Das Auswärtige Amt nimmt die Aufgabe der Förderung des Deutschlandbildes im Ausland für die Bundesregierung insgesamt wahr. Es soll ein umfassendes, modernes, wirklichkeitsnahes, glaubwürdiges und positives Bild von Deutschland vermittelt werden. Das crossmediale (=medienübergreifende) Informationshandbuch "Tatsachen über Deutschland" (nachfolgend „Handbuch“) mit seiner Website (www.tatsachen-ueber-deutschland.de) ist eines der Instrumente der Bundesregierung zur Förderung des Deutschlandbildes im Ausland. Es richtet sich an ausländische Journalisten und andere Multiplikatoren, soll jedoch auch ein breiteres, an Deutschland interessiertes Publikum ansprechen. Die Sprachen des crossmedialen Produkts sind: Arabisch, Chinesisch, Deutsch, Englisch, Farsi, Französisch, Indonesisch, Ita-lienisch, Japanisch, Koreanisch, Litauisch, Polnisch, Portugiesisch, Russisch, Spanisch, Tschechisch, Türkisch, Ukrainisch sowie Vietnamesisch. Der crossmediale Ansatz soll in der neuen Vertragsperiode für alle Bereiche der Leistungserbringung weiterentwickelt werden. Das Online- Informationsangebot soll ausgebaut, die Printfassung des Handbuchs verschlankt werden. Eckpunkte der vom Auftragnehmer zu erbringende Leistung: — Entwicklung eines innovatives Gesamtkonzepts, das die Ausspielkanäle (gedrucktes) Handbuch und Website zu einem sinnvollen Ganzen integriert und bei allen Maßnahmen in Zusammenhang mit dem Produkt seine Crossmedialität berücksichtigt. Das Konzept für die Herausgabe des Gesamtprodukts hat die unterschiedlichen Interessen der o.g. Zielgruppen des Produkts – ausländische Multiplikatoren, Journalisten einerseits, breites ausländisches Publikum andererseits – zu berücksichtigen. — Entwicklung eines neuen Konzepts für die Herausgabe und Neubearbeitung des Handbuchs und der Website in 19 Sprachen in inhaltlicher, konzeptioneller und gestalterischer Hinsicht; — Aktualisierung des Handbuchs, der Webseite und Derivate (E-Book u.a.) nach der Bundestagswahl 2017 sowie anlassbezogen in allen Sprachfassungen; — Produktion einer Kurzfassung des Handbuchs für Jugendliche; — Produktion einer Deutschland-Präsentation im „Tatsachen“-Look für Vorträge von Mitarbeitern der deutschen Auslandsvertretungen; — Bereitstellung von zusätzlichen Informationsangeboten zu sportlichen und politisch-historischen Großereignissen; — Konzeptionell-inhaltliche, redaktionelle und graphische Neugestaltung der dazugehörigen Website, einschließlich der Produktion einer mobilen Version, eines E-books und einer blätterbaren PDF-Datei; — Laufende Betreuung der Website von deren Relaunch bis Vertragsende. Im Internet stehen an zahlreichen Stellen (z.B. Wikipedia) bereits detaillierte Informationen über Deutschland in vielen Sprachen, wenn auch in sehr unterschiedlicher Qualität, zur Verfügung. Die Neukonzeption sollte sich dieser medialen Konkurrenz bewusst sein und ihr gegenüber einen Mehrwert bieten. Die erforderlichen Leistungen der Konzeption, Herausgabe, Redaktion, Produktion und des Vertriebs des Handbuchs sowie der Aufbau, die Entwicklung und der Betrieb der Website www.tatsachen-ueber-deutschland.de und die übrigen Leistungen sollen als „Dienstleistung aus einer Hand“ erbracht werden. Zu beachten ist, dass das mit dem Teilnahmeantrag vom späteren Auftrag-nehmer vorgelegte Impressum des Handbuchs für den gesamten Vertragszeitraum gilt. Die im Teilnahmewettbewerb eingereichten Mitarbeiterprofilbögen des im Impressum benannten Personenkreises sind verbindlich für die gesamte Vertragslaufzeit, es sei denn, die Änderungen erfolgen im Einvernehmen mit dem Auftraggeber und werden schriftlich als Vertragsänderung fixiert. Als Vertragsdauer ist der Zeitraum von Vertragsbeginn (2014) bis 31.12.2017 mit zwei Verlängerungsoptionen um jeweils ein Jahr bis zu einer Gesamtlaufzeit bis höchstens 31.12.2019 vorgesehen. Über die voraussichtliche Vertragsdauer bis Ende 2019 könnte aufgrund der bisherigen Erfahrungen mit einem Gesamtvolumen von bis zu 900.000 EUR gerechnet werden. Allerdings wird darauf hingewiesen, dass es sich hierbei um eine grobe Schätzung handelt und größere Schwankungen möglich sind. Das tatsächliche Volumen kann vorweg nicht verbindlich festgelegt werden (weitere Einzelheiten s. Anlage 0-TW; diese, wie auch alle anderen Anlagen können bei der Kontaktstelle angefordert werden).
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2014-05-12.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2014-04-09.
Auftragsbekanntmachung (2014-04-09) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Druckschriften
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Druckschriften📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Auswärtiges Amt
Postanschrift: Ref. 118-5
Postleitzahl: 11013
Postort: Berlin
Kontakt
Internetadresse: http://www.diplo.de🌏
E-Mail: 118-5@diplo.de📧
Telefon: +49 3018171158📞
Fax: +49 30181751158 📠
Das Auswärtige Amt nimmt die Aufgabe der Förderung des Deutschlandbildes im Ausland für die Bundesregierung insgesamt wahr. Es soll ein umfassendes, modernes, wirklichkeitsnahes, glaubwürdiges und positives Bild von Deutschland vermittelt werden. Das crossmediale (=medienübergreifende) Informationshandbuch "Tatsachen über Deutschland" (nachfolgend „Handbuch“) mit seiner Website (www.tatsachen-ueber-deutschland.de) ist eines der Instrumente der Bundesregierung zur Förderung des Deutschlandbildes im Ausland. Es richtet sich an ausländische Journalisten und andere Multiplikatoren, soll jedoch auch ein breiteres, an Deutschland interessiertes Publikum ansprechen.
Das Auswärtige Amt nimmt die Aufgabe der Förderung des Deutschlandbildes im Ausland für die Bundesregierung insgesamt wahr. Es soll ein umfassendes, modernes, wirklichkeitsnahes, glaubwürdiges und positives Bild von Deutschland vermittelt werden. Das crossmediale (=medienübergreifende) Informationshandbuch "Tatsachen über Deutschland" (nachfolgend „Handbuch“) mit seiner Website (www.tatsachen-ueber-deutschland.de) ist eines der Instrumente der Bundesregierung zur Förderung des Deutschlandbildes im Ausland. Es richtet sich an ausländische Journalisten und andere Multiplikatoren, soll jedoch auch ein breiteres, an Deutschland interessiertes Publikum ansprechen.
Der crossmediale Ansatz soll in der neuen Vertragsperiode für alle Bereiche der Leistungserbringung weiterentwickelt werden. Das Online- Informationsangebot soll ausgebaut, die Printfassung des Handbuchs verschlankt werden. Eckpunkte der vom Auftragnehmer zu erbringende Leistung:
Der crossmediale Ansatz soll in der neuen Vertragsperiode für alle Bereiche der Leistungserbringung weiterentwickelt werden. Das Online- Informationsangebot soll ausgebaut, die Printfassung des Handbuchs verschlankt werden. Eckpunkte der vom Auftragnehmer zu erbringende Leistung:
— Entwicklung eines innovatives Gesamtkonzepts, das die Ausspielkanäle (gedrucktes) Handbuch und Website zu einem sinnvollen Ganzen integriert und bei allen Maßnahmen in Zusammenhang mit dem Produkt seine Crossmedialität berücksichtigt. Das Konzept für die Herausgabe des Gesamtprodukts hat die unterschiedlichen Interessen der o.g. Zielgruppen des Produkts – ausländische Multiplikatoren, Journalisten einerseits, breites ausländisches Publikum andererseits – zu berücksichtigen.
— Entwicklung eines innovatives Gesamtkonzepts, das die Ausspielkanäle (gedrucktes) Handbuch und Website zu einem sinnvollen Ganzen integriert und bei allen Maßnahmen in Zusammenhang mit dem Produkt seine Crossmedialität berücksichtigt. Das Konzept für die Herausgabe des Gesamtprodukts hat die unterschiedlichen Interessen der o.g. Zielgruppen des Produkts – ausländische Multiplikatoren, Journalisten einerseits, breites ausländisches Publikum andererseits – zu berücksichtigen.
— Entwicklung eines neuen Konzepts für die Herausgabe und Neubearbeitung des Handbuchs und der Website in 19 Sprachen in inhaltlicher, konzeptioneller und gestalterischer Hinsicht;
— Aktualisierung des Handbuchs, der Webseite und Derivate (E-Book u.a.) nach der Bundestagswahl 2017 sowie anlassbezogen in allen Sprachfassungen;
— Produktion einer Kurzfassung des Handbuchs für Jugendliche;
— Produktion einer Deutschland-Präsentation im „Tatsachen“-Look für Vorträge von Mitarbeitern der deutschen Auslandsvertretungen;
— Bereitstellung von zusätzlichen Informationsangeboten zu sportlichen und politisch-historischen Großereignissen;
— Konzeptionell-inhaltliche, redaktionelle und graphische Neugestaltung der dazugehörigen Website, einschließlich der Produktion einer mobilen Version, eines E-books und einer blätterbaren PDF-Datei;
— Laufende Betreuung der Website von deren Relaunch bis Vertragsende.
Im Internet stehen an zahlreichen Stellen (z.B. Wikipedia) bereits detaillierte Informationen über Deutschland in vielen Sprachen, wenn auch in sehr unterschiedlicher Qualität, zur Verfügung. Die Neukonzeption sollte sich dieser medialen Konkurrenz bewusst sein und ihr gegenüber einen Mehrwert bieten.
Im Internet stehen an zahlreichen Stellen (z.B. Wikipedia) bereits detaillierte Informationen über Deutschland in vielen Sprachen, wenn auch in sehr unterschiedlicher Qualität, zur Verfügung. Die Neukonzeption sollte sich dieser medialen Konkurrenz bewusst sein und ihr gegenüber einen Mehrwert bieten.
Die erforderlichen Leistungen der Konzeption, Herausgabe, Redaktion, Produktion und des Vertriebs des Handbuchs sowie der Aufbau, die Entwicklung und der Betrieb der Website www.tatsachen-ueber-deutschland.de und die übrigen Leistungen sollen als „Dienstleistung aus einer Hand“ erbracht werden.
Die erforderlichen Leistungen der Konzeption, Herausgabe, Redaktion, Produktion und des Vertriebs des Handbuchs sowie der Aufbau, die Entwicklung und der Betrieb der Website www.tatsachen-ueber-deutschland.de und die übrigen Leistungen sollen als „Dienstleistung aus einer Hand“ erbracht werden.
Zu beachten ist, dass das mit dem Teilnahmeantrag vom späteren Auftrag-nehmer vorgelegte Impressum des Handbuchs für den gesamten Vertragszeitraum gilt. Die im Teilnahmewettbewerb eingereichten Mitarbeiterprofilbögen des im Impressum benannten Personenkreises sind verbindlich für die gesamte Vertragslaufzeit, es sei denn, die Änderungen erfolgen im Einvernehmen mit dem Auftraggeber und werden schriftlich als Vertragsänderung fixiert.
Zu beachten ist, dass das mit dem Teilnahmeantrag vom späteren Auftrag-nehmer vorgelegte Impressum des Handbuchs für den gesamten Vertragszeitraum gilt. Die im Teilnahmewettbewerb eingereichten Mitarbeiterprofilbögen des im Impressum benannten Personenkreises sind verbindlich für die gesamte Vertragslaufzeit, es sei denn, die Änderungen erfolgen im Einvernehmen mit dem Auftraggeber und werden schriftlich als Vertragsänderung fixiert.
Als Vertragsdauer ist der Zeitraum von Vertragsbeginn (2014) bis 31.12.2017 mit zwei Verlängerungsoptionen um jeweils ein Jahr bis zu einer Gesamtlaufzeit bis höchstens 31.12.2019 vorgesehen.
Über die voraussichtliche Vertragsdauer bis Ende 2019 könnte aufgrund der bisherigen Erfahrungen mit einem Gesamtvolumen von bis zu 900.000 EUR gerechnet werden. Allerdings wird darauf hingewiesen, dass es sich hierbei um eine grobe Schätzung handelt und größere Schwankungen möglich sind. Das tatsächliche Volumen kann vorweg nicht verbindlich festgelegt werden (weitere Einzelheiten s. Anlage 0-TW; diese, wie auch alle anderen Anlagen können bei der Kontaktstelle angefordert werden).
Über die voraussichtliche Vertragsdauer bis Ende 2019 könnte aufgrund der bisherigen Erfahrungen mit einem Gesamtvolumen von bis zu 900.000 EUR gerechnet werden. Allerdings wird darauf hingewiesen, dass es sich hierbei um eine grobe Schätzung handelt und größere Schwankungen möglich sind. Das tatsächliche Volumen kann vorweg nicht verbindlich festgelegt werden (weitere Einzelheiten s. Anlage 0-TW; diese, wie auch alle anderen Anlagen können bei der Kontaktstelle angefordert werden).
Zahl der möglichen Verlängerungen: 2
Referenznummer: 118-5-212.04/1/23
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Berlin.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Angaben und Erklärungen gem. Anlage 1-TW, z.B.:
— Darstellung des Unternehmensprofils mit Produktpalette (Anlage 7-TW);
— Eigenerklärung über die Zuverlässigkeit, zu Insolvenzverfahren, keine schweren Verfehlungen, Schwarzarbeit (Anlage 2-TW);
— Selbstauskunft des Bewerbers zu Qualitätsmanagement (Anlage 3-TW);
— Eigenerklärung zur Kenntlichmachung von Fabrikations-, Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen (Anlage 4-TW);
— Darstellung der Bieterstruktur bei Subunternehmern (Anlage 8-TW).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Angaben und Erklärungen gem. Anlage 1-TW, Nr. 2, z.B.:
— Summe aller Umsätze des Teilnehmers in den letzten drei abgeschlossenen Jahren (2011 bis 2013) (Anlage 5-TW);
— Unternehmensumsatz pro Jahr, bezogen auf den Leistungsgegenstand;
— Durchschnitt Gesamtanzahl der fest angestellter Mitarbeiter pro Jahr In den letzten drei Kalenderjahren (2011 bis 2013) (Anlage 5-TW);
— Durchschnittliche Gesamtanzahl fest angestellter Mitarbeiter der Firma jeweils in den letzten drei Kalenderjahren (2011 bis 2013) bezogen auf die ausgeschriebene Leistung;
— Nachweis über eine bestehende Betriebshaftpflichtversicherung in Höhe von mindestens 0,5 Millionen für Sachschaden und 1 Million Euro für Personenschaden.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Angaben und Erklärungen gem. Anlage 1-TW, Nrn. 3,4, z.B.:
— Angaben über Projektmitarbeiter mit 17 unterschiedlichen Anforderungsprofilen (Anlage 6-TW);
— Fragen zu Rechenzentrum, zur Qualitätssicherung, Organisationsstruktur, produktionsionstechnische Voraussetzungen;
— Ausführliche Angaben zu 13 unterschiedlichen.
Referenzprojekten zur politische Kommunikation für eine ausländische Leserschaft in den VN-Sprachen zu den Themen Crossmedial, Außen-/Europapolitik, Internationale Klima und Energiepolitik, deutsche Wirtschaft, deutsche Gesellschaft, Bildung und Wissenschaft und Forschung, Kultur und Medien, Alltagskultur und Lifestyle, Deutsche Geschichte, jugendliche Zielgruppen, Referenzwebsites.
Referenzprojekten zur politische Kommunikation für eine ausländische Leserschaft in den VN-Sprachen zu den Themen Crossmedial, Außen-/Europapolitik, Internationale Klima und Energiepolitik, deutsche Wirtschaft, deutsche Gesellschaft, Bildung und Wissenschaft und Forschung, Kultur und Medien, Alltagskultur und Lifestyle, Deutsche Geschichte, jugendliche Zielgruppen, Referenzwebsites.
Mindeststandards: In zwei Gruppen müssen vorgegebene Mindestpunktzahlen erreicht werden.
Auftragsausführung
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB);
Bundeshaushaltsordnung (BHO);
Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung - VgV);
Verordnung über Preise, VOPR 30/53;
Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen (VOL/A);
Die vorgenannten Vorschriften gelten in der bei Versendung der Vergabeunterlagen aktuellen Fassung.
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals ✅
Verfahren
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 3
Objektive Auswahlkriterien:
Die Bewerber werden auf der Grundlage der erteilten Auskünfte über die Eignung sowie anhand der Auskünfteund Formalitäten hinsichtlich der wirtschaftlichen und technischen Mindestanforderungen für die Erfüllung dergestellten Aufgabe ausgewählt. Für die Auswahl dieser Bewerber aus dem Kreis der geeigneten Bewerber gibtdie VOL/A keine Auswahlkriterien vor. Unter Beachtung der allgemeinen Grundsätze der Gleichbehandlungund Transparenz (§ 2 Abs. 1 VOL/A, § 97 Abs. 1 und 2 GWB) hat die Vergabestelle die in Anlage 1-TW –„Kriterienkatalog Teilnahmewettbewerb“ aufgeführten Auswahlkriterien festgelegt. Die genannten Kriterien sindjeweils als Ausschlusskriterium (A) oder Bewertungskriterium (B) gekennzeichnet. Geforderte Nachweise und Erklärungen müssen vollständig erbracht werden, um das Kriterium zu erfüllen. Der Auftraggeber weist an dieser Stelle explizit darauf hin, dass die Bewerber die Anforderungen sorgfältig und umfassend zu bearbeiten und die Fragen detailliert zu beantworten haben. Fehlende Informationen und mangelnde Vergleichbarkeit gehen unmittelbar in die Bewertung der Teilnahmeanträge zu Lasten des Bewerbers ein. Ausschlusskriterien sind eindeutig z.B. mit „Ja“ bzw. bedingungslos bestätigend zu beantworten. Nicht erfüllte Ausschlusskriterienführen dazu, dass der Teilnahmeantrag nicht weiter berücksichtigt werden kann. Bewertungskriterien (BKrit)werden nach der in Anlage 1-TW – „Kriterienkatalog (A-Krit, B-Krit mit Gewichtung)“ dargestellten Matrixausgewertet. Weitere Einzelheiten ergeben sich aus Anlage 0-TW.
Die Bewerber werden auf der Grundlage der erteilten Auskünfte über die Eignung sowie anhand der Auskünfteund Formalitäten hinsichtlich der wirtschaftlichen und technischen Mindestanforderungen für die Erfüllung dergestellten Aufgabe ausgewählt. Für die Auswahl dieser Bewerber aus dem Kreis der geeigneten Bewerber gibtdie VOL/A keine Auswahlkriterien vor. Unter Beachtung der allgemeinen Grundsätze der Gleichbehandlungund Transparenz (§ 2 Abs. 1 VOL/A, § 97 Abs. 1 und 2 GWB) hat die Vergabestelle die in Anlage 1-TW –„Kriterienkatalog Teilnahmewettbewerb“ aufgeführten Auswahlkriterien festgelegt. Die genannten Kriterien sindjeweils als Ausschlusskriterium (A) oder Bewertungskriterium (B) gekennzeichnet. Geforderte Nachweise und Erklärungen müssen vollständig erbracht werden, um das Kriterium zu erfüllen. Der Auftraggeber weist an dieser Stelle explizit darauf hin, dass die Bewerber die Anforderungen sorgfältig und umfassend zu bearbeiten und die Fragen detailliert zu beantworten haben. Fehlende Informationen und mangelnde Vergleichbarkeit gehen unmittelbar in die Bewertung der Teilnahmeanträge zu Lasten des Bewerbers ein. Ausschlusskriterien sind eindeutig z.B. mit „Ja“ bzw. bedingungslos bestätigend zu beantworten. Nicht erfüllte Ausschlusskriterienführen dazu, dass der Teilnahmeantrag nicht weiter berücksichtigt werden kann. Bewertungskriterien (BKrit)werden nach der in Anlage 1-TW – „Kriterienkatalog (A-Krit, B-Krit mit Gewichtung)“ dargestellten Matrixausgewertet. Weitere Einzelheiten ergeben sich aus Anlage 0-TW.
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Herrn Zinsmeister
Internetadresse: www.diplo.de🌏
Referenz Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 118-5-212.04/1/23
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt, Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 22894990📞
Fax: +49 2289499400 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, dem Auswärtigen Amt. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß unverzüglich beim Auswärtigem Amt zu rügen (§ 107 Abs. 3 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkun¬gen (GWB)).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, dem Auswärtigen Amt. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß unverzüglich beim Auswärtigem Amt zu rügen (§ 107 Abs. 3 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkun¬gen (GWB)).
Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe oder Bewerbung gegenüber dem Auswärtigem Amt geltend gemacht werden. Teilt das Auswärtige Amt dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so kann das Unternehmen nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Rügeerwiderung einen Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer stellen (§ 107 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe oder Bewerbung gegenüber dem Auswärtigem Amt geltend gemacht werden. Teilt das Auswärtige Amt dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so kann das Unternehmen nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Rügeerwiderung einen Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer stellen (§ 107 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 101a GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage (bzw. bei elektronischer Übermittlung 10 Kalendertage) nach Absendung dieser Information durch das Auswärtige Amt geschlossen werden. Diese Frist beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das Auswärtige Amt.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 101a GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage (bzw. bei elektronischer Übermittlung 10 Kalendertage) nach Absendung dieser Information durch das Auswärtige Amt geschlossen werden. Diese Frist beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das Auswärtige Amt.
Die Unwirksamkeit gem. § 101b Abs. 1 GWB kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Unwirksamkeit gem. § 101b Abs. 1 GWB kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Quelle: OJS 2014/S 073-126019 (2014-04-09)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2014-12-03) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge