Übernahme, Transport und Verwertung von Klärschlamm der Verbandskläranlage des Abwasserverbandes Obere Iller in Immenstadt/Thanners

Abwasserverband Obere Iller

Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Übernahme, der Transport und die Verwertung von Klärschlamm der Verbandskläranlage des Abwasserverbandes Obere Iller in Immenstadt/Thanners.
Für die Übernahme, Transport und Verwertung des Klärschlammes sind folgende Leistungen erforderlich:
— Vollständige Organisation der Leistung *) einschließlich lückenloser Dokumentation nach einschlägigen gesetzlichen Vorgaben.
— Gestellung der Transportfahrzeuge (EURO 5) und eines geeigneten Ladegerätes durch den AN.
— Übernahme des Schlammes auf der Verbandskläranlage Immenstadt/Thanners. Der AN hat für die Beladung des Fahrzeugs selbst zu sorgen. Auf der Kläranlage ist kein Ladegerät des AG vorhanden.
— Transport des Schlammes zur Verwertungseinrichtung des AN (inkl. Verwiegung).
— Landschaftsbauliche bzw. thermische Verwertung des Schlammes in geeigneten, dafür zugelassenen Anlagen.
Die landwirtschaftliche Verwertung ist ausgeschlossen.
*) z. B. auch das Räumen des Lagers auf der Kläranlage vor langen Wochenenden, Feiertagen, etc.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2014-07-21. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2014-05-20.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2014-05-20 Auftragsbekanntmachung
2014-10-28 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2014-05-20)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
Menge oder Umfang:
Der Abwasserverband Obere Iller als Betreiber der Verbandskläranlage beabsichtigt im Wege der öffentlichen Ausschreibung die Übernahme, den Transport und die Verwertung des auf seiner Kläranlage anfallenden Faulschlamms an einen Dritten zu vergeben. Eine Aufteilung in Lose erfolgt nicht.Folgendes Leistungsbild ist hierbei erforderlich:Auf der Verbandskläranlage wird Faulschlamm produziert, der in entwässerter Form im Freien gelagert wird (bis max. 200 m³).Jahresmenge entwässerter Schlamm: ca. 7 500 Mg/a.Für die Übernahme, Transport und Verwertung des Klärschlammes sind folgende Leistungen erforderlich:— Vollständige Organisation der Leistung *) einschließlich lückenloser Dokumentation nach einschlägigen gesetzlichen Vorgaben.— Gestellung der Transportfahrzeuge (EURO 5) und eines geeigneten Ladegerätes durch den AN.— Übernahme des Schlammes auf der Verbandskläranlage Immenstadt/Thanners. Der AN hat für die Beladung des Fahrzeugs selbst zu sorgen. Auf der Kläranlage ist kein Ladegerät des AG vorhanden.— Transport des Schlammes zur Verwertungseinrichtung des AN (inkl. Verwiegung).— Landschaftsbauliche bzw. thermische Verwertung des Schlammes in geeigneten, dafür zugelassenen Anlagen.Die landwirtschaftliche Verwertung ist ausgeschlossen.*) z. B. auch das Räumen des Lagers auf der Kläranlage vor langen Wochenenden, Feiertagen, etc.Die angegebenen Mengen können sich ändern. Es wird darauf hingewiesen, dass die angegebenen Mengen unverbindlich sind, hieraus keine Umsatzgarantie abgeleitet werden kann und Änderungen in den Mengen zu keinen Veränderungen der Angebotspreise führen.Die Ausschreibung erfolgt gemäß den Bestimmungen der Vertragsordnung für Leistungen – ausgenommen Bauleistungen – VOL 2009: Teil A und B.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Abwasserverband Obere Iller
Postanschrift: Hans-Böckler-Str. 80b
Postleitzahl: 87527
Postort: Sonthofen
Kontakt
Internetadresse: http://www.aoi.de 🌏
E-Mail: helmut.schratt@aoi.de 📧
Telefon: +49 832166220 📞
Fax: +49 8321662266 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2014-05-20 📅
Einreichungsfrist: 2014-07-21 📅
Veröffentlichungsdatum: 2014-05-23 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2014/S 099-173374
ABl. S-Ausgabe: 99
Zusätzliche Informationen
Die Öffnung der Angebote erfolgt gemäß §1 7 EG VOL/A. Die Bieter sind gemäß § 17 EG (2) VOL/A bei der Öffnung der Angebote nicht zugelassen. Die Vertragsunterlagen nebst Anlagen und geforderten Leistungsnachweisen müssen ausgefüllt und rechtsverbindlich unterschrieben in verschlossenem Umschlag bis zum Einreichungstermin an die Vergabestelle eingesendet oder dort abgegeben werden. Der Umschlag ist mit dem den Vergabeunterlagen beiliegenden Angebotsaufkleber zu versehen unter Angabe des Namens und der Anschrift des Bieters bzw. der Bietergemeinschaft. Verspätet eingehende Angebote können nicht berücksichtigt werden. Bis zum Ablauf der Angebotsfrist können Angebote schriftlich, oder per Fax zurückgezogen werden. Die in Ziffer III.2.1) bis III.2.3) genannten Unterlagen sollen vollständig eingereicht werden. Stellt der Auftraggeber im Rahmen der Prüfung des Angebots fest, dass bestimmte Unterlagen fehlen, so kann er diese unter Setzung einer Nachfrist vom Bewerber anfordern. Reicht der Bewerber die geforderten Unterlagen nicht innerhalb der gesetzten Nachfrist ein, so wird das Angebot nicht berücksichtigt. Die Vergabeunterlagen sind vom Interessenten unverzüglich nach Erhalt genau durchzusehen, insbesondere auf möglicherweise fehlende Seiten. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Interessenten Fehler, Unstimmigkeiten oder Unklarheiten, so hat er die Vergabestelle unverzüglich und möglichst frühzeitig, schriftlich, per E-Mail oder per Telefax unter genauer Benennung der Unklarheiten darauf hinzuweisen. Die Vergabeunterlagen sind im Original vollständig und dokumentenecht auszufüllen. Änderungen des Bieters an seinen Eintragungen müssen eindeutig und zweifelsfrei sein. Änderungen an den Vergabeunterlagen sind unzulässig. Der Auftragnehmer steht dafür ein, dass er vor Abgabe des Angebotes die örtlichen Verhältnisse genau überprüft und sich durch Einsicht in die Vergabeunterlagen über die Durchführung der Leistungen sowie Einhaltung der technischen und rechtlichen Vorschriften Klarheit verschafft hat. Mehrkosten, die dem Auftragnehmer dadurch entstehen, dass er die Unterlagen sowie die örtlichen Gegebenheiten ggf. durch Befragung des AG nicht ausreichend berücksichtigt hat, werden nicht anerkannt. Weiteres siehe Vergabeunterlagen.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Übernahme, der Transport und die Verwertung von Klärschlamm der Verbandskläranlage des Abwasserverbandes Obere Iller in Immenstadt/Thanners.
Für die Übernahme, Transport und Verwertung des Klärschlammes sind folgende Leistungen erforderlich:
— Vollständige Organisation der Leistung *) einschließlich lückenloser Dokumentation nach einschlägigen gesetzlichen Vorgaben.
— Gestellung der Transportfahrzeuge (EURO 5) und eines geeigneten Ladegerätes durch den AN.
— Übernahme des Schlammes auf der Verbandskläranlage Immenstadt/Thanners. Der AN hat für die Beladung des Fahrzeugs selbst zu sorgen. Auf der Kläranlage ist kein Ladegerät des AG vorhanden.
— Transport des Schlammes zur Verwertungseinrichtung des AN (inkl. Verwiegung).
— Landschaftsbauliche bzw. thermische Verwertung des Schlammes in geeigneten, dafür zugelassenen Anlagen.
Die landwirtschaftliche Verwertung ist ausgeschlossen.
*) z. B. auch das Räumen des Lagers auf der Kläranlage vor langen Wochenenden, Feiertagen, etc.
Menge oder Umfang:
Der Abwasserverband Obere Iller als Betreiber der Verbandskläranlage beabsichtigt im Wege der öffentlichen Ausschreibung die Übernahme, den Transport und die Verwertung des auf seiner Kläranlage anfallenden Faulschlamms an einen Dritten zu vergeben. Eine Aufteilung in Lose erfolgt nicht.
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Folgendes Leistungsbild ist hierbei erforderlich:
Auf der Verbandskläranlage wird Faulschlamm produziert, der in entwässerter Form im Freien gelagert wird (bis max. 200 m³).
Jahresmenge entwässerter Schlamm: ca. 7 500 Mg/a.
Für die Übernahme, Transport und Verwertung des Klärschlammes sind folgende Leistungen erforderlich:
— Vollständige Organisation der Leistung *) einschließlich lückenloser Dokumentation nach einschlägigen gesetzlichen Vorgaben.
— Gestellung der Transportfahrzeuge (EURO 5) und eines geeigneten Ladegerätes durch den AN.
— Übernahme des Schlammes auf der Verbandskläranlage Immenstadt/Thanners. Der AN hat für die Beladung des Fahrzeugs selbst zu sorgen. Auf der Kläranlage ist kein Ladegerät des AG vorhanden.
— Transport des Schlammes zur Verwertungseinrichtung des AN (inkl. Verwiegung).
— Landschaftsbauliche bzw. thermische Verwertung des Schlammes in geeigneten, dafür zugelassenen Anlagen.
Die landwirtschaftliche Verwertung ist ausgeschlossen.
*) z. B. auch das Räumen des Lagers auf der Kläranlage vor langen Wochenenden, Feiertagen, etc.
Die angegebenen Mengen können sich ändern. Es wird darauf hingewiesen, dass die angegebenen Mengen unverbindlich sind, hieraus keine Umsatzgarantie abgeleitet werden kann und Änderungen in den Mengen zu keinen Veränderungen der Angebotspreise führen.
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Die Ausschreibung erfolgt gemäß den Bestimmungen der Vertragsordnung für Leistungen – ausgenommen Bauleistungen – VOL 2009: Teil A und B.
Beschreibung der Optionen:
Die Vertragsdauer kann als Option zweimal um jeweils ein Jahr verlängert werden. Voraussetzung für die Vertragsverlängerung ist die ausdrückliche schriftliche Zustimmung beider Vertragspartner bis spätestens jeweils 10 Monate vor Vertragsablauf.
Referenznummer: 20772 AOI KS-2014
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Immenstadt/Thanners; Landkreis Oberallgäu.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Zum Nachweis der Leistungsfähigkeit des Unternehmens werden neben der Angebotserklärung gemäß VOL/A § 6 EG und VOL/A § 7 EG folgende Unterlagen vom Bieter/der Bietergemeinschaft verlangt. Soweit Leistungen auf Nach- bzw. Subunternehmer übertragen werden, sind die Nachweise für die übertragenden Leistungen von den Nach- bzw. Subunternehmern vor Auftragsvergabe beizulegen:
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Schriftliche Erklärung des AN/Bieters, zur Mitgliedschaft des AN in einer Berufsgenossenschaft (siehe Formblatt F06, Teil E der Vergabeunterlagen).
Soweit vorhanden, ist der Nachweis des Eintrages im Berufs- oder Handelsregister oder der Gewerbeanmeldung nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Europäischen Gemeinschaft vorzulegen. Bei Einschaltung von Subunternehmern sind die entsprechenden Nachweise für jedes Subunternehmen vorzulegen (siehe Formblatt F05, Teil E der Vergabeunterlagen).
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Schriftliche Erklärung des AN/Bieters, dass keine schwere Verfehlung vorliegt, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt (siehe Formblatt F05, Teil E der Vergabeunterlagen) z. B.:
wirksames Berufsverbot (§ 70 StGB),
wirksames vorläufiges Berufsverbot (§ 132a STPO),
wirksame Gewerbeuntersagung (§ 35 GewO),
rechtskräftiges Urteil innerhalb der letzten 2 Jahre gegen Personen mit Leitungsaufgaben, deren Verhalten meinem/unserem Unternehmen zuzuordnen ist/sind, wegen:
— Aufsichts- und Organsiationsverschulden (§130 OWiG),
— Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung (§ 129 StGB),
— Bildung terroristischer Vereinigungen (§ 129a StGB),
— kriminelle und terroristische Vereinigung im Ausland (§ 129b StGB),
— Geldwäsche (§ 261 StGB),
— Bestechung (§ 334 StGB),
— Vorteilsgewährung (§ 333 StGB),
— Diebstahl (§ 242 StGB),
— Unterschlagung (§ 246 StGB),
— Erpressung (§ 253 StGB),
— Betrug (§ 263 StGB),
— Subventionsbetrug (§ 264 StGB),
— Kreditbetrug (§ 265b StGB),
— Untreue (§ 266 StGB),
— Urkundenfälschung (§ 267 StGB),
— Fälschung technischer Aufzeichnungen (§ 268 StGB),
— Delikte im Zusammenhang mit Insolvenzverfahren (§ 283 ff. StGB),
— Wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen (§ 298 StGB),
— Bestechung im geschäftlichen Verkehr (§ 299 StGB),
— Brandstiftung (§ 306 StGB),
— Baugefährdung (§ 319 StGB),
— Gewässer- und Bodenverunreinigung (§§ 324, 324a StGB),
— unerlaubter Umgang mit gefährlichen Abfällen (§ 326 StGB),
— Bestechung ausländischer Abgeordneter (Art. 2 § 2 Gesetz zur Bekämpfung internationaler Bestechung),
— Straftat gegen den Haushalt der EG (§ 370 AO),
die mit Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen geahndet wurde.
Schriftliche Erklärung des AN/Bieters (siehe Formblatt F05, Teil E der Vergabeunterlagen), dass er in den letzten 2 Jahren nicht gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder § 21 Arbeitnehmerentsendegesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2 500 EUR belegt worden ist.
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Einem Verstoß gegen die vorgenannten Vorschriften gleichgesetzt sind Verstöße gegen entsprechende Strafnormen anderer Staaten (siehe Formblatt F05, Teil E der Vergabeunterlagen).
Ab einer Auftragssumme von 30 000 EUR wird der Auftraggeber für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150a GewO beim Bundesamt für Justiz anfordern (siehe Formblatt F05, Teil E der Vergabeunterlagen).
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Kann ein Unternehmen aus stichhaltigem Grund die oben genannten bzw. nachfolgend aufgeführten Nachweise nicht erbringen, so kann es seine Leistungsfähigkeit durch Vorlage anderer, vom AG für geeignet erachtete Belege nachweisen.
Bei Bietergemeinschaften müssen die Unternehmen die für die jeweils übertragenden Aufgaben erforderlichen Nachweise erbringen und vorlegen sowie eine Erklärung der Bietergemeinschaften zur Benennung eines bevollmächtigten Vertreters für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages vorlegen.
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Der AG behält sich vor, vor Auftragsvergabe die Unternehmen zu besichtigen und die vorgelegten Nachweise zu prüfen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Zum Nachweis der Leistungsfähigkeit des Unternehmens werden neben der Angebotserklärung gemäß § 6 EG VOL/A und § 7 EG VOL/A folgende Unterlagen vom Bieter/der Bietergemeinschaft verlangt. Soweit Leistungen auf Nach- bzw. Subunternehmer übertragen werden, sind die Nachweise für die übertragenen Leistungen von den Nach- bzw. Subunternehmern vor Auftragsvergabe beizulegen:
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Schriftliche Erklärung des AN/Bieters, dass er die in Deutschland geltenden Mindestlöhne für die Entsorgungswirtschaft an seine Beschäftigten und ggf. Leiharbeitskräfte bezahlt (siehe Formblatt F06, Teil E der Vergabeunterlagen).
Schriftliche Erklärung des AN/Bieters, über den Umsatz des Unternehmens in den letzten abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen (siehe Formblatt F05, Teil E der Vergabeunterlagen).
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Schriftliche Erklärung des AN/Bieters, ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde (§ 6 EG (6a) VOL/A, siehe Formblatt F05, Teil E der Vergabeunterlagen).
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Schriftliche Erklärung des AN/Bieters, ob sich das Unternehmen in Liquidation befindet (§ 6 EG (6b) VOL/A, siehe Formblatt F05, Teil E der Vergabeunterlagen).
Schriftliche Erklärung des AN/Bieters, dass er die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterliegen (siehe Formblatt F05, Teil E der Vergabeunterlagen).
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Technische und berufliche Fähigkeiten:
Zum Nachweis der Leistungsfähigkeit des Unternehmens werden neben der Angebotserklärung gemäß § 6 EG VOL/A und § 7 EG VOL/A folgende Unterlagen vom Bieter/der Bietergemeinschaft verlangt. Soweit Leistungen auf Nach- bzw. Subunternehmer übertragen werden, sind die Nachweise für die übertragenden Leistungen von den Nach- bzw. Subunternehmern vor Auftragsvergabe beizulegen:
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Schriftliche Erklärung des AN/Bieters, dass er
die für die Durchführung der in der Leistungsbeschreibung dargestellten Dienstleistung die geltenden gesetzlichen und technischen Richtlinien in der zum Zeitpunkt der Dienstleistungserbringung gültigen Fassung beachtet und einhält sowie die hierfür erforderlichen Genehmigungen besitzt (Formblatt F06, Teil E der Vergabeunterlagen).
für die Sammlung/Abfuhr ausschließlich umweltfreundliche Fahrzeuge einsetzt, die mindestens die Euro 5 Norm einhalten (Formblatt F06, Teil E der Vergabeunterlagen).
Schriftliche Erklärung des AN/Bieters, dass für die Leistungen Transport und Verwertung von Klärschlamm die Zulassung(en) als Entsorgungsfachbetrieb(e) oder vergleichbaren Qualifizierungen vorliegen oder vor Beginn der Leistungserbringung vorliegen werden. Bei Einschaltung von Subunternehmern sind die entsprechenden Nachweise für jedes Subunternehmen vorzulegen (siehe auch Formblatt F06, Teil E der Vergabeunterlagen).
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Angabe einer Liste von mindestens fünf vergleichbaren Referenzprojekten im Zeitraum 2012 bis 2014 bezüglich der zu erbringenden Leistungen unter Angabe des Umfangs, sowie Angaben zum AG (Anschrift, Ansprechpartner, Telefon-Nr.). Die Referenz/en kann/können dabei zur Bestätigung der Zuverlässigkeit herangezogen werden (siehe Formblatt F05, Teil E der Vergabeunterlagen).
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Nachweis der Verwertungskapazität durch:
— Die Verwertung ist für 7 500 Mg/a sicher zu stellen. Es sind sämtliche für die Verwertung vorgesehenen Anlagen mit den jeweils freien Kontingenten anzugeben (siehe Formblatt F07, Teil E). Eine Bestätigung der jeweiligen Anlagenbetreiber ist beizufügen. Darüber hinaus hat der Bieter in einem Ausfallkonzept darzulegen, wie die Entsorgungssicherheit bei Ausfall, Reparatur oder Wartung sichergestellt wird.
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— Nachweis der rechtlichen Genehmigungen zum Betrieb der Anlagen, in denen der Klärschlamm verwertet werden soll, unter Angabe des Ortes und des Ansprechpartners mit Telefonnummer der entsprechenden zu-ständigen Dienststelle/Genehmigungsbehörde für die Verwertung. (siehe Formblatt F07, Teil E und Abdruck Genehmigungsbescheid).
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— Erklärung des AN/Bieters, dass durch den vorgesehenen Verwertungsweg keine Beitragspflicht zum Klärschlammentschädigungsfonds gemäß Verordnung über den Klärschlamm-Entschädigungsfonds (KlärEV vom 20.5.1998 (BGBl. I S. 1048)) entsteht. (siehe Formblatt F06, Teil E der Vergabeunterlagen).
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Firmendarstellung der/des Unternehmens mit Angaben über Größe, Mitarbeiteranzahl, die zur Verfügung stehende technische Ausrüstung für die Abwicklung der zu vergebenden Leistung und Konzernzugehörigkeit.
Detaillierte Beschreibungen der Ausführung der ausgeschriebenen Teilleistungen zur Beurteilung der Leistungsfähigkeit. Insbesondere ist hierbei auf folgende Punkte einzugehen:
— Beschreibung der Übernahme des Klärschlamms an der Kläranlage und des Transports zur Verwertung:
— Durchführung der Übernahme, Beladung,
— Abfuhrrhythmus und Gesamtgewicht je Abfuhr,
— Transportentfernung zur Verwertung,
— Beschreibung der einzusetzenden Fahrzeuge und Personal,
— Ladegerät: (Standard, Bauart, Leistung),
— Transportfahrzeuge: (Standard, z. B. EURO 5, Bauart, z. B. Walking-Floor, Leistung),
— Detaillierte Beschreibung und schlüssige Darstellung des Verwertungskonzepts für die ausgeschriebenen Teilleistungen zur Verwertung des ausgeschriebenen Klärschlammes:
— Verwertungsweg,
— Reststoffverwertung.
Benennung und Beschreibung des Standortes/der Standorte für die Verwiegung inkl. Nennung des Betreibers.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Betriebshaftpflichtversicherung:
Der AN verpflichtet sich, zur Abdeckung seiner Haftung eine ausreichende Versicherung abzuschließen und während des Vertragszeitraums aufrecht zu erhalten (Betriebshaftpflicht mit mindestens einer Deckungssumme von 5 000 000 EUR für Personen- und Sachschäden sowie einer Deckungssumme von 100 000 EUR für Vermögensschäden). Dem AG ist auf Verlangen ein Nachweis über das Vorliegen der Versicherungen vorzulegen.
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Umwelthaftpflichtversicherung:
Der Bieter verpflichtet sich, zur Abdeckung seiner Haftung eine ausreichende Versicherung (Mindestdeckungssumme 5 000 000 EUR) abzuschließen und während des Vertragszeitraums aufrecht zu erhalten. Dem AG ist auf Verlangen ein Nachweis über das Vorliegen der Versicherungen vorzulegen.
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Der vertragliche oder gesetzliche Umfang der Haftung des AN wird durch dessen Haftpflichtversicherung weder eingeschränkt noch auf die Versicherungssumme beschränkt.
Hat der AG aufgrund gesetzlicher Vorschriften an Erfüllungsgehilfen des AN Schadensersatz zu leisten, so steht ihm der Rückgriff gegen den AN zu, wenn der Schaden durch Verschulden des AN oder seiner Erfüllungsgehilfen verursacht worden ist. Hat ein Verschulden des AG oder seines Erfüllungsgehilfen mitgewirkt, so findet § 254 BGB Anwendung.
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Der AN haftet für Verunreinigungen oder Beschädigungen an Bodenflächen, Gebäuden, Bepflanzungen oder sonstigen Einrichtungen, insbesondere der Zufahrtsstraße zur Kläranlage, die durch sein Personal oder seine Fahrzeuge verursacht werden.
Weitere siehe Vergabeunterlagen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Als Geschäftsjahr gilt das Kalenderjahr.
Für sämtliche vom Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen und zu erfüllenden Haupt- und Nebenpflichten aus diesem Vertrag erhält der Auftragnehmer vom Auftraggeber ein von der tatsächlich erbrachten Leistung abhängiges Entgelt bzw. gewährt eine Vergütung. Die zu zahlenden Entgelte/Vergütungen werden für jeden Abrechnungsmonat gesondert im Nachhinein der durchgeführten Leistung abgerechnet. Grundlage für die monatliche Zuordnung ist der Tag der Abfuhr.
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Weiteres siehe Vergabeunterlagen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Bewerber und Bieter müssen gemäß den Rechtsvorschriften des EG-Mitgliedstaates, in dem sie ansässig sind, zur Erbringung der betreffenden Dienstleistung berechtigt sein. Die Bildung von Bieter- bzw. Arbeitsgemeinschaften ist gemäß VOL/A § 6 EG (2) zulässig. Arbeitsgemeinschaften und andere gemeinschaftliche Bieter (Bietergemeinschaften) haben in den Angeboten jeweils die Mitglieder zu benennen, sowie eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu bezeichnen. Dabei gilt die Verpflichtung, dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem AG rechtsverbindlich vertritt und dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften. Sämtliche Mitglieder der Bietergemeinschaft müssen über die für die übertragenden Leistungen erforderlichen Nachweise verfügen.
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Bei der Benennung von Mitgliedern der Bieter-/Arbeitsgemeinschaft ist mit der Angebotsabgabe im Rahmen der Angebotserklärung eine verbindliche schriftliche Erklärung zur Benennung eines bevollmächtigten Vertreters für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages vorzulegen.
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Bei der Übertragung von Teilen der Leistungen an Nachunternehmer (Subunternehmer) ist nach wettbewerblichen Gesichtspunkten zu verfahren, diese zu benennen und diesen insgesamt keine ungünstigeren Bedingungen zu stellen, als zwischen dem AN und AG vereinbart. Eine nachträgliche Änderung eines Nach- bzw. Subunternehmers oder die Einschaltung von Nach – bzw. Subunternehmern nach Auftragserteilung kann nur nach Nachweis der Leistungsfähigkeit mit Zustimmung des AG erfolgen. Eine Änderung des Angebotspreises ist dabei ausgeschlossen.
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Die Nachunternehmer müssen über die für die übertragenden Leistungen erforderlichen Nachweise verfügen.
Weiteres siehe Vergabeunterlagen.
Sonstige besondere Bedingungen: Siehe Vergabeunterlagen.

Verfahren
Zahlungsweise für die Unterlagen:
Für die Vervielfältigung und Zustellung der Vertragsunterlagen wird eine Gebühr in Höhe von 18 EUR als Vorauszahlung erhoben. Dem Antrag ist eine Kopie des Überweisungsträgers beizulegen.
Betreff: 20772 AOI KS-2014
Kontoverbindung:
— Kontoinhaber: Abwasserverband Obere Iller;
— Bank: Sparkasse Allgäu,
— Konto-Nr.: 3200 07537,
— BLZ: 733 500 00,
— IBAN: DE 33733500000320007537,
— SWIFT-BIC: BYLADEM1ALG.
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2014-11-03 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Herrn Helmut Schratt

Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2015-01-01 📅
Datum des Endes: 2017-12-31 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 20772 AOI KS-2014
Zusätzliche Informationen
Die Öffnung der Angebote erfolgt gemäß §1 7 EG VOL/A.
Die Bieter sind gemäß § 17 EG (2) VOL/A bei der Öffnung der Angebote nicht zugelassen.
Die Vertragsunterlagen nebst Anlagen und geforderten Leistungsnachweisen müssen ausgefüllt und rechtsverbindlich unterschrieben in verschlossenem Umschlag bis zum Einreichungstermin an die Vergabestelle eingesendet oder dort abgegeben werden. Der Umschlag ist mit dem den Vergabeunterlagen beiliegenden Angebotsaufkleber zu versehen unter Angabe des Namens und der Anschrift des Bieters bzw. der Bietergemeinschaft.
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Verspätet eingehende Angebote können nicht berücksichtigt werden. Bis zum Ablauf der Angebotsfrist können Angebote schriftlich, oder per Fax zurückgezogen werden. Die in Ziffer III.2.1) bis III.2.3) genannten Unterlagen sollen vollständig eingereicht werden. Stellt der Auftraggeber im Rahmen der Prüfung des Angebots fest, dass bestimmte Unterlagen fehlen, so kann er diese unter Setzung einer Nachfrist vom Bewerber anfordern. Reicht der Bewerber die geforderten Unterlagen nicht innerhalb der gesetzten Nachfrist ein, so wird das Angebot nicht berücksichtigt.
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Die Vergabeunterlagen sind vom Interessenten unverzüglich nach Erhalt genau durchzusehen, insbesondere auf möglicherweise fehlende Seiten.
Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Interessenten Fehler, Unstimmigkeiten oder Unklarheiten, so hat er die Vergabestelle unverzüglich und möglichst frühzeitig, schriftlich, per E-Mail oder per Telefax unter genauer Benennung der Unklarheiten darauf hinzuweisen.
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Die Vergabeunterlagen sind im Original vollständig und dokumentenecht auszufüllen.
Änderungen des Bieters an seinen Eintragungen müssen eindeutig und zweifelsfrei sein.
Änderungen an den Vergabeunterlagen sind unzulässig.
Der Auftragnehmer steht dafür ein, dass er vor Abgabe des Angebotes die örtlichen Verhältnisse genau überprüft und sich durch Einsicht in die Vergabeunterlagen über die Durchführung der Leistungen sowie Einhaltung der technischen und rechtlichen Vorschriften Klarheit verschafft hat.
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Mehrkosten, die dem Auftragnehmer dadurch entstehen, dass er die Unterlagen sowie die örtlichen Gegebenheiten ggf. durch Befragung des AG nicht ausreichend berücksichtigt hat, werden nicht anerkannt.
Weiteres siehe Vergabeunterlagen.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern
Postort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de 📧
Telefon: +49 8921762411 📞
Fax: +49 8921762847 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Gemäß § 12 Abs. 8 VOL/A-EG sind rechtzeitig von den Bietern angeforderte zusätzliche Auskünfte vom Auftraggeber bis spätestens 6 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist zu erteilen. Um eine fristgemäße und sachgerechte Bearbeitung der zusätzlichen Auskünfte über die Vergabeunterlagen und das Anschreiben zu gewährleisten, wird gebeten, diese von den Bietern je nach Umfang der Anfrage bis spätestens 9 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist, per Telefax zu übermitteln.
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Es gilt die Fassung des GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) gemäß der Bekanntmachung vom 15.7.2005 (BGBl. I S. 2114, ber. 2009 I S. 3850) zuletzt geändert durch Gesetz vom 7.8.2013 (BGBl. I S. 3154) m.W.v. 15.8.2013, insbesondere:
§ 101a Informations- und Wartepflicht:
Demnach darf ein Vertrag erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information an die nicht berücksichtigten Bieter geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage.
§ 101b Unwirksamkeit:
(1) Ein Vertrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber gegen § 101a verstoßen hat oder einen öffentlichen Auftrag unmittelbar an ein Unternehmen erteilt, ohne andere Unternehmen am Vergabeverfahren zu beteiligen und ohne dass dies aufgrund des Gesetzes gestattet ist und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren nach Absatz 2 festgestellt worden ist.
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(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe.
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§ 107 Einleitung, Antrag:
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: OJS 2014/S 099-173374 (2014-05-20)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2014-10-28)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2014-10-28 📅
Veröffentlichungsdatum: 2014-10-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2014/S 210-372365
Verweist auf Bekanntmachung: 2014/S 99-173374
ABl. S-Ausgabe: 210
Zusätzliche Informationen
Die Öffnung der Angebote erfolgt gemäß §17 EG VOL/A. Die Bieter sind gemäß § 17 EG (2) VOL/A bei der Öffnung der Angebote nicht zugelassen. Die Vertragsunterlagen nebst Anlagen und geforderten Leistungsnachweisen müssen ausgefüllt und rechtsverbindlich unterschrieben in verschlossenem Umschlag bis zum Einreichungstermin an die Vergabestelle eingesendet oder dort abgegeben werden. Der Umschlag ist mit dem den Vergabeunterlagen beiliegenden Angebotsaufkleber zu versehen unter Angabe des Namens und der Anschrift des Bieters bzw. der Bietergemeinschaft. Verspätet eingehende Angebote können nicht berücksichtigt werden. Bis zum Ablauf der Angebotsfrist können Angebote schriftlich, oder per Fax zurückgezogen werden. Die in Ziffer III.2.1) bis III.2.3) genannten Unterlagen sollen vollständig eingereicht werden. Stellt der Auftraggeber im Rahmen der Prüfung des Angebots fest, dass bestimmte Unterlagen fehlen, so kann er diese unter Setzung einer Nachfrist vom Bewerber anfordern. Reicht der Bewerber die geforderten Unterlagen nicht innerhalb der gesetzten Nachfrist ein, so wird das Angebot nicht berücksichtigt. Die Vergabeunterlagen sind vom Interessenten unverzüglich nach Erhalt genau durchzusehen, insbesondere auf möglicherweise fehlende Seiten. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Interessenten Fehler, Unstimmigkeiten oder Unklarheiten, so hat er die Vergabestelle unverzüglich und möglichst frühzeitig, schriftlich, per E-Mail oder per Telefax unter genauer Benennung der Unklarheiten darauf hinzuweisen. Die Vergabeunterlagen sind im Original vollständig und dokumentenecht auszufüllen. Änderungen des Bieters an seinen Eintragungen müssen eindeutig und zweifelsfrei sein. Änderungen an den Vergabeunterlagen sind unzulässig. Der Auftragnehmer steht dafür ein, dass er vor Abgabe des Angebotes die örtlichen Verhältnisse genau überprüft und sich durch Einsicht in die Vergabeunterlagen über die Durchführung der Leistungen sowie Einhaltung der technischen und rechtlichen Vorschriften Klarheit verschafft hat. Mehrkosten, die dem Auftragnehmer dadurch entstehen, dass er die Unterlagen sowie die örtlichen Gegebenheiten ggf. durch Befragung des AG nicht ausreichend berücksichtigt hat, werden nicht anerkannt. Weiteres siehe Vergabeunterlagen.
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Objekt
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Immenstadt/Thanners; Landkreis Oberallgäu

Verfahren
Vergabekriterien
Kriterium: 1. Niedrigster Wertungspreis (100)

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2014-10-28 📅
Name: Emter GmbH
Postanschrift: Alpenstr. 50
Postort: Altenstadt
Postleitzahl: 86972
Land: Deutschland 🇩🇪

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
§101b Unwirksamkeit
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
Quelle: OJS 2014/S 210-372365 (2014-10-28)