— Übernahme und Transport des eingesammelten Rest- und Sperrmülls zu den Entsorgungsanlagen Würzburg und Schweinfurt,
— Containergestellung, Übernahme und Transport der auf den Recyclinghöfen im Rahmen des Bringsystems angelieferten Abfallfraktionen (PPK, Altholz AI-AIII und AIV, Altreifen, Sperrmüll, Restmüll, Grüngut, Bauschutt),
— Containergestellung, Übernahme, Transport sowie Verwertung der auf den Recyclinghöfen im Rahmen des Bringsystems angelieferten Mischkunststoffe,
— Containergestellung, Übernahme und Transport der auf den Recyclinghöfen bzw. Depotcontainerstandorten im Rahmen des Bringsystems angelieferten Altmetalle,
— Übernahme, Transport und Verwertung der auf den Recyclinghöfen erfassten Elektroaltgeräte der Gruppe 1, 2, 3 und 5.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2014-04-22.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2014-03-07.
Auftragsbekanntmachung (2014-03-07) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Beseitigung und Behandlung von Siedlungsabfällen
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Beseitigung und Behandlung von Siedlungsabfällen📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Körperschaften
Name des öffentlichen Auftraggebers: Main-Tauber-Kreis
Postanschrift: Gartenstr. 1
Postleitzahl: 97941
Postort: Tauberbischofsheim
Kontakt
Internetadresse: http://www.main-tauber-kreis.de🌏
E-Mail: walter.scheckenbach@main-tauber-kreis.de📧
Telefon: +49 9341825957📞
Fax: +49 93418285957 📠
“Bei der Angebotsabgabe ist eine schriftliche Verpflichtungserklärung des Bieters (Tariftreueerklärung) gemäß § 3 Abs 1 bis 3 Tariftreue- und...”
Bei der Angebotsabgabe ist eine schriftliche Verpflichtungserklärung des Bieters (Tariftreueerklärung) gemäß § 3 Abs 1 bis 3 Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) sowohl für den Bieter als auch für die Nachunternehmen und Verleihunternehmen, die der Bieter bei der Ausführung der ausgeschriebenen Leistungen einbinden möchte, abzugeben. Hierzu sind die den Vergabeunterlagen beigefügten Erklärungen zu verwenden. Der Auftraggeber behält sich vor, bei Angebotsabgabe nicht beiliegende bzw. den Anforderungen formal bzw. inhaltlich nicht genügende Erklärungen unter Fristsetzung nachzufordern. Ein Anspruch auf Nachforderung besteht nicht. Fehlt eine Verpflichtungserklärung auch nach Nachforderung, so ist das Angebot von der Wertung auszuschließen, vgl. § 5 Abs. 4 LTMG.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2014/S 050-083741 (2014-03-07)