 101 a GWB per Fax oder auf elektronischem Weg, ansonsten 15 Tage ab Absendung) abgelaufen ist und der Termin, ab dem frühestens der Vertrag abgeschlossen werden kann, den Bietern in Textform mitgeteilt worden ist.
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Name: Vergabekammer Baden Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Postanschrift: Karl-Friedrich-Straße 17
Quelle: OJS 2014/S 078-136934 (2014-04-17)
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