Übernahme, Transport und Verwertung von Abfällen aus dem Stadtgebiet Frankfurt (Oder)
Frankfurter Dienstleistungsholding GmbH
Der Auftraggeber vergibt losweise Aufträge zu Abholung, Transport und Verwertung der folgenden Abfallarten: Restabfall (Siedlungsabfall), Reste aus der Sortierung von Sperrmüll und hausmüllähnlichen Gewerbeabfällen, Bioabfall und Grünabfall.
DeadlineDie Frist für den Eingang der Angebote war 2014-08-29. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2014-07-14.
AnbieterDie folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Wer? Wie?- • Behandlung und Beseitigung ungefährlicher Siedlungs- und anderer Abfälle › Beseitigung von kommunalem Müll
- • Beseitigung und Behandlung von Siedlungsabfällen › Transport von Haushaltsabfällen
Geschichte der Beschaffung
| Datum | Dokument |
|---|---|
| 2014-07-14 | Auftragsbekanntmachung |
| 2014-08-11 | Ergänzende Angaben |
| 2015-01-14 | Bekanntmachung über vergebene Aufträge |
Auftragsbekanntmachung (2014-07-14)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Beseitigung und Behandlung von Siedlungsabfällen
Menge oder Umfang:
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Beseitigung und Behandlung von Siedlungsabfällen 📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für ein oder mehrere Los(e)
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: Frankfurter Dienstleistungsholding GmbH
Postanschrift: Karl-Marx-Str. 195
Postleitzahl: 15230
Postort: Frankfurt (Oder)
Kontakt
Internetadresse: http://www.fdh-ffo.de 🌏
E-Mail: siegmund.kargert@fdh-ffo.de 📧
Telefon: +49 3355533110 📞
Fax: +49 3355533299 📠
Referenz
Daten
Absendedatum: 2014-07-14 📅
Einreichungsfrist: 2014-08-29 📅
Veröffentlichungsdatum: 2014-07-19 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2014/S 137-246137
ABl. S-Ausgabe: 137
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Bezeichnung des Loses: Entsorgung von Restabfall, Resten aus der Sortierung von Sperrmüll und hausmüllähnlichen Gewerbeabfällen
Kurze Beschreibung:
Menge oder Umfang: Übernahme, Transport und Verwertung von ca. 8 650 Mg pro Jahr Restabfall, Resten aus der Sortierung von Sperrmüll und hausmüllähnlichen Gewerbeabfällen.
Losnummer: 2
Bezeichnung des Loses: Entsorgung von Bioabfall und Grünabfall
Kurze Beschreibung:
Beschreibung der Optionen:
Zahl der möglichen Verlängerungen: 2
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Frankfurt (Oder).
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Sonstige besondere Bedingungen:
Verfahren
Zahlungsweise für die Unterlagen:
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2015-01-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2014-08-29 📅
Öffnungsort: Karl-Marx-Str. 195; 15230 Frankfurt (Oder).
Ort des Eröffnungstermins: Karl-Marx-Str. 195; 15230 Frankfurt (Oder).
Vergabekriterien
Kriterium: 1. Angebotspreis (100)
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Other
Kontakt
Kontaktperson: Frankfurter Dienstleistungsholding GmbH
Herrn Siegmund Kargert
Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2015-06-01 📅
Datum des Endes: 2020-05-31 📅
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft und Europaangelegenheiten
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Postort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3318661610 📞
Fax: +49 3318661652 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Quelle: OJS 2014/S 137-246137 (2014-07-14)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Beseitigung und Behandlung von Siedlungsabfällen
Menge oder Umfang:
Gesamtmenge je Abfallart:Restabfall (Siedlungsabfall): ca. 8 200 Mg pro Jahr,Reste aus der Sortierung von Sperrmüll: ca. 300 Mg pro Jahr,Reste aus der Sortierung von hausmüllähnlichen Gewerbeabfällen: ca. 150 Mg pro Jahr,Bioabfall: ca. 2 200 Mg pro Jahr,Grünabfall: ca. 1 400 Mg pro Jahr.
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Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Beseitigung und Behandlung von Siedlungsabfällen 📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für ein oder mehrere Los(e)
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: Frankfurter Dienstleistungsholding GmbH
Postanschrift: Karl-Marx-Str. 195
Postleitzahl: 15230
Postort: Frankfurt (Oder)
Kontakt
Internetadresse: http://www.fdh-ffo.de 🌏
E-Mail: siegmund.kargert@fdh-ffo.de 📧
Telefon: +49 3355533110 📞
Fax: +49 3355533299 📠
Referenz
Daten
Absendedatum: 2014-07-14 📅
Einreichungsfrist: 2014-08-29 📅
Veröffentlichungsdatum: 2014-07-19 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2014/S 137-246137
ABl. S-Ausgabe: 137
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der Auftraggeber vergibt losweise Aufträge zu Abholung, Transport und Verwertung der folgenden Abfallarten: Restabfall (Siedlungsabfall), Reste aus der Sortierung von Sperrmüll und hausmüllähnlichen Gewerbeabfällen, Bioabfall und Grünabfall.
Losnummer: 1
Bezeichnung des Loses: Entsorgung von Restabfall, Resten aus der Sortierung von Sperrmüll und hausmüllähnlichen Gewerbeabfällen
Kurze Beschreibung:
Verwertung von Restabfall, Resten aus der Sortierung von Sperrmüll und hausmüllähnlichen Gewerbeabfällen aus der Stadt Frankfurt (Oder) inklusive Transport der übernommenen Abfälle ab der Umladestelle des Auftraggebers und Gestellung der benötigten Abrollcontainer.
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Losnummer: 2
Bezeichnung des Loses: Entsorgung von Bioabfall und Grünabfall
Kurze Beschreibung:
Verwertung von Bioabfall und Grünabfall aus der Stadt Frankfurt (Oder) inklusive Transport der übernommenen Abfälle ab der Umladestelle des Auftraggebers und Gestellung der benötigten Abrollcontainer.
Menge oder Umfang: Übernahme, Transport und Verwertung von ca. 3 600 Mg pro Jahr Bioabfall und Grünabfall.
Gesamtmenge je Abfallart:
Restabfall (Siedlungsabfall): ca. 8 200 Mg pro Jahr,
Reste aus der Sortierung von Sperrmüll: ca. 300 Mg pro Jahr,
Reste aus der Sortierung von hausmüllähnlichen Gewerbeabfällen: ca. 150 Mg pro Jahr,
Bioabfall: ca. 2 200 Mg pro Jahr,
Grünabfall: ca. 1 400 Mg pro Jahr.
Der Auftraggeber ist berechtigt, zweimal die Laufzeit des Vertrages um jeweils 2 Jahre zu verlängern (einseitige Verlängerungsoption). Die Verlängerungsoption muss vom Auftraggeber jeweils ein Jahr vor Vertragsende, also spätestens:
— bis zum 31.5.2019 für die erste Vertragsverlängerung bis zum 31.5.2022 bzw.
— bis zum 31.5.2021 für die zweite Vertragsverlängerung bis zum 31.5.2024
ausgeübt werden. Die Laufzeit des Vertrages endet spätestens am 31.5.2024.
Die Verlängerungsoption gilt für beide Lose unabhängig voneinander.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Frankfurt (Oder).
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Der Bieter hat mit dem Angebot folgenden Nachweisen vorzulegen:
— Aktueller Nachweis über die Eintragung im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens, in dem der Bieter ansässig ist (Eignungskriterium: Zuverlässigkeit). Arbeits- und Bietergemeinschaften haben diesen Nachweis für alle Mitglieder einzeln einzureichen.
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Begründung: Der Nachweis ist erforderlich zur Prüfung der Zuverlässigkeit.
Der Bieter hat Eigenerklärungen mit dem folgenden Wortlaut auf Anlage A zu den Vergabeunterlagen zwingend mit dem Angebot einzureichen:
Ich/wir erklären hiermit,
— dass keiner der Ausschlussgründe nach § 6 EG Abs. 4 VOL/A vorliegt, d. h., dass weder ich/wir, noch eine Person, deren Verhalten meinem/unserem Unternehmen zugerechnet werden kann, rechtskräftig für eine der Straftaten verurteilt ist, die in § 6 EG Abs. 4 VOL/A aufgeführt sind (Eignungskriterium: Zuverlässigkeit). Die Mitglieder einer Arbeits- und Bietergemeinschaft haben diese Erklärung auf Anlage B zu den Vergabeunterlagen zwingend mit dem Angebot einzureichen.
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— dass mein/unser Unternehmen über eine den Vergabeunterlagen entsprechende Betriebshaftpflichtversicherungsdeckung verfügt oder im Falle eines etwaigen Zuschlags vor Leistungsbeginn abschließt bzw. erweitert (Eignungskriterium: Zuverlässigkeit).
Der Auftraggeber wird die Anlagen A und B zu den Vergabeunterlagen und damit die entsprechenden Eigenerklärungen nicht nachfordern. Werden die Anlagen A und B zu den Vergabeunterlagen nicht ausgefüllt und unterschrieben mit dem Angebot eingereicht, so wird das Angebot zwingend ausgeschlossen.
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Der Bieter hat außerdem mit dem Angebot folgende Angaben auf Anlage F zu den Vergabeunterlagen zu machen:
— Darstellung und Erläuterung der Unternehmensstruktur des Bieters (Muttergesellschaften, Niederlassungen) (Eignungskriterien: Zuverlässigkeit, technische Leistungsfähigkeit). Arbeits- und Bietergemeinschaften haben diese Erklärung für alle Mitglieder einzeln einzureichen.
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Der Auftraggeber behält sich unter Berücksichtigung des Gleichbehandlungsgebots vor, im Falle des Einsatzes von Unterauftragnehmern folgende Nachweise und Erklärungen anzufordern:
— Aktueller Nachweis des Unterauftragnehmers über die Eintragung im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens, in dem das Unternehmen ansässig ist (Eignungskriterium: Zuverlässigkeit).
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— Darstellung und Erläuterung der Unternehmensstruktur Unterlauftragnehmers (Muttergesellschaften, Niederlassungen) (Eignungskriterien: Zuverlässigkeit, technische Leistungsfähigkeit).
Im Falle einer geplanten Verbringung von Abfällen oder Teilmengen der zu verwertenden Abfälle ins EU-Ausland hat der Bieter zwingend mit dem Angebot folgende Nachweise einzureichen:
— Aktueller Nachweis des Notifizierenden (sofern dieser nicht Bieter ist) über die Eintragung im Berufs- oder Handelsregister (Eignungskriterium: Zuverlässigkeit).
— Aktueller Nachweis des Notifizierenden (auch wenn dies der Bieter ist) aus dem Bundeszentralregister dafür, dass die Kenntnis gemäß § 6 EG Absatz 4 für die Personen, welche mit der Notifizierung betraut werden sollen, unrichtig ist und die dort genannten Fälle nicht vorliegen. Wenn eine Bescheinigung nicht ausgestellt wird oder nicht vollständig alle vorgesehenen Fälle erwähnt, kann dies durch eine eidesstattliche Erklärung oder eine förmliche Erklärung vor einer zuständigen Gerichts- oder Verwaltungsbehörde oder einem Notar ersetzt werden (Eignungskriterium: Zuverlässigkeit).
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Der Bieter hat mit dem Angebot folgende Nachweise einzureichen:
— Vorlage von Bilanzen und Gewinn- und Verlustrechnungen des Unternehmens aus den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, falls deren Veröffentlichung nach dem Gesellschaftsrecht des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, vorgeschrieben ist, oder anderer geeigneter Nachweise zur Vermögens-, Finanz- und Ertragslage (Eignungskriterien: wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit). Arbeits- und Bietergemeinschaften haben diesen Nachweis für alle Mitglieder einzeln einzureichen.
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Begründung: Der Nachweis ist erforderlich zur Prüfung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit.
Der Bieter hat ferner Eigenerklärungen mit dem folgenden Wortlaut auf Anlage A zu den Vergabeunterlagen zwingend mit dem Angebot einzureichen:
Ich/wir erklären hiermit,
— dass keiner der Ausschlussgründe nach § 6 EG Abs. 6 VOL/A vorliegt (Eignungskriterium: wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit). Die Mitglieder einer Arbeits- und Bietergemeinschaft haben diese Erklärung auf Anlage B zu den Vergabeunterlagen zwingend mit dem Angebot einzureichen.
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Der Bieter hat außerdem mit dem Angebot folgende Erklärungen auf Anlage F zu den Vergabeunterlagen zu machen:
— Erklärung über den Gesamtumsatz des Bieters sowie den Umsatz bezüglich der besonderen Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist, jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (Eignungskriterien: wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit, Fachkunde). Arbeits- und Bietergemeinschaften haben diese Erklärung für alle Mitglieder einzeln einzureichen.
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Im Falle einer geplanten Verbringung von Abfällen oder Teilmengen der zu verwertenden Abfälle ins EU-Ausland hat der Bieter zwingend mit dem Angebot folgenden Nachweis des Notifizierenden einzureichen:
— Vorlage von Bilanzen und Gewinn- und Verlustrechnungen des Unternehmens aus den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, falls deren Veröffentlichung nach dem Gesellschaftsrecht des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, vorgeschrieben ist, oder anderer geeigneter Nachweise zur Vermögens-, Finanz- und Ertragslage (Eignungskriterien: wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit).
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Der Notifizierende hat ferner Eigenerklärungen mit dem folgenden Wortlaut auf Anlage L zu den Vergabeunterlagen zwingend mit dem Angebot einzureichen:
— dass keiner der Ausschlussgründe nach § 6 EG Abs. 6 VOL/A vorliegt (Eignungskriterium: wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit).
Für die Lose 1 und 2:
Der Bieter hat zwingend mit dem Angebot folgende Erklärungen auf Anlage D zu den Vergabeunterlagen einzureichen:
— Erklärung, ob und wenn ja bzgl. welcher Leistungsbestandteile der Bieter Leistungen an Unterauftragnehmer übertragen will. Diese Unterauftragnehmer sind zu benennen, falls sie zum Angebotszeitpunkt bereits bekannt sind (Eignungskriterien: Fachkunde, technische Leistungsfähigkeit).
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Der Bieter hat außerdem mit dem Angebot folgende Angaben auf Anlage F zu den Vergabeunterlagen zu machen:
— Referenzliste, der bezüglich der ausgeschriebenen Leistungen wesentlichen in den letzten 3 Jahren erbrachten Leistungen mit Angabe des Leistungsumfangs (Menge), der Leistungszeit sowie der öffentlichen oder privaten Auftraggeber (Eignungskriterien: Fachkunde, technische Leistungsfähigkeit). Arbeits- und Bietergemeinschaften haben diese Erklärung für alle Mitglieder einzeln einzureichen.
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Der Bieter hat auf Anlage K folgende Konzepte zur Beschreibung der Leistungskonzeption darzustellen sowie gesondert zu erläutern und mit dem Angebot einzureichen:
— Verwertungskonzept: Ausführliche Beschreibung der technischen und organisatorischen Konzeption zur Abwicklung beginnend bei der Annahme des Abfalls bis zur letztendlichen Entsorgung, unter Nennung der Behandlungsstufen und der Stoffströme (vom Bieter selbst bzw. einer Bietergemeinschaft als solcher beizubringen).
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— Ausfallkonzept: Ausführliche Beschreibung der technischen und organisatorischen Konzeption, wie bei Anlagenstillständen (z. B. bei Revision) die weitere kontinuierliche Abnahme der Abfälle gewährleistet bleibt. Dabei ist für auch anzugeben, ob eine Mitgliedschaft in einem Ausfallverbund für Behandlungsanlagen besteht, welche Mitglieder dem Verbund angehören und welche Abfallannahmekapazitäten vorhanden sind (vom Bieter selbst bzw. einer Bietergemeinschaft als solcher beizubringen).
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Der Bieter hat für die in Anlage K benannten Verwertungsanlagen eine Annahmeverpflichtung mit dem Angebot einzureichen. Diese Annahmeverpflichtung ist von jeder in Anlage K benannten Verwertungsanlagen eigenständig an den Bieter auszustellen und muss mindestens die folgenden Angaben enthalten:
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— Nennung der Verwertungsanlage gemäß Anlage K,
— Angabe der zur Verfügung gestellten Annahmekapazitäten (Abfallmenge in Mg pro Jahr),
— Angabe des Auftrags („Verwertung von Abfällen für die Frankfurter Dienstleistungsholding GmbH“), für den die Annahmekapazitäten bereitgestellt werden,
— Laufzeit der Annahmeverpflichtung vom 1.6.2015 bis zum 31.5.2020 sowie über die Verlängerungsoption bis zum 31.5.2022 bzw. bis zum 31.5.2024.
Der Auftraggeber behält sich unter Berücksichtigung des Gleichbehandlungsgebots vor, im Falle des Einsatzes von Unterauftragnehmern folgende Erklärung anzufordern:
— Referenzliste, der bezüglich der ausgeschriebenen Leistungen wesentlichen in den letzten 3 Jahren erbrachten Leistungen mit Angabe des Leistungsumfangs (Menge), der Leistungszeit sowie der öffentlichen oder privaten Auftraggeber (Eignungskriterien: Fachkunde, technische Leistungsfähigkeit).
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Im Falle einer geplanten Verbringung von Abfällen oder Teilmengen der zu verwertenden Abfälle ins EU-Ausland hat der Bieter zwingend mit dem Angebot auf Anlage L folgende Erklärung einzureichen:
— dass ich/wir als Neuerzeuger im Sinne des Art. 2 Nr. 9 VVA (z. B. wg. Vorbehandlung der Abfälle vor der Verbringung) gelte(n) und die nötige Zulassung gemäß KrWG besitze(n) bzw. dass der von mir/uns benannte Notifizierende als zugelassener Makler oder Händler gemäß § 53 Abs. 1 KrWG von der zuständigen Behörde bestätigt wurde bzw. von der Anzeige gemäß § 53 Abs. 1 KrWG befreit ist.
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Im Falle der Benennung eines Notifizierenden gemäß Artikel 2 Nr. 9 oder 12 VVA auf Anlage L:
— Bestätigung der zuständigen Behörde über den Eingang der Anzeige des Notifizierenden als gewerbsmäßiger Händler oder Makler gemäß § 53 Abs. 1 KrWG oder ein gleichwertiger Nachweis, welcher den Notifizierenden zur Notifizierung berechtigt.
Im Falle einer geplanten Verbringung von Abfällen oder Teilmengen der zu verwertenden Abfälle ins EU-Ausland hat der Bieter folgenden Nachweis bis zum 12.12.2014 einzureichen.
— Nachweis über die Zustimmung der zuständigen Behörden am Versandort und Bestimmungsort sowie ggf. der Durchfuhrländer gemäß Art. 9 Abs. 1 VVA.
Falls im Falle einer geplanten Verbringung von Abfällen oder Teilmengen der zu verwertenden Abfälle ins EU-Ausland der Bieter nicht bis zum 12.12.2014 einen Nachweis über die Zustimmung der zuständigen Behörde am Versandort und Bestimmungsort sowie ggf. der Durchfuhrländer gemäß Art. 9 Abs. 1 VVA vorlegt, erfolgt der Ausschluss des Angebotes von der Wertung.
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Für Los 1 (Transport und Verwertung von Restabfall (Siedlungsabfall), Resten aus der Sortierung von Sperrmüll sowie hausmüllähnlichem Gewerbeabfall):
Der Bieter hat folgende Unterlagen mit seinem Angebot einzureichen:
— Nachweis, dass der Bieter über ein Zertifikat zum Entsorgungsfachbetrieb gemäß § 56 KrWG oder über einen gleichwertigen Nachweis des Landes, in dem der Bieter ansässig ist, verfügt, das den für die Auftragsausführung notwendigen Umfang hat oder das auf den für die Auftragsausführung notwendigen Umfang im Zuschlagsfall bis 2 Wochen vor Auftragsbeginn erweitert wird. Falls der notwendige Umfang zum Angebotszeitpunkt noch nicht besteht, ist dies dem Auftraggeber im Angebot anzuzeigen und dem Auftraggeber spätestens 2 Wochen vor Auftragsbeginn ohne Aufforderung das Zertifikat mit dem notwendigen Umfang zuzusenden. Im Falle eines gleichwertigen Nachweises ist dieser dem Auftraggeber mit dem Angebot vorzulegen (Eignungskriterien: Fachkunde, technische Leistungsfähigkeit).
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— Nachweis über die gültige Genehmigung der zum Einsatz kommenden Verwertungs- und Behandlungsanlagen.
Für Los 2 (Transport und Verwertung von Bio- und Grünabfall):
Im Falle einer energetischen Verwertung der Abfälle oder einer Teilmenge der zu verwertenden Abfälle hat der Bieter folgende Unterlagen mit seinem Angebot einzureichen:
— Nachweis über die gültige Genehmigung der zum Einsatz kommenden Verwertungs- und Behandlungsanlagen.
Im Falle einer stofflichen Verwertung der Abfälle oder einer Teilmenge der zu verwertenden Abfälle hat der Bieter folgende Unterlagen mit seinem Angebot einzureichen:
— Nachweis über eine bestehende Gütezertifizierung der Endprodukte oder über einen gleichwertigen Nachweis des Landes, in dem der Bieter ansässig ist, sofern eine stoffliche Verwertung der Bio- und/oder Grünabfälle geplant ist. Im Falle eines gleichwertigen Nachweises ist dieser dem Auftraggeber mit dem Angebot vorzulegen (Eignungskriterien: Fachkunde, technische Leistungsfähigkeit).
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Geforderte Kautionen und Garantien:
Für die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen wird eine Sicherheit in Höhe von 5 % der Netto-Auftragssumme, bezogen auf die Vertragslaufzeit, gefordert, die spätestens eine Woche vor Leistungsbeginn vorzulegen ist.
Für die Bemessung der Sicherheitsleistung sind die in den Preisblättern genannten Mengen- und Preisangaben maßgeblich. Aufwendungen (Kosten) werden hierfür addiert und anschließend mit dem Mengengerüst(en) und der Laufzeit in Jahren (Grundvertragslaufzeit ohne Verlängerungsoption) multipliziert. Im Fall der Sicherheitsleistung durch Bürgschaft hat der Bieter nach Aufforderung durch den Auftraggeber durch ein in der Europäischen Union zugelassenes und anerkanntes Kreditinstitut nachzuweisen, dass ihm im Fall einer Auftragserteilung von dem Kreditinstitut eine selbstschuldnerische Bürgschaft in der geforderten Höhe gestellt wird. Das Formblatt EFB-Sich 1 ist als Anlage 2 den Vergabeunterlagen beigefügt.
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Die Vertragserfüllungssicherheit wird vom Auftraggeber vollständig freigegeben nach Ende der Vertragslaufzeit und wenn alle vertraglichen Verpflichtungen erfüllt sind. Weitere Regelungen befinden sich in dem Vertrag (siehe Anlage 1 der Vergabeunterlagen).
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Die Zahlungsbedingungen sind im Vertrag geregelt. Eventuelle Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers sind gegenstandslos.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Bietergemeinschaften haben gemäß (§1 6 EG Abs. 6 VOL/A) in den Angeboten jeweils zu benennen:
— die Mitglieder sowie
— eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages.
Zu diesem Zweck liegt den Vergabeunterlagen die Anlage B bei. Auf dieser Anlage B zu den Vergabeunterlagen hat die Bietergemeinschaft außerdem zu erklären, dass:
— der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber – auch bei der Angebotsabgabe – rechtsverbindlich vertritt,
— alle Mitglieder der Bietergemeinschaft von der Angebotsabgabe an und auch im Falle der Beauftragung als Gesamtschuldner haften.
Die Mitglieder der Bietergemeinschaft haben außerdem auf Anlage B zu erklären, dass:
— keiner der Ausschlussgründe nach § 6 EG Abs. 6 VOL/A vorliegt,
— keiner der Ausschlussgründe nach § 6 EG Abs. 4 VOL/A vorliegt, d. h., dass weder ich/wir, noch eine Person, deren Verhalten meinem/unserem Unternehmen zugerechnet werden kann, rechtskräftig für eine der Straftaten verurteilt ist, die in § 6 EG Abs. 4 VOL/A aufgeführt sind.
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Die in Anlage B zu den Vergabeunterlagen beigefügte Arbeits- und Bietergemeinschaftserklärung ist in jedem Fall den Angebotsunterlagen beizufügen.
Auch wenn keine Arbeits- und Bietergemeinschaft geplant ist, ist die Anlage B zu den Vergabeunterlagen auszufüllen und dem Angebot beizulegen. Der Auftraggeber wird die Arbeits- und Bietergemeinschaftserklärung nicht nachfordern. Sofern die Anlage B zu den Vergabeunterlagen nicht mit dem Angebot vorgelegt wird, führt dies zum Ausschluss des Angebotes.
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Die Bietergemeinschaft hat auf dem als Anlage C den Vergabeunterlagen beigefügten Formblatt weiterhin Angaben über den Grund des Zusammenschlusses einzureichen und darzulegen, inwieweit der Zusammenschluss keine Wettbewerbsbeeinträchtigung mit sich bringt.
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Auch wenn keine Arbeits- und Bietergemeinschaft geplant ist, ist die Anlage C zu den Vergabeunterlagen auszufüllen und dem Angebot beizulegen. Der Auftraggeber wird die Angaben von Arbeits- und Bietergemeinschaften ggf. nachfordern.
Der Auftraggeber kann Unternehmen im Rahmen der Angebotsprüfung und -wertung unter Fristsetzung auffordern, die in Anlage C zu den Vergabeunterlagen geforderten Angaben zu erläutern. Die Frist hierfür wird 7 Kalendertage betragen. Sofern dem Auftraggeber die geforderten Erläuterungen nicht bis zum Ablauf dieser Frist vorliegen, wird das Angebot zwingend vom Vergabeverfahren ausgeschlossen.
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Der Aufwand für die Erstellung des Angebots wird nicht erstattet.
Enthalten die Ausschreibungsunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, die die Entgeltermittlung und den Leistungsumfang beeinflussen können, so hat der Bieter den Auftraggeber unverzüglich zu informieren. Eventuelle Fragen zum Angebot sind spätestens 10 Kalendertage vor dem Ablauf der Angebotsfrist schriftlich oder per Fax zu stellen. Eventuell notwendige, ergänzende Informationen zum Ausschreibungsverfahren und somit zur Kalkulation der Angebote werden allen Bietern bekannt gegeben und erfolgen bis spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
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In Ziffer 3 der Vergabeunterlagen sowie in Abschnitt III der Bekanntmachung werden verschiedene Unterlagen und Angaben aufgeführt, die erforderlich sind, um am Vergabeverfahren teilzunehmen.
Bei Nachweisen sind Kopien ausreichend. Das Ausstellungsdatum der jeweiligen Nachweise darf nicht mehr als 6 Monate vor dem Schlusstermin für den Eingang der Angebote liegen, es sei denn, das Dokument ist unbefristet gültig oder weist eine Gültigkeit aus, die über den Tag der Einreichung des Angebotes hinausreicht. Der Auftraggeber akzeptiert in Bezug auf die geforderten Nachweise grundsätzlich die Vorlage einfacher Kopien, und zwar auch dann, wenn die ausstellende Behörde selbst formale Bedingungen für die Gültigkeit ihrer Erklärung aufstellt.
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Das Angebot sowie die Korrespondenz sind in allen Bestandteilen in deutscher Sprache abzufassen. Fremdsprachliche schriftliche Äußerungen Dritter (z. B. Bescheinigungen, sonstige Unterlagen von Behörden und Privaten) sind mit deutscher Übersetzung einzureichen. Die Übersetzung von zu erbringenden Nachweisen muss von einem in Deutschland beeidigten Übersetzer beglaubigt sein. Eine Liste der in Deutschland beeidigten Übersetzer ist z. B. im Internet unter der URL http://www.justiz-dolmetscher.de/ abrufbar.
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Werden diejenigen Erklärungen und Nachweise, bei denen nicht ausdrücklich die zwingende Einreichung zum Angebotszeitpunkt gefordert ist, nicht, nicht vollständig oder nicht in eindeutig wertbarer Form bis zum Angebotszeitpunkt eingereicht, behält sich der Auftraggeber vor, diese gemäß § 19 EG Abs. 2 VOL/A nachzufordern, bzw. vervollständigen oder erläutern zu lassen. Die Frist hierfür wird 7 Kalendertage betragen. Sofern dem Auftraggeber die nachgeforderten Unterlagen und Angaben nicht bis zum Ablauf dieser Frist vorliegen, wird das Angebot zwingend vom Vergabeverfahren ausgeschlossen.
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Der Auftraggeber behält sich vor, für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, zur Bestätigung der Eigenerklärungen entsprechende Nachweise anzufordern.
Zwingende Einreichung der Urkalkulation:
Der Bieter hat die Preisermittlung (Urkalkulation) in einem gesonderten mit „Urkalkulation“ beschrifteten, verschlossenen und mit dem Bieternamen gekennzeichneten Umschlag dem Angebot beizufügen.
Der Auftraggeber wird die Urkalkulation nicht nachfordern.
Sofern die Urkalkulation nicht mit dem Angebot vorgelegt wird, führt dies zum Ausschluss des Angebotes.
In der Kalkulation sind die Kosten getrennt nach den einzelnen Preispositionen Bereitstellung der Behälter, Transport und Verwertung darzustellen. In den Kosten sind sämtliche Fixkosten (Personalkosten, Abschreibungen, Wartungs- und Instandhaltungskosten sowie Verwaltungskosten) sowie sämtliche variablen Kosten (Diesel für Transportfahrzeuge, Betriebsstoffe für die Verwertungsanlage etc.) darzustellen. Ferner sind die Ansätze für Wagnis und Gewinn sowie die geplante Abfallmenge aufzuführen, welche innerhalb des Planungszeitraums an der Verwertungsanlage bzw. der -anlagen vorbehandelt bzw. verwertet werden sollen.
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Die Urkalkulation wird geöffnet, wenn der Bieter im Rahmen der Wertung bzw. einer etwa erforderlichen Angebotsaufklärung keine nachvollziehbare Begründung für die wirtschaftliche Auskömmlichkeit seines Angebotes abgibt sowie bei erforderlichen Nachverhandlungen im Laufe der Vertragsabwicklung.
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Der Auftraggeber teilt in diesen Fällen dem Bieter bzw. Auftragnehmer den Termin zur Öffnung der Urkalkulation zehn Kalendertage vor dem Öffnungstermin mit. Dem Bieter bzw. Auftragnehmer wird überlassen, zum Öffnungstermin zu erscheinen. Erscheint der Bieter bzw. Auftragnehmer zum vereinbarten Öffnungstermin nicht, so wird die Urkalkulation im Nichtbeisein des Bieters bzw. Auftragnehmers durch den Auftraggeber geöffnet. Die Urkalkulation wird danach wieder verschlossen. Die Urkalkulation wird nach Beendigung des Vertrages zurückgegeben.
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Regelungen bezüglich der Weitervergabe an Unterauftragnehmer:
Die als Anlage D zu den Vergabeunterlagen beigefügte Erklärung über den Einsatz von Unterauftragnehmern ist in jedem Fall den Angebotsunterlagen beizufügen.
Auch wenn der Einsatz von Unterauftragnehmern nicht geplant ist, ist die Anlage D zu den Vergabeunterlagen auszufüllen und dem Angebot beizulegen. Der Auftraggeber wird die Erklärung über den Einsatz von Unterauftragnehmern nicht nachfordern. Sofern die Anlage D zu den Vergabeunterlagen nicht mit dem Angebot vorgelegt wird, führt dies zum Ausschluss des Angebotes.
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Der Bieter hat Art und Umfang der Leistungen anzugeben, die er an Unterauftragnehmer übertragen will. Die Unterauftragnehmer sind zu benennen, falls diese zum Angebotszeitpunkt bereits bekannt sind.
Der Auftraggeber weist explizit darauf hin, dass der Auftragnehmer mit der Verwertung einschließlich der Logistikleistungen (Containergestellung, Abholung, und Transport) unter Berücksichtigung der Vorgaben des Abfallrechts beauftragt wird und zur Leistungserbringung verpflichtet ist.
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Der Auftraggeber kann Unternehmen im Rahmen der Angebotsprüfung und -wertung unter Fristsetzung auffordern, die in Anlage D zu den Vergabeunterlagen geforderten Angaben bezüglich Nachunternehmern, die zum Angebotszeitpunkt noch nicht bekannt waren, nachzureichen bzw. zu erläutern.
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Die Frist hierfür wird 7 Kalendertage betragen. Sofern dem Auftraggeber die nachgeforderten Unterlagen und Angaben nicht bis zum Ablauf dieser Frist vorliegen, wird das Angebot zwingend vom Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Die Weitervergabe an nachträglich (= nach Zuschlag) benannte Unterauftragnehmer bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Auftraggebers.
Bei einem geplanten Einsatz von Unterauftragnehmern muss dem Auftraggeber nachgewiesen werden, dass alle erforderlichen Mittel zur Erfüllung des Auftrags zur Verfügung gestellt werden. Dafür ist das Formular (Anlage E zu den Vergabeunterlagen) für jeden Unterauftragnehmer mit dem Angebot einzureichen.
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Der Auftraggeber kann Unternehmen im Rahmen der Angebotsprüfung und -wertung unter Fristsetzung auffordern, die Anlage E zu den Vergabeunterlagen sowie die in Anlage E zu den Vergabeunterlagen geforderten Angaben nachzureichen und zu erläutern. Die Frist hierfür wird 7 Kalendertage betragen. Sofern dem Auftraggeber die nachgeforderten Unterlagen und Angaben nicht bis zum Ablauf dieser Frist vorliegen, wird das Angebot zwingend vom Vergabeverfahren ausgeschlossen.
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Vereinbarung zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz:
Der Bieter hat seinem Angebot eine Erklärung zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz beizufügen. Die Anlage H ist zwingend dem Angebot vollständig und unterschrieben beizufügen.
Der Auftraggeber wird die Anlage H nicht nachfordern.
Sofern die Anlage H nicht mit dem Angebot vorgelegt wird, führt dies zum Ausschluss des Angebotes.
Bei der Weitervergabe von Leistungen oder Teilleistungen an Unterauftragnehmer oder der Beauftragung eines Verleihers von Arbeitskräften hat der Bieter ebenso von diesen eine Erklärung zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz einzureichen. Hierfür ist die Anlage I mit dem Angebot einzureichen. Dem Unterauftragnehmer oder Verleiher von Arbeitskräften ist dieselbe Verpflichtung aufzuerlegen, d. h., sofern dieser einen weiteren Unterauftragnehmer einsetzen wird oder die Beauftragung eines Verleihers von Arbeitskräften geplant ist, ist die Anlage I auch von diesen einzureichen.
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Der Auftraggeber kann Unternehmen im Rahmen der Angebotsprüfung und -wertung unter Fristsetzung auffordern, die Anlage I zu den Vergabeunterlagen nachzureichen und zu erläutern. Die Frist hierfür wird 7 Kalendertage betragen. Sofern dem Auftraggeber die nachgeforderten Unterlagen und Angaben nicht bis zum Ablauf dieser Frist vorliegen, wird das Angebot zwingend vom Vergabeverfahren ausgeschlossen.
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Bei vermischten Leistungen ist das Mindestarbeitsentgelt des § 3 Absatz 3 des Brandenburgischen Vergabegesetzes (BbgVergG) anteilig für die Arbeitszeit zu zahlen, die auf die Erfüllung der dem Brandenburgischen Vergabegesetz unterliegenden Aufträge entfällt. Vermischte Leistungen im hier verwendeten Sinne sind solche, die branchenüblich so erbracht werden, dass die Auftragserfüllung für mehrere Auftraggeber bzw. Kunden nicht voneinander getrennt erfolgt. Sollte eine Vermischung von Leistungen an verschiedene Auftraggeber bestehen, so hat der Bieter ergänzende Angaben in der Anlage J seinem Angebot beizufügen.
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Anforderungen an Angebote zur grenzüberschreitenden Verbringung von Abfällen:
Sofern Abfälle des Auftraggebers zur Verwertung ins Ausland verbracht werden sollen, ist eine vorherige schriftliche Notifizierung und Zustimmung der zuständigen Behörden notwendig.
Die Verbringung von Abfällen zur Beseitigung ist grundsätzlich nicht zugelassen.
Die einschlägigen gesetzlichen Regelungen sind zu beachten. Diese sind insbesondere:
— die Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 des europäischen Parlaments und des Rates vom 14.6.2006 über die Verbringung von Abfällen und die entsprechenden Änderungsverordnungen und Berichtigungen (VVA)
— das Gesetz zur Ausführung der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14.6.2006 über die Verbringung von Abfällen (AbfVerbrG).
Der Bieter hat mit seinem Angebot auf Anlage L (Erklärung zur grenzüberschreitenden Verbringung von Abfällen) verbindlich eine juristische Person mit Sitz im Bundesland Brandenburg zu benennen, welche als Notifizierender auftreten wird. Gemäß Artikel 2 VVA kommen hierfür folgende Personen in Betracht:
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— der zugelassene Neuerzeuger, der vor der Verbringung Verfahren zur (Vor )Behandlung der Abfälle durchführt,
— ein eingetragener Händler, der vom Auftraggeber oder dem Neuerzeuger schriftlich ermächtigt wurde, in dessen Namen als Notifizierender aufzutreten,
— ein eingetragener Makler, der vom Auftraggeber oder dem Neuerzeuger schriftlich ermächtigt wurde, in dessen Namen als Notifizierender aufzutreten.
Die Eintragung des Maklers oder Händlers richtet sich nach § 53 Abs. 1 KrWG. Sofern keine Vorbehandlung der Abfälle innerhalb Deutschlands durchgeführt wird, wird der Makler oder Händler vom Auftraggeber gemäß Art. 2 Nr. 15 lit. a) Zif. iv) bzw. Zif. v) VVA schriftlich ermächtigt, als Notifizierender im Namen des Auftraggebers aufzutreten. Der Notifizierende hat sämtliche Verpflichtungen bzgl. der grenzüberschreitenden Verbringung von Abfällen zu erfüllen und hierbei die gesetzlichen Vorgaben einzuhalten. Der Notifizierende hat mit dem außerhalb Deutschlands sitzenden Empfänger einen Vertrag gemäß Artikel 5 der Verordnung (EG) 1013/2006 zu schließen. Eine ggf. von der zuständigen Behörde geforderte Sicherheit oder der Abschluss einer entsprechenden Versicherung ist von dem Bieter beizubringen. Die Kosten der Notifizierung hat der Bieter zu tragen (Verfahrensgebühren, Honorar/Aufwandsentschädigung des Notifizierenden etc.). Ebenso sind die Kosten der von der zuständigen Behörde geforderten Sicherheit oder Versicherung vom Bieter zu tragen. Erforderliche Unterlagen und Erklärungen des Auftraggebers für die Notifizierung werden dem Notifizierenden unentgeltlich und auf Anforderung zur Verfügung gestellt.
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Darüber hinaus hat der Bieter in Anlage L zu erklären, dass er in der Lage ist, die vorherige schriftliche Notifizierung innerhalb einer Frist von 21 Kalendertagen nach Aufforderung durch den Auftraggeber bei der zuständigen Behörde einzureichen. Eine Überschreitung dieser Frist bis zur Einreichung der Notifizierung führt zwingend zum Ausschluss des Angebots.
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Im Falle der grenzüberschreitenden Verbringung von Abfällen ist die Anlage L (Erklärung zur grenzüberschreitenden Verbringung von Abfällen) dem Angebot zwingend beizulegen. Der Auftraggeber wird die Anlage L nicht nachfordern. Sofern die Anlage L nicht beigelegt ist, jedoch aus anderen Erklärungen des Bieters (z. B. Verwertungskonzept) hervorgeht, dass dennoch eine grenzüberschreitende Verbringung geplant ist, führt dies zwingend zum Ausschluss des Angebots.
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Bei einer geplanten Benennung einer juristischen Person (sofern sie nicht der Bieter ist) als Notifizierenden im Unterauftrag, muss dem Auftraggeber nachgewiesen werden, dass dem Auftragnehmer die erforderlichen Mittel bei der Erfüllung des Auftrags zur Verfügung stehen, indem das in Anlage E zu den Vergabeunterlagen beigefügte Formblatt Verpflichtungserklärung ausgefüllt vorgelegt wird.
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Die Anlage E zu den Vergabeunterlagen ist auszufüllen und dem Angebot beizulegen. Der Auftraggeber wird die Verpflichtungserklärung des Notifizierenden nicht nachfordern. Sofern die Anlage E zu den Vergabeunterlagen für den Notifizierenden nicht mit dem Angebot vorgelegt wird, führt dies zum Ausschluss des Angebotes.
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Darüber hinaus gelten die besonderen Anforderungen im Falle der grenzüberschreitenden Verbringung der zu verwertenden Abfälle gemäß Ziffer 6.1.7.
Angebote von Bietern, deren Entsorgungsanlagen bis zum Einreichungstermin der Angebote nicht die notwendigen Voraussetzungen entsprechend der Vergabeunterlagen erfüllen:
Die Entsorgung der Abfälle in einer (noch) nicht den Anforderungen der Vergabeunterlagen genügenden Anlage ist nicht zulässig.
Eine geplante Änderung der Verwertungsanlage bedarf der Zustimmung durch den Auftraggeber.
Angaben für die Prüfung der fachlichen Richtigkeit und Auskömmlichkeit:
Der Bieter hat in Anlage F zu den Vergabeunterlagen neben Erklärungen, die der Eignungsprüfung dienen, auch Angaben zu machen die der Prüfung der fachlichen Richtigkeit und Auskömmlichkeit dienen. Der Auftraggeber fordert die Bieter auf, diejenigen Sachverhalte anzugeben, die bereits zum Angebotszeitpunkt bekannt sind. Darüber hinaus werden auch die Angaben zum Verwertungs- und Ausfallkonzept (Anlage K, sowie erläuternde Erklärungen des Bieters hierzu) zur Prüfung der fachlichen Richtigkeit und Auskömmlichkeit herangezogen.
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Der Auftraggeber behält sich ferner vor, unter Berücksichtigung des Gleichbehandlungsgebots entsprechende Angaben bzgl. der fachlichen Richtigkeit und Auskömmlichkeit auch von den geplanten Unterauftragnehmern im Rahmen der Angebotsprüfung nachzufordern, sofern diese Angaben noch nicht mit dem Angebot eingereicht wurden.
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Die Frist hierfür wird 7 Kalendertage betragen. Sofern dem Auftraggeber die geforderten Angaben nicht bis zum Ablauf dieser Frist vorliegen, wird das Angebot zwingend vom Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Verfahren
Zahlungsweise für die Unterlagen:
Die Vergabeunterlagen sind bei TIM CONSULT GmbH, L 15, 12-13, 68161 Mannheim gegen Zahlung von 21,01 EUR (netto) zuzüglich 19 % Mehrwertsteuer = 25 EUR (brutto) per Verrechnungsscheck zu erhalten. Eine gesonderte Rechnung wird nicht ausgestellt. Die Versendung der Unterlagen erfolgt nach Eingang des Verrechnungsschecks.
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Datum der Angebotseröffnung: 2014-08-29 📅
Öffnungsort: Karl-Marx-Str. 195; 15230 Frankfurt (Oder).
Ort des Eröffnungstermins: Karl-Marx-Str. 195; 15230 Frankfurt (Oder).
Vergabekriterien
Kriterium: 1. Angebotspreis (100)
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Other
Kontakt
Kontaktperson: Frankfurter Dienstleistungsholding GmbH
Herrn Siegmund Kargert
Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2015-06-01 📅
Datum des Endes: 2020-05-31 📅
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft und Europaangelegenheiten
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Postort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3318661610 📞
Fax: +49 3318661652 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Es gelten die Fristen nach § 107 Abs. 3 GWB. Auf § 107 Abs. 3 GWB wird ausdrücklich verwiesen. Um eine Korrektur einer Entscheidung im Vergabeverfahren zu erreichen, kann ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer gestellt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag noch nicht erteilt ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag informiert hat und 15 Kalendertage bzw. nach Versendung der Information per Fax oder auf elektronischen Weg 10 Kalendertage vergangen sind. Der Antrag ist unzulässig, soweit der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Der Antrag ist ferner unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 107 Abs. 3 GWB, insbesondere § 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
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Ergänzende Angaben (2014-08-11)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
Referenz
Daten
Absendedatum: 2014-08-11 📅
Einreichungsfrist: 2014-09-10 📅
Veröffentlichungsdatum: 2014-08-14 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2014/S 155-278624
Verweist auf Bekanntmachung: 2014/S 137-246137
ABl. S-Ausgabe: 155
Quelle: OJS 2014/S 155-278624 (2014-08-11)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
Referenz
Daten
Absendedatum: 2014-08-11 📅
Einreichungsfrist: 2014-09-10 📅
Veröffentlichungsdatum: 2014-08-14 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2014/S 155-278624
Verweist auf Bekanntmachung: 2014/S 137-246137
ABl. S-Ausgabe: 155
Quelle: OJS 2014/S 155-278624 (2014-08-11)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2015-01-14)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-01-14 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-01-17 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 012-017794
ABl. S-Ausgabe: 12
Auftragsvergabe
1️⃣
Datum des Vertragsabschlusses: 2015-01-12 📅
Name: Becker + Armbrust GmbH
Postanschrift: Tobias-Magirus-Str. 100
Postort: Frankfurt (Oder)
Postleitzahl: 15236
Land: Deutschland 🇩🇪
2️⃣
Name: Veolia Umweltservice Ost GmbH & Co. KG
Postanschrift: Rosenstr. 99
Postort: Dresden
Postleitzahl: 01159
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 6
2
Referenz
Kennungen
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2014/S 155-278624
Quelle: OJS 2015/S 012-017794 (2015-01-14)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-01-14 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-01-17 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 012-017794
ABl. S-Ausgabe: 12
Auftragsvergabe
1️⃣
Datum des Vertragsabschlusses: 2015-01-12 📅
Name: Becker + Armbrust GmbH
Postanschrift: Tobias-Magirus-Str. 100
Postort: Frankfurt (Oder)
Postleitzahl: 15236
Land: Deutschland 🇩🇪
2️⃣
Name: Veolia Umweltservice Ost GmbH & Co. KG
Postanschrift: Rosenstr. 99
Postort: Dresden
Postleitzahl: 01159
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 6
2
Referenz
Kennungen
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2014/S 155-278624
Quelle: OJS 2015/S 012-017794 (2015-01-14)
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