Übernahme, Übergabe bzw. Verwertung von Elektro- und Elektronikaltgeräten

Berliner Stadtreinigungsbetriebe

Gegenstand und Ziel der Ausschreibung, welche als wettbewerblicher Dialog durchgeführt werden soll, ist die umweltgerechte, gesetzeskonforme und wirtschaftliche Verwertung bzw. Übergabe von Elektroaltgeräten (AVV-Nr. 20 01 23*, 20 01 35, und 20 01 36) aller Gruppen (auch Photovoltaik) mit Ausnahme von Gasentladungslampen, deren Transport von den Recyclinghöfen/Liegenschaften zu den Verwertungsanlagen bzw. zur Übergabestelle des AN, die Durchführung bzw. Vorbereitung der nach ElektroG erforderlichen Meldungen an das Elektro-Altgeräte-Register (EAR) sowie die Erarbeitung eines hierfür erforderlichen Behälter- und Logistikkonzeptes.
Vor dem Hintergrund des Auslaufens des Vertrages mit dem aktuellem Dienstleister/Verwerter sowie der anstehenden Änderung des Elektro- und Elektronikaltgerätegesetzes (ElektroG) sollen die Details der künftigen Bereitstellung an das Elektro-Altgeräte-Register (EAR) bzw. ggf. die Verwertung und die dazu erforderliche Ausgestaltung der Sammellogistik im Rahmen des wettbewerblichen Dialogs erarbeitet werden. Der Auftraggeber ist aufgrund der bestehenden komplexen Wechselwirkungen nicht in der Lage zu bestimmen, welches Sammel-, Transport-, Bereitstellungs- und ggf. Verwertungskonzept für einzelne bzw. alle Gruppen von Elektroaltgeräten eine dem neuesten Stand der Technik entsprechende bestmögliche hochwertige Behandlung der Elektroaltgeräte gewährleistet. Er sucht im Rahmen des wettbewerblichen Dialogs mit den Bietern nach einer Lösung, die dem aktuellen Stand der Technik, seinen Bedürfnissen in Bezug auf die Einhaltung der zu erwartenden neuen Vorgaben des zukünftigen ElektroG und einer optimalen wirtschaftlichen Eigenverwertung einzelner/aller Gruppen von Elektro- und Elektronikaltgeräten (mit Ausnahme von Gasentladungslampen) bzw. der Bereitstellung einzelner Gruppen an das EAR am besten gerecht wird. Unter Berücksichtigung der standortspezifischen Stellflächen auf den Recyclinghöfen/ Liegenschaften sowie der künftigen Anforderungen des ElektroG an die Sammlung ist vom Bewerber/Bieter ein Behälter-, Logistik- und Verwertungskonzept als Lösungsvorschlag zu erarbeiten. Es ist bei dieser Lösung mindestens eine geeignete Übergabestelle (Bereitstellung EAR) mit Waage im Berliner Stadtgebiet für die hier ausgeschriebenen Abfallschlüsselnummern und -mengen vorzusehen, die auch als zusätzliche kommunale Annahmestelle für Elektro- und Elektronikaltgeräte fungiert. Auch muss mindestens eine genehmigte Erstbehandlungsanlage mit Waage eingesetzt werden, bei welcher die Elektro- und Elektronikaltgeräte behandelt werden sollen. Eine Lösung kann ggf. in der Vergabe eines Gesamtpakets (alle Gruppen/ eine oder mehrere Übergabestellen im Stadtgebiet) oder in der Aufteilung von Leistungen/ Gruppen (Lose) ggf. in Kooperation mit Behindertenwerkstätten oder vergleichbaren Trägern gesehen werden. Soweit in diesem Zusammenhang eine Lösung entwickelt werden kann, die eine Möglichkeit der Beschäftigung von Menschen mit Behinderung beinhaltet, wird ein entsprechendes Konzept bei wirtschaftlich gleichen Angeboten vorrangig behandelt werden. Abhängig von dem o. g. zu entwickelnden Konzept ist Teil des wettbewerblichen Dialogs auch die Ausgestaltung der vertraglichen Parameter für eine ausgewogene und wirtschaftliche Aufgabenerfüllung unter Berücksichtigung sozialer Aspekte, wie der Beschäftigung von Menschen mit Behinderung.
Der Auftraggeber möchte einen unbefristeten Vertrag abschließen mit einer Kündigungsmöglichkeit beider Parteien ab dem 15.6.2019 mit einer Frist von 12 Monaten zum 15. eines jeden Monats (frühestens zum 15.6.2020). Nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbes erhalten die ausgewählten Teilnehmer eine Aufforderung zur Teilnahme am wettbewerblichen Dialog, eine Aufgabenbeschreibung und einen Vertragsrohentwurf. Auf dieser Basis sollen die ausgewählten Teilnehmer einen ersten Lösungsvorschlag erarbeiten. Die Unterlagen werden entsprechend der im Laufe der Dialogphase abgestimmten gefundenen und konkretisierten Lösung/en fortgeschrieben. Nach Abschluss der Dialogphase werden die verbliebenen Teilnehmer des wettbewerblichen Dialogs zu einem Angebot aufgefordert. Nach derzeitigem Terminplan sind nach Auswertung des Teilnahmewettbewerbs folgende Termine vorgesehen:
Zusendung der Aufgabenbeschreibung (Entwurfsstatus) an ausgewählte Dialog-Teilnehmer: voraussichtlich ab 27.10.2014
Übersendung eines ersten Lösungsvorschlages durch die ausgewählten Dialog-Teilnehmer: voraussichtlich bis 28.11.2014
Aufforderung zum Dialog: voraussichtlich am 5.12.2014
Die Dialogphase wird voraussichtlich vom 8.12.2014 bis 18.2.2015 stattfinden.
Angebotsabgabe: voraussichtlich 24.4.2015
Leistungsbeginn: 2. Halbjahr 2015, frühestens 2 Monate nach Zuschlagserteilung.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2014-10-06. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2014-08-29.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2014-08-29 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2014-08-29)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
Menge oder Umfang:
Basierend auf dem Mengenaufkommen im Jahr 2013 kann von folgenden Jahresmengen ausgegangen werden:— Elektroaltgeräte Gruppe 1: ca. 2 000 t/a,— Elektroaltgeräte Gruppe 2: ca. 2 650 t/a,— Elektroaltgeräte Gruppe 3: ca. 7 100 t/a,— Elektroaltgeräte Gruppe 4: ca. 40 t/a,— Elektroaltgeräte Gruppe 5: ca. 700 t/a,— Elektroaltgeräte Gruppe 6: noch keine Erfahrungswerte.Für die Elektro- und Elektroaltgeräte sind nach derzeitigem Stand die Gruppen vom Referentenentwurfes ElektroG (gemäß § 48 i.V.m. § 14) maßgebend.Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, für einzelne Gruppen von Elektroaltgeräten keine Eigenvermarktung im Rahmen dieses Verfahrens zu beauftragen, wenn die im Dialog eingebrachten Konzepte hierzu kein für den Auftraggeber wirtschaftlich tragfähiges Ergebnis haben. Der konkrete Gesamtumfang der Leistung wird Bestandteil des Dialogs.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen 📦

Verfahren
Verfahrensart: Wettbewerblicher Dialog
Angebotsart: Unbestimmt
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Berliner Stadtreinigungsbetriebe
Postanschrift: Ringbahnstr. 96
Postleitzahl: 12103
Postort: Berlin
Kontakt
Internetadresse: http://www.bsr.de 🌏
E-Mail: stefan.hahn@bsr.de 📧
Telefon: +49 3075922440 📞
Fax: +49 3075922460 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2014-08-29 📅
Einreichungsfrist: 2014-10-06 📅
Veröffentlichungsdatum: 2014-09-03 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2014/S 168-299341
ABl. S-Ausgabe: 168
Zusätzliche Informationen
Es handelt sich bei der Veröffentlichung um einen Aufruf zum wettbewerblichen Dialog mit einem vorgeschalteten Teilnahmewettbewerb. Bitte bewerben Sie sich in dieser ersten Verfahrensstufe zu den in der Veröffentlichung genannten Bedingungen. Für den weiteren Ablauf in diesem EU-Verfahren bitten wir Sie, falls noch nicht geschehen, sich unbedingt über das Internet unter http://www.bsr.de/8248.html als Lieferant zu registrieren. Im Lieferantenportal erhalten Sie zu dieser Ausschreibung die erforderlichen Bieter-/Bewerberunterlagen zum Download (PDF-Format) und können dort im Bedarfsfall Bewerber-/Bieterfragen zur Beantwortung einstellen sowie deren Beantwortung verfolgen. Die Teilnahmeanträge sind in zweifacher Ausführung im verschlossenen Umschlag, der sich wiederum in einem verschlossenen Umschlag befindet, jeweils äußerlich mit dem Hinweis: „Bitte nicht öffnen! Teilnahmeantrag: Übernahme, Übergabe bzw. Verwertung von Elektro- und Elektronikaltgeräten" einzureichen. Der Teilnahmeantrag muss vollständig sein. Auf elektronischem Wege übermittelte Teilnahmeanträge wie Telegramm, Telefax, E-Mail sowie telefonische Teilnahmeanträge sind nicht zugelassen.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand und Ziel der Ausschreibung, welche als wettbewerblicher Dialog durchgeführt werden soll, ist die umweltgerechte, gesetzeskonforme und wirtschaftliche Verwertung bzw. Übergabe von Elektroaltgeräten (AVV-Nr. 20 01 23*, 20 01 35, und 20 01 36) aller Gruppen (auch Photovoltaik) mit Ausnahme von Gasentladungslampen, deren Transport von den Recyclinghöfen/Liegenschaften zu den Verwertungsanlagen bzw. zur Übergabestelle des AN, die Durchführung bzw. Vorbereitung der nach ElektroG erforderlichen Meldungen an das Elektro-Altgeräte-Register (EAR) sowie die Erarbeitung eines hierfür erforderlichen Behälter- und Logistikkonzeptes.
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Vor dem Hintergrund des Auslaufens des Vertrages mit dem aktuellem Dienstleister/Verwerter sowie der anstehenden Änderung des Elektro- und Elektronikaltgerätegesetzes (ElektroG) sollen die Details der künftigen Bereitstellung an das Elektro-Altgeräte-Register (EAR) bzw. ggf. die Verwertung und die dazu erforderliche Ausgestaltung der Sammellogistik im Rahmen des wettbewerblichen Dialogs erarbeitet werden. Der Auftraggeber ist aufgrund der bestehenden komplexen Wechselwirkungen nicht in der Lage zu bestimmen, welches Sammel-, Transport-, Bereitstellungs- und ggf. Verwertungskonzept für einzelne bzw. alle Gruppen von Elektroaltgeräten eine dem neuesten Stand der Technik entsprechende bestmögliche hochwertige Behandlung der Elektroaltgeräte gewährleistet. Er sucht im Rahmen des wettbewerblichen Dialogs mit den Bietern nach einer Lösung, die dem aktuellen Stand der Technik, seinen Bedürfnissen in Bezug auf die Einhaltung der zu erwartenden neuen Vorgaben des zukünftigen ElektroG und einer optimalen wirtschaftlichen Eigenverwertung einzelner/aller Gruppen von Elektro- und Elektronikaltgeräten (mit Ausnahme von Gasentladungslampen) bzw. der Bereitstellung einzelner Gruppen an das EAR am besten gerecht wird. Unter Berücksichtigung der standortspezifischen Stellflächen auf den Recyclinghöfen/ Liegenschaften sowie der künftigen Anforderungen des ElektroG an die Sammlung ist vom Bewerber/Bieter ein Behälter-, Logistik- und Verwertungskonzept als Lösungsvorschlag zu erarbeiten. Es ist bei dieser Lösung mindestens eine geeignete Übergabestelle (Bereitstellung EAR) mit Waage im Berliner Stadtgebiet für die hier ausgeschriebenen Abfallschlüsselnummern und -mengen vorzusehen, die auch als zusätzliche kommunale Annahmestelle für Elektro- und Elektronikaltgeräte fungiert. Auch muss mindestens eine genehmigte Erstbehandlungsanlage mit Waage eingesetzt werden, bei welcher die Elektro- und Elektronikaltgeräte behandelt werden sollen. Eine Lösung kann ggf. in der Vergabe eines Gesamtpakets (alle Gruppen/ eine oder mehrere Übergabestellen im Stadtgebiet) oder in der Aufteilung von Leistungen/ Gruppen (Lose) ggf. in Kooperation mit Behindertenwerkstätten oder vergleichbaren Trägern gesehen werden. Soweit in diesem Zusammenhang eine Lösung entwickelt werden kann, die eine Möglichkeit der Beschäftigung von Menschen mit Behinderung beinhaltet, wird ein entsprechendes Konzept bei wirtschaftlich gleichen Angeboten vorrangig behandelt werden. Abhängig von dem o. g. zu entwickelnden Konzept ist Teil des wettbewerblichen Dialogs auch die Ausgestaltung der vertraglichen Parameter für eine ausgewogene und wirtschaftliche Aufgabenerfüllung unter Berücksichtigung sozialer Aspekte, wie der Beschäftigung von Menschen mit Behinderung.
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Der Auftraggeber möchte einen unbefristeten Vertrag abschließen mit einer Kündigungsmöglichkeit beider Parteien ab dem 15.6.2019 mit einer Frist von 12 Monaten zum 15. eines jeden Monats (frühestens zum 15.6.2020). Nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbes erhalten die ausgewählten Teilnehmer eine Aufforderung zur Teilnahme am wettbewerblichen Dialog, eine Aufgabenbeschreibung und einen Vertragsrohentwurf. Auf dieser Basis sollen die ausgewählten Teilnehmer einen ersten Lösungsvorschlag erarbeiten. Die Unterlagen werden entsprechend der im Laufe der Dialogphase abgestimmten gefundenen und konkretisierten Lösung/en fortgeschrieben. Nach Abschluss der Dialogphase werden die verbliebenen Teilnehmer des wettbewerblichen Dialogs zu einem Angebot aufgefordert. Nach derzeitigem Terminplan sind nach Auswertung des Teilnahmewettbewerbs folgende Termine vorgesehen:
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Zusendung der Aufgabenbeschreibung (Entwurfsstatus) an ausgewählte Dialog-Teilnehmer: voraussichtlich ab 27.10.2014
Übersendung eines ersten Lösungsvorschlages durch die ausgewählten Dialog-Teilnehmer: voraussichtlich bis 28.11.2014
Aufforderung zum Dialog: voraussichtlich am 5.12.2014
Die Dialogphase wird voraussichtlich vom 8.12.2014 bis 18.2.2015 stattfinden.
Angebotsabgabe: voraussichtlich 24.4.2015
Leistungsbeginn: 2. Halbjahr 2015, frühestens 2 Monate nach Zuschlagserteilung.
Es werden Varianten akzeptiert
Menge oder Umfang:
Basierend auf dem Mengenaufkommen im Jahr 2013 kann von folgenden Jahresmengen ausgegangen werden:
— Elektroaltgeräte Gruppe 1: ca. 2 000 t/a,
— Elektroaltgeräte Gruppe 2: ca. 2 650 t/a,
— Elektroaltgeräte Gruppe 3: ca. 7 100 t/a,
— Elektroaltgeräte Gruppe 4: ca. 40 t/a,
— Elektroaltgeräte Gruppe 5: ca. 700 t/a,
— Elektroaltgeräte Gruppe 6: noch keine Erfahrungswerte.
Für die Elektro- und Elektroaltgeräte sind nach derzeitigem Stand die Gruppen vom Referentenentwurfes ElektroG (gemäß § 48 i.V.m. § 14) maßgebend.
Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, für einzelne Gruppen von Elektroaltgeräten keine Eigenvermarktung im Rahmen dieses Verfahrens zu beauftragen, wenn die im Dialog eingebrachten Konzepte hierzu kein für den Auftraggeber wirtschaftlich tragfähiges Ergebnis haben. Der konkrete Gesamtumfang der Leistung wird Bestandteil des Dialogs.
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Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Berlin.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Es werden nur Bieter/Bewerber berücksichtigt, die für die Erfüllung der Leistung die erforderliche Eignung, d. h. Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Zuverlässigkeit und Gesetzestreue besitzen und nachweisen. Zum Nachweis hat der Bieter/Bewerber mit seinem Teilnahmeantrag nachfolgend aufgeführte Unterlagen vorzulegen. Die behördlichen Nachweise können auch in Kopie eingereicht werden. Die vorzulegenden Nachweise dürfen, falls nicht anders vorgegeben, nicht älter als 6 Monate sein:
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Für die Eigenerklärungen/Auskünfte nach III.2.1) hat die Vergabestelle zum Teil Formblätter vorgesehen, die nach Anmeldung auf dem Lieferantenportal abgerufen werden können (siehe dazu VI.3)).
Ein Bewerber/Bieter kann sich, ggf. auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft, der Fähigkeit anderer Unternehmen bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindungen. In diesem Fall muss nachgewiesen werden, dass ihm die erforderlichen Mittel der anderen Unternehmen (verbundene Unternehmer, Unterauftragnehmer) zur Verfügung stehen, in dem z. B. eine entsprechende Verpflichtungserklärung vorgelegt wird.
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Bei Bietergemeinschaften muss die Zuverlässigkeit für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft vollständig belegt sein. Die wirtschaftliche und technische Leistungsfähigkeit muss für eine Bietergemeinschaft insgesamt nachgewiesen werden, d. h. hier werden die Nachweise und Erklärungen der einzelnen Mitglieder in Summe bewertet.
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Bewerber/Bieter aus EU-Ländern, in denen die benannten Nachweise nicht erteilt werden, haben gleichwertige Nachweise zu führen bzw. gleichwertige Erklärungen abzugeben und eine amtlich anerkannte Übersetzung beizufügen.
Es wird den Bietern/Bewerbern auf dem Lieferantenportal informativ ein Formblatt Anlage A0 Checkliste –Prüfung Vollständigkeit geforderter Unterlagen zur Verfügung gestellt.
1.) Formblatt Eigenerklärung für die Vergabe von Lieferungen und Leistungen, ausgenommen Bauleistungen (Teil A, Anlage A1);
2.) Formblatt Bieterselbstauskunft (u. a. Erklärung über den Gesamtumsatz und den Umsatz bezüglich der hier beschriebenen Leistungen in den letzten 3 Geschäftsjahren, (Teil A, Anlage A2);
3.) Formblatt Erklärung zur Frauenförderverordnung (Teil A, Anlage A4);
4.) ggf. Verpflichtungserklärung verbundener Unternehmen (Teil A, Anlage A5);
5.) ggf. Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer (Teil A, Anlage A6).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: — Vorlage des letzten aktuellen Geschäftsberichtes (einschl. Bilanz).
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Allgemein:
— Nachweis über die gültige Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb gemäß § 56 KrWG für möglichst alle entsprechenden (Teil-) Leistungen auf die hier ausgeschriebenen Abfallschlüsselnummern
Übergabestelle (gemäß EAR):
— verbindliche Angaben über die Lage der Übergabestelle(n), die Kapazität der Übergabestelle(n) unter Angabe der genehmigten, bzw. zum 2. Quartal 2015 genehmigungsfähigen und verfügbaren Kapazitäten in to/a unter Beifügung der ggf. vorhandenen zugehörigen Betriebsgenehmigungen.
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Erstbehandlungsanlage:
— Nachweis der Zertifizierung nach § 11 Abs. 3 bzw. 4 ElektroG mit Ausweisung im Überwachungszertifikat,
— verbindliche Angaben über die Lage der Erstbehandlungsanlage(n), die Kapazität der Erstbehandlungsanlage(n) unter Angabe der genehmigten und verfügbaren offenen Kapazitäten in to/a unter Beifügung der zugehörigen Betriebsgenehmigungen, auch für nachgeschaltete Anlagen,
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— Kopie des Protokolls der durch die zuständige Behörde zuletzt durchgeführten Umweltinspektion der Erstbehandlungsanlage(n),
— Darlegung der laufenden (Fremd-) Überwachung der Erstbehandlungsanlage(n) und des Outputs.
Der Auftraggeber behält sich vor, die Bieter/Bewerber nach Abgabe des Teilnahmeantrages aufzufordern, ihre Angaben zu vervollständigen oder zu erläutern. Für den Fall, dass Zweifel an der Eignung der Bieter bestehen, behält sich der Auftraggeber insoweit vor, von dem Bieter amtliche/behördliche Bestätigungen durch die zuständigen Stellen zu fordern, bzw. neben den oben aufgeführten Eigenerklärungen/ Nachweisen, ggf. auch weitere, für die Eignungsprüfung und -bewertung erforderliche Nachweise und Erklärungen zu fordern. Bei Referenzangaben behält sich der Auftraggeber vor, den Bieter zur Vorlage von Bestätigungen von Auftraggebern aufzufordern oder selbst telefonische Auskünfte einzuholen.
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Mindeststandards:
Allgemein:
Mindestkriterium: Darstellung von mindestens 3 vergleichbaren Referenzen aus den letzten 3 Geschäftsjahren für die Leistung Verwertung/ Behandlung von Elektro- und Elektronikaltgeräte (Teil A, Anlage A3) gemäß ElektroG. Dabei können auch Referenzen für einzelne Gerätegruppen nach § 9 Abs. 4 ElektroG eingereicht werden.
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Übergabestelle (gemäß EAR):
Mindestkriterium: Benennung von mindestens einer geeigneten Übergabestelle mit Waage im Berliner Stadtgebiet für die hier ausgeschriebenen Abfallschlüsselnummern und -mengen.
Erstbehandlungsanlage:
— Mindestkriterium: Benennung von mindestens einer genehmigten Erstbehandlungsanlage mit Waage, bei welcher die Elektro- und Elektronikaltgeräte behandelt werden sollen.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Siehe Vergabeunterlagen. Die Vergabeunterlagen für den wettbewerblichen Dialog werden erst nach dem vorgeschalteten Teilnahmewettbewerb an die geeigneten/ ausgewählten Bieter/ Bewerber versendet.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Siehe Vergabeunterlagen. Die Vergabeunterlagen für den wettbewerblichen Dialog werden erst nach dem vorgeschalteten Teilnahmewettbewerb an die geeigneten/ ausgewählten Bieter/ Bewerber versendet.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigten Vertreter.

Verfahren
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 3
Objektive Auswahlkriterien:
Die unter III.2.1) bis III.2.3) aufgeführten Erklärungen/Nachweise und Anforderungen. Für die Auswahl sind für den AG folgende Kriterien insbesondere entscheidend: Erfahrungen mit der Behandlung verschiedener Gruppen von Elektroaltgeräten (§ 9 Abs. 4 ElektroG); Lage der Erstbehandlungsanlage;Übergabestelle (Kapazität/Genehmigungssituation);Umfang der eingereichten Genehmigungen/Zertifizierungen.
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Datum der Absendung der Aufforderungen: 2014-10-27 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Stefan Hahn
Internetadresse: www.bsr.de 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Es handelt sich bei der Veröffentlichung um einen Aufruf zum wettbewerblichen Dialog mit einem vorgeschalteten Teilnahmewettbewerb. Bitte bewerben Sie sich in dieser ersten Verfahrensstufe zu den in der Veröffentlichung genannten Bedingungen. Für den weiteren Ablauf in diesem EU-Verfahren bitten wir Sie, falls noch nicht geschehen, sich unbedingt über das Internet unter http://www.bsr.de/8248.html als Lieferant zu registrieren.
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Im Lieferantenportal erhalten Sie zu dieser Ausschreibung die erforderlichen Bieter-/Bewerberunterlagen zum Download (PDF-Format) und können dort im Bedarfsfall Bewerber-/Bieterfragen zur Beantwortung einstellen sowie deren Beantwortung verfolgen. Die Teilnahmeanträge sind in zweifacher Ausführung im verschlossenen Umschlag, der sich wiederum in einem verschlossenen Umschlag befindet, jeweils äußerlich mit dem Hinweis: „Bitte nicht öffnen! Teilnahmeantrag: Übernahme, Übergabe bzw. Verwertung von Elektro- und Elektronikaltgeräten" einzureichen. Der Teilnahmeantrag muss vollständig sein. Auf elektronischem Wege übermittelte Teilnahmeanträge wie Telegramm, Telefax, E-Mail sowie telefonische Teilnahmeanträge sind nicht zugelassen.
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Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Berlin
Postanschrift: Martin-Luther-Str. 105
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Bewerber werden auf die Rügeobliegenheiten und Rechtsbehelfsfristen hingewiesen:
Auf das Vergabeverfahren findet das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen in der Fassung der Bekanntmachung vom 26.6.2013 (BGBl. I S.1750, 3245), zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 21.7.2014 (BGBl. I S. 1066) Anwendung.
Nach § 107 Abs. 3 Satz 1 GWB ist hiernach ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit:
1. Der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Fristen zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden;
4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Nach § 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB ist demnach ein Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn er nicht fristgerecht nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingelegt wird.
Die Rechtsbehelfsfristen und Präklusionsbestimmungen nach § 107 Abs. 3 GWB sind zwingend zu beachten.
Im Zusammenhang mit den Rügeobliegenheiten gibt die Vergabestelle weiterhin noch folgenden Hinweis:
Nach § 101 Abs. 7 GWB ist grundsätzlich ein offenes Verfahren durchzuführen, es sei denn, aufgrund des GWB ist etwas anderes gestattet. Nach Auffassung der Vergabestelle liegen die Voraussetzungen für die Wahl der Verfahrensart des wettbewerblichen Dialogs nach § 101 Abs. 4 GWB i. V. m. § 3 Abs. 7 VOL/A-EG vor, weil es sich um einen besonders komplexen Auftrag handelt und die Vergabestelle objektiv nicht in der Lage ist,
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— die technischen Mittel anzugeben, mit denen ihre Bedürfnisse und Ziele erfüllt werden können, und
— die rechtlichen oder finanziellen Bedingungen des Vorhabens anzugeben.
Auf II.1.5) wird verwiesen.
Zu den Zulässigkeitsvoraussetzungen für die Durchführung eines wettbewerblichen Dialogs liegt bislang keine vertiefte Spruchpraxis der Vergabekammern und der Gerichte vor. Sollten Bewerber die Auffassung der Vergabestelle zur Zulässigkeit der Durchführung eines wettbewerblichen Dialogs nicht teilen, wird auf die vorstehend zitierte Präklusionsregelung in § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB verwiesen.
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Quelle: OJS 2014/S 168-299341 (2014-08-29)