Die Hessenwasser GmbH & Co. KG (HW) plant die Errichtung einer Trinkwasserverbundleitung DN 500 aus duktilem Gusseisen zwischen Mainz- Amöneburg und dem Wasserwerk Wiesbaden-Schierstein unter Einbeziehung einer Bestandsleitung DN 500 der ESWE Versorgungs AG Wiesbaden (ESWE). Die geplante Trinkwasserverbundleitung DN 500, GGG, PN 10 soll in Mainz-Amöneburg an eine dort vorhandene DN 500 Trinkwasserleitung der Stadtwerke Mainz (SWM) angeschlossen werden. Es ist die Errichtung eines Übergabeschachtes der SWM an die Hessenwasser, in welchem Mess- und Steuereinrichtungen installiert werden, vorgesehen. Die neu zu bauende Trinkwasserverbundleitung mit einer Länge von ca. 3,4 km verläuft dann über die Biebricher Straße und Dyckerhoffstraße, die Wiesbadener Landstraße, Kasteler Straße bis in die Äppelallee innerhalb vorhandener Gehwege oder Straßen. Dort erfolgt die Anbindung an eine vorhandene Leitung DN 500 der ESWE, die durch die HW übernommen wird. In Wiesbaden-Schierstein soll die DN 500 der ESWE über eine kürzere Verbindung wieder an eine vorhandene HW-Leitung DN 500 angebunden werden. Die Leitungstrasse verläuft zum größten Teil in öffentlichen Grundstücken. Im Bereich der geplanten Leitungstrasse werden zahlreiche Ver- und Entsorgungsleitungen gequert, die bei der Lage der neuen Trinkwasserverbundleitung zu berücksichtigen sind. An mehreren Stellen sind Gleisanlagen und Bauwerke im Straßenbereich zu queren. Bei der Bauausführung sind insbesondere die erforderlichen Verkehrssicherungsmaßnahmen zu beachten.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2014-07-17.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2014-06-17.
Auftragsbekanntmachung (2014-06-17) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Trinkwasserrohrleitungen
Menge oder Umfang:
Mengen: ca. 3,4 km Rohrleitung DN500 GGG mit Armaturen, einschl. dazugehöriger Tiefbau- und Straßenbauarbeiten, ca. 3 Entwässerungsschächte d = 1500, 1 größerer Übergabeschacht aus Stahlbeton; ca. 3 Gleis-/ Bauwerksquerungen, teilweise in Rohrvortrieb mit Mantelrohr
Mengen: ca. 3,4 km Rohrleitung DN500 GGG mit Armaturen, einschl. dazugehöriger Tiefbau- und Straßenbauarbeiten, ca. 3 Entwässerungsschächte d = 1500, 1 größerer Übergabeschacht aus Stahlbeton; ca. 3 Gleis-/ Bauwerksquerungen, teilweise in Rohrvortrieb mit Mantelrohr
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Trinkwasserrohrleitungen📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Versorgungsunternehmen
Name des öffentlichen Auftraggebers: Hessenwasser GmbH & Co. KG
Postanschrift: Taunusstraße 100
Postleitzahl: 64521
Postort: Groß-Gerau
Kontakt
Internetadresse: http://www.hessenwasser.de🌏
E-Mail: einkauf@hessenwasser.de📧
Fax: +49 69254903499 📠
Es erfolgt keine Beschränkung der Anzahl der Bieter, die zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert werden, wenn die Eignung gemäß der in III.2 geforderten Nachweise und Unterlagen nachgewiesen wird.
Einzelheiten hinsichtlich des weiteren Ablaufs des Vergabeverfahrens werden mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe mitgeteilt.
Interessierte Unternehmen werden aufgefordert, sich möglichst frühzeitig per E-Mail oder per Fax unter Bezugnahme auf diese Bekanntmachung an die oben unter Ziffer I.1) genannte Kontaktstelle zu wenden, damit eine Registrierung des jeweiligen Interessenten erfolgen kann. Dies unter Angabe der genauen Firmierung des Interessenten sowie seines konkreten Ansprechpartners mit allen notwendigen Kontaktdaten wie Anschrift, E-Mailadresse, Telefon- und Fax-Nummer. Die oben genannte Kontaktstelle wird dem jeweiligen Interessenten daraufhin unverzüglich die Vordrucke für die vom Interessenten einzureichenden Teilnahmeunterlagen übermitteln.
Bitte beachten Sie auch, dass die Registrierung des Interessenten notwendige Voraussetzung dafür ist, dass die Kontaktstelle den Interessenten auch während des Teilnahmewettbewerbes zusätzliche Informationen übermitteln kann; dazu zählen bspw. auch Antworten auf Fragen einzelner Bewerber, die allen Interessenten rechtzeitig vor Ablauf der Bewerbungsfrist in Textform zur Verfügung gestellt werden sollen. Die Registrierung erfolgt kostenlos; entsprechendes gilt für Unterlagen und Informationen, die die Kontaktstelle den Bewerbern im Teilnahmewettbewerb zur Verfügung stellt. Unterbleibt eine rechtzeitige Registrierung des Interessenten vor Abgabe des Teilnahmeantrages, können dem Interessenten dadurch rechtlich erhebliche oder wirtschaftliche Nachteile entstehen. Darauf wird ausdrücklich hingewiesen
Fragen zur Bekanntmachung sind nur in Textform per Email an die Kontaktstelle zugelassen.
Die geforderten Nachweise/Unterlagen sind in einem verschlossenen Umschlag mit der Aufschrift "Nicht öffnen – Teilnahmeunterlagen TWL DN 500 MZ-SIER, Termin 17.7.2014, Uhrzeit 12:00 Uhr" bei der unter I.1 genannten Vergabestelle einzureichen. Teilnahmeanträge per Fax oder E-Mail werden nicht berücksichtigt.
Falls sich zu den von Bewerbern bzw. Bietern im Teilnahmeantrag oder im Angebot sowie ggf. auch während des weiteren Verhandlungsverfahrens gemachten Angaben bis zu einer evtl. Vertragsunterzeichnung wesentliche Änderungen ergeben, sind die Bewerber bzw. Bieter verpflichtet, diese dem AG unverzüglich in Schriftform mitzuteilen.
Sämtliche im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs gestellten Anforderungen müssen auch während der Durchführung des Auftrags erfüllt sein. Ggf. hat daher im weiteren Verfahren eine entsprechende Aktualisierung der Angaben im Teilnahmewettbewerb bzw. Vorlage aktualisierter Nachweise (Zertifikate etc.) zu erfolgen, sofern die bislang vorliegenden Angaben und Nachweise nicht mehr aktuell sind.
Es erfolgt keine Beschränkung der Anzahl der Bieter, die zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert werden, wenn die Eignung gemäß der in III.2 geforderten Nachweise und Unterlagen nachgewiesen wird.
Einzelheiten hinsichtlich des weiteren Ablaufs des Vergabeverfahrens werden mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe mitgeteilt.
Interessierte Unternehmen werden aufgefordert, sich möglichst frühzeitig per E-Mail oder per Fax unter Bezugnahme auf diese Bekanntmachung an die oben unter Ziffer I.1) genannte Kontaktstelle zu wenden, damit eine Registrierung des jeweiligen Interessenten erfolgen kann. Dies unter Angabe der genauen Firmierung des Interessenten sowie seines konkreten Ansprechpartners mit allen notwendigen Kontaktdaten wie Anschrift, E-Mailadresse, Telefon- und Fax-Nummer. Die oben genannte Kontaktstelle wird dem jeweiligen Interessenten daraufhin unverzüglich die Vordrucke für die vom Interessenten einzureichenden Teilnahmeunterlagen übermitteln.
Bitte beachten Sie auch, dass die Registrierung des Interessenten notwendige Voraussetzung dafür ist, dass die Kontaktstelle den Interessenten auch während des Teilnahmewettbewerbes zusätzliche Informationen übermitteln kann; dazu zählen bspw. auch Antworten auf Fragen einzelner Bewerber, die allen Interessenten rechtzeitig vor Ablauf der Bewerbungsfrist in Textform zur Verfügung gestellt werden sollen. Die Registrierung erfolgt kostenlos; entsprechendes gilt für Unterlagen und Informationen, die die Kontaktstelle den Bewerbern im Teilnahmewettbewerb zur Verfügung stellt. Unterbleibt eine rechtzeitige Registrierung des Interessenten vor Abgabe des Teilnahmeantrages, können dem Interessenten dadurch rechtlich erhebliche oder wirtschaftliche Nachteile entstehen. Darauf wird ausdrücklich hingewiesen
Fragen zur Bekanntmachung sind nur in Textform per Email an die Kontaktstelle zugelassen.
Die geforderten Nachweise/Unterlagen sind in einem verschlossenen Umschlag mit der Aufschrift "Nicht öffnen – Teilnahmeunterlagen TWL DN 500 MZ-SIER, Termin 17.7.2014, Uhrzeit 12:00 Uhr" bei der unter I.1 genannten Vergabestelle einzureichen. Teilnahmeanträge per Fax oder E-Mail werden nicht berücksichtigt.
Falls sich zu den von Bewerbern bzw. Bietern im Teilnahmeantrag oder im Angebot sowie ggf. auch während des weiteren Verhandlungsverfahrens gemachten Angaben bis zu einer evtl. Vertragsunterzeichnung wesentliche Änderungen ergeben, sind die Bewerber bzw. Bieter verpflichtet, diese dem AG unverzüglich in Schriftform mitzuteilen.
Sämtliche im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs gestellten Anforderungen müssen auch während der Durchführung des Auftrags erfüllt sein. Ggf. hat daher im weiteren Verfahren eine entsprechende Aktualisierung der Angaben im Teilnahmewettbewerb bzw. Vorlage aktualisierter Nachweise (Zertifikate etc.) zu erfolgen, sofern die bislang vorliegenden Angaben und Nachweise nicht mehr aktuell sind.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Hessenwasser GmbH & Co. KG (HW) plant die Errichtung einer Trinkwasserverbundleitung DN 500 aus duktilem Gusseisen zwischen Mainz- Amöneburg und dem Wasserwerk Wiesbaden-Schierstein unter Einbeziehung einer Bestandsleitung DN 500 der ESWE Versorgungs AG Wiesbaden (ESWE).
Die Hessenwasser GmbH & Co. KG (HW) plant die Errichtung einer Trinkwasserverbundleitung DN 500 aus duktilem Gusseisen zwischen Mainz- Amöneburg und dem Wasserwerk Wiesbaden-Schierstein unter Einbeziehung einer Bestandsleitung DN 500 der ESWE Versorgungs AG Wiesbaden (ESWE).
Die geplante Trinkwasserverbundleitung DN 500, GGG, PN 10 soll in Mainz-Amöneburg an eine dort vorhandene DN 500 Trinkwasserleitung der Stadtwerke Mainz (SWM) angeschlossen werden. Es ist die Errichtung eines Übergabeschachtes der SWM an die Hessenwasser, in welchem Mess- und Steuereinrichtungen installiert werden, vorgesehen. Die neu zu bauende Trinkwasserverbundleitung mit einer Länge von ca. 3,4 km verläuft dann über die Biebricher Straße und Dyckerhoffstraße, die Wiesbadener Landstraße, Kasteler Straße bis in die Äppelallee innerhalb vorhandener Gehwege oder Straßen. Dort erfolgt die Anbindung an eine vorhandene Leitung DN 500 der ESWE, die durch die HW übernommen wird. In Wiesbaden-Schierstein soll die DN 500 der ESWE über eine kürzere Verbindung wieder an eine vorhandene HW-Leitung DN 500 angebunden werden. Die Leitungstrasse verläuft zum größten Teil in öffentlichen Grundstücken.
Die geplante Trinkwasserverbundleitung DN 500, GGG, PN 10 soll in Mainz-Amöneburg an eine dort vorhandene DN 500 Trinkwasserleitung der Stadtwerke Mainz (SWM) angeschlossen werden. Es ist die Errichtung eines Übergabeschachtes der SWM an die Hessenwasser, in welchem Mess- und Steuereinrichtungen installiert werden, vorgesehen. Die neu zu bauende Trinkwasserverbundleitung mit einer Länge von ca. 3,4 km verläuft dann über die Biebricher Straße und Dyckerhoffstraße, die Wiesbadener Landstraße, Kasteler Straße bis in die Äppelallee innerhalb vorhandener Gehwege oder Straßen. Dort erfolgt die Anbindung an eine vorhandene Leitung DN 500 der ESWE, die durch die HW übernommen wird. In Wiesbaden-Schierstein soll die DN 500 der ESWE über eine kürzere Verbindung wieder an eine vorhandene HW-Leitung DN 500 angebunden werden. Die Leitungstrasse verläuft zum größten Teil in öffentlichen Grundstücken.
Im Bereich der geplanten Leitungstrasse werden zahlreiche Ver- und Entsorgungsleitungen gequert, die bei der Lage der neuen Trinkwasserverbundleitung zu berücksichtigen sind. An mehreren Stellen sind Gleisanlagen und Bauwerke im Straßenbereich zu queren. Bei der Bauausführung sind insbesondere die erforderlichen Verkehrssicherungsmaßnahmen zu beachten.
Im Bereich der geplanten Leitungstrasse werden zahlreiche Ver- und Entsorgungsleitungen gequert, die bei der Lage der neuen Trinkwasserverbundleitung zu berücksichtigen sind. An mehreren Stellen sind Gleisanlagen und Bauwerke im Straßenbereich zu queren. Bei der Bauausführung sind insbesondere die erforderlichen Verkehrssicherungsmaßnahmen zu beachten.
Referenznummer: HW-0001/06-2014
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 65203 Wiesbaden, Deutschland.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
a) Nachweis über Eintragung in die Handwerksrolle, das Berufsregister oder im Register der Industrie- und Handelskammer seines Firmen- oder Wohnsitzes oder eine gleichwertige Bescheinigung einer Gerichts- oder Verwaltungsbehörde seines Ursprungs- oder Herkunftslandes.
a) Nachweis über Eintragung in die Handwerksrolle, das Berufsregister oder im Register der Industrie- und Handelskammer seines Firmen- oder Wohnsitzes oder eine gleichwertige Bescheinigung einer Gerichts- oder Verwaltungsbehörde seines Ursprungs- oder Herkunftslandes.
b) Eigenerklärung, dass das Unternehmen nachweislich keine schwere Verfehlung begangen hat, die die Zuverlässigkeit des Bewerbers in Frage stellt.
c) Bestätigung, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde.
d) Bestätigung, dass sich das Unternehmen bei der Berufsgenossenschaft oder gleichwertigen ausländischen Organisation angemeldet hat. Entsprechende behördliche Bescheinigungen sind einzureichen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
e) Eigenerklärung, dass kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
e) Eigenerklärung, dass kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde.
f) Eigenerklärung, dass sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet.
g) Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (2013/2012/2011)
h) Die Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenen technischem Leitungspersonal (nur zur Information)
i) Des Weiteren ist der Nachweis über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme in Höhe von 10 000 000 EUR sowie einer Umweltschaden- und einer Umwelthaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme in Höhe von jeweils 3 000 000 EUR vorzulegen. Der Bewerber hat die Deckungssumme seiner vorgenannten Versicherungen anzugeben.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
i) Des Weiteren ist der Nachweis über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme in Höhe von 10 000 000 EUR sowie einer Umweltschaden- und einer Umwelthaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme in Höhe von jeweils 3 000 000 EUR vorzulegen. Der Bewerber hat die Deckungssumme seiner vorgenannten Versicherungen anzugeben.
Die Deckungszusage des Versicherers für den Auftragsfall ist ausreichend.
Alle geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise sind innerhalb der Bewerbungsfrist zusammen mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen. Die Vorlage von Kopien ist zulässig. Soweit nicht ausdrücklich anders gefordert, können Erklärungen als Eigenerklärungen abgegeben werden. Der AG behält sich vor, im Zuge des weiteren Verfahrens vom Bewerber bzw. Bieter behördliche Bescheinigungen zu fordern.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Alle geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise sind innerhalb der Bewerbungsfrist zusammen mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen. Die Vorlage von Kopien ist zulässig. Soweit nicht ausdrücklich anders gefordert, können Erklärungen als Eigenerklärungen abgegeben werden. Der AG behält sich vor, im Zuge des weiteren Verfahrens vom Bewerber bzw. Bieter behördliche Bescheinigungen zu fordern.
Bewerbergemeinschaften haben eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung vorzulegen, in der alle Mitglieder aufgeführt sind und ein rechtsverbindlicher Bevollmächtigter benannt wird.
Geforderte Eignungsnachweise (gem. § 6 Abs. 3 Nr. 2 VOB/A analog), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u.a. HPQR) vorliegen, sind im Rahmen ihres Erklärungsumfangs zulässig.
Die unter Abschnitt III. geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise sind zwingend erforderlich. Werden die Nachweise und Angaben nicht vorgelegt, erfolgt der Ausschluss des Bewerbers aus dem Verfahren. Der AG behält sich die Nachforderung von fehlenden Angaben, Erklärungen und Nachweisen vor. Diese sind innerhalb einer angemessenen Frist nach Aufforderung durch den AG einzureichen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Die unter Abschnitt III. geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise sind zwingend erforderlich. Werden die Nachweise und Angaben nicht vorgelegt, erfolgt der Ausschluss des Bewerbers aus dem Verfahren. Der AG behält sich die Nachforderung von fehlenden Angaben, Erklärungen und Nachweisen vor. Diese sind innerhalb einer angemessenen Frist nach Aufforderung durch den AG einzureichen.
Bei allen geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweisen werden im Falle der Beteiligung von ausländischen Unternehmen vergleichbare Bescheinigungen von Behörden, Zertifizierungs- oder sonstigen Stellen des Ursprungs- oder Herkunftslandes akzeptiert, ggf. in deutscher Übersetzung. Soweit vergleichbare behördliche Bescheinigungen im EU-Ausland für den jeweiligen ausländischen Bieter nicht erhältlich sind, ist dem Bieter die Abgabe einer entsprechenden Eigenerklärung gestattet.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bei allen geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweisen werden im Falle der Beteiligung von ausländischen Unternehmen vergleichbare Bescheinigungen von Behörden, Zertifizierungs- oder sonstigen Stellen des Ursprungs- oder Herkunftslandes akzeptiert, ggf. in deutscher Übersetzung. Soweit vergleichbare behördliche Bescheinigungen im EU-Ausland für den jeweiligen ausländischen Bieter nicht erhältlich sind, ist dem Bieter die Abgabe einer entsprechenden Eigenerklärung gestattet.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Für die Berücksichtigung zur Angebotsaufforderung kommen nur Bewerber in Frage, die nachweisbar vergleichbare Arbeiten nach Art und Umfang bereits durchgeführt haben und die folgenden Nachweise und Unterlagen für die Beurteilung der Eignung vorlegen können:
Für die Berücksichtigung zur Angebotsaufforderung kommen nur Bewerber in Frage, die nachweisbar vergleichbare Arbeiten nach Art und Umfang bereits durchgeführt haben und die folgenden Nachweise und Unterlagen für die Beurteilung der Eignung vorlegen können:
j) Nachweise über die Ausführung von Leistungen in den letzten 5 abgeschlossenen Geschäftsjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind: Der Bewerber hat zu den u. g. Punkten A, B und C jeweils genau zwei vergleichbare Referenzen mit folgenden Angaben vorzulegen:
j) Nachweise über die Ausführung von Leistungen in den letzten 5 abgeschlossenen Geschäftsjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind: Der Bewerber hat zu den u. g. Punkten A, B und C jeweils genau zwei vergleichbare Referenzen mit folgenden Angaben vorzulegen:
— Beschreibung der Leistung,
— Auftragswert (mindestens 60 % des Gesamtauftragswerts des Projekts müssen von dem jeweiligen Bewerber ausgeführt worden sein),
— Ausführungszeitraum sowie Ort der Bauleistung,
— Ansprechpartner des Auftraggebers mit Kontaktdaten.
A: Leitungsprojekte im Trinkwasserbereich größer/gleich 2 km Länge mit Leitungen aus GGG größer/gleich DN 400;
B: Leitungsprojekte im innerstädtischen Bereich größer/gleich DN 400 in einer Länge größer/gleich 500 m;
C: Leitungsprojekte mit Querungen von Anlagen/Bauwerken mittels Rohrvortrieb größer/gleich DN 700;
k) Qualifizierung des Personals und Betriebsorganisation, wie sie zur Zertifizierung im DVGW-Arbeitsblatt GW 301, W1 ge, st, pe, pvc beschrieben sind. Die Vorlage einer gültigen Zertifizierung nach DVGW- GW 301 W1 ge, st, pe, pvc ersetzt die Vorlage umfangreicher Nachweise für die Unter- nehmensprüfung mit betrieblichem Managementsystem, Fachgespräche mit verantwortlicher Fachaufsicht sowie Schweißaufsicht, Baustellen- und Betriebsbesichtigung, die Prüfungsnachweise für den Zertifizierer und die Experten des Zertifizierers.
k) Qualifizierung des Personals und Betriebsorganisation, wie sie zur Zertifizierung im DVGW-Arbeitsblatt GW 301, W1 ge, st, pe, pvc beschrieben sind. Die Vorlage einer gültigen Zertifizierung nach DVGW- GW 301 W1 ge, st, pe, pvc ersetzt die Vorlage umfangreicher Nachweise für die Unter- nehmensprüfung mit betrieblichem Managementsystem, Fachgespräche mit verantwortlicher Fachaufsicht sowie Schweißaufsicht, Baustellen- und Betriebsbesichtigung, die Prüfungsnachweise für den Zertifizierer und die Experten des Zertifizierers.
Das DVGW-Arbeitsblatt GW 301 ist kostenpflichtig abrufbar unter der Internet-Adresse: www.dvgw.de
l) Eine unterzeichnete Verpflichtungserklärung (Formblatt "Einsatz qualifiziertes Personal"), dass im Auftragsfall für die zu vergebende Leistung gemäß k) qualifiziertes Personal eingesetzt wird, welches bereits Projekte ausgeführt hat, die den Anforderungen unter j) Punkt A, B und C entsprechen.
l) Eine unterzeichnete Verpflichtungserklärung (Formblatt "Einsatz qualifiziertes Personal"), dass im Auftragsfall für die zu vergebende Leistung gemäß k) qualifiziertes Personal eingesetzt wird, welches bereits Projekte ausgeführt hat, die den Anforderungen unter j) Punkt A, B und C entsprechen.
m) Falls der Bewerber sich zum Nachweis seiner Eignung auf die Fähigkeiten eines Nachunternehmers beruft, muss er für diesen die entsprechenden Zertifizierungen/Referenzen einreichen. Die Nachunternehmer mit dem vorgesehenen Leistungsbereich sind in das Formblatt "Nachunternehmerverzeichnis" einzutragen.
m) Falls der Bewerber sich zum Nachweis seiner Eignung auf die Fähigkeiten eines Nachunternehmers beruft, muss er für diesen die entsprechenden Zertifizierungen/Referenzen einreichen. Die Nachunternehmer mit dem vorgesehenen Leistungsbereich sind in das Formblatt "Nachunternehmerverzeichnis" einzutragen.
Die geforderten Nachweise und Angaben sind zwingend erforderlich. Werden die Nachweise und Angaben nicht vorgelegt, erfolgt der Ausschluss aus dem Verfahren. Der AG behält sich die Nachforderung von fehlenden Nachweisen und Angaben vor. Diese sind innerhalb einer angemessenen Frist nach Aufforderung durch den AG einzureichen.
Die geforderten Nachweise und Angaben sind zwingend erforderlich. Werden die Nachweise und Angaben nicht vorgelegt, erfolgt der Ausschluss aus dem Verfahren. Der AG behält sich die Nachforderung von fehlenden Nachweisen und Angaben vor. Diese sind innerhalb einer angemessenen Frist nach Aufforderung durch den AG einzureichen.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Der Auftraggeber ist berechtigt, Sicherheitsleistung zur Sicherstellung der vertragsgemäßen Ausführung der Bauleistung und/oder zur Erfüllung der Mängelbeseitigungsansprüche zu verlangen. Die Sicherheitsleistung zur Sicherstellung der vertragsgemäßen Ausführung der Bauleistung beträgt 10 v. H. der vertraglich vereinbarten Bruttoauftragssumme, die Sicherheitsleistung zur Erfüllung der Mängelbeseitigungsansprüche beträgt 5 v. H. der geprüften Bruttoschlussrechnungssumme gemäß Vertragsbedingungen der Hessenwasser GmbH & Co. KG für Verträge über die Ausführung von Bauleistungen.
Der Auftraggeber ist berechtigt, Sicherheitsleistung zur Sicherstellung der vertragsgemäßen Ausführung der Bauleistung und/oder zur Erfüllung der Mängelbeseitigungsansprüche zu verlangen. Die Sicherheitsleistung zur Sicherstellung der vertragsgemäßen Ausführung der Bauleistung beträgt 10 v. H. der vertraglich vereinbarten Bruttoauftragssumme, die Sicherheitsleistung zur Erfüllung der Mängelbeseitigungsansprüche beträgt 5 v. H. der geprüften Bruttoschlussrechnungssumme gemäß Vertragsbedingungen der Hessenwasser GmbH & Co. KG für Verträge über die Ausführung von Bauleistungen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Zahlungen erfolgen gem. § 16 VOB/B und gemäß Vertragsbedingungen der Hessenwasser GmbH & Co. KG für Verträge über die Ausführung von Bauleistungen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Bewerber- bzw. Bietergemeinschaften sind zum Wettbewerb zugelassen. Im Falle einer Bewerbergemeinschaft ist mit der Bewerbung um Teilnahme eine Bewerbergemeinschaftserklärung einzureichen. Für Bewerber- bzw. Bietergemeinschaften gilt das in Abschnitt III. an Unterlagen, Angaben und Nachweisen Geforderte ebenfalls.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Bewerber- bzw. Bietergemeinschaften sind zum Wettbewerb zugelassen. Im Falle einer Bewerbergemeinschaft ist mit der Bewerbung um Teilnahme eine Bewerbergemeinschaftserklärung einzureichen. Für Bewerber- bzw. Bietergemeinschaften gilt das in Abschnitt III. an Unterlagen, Angaben und Nachweisen Geforderte ebenfalls.
Erforderliche Rechtsform bei der Auftragserteilung:
Arbeitsgemeinschaft in Form einer BGB-Gesellschaft oder einer nach ausländischen Recht vergleichbaren Rechtsform.
Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter. Eine entsprechende Erklärung ist abzugeben,
— in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist,
— dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
— dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Sonstige besondere Bedingungen:
Vertrags-/Abwicklungs- und Verhandlungssprache im Rahmen der Projektdurchführung ist Deutsch.
Bewerber- bzw. Bietergemeinschaften sind zum Wettbewerb zugelassen. Für jedes Mitglied sind in Schriftform Angaben über den vorgesehenen Leistungsbereich zu machen. Eine ausgefüllte Bewerbergemeinschaftserklärung (siehe Formblatt „Bewerbergemeinschaft“) ist einzureichen.
Bewerber- bzw. Bietergemeinschaften sind zum Wettbewerb zugelassen. Für jedes Mitglied sind in Schriftform Angaben über den vorgesehenen Leistungsbereich zu machen. Eine ausgefüllte Bewerbergemeinschaftserklärung (siehe Formblatt „Bewerbergemeinschaft“) ist einzureichen.
Beabsichtigt der Bewerber, sich bei der Erfüllung eines Auftrags der Fähigkeiten anderer Unternehmen zu bedienen, muss er nachweisen, dass ihm die erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen und die Unternehmen die entsprechende fachliche Eignung besitzen.
Beabsichtigt der Bewerber, sich bei der Erfüllung eines Auftrags der Fähigkeiten anderer Unternehmen zu bedienen, muss er nachweisen, dass ihm die erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen und die Unternehmen die entsprechende fachliche Eignung besitzen.
Die Nachunternehmer müssen in der Bewerbung um Teilnahme namentlich benannt sein und die für die Nachunternehmer vorgesehenen Leistungsbereiche müssen in der Bewerbung um Teilnahme bezeichnet sein.
Falls der Bewerber sich zum Nachweis seiner Eignung auf die Fähigkeiten eines Nachunternehmers beruft, muss er für diesen die entsprechenden Zertifizierungen und Referenzen einreichen. Dabei genügt die Vorlage in Kopie. Dies gilt auch für den Fall, dass die Urkunde oder die Bestätigung des Dritten nur im Original gültig sein sollte. Die Vergabestelle ist jedoch berechtigt, bei Bedenken hinsichtlich der Eignung des Bieters die Vorlage von Originalen zu verlangen.
Falls der Bewerber sich zum Nachweis seiner Eignung auf die Fähigkeiten eines Nachunternehmers beruft, muss er für diesen die entsprechenden Zertifizierungen und Referenzen einreichen. Dabei genügt die Vorlage in Kopie. Dies gilt auch für den Fall, dass die Urkunde oder die Bestätigung des Dritten nur im Original gültig sein sollte. Die Vergabestelle ist jedoch berechtigt, bei Bedenken hinsichtlich der Eignung des Bieters die Vorlage von Originalen zu verlangen.
Der Bieter hat mit dem Teilnahmeantrag eine Liste der vorgesehenen Nachunternehmer (Formblatt „Nachunternehmerverzeichnis“) einzureichen. Der AG behält sich vor, entsprechende Verpflichtungserklärungen der jeweiligen Nachunternehmer im Zuge der Angebotsaufforderung zu verlangen.
Der Bieter hat mit dem Teilnahmeantrag eine Liste der vorgesehenen Nachunternehmer (Formblatt „Nachunternehmerverzeichnis“) einzureichen. Der AG behält sich vor, entsprechende Verpflichtungserklärungen der jeweiligen Nachunternehmer im Zuge der Angebotsaufforderung zu verlangen.
Für den Fall, dass ein Nachunternehmer sich seinerseits Nachunternehmern bedient, gelten die Eignungsanforderungen und diesbezügliche Nachweispflichten auch für Nachunternehmer von Nachunternehmern.
Hinweis:
Ein Austausch von zum Nachweis der Eignung des Bewerbers im Teilnahmeantrag benannten Nachunternehmern ist bis zur Angebotsabgabe gestattet, soweit der neu benannte Nachunternehmer über mindestens die gleiche Eignung wie der mit Bewerbung um Teilnahme benannte Nachunternehmer verfügt und diese letztgenannte Anforderung mit Angebotsabgabe vollständig nachgewiesen wird. Der Auftraggeber behält sich vor, für den neuen, bei Angebotsabgabe benannten Nachunternehmer eine Nachunternehmer-Verpflichtungserklärung zu fordern.
Ein Austausch von zum Nachweis der Eignung des Bewerbers im Teilnahmeantrag benannten Nachunternehmern ist bis zur Angebotsabgabe gestattet, soweit der neu benannte Nachunternehmer über mindestens die gleiche Eignung wie der mit Bewerbung um Teilnahme benannte Nachunternehmer verfügt und diese letztgenannte Anforderung mit Angebotsabgabe vollständig nachgewiesen wird. Der Auftraggeber behält sich vor, für den neuen, bei Angebotsabgabe benannten Nachunternehmer eine Nachunternehmer-Verpflichtungserklärung zu fordern.
Die Benennung von Nachunternehmern, die nicht zum Zweck des Nachweises der Eignung der Bewerber / der Bewerbergemeinschaften erfolgt und die für die Beurteilung von deren Eignung auch keine wesentliche Bedeutung hat, kann auch erstmalig noch bis zur Zuschlagserteilung erfolgen. Bei Vorliegen von gewichtigen Gründen darf der Auftraggeber jedoch dem Einsatz von Nachunternehmern widersprechen und der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft hat innerhalb einer angemessenen Frist neue Nachunternehmer vor Zuschlagserteilung zu benennen. Entsprechendes gilt für Nachunternehmer von Nachunternehmern.
Die Benennung von Nachunternehmern, die nicht zum Zweck des Nachweises der Eignung der Bewerber / der Bewerbergemeinschaften erfolgt und die für die Beurteilung von deren Eignung auch keine wesentliche Bedeutung hat, kann auch erstmalig noch bis zur Zuschlagserteilung erfolgen. Bei Vorliegen von gewichtigen Gründen darf der Auftraggeber jedoch dem Einsatz von Nachunternehmern widersprechen und der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft hat innerhalb einer angemessenen Frist neue Nachunternehmer vor Zuschlagserteilung zu benennen. Entsprechendes gilt für Nachunternehmer von Nachunternehmern.
Verfahren Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Frau Ruhland
Referenz Daten
Datum des Beginns: 2014-11-24 📅
Datum des Endes: 2016-03-30 📅
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Postort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 6151126603📞
Fax: +49 6151125816 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen.
Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB)
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Bundeskartellamt
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Straße 16
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53113
Quelle: OJS 2014/S 117-208255 (2014-06-17)