Übernahme, Transport und Verwertung von Grüngut sowie Baum- und Strauchschnitt im Landkreis Neuburg-Schrobenhausen

Landkreisbetriebe Neuburg-Schrobenhausen

Übernahme, Transport und Verwertung von Grüngut sowie Baum- und Strauchschnitt im Landkreis Neuburg-Schrobenhausen.
Los 1 Übernahme, Transport und Verwertung von Baum- und Strauchschnitt im Landkreis Neuburg-Schrobenhausen.
Folgendes Leistungsbild ist hierbei erforderlich:
— Erfassung und Übernahme von Baum- und Strauchschnitt an den Sammelstellen des Auftraggebers im Landkreis sowie Transport und Verwiegung/Massenfeststellung.
— Vorbereitung zur Vermarktung/Verwertung von Baum- und Strauchschnitt.
— Vermarktung/Verwertung von Baum- und Strauchschnitt.
Los 2 Übernahme, Transport und Verwertung von Grüngut im Landkreis Neuburg-Schrobenhausen.
Folgendes Leistungsbild ist hierbei erforderlich:
— Erfassung und Übernahme von Grüngut von den Sammelstellen des Auftraggebers im Landkreis sowie Transport und Verwiegung/Massenfeststellung.
— Vorbereitung zur Vermarktung/Verwertung von Grüngut.
— Vermarktung/Verwertung von Grüngut.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2014-11-03. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2014-09-18.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2014-09-18 Auftragsbekanntmachung
2014-11-27 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2014-09-18)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
Menge oder Umfang:
Los 1:Der Landkreis Neuburg-Schrobenhausen ist entsorgungspflichtige Körperschaft im Sinne des § 15 Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz i. V. m. Art. 3 Bayer. Abfallwirtschaftsgesetz. Zur Erfüllung der abfallwirtschaftlichen Ziele betreiben die Landkreisbetriebe Neuburg-Schrobenhausen als Eigenbetrieb des Landkreises Neuburg-Schrobenhausen ein flächendeckendes System zur Erfassung und Verwertung von pflanzlichen Abfällen.Das Erfassungssystem mit der separaten Erfassung von Baum- und Strauchschnitt besteht derzeit aus einem Bringsystem für den Bürger für Baum- und Strauchschnitt an 26 Wertstoffhöfen (bzw. gemeindlichen Sammelstellen) und 2 Kompostanlagen. Durch die Neuorganisation der Wertstoffhöfe werden bis Vertragsbeginn 7 der derzeit 26 Wertstoffhöfe, an denen derzeit Baum- und Strauchschnitt erfasst wird, geschlossen werden, so dass diese Annahmestellen wegfallen. Der Wertstoffhof Rohrenfels wird ausgebaut, so dass dieser als Annahmestelle für Baum- und Strauchschnitt hinzukommt. Die in Gachenbach anfallenden Mengen werden derzeit in gemeindlicher Verantwortung vermarktet und sind ab Vertragsbeginn vom AN zu vermarkten/verwerten (siehe Anhang B-2 und B-3).Im ersten Vertragsjahr (12 Monate ab 1.4.2015) wird mit einem Aufkommen von Baum- und Strauchschnitt in Höhe von ca. 1 300 Mg gerechnet.Die angegebenen Mengen können sich in den Folgejahren ändern. Es wird darauf hingewiesen, dass die angegebenen Mengen unverbindlich sind und hieraus keine Umsatzgarantie abgeleitet werden kann. Änderungen der Mengen an Baum- und Strauchschnitt (bezogen auf die im ersten Vertragsjahr erwarteten Mengen an Baum- und Strauchschnitt) von weniger als ± 20 % (1 040-1 560 Mg) führen nicht zu einer Veränderung oder Anpassung der Angebotspreise für die Übernahme und den Transport, die Vorbereitung der Vermarktung/Verwertung sowie der Vermarktung / Verwertung der Mengen an Baum- und Strauchschnitt.Folgendes Leistungsbild ist hierbei erforderlich:— Erfassung und Übernahme von Baum- und Strauchschnitt an den Sammelstellen des Auftraggebers im Landkreis sowie Transport und Verwiegung/Massenfeststellung.— Vorbereitung zur Vermarktung/Verwertung von Baum- und Strauchschnitt.— Vermarktung/Verwertung von Baum- und Strauchschnitt.Weiteres siehe Vergabeunterlagen.Die Ausschreibung erfolgt gemäß den Bestimmungen der Vertragsordnung für Leistungen – ausgenommen Bauleistungen – VOL 2009: Teil A und B.Los 2:Der Landkreis Neuburg-Schrobenhausen ist entsorgungspflichtige Körperschaft im Sinne des § 15 Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz i. V. m. Art. 3 Bayer. Abfallwirtschaftsgesetz. Zur Erfüllung der abfallwirtschaftlichen Ziele betreiben die Landkreisbetriebe Neuburg-Schrobenhausen als Eigenbetrieb des Landkreises Neuburg-Schrobenhausen ein flächendeckendes System zur Erfassung und Verwertung von pflanzlichen Abfällen.Das Erfassungssystem mit der separaten Erfassung von Grüngut (organische Gartenabfälle ohne Baum- und Strauchschnitt) besteht derzeit aus einem Bringsystem für den Bürger für Grüngut an 27 Wertstoffhöfen (bzw. gemeindlichen Sammelstellen) und 2 Kompostanlagen. Durch die Neuorganisation der Wertstoffhöfe werden bis Vertragsbeginn 7 der derzeit 27 Wertstoffhöfe an denen derzeit Grüngut erfasst wird, geschlossen werden, so dass diese Annahmestellen wegfallen. Drei dieser verbleibenden Annahmestellen für Grüngut (Aresing, Gachenbach und Rennertshofen) werden derzeit über die Gemeinden eigenverantwortliche verwertet und sind jedoch ab Vertragsbeginn vom AN zu vermarkten/verwerten (siehe Anhang B-2 und B-3).Im ersten Vertragsjahr (12 Monate ab 1.4.2015) wird mit einem Grüngutaufkommen in Höhe von ca. 5 000 Mg gerechnet.Die angegebenen Mengen können sich in den Folgejahren ändern. Es wird darauf hingewiesen, dass die angegebenen Mengen unverbindlich sind und hieraus keine Umsatzgarantie abgeleitet werden kann. Änderungen der Grüngutmengen (bezogen auf die im ersten Vertragsjahr erwarteten Grüngutmengen) von weniger als ± 20 % (4 000-6 000 Mg) führen nicht zu einer Veränderung oder Anpassung der Angebotspreise für die Übernahme und den Transport sowie die Verwertung/die Vermarktung der Grüngutmengen.Folgendes Leistungsbild ist hierbei erforderlich:— Erfassung und Übernahme von Grüngut von den Sammelstellen des Auftraggebers im Landkreis sowie Transport und Verwiegung/Massenfeststellung.— Vorbereitung zur Vermarktung/Verwertung von Grüngut.— Vermarktung/Verwertung von Grüngut.Weiteres siehe Vergabeunterlagen.Die Ausschreibung erfolgt gemäß den Bestimmungen der Vertragsordnung für Leistungen – ausgenommen Bauleistungen – VOL 2009: Teil A und B.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für ein oder mehrere Los(e)
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landkreisbetriebe Neuburg-Schrobenhausen
Postanschrift: Sehensander Weg 23
Postleitzahl: 86633
Postort: Neuburg an der Donau
Kontakt
E-Mail: landkreisbetriebe@neuburg.de 📧
Telefon: +49 84316120 📞
Fax: +49 8431612151 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2014-09-18 📅
Einreichungsfrist: 2014-11-03 📅
Veröffentlichungsdatum: 2014-09-23 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2014/S 182-321487
ABl. S-Ausgabe: 182
Zusätzliche Informationen
Die in Ziffer III.2.1) bis III.2.3) genannten Unterlagen sollen vollständig eingereicht werden. Stellt der Auftraggeber im Rahmen der Prüfung des Angebots fest, dass bestimmte Unterlagen fehlen, so kann er diese unter Setzung einer Nachfrist vom Bewerber anfordern. Reicht der Bewerber die geforderten Unterlagen nicht innerhalb der gesetzten Nachfrist ein, so wird das Angebot nicht berücksichtigt. Die Vergabeunterlagen sind vom Interessenten unverzüglich nach Erhalt genau durchzusehen, insbesondere auf möglicherweise fehlende Seiten. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Interessenten Fehler, Unstimmigkeiten oder Unklarheiten, so hat er die Vergabestelle unverzüglich und möglichst frühzeitig schriftlich, per E-Mail oder per Telefax unter genauer Benennung der Unklarheiten darauf hinzuweisen. Die Antworten der Vergabestelle auf Anfragen werden allen Bietern – soweit zweckdienlich – in Form von Bieterinformationen per Telefax übermittelt. Sollten die Bieter bei Abforderung der Vergabeunterlagen noch keine Telefax-Nr. der für die Angebotsbearbeitung zuständigen Stelle angegeben haben, sollte dies im eigenen Interesse unverzüglich nachgeholt werden. Den Bieterinformationen wird jeweils ein Empfangsbekenntnis beigefügt sein. Dieses ist unverzüglich vom Bieter zu unterzeichnen und an die angegebene Anschrift bzw. Telefax-Nr. zurückzusenden. Der Auftragnehmer steht dafür ein, dass er vor Abgabe des Angebotes die örtlichen Verhältnisse genau überprüft und sich durch Einsicht in die Vergabeunterlagen über die Durchführung der Leistungen sowie Einhaltung der technischen und rechtlichen Vorschriften Klarheit verschafft hat. Mehrkosten, die dem Auftragnehmer dadurch entstehen, dass er die Unterlagen sowie die örtlichen Gegebenheiten ggf. durch Befragung des Auftraggebers nicht ausreichend berücksichtigt hat, sind nicht erstattungsfähig. An dieser Stelle wird auf die Berücksichtigung der internen Kosten des AG bei Nutzung der Kompostanlage Königslachen (Los 2, Teil B, Ziffer 6) bei der Wertung der Angebote verwiesen. Hierbei werden die internen Kosten (brutto = netto) auf den ermittelten Brutto-Wertungspreis für das Los 2 aufgeschlagen. Es sind ausschließlich Nebenangebote gemäß dem „Preisblatt Nebenangebote“ zulässig. Weitere Nebenangebote sind nicht zulässig und können nicht gewertet werden. Ein Nebenangebot gemäß Formblatt „Preisblatt Nebenangebote“ kann zusätzlich dann angeboten werden, wenn sowohl das Los 1 als auch das Los 2 angeboten werden. Aufgrund interner Einsparungen wird bei Abgabe eines Nebenangebots gemäß Formblatt „Preisblatt Nebenangebote“ eine Gutschrift auf den Brutto-Wertungspreis des Nebenangebots erteilt. Nach § 21 EG Abs. 1 VOL/A wird der Zuschlag auf das unter Berücksichtigung aller Umstände wirtschaftlichste Angebot erteilt. Ein Zuschlag auf das Nebenangebot gemäß Formblatt „Preisblatt Nebenangebote“ erfolgt nur dann, wenn das Nebenangebot unter Berücksichtigung der oben beschriebenen Gutschrift aus den innerbetrieblichen Einsparungen wirtschaftlicher ist, als die Summe der jeweils wirtschaftlichsten Angebote für das Los 1 und das Los 2. Weiteres siehe Vergabeunterlagen.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Übernahme, Transport und Verwertung von Grüngut sowie Baum- und Strauchschnitt im Landkreis Neuburg-Schrobenhausen.
Los 1 Übernahme, Transport und Verwertung von Baum- und Strauchschnitt im Landkreis Neuburg-Schrobenhausen.
Folgendes Leistungsbild ist hierbei erforderlich:
— Erfassung und Übernahme von Baum- und Strauchschnitt an den Sammelstellen des Auftraggebers im Landkreis sowie Transport und Verwiegung/Massenfeststellung.
— Vorbereitung zur Vermarktung/Verwertung von Baum- und Strauchschnitt.
— Vermarktung/Verwertung von Baum- und Strauchschnitt.
Los 2 Übernahme, Transport und Verwertung von Grüngut im Landkreis Neuburg-Schrobenhausen.
— Erfassung und Übernahme von Grüngut von den Sammelstellen des Auftraggebers im Landkreis sowie Transport und Verwiegung/Massenfeststellung.
— Vorbereitung zur Vermarktung/Verwertung von Grüngut.
— Vermarktung/Verwertung von Grüngut.
Losnummer: 1
Bezeichnung des Loses: Los 1: Übernahme, Transport und Verwertung von Baum- und Strauchschnitt im Landkreis Neuburg-Schrobenhausen
Kurze Beschreibung:
Los 1 Übernahme, Transport und Verwertung von Baum- und Strauchschnitt im Landkreis Neuburg-Schrobenhausen.Folgendes Leistungsbild ist hierbei erforderlich:— Erfassung und Übernahme von Baum- und Strauchschnitt an den Sammelstellen des Auftraggebers im Landkreis sowie Transport und Verwiegung/Massenfeststellung.— Vorbereitung zur Vermarktung/Verwertung von Baum- und Strauchschnitt.— Vermarktung/Verwertung von Baum- und Strauchschnitt.
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Menge oder Umfang: Los 1:Der Landkreis Neuburg-Schrobenhausen ist entsorgungspflichtige Körperschaft im Sinne des § 15 Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz i. V. m. Art. 3 Bayer. Abfallwirtschaftsgesetz. Zur Erfüllung der abfallwirtschaftlichen Ziele betreiben die Landkreisbetriebe Neuburg-Schrobenhausen als Eigenbetrieb des Landkreises Neuburg-Schrobenhausen ein flächendeckendes System zur Erfassung und Verwertung von pflanzlichen Abfällen.Das Erfassungssystem mit der separaten Erfassung von Baum- und Strauchschnitt besteht derzeit aus einem Bringsystem für den Bürger für Baum- und Strauchschnitt an 26 Wertstoffhöfen (bzw. gemeindlichen Sammelstellen) und 2 Kompostanlagen. Durch die Neuorganisation der Wertstoffhöfe werden bis Vertragsbeginn 7 der derzeit 26 Wertstoffhöfe, an denen derzeit Baum- und Strauchschnitt erfasst wird, geschlossen werden, so dass diese Annahmestellen wegfallen. Der Wertstoffhof Rohrenfels wird ausgebaut, so dass dieser als Annahmestelle für Baum- und Strauchschnitt hinzukommt. Die in Gachenbach anfallenden Mengen werden derzeit in gemeindlicher Verantwortung vermarktet und sind ab Vertragsbeginn vom AN zu vermarkten/verwerten (siehe Anhang B-2 und B-3).Im ersten Vertragsjahr (12 Monate ab 1.4.2015) wird mit einem Aufkommen von Baum- und Strauchschnitt in Höhe von ca. 1 300 Mg gerechnet.Die angegebenen Mengen können sich in den Folgejahren ändern. Es wird darauf hingewiesen, dass die angegebenen Mengen unverbindlich sind und hieraus keine Umsatzgarantie abgeleitet werden kann. Änderungen der Mengen an Baum- und Strauchschnitt (bezogen auf die im ersten Vertragsjahr erwarteten Mengen an Baum- und Strauchschnitt) von weniger als ± 20 % (1 040-1 560 Mg) führen nicht zu einer Veränderung oder Anpassung der Angebotspreise für die Übernahme und den Transport, die Vorbereitung der Vermarktung/Verwertung sowie der Vermarktung/Verwertung der Mengen an Baum- und Strauchschnitt.Folgendes Leistungsbild ist hierbei erforderlich:— Erfassung und Übernahme von Baum- und Strauchschnitt an den Sammelstellen des Auftraggebers im Landkreis sowie Transport und Verwiegung/Massenfeststellung.— Vorbereitung zur Vermarktung/Verwertung von Baum- und Strauchschnitt.— Vermarktung/Verwertung von Baum- und Strauchschnitt.Weiteres siehe Vergabeunterlagen.Die Ausschreibung erfolgt gemäß den Bestimmungen der Vertragsordnung für Leistungen – ausgenommen Bauleistungen – VOL 2009: Teil A und B.
Los 1:
Der Landkreis Neuburg-Schrobenhausen ist entsorgungspflichtige Körperschaft im Sinne des § 15 Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz i. V. m. Art. 3 Bayer. Abfallwirtschaftsgesetz. Zur Erfüllung der abfallwirtschaftlichen Ziele betreiben die Landkreisbetriebe Neuburg-Schrobenhausen als Eigenbetrieb des Landkreises Neuburg-Schrobenhausen ein flächendeckendes System zur Erfassung und Verwertung von pflanzlichen Abfällen.
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Das Erfassungssystem mit der separaten Erfassung von Baum- und Strauchschnitt besteht derzeit aus einem Bringsystem für den Bürger für Baum- und Strauchschnitt an 26 Wertstoffhöfen (bzw. gemeindlichen Sammelstellen) und 2 Kompostanlagen. Durch die Neuorganisation der Wertstoffhöfe werden bis Vertragsbeginn 7 der derzeit 26 Wertstoffhöfe, an denen derzeit Baum- und Strauchschnitt erfasst wird, geschlossen werden, so dass diese Annahmestellen wegfallen. Der Wertstoffhof Rohrenfels wird ausgebaut, so dass dieser als Annahmestelle für Baum- und Strauchschnitt hinzukommt. Die in Gachenbach anfallenden Mengen werden derzeit in gemeindlicher Verantwortung vermarktet und sind ab Vertragsbeginn vom AN zu vermarkten/verwerten (siehe Anhang B-2 und B-3).
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Im ersten Vertragsjahr (12 Monate ab 1.4.2015) wird mit einem Aufkommen von Baum- und Strauchschnitt in Höhe von ca. 1 300 Mg gerechnet.
Die angegebenen Mengen können sich in den Folgejahren ändern. Es wird darauf hingewiesen, dass die angegebenen Mengen unverbindlich sind und hieraus keine Umsatzgarantie abgeleitet werden kann. Änderungen der Mengen an Baum- und Strauchschnitt (bezogen auf die im ersten Vertragsjahr erwarteten Mengen an Baum- und Strauchschnitt) von weniger als ± 20 % (1 040-1 560 Mg) führen nicht zu einer Veränderung oder Anpassung der Angebotspreise für die Übernahme und den Transport, die Vorbereitung der Vermarktung/Verwertung sowie der Vermarktung/Verwertung der Mengen an Baum- und Strauchschnitt.
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Folgendes Leistungsbild ist hierbei erforderlich:
— Erfassung und Übernahme von Baum- und Strauchschnitt an den Sammelstellen des Auftraggebers im Landkreis sowie Transport und Verwiegung/Massenfeststellung.
— Vorbereitung zur Vermarktung/Verwertung von Baum- und Strauchschnitt.
— Vermarktung/Verwertung von Baum- und Strauchschnitt.
Weiteres siehe Vergabeunterlagen.
Die Ausschreibung erfolgt gemäß den Bestimmungen der Vertragsordnung für Leistungen – ausgenommen Bauleistungen – VOL 2009: Teil A und B.
Zusätzliche Angaben zu den Losen: Siehe Vergabeunterlagen.
Losnummer: 2
Bezeichnung des Loses: Los 2 Übernahme, Transport und Verwertung von Grüngut im Landkreis Neuburg-Schrobenhausen
Kurze Beschreibung:
Los 2 Übernahme, Transport und Verwertung von Grüngut im Landkreis Neuburg-Schrobenhausen.Folgendes Leistungsbild ist hierbei erforderlich:— Erfassung und Übernahme von Grüngut von den Sammelstellen des Auftraggebers im Landkreis sowie Transport und Verwiegung/Massenfeststellung.— Vorbereitung zur Vermarktung/Verwertung von Grüngut.— Vermarktung/Verwertung von Grüngut.
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Menge oder Umfang: Los 2:Der Landkreis Neuburg-Schrobenhausen ist entsorgungspflichtige Körperschaft im Sinne des § 15 Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz i. V. m. Art. 3 Bayer. Abfallwirtschaftsgesetz. Zur Erfüllung der abfallwirtschaftlichen Ziele betreiben die Landkreisbetriebe Neuburg-Schrobenhausen als Eigenbetrieb des Landkreises Neuburg-Schrobenhausen ein flächendeckendes System zur Erfassung und Verwertung von pflanzlichen Abfällen.Das Erfassungssystem mit der separaten Erfassung von Grüngut (organische Gartenabfälle ohne Baum- und Strauchschnitt) besteht derzeit aus einem Bringsystem für den Bürger für Grüngut an 27 Wertstoffhöfen (bzw. gemeindlichen Sammelstellen) und 2 Kompostanlagen. Durch die Neuorganisation der Wertstoffhöfe werden bis Vertragsbeginn 7 der derzeit 27 Wertstoffhöfe an denen derzeit Grüngut erfasst wird, geschlossen werden, so dass diese Annahmestellen wegfallen. Drei dieser verbleibenden Annahmestellen für Grüngut (Aresing, Gachenbach und Rennertshofen) werden derzeit über die Gemeinden eigenverantwortliche verwertet und sind jedoch ab Vertragsbeginn vom AN zu vermarkten/verwerten (siehe Anhang B-2 und B-3).Im ersten Vertragsjahr (12 Monate ab 1.4.2015) wird mit einem Grüngutaufkommen in Höhe von ca. 5 000 Mg gerechnet.Die angegebenen Mengen können sich in den Folgejahren ändern. Es wird darauf hingewiesen, dass die angegebenen Mengen unverbindlich sind und hieraus keine Umsatzgarantie abgeleitet werden kann. Änderungen der Grüngutmengen (bezogen auf die im ersten Vertragsjahr erwarteten Grüngutmengen) von weniger als ± 20 % (4 000-6 000 Mg) führen nicht zu einer Veränderung oder Anpassung der Angebotspreise für die Übernahme und den Transport sowie die Verwertung/die Vermarktung der Grüngutmengen.Folgendes Leistungsbild ist hierbei erforderlich:— Erfassung und Übernahme von Grüngut von den Sammelstellen des Auftraggebers im Landkreis sowie Transport und Verwiegung/Massenfeststellung.— Vorbereitung zur Vermarktung/Verwertung von Grüngut.— Vermarktung/Verwertung von Grüngut.Weiteres siehe Vergabeunterlagen.Die Ausschreibung erfolgt gemäß den Bestimmungen der Vertragsordnung für Leistungen – ausgenommen Bauleistungen – VOL 2009: Teil A und B.
Los 2:
Das Erfassungssystem mit der separaten Erfassung von Grüngut (organische Gartenabfälle ohne Baum- und Strauchschnitt) besteht derzeit aus einem Bringsystem für den Bürger für Grüngut an 27 Wertstoffhöfen (bzw. gemeindlichen Sammelstellen) und 2 Kompostanlagen. Durch die Neuorganisation der Wertstoffhöfe werden bis Vertragsbeginn 7 der derzeit 27 Wertstoffhöfe an denen derzeit Grüngut erfasst wird, geschlossen werden, so dass diese Annahmestellen wegfallen. Drei dieser verbleibenden Annahmestellen für Grüngut (Aresing, Gachenbach und Rennertshofen) werden derzeit über die Gemeinden eigenverantwortliche verwertet und sind jedoch ab Vertragsbeginn vom AN zu vermarkten/verwerten (siehe Anhang B-2 und B-3).
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Im ersten Vertragsjahr (12 Monate ab 1.4.2015) wird mit einem Grüngutaufkommen in Höhe von ca. 5 000 Mg gerechnet.
Die angegebenen Mengen können sich in den Folgejahren ändern. Es wird darauf hingewiesen, dass die angegebenen Mengen unverbindlich sind und hieraus keine Umsatzgarantie abgeleitet werden kann. Änderungen der Grüngutmengen (bezogen auf die im ersten Vertragsjahr erwarteten Grüngutmengen) von weniger als ± 20 % (4 000-6 000 Mg) führen nicht zu einer Veränderung oder Anpassung der Angebotspreise für die Übernahme und den Transport sowie die Verwertung/die Vermarktung der Grüngutmengen.
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— Erfassung und Übernahme von Grüngut von den Sammelstellen des Auftraggebers im Landkreis sowie Transport und Verwiegung/Massenfeststellung.
— Vorbereitung zur Vermarktung/Verwertung von Grüngut.
— Vermarktung/Verwertung von Grüngut.
Es werden Varianten akzeptiert
Menge oder Umfang:
Die angegebenen Mengen können sich in den Folgejahren ändern. Es wird darauf hingewiesen, dass die angegebenen Mengen unverbindlich sind und hieraus keine Umsatzgarantie abgeleitet werden kann. Änderungen der Mengen an Baum- und Strauchschnitt (bezogen auf die im ersten Vertragsjahr erwarteten Mengen an Baum- und Strauchschnitt) von weniger als ± 20 % (1 040-1 560 Mg) führen nicht zu einer Veränderung oder Anpassung der Angebotspreise für die Übernahme und den Transport, die Vorbereitung der Vermarktung/Verwertung sowie der Vermarktung / Verwertung der Mengen an Baum- und Strauchschnitt.
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Beschreibung der Optionen:
Die Vertragsdauer kann als Option jeweils um 3 Jahre verlängert werden.
Voraussetzung für die Vertragsverlängerung ist die ausdrückliche schriftliche Zustimmung beider Vertragspartner bis spätestens jeweils 10 Monate vor Vertragsablauf.
Referenznummer: 20694 ND GG-2014
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Landkreis Neuburg-Schrobenhausen.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Zum Nachweis der Leistungsfähigkeit des Unternehmens werden neben der Angebotserklärung gemäß § 6 EG VOL/A folgende Unterlagen vom Bieter/der Bietergemeinschaft verlangt. Soweit Leistungen auf Nach- bzw. Subunternehmer übertragen werden, sind vom Bieter für diese vor der Auftragsvergabe die Nachweise für die zu erbringenden Leistungen beizulegen:
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Los 1:
Schriftliche Erklärung des AN/Bieters zur Mitgliedschaft des Auftragnehmers in einer Berufsgenossenschaft (siehe Formblatt F06, Teil E der Vergabeunterlagen).
Soweit vorhanden ist der Nachweis des Eintrages im Berufs- oder Handelsregister oder der Gewerbeanmeldung nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Europäischen Gemeinschaft vorzulegen (siehe Formblatt F05, Teil E der Vergabeunterlagen).
Schriftliche Erklärung des AN/Bieters, ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde (§ 6 EG (6a) VOL/A, siehe Formblatt F05, Teil E der Vergabeunterlagen).
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Schriftliche Erklärung des AN/Bieters, ob sich das Unternehmen in Liquidation befindet (§ 6 EG (6b) VOL/A; siehe Formblatt F05, Teil E der Vergabeunterlagen).
Schriftliche Erklärung des AN/Bieters, dass er die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterliegen (§ 6 EG (6d) VOL/A siehe Formblatt F05, Teil E der Vergabeunterlagen).
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Schriftliche Erklärung des AN/Bieters, dass keine schwere Verfehlung vorliegt, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt (§ 6 EG (6c) VOL/A, siehe Formblatt F05, Teil E der Vergabeunterlagen) z. B.
wirksames Berufsverbot (§ 70 StGB),
wirksames vorläufiges Berufsverbot (§ 132a STPO),
wirksame Gewerbeuntersagung (§ 35 GewO),
rechtskräftiges Urteil innerhalb der letzten 2 Jahre gegen Personen mit Leitungsaufgaben, deren Verhalten meinem/unserem Unternehmen zuzuordnen ist, wegen:
— Aufsichts- und Organisationsverschulden (§ 130 OWiG),
— Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung (§ 129 StGB),
— Bildung terroristischer Vereinigungen (§ 129a StGB),
— kriminelle und terroristische Vereinigung im Ausland (§ 129b StGB),
— Geldwäsche (§ 261 StGB),
— Bestechung (§ 334 StGB),
— Vorteilsgewährung (§ 333 StGB),
— Diebstahl (§ 242 StGB),
— Unterschlagung (§ 246 StGB),
— Erpressung (§ 253 StGB),
— Betrug (§ 263 StGB),
— Subventionsbetrug (§ 264 StGB),
— Kreditbetrug (§ 265b StGB),
— Untreue (§ 266 StGB),
— Urkundenfälschung (§ 267 StGB),
— Fälschung technischer Aufzeichnungen (§ 268 StGB),
— Delikte im Zusammenhang mit Insolvenzverfahren (§ 283 ff. StGB),
— Wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen (§ 298 StGB),
— Bestechung im geschäftlichen Verkehr (§ 299 StGB),
— Brandstiftung (§ 306 StGB),
— Baugefährdung (§ 319 StGB),
— Gewässer- und Bodenverunreinigung (§§ 324, 324a StGB),
— unerlaubter Umgang mit gefährlichen Abfällen (§ 326 StGB),
— Bestechung ausländischer Abgeordneter (Art. 2 § 2 Gesetz zur Bekämpfung internationaler Bestechung),
— Straftat gegen den Haushalt der EG (§ 370 AO),
die mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen geahndet wurde.
Schriftliche Erklärung des AN/Bieters (siehe Formblatt F05, Teil E der Vergabeunterlagen), dass er in den letzten 2 Jahren nicht gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz
oder
§ 21 Arbeitnehmerentsendegesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2 500 EUR belegt worden ist.
Einem Verstoß gegen die vorgenannten Vorschriften gleichgesetzt sind Verstöße gegen entsprechende Strafnormen anderer Staaten (siehe Formblatt F05, Teil E der Vergabeunterlagen).
Ab einer Auftragssumme von 30 000 EUR wird der Auftraggeber für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150a GewO beim Bundesamt für Justiz anfordern (siehe Formblatt F05, Teil E der Vergabeunterlagen).
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Kann ein Unternehmen aus stichhaltigem Grund die oben genannten bzw. nachfolgend aufgeführten Nachweise nicht erbringen, so kann es seine Leistungsfähigkeit durch Vorlage anderer, vom Auftraggeber für geeignet erachtete Belege nachweisen.
Der Auftraggeber behält sich vor, vor Auftragsvergabe die Unternehmen zu besichtigen und die vorgelegten Nachweise zu prüfen.
Los 2:
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Zum Nachweis der Leistungsfähigkeit des Unternehmens werden neben der Angebotserklärung gemäß § 7 EG VOL/A folgende Unterlagen vom Bieter/der Bietergemeinschaft verlangt. Soweit Leistungen auf Nach- bzw. Subunternehmer übertragen werden, sind vom Bieter für diese vor der Auftragsvergabe die Nachweise für die zu erbringenden Leistungen beizulegen:
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Los 1:
Schriftliche Erklärung des AN/Bieters, dass er die in Deutschland geltenden Mindestlöhne für die Entsorgungswirtschaft an seine Beschäftigten und ggf. Leiharbeitskräfte bezahlt (siehe Formblatt F06, Teil E der Vergabeunterlagen).
Schriftliche Erklärung des AN/Bieters über den Umsatz des Unternehmens in den letzten abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen (siehe Formblatt F05, Teil E der Vergabeunterlagen).
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Los 2:
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Zum Nachweis der Leistungsfähigkeit des Unternehmens werden neben der Angebotserklärung gemäß § 7 EG VOL/A folgende Unterlagen vom Bieter/der Bietergemeinschaft verlangt. Soweit Leistungen auf Nach- bzw. Subunternehmer übertragen werden, sind vom Bieter für diese vor der Auftragsvergabe die Nachweise für die zu erbringenden Leistungen beizulegen:
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Los 1:
Schriftliche Erklärung des AN/Bieters, dass er
die für die Durchführung der in der Leistungsbeschreibung dargestellten Dienstleistung die geltenden gesetzlichen und technischen Richtlinien in der zum Zeitpunkt der Dienstleistungserbringung gültigen Fassung beachtet und einhält sowie die hierfür erforderlichen Genehmigungen besitzt (Formblatt F06, Teil E der Vergabeunterlagen).
sich verpflichtet, qualitätsfördernde Maßnahmen regelmäßig durchzuführen und anzuregen (z. B. Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001 ff oder anderes).
für die Übernahme und den Transport des Baum- und Strauchschnitts ausschließlich umweltfreundliche Fahrzeuge einsetzt, die mindestens die Euro 5 Norm einhalten (Formblatt F06, Teil E der Vergabeunterlagen).
Schriftliche Erklärung des AN/Bieters, dass für die Leistungen Befördern und Behandeln von Baum- und Strauchschnitt die Zulassung(en) als Entsorgungsfachbetrieb(e) oder vergleichbaren Qualifizierungen vorliegen oder vor Beginn der Leistungserbringung vorliegen werden. (siehe Formblatt F06, Teil E der Vergabeunterlagen).
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Angabe von mindestens einem vergleichbaren Referenzprojekt für die Übernahme und Vermarktung/Verwertung von Baum- und Strauchschnitt, Grüngut oder Bioabfällen in den letzten 5 Jahren bezüglich der zu erbringenden Leistungen unter Angabe des Umfangs, sowie Angaben zum Auftraggeber (Anschrift, Ansprechpartner, Telefon-Nr.). Die Referenzen können dabei zur Bestätigung der Zuverlässigkeit herangezogen werden (siehe Formblatt F05, Teil E der Vergabeunterlagen).
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Firmendarstellung der/des Unternehmen/s mit Angaben über Größe, Mitarbeiteranzahl, die zur Verfügung stehende technische Ausrüstung für die Abwicklung der zu vergebenden Leistung und Konzernzugehörigkeit.
Detaillierte Beschreibungen der Ausführung der ausgeschriebenen Teilleistungen zur Beurteilung der Leistungsfähigkeit. Insbesondere ist hierbei auf folgende Punkte einzugehen:
— Durchführung der Übernahme und des Transports des Baum- und Strauchschnitts.
— Darstellung eines verbindlichen Konzeptes zur Übernahme und Vermarktung/Verwertung des Baum- und Strauchschnitts.
Benennung und Beschreibung der Durchführung und des Standorts / der Standorte für die Verwiegung des Baum- und Strauchschnitts (geeichte Verwiegeeinrichtung).
Los 2:
Schriftliche Erklärung des AN/Bieters, dass er für die Übernahme und den Transport des Grünguts ausschließlich umweltfreundliche Fahrzeuge einsetzt, die mindestens die Euro 5 Norm einhalten (Formblatt F06, Teil E der Vergabeunterlagen).
Schriftliche Erklärung des AN/Bieters, dass für die Leistungen Befördern und Behandeln von Grüngut die Zulassung(en) als Entsorgungsfachbetrieb(e) oder vergleichbaren Qualifizierungen vorliegen oder vor Beginn der Leistungserbringung vorliegen werden. (siehe Formblatt F06, Teil E der Vergabeunterlagen).
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— Beschreibung des verbindlichen Erfassungskonzeptes, der Übernahme und des Transports des Grünguts.
— Darstellung eines verbindlichen Konzeptes zur Vermarktung/Verwertung des Grünguts.
Benennung und Beschreibung der Durchführung und des Standorts/der Standorte für die Verwiegung des Grünguts (geeichte Verwiegeeinrichtung).
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
(1) Der AN ist verpflichtet, innerhalb von 14 Tagen nach Zuschlagserteilung dem AG eine Bankbürgschaft über 3 % der beauftragten Leistung (inkl. Mehrwertsteuer) vorzulegen. Diese Höhe bemisst sich nach der Summe der Gesamtwertungspreise (für 12 Monate) mal der Vertragslaufzeit i. S. v. Ziff. 2 Abs. 2 (Teil C; = 6,75 Jahre) dieser Vertragsbedingungen ohne Verlängerungsoptionen. Hierbei sind vom AG zu zahlende Bruttowertungspreise sowie evtl. vom AN zu zahlende Nettoentgelte zu addieren. Die Sicherheit für die Vertragserfüllung erstreckt sich auf die Erfüllung sämtlicher bis zur Abnahme entstandenen Verpflichtungen aus dem Vertrag, insbesondere Ansprüche auf Vertragsstrafe, Verzugsschadensersatz, ungerechtfertigte Bereicherung, Schadensersatz statt der Leistung, vertragliche Rückgriffsansprüche oder Ansprüche aus sonstigen Gründen einschließlich deliktischer Ansprüche sowie sämtliche, auch künftige Ansprüche nach Eröffnung eines Insolvenzverfahrens. Weiter umfasst sind:
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— gesetzliche Regressansprüche des AG gegen den AN im Falle der Inanspruchnahme des AG,
— Ansprüche nach § 14 Arbeitnehmer-Entsendegesetz durch Arbeitnehmer des AN oder durch Arbeitnehmer eines in der Nachunternehmerkette enthaltenen Nachunternehmers auf Zahlung des Mindestlohns oder wegen bezahlten Urlaubs,
— Ansprüche nach § 28e Abs. 3a SGB IV durch deutsche Sozialversicherungsträger, deren Einzugsstellen oder zuständige Stellen eines anderen EWR-Staates oder Drittstaates wegen ausstehender Beiträge,
— Ansprüche nach § 150 Abs. 3 SGB VII, ZVB 28e Abs. 3a SGB IV durch deutsche Berufsgenossenschaften oder zuständige Stellen eines anderen EWR-Staates oder Drittstaates wegen ausstehender Unfallversicherungsbeiträge,
— etwaige Regressansprüche des AG wegen gegen ihn verhängten Bußgeldern aufgrund illegaler Beschäftigung von Arbeitnehmern,
— Rückerstattungsansprüche des AG wegen Überzahlungen einschließlich Zinsen,
— Schadensersatzansprüche wegen Pflichtverletzungen gemäß § 241 BGB.
(2) Im Übrigen gilt § 18 VOL/B.
Weitere siehe Vergabeunterlagen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Als Geschäftsjahr gilt das Kalenderjahr.
Für sämtliche vom Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen und zu erfüllenden Haupt- und Nebenpflichten aus diesem Vertrag erhält der Auftragnehmer vom Auftraggeber ein von der tatsächlich erbrachten Leistung abhängiges Entgelt bzw. gewährt eine Vergütung. Die zu zahlenden Entgelte/Vergütungen werden für jeden Abrechnungsmonat gesondert im Nachhinein der durchgeführten Leistung abgerechnet.
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Weiteres siehe Vergabeunterlagen
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Bewerber und Bieter müssen gemäß den Rechtsvorschriften des EG-Mitgliedstaates, in dem sie ansässig sind, zur Erbringung der betreffenden Dienstleistung berechtigt sein. Die Bildung von Bieter- bzw. Arbeitsgemeinschaften ist gemäß § 6 EG (2) VOL/A zulässig. Arbeitsgemeinschaften und andere gemeinschaftliche Bieter (Bietergemeinschaften) haben in den Angeboten jeweils die Mitglieder zu benennen sowie eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu bezeichnen (siehe Formblatt F02). Dabei gilt die Verpflichtung, dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt und dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften. Sämtliche Mitglieder der Bietergemeinschaft müssen über die für die übertragenen Leistungen erforderlichen Nachweise verfügen.
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Bei der Benennung von Mitgliedern der Bieter-/Arbeitsgemeinschaft ist mit der Angebotsabgabe im Rahmen der Angebotserklärung eine verbindliche schriftliche Erklärung zur Benennung eines bevollmächtigten Vertreters für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages vorzulegen.
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Bietergemeinschaften sind zugelassen, soweit sie wettbewerbsrechtlich zulässig sind. Es darf insbesondere kein Verstoß gegen § 1 GWB vorliegen. Auf Verlangen der Vergabestelle ist die wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit der Bietergemeinschaft in geeigneter Form zu erläutern und nachzuweisen.
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Bei der Übertragung von Teilen der Leistungen an Nachunternehmer (Subunternehmer) ist nach wettbewerblichen Gesichtspunkten zu verfahren, diese zu benennen und diesen insgesamt keine ungünstigeren Bedingungen zu stellen, als zwischen dem Auftragnehmer und Auftraggeber vereinbart. Eine nachträgliche Änderung eines Nach- bzw. Subunternehmers oder die Einschaltung von Nach – bzw. Subunternehmern nach Auftragserteilung kann nur nach Nachweis der Leistungsfähigkeit mit Zustimmung des Auftraggebers erfolgen. Eine Änderung des Angebotspreises ist dabei ausgeschlossen.
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Die Nachunternehmer müssen über die für die übertragenen Leistungen erforderlichen Nachweise verfügen.
Sonstige besondere Bedingungen: Siehe Vergabeunterlagen.

Verfahren
Zahlungsweise für die Unterlagen:
Für die Vervielfältigung und Zustellung der Vertragsunterlagen wird eine Gebühr in Höhe von 18 EUR als Vorauszahlung erhoben. Dem Antrag ist eine Kopie des Überweisungsträgers beizulegen.
Vermerk: Ausschreibung 20694 ND GG-2014
Kontoverbindung:
— Kontoinhaber: ia GmbH – Wissensmanagement und Ingenieurleistungen;
— Bank: Commerzbank München;
— Konto-Nr.: 25 50 002;
— BLZ: 700 400 41;
— IBAN: DE97 7004 0041 0255 0002 00;
— SWIFT-BIC: COBADEFFXXX.
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2014-12-19 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Herrn Vollnhals
Name: ia GmbH – Wissensmanagement und Ingenieurleistungen
Postanschrift: Lipowskystr. 8
Postort: München
Postleitzahl: 81373
Kontaktperson: ia GmbH – Wissensmanagement und Ingenieurleistungen
Thomas Kroner
Telefon: +49 8918917870 📞
E-Mail: kroner@ia-gmbh.de 📧
Fax: +49 89189178729 📠

Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2015-04-01 📅
Datum des Endes: 2021-12-31 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 20694 ND GG-2014
Zusätzliche Informationen
Die in Ziffer III.2.1) bis III.2.3) genannten Unterlagen sollen vollständig eingereicht werden. Stellt der Auftraggeber im Rahmen der Prüfung des Angebots fest, dass bestimmte Unterlagen fehlen, so kann er diese unter Setzung einer Nachfrist vom Bewerber anfordern. Reicht der Bewerber die geforderten Unterlagen nicht innerhalb der gesetzten Nachfrist ein, so wird das Angebot nicht berücksichtigt.
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Die Vergabeunterlagen sind vom Interessenten unverzüglich nach Erhalt genau durchzusehen, insbesondere auf möglicherweise fehlende Seiten.
Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Interessenten Fehler, Unstimmigkeiten oder Unklarheiten, so hat er die Vergabestelle unverzüglich und möglichst frühzeitig schriftlich, per E-Mail oder per Telefax unter genauer Benennung der Unklarheiten darauf hinzuweisen.
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Die Antworten der Vergabestelle auf Anfragen werden allen Bietern – soweit zweckdienlich – in Form von Bieterinformationen per Telefax übermittelt. Sollten die Bieter bei Abforderung der Vergabeunterlagen noch keine Telefax-Nr. der für die Angebotsbearbeitung zuständigen Stelle angegeben haben, sollte dies im eigenen Interesse unverzüglich nachgeholt werden. Den Bieterinformationen wird jeweils ein Empfangsbekenntnis beigefügt sein. Dieses ist unverzüglich vom Bieter zu unterzeichnen und an die angegebene Anschrift bzw. Telefax-Nr. zurückzusenden.
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Der Auftragnehmer steht dafür ein, dass er vor Abgabe des Angebotes die örtlichen Verhältnisse genau überprüft und sich durch Einsicht in die Vergabeunterlagen über die Durchführung der Leistungen sowie Einhaltung der technischen und rechtlichen Vorschriften Klarheit verschafft hat.
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Mehrkosten, die dem Auftragnehmer dadurch entstehen, dass er die Unterlagen sowie die örtlichen Gegebenheiten ggf. durch Befragung des Auftraggebers nicht ausreichend berücksichtigt hat, sind nicht erstattungsfähig.
An dieser Stelle wird auf die Berücksichtigung der internen Kosten des AG bei Nutzung der Kompostanlage Königslachen (Los 2, Teil B, Ziffer 6) bei der Wertung der Angebote verwiesen. Hierbei werden die internen Kosten (brutto = netto) auf den ermittelten Brutto-Wertungspreis für das Los 2 aufgeschlagen.
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Es sind ausschließlich Nebenangebote gemäß dem „Preisblatt Nebenangebote“ zulässig. Weitere Nebenangebote sind nicht zulässig und können nicht gewertet werden.
Ein Nebenangebot gemäß Formblatt „Preisblatt Nebenangebote“ kann zusätzlich dann angeboten werden, wenn sowohl das Los 1 als auch das Los 2 angeboten werden.
Aufgrund interner Einsparungen wird bei Abgabe eines Nebenangebots gemäß Formblatt „Preisblatt Nebenangebote“ eine Gutschrift auf den Brutto-Wertungspreis des Nebenangebots erteilt.
Nach § 21 EG Abs. 1 VOL/A wird der Zuschlag auf das unter Berücksichtigung aller Umstände wirtschaftlichste Angebot erteilt. Ein Zuschlag auf das Nebenangebot gemäß Formblatt „Preisblatt Nebenangebote“ erfolgt nur dann, wenn das Nebenangebot unter Berücksichtigung der oben beschriebenen Gutschrift aus den innerbetrieblichen Einsparungen wirtschaftlicher ist, als die Summe der jeweils wirtschaftlichsten Angebote für das Los 1 und das Los 2.
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Weiteres siehe Vergabeunterlagen.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern , Vergabekammer Südbayern
Postort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 8921762411 📞
Fax: +49 8921762847 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gemäß § 12 EG Abs. 8 VOL/A sind rechtzeitig von den Bietern angeforderte zusätzliche Auskünfte vom Auftraggeber bis spätestens 6 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist zu erteilen. Um eine fristgemäße und sachgerechte Bearbeitung der zusätzlichen Auskünfte über die Vergabeunterlagen und das Anschreiben zu gewährleisten, wird gebeten, diese von den Bietern je nach Umfang der Anfrage bis spätestens 9 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist per Telefax zu übermitteln.
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Es gilt die Fassung des GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) gemäß der Bekanntmachung vom 15.7.2005 (BGBl. I S. 2114, ber. 2009 I S. 3850), zuletzt geändert durch Gesetz vom 7.8.2013 (BGBl. I S. 3154) m.W.v. 15.08.2013, insbesondere:
§ 101a Informations- und Wartepflicht:
Demnach darf ein Vertrag erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information an die nicht berücksichtigten Bieter geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage.
§ 101b Unwirksamkeit:
(1) Ein Vertrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber gegen § 101a verstoßen hat oder einen öffentlichen Auftrag unmittelbar an ein Unternehmen erteilt, ohne andere Unternehmen am Vergabeverfahren zu beteiligen und ohne dass dies aufgrund des Gesetzes gestattet ist und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren nach Absatz 2 festgestellt worden ist.
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(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe.
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§ 107 Einleitung, Antrag:
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: OJS 2014/S 182-321487 (2014-09-18)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2014-11-27)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2014-11-27 📅
Veröffentlichungsdatum: 2014-12-02 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2014/S 232-409474
Verweist auf Bekanntmachung: 2014/S 182-321487
ABl. S-Ausgabe: 232
Zusätzliche Informationen
Die in Ziffer III.2.1) bis III.2.3) genannten Unterlagen sollen vollständig eingereicht werden. Stellt der Auftraggeber im Rahmen der Prüfung des Angebots fest, dass bestimmte Unterlagen fehlen, so kann er diese unter Setzung einer Nachfrist vom Bewerber anfordern. Reicht der Bewerber die geforderten Unterlagen nicht innerhalb der gesetzten Nachfrist ein, so wird das Angebot nicht berücksichtigt. Die Vergabeunterlagen sind vom Interessenten unverzüglich nach Erhalt genau durchzusehen, insbesondere auf möglicherweise fehlende Seiten. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Interessenten Fehler, Unstimmigkeiten oder Unklarheiten, so hat er die Vergabestelle unverzüglich und möglichst frühzeitig schriftlich, per E-Mail oder per Telefax unter genauer Benennung der Unklarheiten darauf hinzuweisen. Die Antworten der Vergabestelle auf Anfragen werden allen Bietern - soweit zweckdienlich - in Form von Bieterinformationen per Telefax übermittelt. Sollten die Bieter bei Abforderung der Vergabeunterlagen noch keine Telefax-Nr. der für die Angebotsbearbeitung zuständigen Stelle angegeben haben, sollte dies im eigenen Interesse unverzüglich nachgeholt werden. Den Bieterinformationen wird jeweils ein Empfangsbekenntnis beigefügt sein. Dieses ist unverzüglich vom Bieter zu unterzeichnen und an die angegebene Anschrift bzw. Telefax-Nr. zurückzusenden. Der Auftragnehmer steht dafür ein, dass er vor Abgabe des Angebotes die örtlichen Verhältnisse genau überprüft und sich durch Einsicht in die Vergabeunterlagen über die Durchführung der Leistungen sowie Einhaltung der technischen und rechtlichen Vorschriften Klarheit verschafft hat. Mehrkosten, die dem Auftragnehmer dadurch entstehen, dass er die Unterlagen sowie die örtlichen Gegebenheiten ggf. durch Befragung des Auftraggebers nicht ausreichend berücksichtigt hat, sind nicht erstattungsfähig. An dieser Stelle wird auf die Berücksichtigung der internen Kosten des AG bei Nutzung der Kompostanlage Königslachen (Los 2, Teil B, Ziffer 6) bei der Wertung der Angebote verwiesen. Hierbei werden die internen Kosten (brutto = netto) auf den ermittelten Brutto-Wertungspreis für das Los 2 aufgeschlagen. Es sind ausschließlich Nebenangebote gemäß dem „Preisblatt Nebenangebote“ zulässig. Weitere Nebenangebote sind nicht zulässig und können nicht gewertet werden. Ein Nebenangebot gemäß Formblatt „Preisblatt Nebenangebote“ kann zusätzlich dann angeboten werden, wenn sowohl das Los 1 als auch das Los 2 angeboten werden. Aufgrund interner Einsparungen wird bei Abgabe eines Nebenangebots gemäß Formblatt „Preisblatt Nebenangebote“ eine Gutschrift auf den Brutto-Wertungspreis des Nebenangebots erteilt. Nach § 21 EG Abs. 1 VOL/A wird der Zuschlag auf das unter Berücksichtigung aller Umstände wirtschaftlichste Angebot erteilt. Ein Zuschlag auf das Nebenangebot gemäß Formblatt „Preisblatt Nebenangebote“ erfolgt nur dann, wenn das Nebenangebot unter Berücksichtigung der oben beschriebenen Gutschrift aus den innerbetrieblichen Einsparungen wirtschaftlicher ist, als die Summe der jeweils wirtschaftlichsten Angebote für das Los 1 und das Los 2. Weiteres siehe Vergabeunterlagen.
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Verfahren
Vergabekriterien
Kriterium: 1. Niedrigster Preis/höchste Vergütung (100)

Auftragsvergabe

1️⃣
Datum des Vertragsabschlusses: 2014-11-25 📅
Name: Karl Schad Baumaschinenvermietung
Postanschrift: Paul-Winter-Str. 12
Postort: Neuburg an der Donau
Postleitzahl: 86633
Land: Deutschland 🇩🇪

2️⃣

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Es gilt die Fassung des GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) gemäß der Bekanntmachung vom 15.7.2005 (BGBl. I S. 2114, ber. 2009 I S. 3850), zuletzt geändert durch Gesetz vom 7.8.2013 (BGBl. I S. 3154) m.W.v. 15.8.2013, insbesondere:
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe.
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Quelle: OJS 2014/S 232-409474 (2014-11-27)