U0624 – Instandhaltung der Gepäckförderanlagen im Terminal 1, Halle F und Zentralgebäude an Flughafen München
Am Flughafen München sind stationäre Anlagen für die Gepäckabfertigung vorhanden und nach § 6 der Verordnung über Bodenabfertigungsdienste auf Flugplätzen (BADV) in der Flughafenbenutzungsordnung für den Flughafen München als zentrale Infrastruktureinrichtungen bestimmt. Insbesondere sind dies die Gepäckförderanlagen im gesamten Terminal 1, der Halle F und dem Zentralgebäude.
Der Auftrag umfasst die technische Betreuung (Vollunterhalt) der Anlagen wie Störbeseitigung, Inspektion, Wartung, Instandsetzungsarbeiten samt Generalüberholungsmaßnahmen, Reparaturen, Schadensbearbeitung sowie eigenständige Ersatzteilverwaltung und Veranlassung entsprechender Nachbestellungen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2014-03-28.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2014-02-27.
Wer?
Wie?
Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum |
Dokument |
2014-02-27
|
Auftragsbekanntmachung
|
2014-10-01
|
Ergänzende Angaben
|