Tragwerksplanung für die Herrichtung des denkmalgeschützten Nordtorgebäudes und der denkmalgeschützten Orangerie am Neuen Palais für die Nutzung des „Abraham-Geiger-Kollegs“ und des Instituts für Jüdische Theologie der Universität Potsdam

Brandenburgischer Landesbetrieb für Liegenschaften und Bauen (BLB), Zentrale Vergabestelle/Außenstelle Bernau

Das „Abraham-Geiger-Kolleg“, Ausbildungsseminar für Rabbiner und Kantoren, und das Institut für Jüdische Theologie der Universität Potsdam soll in dem im Park Sanssouci gelegenen Nordtorgebäude und der Orangerie am Neuen Palais untergebracht werden.
Das Nordtorgebäude wurde 1768 nach den Plänen von Carl von Gontard als Wohn- und Dienstgebäude für Kastellan und Hofgärtner errichtet, steht unter Denkmalschutz und gehört zum Weltkulturerbe. Es handelt sich um eine 3-flügelige Anlage, die einen Innenhof ausbildet. In einer 2011 erstellten Machbarkeitsstudie wurde die Unterbringung des geforderten Raumbedarfs für das „Abraham-Geiger-Kolleg“ in dem Nordtorgebäude überprüft.
Angrenzend an den westlichen Anbau befindet sich das ebenfalls denkmalgeschützte Gebäude der ehemaligen Orangerie, das für die Unterbringung des Instituts für Jüdische Theologie in die Maßnahme einbezogen werden soll.
Vor dem Hintergrund der besonderen Bedeutung der Gebäude und der geplanten Nutzungsänderung wird im Rahmen der Objektplanung ein besonders sensibler Umgang mit der auch konstruktiv wertvollen Gebäudesubstanz erwartet. Dazu wird vom Architekturbüro in Abstimmung mit den zuständigen Denkmalschutzbehörden ein Entwurfs- und Gestaltungskonzept entwickelt. Der ermittelte Kostenrahmen (Kostengruppe 200 bis 700 gem. DIN 276) beträgt ca. 10 000 000 EUR brutto. Davon werden den Kostengruppen 300-400 ca. 6 400 000 EUR brutto zugeordnet.
Der Brandenburgische Landesbetrieb für Liegenschaften und Bauen sucht nun ein kompetentes Ingenieurbüro, welches hierfür Planungsleistungen der folgenden Leistungsbilder und Leistungsphasen erbringt:
Beratungsleistungen zur Tragwerksplanung bei der Erweiterung der bestehenden Machbarkeitsstudie auf die Orangerie.
Grundleistungen der Tragwerksplanung gemäß § 51 HOAI LP 2-6 (optional).
Im Rahmen der Bauüberwachung und auch in einzelnen Phasen der Planung wird dabei von dem beauftragten Ingenieurbüro eine erhöhte örtliche Präsenz erwartet.
Die Beauftragung erfolgt stufenweise ohne Rechtsanspruch auf die Beauftragung aller Leistungsphasen oder Leistungsteile. Mit dem Abschluss des Vertrags wird lediglich die Beratungsleistung zur Tragwerksplanung der Erweiterung der bestehenden Machbarkeitsstudie beauftragt. Die weiteren Leistungen, Leistungsphasen und Leistungsteile werden einzeln oder im Ganzen schriftlich beauftragt. Wesentliche Voraussetzungen für die weitere Beauftragung sind die Einhaltung der vorgegebenen Kostenobergrenzen und Termine.
Der Auftraggeber behält sich explizit vor, einzelne Leistungsphasen ganz oder in Teilen auch an Dritte zu vergeben.
Die weiteren Objektplanungs-, Fachplanungs- und Beratungsleistungen werden separat beauftragt (insbesondere Objektplanung Gebäude, Technische Ausrüstung) und sind bei der Leistungserbringung zu berücksichtigen.
Für das Projekt sind bislang folgende Termine vorgesehen:
1. Beauftragung der Planungsleistungen: Dezember 2014,
2. Fertigstellung einer denkmalrechtlich abgestimmten Einschätzung zum realisierbaren Flächenpotenzial als Teil der Machbarkeitsstudie bis Dezember 2014,
3. Fertigstellung der Machbarkeitsstudie voraussichtlich bis Januar 2015,
4. Fertigstellung der Genehmigungsplanung voraussichtlich bis Ende 2015.
Alle im Vorfeld erarbeiteten Unterlagen werden mit der Angebotsaufforderung bereitgestellt.
Vorab können bereits die folgenden, erläuternden Unterlagen auf der projektbezogenen Plattform des Vergabemarktplatzes des Landes Brandenburg (https://vergabemarktplatz.brandenburg.de) heruntergeladen werden:
— Lageplan,
— Bestandsgrundrisse mit Bauphasen,
— Historische Planunterlagen.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2014-10-06. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2014-09-04.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2014-09-04 Auftragsbekanntmachung
2015-06-22 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2014-09-04)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen in der Tragwerksplanung
Menge oder Umfang:
— Beratungsleistungen zur Tragwerksplanung bei der Erweiterung der bestehenden Machbarkeitsstudie auf die Orangerie,— Grundleistungen der Tragwerksplanung gemäß § 51 HOAI LP 2-6 (optional).
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen in der Tragwerksplanung 📦

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Brandenburgischer Landesbetrieb für Liegenschaften und Bauen (BLB), Zentrale Vergabestelle/Außenstelle Bernau
Postanschrift: Hans-Wittwer-Straße 10
Postleitzahl: 16321
Postort: Bernau bei Berlin
Kontakt
Internetadresse: http://www.blb.brandenburg.de 🌏
E-Mail: info.zvg.bernau@blb.brandenburg.de 📧

Referenz
Daten
Absendedatum: 2014-09-04 📅
Einreichungsfrist: 2014-10-06 📅
Veröffentlichungsdatum: 2014-09-09 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2014/S 172-305125
ABl. S-Ausgabe: 172
Zusätzliche Informationen
1. Der Teilnahmeantrag besteht aus einem vollständig ausgefüllten, im Original unterschriebenen Bewerbungsbogen mit den geforderten Angaben und nummerierten Anlagen. Das Formular „Bewerbungsbogen mit Anlagen“ ist auf der projektbezogenen Plattform des Vergabemarktplatzes des Landes Brandenburg (https://vergabemarktplatz.brandenburg.de) abrufbar. 2. Bei Bewerbergemeinschaften ist für jedes Mitglied ein Bewerbungsbogen inklusive der jeweiligen entsprechenden Nachweise und Erklärungen zur persönlichen Lage vollständig ausgefüllt und im Original unterschrieben einzureichen. Nachweise zur wirtschaftlichen, finanziellen und technischen Leistungsfähigkeit sind lediglich insgesamt (pro Teilnahmeantrag) vollständig vorzulegen und werden kumulativ betrachtet. Dies gilt auch für Drittunternehmer, wenn sich der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft zum Nachweis seiner bzw. ihrer Eignung des Drittunternehmers bedient. Die Vorgaben für Drittunternehmer gelten in gleichem Maße für verbundene Unternehmen. 3. Die Vergabestelle behält sich vor, fehlende Nachweise und Erklärungen sowie zur Überprüfung der Angaben ggf. weitere Nachweise und Erklärungen innerhalb einer angemessenen Frist nachzufordern. 4. Angaben zur wirtschaftlichen, finanziellen und technischen Leistungsfähigkeit (Referenzen, Umsatzzahlen, etc.) des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaftsmitglieder und der Drittunternehmer werden im Rahmen der Prüfung der Teilnahmeanträge addiert. Die Angaben von Drittunternehmern werden nur berücksichtigt, wenn der jeweilige Drittunternehmer mit dem Teilnahmeantrag eine Erklärung abgibt, dass er dem Bewerber bzw. der Bewerbergemeinschaft seine Ressourcen und sein Know-how im Auftragsfall zur Verfügung stellen wird. Je Teilnahmeantrag sind maximal ein Projektleiter und ein stellvertretender Projektleiter zu benennen. Im Fall von Bewerbergemeinschaften oder Drittunternehmern bleiben die entsprechenden Felder in den übrigen Bewerberbögen unausgefüllt. 5. Die Teilnahmeanträge sind in einem fest verschlossenen Umschlag und deutlich mit der Aufschrift „Herrichtung Nordtorgebäude und Orangerie – Tragwerksplanung. Nicht öffnen vor Ablauf der Teilnahmefrist“ gekennzeichnet vor Ablauf der Teilnahmefrist bei der bezeichneten Stelle einzureichen. 6. Auskünfte werden nur nach schriftlicher Anforderung, bevorzugt per E-Mail, von der benannten Kontaktstelle erteilt. Die Beantwortung erfolgt ebenfalls schriftlich. Die Beantwortung und weitere Informationen des Auftraggebers werden, soweit im Zuge der Gleichbehandlung aller Bewerber geboten, auf der projektbezogenen Plattform des Vergabemarktplatzes des Landes Brandenburg (https://vergabemarktplatz.brandenburg.de) veröffentlicht. 7. Wettbewerbsbeschränkende Absprachen führen zum Ausschluss der Bewerbung bzw. des Angebotes und berechtigen nach Abschluss des Vertrages zur Kündigung durch den Auftraggeber. 8. Mehrfachbewerbungen (Mitgliedschaften in mehreren Bewerbergemeinschaften bzw. die Einzelbewerbung und gleichzeitige Mitgliedschaft in einer Bewerbergemeinschaft) sind unzulässig und führen zum Ausschluss des jeweiligen Bewerbers bzw. der jeweiligen Bewerbergemeinschaft. Dies gilt nicht in gleicher Weise für Mehrfachbewerbungen als Drittunternehmer. Der Auftraggeber behält sich bei Bietern oder Bietergemeinschaften mit demselben Drittunternehmer vor, diese Drittunternehmer aus Wettbewerbsgründen von der Teilnahme an den Bietergesprächen auszuschließen. Die Drittunternehmerleistung kann in diesem Fall dennoch zum Gegenstand des Bietergesprächs werden. 9. Für die Teilnahme am Verfahren wird von der Vergabestelle keine Aufwandserstattung, Entschädigung oder Vergütung gewährt. Dies gilt auch für den Fall, dass das Verfahren gleich zu welchem Zeitpunkt abgebrochen wird, da die entsprechenden Mittel im Haushalt nicht verfügbar sind oder nicht freigegeben sind. Die eingereichten Unterlagen verbleiben zunächst bei der Vergabestelle. Der Teilnahmeantrag wird nur auf Anforderung und erst nach Abschluss des Verfahrens zurückgesandt. 10. Die Bewerber bzw. Bieter bzw. entsprechenden Gemeinschaften und deren Drittunternehmer verpflichten sich, die Ihnen im Rahmen dieses Verfahrens bzw. bei Vertragsausführung bekannt werdenden Informationen vertraulich zu behandeln. Die von den Bewerbern bzw. Bietern bzw. entsprechenden Gemeinschaften und deren Drittunternehmern im Rahmen dieses Verfahrens mitgeteilten personen- und unternehmensbezogenen Angaben werden im Rahmen dieses Verfahrens gespeichert und verarbeitet. Durch Abgabe eines Teilnahmeantrags erklären diese sich hiermit einverstanden. Bekanntmachungs-ID: CXP9YYEY4PR.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Das „Abraham-Geiger-Kolleg“, Ausbildungsseminar für Rabbiner und Kantoren, und das Institut für Jüdische Theologie der Universität Potsdam soll in dem im Park Sanssouci gelegenen Nordtorgebäude und der Orangerie am Neuen Palais untergebracht werden.
Das Nordtorgebäude wurde 1768 nach den Plänen von Carl von Gontard als Wohn- und Dienstgebäude für Kastellan und Hofgärtner errichtet, steht unter Denkmalschutz und gehört zum Weltkulturerbe. Es handelt sich um eine 3-flügelige Anlage, die einen Innenhof ausbildet. In einer 2011 erstellten Machbarkeitsstudie wurde die Unterbringung des geforderten Raumbedarfs für das „Abraham-Geiger-Kolleg“ in dem Nordtorgebäude überprüft.
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Angrenzend an den westlichen Anbau befindet sich das ebenfalls denkmalgeschützte Gebäude der ehemaligen Orangerie, das für die Unterbringung des Instituts für Jüdische Theologie in die Maßnahme einbezogen werden soll.
Vor dem Hintergrund der besonderen Bedeutung der Gebäude und der geplanten Nutzungsänderung wird im Rahmen der Objektplanung ein besonders sensibler Umgang mit der auch konstruktiv wertvollen Gebäudesubstanz erwartet. Dazu wird vom Architekturbüro in Abstimmung mit den zuständigen Denkmalschutzbehörden ein Entwurfs- und Gestaltungskonzept entwickelt. Der ermittelte Kostenrahmen (Kostengruppe 200 bis 700 gem. DIN 276) beträgt ca. 10 000 000 EUR brutto. Davon werden den Kostengruppen 300-400 ca. 6 400 000 EUR brutto zugeordnet.
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Der Brandenburgische Landesbetrieb für Liegenschaften und Bauen sucht nun ein kompetentes Ingenieurbüro, welches hierfür Planungsleistungen der folgenden Leistungsbilder und Leistungsphasen erbringt:
Beratungsleistungen zur Tragwerksplanung bei der Erweiterung der bestehenden Machbarkeitsstudie auf die Orangerie.
Grundleistungen der Tragwerksplanung gemäß § 51 HOAI LP 2-6 (optional).
Im Rahmen der Bauüberwachung und auch in einzelnen Phasen der Planung wird dabei von dem beauftragten Ingenieurbüro eine erhöhte örtliche Präsenz erwartet.
Die Beauftragung erfolgt stufenweise ohne Rechtsanspruch auf die Beauftragung aller Leistungsphasen oder Leistungsteile. Mit dem Abschluss des Vertrags wird lediglich die Beratungsleistung zur Tragwerksplanung der Erweiterung der bestehenden Machbarkeitsstudie beauftragt. Die weiteren Leistungen, Leistungsphasen und Leistungsteile werden einzeln oder im Ganzen schriftlich beauftragt. Wesentliche Voraussetzungen für die weitere Beauftragung sind die Einhaltung der vorgegebenen Kostenobergrenzen und Termine.
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Der Auftraggeber behält sich explizit vor, einzelne Leistungsphasen ganz oder in Teilen auch an Dritte zu vergeben.
Die weiteren Objektplanungs-, Fachplanungs- und Beratungsleistungen werden separat beauftragt (insbesondere Objektplanung Gebäude, Technische Ausrüstung) und sind bei der Leistungserbringung zu berücksichtigen.
Für das Projekt sind bislang folgende Termine vorgesehen:
1. Beauftragung der Planungsleistungen: Dezember 2014,
2. Fertigstellung einer denkmalrechtlich abgestimmten Einschätzung zum realisierbaren Flächenpotenzial als Teil der Machbarkeitsstudie bis Dezember 2014,
3. Fertigstellung der Machbarkeitsstudie voraussichtlich bis Januar 2015,
4. Fertigstellung der Genehmigungsplanung voraussichtlich bis Ende 2015.
Alle im Vorfeld erarbeiteten Unterlagen werden mit der Angebotsaufforderung bereitgestellt.
Vorab können bereits die folgenden, erläuternden Unterlagen auf der projektbezogenen Plattform des Vergabemarktplatzes des Landes Brandenburg (https://vergabemarktplatz.brandenburg.de) heruntergeladen werden:
— Lageplan,
— Bestandsgrundrisse mit Bauphasen,
— Historische Planunterlagen.
Menge oder Umfang:
— Beratungsleistungen zur Tragwerksplanung bei der Erweiterung der bestehenden Machbarkeitsstudie auf die Orangerie,
— Grundleistungen der Tragwerksplanung gemäß § 51 HOAI LP 2-6 (optional).
Beschreibung der Optionen: Siehe auch Angaben unter II.1.5).
Referenznummer: ZVG 341/2014
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Potsdam.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Einzureichen ist der im Original unterzeichnete Bewerbungsbogen sowie die untenstehend aufgeführten Nachweise und Erklärungen (siehe Anlagen zum Bewerbungsbogen). Nachweise können in Kopie eingereicht werden.
1. Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherungsdeckung mit einer Deckungssumme von mindestens 511 290 EUR für Personenschäden und 1 000 000 EUR für sonstige Schäden, wobei die Gesamtleistung für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres jeweils das Zweifache dieser Deckungssummen betragen muss. Alternativ kann eine Bescheinigung eines Versicherers (nicht Makler) an den Versicherungsnehmer eingereicht werden, dass im Auftragsfall die Deckungssumme entsprechend erhöht wird.
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2. Nachweis der Unterschriftsbefugnis bei juristischen Personen durch einen Registerauszug (Handelsregisterauszug oder Partnerschaftsregisterauszug) bzw. bei juristischen Personen ohne geführten Registereintrag ersatzweise durch Eigenerklärung (soweit zutreffend; siehe Anlage 1 zum Bewerbungsbogen).
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3. Eigenerklärung gemäß § 4 Abs. 2 VOF ob und auf welche Art eine wirtschaftliche Verknüpfung mit anderen Unternehmen besteht und ob und auf welche Art auf den Auftrag bezogen in relevanter Weise mit Anderen zusammengearbeitet wird (siehe Anlage 2 zum Bewerbungsbogen).
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4. Eigenerklärung über das Nichtvorliegen der folgenden Ausschlussgründe nach § 4 Abs. 6 VOF (siehe Anlage 3 zum Bewerbungsbogen).
Auszuschließen sind Bieter bzw. Bewerber, wenn eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt worden ist nach:
a. § 129 des Strafgesetzbuches (StGB) (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen), § 129b StGB (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland),
b. § 261 StGB (Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte),
c. § 263 StGB (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder gegen Haushalte richtet, die von der EG oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
d. § 264 StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder gegen Haushalte richtet, die von der EG oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
e. § 334 StGB (Bestechung), auch in Verbindung mit Artikel 2 des EU-Bestechungsgesetzes, Artikel 2 § 1 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung, Artikel 7 Absatz 2 Nummer 10 des Vierten Strafrechtsänderungsgesetzes und § 2 des Gesetzes über das Ruhen der Verfolgungsverjährung und die Gleichstellung der Richter und Bediensteten des Internationalen Strafgerichtshofes,
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f. Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr),
g. § 370 der Abgabenordnung, auch in Verbindung mit § 12 des Gesetzes zur Durchführung der gemeinsamen Marktorganisationen und der Direktzahlungen (MOG), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder gegen Haushalte richtet, die von der EG oder in ihrem Auftrag verwaltet werden.
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h. Strafennormen anderer Staaten, die den genannten gleichzusetzen sind.
5. Eigenerklärung ob der Bewerber,
a. sich im Insolvenzverfahren oder in Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat oder sich aufgrund eines in den einzelstaatlichen Rechtsvorschriften vorgesehenen gleichartigen Verfahrens in einer entsprechenden Lage befindet,
b. aufgrund eines rechtskräftigen Urteils aus Gründen bestraft worden ist, die seine berufliche Zuverlässigkeit in Frage stellen,
c. im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit eine schwere Verfehlung begangen hat, die vom Auftraggeber nachweislich festgestellt wurde,
d. seine Verpflichtung zur Zahlung der Steuern und Abgaben nicht erfüllt hat,
e. sich bei der Erteilung von Auskünften, die von den Teilnehmern gefordert werden können (gem. §§ 4, 5 und 10 VOF), in erheblichem Maß falscher Erklärungen schuldig gemacht hat oder diese Auskünfte unberechtigterweise nicht erteilt.
(siehe Anlage 4 zum Bewerbungsbogen).
6. Eigenerklärung über Vertretungsbefugnis im Falle einer Bewerber-/Bieter-/Arbeitsgemeinschaft durch Vorlage der Vollmachtserklärung des bevollmächtigten Vertreters, der durch alle Mitglieder der Gemeinschaft legitimiert ist, sowie unterzeichnete Erklärung über gesamtschuldnerische Haftung im Falle einer solchen Gemeinschaft (soweit zutreffend; siehe Anlage 5 zum Bewerbungsbogen).
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7. Eigenerklärung zu den Auftragsanteilen, für die ein Auftrag an einen Nachunternehmer zu erteilen beabsichtigt wird (siehe Anlage 6 zum Bewerbungsbogen).
8. Verpflichtungserklärung Drittunternehmer (soweit dessen Eignungsnachweise zum Eignungsnachweis des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft herangezogen werden; siehe Anlage 7 zum Bewerbungsbogen; die Vorgaben für Drittunternehmer gelten im gleichen Maße für verbundene Unternehmen).
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9. Vereinbarung zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz zu Mindestentgelten, zur Kontrollregelungen und zur Verpflichtung eventueller Nachunternehmer zur Einhaltung ebendieser Vorgaben (siehe Anlage 8 zum Bewerbungsbogen).
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Hinweis: Der Bewerber bzw. die Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft (einschließlich eventueller Drittunternehmer) dürfen weder einen Eintrag im Gewerbezentralregister noch in den Sanktionslisten der EG-Antiterrorismusverordnungen (EG) Nr. 2580/2001 und 881/2002 haben. Des Weiteren dürfen die Bewerber bzw. Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft nicht durch das Land Brandenburg wegen Verfehlungen gesperrt und vom Wettbewerb ausgeschlossen sein. Der Auftraggeber behält sich vor, eine entsprechende Abfrage durchzuführen.
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
1. Eigenerklärung zum Umsatz in EUR netto p. a. im Durchschnitt der letzten 3 Geschäftsjahre; die Angaben können auf 100 000 EUR gerundet werden.
2. Eigenerklärung zum Umsatz für entsprechende Dienstleistungen (Grundleistungen der Tragwerksplanung gemäß § 51 HOAI 2013) in EUR netto p. a. im Durchschnitt der letzten 3 Geschäftsjahre; die Angaben können auf 100 000 EUR gerundet werden.
3. Eigenerklärung zur Anzahl der festangestellten Diplom-Ingenieure/Bachelor/Master bezogen auf Vollzeitstellen im Durchschnitt der letzten 3 Geschäftsjahre,
(siehe Bewerbungsbogen).
Hinweis: Ein Bestand des Unternehmens seit 3 Jahren ist nicht Voraussetzung. Für Unternehmen, die weniger als 3 Jahre bestehen, sind die Erklärungen jeweils nur bezogen auf den Durchschnitt der bislang abgeschlossenen Geschäftsjahre abzugeben.
Mindeststandards:
Zu 2. Umsatz für entsprechende Dienstleistungen (Grundleistungen der Tragwerksplanung gemäß § 51 HOAI 2013) in EUR netto p. a. im Durchschnitt der letzten 3 Geschäftsjahre mindestens 300 000 EUR netto p. a.
Zu 3. Anzahl der festangestellten Diplom-Ingenieure/Bachelor/Master bezogen auf Vollzeitstellen im Durchschnitt der letzten 3 Geschäftsjahre mindestens 3.
Hinweis:
Ein Bestand des Unternehmens seit 3 Jahren ist nicht Voraussetzung. Für Unternehmen, die weniger als 3 Jahre bestehen, sind die Erklärungen jeweils nur bezogen auf den Durchschnitt der bislang abgeschlossenen Geschäftsjahre abzugeben.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
1. Eigenerklärung zu dem für die Leistung vorgesehenen Personal getrennt für den Projektleiter und den Stellvertretenden Projektleiter jeweils unter anderem mit folgenden Angaben:
a. Name,
b. Berufliche Qualifikation,
c. Berufserfahrung (in Jahren),
d. Berufserfahrung (in Jahren) im Unternehmen.
Ein Austausch des Personals kann nur aus wichtigem Grund erfolgen. (siehe Angaben im Bewerbungsbogen).
2. Eigenerklärung zu vergleichbaren Referenzprojekten, die von dem für die Leistung vorgesehenen Personal bearbeitet wurden, jeweils unter anderem mit folgenden Angaben:
a. Art der Maßnahme,
b. Leistungsumfang und Beteiligung des für die Leistung vorgesehenen Personals,
c. Leistungszeit,
d. Leistungsort,
e. Bauwerkskosten (Kostengruppen 300 + 400 gem. DIN 276),
f. Nutzung des Objekts,
g. Erstbaujahr des Objekts,
h. Berücksichtigung des Denkmalschutzes,
i. Auftraggeber mit Kontaktdaten des dortigen Ansprechpartners und Art des Auftraggebers,
(siehe Deckblatt Referenzen in Anlage zum Bewerbungsbogen. Eine bildliche oder graphische Darstellung des Referenzprojektes ist auf max. einer DIN A4-Seite beizulegen. Eine Referenz kann nur dann in die Auswertung und Wertung mit einbezogen werden, wenn sowohl Deckblatt als auch eine bildliche oder graphische Darstellung eingereicht werden.).
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Hinweis:
Ein Referenzprojekt darf nur dann eingereicht werden, wenn alle folgenden Kriterien erfüllt sind:
— das Projekt innerhalb der letzten 10 Jahre (bezogen auf den Tag der Bekanntmachung) fertig gestellt wurde (Übergabe an den Bauherrn); es ist keine Voraussetzung, dass der Bewerber bereits seit 10 Jahren existiert.
— das Projekt hinsichtlich Kosten, Termine und Qualitäten erfolgreich abgeschlossen wurde.
— keine negativen Auskünfte vorliegen bzw. keine negativen Auskünfte durch den anzugebenden Ansprechpartner vorliegen.
— das Projekt von dem für die Leistung vorgesehenen Projektleiter oder Stellvertretenden Projektleiter, mindestens in der Position als Projektmitarbeiter mindestens in den Leistungsphasen 2 bis 5 nach § 51 HOAI bearbeitet wurde.
Die Vergabestelle behält sich vor, die Angaben zu überprüfen.
Mindeststandards:
Zu 1. Eigenerklärung zu dem für die Leistung vorgesehenen Personal.
Für den Projektleiter:
— Mindestens 10 Jahre Berufserfahrung.
Für den Stellvertretenden Projektleiter:
— Mindestens 5 Jahre Berufserfahrung.
Zu 2. Eigenerklärung zu Referenzprojekten
— Mindestens 3 Referenzen für Bauen im Bestand, davon:
mindestens eine Referenz für Bauen im Bestand mit (Kostengruppen 300 + 400 gem. DIN 276) von mindestens 3 500 000 EUR brutto,
mindestens eine Referenz für Bauen im Bestand unter Berücksichtigung des Denkmalschutzes bei einem Einzeldenkmal.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Keine.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Insbesondere die Gesetze, Verordnungen und Verwaltungsvorschriften des Landes Brandenburg und der Stadt Potsdam sowie ergänzende Vorschriften und Regeln. (keine abschließende Auflistung).
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Im Fall von Bewerbergemeinschaften bzw. späteren Bieter- oder ggf. Arbeitsgemeinschaften ist eine von allen Mitgliedern der Gemeinschaft unterschriebene Erklärung vorzulegen, dass die Mitglieder gesamtschuldnerisch haften. Darüber hinaus muss ein bevollmächtigter Vertreter benannt werden, der durch eine unterschriebene Erklärung aller Mitglieder der Gemeinschaft legitimiert ist, diese gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich zu vertreten.
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Die Ausführung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten:
Einschlägige Rechts- und Verwaltungsvorschriften: VOF § 19 (2) und (3).
Zugelassen sind:
— Natürliche und Juristische Personen, die berechtigt sind, die Berufsbezeichnung „Beratender Ingenieur“ oder „Ingenieur“ zu tragen oder in der Bundesrepublik Deutschland als „Beratender Ingenieur“ oder „Ingenieur“ tätig zu werden.
— Juristische Personen (hierzu zählen auch Bietergemeinschaften), wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Berufsangehörigen benennen, der berechtigt ist, die Berufsbezeichnung „Beratender Ingenieur“ oder „Ingenieur“ zu tragen oder in der Bundesrepublik Deutschland als „Beratender Ingenieur“ oder „Ingenieur“ tätig zu werden.
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Namen und berufliche Qualifikationen des Personals

Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Auswahlkriterien:
Die Bewertung erfolgt auf Grundlage der Angaben zur technischen Leistungsfähigkeit nach unten benannten Kriterien. Ein Referenzprojekt kann dabei für mehrere der Kriterien gewertet werden:
1. je Referenz für einen öffentlichen Auftraggeber 10 Punkte, maximal 30 Punkte,
2. je Referenz für Bauen im Bestand mit Bauwerkskosten (Kostengruppen 300 + 400 gem. DIN 276) von über 5 000 000 EUR brutto 10 Punkte, maximal 30 Punkte,
3. je Referenz für Bauen im Bestand unter Berücksichtigung des Denkmalschutzes bei einem Einzeldenkmal 20 Punkte, maximal 80 Punkte,
4. zusätzlich für eine Referenz für Bauen im Bestand unter Berücksichtigung des Denkmalschutzes und Erhalt eines möglichst hohen Anteils der historischen Konstruktion bei einem Einzeldenkmal mit dem Erstbaujahr aus der Zeit zwischen 1700-1850, 30 Punkte, zusätzlich eine weitere Referenz 20 Punkte, maximal 50 Punkte.
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In der Summe aller Kriterien werden maximal 190 Punkte vergeben. Bei Punktegleichstand entscheidet die Bewertung der Einzelkriterien in abnehmender Reihe.
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Frau Ines Teichmann
URL der Dokumente: http://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPCenter/ 🌏

Referenz
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: ZVG 341/2014
Zusätzliche Informationen
1. Der Teilnahmeantrag besteht aus einem vollständig ausgefüllten, im Original unterschriebenen Bewerbungsbogen mit den geforderten Angaben und nummerierten Anlagen. Das Formular „Bewerbungsbogen mit Anlagen“ ist auf der projektbezogenen Plattform des Vergabemarktplatzes des Landes Brandenburg (https://vergabemarktplatz.brandenburg.de) abrufbar.
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2. Bei Bewerbergemeinschaften ist für jedes Mitglied ein Bewerbungsbogen inklusive der jeweiligen entsprechenden Nachweise und Erklärungen zur persönlichen Lage vollständig ausgefüllt und im Original unterschrieben einzureichen. Nachweise zur wirtschaftlichen, finanziellen und technischen Leistungsfähigkeit sind lediglich insgesamt (pro Teilnahmeantrag) vollständig vorzulegen und werden kumulativ betrachtet.
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Dies gilt auch für Drittunternehmer, wenn sich der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft zum Nachweis seiner bzw. ihrer Eignung des Drittunternehmers bedient. Die Vorgaben für Drittunternehmer gelten in gleichem Maße für verbundene Unternehmen.
3. Die Vergabestelle behält sich vor, fehlende Nachweise und Erklärungen sowie zur Überprüfung der Angaben ggf. weitere Nachweise und Erklärungen innerhalb einer angemessenen Frist nachzufordern.
4. Angaben zur wirtschaftlichen, finanziellen und technischen Leistungsfähigkeit (Referenzen, Umsatzzahlen, etc.) des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaftsmitglieder und der Drittunternehmer werden im Rahmen der Prüfung der Teilnahmeanträge addiert. Die Angaben von Drittunternehmern werden nur berücksichtigt, wenn der jeweilige Drittunternehmer mit dem Teilnahmeantrag eine Erklärung abgibt, dass er dem Bewerber bzw. der Bewerbergemeinschaft seine Ressourcen und sein Know-how im Auftragsfall zur Verfügung stellen wird.
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Je Teilnahmeantrag sind maximal ein Projektleiter und ein stellvertretender Projektleiter zu benennen. Im Fall von Bewerbergemeinschaften oder Drittunternehmern bleiben die entsprechenden Felder in den übrigen Bewerberbögen unausgefüllt.
5. Die Teilnahmeanträge sind in einem fest verschlossenen Umschlag und deutlich mit der Aufschrift „Herrichtung Nordtorgebäude und Orangerie – Tragwerksplanung. Nicht öffnen vor Ablauf der Teilnahmefrist“ gekennzeichnet vor Ablauf der Teilnahmefrist bei der bezeichneten Stelle einzureichen.
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6. Auskünfte werden nur nach schriftlicher Anforderung, bevorzugt per E-Mail, von der benannten Kontaktstelle erteilt. Die Beantwortung erfolgt ebenfalls schriftlich. Die Beantwortung und weitere Informationen des Auftraggebers werden, soweit im Zuge der Gleichbehandlung aller Bewerber geboten, auf der projektbezogenen Plattform des Vergabemarktplatzes des Landes Brandenburg (https://vergabemarktplatz.brandenburg.de) veröffentlicht.
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7. Wettbewerbsbeschränkende Absprachen führen zum Ausschluss der Bewerbung bzw. des Angebotes und berechtigen nach Abschluss des Vertrages zur Kündigung durch den Auftraggeber.
8. Mehrfachbewerbungen (Mitgliedschaften in mehreren Bewerbergemeinschaften bzw. die Einzelbewerbung und gleichzeitige Mitgliedschaft in einer Bewerbergemeinschaft) sind unzulässig und führen zum Ausschluss des jeweiligen Bewerbers bzw. der jeweiligen Bewerbergemeinschaft. Dies gilt nicht in gleicher Weise für Mehrfachbewerbungen als Drittunternehmer. Der Auftraggeber behält sich bei Bietern oder Bietergemeinschaften mit demselben Drittunternehmer vor, diese Drittunternehmer aus Wettbewerbsgründen von der Teilnahme an den Bietergesprächen auszuschließen. Die Drittunternehmerleistung kann in diesem Fall dennoch zum Gegenstand des Bietergesprächs werden.
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9. Für die Teilnahme am Verfahren wird von der Vergabestelle keine Aufwandserstattung, Entschädigung oder Vergütung gewährt. Dies gilt auch für den Fall, dass das Verfahren gleich zu welchem Zeitpunkt abgebrochen wird, da die entsprechenden Mittel im Haushalt nicht verfügbar sind oder nicht freigegeben sind.
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Die eingereichten Unterlagen verbleiben zunächst bei der Vergabestelle. Der Teilnahmeantrag wird nur auf Anforderung und erst nach Abschluss des Verfahrens zurückgesandt.
10. Die Bewerber bzw. Bieter bzw. entsprechenden Gemeinschaften und deren Drittunternehmer verpflichten sich, die Ihnen im Rahmen dieses Verfahrens bzw. bei Vertragsausführung bekannt werdenden Informationen vertraulich zu behandeln. Die von den Bewerbern bzw. Bietern bzw. entsprechenden Gemeinschaften und deren Drittunternehmern im Rahmen dieses Verfahrens mitgeteilten personen- und unternehmensbezogenen Angaben werden im Rahmen dieses Verfahrens gespeichert und verarbeitet. Durch Abgabe eines Teilnahmeantrags erklären diese sich hiermit einverstanden.
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Bekanntmachungs-ID: CXP9YYEY4PR.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft und Europaangelegenheiten
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Postort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3318661610 📞
Fax: +49 3318661652 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Bei Verstößen gegen Vergabevorschriften kann auf Antrag ein Nachprüfungsverfahren bei der oben genannten Vergabekammer eingeleitet werden. Voraussetzung für die Einlegung eines Nachprüfungsantrags ist das Vorliegen der Anforderungen des § 107 Abs. 3 GWB. Danach sind Verstöße gegen Vergabevorschriften, die der Antragsteller im Vergabeverfahren erkannt hat, unverzüglich nach Kenntnis über den Vergaberechtsverstoß gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung zu rügen. Weiterhin dürfen bis zu dem Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens nicht mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sein.
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Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2014/S 172-305125 (2014-09-04)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2015-06-22)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-06-22 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-06-26 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 121-221280
Verweist auf Bekanntmachung: 2014/S 172-305125
ABl. S-Ausgabe: 121

Verfahren
Vergabekriterien
Kriterium: 1. Qualität (85)
2. Preis (15)

Auftragsvergabe
Name: Büro für Baukonstruktion GmbH
Postanschrift: Louisenstraße 12
Postort: Dresden
Postleitzahl: 01099
Land: Deutschland 🇩🇪

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Bei Verstößen gegen Vergabevorschriften kann auf Antrag ein Nachprüfungsverfahren bei der oben genannten Vergabekammer eingeleitet werden. Voraussetzung für die Einlegung eines Nachprüfungsantrags ist das Vorliegen der Anforderungen des § 107 Abs. 3 GWB. Danach sind Verstöße gegen Vergabevorschriften, die der Antragsteller im Vergabeverfahren erkannt hat, unverzüglich nach Kenntnis über den Vergaberechtsverstoß gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung zu rügen. Weiterhin dürfen bis zu dem Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens nicht mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen,vergangen sein.
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Quelle: OJS 2015/S 121-221280 (2015-06-22)