Übernahme, Transport und Vermarktung von Altkleidern im Landkreis Erding

Landratsamt Erding; Fachbereich 13 - Abfallwirtschaft

Übernahme, Transport und Vermarktung von Altkleidern im Landkreis Erding mit folgendem Leistungsbild:
— Gestellung der Sammelcontainer für Altkleider an den Sammelstellen;
— Übernahme, Transport und Verwiegung der Altkleidermengen von den Sammelstellen;
— Vorbereitung zur Vermarktung der Altkleidermengen;
— Vermarktung der Altkleidermengen.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2014-03-17. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2014-01-28.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2014-01-28 Auftragsbekanntmachung
2014-04-24 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2014-01-28)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
Menge oder Umfang:
Der Landkreis Erding beabsichtigt in Erfüllung seiner gesetzlichen Entsorgungsaufgabe, die flächendeckende Erfassung und Verwertung von Altkleidern im Landkreisgebiet zum 1.7.2014 neu zu vergeben.Die Altkleidererfassung im Landkreis Erding soll wie bislang über das kommunale Bringsystem (Recyclinghöfe und Containerstandplätze) erfolgen.Der Bieter muss in seiner Mengenerwartung damit rechnen, dass parallel gemeinnützige Sammlungen von Altkleidern im Landkreis Erding über separat gestellte Container auf nicht öffentlichem oder kommunalem Grund sowie haushaltsnahe Straßensammlungen durchgeführt werden. In 2012 erfolgten haushaltsnahe Straßensammlungen z.B. über die Freiwillige Feuerwehr und die Landjugend.Sofern der Landkreis seinerseits im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten für nachgewiesen gemeinnützige Sammlungen Flächen in angemessenem Umfang zur Verfügung stellt, stellt dies keinen Verstoß gegen die Grundlagen dieser Ausschreibung dar.Die Erfassung, Übernahme, Transport und Vermarktung der Altkleidermengen des Landkreises Erding ist Gegenstand dieser Ausschreibung.Folgendes Leistungsbild ist hierbei erforderlich:— Gestellung von ca. 147 Sammelbehältern für Altkleider an den ca. 29 Recyclinghöfen und den ca. 73 Containerstandplätzen des Vertragsgebiets;— Übernahme der Altkleider von den Recyclinghöfen und den Containerstandplätzen inkl. Transport und Verwiegung / Massenfeststellung. Im Jahr 2013 wurden 445 Mg Altkleider gesammelt;— Vorbereitung der Altkleider zur Vermarktung;— Vermarktung der Altkleider.Die angegebenen Mengen können sich in den Folgejahren ändern. Es wird darauf hingewiesen, dass die angegebenen Mengen unverbindlich sind und hieraus keine Umsatzgarantie abgeleitet werden kann.Die Ausschreibung erfolgt gemäß den Bestimmungen der Vertragsordnung für Leistungen - ausgenommen Bauleistungen – VOL 2009: Teil A und B.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landratsamt Erding; Fachbereich 13 - Abfallwirtschaft
Postanschrift: Alois-Schießl-Platz 2
Postleitzahl: 85435
Postort: Erding
Kontakt
E-Mail: salzeder.alexandra@lra-ed.de 📧
Telefon: +49 8122581333 📞

Referenz
Daten
Absendedatum: 2014-01-28 📅
Einreichungsfrist: 2014-03-17 📅
Veröffentlichungsdatum: 2014-01-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2014/S 021-032990
ABl. S-Ausgabe: 21
Zusätzliche Informationen
Die in Ziffer III.2.1 bis III.2.3 genannten Unterlagen sollen vollständig eingereicht werden. Stellt der Auftraggeber im Rahmen der Prüfung des Angebots fest, dass bestimmte Unterlagen fehlen, so kann er diese unter Setzung einer Nachfrist vom Bewerber anfordern. Reicht der Bewerber die geforderten Unterlagen nicht innerhalb der gesetzten Nachfrist ein, so wird das Angebot nicht berücksichtigt. Die Vergabeunterlagen sind vom Interessenten unverzüglich nach Erhalt genau durchzusehen, insbesondere auf möglicherweise fehlende Seiten. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Interessenten Fehler, Unstimmigkeiten oder Unklarheiten, so hat er die Vergabestelle unverzüglich und möglichst frühzeitig, schriftlich, per E-Mail oder per Telefax unter genauer Benennung der Unklarheiten darauf hinzuweisen. Die Vergabeunterlagen sind im Original vollständig und dokumentenecht auszufüllen. Änderungen des Bieters an seinen Eintragungen müssen eindeutig und zweifelsfrei sein. Änderungen an den Vergabeunterlagen sind unzulässig. Der Auftragnehmer steht dafür ein, dass er vor Abgabe des Angebotes die örtlichen Verhältnisse genau überprüft und sich durch Einsicht in die Vergabeunterlagen über die Durchführung der Leistungen sowie Einhaltung der technischen und rechtlichen Vorschriften Klarheit verschafft hat. Mehrkosten, die dem Auftragnehmer dadurch entstehen, dass er die Unterlagen sowie die örtlichen Gegebenheiten ggf. durch Befragung des AG nicht ausreichend berücksichtigt hat, werden bei Auftragserteilung nicht anerkannt. Weiteres siehe Vergabeunterlagen.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Übernahme, Transport und Vermarktung von Altkleidern im Landkreis Erding mit folgendem Leistungsbild:
— Gestellung der Sammelcontainer für Altkleider an den Sammelstellen;
— Übernahme, Transport und Verwiegung der Altkleidermengen von den Sammelstellen;
— Vorbereitung zur Vermarktung der Altkleidermengen;
— Vermarktung der Altkleidermengen.
Menge oder Umfang:
Der Landkreis Erding beabsichtigt in Erfüllung seiner gesetzlichen Entsorgungsaufgabe, die flächendeckende Erfassung und Verwertung von Altkleidern im Landkreisgebiet zum 1.7.2014 neu zu vergeben.
Die Altkleidererfassung im Landkreis Erding soll wie bislang über das kommunale Bringsystem (Recyclinghöfe und Containerstandplätze) erfolgen.
Der Bieter muss in seiner Mengenerwartung damit rechnen, dass parallel gemeinnützige Sammlungen von Altkleidern im Landkreis Erding über separat gestellte Container auf nicht öffentlichem oder kommunalem Grund sowie haushaltsnahe Straßensammlungen durchgeführt werden. In 2012 erfolgten haushaltsnahe Straßensammlungen z.B. über die Freiwillige Feuerwehr und die Landjugend.
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Sofern der Landkreis seinerseits im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten für nachgewiesen gemeinnützige Sammlungen Flächen in angemessenem Umfang zur Verfügung stellt, stellt dies keinen Verstoß gegen die Grundlagen dieser Ausschreibung dar.
Die Erfassung, Übernahme, Transport und Vermarktung der Altkleidermengen des Landkreises Erding ist Gegenstand dieser Ausschreibung.
Folgendes Leistungsbild ist hierbei erforderlich:
— Gestellung von ca. 147 Sammelbehältern für Altkleider an den ca. 29 Recyclinghöfen und den ca. 73 Containerstandplätzen des Vertragsgebiets;
— Übernahme der Altkleider von den Recyclinghöfen und den Containerstandplätzen inkl. Transport und Verwiegung / Massenfeststellung. Im Jahr 2013 wurden 445 Mg Altkleider gesammelt;
— Vorbereitung der Altkleider zur Vermarktung;
— Vermarktung der Altkleider.
Die angegebenen Mengen können sich in den Folgejahren ändern. Es wird darauf hingewiesen, dass die angegebenen Mengen unverbindlich sind und hieraus keine Umsatzgarantie abgeleitet werden kann.
Die Ausschreibung erfolgt gemäß den Bestimmungen der Vertragsordnung für Leistungen - ausgenommen Bauleistungen – VOL 2009: Teil A und B.
Beschreibung der Optionen:
Die Vertragsdauer kann als Option dreimal um jeweils ein Jahr verlängert werden. Voraussetzung für die Vertragsverlängerung ist die ausdrückliche schriftliche Zustimmung beider Vertragspartner bis spätestens jeweils 10 Monate vor Vertragsablauf.
Referenznummer: 20754 ED AK-2014
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Landkreis Erding.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Zum Nachweis der Leistungsfähigkeit des Unternehmens werden neben der Angebotserklärung gemäß VOL/A § 6 EG und VOL/A § 7 EG folgende Unterlagen vom Bieter / der Bietergemeinschaft verlangt. Soweit Leistungen auf Nach- bzw. Subunternehmer übertragen werden, sind die Nachweise für die übertragenden Leistungen von den Nach- bzw. Subunternehmern vor Auftragsvergabe beizulegen:
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Schriftliche Erklärung des AN/Bieters, zur Mitgliedschaft des AN in einer Berufsgenossenschaft (siehe Formblatt F06, Teil E der Vergabeunterlagen).
Schriftliche Erklärung des AN/Bieters, dass er in der Vergangenheit keine Alttextilbehälter aufgestellt hat, ohne zuvor die entsprechende Anzeige nach § 18 KrWG und/oder eine erforderliche Nutzungserlaubnis nach (Landes-) Straßenrecht eingeholt zu haben.
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Soweit vorhanden, ist der Nachweis des Eintrages im Berufs- oder Handelsregister oder der Gewerbeanmeldung nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Europäischen Gemeinschaft vorzulegen. Bei Einschaltung von Subunternehmern sind die entsprechenden Nachweise für jedes Subunternehmen vorzulegen (siehe Formblatt F05, Teil E der Vergabeunterlagen).
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Schriftliche Erklärung des AN/Bieters, dass keine schwere Verfehlung vorliegt, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt (siehe Formblatt F05, Teil E der Vergabeunterlagen) z.B.
wirksames Berufsverbot (§ 70 StGB),
wirksames vorläufiges Berufsverbot (§ 132a STPO),
wirksame Gewerbeuntersagung (§ 35 GewO),
rechtskräftiges Urteil innerhalb der letzten 2 Jahre gegen Personen mit Leitungsaufgaben, deren Verhalten meinem/unserem Unternehmen zuzuordnen ist, wegen
— Aufsichts- und Organsiationsverschulden (§130 OWiG),
— Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung (§ 129 StGB),
— Bildung terroristischer Vereinigungen (§ 129a StGB),
— kriminelle und terroristische Vereinigung im Ausland (§ 129b StGB),
— Geldwäsche (§ 261 StGB),
— Bestechung (§ 334 StGB),
— Vorteilsgewährung (§ 333 StGB),
— Diebstahl (§ 242 StGB),
— Unterschlagung (§ 246 StGB),
— Erpressung (§ 53 StGB),
— Betrug (§ 263 StGB),
— Subventionsbetrug (§ 264 StGB),
— Kreditbetrug (§ 265b StGB),
— Untreue (§ 266 StGB),
— Urkundenfälschung (§ 267 StGB),
— Fälschung technischer Aufzeichnungen (§ 268 StGB),
— Delikte im Zusammenhang mit Insolvenzverfahren (§ 283 ff. StGB),
— Wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen (§ 298 StGB),
— Bestechung im geschäftlichen Verkehr (§ 299 StGB),
— Brandstiftung (§ 306 StGB),
— Baugefährdung (§ 319 StGB),
— Gewässer- und Bodenverunreinigung (§§ 324, 324a StGB),
— unerlaubter Umgang mit gefährlichen Abfällen (§ 326 StGB),
— Bestechung ausländischer Abgeordneter (Art. 2 § 2 Gesetz zur Bekämpfung internationaler Bestechung)
— Straftat gegen den Haushalt der EG (§ 370 AO),
die mit Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen geahndet wurde.
Schriftliche Erklärung des AN/Bieters (siehe Formblatt F05, Teil E der Vergabeunterlagen), dass er in den letzten 2 Jahren nicht gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz
oder
§ 21 Arbeitnehmerentsendegesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 EUR belegt worden ist.
Einem Verstoß gegen die vorgenannten Vorschriften gleichgesetzt sind Verstöße gegen entsprechende Strafnormen anderer Staaten (siehe Formblatt F05, Teil E der Vergabeunterlagen).
Ab einer Auftragssumme von 30.000 EUR wird der Auftraggeber für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150a GewO beim Bundesamt für Justiz anfordern (siehe Formblatt F05, Teil E der Vergabeunterlagen).
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Kann ein Unternehmen aus stichhaltigem Grund die oben genannten bzw. nachfolgend aufgeführten Nachweise nicht erbringen, so kann es seine Leistungsfähigkeit durch Vorlage anderer, vom AG für geeignet erachtete Belege nachweisen.
Bei Bietergemeinschaften müssen die Unternehmen die für die jeweils übertragenden Aufgaben erforderlichen Nachweise erbringen und vorlegen sowie eine Erklärung der Bietergemeinschaften zur Benennung eines bevollmächtigten Vertreters für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages vorlegen.
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Der AG behält sich vor, vor Auftragsvergabe die Unternehmen zu besichtigen und die vorgelegten Nachweise zu prüfen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Zum Nachweis der Leistungsfähigkeit des Unternehmens werden neben der Angebotserklärung gemäß § 6 EG VOL/A und § 7 EG VOL/A folgende Unterlagen vom Bieter / der Bietergemeinschaft verlangt. Soweit Leistungen auf Nach- bzw. Subunternehmer übertragen werden, sind die Nachweise für die übertragenen Leistungen von den Nach- bzw. Subunternehmern vor Auftragsvergabe beizulegen:
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Schriftliche Erklärung des AN/Bieters, dass er die in Deutschland geltenden Mindestlöhne für die Entsorgungswirtschaft an seine Beschäftigten und ggf. Leiharbeitskräfte bezahlt (siehe Formblatt F06, Teil E der Vergabeunterlagen).
Schriftliche Erklärung des AN/Bieters, über den Umsatz des Unternehmens in den letzten abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen (siehe Formblatt F05, Teil E der Vergabeunterlagen).
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Schriftliche Erklärung des AN/Bieters, ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde (§ 6 EG (6a) VOL/A, siehe Formblatt F05, Teil E der Vergabeunterlagen).
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Schriftliche Erklärung des AN/Bieters, ob sich das Unternehmen in Liquidation befindet (§ 6 EG (6b) VOL/A (siehe Formblatt F05, Teil E der Vergabeunterlagen)).
Schriftliche Erklärung des AN/Bieters, dass er die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterliegen (siehe Formblatt F05, Teil E der Vergabeunterlagen).
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Technische und berufliche Fähigkeiten:
Zum Nachweis der Leistungsfähigkeit des Unternehmens werden neben der Angebotserklärung gemäß § 6 EG VOL/A und § 7 EG VOL/A folgende Unterlagen vom Bieter / der Bietergemeinschaft verlangt. Soweit Leistungen auf Nach- bzw. Subunternehmer übertragen werden, sind die Nachweise für die übertragenden Leistungen von den Nach- bzw. Subunternehmern vor Auftragsvergabe beizulegen:
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Schriftliche Erklärung des AN/Bieters, dass er
die für die Durchführung der in der Leistungsbeschreibung dargestellten Dienstleistung die geltenden gesetzlichen und technischen Richtlinien in der zum Zeitpunkt der Dienstleistungserbringung gültigen Fassung beachtet und einhält sowie die hierfür erforderlichen Genehmigungen besitzt (Formblatt F06, Teil E der Vergabeunterlagen).
für den Transport der Produkte und Reststoffe ausschließlich umweltfreundliche Fahrzeuge einsetzt, die mindestens die Euro 5 Norm einhalten (Formblatt F06, Teil E der Vergabeunterlagen).
Schriftliche Erklärung des AN/Bieters, dass für die Leistungen Sortieren, Handeln und Makeln von Altkleidern die Zulassung(en) als Entsorgungsfachbetrieb(e) oder vergleichbaren Qualifizierungen vorliegen oder vor Beginn der Leistungserbringung vorliegen werden. Bei Einschaltung von Subunternehmern sind die entsprechenden Nachweise für jedes Subunternehmen vorzulegen (siehe auch Formblatt F06, Teil E der Vergabeunterlagen).
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Angabe von mindestens einem vergleichbaren Referenzprojekt in den letzten 2 Jahren bezüglich der zu erbringenden Leistungen unter Angabe des Umfangs, sowie Angaben zum AG (Anschrift, Ansprechpartner, Telefon-Nr.). Die Referenz/en kann/können dabei zur Bestätigung der Zuverlässigkeit herangezogen werden (siehe Formblatt F05, Teil E der Vergabeunterlagen).
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Firmendarstellung der / des Unternehmen/s mit Angaben über Größe, Mitarbeiteranzahl, die zur Verfügung stehende technische Ausrüstung für die Abwicklung der zu vergebenden Leistung und Konzernzugehörigkeit.
Detaillierte Beschreibungen der Ausführung der ausgeschriebenen Teilleistungen zur Beurteilung der Leistungsfähigkeit. Insbesondere ist hierbei auf folgende Punkte einzugehen:
— Beschreibung der einzusetzenden Sammelcontainer;
— Fristgerechte Gestellung / Bereitstellung der erforderlichen Sammelcontainer an den Sammelstellen;
— Durchführung der Übernahme der Altkleider an den Sammelstellen;
— Beschreibung der Aufbereitungsschritte / Vorbereitung der Altkleider zur Vermarktung;
— Beschreibung des Verwertungs- und Vermarktungskonzeptes für Altkleider.
Benennung und Beschreibung des Standorts /der Standorte (Genehmigungssituation) für die Verwiegung.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Der AN ist verpflichtet, innerhalb von 14 Tagen nach Zuschlagserteilung dem AG eine Bankbürgschaft gem. §18 VOL/B vorzulegen, die über 3,0 % der beauftragten Leistung (inkl. Mehrwertsteuer) lautet. Diese bemisst sich aus der Summe der Kosten und Erlöse über die gesamte Vertragslaufzeit ohne Verlängerungsoptionen. Hierbei sind die Kosten und Erlöse nicht miteinander zu verrechnen, sondern die Beträge ohne Berücksichtigung des Vorzeichens zu addieren. Weitere siehe Vergabeunterlagen.
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Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Als Geschäftsjahr gilt das Kalenderjahr.
Für sämtliche vom Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen und zu erfüllenden Haupt- und Nebenpflichten aus diesem Vertrag erhält der Auftragnehmer vom Auftraggeber ein von der tatsächlich erbrachten Leistung abhängiges Entgelt bzw. gewährt eine Vergütung. Die zu zahlenden Entgelte/Vergütungen werden für jeden Abrechnungsmonat gesondert im Nachhinein der durchgeführten Leistung abgerechnet.
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Weiteres siehe Vergabeunterlagen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Bewerber und Bieter müssen gemäß den Rechtsvorschriften des EG-Mitgliedstaates, in dem sie ansässig sind, zur Erbringung der betreffenden Dienstleistung berechtigt sein. Die Bildung von Bieter- bzw. Arbeitsgemeinschaften ist gemäß VOL/A § 6 EG (2) zulässig. Arbeitsgemeinschaften und andere gemeinschaftliche Bieter (Bietergemeinschaften) haben in den Angeboten jeweils die Mitglieder zu benennen, sowie eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu bezeichnen. Dabei gilt die Verpflichtung, dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem AG rechtsverbindlich vertritt und dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften. Sämtliche Mitglieder der Bietergemeinschaft müssen über die für die übertragenden Leistungen erforderlichen Nachweise verfügen.
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Bei der Benennung von Mitgliedern der Bieter-/Arbeitsgemeinschaft ist mit der Angebotsabgabe im Rahmen der Angebotserklärung eine verbindliche schriftliche Erklärung zur Benennung eines bevollmächtigten Vertreters für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages vorzulegen.
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Bei der Übertragung von Teilen der Leistungen an Nachunternehmer (Subunternehmer) ist nach wettbewerblichen Gesichtspunkten zu verfahren, diese zu benennen und diesen insgesamt keine ungünstigeren Bedingungen zu stellen, als zwischen dem AN und AG vereinbart. Eine nachträgliche Änderung eines Nach- bzw. Subunternehmers oder die Einschaltung von Nach – bzw. Subunternehmern nach Auftragserteilung kann nur nach Nachweis der Leistungsfähigkeit mit Zustimmung des AG erfolgen. Eine Änderung des Angebotspreises ist dabei ausgeschlossen.
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Die Nachunternehmer müssen über die für die übertragenden Leistungen erforderlichen Nachweise verfügen.
Sonstige besondere Bedingungen: Siehe Vergabeunterlagen.

Verfahren
Zahlungsweise für die Unterlagen:
Für die Vervielfältigung und Zustellung der Vertragsunterlagen wird eine Gebühr in Höhe von 30,- EUR als Vorauszahlung erhoben. Dem Antrag ist ein Verrechnungsscheck beizulegen.
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2014-04-22 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Landratsamt Erding; Fachbereich 13 - Abfallwirtschaft
Frau Alexandra Salzeder

Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2014-07-01 📅
Datum des Endes: 2017-06-30 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 20754 ED AK-2014
Zusätzliche Informationen
Die in Ziffer III.2.1 bis III.2.3 genannten Unterlagen sollen vollständig eingereicht werden. Stellt der Auftraggeber im Rahmen der Prüfung des Angebots fest, dass bestimmte Unterlagen fehlen, so kann er diese unter Setzung einer Nachfrist vom Bewerber anfordern. Reicht der Bewerber die geforderten Unterlagen nicht innerhalb der gesetzten Nachfrist ein, so wird das Angebot nicht berücksichtigt.
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Die Vergabeunterlagen sind vom Interessenten unverzüglich nach Erhalt genau durchzusehen, insbesondere auf möglicherweise fehlende Seiten.
Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Interessenten Fehler, Unstimmigkeiten oder Unklarheiten, so hat er die Vergabestelle unverzüglich und möglichst frühzeitig, schriftlich, per E-Mail oder per Telefax unter genauer Benennung der Unklarheiten darauf hinzuweisen.
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Die Vergabeunterlagen sind im Original vollständig und dokumentenecht auszufüllen.
Änderungen des Bieters an seinen Eintragungen müssen eindeutig und zweifelsfrei sein.
Änderungen an den Vergabeunterlagen sind unzulässig.
Der Auftragnehmer steht dafür ein, dass er vor Abgabe des Angebotes die örtlichen Verhältnisse genau überprüft und sich durch Einsicht in die Vergabeunterlagen über die Durchführung der Leistungen sowie Einhaltung der technischen und rechtlichen Vorschriften Klarheit verschafft hat.
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Mehrkosten, die dem Auftragnehmer dadurch entstehen, dass er die Unterlagen sowie die örtlichen Gegebenheiten ggf. durch Befragung des AG nicht ausreichend berücksichtigt hat, werden bei Auftragserteilung nicht anerkannt.
Weiteres siehe Vergabeunterlagen.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern
Postort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de 📧
Telefon: +49 8921762411 📞
Fax: +49 8921762847 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gemäß § 12 Abs. 8 VOL/A-EG sind rechtzeitig von den Bietern angeforderte zusätzliche Auskünfte vom Auftraggeber bis spätestens 6 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist zu erteilen. Um eine fristgemäße und sachgerechte Bearbeitung der zusätzlichen Auskünfte über die Vergabeunterlagen und das Anschreiben zu gewährleisten, wird gebeten, diese von den Bietern je nach Umfang der Anfrage bis spätestens 9 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist, per Telefax zu übermitteln.
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Es gilt die Fassung des GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) gemäß der Bekanntmachung vom 15.7.2005 (BGBl. I S. 2114, ber. 2009 I S. 3850) zuletzt geändert durch Gesetz vom 7.8.2013 (BGBl. I S. 3154) m.W.v. 15.08.2013, insbesondere:
§ 101a Informations- und Wartepflicht:
Demnach darf ein Vertrag erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information an die nicht berücksichtigten Bieter geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage.
§101b Unwirksamkeit
(1) Ein Vertrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber gegen § 101a verstoßen hat oder einen öffentlichen Auftrag unmittelbar an ein Unternehmen erteilt, ohne andere Unternehmen am Vergabeverfahren zu beteiligen und ohne dass dies aufgrund des Gesetzes gestattet ist und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren nach Absatz 2 festgestellt worden ist.
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(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe
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§ 107 Einleitung, Antrag:
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: OJS 2014/S 021-032990 (2014-01-28)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2014-04-24)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landratsamt Erding; Fachbereich 13 – Abfallwirtschaft

Referenz
Daten
Absendedatum: 2014-04-24 📅
Veröffentlichungsdatum: 2014-04-26 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2014/S 082-143398
Verweist auf Bekanntmachung: 2014/S 21-032990
ABl. S-Ausgabe: 82

Objekt
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Landkreis Erding

Verfahren
Vergabekriterien
Kriterium: 1. wirtschaftlichstes Angebot auf Grundlage des Wertungspreises (100)

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2014-04-14 📅
Name: Lorenz Wittmann GmbH
Postanschrift: Vilsbiburger Str. 70
Postort: Geisenhausen
Postleitzahl: 84144
Land: Deutschland 🇩🇪

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Es gilt die Fassung des GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) gemäß der Bekanntmachung vom 15.7.2005 (BGBl. I S. 2114, ber. 2009 I S. 3850) zuletzt geändert durch Gesetz vom 7.8.2013 (BGBl. I S. 3154) m.W.v. 15.8.2013, insbesondere:
§ 101b Unwirksamkeit
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
Quelle: OJS 2014/S 082-143398 (2014-04-24)