Übernahme, Transport und Verwertung von Nichtverpackungs- (NVP-) Kunststoffen im Landkreis Ansbach mit folgendem Leistungsbild:
— Gestellung der Sammelbehälter für NVP-Kunststoffe an den Wertstoffhöfen des Vertragsgebiets,
— Übernahme der NVP-Kunststoffe von den Wertstoffhöfen inkl. Transport und Verwiegung/ Massenfeststellung,
— Stoffliche Verwertung der NVP-Kunststoffe.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2014-03-17.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2014-01-31.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2014-01-31) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
Menge oder Umfang:
“Der Landkreis Ansbach beabsichtigt in Erfüllung seiner gesetzlichen Entsorgungsaufgabe, die flächendeckende Erfassung und Verwertung von...”
Menge oder Umfang
Der Landkreis Ansbach beabsichtigt in Erfüllung seiner gesetzlichen Entsorgungsaufgabe, die flächendeckende Erfassung und Verwertung von Nichtverpackungs-Kunststoffen im Landkreisgebiet zum 1.9.2014 neu einzuführen.Die NVP-Kunststofferfassung im Landkreis Ansbach soll über das kommunale Bringsystem (Wertstoffhöfe) erfolgen.Die Erfassung, Übernahme, Transport und Verwertung der NVP-Kunststoffmengen des Landkreises Ansbach ist Gegenstand dieser Ausschreibung.Folgendes Leistungsbild ist hierbei erforderlich:— Gestellung der Sammelbehälter für NVP-Kunststoffe an den Wertstoffhöfen des Vertragsgebiets,— Übernahme der NVP-Kunststoffe von den Wertstoffhöfen inkl. Transport und Verwiegung/ Massenfeststellung,— Stoffliche Verwertung der NVP-Kunststoffe.Über die bisherigen NVP-Kunststoffmengen liegen dem AG durch die Neueinführung des Systems keine genauen Angaben vor. Aufgrund aktueller NVP-Kunststoffmengen in vergleichbaren Landkreisen in Bayern und die Art des einzuführenden Entsorgungssystems im Landkreis Ansbach wird für 2015 eine Menge von ca. 370 Mg pro Jahr prognostiziert.Der Auftragnehmer hat an den 55 angegebenen Stellplätzen der Wertstoffhöfe im Landkreisgebiet die dort jeweils erforderliche Anzahl (insg. 55 Stk.) an Sammelbehältern für die dort erfassten NVP-Kunststoffmengen (siehe Aufstellung in Anlage B-1) zu stellen und diese in einem ordnungsgemäßen und betriebssicheren Zustand zu halten. Es sollen an den 49 Wertstoffhöfen Absatzmulden (ASM) mit einem maximalen Füllvolumen von 20 m³ und an 6 Wertstoffhöfen Abrollcontainer (ARC) mit einem maximalen Füllvolumen von 38 m³ (alle ASM und ARC mit Deckel) aufgestellt werden.Die Anzahl der zu stellenden NVP-Kunststoffcontainer kann vom Auftragnehmer nach Rücksprache und Freigabe durch den Auftraggeber in Abhängigkeit von den Platzverhältnissen am Standort angepasst werden.Die angegebenen Mengen können sich in den Folgejahren ändern. Es wird darauf hingewiesen, dass die angegebenen Mengen unverbindlich sind und hieraus keine Umsatzgarantie abgeleitet werden kann.Weiteres siehe VergabeunterlagenDie Ausschreibung erfolgt gemäß den Bestimmungen der Vertragsordnung für Leistungen - ausgenommen Bauleistungen – VOL 2009: Teil A und B.
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landkreis Ansbach
Postanschrift: Crailsheimstraße 1
Postleitzahl: 91522
Postort: Ansbach
Kontakt
E-Mail: ulrich.egerer@landratsamt-ansbach.de📧
Telefon: +49 9814683500📞
Fax: +49 9814683519 📠
“Die in Ziffer III.2.1 bis III.2.3 genannten Unterlagen sollen vollständig eingereicht werden. Stellt der Auftraggeber im Rahmen der Prüfung des Angebots...”
Die in Ziffer III.2.1 bis III.2.3 genannten Unterlagen sollen vollständig eingereicht werden. Stellt der Auftraggeber im Rahmen der Prüfung des Angebots fest, dass bestimmte Unterlagen fehlen, so kann er diese unter Setzung einer Nachfrist vom Bewerber anfordern. Reicht der Bewerber die geforderten Unterlagen nicht innerhalb der gesetzten Nachfrist ein, so wird das Angebot nicht berücksichtigt.
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Quelle: OJS 2014/S 025-039629 (2014-01-31)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2014-06-26) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
“Die in Ziffer III.2.1) bis III.2.3) genannten Unterlagen sollen vollständig eingereicht werden. Stellt der Auftraggeber im Rahmen der Prüfung des Angebots...”
Die in Ziffer III.2.1) bis III.2.3) genannten Unterlagen sollen vollständig eingereicht werden. Stellt der Auftraggeber im Rahmen der Prüfung des Angebots fest, dass bestimmte Unterlagen fehlen, so kann er diese unter Setzung einer Nachfrist vom Bewerber anfordern. Reicht der Bewerber die geforderten Unterlagen nicht innerhalb der gesetzten Nachfrist ein, so wird das Angebot nicht berücksichtigt.
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Quelle: OJS 2014/S 123-219654 (2014-06-26)