Tragwerkplanungsleistungen Neubau Burg-Gymnasium in Schorndorf

Stadt Schorndorf

Die Stadt Schorndorf beabsichtigt eine Neuordnung auf dem Areal zwischen Schlichtener Straße, Burgstraße und der Straße Hinter der Burg.
Die Gesamtbaumaßnahme soll voraussichtlich in zwei Bauabschnitten realisiert werden.
Die Komplexität der Bauaufgabe bedingt voraussichtlich mehrere Zwischenstufen bei der Realisierung des Projekts.
Für die I. + II. Bauphase müßen ca. 28 Klassen in ca. 180 Containern auf dem Grundstück (siehe Lageplan) untergebracht werden.
Auf dem Areal befinden sich momentan 6 Bestandsbauten, die zum Teil abgerissen werden sollen, um dem Neubau Platz zu machen.
Noch nicht festgelegt ist der Abriß und Neubau der bestehenden Sporthalle an der Burgstraße. Diese zusätzliche Baumaßnahme wird ggf. in einem 3. BA erfolgen, der zeitlich noch nicht fixiert ist.
Im I. BA ist der Schulneubau als rechteckiger, 4-geschossiger Baukörper parallel zur Straße Hinter der Burg vorgesehen. Über einen Vorplatz an der Kreuzung
Burgstraße/Hinter der Burg, wird der neue Schulbau und die bestehende Burgturnhalle erschlossen.
Im Hanggeschoss des Neubaus befindet sich die Mensa, im Erdgeschoss die Bibliothek, die Verwaltung und die Musikräume. Die Klassenzimmer befinden sich in den Obergeschossen.
Der naturwissenschaftliche Bereich ust im 2. OG vorgesehen.
Der Baukörper ist als Dreibund konzipiert. In der Mittelzone befinden sich Nebenräume, Verkehrsflächen, Treppen sowie Aufenhaltsbereiche und Lufträume.
Der von der Stadt Schorndorf geplante Schulneubau (Gymnasium) beinhaltet:
ca. 1 968 m² Allgemeiner Unterrichtsbereich,
ca. 1 134 m² Naturwissenschaftlicher Unterrichtsbereich,
ca. 570 m² Musisch-Technischer-Bereich,
ca. 384 m² Lehrer- und Verwaltungsbereich,
ca. 324 m² Informationsbereich,
ca. 156 m² Aufenthaltsbereich,
ca. 390 m² Mensa,
ca. 252 m² Ganztagesbetreuung,
ca. 1 968 m² Restflächen (VF, Sanitärbereiche, Technik),
ca. 7 276 m² Summe.
Im II. BA soll der Fachklassentrakt abgerissen werden. Als Interimslösung ist eine 3-geschossige Containerschule vorgesehen.
Um den Gesamtplatzbedarf der Schule zu decken, wird im II. BA der oben beschriebene Neubau in südlicher Richtung direkt angebaut.
Kenndaten Projekt:
Umbauter Raum BRI ca. 29 250 m³ (1. BA),
Bruttogrundfläche BGF ca. 7 500 m² (1. BA).
Baukosten KG 300 + 400, netto ca. 13 500 000 EUR (1. BA).

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2014-07-31. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2014-06-30.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2014-06-30 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2014-06-30)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
Menge oder Umfang:
Tragwerksplanung nach Teil 4 Abschnitt 1 HOAI, aktuelle Fassung. Zunächst Leistungsphasen 1-2, dann ggf. folgende LPH nach § 49 Abs. 1 HOAI), sowie ggf. Besondere Leistungen.Für den Leistungsbereich Hochbau: Abriß Bestandsgebäude, Neubau Gymnasium in mehreren Bauabschnitten, einschl. Erstellung einer Interimslösung (Containerschule).Es ist beabsichtigt, die Leistungsphasen stufenweise, nach finanzieller Absicherung (z. B. entsprechend der Bereitstellung der Finanzmittel durch Förderbehörden), zu beauftragen. Ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung weiterer Leistungsphasen besteht nicht.Im Leistungsumfang enthalten sind alle Planungsleistungen und alle erforderlichen Nebenleistungen, die zur sachgerechten und vollständigen Ausführung der Planung gehören bzw. erforderlich sind.Für die Finanzierung des Projektes ist es unerlässlich noch im Jahr 2014 einen Fördermittelantrag beim Fördermittelgeber einzureichen. Der Fördermittelantrag basiert auf der Kostenberechnung DIN 276.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen 📦

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Schorndorf
Postanschrift: Johann-Philipp-Palm-Str. 10
Postleitzahl: 73614
Postort: Schorndorf
Kontakt
E-Mail: christoph.braun@schorndorf.de 📧
Telefon: +49 7181602706 📞
Fax: +49 7181602189 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2014-06-30 📅
Einreichungsfrist: 2014-07-31 📅
Veröffentlichungsdatum: 2014-07-03 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2014/S 125-222719
ABl. S-Ausgabe: 125
Zusätzliche Informationen
Die Bewerbungen in schriftlicher Form sind in verschlossenen Umschlägen beim Verfahrensbetreuer Architektur 109 einzureichen. Digital eingereichte Bewerbungen werden nicht gewertet. Für die Bewerbung wurden Bewerbungsunterlagen (A. Vergabebeschreibung, B. Bewerbungsbogen) erarbeitet, die bei der Kontaktstelle Architektur 109, Hohnerstraße 23, 70469 Stuttgart, info@architektur109.de, in digitaler Form (pdf-Dateien) erhältlich sind. Darüber hinaus können Planunterlagen des Projektes (pdf-Dateien) bei Wettbewerbsbetreuer angefordert werden. Der Aufwand für die Erstellung des Teilnahmeantrages/Angebotes/der Präsentation wird durch den Auftraggeber nicht erstattet. Es sind nur Bewerbungen die in Papierform abgegeben werden zugelassen. Rückfragen zur Bewerbung sind ausschließlich per E-Mail oder Fax an Herrn Arnold (info@architektur109.de, Fax +49 711609371) zu richten. Die Beantwortung erfolgt ausschließlich schriftlich per E-Mail. Eine rechtzeitige Beantwortung der Rückfragen vor Ablauf der Frist für den Eingang der Bewerbungen kann nur erfolgen, wenn die Rückfragen bis spätestens 9.4.2014 eingehen. Später eingehende Rückfragen werden nur beantwortet, sofern dies aus Sicht des Auftraggebers noch rechtzeitig vor Ablauf der Frist für den Eingang der Bewerbungen möglich ist. Die Rückfragenbeantwortung erfolgt in anonymisierter Form an alle Bewerber, die dem Auftraggeber ihre Kontaktdaten, insbesondere ihre E-Mail-Adresse mitgeteilt haben. Die Bewerbungsunterlagen verbleiben bei der Vergabestelle und werden nicht zurückgegeben. Kleinere Büroorganisationen und Berufsanfänger (§ 2 (4) VOF) werden auf die Möglichkeit der Bildung von Bewerbergemeinschaften hingewiesen.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Stadt Schorndorf beabsichtigt eine Neuordnung auf dem Areal zwischen Schlichtener Straße, Burgstraße und der Straße Hinter der Burg.
Die Gesamtbaumaßnahme soll voraussichtlich in zwei Bauabschnitten realisiert werden.
Die Komplexität der Bauaufgabe bedingt voraussichtlich mehrere Zwischenstufen bei der Realisierung des Projekts.
Für die I. + II. Bauphase müßen ca. 28 Klassen in ca. 180 Containern auf dem Grundstück (siehe Lageplan) untergebracht werden.
Auf dem Areal befinden sich momentan 6 Bestandsbauten, die zum Teil abgerissen werden sollen, um dem Neubau Platz zu machen.
Noch nicht festgelegt ist der Abriß und Neubau der bestehenden Sporthalle an der Burgstraße. Diese zusätzliche Baumaßnahme wird ggf. in einem 3. BA erfolgen, der zeitlich noch nicht fixiert ist.
Im I. BA ist der Schulneubau als rechteckiger, 4-geschossiger Baukörper parallel zur Straße Hinter der Burg vorgesehen. Über einen Vorplatz an der Kreuzung
Burgstraße/Hinter der Burg, wird der neue Schulbau und die bestehende Burgturnhalle erschlossen.
Im Hanggeschoss des Neubaus befindet sich die Mensa, im Erdgeschoss die Bibliothek, die Verwaltung und die Musikräume. Die Klassenzimmer befinden sich in den Obergeschossen.
Der naturwissenschaftliche Bereich ust im 2. OG vorgesehen.
Der Baukörper ist als Dreibund konzipiert. In der Mittelzone befinden sich Nebenräume, Verkehrsflächen, Treppen sowie Aufenhaltsbereiche und Lufträume.
Der von der Stadt Schorndorf geplante Schulneubau (Gymnasium) beinhaltet:
ca. 1 968 m² Allgemeiner Unterrichtsbereich,
ca. 1 134 m² Naturwissenschaftlicher Unterrichtsbereich,
ca. 570 m² Musisch-Technischer-Bereich,
ca. 384 m² Lehrer- und Verwaltungsbereich,
ca. 324 m² Informationsbereich,
ca. 156 m² Aufenthaltsbereich,
ca. 390 m² Mensa,
ca. 252 m² Ganztagesbetreuung,
ca. 1 968 m² Restflächen (VF, Sanitärbereiche, Technik),
ca. 7 276 m² Summe.
Im II. BA soll der Fachklassentrakt abgerissen werden. Als Interimslösung ist eine 3-geschossige Containerschule vorgesehen.
Um den Gesamtplatzbedarf der Schule zu decken, wird im II. BA der oben beschriebene Neubau in südlicher Richtung direkt angebaut.
Kenndaten Projekt:
Umbauter Raum BRI ca. 29 250 m³ (1. BA),
Bruttogrundfläche BGF ca. 7 500 m² (1. BA).
Baukosten KG 300 + 400, netto ca. 13 500 000 EUR (1. BA).
Menge oder Umfang:
Tragwerksplanung nach Teil 4 Abschnitt 1 HOAI, aktuelle Fassung. Zunächst Leistungsphasen 1-2, dann ggf. folgende LPH nach § 49 Abs. 1 HOAI), sowie ggf. Besondere Leistungen.
Für den Leistungsbereich Hochbau: Abriß Bestandsgebäude, Neubau Gymnasium in mehreren Bauabschnitten, einschl. Erstellung einer Interimslösung (Containerschule).
Es ist beabsichtigt, die Leistungsphasen stufenweise, nach finanzieller Absicherung (z. B. entsprechend der Bereitstellung der Finanzmittel durch Förderbehörden), zu beauftragen. Ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung weiterer Leistungsphasen besteht nicht.
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Im Leistungsumfang enthalten sind alle Planungsleistungen und alle erforderlichen Nebenleistungen, die zur sachgerechten und vollständigen Ausführung der Planung gehören bzw. erforderlich sind.
Für die Finanzierung des Projektes ist es unerlässlich noch im Jahr 2014 einen Fördermittelantrag beim Fördermittelgeber einzureichen. Der Fördermittelantrag basiert auf der Kostenberechnung DIN 276.
Beschreibung der Optionen:
Im Bedarfsfall Beauftragung weiterer Leistungen (Grundleistungen) nach HOAI sowie im Bedarfsfall Beauftragung ausgewählter Besonderer Leistungen.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Schorndorf.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
A. Nachweis Berufszulassung § 4(3) VOF.
Zugelassen sind Ingenieure der Tragwerksplanung. Die Anforderung ist erfüllt bei natürlichen Personen, wenn sie gemäß Rechtsvorschrift Ihres Herkunftlandes berechtigt sind, am Tage der Bekanntmachung die Berufsbezeichnung Beratender Ingenieur, Beratende Ingenieurin - bzw. Bauingenieur oder Bauingenieurin - zu führen und in entsprechender Fachrichtung des konstruktiven Ingenieurbaus ihr Studium erfolgreich absolviert haben.
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Ist in dem Herkunftsstaat des Bewerbers die Berufsbezeichnung nicht gesetzlich geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen, wer über Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstige Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung gemäß der Richtlinie 2005/36/EG - "Berufanerkennungsrichtlinie" gewährleistet ist. Die Nachweise sind vom Bewerber eigenverantwortlich und in deutscher Sprache zu führen.
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Bei Bewerbergemeinschaften: Nachweis für jedes Mitglied.
B. Für die Bewerbungsphase ist eine Eigenerklärung abzugeben, dass keine Ausschlußgründe § 4(6/9) VOF bestehen.
C. Auskunft zur wirtschaftlichen Verknüpfung mit Unternehmen § 2 (3) VOF.
D. Auskunft zu Zusammenarbeit mit Anderen § 4 VOF.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Der Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit (§ 5 VOF) des Bewerbers wird über folgende Nachweise erbracht:
a. Gesamtumsatz des Bewerbers der letzten drei Geschäftsjahre.
b. Anzahl der qualifizierten, technischen Mitarbeiter (Ingenieure) incl. Büroinhaber für entsprechende Dienstleistungen (Tragwerksplanung) in den letzten 3 Jahren bis zum Zeitpunkt der Bekanntmachung.
Bewerbergemeinschaften Anzahl für jedes Mitglied angeben. Anzahl der Mitarbeiter werden in der Wertung addiert.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Der Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit (§ 5 VOF) des Bewerbers wird über folgende Nachweise erbracht:
c. Benennung der Projektverantwortlichen mit Nachweis der beruflichen Qualifikation sowie Darstellung des beruflichen Werdegangs.
d. Abbildung realisierte/s öffentliches Projekt/e, z.B. realisiertes Projekt des Büros, mit beliebiger Nutzung/Größe, für einen öffentlichen Auftraggeber.
Mindestens erbrachte Leistungsphasen 2-5 HOAI Teil 4 § 49.
Fertigstellung Rohbau zwischen 01/2008 bis zur VOF-Bekanntmachung.
e. Abbildung realisierte/s Projekt/e, z.B. realisiertes Projekt des Büros, beliebiger Größe und Aufgabenstellung mit beispielhaften Ansätzen und Ideen.
Bewertet wird der gestalterische, innovative, ökologische Ansatz. U. a. Tragwerk in Abstimmung mit der Architektur, Angemessenheit der eingesetzten Mittel, Gestaltung, etc.
Mindestens erbrachte Leistungsphasen 2 - 5 HOAI Teil 4 § 49.
Ist ein Teilnahmeantrag unvollständig, weil die geforderten Angaben, Erklärungen bzw. Nachweise fehlen, steht es im Ermessen des Auftraggebers, ob er die fehlenden Angaben bzw. Erklärungen unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes nachfordert oder ob der betreffende Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft eine entsprechend der Bewertungsmatrix reduzierte Punktzahl erhält.
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Der Auftraggeber behält sich vor, von den Bewerbern bzw. Bewerbergemeinschaften kurzfristig die Vorlage geeigneter Nachweise zu den o. g. Eigenerklärungen zu fordern.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Nachweis Berufshaftpflichtversicherung für Personenschäden in Höhe von mind. 3 000 000 und sonstige Schäden von mind. 2 000 000 je Versicherungsfall für die Dauer des Auftrags in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsnehmers.
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Für den Zeitraum der Bewerbungsphase ist eine Eigenerklärung ausreichend, die die geforderte Deckungssumme im Auftragsfall zusichert. Im Falle der Beauftragung muss die Haftungspolice aus dem laufenden Jahr nachgereicht werden.
Bei Bietergemeinschaften: Nachweis für jedes Mitglied.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Grundlage bilden die Verordnung über die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen (HOAI) sowie die Bestimmungen über den Werkvertrag (§§ 631 ff. BGB).
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Zugelassen sind Natürliche Personen, Gesellschaften bürgerlichen Rechts und ständige Arbeitsgemeinschaften (GbR), Partnerschaften (PartGG) sowie juristische Personen (z. B. GmbH).
Bieter- oder Bewerbergemeinschaften sind grundsätzlich zugelassen.
Im Teilnahmeantrag sind alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft anzugeben, eines davon ist als bevollmächtigter Vertreter zu benennen.
Doppelbewerbungen sind ausgeschlossen und führen zum Ausschluss aus dem Verfahren.
Siehe auch III.2) Teilnahmebedingungen.
Sonstige besondere Bedingungen:
Der Auftraggeber verwendet zum Vertragsabschluss die Kommunalen Vertragsmuster-HKVM.
Für die Finanzierung des Projektes ist es unerlässlich noch im Jahr 2014 einen Fördermittelantrag beim Fördermittelgeber einzureichen.
Dieser Fördermittelantrag basiert auf der Kostenberechnung nach DIN 276.
Die Ausführung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten:
Zugelassen sind Ingenieure der Tragwerksplanung im Sinne der Ingenieurkammer Baden-Württemberg.
Die Anforderung ist erfüllt bei natürlichen Personen, wenn sie gemäß Rechtsvorschrift Ihres Herkunftlandes berechtigt sind, am Tage der Bekanntmachung die Berufsbezeichnung Beratender Ingenieur, Beratende Ingenieurin - bzw. Bauingenieur oder Bauingenieurin - zu führen und in entsprechender Fachrichtung des konstruktiven Ingenieurbaus ihr Studium erfolgreich absolviert haben.
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Ist in dem Herkunftsstaat des Bewerbers die Berufsbezeichnung nicht gesetzlich geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen, wer über Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstige Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung gemäß der Richtlinie 2005/36/EG - "Berufanerkennungsrichtlinie" gewährleistet ist. Die Nachweise sind vom Bewerber eigenverantwortlich und in deutscher Sprache zu führen.
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Namen und berufliche Qualifikationen des Personals

Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Auswahlkriterien:
1. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (30 %):
Durschnittlicher Gesamtumsatz der letzten 3 Geschäftsjahre (15 %),
Durschschnittliche Anzahl der qualifizierten Mitarbeiter der letzten 3 Jahre (15 %).
2. Fachliche Eignung (70 %):
Erfahrung Projektleiter/in in Tragwerksplanung (25 %),
Erfahrung realisierte/s öffentliche/s Projekt/e (25 %),
Erfahrung realisierte(s) Projekt(e), Innovation/Gestaltung/Ökologie (20 %).
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Stadt Schorndorf, Amt für Gebäudemanagement
Christoph Braun
Name: Architektur 109, Mark Arnold + Arne Fentzloff, Freie Architekten BDA
Postanschrift: Hohnerstraße 23
Postort: Stuttgart
Postleitzahl: 70469
Kontaktperson: Architektur 109, Mark Arnold + Arne Fentzloff, Freie Architekten BDA
Herrn Arnold
Telefon: +49 711609341 📞
E-Mail: info@architektur109.de 📧
Fax: +49 711609371 📠
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de 📧

Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2014-10-14 📅
Datum des Endes: 2017-12-28 📅
Zusätzliche Informationen
Die Bewerbungen in schriftlicher Form sind in verschlossenen Umschlägen beim Verfahrensbetreuer Architektur 109 einzureichen.
Digital eingereichte Bewerbungen werden nicht gewertet.
Für die Bewerbung wurden Bewerbungsunterlagen (A. Vergabebeschreibung, B. Bewerbungsbogen) erarbeitet, die bei der Kontaktstelle Architektur 109, Hohnerstraße 23, 70469 Stuttgart, info@architektur109.de, in digitaler Form (pdf-Dateien) erhältlich sind. Darüber hinaus können Planunterlagen des Projektes (pdf-Dateien) bei Wettbewerbsbetreuer angefordert werden.
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Der Aufwand für die Erstellung des Teilnahmeantrages/Angebotes/der Präsentation wird durch den Auftraggeber nicht erstattet.
Es sind nur Bewerbungen die in Papierform abgegeben werden zugelassen.
Rückfragen zur Bewerbung sind ausschließlich per E-Mail oder Fax an Herrn Arnold (info@architektur109.de, Fax +49 711609371) zu richten.
Die Beantwortung erfolgt ausschließlich schriftlich per E-Mail.
Eine rechtzeitige Beantwortung der Rückfragen vor Ablauf der Frist für den Eingang der Bewerbungen kann nur erfolgen, wenn die Rückfragen bis spätestens 9.4.2014 eingehen.
Später eingehende Rückfragen werden nur beantwortet, sofern dies aus Sicht des Auftraggebers noch rechtzeitig vor Ablauf der Frist für den Eingang der Bewerbungen möglich ist.
Die Rückfragenbeantwortung erfolgt in anonymisierter Form an alle Bewerber, die dem Auftraggeber ihre Kontaktdaten, insbesondere ihre E-Mail-Adresse mitgeteilt haben.
Die Bewerbungsunterlagen verbleiben bei der Vergabestelle und werden nicht zurückgegeben.
Kleinere Büroorganisationen und Berufsanfänger (§ 2 (4) VOF) werden auf die Möglichkeit der Bildung von Bewerbergemeinschaften hingewiesen.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Karl-Friedrich-Straße 17
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76133
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de 📧
Telefon: +49 7219264049 📞
Internetadresse: http://www.rp-karlsruhe.de 🌏
Fax: +49 7219263985 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer BW gestellt werden, so lange der Auftraggeber noch keinen wirksamen Zuschlag erteilt hat.
Ein wirksamer Zuschlag kann erst erstellt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über die beabsichtigte Zuschlagerteilung informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Informationen auf elektronischen Wege 10 Kalendertage vergangen sind. Dies gilt nicht für Bewerber, die nicht zum Verhandlungsverfahren zugelassen wurden. Bei diesen reicht es aus, dass sie über die Ablehnung ihrer Bewerbung informiert wurden, bevor der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über die beabsichtigte Zuschlagserteilung informiert hat.
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Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, wenn der Antragsteller die geltend gemachten Verstöße gegen die Vergabevorschriften bereits im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich und in der Regel vor Anrufung der Vergabekammer gerügt hat bzw. wenn der Antragsteller Vergabeverstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar waren, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gerügt hat.
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Ferner ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 107 Abs. 3 GWB).
Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Wie: Körper überprüfen
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Siehe Ziff. VI. 4.1)
Quelle: OJS 2014/S 125-222719 (2014-06-30)