— Übernahme und Transport des eingesammelten Rest- und Sperrmülls zu den Entsorgungsanlagen Würzburg und Schweinfurt, — Containergestellung, Übernahme und Transport der auf den Recyclinghöfen im Rahmen des Bringsystems angelieferten Abfallfraktionen (PPK, Altholz AI-AIII und AIV, Altreifen, Sperrmüll, Restmüll, Grüngut, Bauschutt), — Containergestellung, Übernahme, Transport sowie Verwertung der auf den Recyclinghöfen im Rahmen des Bringsystems angelieferten Mischkunststoffe, — Containergestellung, Übernahme und Transport der auf den Recyclinghöfen bzw. Depotcontainerstandorten im Rahmen des Bringsystems angelieferten Altmetalle, — Übernahme, Transport und Verwertung der auf den Recyclinghöfen erfassten Elektroaltgeräte der Gruppe 1, 2, 3 und 5.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2014-04-22.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2014-03-07.
Auftragsbekanntmachung (2014-03-07) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Beseitigung und Behandlung von Siedlungsabfällen
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Beseitigung und Behandlung von Siedlungsabfällen📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Main-Tauber-Kreis
Postanschrift: Gartenstr. 1
Postleitzahl: 97941
Postort: Tauberbischofsheim
Kontakt
Internetadresse: http://www.main-tauber-kreis.de🌏
E-Mail: walter.scheckenbach@main-tauber-kreis.de📧
Telefon: +49 9341825957📞
Fax: +49 93418285957 📠
Bei der Angebotsabgabe ist eine schriftliche Verpflichtungserklärung des Bieters (Tariftreueerklärung) gemäß § 3 Abs 1 bis 3 Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) sowohl für den Bieter als auch für die Nachunternehmen und Verleihunternehmen, die der Bieter bei der Ausführung der ausgeschriebenen Leistungen einbinden möchte, abzugeben. Hierzu sind die den Vergabeunterlagen beigefügten Erklärungen zu verwenden. Der Auftraggeber behält sich vor, bei Angebotsabgabe nicht beiliegende bzw. den Anforderungen formal bzw. inhaltlich nicht genügende Erklärungen unter Fristsetzung nachzufordern. Ein Anspruch auf Nachforderung besteht nicht. Fehlt eine Verpflichtungserklärung auch nach Nachforderung, so ist das Angebot von der Wertung auszuschließen, vgl. § 5 Abs. 4 LTMG.
Bei der Angebotsabgabe ist eine schriftliche Verpflichtungserklärung des Bieters (Tariftreueerklärung) gemäß § 3 Abs 1 bis 3 Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) sowohl für den Bieter als auch für die Nachunternehmen und Verleihunternehmen, die der Bieter bei der Ausführung der ausgeschriebenen Leistungen einbinden möchte, abzugeben. Hierzu sind die den Vergabeunterlagen beigefügten Erklärungen zu verwenden. Der Auftraggeber behält sich vor, bei Angebotsabgabe nicht beiliegende bzw. den Anforderungen formal bzw. inhaltlich nicht genügende Erklärungen unter Fristsetzung nachzufordern. Ein Anspruch auf Nachforderung besteht nicht. Fehlt eine Verpflichtungserklärung auch nach Nachforderung, so ist das Angebot von der Wertung auszuschließen, vgl. § 5 Abs. 4 LTMG.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
— Übernahme und Transport des eingesammelten Rest- und Sperrmülls zu den Entsorgungsanlagen Würzburg und Schweinfurt,
— Containergestellung, Übernahme und Transport der auf den Recyclinghöfen im Rahmen des Bringsystems angelieferten Abfallfraktionen (PPK, Altholz AI-AIII und AIV, Altreifen, Sperrmüll, Restmüll, Grüngut, Bauschutt),
— Containergestellung, Übernahme, Transport sowie Verwertung der auf den Recyclinghöfen im Rahmen des Bringsystems angelieferten Mischkunststoffe,
— Containergestellung, Übernahme und Transport der auf den Recyclinghöfen bzw. Depotcontainerstandorten im Rahmen des Bringsystems angelieferten Altmetalle,
— Übernahme, Transport und Verwertung der auf den Recyclinghöfen erfassten Elektroaltgeräte der Gruppe 1, 2, 3 und 5.
Losnummer: 1
Bezeichnung des Loses: Übernahme und Transport des eingesammelten Rest- und Sperrmülls
Kurze Beschreibung:
Position 1: Übernahme und Transport des Rest- bzw. Sperrmülls ab Übernahmestelle aus dem Main-Tauber-Kreis zu der Entsorgungsanlage Schweinfurt (ca. 7.900…
… Mg/a).Position 2: Übernahme und Transport des Rest- bzw. Sperrmülls ab Übernahmestelle aus dem Main-Tauber-Kreis zu der Entsorgungsanlage Würzburg (ca. 5.200 Mg/a).
… Mg/a).
Position 2: Übernahme und Transport des Rest- bzw. Sperrmülls ab Übernahmestelle aus dem Main-Tauber-Kreis zu der Entsorgungsanlage Würzburg (ca. 5.200 Mg/a).
Losnummer: 2
Bezeichnung des Loses: Containergestellung, Übernahme und Transport der auf den Recyclinghöfen im Rahmen des Bringsystems angelieferten Wertstoffe
Kurze Beschreibung:
Position 1: Containergestellung auf den Recyclinghöfen des Main-Tauber-Kreis (ca. 125…
… Container).Position 2: Übernahme und Transport verschiedener Wertstoffe und Abfälle wie Papier und Kartonagen, Grüngut, Altholz, Reifen etc. ab Recyclinghof aus dem Landkreis Main-Tauber zu einer vom Auftraggeber bestimmten Übernahmestelle (PPK ca. 406 Mg/a; Altholz AI-III ca. 1.210 Mg/a; Altholz AIV ca. 134 Mg/a; Altreifen ca. 2.793 St./a; Rest- und Sperrmüll ca. 380 Mg/a; Grüngut ca. 2.268 m³; Bauschutt ca. 1.299 Mg/a).
… Container).
Position 2: Übernahme und Transport verschiedener Wertstoffe und Abfälle wie Papier und Kartonagen, Grüngut, Altholz, Reifen etc. ab Recyclinghof aus dem Landkreis Main-Tauber zu einer vom Auftraggeber bestimmten Übernahmestelle (PPK ca. 406 Mg/a; Altholz AI-III ca. 1.210 Mg/a; Altholz AIV ca. 134 Mg/a; Altreifen ca. 2.793 St./a; Rest- und Sperrmüll ca. 380 Mg/a; Grüngut ca. 2.268 m³; Bauschutt ca. 1.299 Mg/a).
Position 2: Übernahme und Transport verschiedener Wertstoffe und Abfälle wie Papier und Kartonagen, Grüngut, Altholz, Reifen etc. ab Recyclinghof aus dem Landkreis Main-Tauber zu einer vom Auftraggeber bestimmten Übernahmestelle (PPK ca. 406 Mg/a; Altholz AI-III ca. 1.210 Mg/a; Altholz AIV ca. 134 Mg/a; Altreifen ca. 2.793 St./a; Rest- und Sperrmüll ca. 380 Mg/a; Grüngut ca. 2.268 m³; Bauschutt ca. 1.299 Mg/a).
Losnummer: 3
Bezeichnung des Loses: Containergestellung, Übernahme, Transport sowie Verwertung der auf den Recyclinghöfen im Rahmen des Bringsystems angelieferten Mischkunststoffe
Kurze Beschreibung:
Position 1: Containergestellung auf den Recyclinghöfen des Main-Tauber-Kreises (ca. 14…
… Container).Position 2: Übernahme und Transport von Mischkunststoffen ab Recyclinghof aus dem Landkreis Main-Tauber zu einer vom Auftraggeber bestimmten Übernahmestelle (411 Mg/a).Position 3: Transport und Verwertung von Mischkunststoffen (411 Mg/a).
… Container).
Position 2: Übernahme und Transport von Mischkunststoffen ab Recyclinghof aus dem Landkreis Main-Tauber zu einer vom Auftraggeber bestimmten Übernahmestelle (411 Mg/a).
Position 3: Transport und Verwertung von Mischkunststoffen (411 Mg/a).
Losnummer: 4
Bezeichnung des Loses: Containergestellung, Übernahme und Transport der auf den Recyclinghöfen bzw. Depotcontainerstandorten im Rahmen des Bringsystems angelieferten Altmetalle
Kurze Beschreibung:
Position 1: Containergestellung auf den Recyclinghöfen sowie den Depotcontainerstandorten des Main-Tauber-Kreises (ca. 55…
… Container).Position 2: Übernahme und Transport von Altmetall an den Recyclinghöfen des Landkreises Main-Tauber zu einer vom Auftraggeber bestimmten Übernahmestelle (1.030 Mg/a).Position 3: Übernahme und Transport von Altmetall aus der Depotcontainersammlung aus dem Landkreis Main-Tauber zu einer vom Auftraggeber bestimmten Übernahmestelle.
… Container).
Position 2: Übernahme und Transport von Altmetall an den Recyclinghöfen des Landkreises Main-Tauber zu einer vom Auftraggeber bestimmten Übernahmestelle (1.030 Mg/a).
Position 3: Übernahme und Transport von Altmetall aus der Depotcontainersammlung aus dem Landkreis Main-Tauber zu einer vom Auftraggeber bestimmten Übernahmestelle.
Zusätzliche Angaben zu den Losen:
Eine Mengenaufteilung zwischen der Übernahme von Recyclinghöfen und Depotcontainerstandorten kann durch den Auftraggeber nicht zur Verfügung gestellt…
… werden.Eine Verlängerungsoption bezüglich der Vertragslaufzeit besteht in diesem Los nicht.
… werden.
Eine Verlängerungsoption bezüglich der Vertragslaufzeit besteht in diesem Los nicht.
Losnummer: 5
Bezeichnung des Loses: Übernahme, Transport und Verwertung der auf den Recyclinghöfen erfassten Elektroaltgeräte
Kurze Beschreibung:
Übernahme-, Transport- und Verwertung von Elektroaltgeräten der Gruppen 1, 2, 3 und 5.
Es werden Varianten akzeptiert ✅
Zahl der möglichen Verlängerungen: 1
Zeitlicher Rahmen für nachfolgende Aufträge: 18 Monate Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Main-Tauber-Kreis.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Die Eignung ist für jeden Bieter bzw. – bei Bietergemeinschaften – jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft gesondert schriftlich nachzuweisen. Die nachfolgenden Nachweise und Erklärungen sind daher – soweit nachfolgend nicht im Einzelfall anders angegeben - von jedem Bieter sowie jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft mit Abgabe des Angebotes vorzulegen. Bei der Einbindung von Unterauftragnehmern genügt zunächst die Angabe, welche Leistungen bzw. Teilleistungen von Unterauftragnehmern erbracht werden sollen. Der Bieter muss darüber hinaus in der Lage sein, sämtliche Unterlagen und Nachweise zur Eignungsprüfung mit Ausnahme der schriftlichen Zusage des Kreditinstituts / des Kreditversicherers über die Erteilung der im Auftragsfall geforderten Bürgschaft für seine im Angebotsformular angegebenen Unterauftragnehmer während der Angebotsprüfung auf Verlangen der Vergabestelle zeitnah zu erbringen.
Die Eignung ist für jeden Bieter bzw. – bei Bietergemeinschaften – jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft gesondert schriftlich nachzuweisen. Die nachfolgenden Nachweise und Erklärungen sind daher – soweit nachfolgend nicht im Einzelfall anders angegeben - von jedem Bieter sowie jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft mit Abgabe des Angebotes vorzulegen. Bei der Einbindung von Unterauftragnehmern genügt zunächst die Angabe, welche Leistungen bzw. Teilleistungen von Unterauftragnehmern erbracht werden sollen. Der Bieter muss darüber hinaus in der Lage sein, sämtliche Unterlagen und Nachweise zur Eignungsprüfung mit Ausnahme der schriftlichen Zusage des Kreditinstituts / des Kreditversicherers über die Erteilung der im Auftragsfall geforderten Bürgschaft für seine im Angebotsformular angegebenen Unterauftragnehmer während der Angebotsprüfung auf Verlangen der Vergabestelle zeitnah zu erbringen.
Der Bieter hat auf Verlangen der Vergabestelle zudem nachzuweisen, dass ihm die erforderlichen Mittel des Unterauftragnehmers bei der Erfüllung des Auftrages tatsächlich zur Verfügung stehen, indem er beispielsweise eine entsprechende Erklärung des Unterauftragnehmers vorlegt. Bieter, die sich mehrfach – sei es als einzelnes Unternehmen, Mitglied einer Bietergemeinschaft oder Nachunternehmer – an diesem Vergabeverfahren beteiligen, können wegen Verstoßes gegen das Wettbewerbsprinzip ausgeschlossen werden. Der Auftraggeber behält sich vor, bei Angebotsabgabe nicht beiliegende bzw. den Anforderungen formal bzw. inhaltlich nicht genügende Dokumente und Erklärungen unter Fristsetzung nachzufordern. Ein Anspruch der Bieter auf
Der Bieter hat auf Verlangen der Vergabestelle zudem nachzuweisen, dass ihm die erforderlichen Mittel des Unterauftragnehmers bei der Erfüllung des Auftrages tatsächlich zur Verfügung stehen, indem er beispielsweise eine entsprechende Erklärung des Unterauftragnehmers vorlegt. Bieter, die sich mehrfach – sei es als einzelnes Unternehmen, Mitglied einer Bietergemeinschaft oder Nachunternehmer – an diesem Vergabeverfahren beteiligen, können wegen Verstoßes gegen das Wettbewerbsprinzip ausgeschlossen werden. Der Auftraggeber behält sich vor, bei Angebotsabgabe nicht beiliegende bzw. den Anforderungen formal bzw. inhaltlich nicht genügende Dokumente und Erklärungen unter Fristsetzung nachzufordern. Ein Anspruch der Bieter auf
Nachforderung besteht nicht. Sollte ein Bieter der Nachforderung nicht oder nicht fristgerecht nachkommen, wird gemäß § 19 Abs. 3 lit. a) EG VOL/A sein Angebot ausgeschlossen.
Vorstehende Vorgaben finden auch bei der Vorlage von Eignungsnachweisen gemäß Zif. III.2.2) (Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit) und III.2.3) (Technische Leistungsfähigkeit) Anwendung.
2.1.1 Handelsregisterauszug (bei GmbH & Co. KG auch von der Komplementär-GmbH).
2.2.2 Eigenerklärung(en), dass hinsichtlich der gesetzlichen Vertreter des Bieters keine Eintragungen im Gewerbezentralregister bestehen.
2.2.3 Eigenerklärung(en), dass keine Auschlussgründe nach § 6 Abs. 6 EG VOL/A vorliegen.
2.2.4 Eigenerklärung(en), dass keine Auschlussgründe nach § 6 Abs. 4 EG VOL/A vorliegen.
2.2.5 Eigenerklärung(en), dass die in § 149 Abs. 2 Nr. 3 und Nr. 4 GewO genannten Tatbestände nicht vorliegen.
Das Ausstellungsdatum der o.g. Dokumente darf nicht vor dem 1.1.2014 liegen. Können obige Bescheinigungen von ausländischen Unternehmen nicht beschafft werden, so sind gleichwertige Nachweise beizufügen. Die Gleichwertigkeit ist vom Bieter nachzuweisen.
Das Ausstellungsdatum der o.g. Dokumente darf nicht vor dem 1.1.2014 liegen. Können obige Bescheinigungen von ausländischen Unternehmen nicht beschafft werden, so sind gleichwertige Nachweise beizufügen. Die Gleichwertigkeit ist vom Bieter nachzuweisen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
2.2.1 Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung der drei letzten abgeschlossenen Geschäftsjahre in der für das Unternehmen handelsrechtlich jeweils erforderlichen Form, soweit Veröffentlichungen nach dem Recht des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, vorgeschrieben sind. Falls eine Pflicht zur Veröffentlichung der Jahresabschlüsse bzw. Gewinn und Verlustrechnungen nicht besteht, ist dies mit Angebotsabgabe darzulegen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
2.2.1 Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung der drei letzten abgeschlossenen Geschäftsjahre in der für das Unternehmen handelsrechtlich jeweils erforderlichen Form, soweit Veröffentlichungen nach dem Recht des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, vorgeschrieben sind. Falls eine Pflicht zur Veröffentlichung der Jahresabschlüsse bzw. Gewinn und Verlustrechnungen nicht besteht, ist dies mit Angebotsabgabe darzulegen.
2.2.2 Umsatzangaben über den Gesamtumsatz sowie die Umsätze bezüglich der ausgeschriebenen Leistungen (getrennt nach Eigen- und Fremdleistung), jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre.
2.2.3 Nachweis einer abgeschlossenen Betriebs- und einer abgeschlossenen Umwelthaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von jeweils mindestens 1,5 Mio. Euro für Sachschäden, 300 Tsd. für Vermögensschäden sowie 2 000 000 EUR für Personenschäden, bzw. eine Erklärung eines Versicherers im Auftragsfalle einen entsprechenden Versicherungsschutz in der geforderten Höhe zu stellen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
2.2.3 Nachweis einer abgeschlossenen Betriebs- und einer abgeschlossenen Umwelthaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von jeweils mindestens 1,5 Mio. Euro für Sachschäden, 300 Tsd. für Vermögensschäden sowie 2 000 000 EUR für Personenschäden, bzw. eine Erklärung eines Versicherers im Auftragsfalle einen entsprechenden Versicherungsschutz in der geforderten Höhe zu stellen.
2.2.4 schriftliche Zusage des Kreditinstituts/Kreditversicherers hinsichtlich der Stellung der im Auftragsfall erforderlichen Bürgschaft.
Mindeststandards:
Das Ausstellungsdatum der Dokumente zum Nachweis der Eignung gemäß Ziffer 2.2.4 darf nicht vor dem 1.1.2014 liegen. Ebenso muss die als Nachweis zur technischen Leistungsfähigkeit beizubringende Zertifizierung zum Entsorgungsfachbetrieb noch bis zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültig sein. Auf Verlangen der Vergabestelle sind die Bieter verpflichtet, die o.g. Dokumente in aktueller Fassung nachzureichen.
Das Ausstellungsdatum der Dokumente zum Nachweis der Eignung gemäß Ziffer 2.2.4 darf nicht vor dem 1.1.2014 liegen. Ebenso muss die als Nachweis zur technischen Leistungsfähigkeit beizubringende Zertifizierung zum Entsorgungsfachbetrieb noch bis zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültig sein. Auf Verlangen der Vergabestelle sind die Bieter verpflichtet, die o.g. Dokumente in aktueller Fassung nachzureichen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
2.3.1 Zertifikat Entsorgungsfachbetrieb nach § 56 KrWG, die zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültig ist. Der Geltungsbereich für das Zertifikat „Entsorgungsfachbetrieb“ des Bieters muss die Einsammel-, Verwertungs- und Transportleistungen umfassen, die Gegenstand des/der vom Bieter angebotenen Lose sind (Lose 1 bis 5).
2.3.1 Zertifikat Entsorgungsfachbetrieb nach § 56 KrWG, die zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültig ist. Der Geltungsbereich für das Zertifikat „Entsorgungsfachbetrieb“ des Bieters muss die Einsammel-, Verwertungs- und Transportleistungen umfassen, die Gegenstand des/der vom Bieter angebotenen Lose sind (Lose 1 bis 5).
2.3.2 Nachweis(e) mindestens einer Referenz über die Übernahme und Transport von Rest- und Sperrmüll für das Los 1.
2.3.3 Nachweis(e) mindestens einer Referenz über die Containergestellung, Übernahme und Transport im Rahmen eines Bringsystems angelieferter Wertstoffe für das Los 2.
2.3.4 Nachweis(e) mindestens einer Referenz über die Containergestellung, Übernahme und Transport im Rahmen eines Bringsystems angelieferten Mischkunststoffe für das Los 3.
2.3.5 Nachweis(e) mindestens einer Referenz über die Containergestellung, Übernahme und Transport im Rahmen eines Bringssystems bzw. aus einer Depotcontainersammlung angelieferten Altmetalle für das Los 4.
2.3.6 Nachweis(e) mindestens einer Referenz über die Übernahme, Transport und Verwertung erfasster Elektroaltgeräte der Gruppe 1, 2, 3 und 5 für das Los 5.
Mindeststandards:
Die Nachweise zur technischen Leistungsfähigkeit müssen sich auf den Leistungsbereich beziehen, der vom jeweiligen Unternehmen erbracht werden soll. Die Referenzaufträge müssen mindestens für die Dauer eines Jahres sowie innerhalb der letzten 5 Jahre durchgeführt worden sein. Als Referenzaufträge gelten auch aktuelle, noch laufende Vertragsverhältnisse, soweit seit mindestens einem Jahr Leistungen erbracht werden. Für Bietergemeinschaften muss der Nachweis der Referenz lediglich einmal vorgelegt werden.
Die Nachweise zur technischen Leistungsfähigkeit müssen sich auf den Leistungsbereich beziehen, der vom jeweiligen Unternehmen erbracht werden soll. Die Referenzaufträge müssen mindestens für die Dauer eines Jahres sowie innerhalb der letzten 5 Jahre durchgeführt worden sein. Als Referenzaufträge gelten auch aktuelle, noch laufende Vertragsverhältnisse, soweit seit mindestens einem Jahr Leistungen erbracht werden. Für Bietergemeinschaften muss der Nachweis der Referenz lediglich einmal vorgelegt werden.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Zur Absicherung der Erfüllung der Leistungen sowie der Gewährleistung hat/haben der/die Auftragnehmer bei Vertragsabschluss eine Bürgschaft von einem in der Europäischen Gemeinschaft zugelassenen Kreditinstitut oder Kreditversicherer zu stellen. Die Höhe der Bürgschaft beträgt je Los 5 % der angebotenen Brutto- Auftragssumme für die jeweilige Grundvertragslaufzeit (Lose 1 bis 3 und 5 3,5 Jahre; Los 4 3 Jahre und 4 Monate) für die jeweils vertragsgegenständlichen Leistung. Berechnungsgrundlage für die Ermittlung der Brutto-Auftragssummen sind die Basismengen für die Angebotswertung.
Zur Absicherung der Erfüllung der Leistungen sowie der Gewährleistung hat/haben der/die Auftragnehmer bei Vertragsabschluss eine Bürgschaft von einem in der Europäischen Gemeinschaft zugelassenen Kreditinstitut oder Kreditversicherer zu stellen. Die Höhe der Bürgschaft beträgt je Los 5 % der angebotenen Brutto- Auftragssumme für die jeweilige Grundvertragslaufzeit (Lose 1 bis 3 und 5 3,5 Jahre; Los 4 3 Jahre und 4 Monate) für die jeweils vertragsgegenständlichen Leistung. Berechnungsgrundlage für die Ermittlung der Brutto-Auftragssummen sind die Basismengen für die Angebotswertung.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Die Zahlungen der Entgelte an den Auftragnehmer erfolgt monatlich auf der Grundlage der angebotenen Entgelte.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Keine Vorgabe bezüglich der Rechtsform. Erforderlich sind eine plausbile Aufgabenteilung, die gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Unternehmen sowie die Angabe eines bevollmächtigten Vertreters.
Verfahren
Zahlungsweise für die Unterlagen:
Verrechnungsscheck, welcher der ausschließlich schriftlichen Anforderung beizulegen ist.
Bei Postverand sind 5 EUR zusätzlich zu entrichten.
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2014-06-30 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2014-04-22 📅
Öffnungsort: Tauberbischofsheim.
Ort des Eröffnungstermins: Tauberbischofsheim.
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Eigenbetrieb AWMT - Abfallwirtschaftsbetrieb Main-Tauber
Dr. Walter Scheckenbach
Referenz Daten
Datum des Beginns: 2014-10-01 📅
Datum des Endes: 2018-01-31 📅
2018-03-31 📅
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden- Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Karl-Friedrich-Str. 17
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76133
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 7219263985 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Es gilt die am 24.4.2009 in Kraft getretene Neufassung des GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkung). Auf folgende Punkte wird hingewiesen:
— § 101a Informations- und Wartepflicht: Demnach darf ein Vertrag erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information an die nicht berücksichtigen Bieter geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Tage.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
— § 101a Informations- und Wartepflicht: Demnach darf ein Vertrag erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information an die nicht berücksichtigen Bieter geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Tage.
— § 107 Einleitung, Antrag. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. Der Antragsteller den gerügten Vorstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
— § 107 Einleitung, Antrag. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. Der Antragsteller den gerügten Vorstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.