Überbetrieblicher Dienst zur Wahrnehmung arbeitsmedizinischer Aufgaben für das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg

Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg

Das Land Brandenburg beabsichtigt, vertreten durch das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport, zur Erfüllung der Verpflichtungen aus § 2 Abs. 1 des Gesetzes über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit (ASIG) einen überbetrieblichen Dienst von Betriebsärzten zur Wahrnehmung der Aufgaben nach § 3 ASIG für sämtliche staatliche Schulen im Land Brandenburg, die Regionalstellen des künftigen Landesschulamts Brandenburg sowie des Landesinstituts für Schule und Medien (LISUM) zu verpflichten.
Zu diesem Zweck soll ein Rahmenvertrag mit dem Land Brandenburg, vertreten durch das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport abgeschlossen werden, auf dessen Grundlage im Einzelfall die erforderlichen arbeitsmedizinischen Leistungen für die Schulen und das LISUM abgerufen werden. Der Abruf erfolgt über eine zentrale Stelle des künftigen Landesschulamts. Der Auftraggeber behält sich allerdings vor, dass die Abrufe nach vorheriger Mitteilung über die jeweiligen Regionalstellen des künftigen Landesschulamts erfolgen.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2014-10-27. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2014-09-12.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2014-09-12 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2014-09-12)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Fachärzten
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen von Fachärzten 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Postleitzahl: 14473
Postort: Potsdam
Kontakt
E-Mail: britta.haensch@md-ra.de 📧
Telefon: +49 331289990 📞
Fax: +49 3312899914 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2014-09-12 📅
Einreichungsfrist: 2014-10-27 📅
Veröffentlichungsdatum: 2014-09-17 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2014/S 178-314989
ABl. S-Ausgabe: 178
Zusätzliche Informationen
Bei der Erarbeitung und Übersendung der Angebote ist zudem Folgendes zu beachten: 1. Die Bieter/Bietergemeinschaften haben zwingend die vom Auftraggeber vorgegebenen und unter britta.haensch@md-ra.de abrufbaren Formblätter für die Erstellung ihres Angebotes zu verwenden. Angebote, die nicht unter Verwendung der Formblätter abgegeben werden, werden von dem Verfahren ausgeschlossen. 2. Die Bieter/Bietergemeinschaften haben unter Beachtung des genannten Schlusstermins das Angebot in Schriftform in einem geschlossenen Umschlag mit der Aufschrift Angebot zum Vergabeverfahren: „Überbetrieblicher Dienst zur Wahrnehmung arbeitsmedizinischer Aufgaben für das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg“ bei der unter I.1) angegebenen Kontaktstelle mit folgender Adresse: MD Rechtsanwälte Kurfürstenstraße 31 14467 Potsdam einzureichen. 3. Dem Angebot in Schriftform soll zusätzlich eine Kopie desselben, einschließlich aller von den Bietern/Bietergemeinschaften eingereichter Unterlagen in geeigneter elektronischer Form (bspw. USB-/DVD-/CD Datenträger) jeweils als PDF-Dokument eingereicht werden. Maßgeblich für die Prüfung und Wertung der Angebote ist allein das Angebot in Schriftform. 4. Im Fall der Angebotsabgabe als Bietergemeinschaft ist das Angebot entweder von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft oder dem bevollmächtigten Vertreter zu unterzeichnen. Sofern ein bevollmächtigter Vertreter unterzeichnet, ist bzw. sind die Vollmachten der Mitglieder der Bietergemeinschaft beizufügen. 5. Die Angebote und deren Anlagen sind in deutscher Sprache einzureichen. Bescheinigungen/Nachweise von nicht deutschsprachigen Einrichtungen müssen mit beglaubigter Übersetzung in deutscher Sprache vorgelegt werden. 6. Es sollen nur die geforderten Erklärungen und Nachweise dem Angebot beigefügt werden. Der Inhalt allgemeingültiger Firmenunterlagen, Broschüren, Mappen o. ä. wird nicht berücksichtigt. 7. Abgeforderte Nachweise und Urkunden können dem Angebot in Kopie beigefügt werden. Der Auftraggeber ist jedoch berechtigt, bei Zweifeln und Bedenken die Vorlage von Originalen oder weiterer Unterlagen zu verlangen. 8. Die geforderten Eignungsnachweise beruhen im Wesentlichen auf Eigenerklärungen der Bieter. Der Auftraggeber weist daher darauf hin, dass insbesondere im Zusammenhang mit Fragen der Zuverlässigkeit ergänzende Nachweise und Erklärungen vom Bieter oder externen Stellen (Korruptionsregister, Gewerbezentralregister etc.) verlangt oder eingeholt werden können. 9. Der Auftraggeber geht davon aus, dass alle für die Erstellung des Angebots notwendigen Informationen in der Bekanntmachung veröffentlicht wurden. Sollten dennoch Unklarheiten bestehen, sind Bieterfragen schriftlich oder per E-Mail in deutscher Sprache bei der I.1) angegebenen Kontaktstelle zu stellen. Sollte sich aus den Bieterfragen und deren Beantwortung für das Verfahren ein zusätzlicher Informationsbedarf ergeben, erfolgt eine entsprechende Bekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. Interessenten haben sich daher bis zum Ablauf der Angebotsfrist über weitere Bekanntmachungen zu diesem Verfahren stets zu informieren. 10. Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass mit Ausnahme des Termins für den Eingang der Angebote alle anderen ggf. angegebenen Termine vorläufiger Natur sind und sich in Abhängigkeit des Verfahrens jederzeit ändern können. 11. Im Fall von inhaltlichen Widersprüchen zur Auftragsbekanntmachung desselben Auftrags in anderen Bekanntmachungsmedien gelten einzig die Erklärungen der unionsweit über das Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichten Bekanntmachung.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Das Land Brandenburg beabsichtigt, vertreten durch das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport, zur Erfüllung der Verpflichtungen aus § 2 Abs. 1 des Gesetzes über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit (ASIG) einen überbetrieblichen Dienst von Betriebsärzten zur Wahrnehmung der Aufgaben nach § 3 ASIG für sämtliche staatliche Schulen im Land Brandenburg, die Regionalstellen des künftigen Landesschulamts Brandenburg sowie des Landesinstituts für Schule und Medien (LISUM) zu verpflichten.
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Zu diesem Zweck soll ein Rahmenvertrag mit dem Land Brandenburg, vertreten durch das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport abgeschlossen werden, auf dessen Grundlage im Einzelfall die erforderlichen arbeitsmedizinischen Leistungen für die Schulen und das LISUM abgerufen werden. Der Abruf erfolgt über eine zentrale Stelle des künftigen Landesschulamts. Der Auftraggeber behält sich allerdings vor, dass die Abrufe nach vorheriger Mitteilung über die jeweiligen Regionalstellen des künftigen Landesschulamts erfolgen.
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Losnummer: 1
Bezeichnung des Loses: Regionalstelle Brandenburg an der Havel
Kurze Beschreibung:
Das Los 1 betrifft die Wahrnehmung der betriebsärztlichen Aufgaben nach dem ASIG für das LISUM, die Regionalstelle des künftigen Landesschulamtes in Brandenburg an der Havel sowie alle Schulen im Zuständigkeitsbereich der vorgenannten
Regionalstelle.Der Zuständigkeitsbereich der Regionalstelle Brandenburg an der Havel erstreckt sich über die Landkreise Potsdam Mittelmark, Teltow-Fläming sowie die kreisfreien Städte Brandenburg an der Havel und Potsdam. Erfasst sind insgesamt 173 staatliche Schulen, davon 18 Förderschulen. Hierauf verteilen sich derzeit ca. 4 400 Lehrkräfte, davon ca. 308 Lehrkräfte auf Förderschulen.Im LISUM sind derzeit 100 Mitarbeiter beschäftigt bzw. abgeordnet, in der Regionalstelle Brandenburg an der Havel selbst 48 Mitarbeiter.
Regionalstelle.
Der Zuständigkeitsbereich der Regionalstelle Brandenburg an der Havel erstreckt sich über die Landkreise Potsdam Mittelmark, Teltow-Fläming sowie die kreisfreien Städte Brandenburg an der Havel und Potsdam. Erfasst sind insgesamt 173 staatliche Schulen, davon 18 Förderschulen. Hierauf verteilen sich derzeit ca. 4 400 Lehrkräfte, davon ca. 308 Lehrkräfte auf Förderschulen.
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Im LISUM sind derzeit 100 Mitarbeiter beschäftigt bzw. abgeordnet, in der Regionalstelle Brandenburg an der Havel selbst 48 Mitarbeiter.
Losnummer: 2
Bezeichnung des Loses: Regionalstelle Neuruppin
Kurze Beschreibung:
Das Los 2 betrifft die Wahrnehmung der betriebsärztlichen Aufgaben nach dem ASIG für die Regionalstelle des künftigen Landesschulamtes in Neuruppin sowie alle Schulen im Zuständigkeitsbereich der vorgenannten
Regionalstelle.Der Zuständigkeitsbereich der Regionalstelle Neuruppin erstreckt sich über die Landkreise Prignitz, Ostprignitz-Ruppin, Oberhavel und Havelland. Erfasst sind insgesamt 172 staatliche Schulen, davon 20 Förderschulen. Hierauf verteilen sich derzeit ca. 4 090 Lehrkräfte, davon ca. 286 Lehrkräfte auf Förderschulen.In der Regionalstelle Neuruppin sind derzeit 48 Mitarbeiter beschäftigt.
Regionalstelle.
Der Zuständigkeitsbereich der Regionalstelle Neuruppin erstreckt sich über die Landkreise Prignitz, Ostprignitz-Ruppin, Oberhavel und Havelland. Erfasst sind insgesamt 172 staatliche Schulen, davon 20 Förderschulen. Hierauf verteilen sich derzeit ca. 4 090 Lehrkräfte, davon ca. 286 Lehrkräfte auf Förderschulen.
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In der Regionalstelle Neuruppin sind derzeit 48 Mitarbeiter beschäftigt.
Losnummer: 3
Bezeichnung des Loses: Regionalstelle Cottbus
Kurze Beschreibung:
Das Los 3 betrifft die Wahrnehmung der betriebsärztlichen Aufgaben nach dem ASIG für die Regionalstelle des künftigen Landesschulamtes in Cottbus sowie alle Schulen im Zuständigkeitsbereich der vorgenannten
Regionalstelle.Der Zuständigkeitsbereich der Regionalstelle Cottbus erstreckt sich über die Landkreise Dahme-Spreewald, Elbe-Elster, Oberspreewald-Lausitz, Spree-Neiße und die kreisfreie Stadt Cottbus. Erfasst sind insgesamt 187 staatliche Schulen, davon 23 Förderschulen. Hierauf verteilen sich derzeit ca. 4 520 Lehrkräfte, davon ca. 316 Lehrkräfte auf Förderschulen.In der Regionalstelle Cottbus sind derzeit 62 Mitarbeiter beschäftigt.
Regionalstelle.
Der Zuständigkeitsbereich der Regionalstelle Cottbus erstreckt sich über die Landkreise Dahme-Spreewald, Elbe-Elster, Oberspreewald-Lausitz, Spree-Neiße und die kreisfreie Stadt Cottbus. Erfasst sind insgesamt 187 staatliche Schulen, davon 23 Förderschulen. Hierauf verteilen sich derzeit ca. 4 520 Lehrkräfte, davon ca. 316 Lehrkräfte auf Förderschulen.
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In der Regionalstelle Cottbus sind derzeit 62 Mitarbeiter beschäftigt.
Losnummer: 4
Bezeichnung des Loses: Regionalstelle Frankfurt (Oder)
Kurze Beschreibung:
Das Los 4 betrifft die Wahrnehmung der betriebsärztlichen Aufgaben nach dem ASIG für die Regionalstelle des künftigen Landesschulamtes in Frankfurt (Oder) sowie alle Schulen im Zuständigkeitsbereich der vorgenannten
Regionalstelle.Der Zuständigkeitsbereich der Regionalstelle Frankfurt (Oder) erstreckt sich über die Landkreise Uckermark, Barnim, Märkisch-Oderland, Oder-Spree und die kreisfreie Stadt Frankfurt (Oder). Erfasst sind insgesamt 205 staatliche Schulen, davon 23 Förderschulen. Hierauf verteilen sich derzeit ca. 5 170 Lehrkräfte, davon ca. 362 Lehrkräfte auf Förderschulen.In der Regionalstelle Frankfurt sind derzeit 54 Mitarbeiter beschäftigt.
Regionalstelle.
Der Zuständigkeitsbereich der Regionalstelle Frankfurt (Oder) erstreckt sich über die Landkreise Uckermark, Barnim, Märkisch-Oderland, Oder-Spree und die kreisfreie Stadt Frankfurt (Oder). Erfasst sind insgesamt 205 staatliche Schulen, davon 23 Förderschulen. Hierauf verteilen sich derzeit ca. 5 170 Lehrkräfte, davon ca. 362 Lehrkräfte auf Förderschulen.
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In der Regionalstelle Frankfurt sind derzeit 54 Mitarbeiter beschäftigt.
Beschreibung der Optionen: Vertragsverlängerung.
Zahl der möglichen Verlängerungen: 2
Zeitlicher Rahmen für nachfolgende Aufträge: 12 Monate
Referenznummer: 1/2014
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Land Brandenburg.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Mit dem Angebot sind folgende Erklärungen/Unterlagen vorzulegen:
1. Schriftliche Erklärung des Bieters, dass dieser keine schwere Verfehlung begangen hat, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt.
2. Schriftliche Erklärung des Bieters, dass keine Personen, deren Verhalten dem Unternehmen zuzuordnen ist, rechtskräftig wegen des Verstoßes gegen eine der folgenden Vorschriften verurteilt worden ist:
a) § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 in Verbindung mit § 8 Abs. 1 Nr. 2, §§ 9 bis 11 des Schwarzarbeiterbekämpfungsgesetzes,
b) § 129 des Strafgesetzbuches – StGB (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen), § 129b StGB (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland),
c) § 261 StGB (Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte),
d) § 263 StGB (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EU oder gegen Haushalte richtet, die von der EU oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
e) § 264 StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EU oder gegen Haushalte richtet, die von der EU oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
f) § 334 StGB (Bestechung), auch in Verbindung mit Artikel 2 des EU-Bestechungsgesetzes, Artikel 2 § 1 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung, § 1 Absatz 2 Nummer 10 des NATO-Truppen-Schutzgesetzes und § 2 des Gesetzes über das Ruhen der Verfolgungsverjährung und die Gleichstellung der Richter und Bediensteten des Internationalen Strafgerichtshofes,
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g) Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr),
h) § 299 StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr),
i) § 370 der Abgabenordnung, auch in Verbindung mit § 12 des Gesetzes zur Durchführung der gemeinsamen Marktorganisationen und der Direktzahlungen (MOG), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EU oder gegen Haushalte richtet, die von der EU oder in ihrem Auftrag verwaltet werden.
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3. Schriftliche Erklärung des Bieters, dass kein Verstoß im Sinne von § 21 Arbeitnehmerentsendegesetz – AEntG und § 16 Mindestarbeitsbedingungengesetz – MiArbG vorliegt; die Einholung eines Registerauszuges bleibt dem Auftraggeber vorbehalten.
4. Nachweis über aktuell gültige Eintragung in ein Berufsregister und/oder Handelsregister, soweit nach den jeweiligen Bestimmungen des Mitgliedsstaates am Sitz oder Wohnsitz des Bieters Entsprechendes verpflichtend vorgesehen ist.
5. Schriftliche Erklärung, dass kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde und dass sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet.
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6. Schriftliche Erklärung, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde.
7. Unterzeichnete Vereinbarung zur Einhaltung der Mindestanforderungen zum Brandenburgischen Vergabegesetz (BbgVergG).
8. Bietergemeinschaften sind zugelassen. Es ist eine von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft unterschriebene Erklärung vorzulegen, dass die Mitglieder der Bietergemeinschaft gesamtschuldnerisch haften. Darüber hinaus muss ein bevollmächtigter Vertreter benannt werden, der durch eine unterschriebene Erklärung aller Mitglieder der Bietergemeinschaft legitimiert ist, diese im Vergabeverfahren und darüber hinaus zu vertreten.
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9. Soweit eine Beteiligung als Bieter/Bietergemeinschaft vorgesehen ist, sind durch jedes Mitglied die unter Ziffer 1 bis 7 genannten Erklärungen und Nachweise vorzulegen.
10. Beabsichtigt der Bieter/die Bietergemeinschaft sich zum Nachweis der Eignung und zur Leistungserbringung der Fähigkeiten und Ressourcen von Dritten/Nachunternehmern/konzernverbundenen Unternehmen zu bedienen, sind von diesen namentlich zu benennenden Dritten/Nachunternehmern/konzernverbundenen Unternehmen die unter Ziffer 1 bis 6 genannten Erklärungen und Nachweise vorzulegen. Auf Verlangen des Auftraggebers ist außerdem nachzuweisen, dass ihm/ihr die Ressourcen des Drittunternehmens für die Auftragsausführung in tatsächlich geeigneter Weise zur Verfügung stehen (Verpflichtungserklärung). Als Nachunternehmer gelten insbesondere für die Auftragsdurchführung vorgesehene Betriebsärzte, die nicht beim Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied im Rahmen eines Anstellungsverhältnisses beschäftigt sind.
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11. Der Auftraggeber erkennt Eignungsnachweise, die durch Präqualifizierungsverfahren erworben werden, im jeweils dort geprüften Umfang an.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Mit dem Angebot sind folgende Erklärungen/ Unterlagen vorzulegen:
1. Schriftliche Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens und den Umsatz für vergleichbare Leistungen in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (2011, 2012, 2013).
2. Soweit eine Beteiligung als Bieter/Bietergemeinschaft vorgesehen ist, sind für jedes Mitglied die vorgenannten Umsatzerklärungen der letzten 3 Geschäftsjahre vorzulegen.
3. Der Auftraggeber erkennt Eignungsnachweise, die durch Präqualifizierungsverfahren erworben werden, im jeweils dort geprüften Umfang an.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Mit dem Angebot sind folgende Erklärungen/ Unterlagen vorzulegen:
1. Angaben zur Organisation des Personaleinsatzes im Auftragsfall, insbesondere
a) namentliche Benennung des/der für die Auftragsausführung vorgesehenen Betriebsärzte nebst jeweils Nachweis der nach § 4 ASIG erforderlichen arbeitsmedizinischen Fachkunde durch
— gültige Urkunde über die Approbation als Arzt nach der Approbationsordnung für Ärzte (ÄApprO)
sowie
— gültige Urkunde über die Berechtigung zur Führung der Gebietsbezeichnung „Arbeitsmedizin“ oder der Zusatzbezeichnung „Betriebsmedizin“
oder
— einer Bescheinigung der zuständigen Ärztekammer gemäß § 6 Abs. 1 der Unfallverhütungsvorschrift Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit (DGUV Vorschrift 2).
b) namentliche Benennung des übrigen für die Auftragsdurchführung vorgesehenen unterstützenden Personals, nebst jeweils Angaben zur beruflichen Qualifikation und Erfahrungen mit für den vorgesehenen Aufgabenbereich vergleichbaren Leistungen.
2. Referenzen:
Detailbeschreibung von Referenzprojekten über vergleichbare Leistungen die nach 2005 abgeschlossen wurden, unter Angabe:
— der vom Bieter erbrachten Leistungen,
— des Auftraggebers mit Ansprechpartner und Telefonnummer.
Die Beschreibung je Referenzobjekt darf 3 DIN A 4 Seiten, einseitig bedruckt, nicht überschreiten.
3. Erklärung zum jährlichen Mittel der vom Bieter/den Mitgliedern der Bietergemeinschaft in den letzten 3 Jahren beschäftigten Betriebsärzte und sonstigen unterstützenden Mitarbeitern.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden.
Die Höhe der Deckungssumme muss je Schadensereignis mindestens 2 500 000 EUR betragen. Der Nachweis ist spätestens bei Auftragserteilung zu führen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Zahlung erfolgt ausschließlich auf Leistungsnachweis.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter.
Die Ausführung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten:
Es gelten folgende Bestimmungen des ASIG, Bundesärzteordnung (BÄO) sowie der DGUV Vorschrift 2:
§ 4 ASIG
„Der Arbeitgeber darf als Betriebsärzte nur Personen bestellen, die berechtigt sind, den ärztlichen Beruf auszuüben, und die über die zur Erfüllung der ihnen übertragenen Aufgaben erforderliche arbeitsmedizinische Fachkunde verfügen.“
§ 2 Abs. 1 BÄO
„Wer im Geltungsbereich dieses Gesetzes den ärztlichen Beruf ausüben will, bedarf der Approbation als Arzt.“
§ 3 DGUV Vorschrift 2
„Der Unternehmer kann die erforderliche arbeitsmedizinische Fachkunde als gegeben ansehen bei Ärzten, die nachweisen, dass sie berechtigt sind,
1. die Gebietsbezeichnung „Arbeitsmedizin“
oder
2. die Zusatzbezeichnung „Betriebsmedizin“
zu führen.“
§ 6 Abs. 1 DGUV Vorschrift 2
„Der Unternehmer kann abweichend von § 3 davon ausgehen, dass Ärzte über die erforderliche Fachkunde verfügen, wenn sie
eine Bescheinigung der zuständigen Ärztekammer darüber besitzen, dass sie vor dem 1. Januar 1985 ein Jahr klinisch oder poliklinisch tätig gewesen sind und an einem arbeitsmedizinischen Einführungslehrgang teilgenommen haben
und
a) bis zum 31. Dezember 1985 mindestens 500 Stunden innerhalb eines Jahres betriebsärztlich tätig waren
b) bis zum 31. Dezember 1987 einen dreimonatigen Kurs über Arbeitsmedizin absolviert haben
über die Voraussetzungen nach Nummer 2 Buchstabe a) oder b) eine von der zuständigen Ärztekammer erteilte Bescheinigung beibringen.
Die Bescheinigung der zuständigen Ärztekammer muss vor dem 31. Dezember 1996 ausgestellt worden sein“.
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals

Verfahren
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Jahren: 2
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2014-12-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2014-10-27 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Frau B. Haensch

Referenz
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 1/2014
Zusätzliche Informationen
Bei der Erarbeitung und Übersendung der Angebote ist zudem Folgendes zu beachten:
1. Die Bieter/Bietergemeinschaften haben zwingend die vom Auftraggeber vorgegebenen und unter britta.haensch@md-ra.de abrufbaren Formblätter für die Erstellung ihres Angebotes zu verwenden. Angebote, die nicht unter Verwendung der Formblätter abgegeben werden, werden von dem Verfahren ausgeschlossen.
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2. Die Bieter/Bietergemeinschaften haben unter Beachtung des genannten Schlusstermins das Angebot in Schriftform in einem geschlossenen Umschlag mit der Aufschrift Angebot zum Vergabeverfahren: „Überbetrieblicher Dienst zur Wahrnehmung arbeitsmedizinischer Aufgaben für das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg“ bei der unter I.1) angegebenen Kontaktstelle mit folgender Adresse:
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MD Rechtsanwälte
Kurfürstenstraße 31
14467 Potsdam
einzureichen.
3. Dem Angebot in Schriftform soll zusätzlich eine Kopie desselben, einschließlich aller von den Bietern/Bietergemeinschaften eingereichter Unterlagen in geeigneter elektronischer Form (bspw. USB-/DVD-/CD Datenträger) jeweils als PDF-Dokument eingereicht werden. Maßgeblich für die Prüfung und Wertung der Angebote ist allein das Angebot in Schriftform.
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4. Im Fall der Angebotsabgabe als Bietergemeinschaft ist das Angebot entweder von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft oder dem bevollmächtigten Vertreter zu unterzeichnen. Sofern ein bevollmächtigter Vertreter unterzeichnet, ist bzw. sind die Vollmachten der Mitglieder der Bietergemeinschaft beizufügen.
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5. Die Angebote und deren Anlagen sind in deutscher Sprache einzureichen. Bescheinigungen/Nachweise von nicht deutschsprachigen Einrichtungen müssen mit beglaubigter Übersetzung in deutscher Sprache vorgelegt werden.
6. Es sollen nur die geforderten Erklärungen und Nachweise dem Angebot beigefügt werden. Der Inhalt allgemeingültiger Firmenunterlagen, Broschüren, Mappen o. ä. wird nicht berücksichtigt.
7. Abgeforderte Nachweise und Urkunden können dem Angebot in Kopie beigefügt werden. Der Auftraggeber ist jedoch berechtigt, bei Zweifeln und Bedenken die Vorlage von Originalen oder weiterer Unterlagen zu verlangen.
8. Die geforderten Eignungsnachweise beruhen im Wesentlichen auf Eigenerklärungen der Bieter. Der Auftraggeber weist daher darauf hin, dass insbesondere im Zusammenhang mit Fragen der Zuverlässigkeit ergänzende Nachweise und Erklärungen vom Bieter oder externen Stellen (Korruptionsregister, Gewerbezentralregister etc.) verlangt oder eingeholt werden können.
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9. Der Auftraggeber geht davon aus, dass alle für die Erstellung des Angebots notwendigen Informationen in der Bekanntmachung veröffentlicht wurden. Sollten dennoch Unklarheiten bestehen, sind Bieterfragen schriftlich oder per E-Mail in deutscher Sprache bei der I.1) angegebenen Kontaktstelle zu stellen. Sollte sich aus den Bieterfragen und deren Beantwortung für das Verfahren ein zusätzlicher Informationsbedarf ergeben, erfolgt eine entsprechende Bekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. Interessenten haben sich daher bis zum Ablauf der Angebotsfrist über weitere Bekanntmachungen zu diesem Verfahren stets zu informieren.
Mehr anzeigen
10. Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass mit Ausnahme des Termins für den Eingang der Angebote alle anderen ggf. angegebenen Termine vorläufiger Natur sind und sich in Abhängigkeit des Verfahrens jederzeit ändern können.
11. Im Fall von inhaltlichen Widersprüchen zur Auftragsbekanntmachung desselben Auftrags in anderen Bekanntmachungsmedien gelten einzig die Erklärungen der unionsweit über das Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichten Bekanntmachung.
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Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Brandenburg bei dem Ministerium für Wirtschaft
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Postort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3318661719 📞
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
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(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Quelle: OJS 2014/S 178-314989 (2014-09-12)