Übernahme, Sortierung sowie Verwertung von Wertstoffen aus der behältergestützten Erfassung der Stadt Karlsruhe

Stadt Karlsruhe – Amt für Abfallwirtschaft

Übernahme, Sortierung sowie Verwertung von Wertstoffen aus der behältergestützten Erfassung der Stadt Karlsruhe

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2014-10-28. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2014-09-10.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2014-09-10 Auftragsbekanntmachung
2015-01-15 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2014-09-10)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
Menge oder Umfang:
- Übernahme und Verwertung von Papier, Pappe und Kartonage in einem Umfang ca. 10.000 Mg pro Jahr- Übernahme, Sortierung und Verwertung von Wertstoffen in einem Umfang von ca. 10.000 Mg pro Jahr
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für ein oder mehrere Los(e)
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Karlsruhe – Amt für Abfallwirtschaft
Postanschrift: Ottostraße 21
Postleitzahl: 76227
Postort: Karlsruhe
Kontakt
E-Mail: erich.leitmann@afa.karlsruhe.de 📧
Telefon: +49 7211337003 📞
Fax: +49 7211337009 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2014-09-10 📅
Einreichungsfrist: 2014-10-28 📅
Veröffentlichungsdatum: 2014-09-13 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2014/S 176-310935
ABl. S-Ausgabe: 176

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Übernahme, Sortierung sowie Verwertung von Wertstoffen aus der behältergestützten Erfassung der Stadt Karlsruhe
Losnummer: 1
Bezeichnung des Loses: Übernahme und Verwertung von Papier, Pappe und Kartonagen (PPK) aus der Stadt Karlsruhe
Kurze Beschreibung:
Übernahme und Verwertung von Papier, Pappe und Kartonagen (PPK) aus der Stadt Karlsruhe
Menge oder Umfang: Übernahme und Verwertung von Papier, Pappe und Kartonagen (PPK) in einem Umfang von ca. 10.000 Mg pro Jahr aus der Stadt Karlsruhe
Losnummer: 2
Bezeichnung des Loses: Übernahme, Sortierung und Verwertung von kommunalen Wertstoffen aus der Wertstofftonne der Stadt Karlsruhe
Kurze Beschreibung:
Übernahme, Sortierung und Verwertung von kommunalen Wertstoffen aus der Wertstofftonne der Stadt Karlsruhe
Menge oder Umfang: Übernahme, Sortierung und Verwertung von kommunalen Wertstoffen aus der Wertstofftonne der Stadt Karlsruhe in einem Umfang von ca. 10.000 Mg pro Jahr
- Übernahme und Verwertung von Papier, Pappe und Kartonage in einem Umfang ca. 10.000 Mg pro Jahr
- Übernahme, Sortierung und Verwertung von Wertstoffen in einem Umfang von ca. 10.000 Mg pro Jahr
Beschreibung der Optionen:
Los 1:
Der AG kann durch einseitige schriftliche Erklärung gegenüber dem AN, die bis 3 Monate vor Vertragsende zugegangen sein muss, den Vertrag einmalig um zwei weitere Jahre zu unveränderten Bedingungen verlängern (Verlängerungsoption).
Los 2:
Der AG kann durch einseitige schriftliche Erklärung gegenüber dem AN, die bis 3 Monate vor Vertragsende zugegangen sein muss, den Vertrag einmalig um ein weiteres Jahr zu unveränderten Bedingungen verlängern (Verlängerungsoption).
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Karlsruhe

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Zur Beurteilung der Zuverlässigkeit der Bieter dienen dem AG die im Formblatt A enthaltenen Eigenerklärungen. In Zweifelsfällen behält sich der AG vor, einzelne Bescheinigungen im Sinne des § 7 Absätze 5, 6 und 7 VOL/A-EG anzufordern. Im Sinne eines Vorabauszugs sind nachfolgend die verlangten Eigenerklärungen wiedergegeben:
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Ich/wir erkläre(n) hiermit,
- dass der/die den Vergabeunterlagen beigefügte/n Vertrag/Verträge vollständig bei Zuschlagserteilung anerkannt wird und nicht mehr verhandelbar ist;
- dass das Vertragsverhältnis durch Zuschlagserteilung zustande kommt und nachträglich durch privatrechtliche Beurkundung nur zu dokumentieren ist;
- dass ich/wir die Vergabeunterlagen vollständig erhalten habe/n;
- dass meine/unsere Rückfragen mit ausreichender Klarheit beantwortet wurden,
- dass mir/uns die Gelegenheit gegeben war, die örtlichen Verhältnisse im Entsorgungsgebiet und die abfallwirtschaftlichen Einrichtungen kennen zu lernen;
- dass keiner der in § 6 Abs. 4 VOL/A-EG genannten Ausschlussgründe vorliegt, einem Verstoß gegen die dort genannten Straftatbestände stehen für ausländische Bieter Verstöße gegen entsprechende Strafnormen anderer Staaten gleich;
- dass keiner der in § 6 Abs. 6 VOL/A-EG genannten Ausschlussgründe vorliegt und dass ein ausländischer Bieter sich nicht in Verhältnissen befindet, die nach den Rechtsvorschriften seines Landes mit den Verfahren gemäß § 6 Abs. 6 VOL/A-EG vergleichbar sind;
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- dass mein/unser Angebot ohne Preisabsprache zustande gekommen ist;
- dass ich/wir über die im beiliegenden Vertrag geforderten Versicherungen verfüge/n oder im Falle des Zuschlags diese vor Vertragsbeginn erweitern bzw. neu abschließen werde/n;
- dass meinen/unseren Beschäftigten (mit Ausnahme der Auszubildenden) bei der Ausführung der Leistung, die vom Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) in der jeweils geltenden Fassung erfasst wird,
diejenigen Arbeitsbedingungen einschließlich des Entgelts gewährt werden, die nach Art und Höhe mindestens den Vorgaben desjenigen Tarifvertrages entsprechen, an den mein/unser Unternehmen aufgrund des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes gebunden ist;
und die ein Tarifentgelt auf der Grundlage des AEntG erhalten oder auf die der Tarifvertrag nach dem AEntG keine Anwendung findet, ein Entgelt von mindestens 8,50 Euro (brutto) pro Stunde bezahlt wird (Mindestentgelt);
- dass ich mir/wir uns von einem von mir/uns beauftragten Nachunternehmen oder beauftragten Verleihunternehmen eine Verpflichtungserklärung im vorstehenden Sinne ebenso abgeben lasse/n wie für alle weiteren Nachunternehmen und Verleihunternehmen der Nachunternehmen und Verleihunternehmen und diese dann dem öffentlichen Auftraggeber auf Verlangen vorlege;
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- sicherzustellen, dass die Nachunternehmen und Verleihunternehmen die Verpflichtungen nach den §§ 3 und 4 des Tariftreue- und Mindestlohngesetzes für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (Landestariftreue- und Mindestlohngesetz - LTMG) erfüllen.
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- dass ich/wir im Falle der Beauftragung eine Sicherheit für die ordnungsgemäße Vertragserfüllung einschließlich Abrechnung, Gewährleistung und Schadensersatz sowie Erstattung von Überzahlungen gemäß den vertraglichen Regelungen stellen und über die Vertragslaufzeit aufrechterhalten werde/n.
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Zur Prüfung der finanziellen Leistungsfähigkeit sind die nachfolgend aufgeführten Unterlagen durch den Bieter einzureichen:
- Erklärung über den Gesamtumsatz sowie den Umsatz bezüglich der besonderen Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist, jeweils bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre (für diese Angabe ist möglichst das Formblatt C zu verwenden);
und
- Aktuelle Bankerklärung (nicht älter als ein Jahr .) im Sinne des § 7 Abs. 2 a) VOL/A-EG. Die Bankerklärung muss Rückschlüsse auf die Bonität des Bieters zulassen. Eine Kopie ist ausreichend;
- Bilanzen der jüngsten drei Geschäftsjahre, für die eine testierte Bilanz zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe vorliegt. Liegt für das jüngste abgelaufene Geschäftsjahr noch keine testierte Bilanz vor, so ist für dieses jüngste abgelaufene Geschäftsjahr anstatt der testierten Bilanz eine vorläufige Bilanz einzureichen. Liegt auch eine vorläufige Bilanz für das jüngste abgelaufene Geschäftsjahr nicht vor, ist für dieses abgelaufene Geschäftsjahr eine betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA) vorzulegen. Ist der Bieter nach dem Gesellschaftsrecht des Staates, in dem er ansässig ist, nicht zur Veröffentlichung von Bilanzen verpflichtet und legt daher die entsprechenden Unterlagen nicht vor, hat er die Gründe anzugeben, warum er zu einer Veröffentlichung nicht verpflichtet ist.
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Anstatt der Bankerklärung und der Bilanzen kann der Bieter ein externes oder bankinternes Rating (nicht älter als ein Jahr) vorlegen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Weiter werden in dem den Vergabeunterlagen beigefügten Formblatt C folgende Angaben gefordert:
- Angaben zur sachlichen und personellen Ausstattung des Unternehmens,
- Angaben zum Realisierungskonzept in Bezug auf die Leistungserbringung
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Los 1:
Der AN hat eine Sicherheit für die ordnungsgemäße Vertragserfüllung einschließlich Abrechnung, Gewährleistung und Schadensersatz sowie Erstattung von Überzahlungen zu leisten und über die Vertragslaufzeit aufrecht zu erhalten. Die Höhe der Sicherheitsleistung muss 280.000,-- EUR netto betragen. Die Sicherheit kann erbracht werden durch Übergabe der Bürgschaftserklärung eines in der Europäischen Union zugelassenen Kreditinstitutes gemäß dem den Vergabeunterlagen als Anlage zu Formblatt A beiliegenden Muster. Die Sicherheit ist spätestens 14 Tage nach Erteilung des Zuschlags im Vergabeverfahren zu leisten. Die Sicherheit wird dem AN 3 Monate nach vollständiger Erfüllung der Leistungen aus diesem Vertrag zurückgegeben, sofern bis zu diesem Zeitpunkt alle Ansprüche des AG erfüllt sind.
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Los 2:
Der AN hat eine Sicherheit für die ordnungsgemäße Vertragserfüllung einschließlich Abrechnung, Gewährleistung und Schadensersatz sowie Erstattung von Überzahlungen zu leisten und über die Vertragslaufzeit aufrecht zu erhalten. Die Höhe der Sicherheitsleistung beträgt 50.000,-- EUR. Die Sicherheit kann erbracht werden durch Übergabe der Bürgschaftserklärung eines in der Europäischen Union zugelassenen Kreditinstitutes gemäß dem den Vergabeunterlagen als Anlage zu Formblatt A beiliegenden Muster. Die Sicherheit ist spätestens 14 Tage nach Erteilung des Zuschlags im Vergabeverfahren zu leisten.Die Sicherheit wird dem AN 3 Monate nach vollständiger Erfüllung der Leistungen aus diesem Vertrag zurückgegeben, sofern bis zu diesem Zeitpunkt alle Ansprüche des AG erfüllt sind.
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Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Die Zahlungsbedingungen ergeben sich aus dem den Vergabeunterlagen beigefügten Vertrag.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Arbeitsgemeinschaft gesamtschuldnerisch haftend mit einem rechtsgeschäftlich bevollmächtigten Vertreter.
Sonstige besondere Bedingungen:
Zur Beurteilung der Fachkunde und Leistungsfähigkeit der Bieter fordert der AG:
- Vorlage der Zulassung zum Entsorgungsfachbetrieb gemäß § 56 KrWG in Bezug auf die ausgeschriebene Abfallart oder eines gleichwertigen Nachweises
oder
- Vorlage eines branchenbezogenen QM- Zertifizierungsnachweises nach DIN EN ISO 9000-1 einer nach EN 45000 zertifizierten Stelle oder eines gleichwertigen Nachweises
und
- Angabe von Referenzen über vergleichbare für private und kommunale Auftraggeber erbrachte Leistungen mit folgendem Mindestumfang: Die erbrachten Leistungen müssen in Bezug auf die jeweils pro Los ausgeschriebene Tonnage ein ähnliches Volumen (mindestens jedoch 50 % der Tonnage) aufweisen, über mindestens 3 Jahre erbracht worden sein und aus den letzten 5 Jahren stammen, wobei einzelne Referenzen in Summe betrachtet werden können, wenn diese zeitgleich erbracht worden sind.
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Benutzen Sie zur Angabe der Referenzen und der übrigen Angaben zur Fachkunde und Leistungsfähigkeit bitte möglichst das den Vergabeunterlagen beiliegende Formblatt C. In diesem Zusammenhang wird zunächst ausdrücklich auf die Vorlage von Bescheinigungen der zuständigen Stellen (Referenzschreiben) verzichtet. Der AG behält sich jedoch vor, einzelne Referenzangaben bei den entsprechend benannten Auftraggebern zu prüfen.
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Weiter ist vorzulegen:
- Urkalkulation in verschlossenem Umschlag
- Aktueller Handelsregister- oder Firmenregisterauszug in Kopie
- Ggf. Bevollmächtigung oder Nachweis zur Prüfung der Unterschriftsberechtigung sofern sich diese nicht aus der Eintragung des Unternehmens im Handels- bzw. Firmenregister ergibt

Verfahren
Zahlungsweise für die Unterlagen:
Bitte zahlen Sie den vorbenannten Betrag auf das Konto der_teamwerk_AG bei der Volksbank Weinheim e. G., IBAN: DE16670923000005367603, BIC: GEN0DE61WNM, unter Angabe des Verwendungszwecks "Ausschreibung Karlsruhe PPK WST" ein. Eine Rechnung mit MwSt. Ausweis erhalten Sie zusammen mit den Vergabeunterlagen übersandt. Eine Rückerstattung des Geldbetrages erfolgt nicht.
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Gültigkeitsdauer des Angebots: 2014-12-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2014-10-28 📅
Öffnungsort: am Einreichungsort
Ort des Eröffnungstermins: am Einreichungsort
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Herrn Erich Leitmann
Name: _teamwerk_ AG
Postanschrift: Willy-Brandt-Platz 6
Postort: Mannheim
Postleitzahl: 68161
Kontaktperson: Herrn Martin Adams/Herrn Michael Helmes
Telefon: +49 6215959512 📞
E-Mail: m.adams@teamwerk.ag 📧
Fax: +49 6215959511 📠
URL für weitere Informationen: www.teamwerk.ag 🌏
URL der Dokumente: www.teamwerk.ag 🌏
URL der Teilnahme: www.teamwerk.ag 🌏

Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2015-01-01 📅
Datum des Endes: 2016-03-31 📅
2015-12-31 📅
2016-12-31 📅

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Karl-Friedrich-Straße 17
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76133
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 721926-4049/4065/3112 📞
Internetadresse: http://www.rp-karlsruhe.de 🌏
Fax: +49 7219263985 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Zur Prüfung des Vergabeverfahrens im Hinblick auf das Vorliegen von Vergaberechtsverstößen können die Bieter einen Nachprüfungsantrag bei der vorgenannten Vergabekammer stellen. Wir weisen jedoch darauf hin, dass ein solcher Antrag gemäß § 107 Abs. 3 Satz 1 GWB nur zulässig ist, soweit der Bieter:
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- den Verstoß gegen die Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und diesen gegenüber dem Auftraggeber unverzüglich gerügt hat,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, ebenfalls spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewertung gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat.
Darüber hinaus muss der Nachprüfungsantrag nach § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des AG, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden. Anderenfalls ist dieser verspätet und somit unzulässig.
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Quelle: OJS 2014/S 176-310935 (2014-09-10)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2015-01-15)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-01-15 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-01-20 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 013-019900
Verweist auf Bekanntmachung: 2014/S 176-310935
ABl. S-Ausgabe: 13

Objekt
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Karlsruhe.

Verfahren
Vergabekriterien
Kriterium: 1. Den höchsten Vergütungsbetrag in Los 1 (100)
2. Den niedrigsten Angebotspreis in Los 2 (100)

Auftragsvergabe

1️⃣
Datum des Vertragsabschlusses: 2015-01-13 📅
Name: SITA Süd GmbH
Postanschrift: Daimlerstraße 2
Postort: Knittlingen
Postleitzahl: 75348
Land: Deutschland 🇩🇪

2️⃣
Name: ALBA Nordbaden GmbH
Postanschrift: Industriestraße 1
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76189
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
— den Verstoß gegen die Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und diesen gegenüber dem Auftraggeber unverzüglich gerügt hat,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, ebenfalls spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewertung gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat.
Quelle: OJS 2015/S 013-019900 (2015-01-15)