Gegenstand der Ausschreibung ist die Annahme und Verwertung von Straßenfalllaub aus der maschinellen Fahrbahnreinigung für die Laubsaison 2014/2015 und 2015/2016. Die Stadtreinigung Hamburg (AG) erfasst im Rahmen der maschinellen Fahrbahnreinigung Kehricht von den Straßen der Hansestadt Hamburg. Im Herbst besteht das aufgenommene Material überwiegend aus Straßenfalllaub. Dieses Laub und zusätzlich eine geringe Menge Laub aus Grünanlagen soll einer hochwertigen Verwertung zugeführt werden. Der Zeitraum zwischen dem Beginn der maschinellen Aufnahme von Straßenfalllaub durch den AG und dem Räumen der Laubzwischenlagerplätze des AGs nach Ende der Laubaufnahme wird Laubsaison genannt. Start und Ende der Laubsaison ist abhängig von der Witterung und kann von Anfang Oktober bis in den April des Folgejahres hineinreichen. Das Straßenfalllaub setzt sich fast ausschließlich aus organischen Bestandteilen (Laub) und wechselnden Mengen mineralischer Anhaftungen zusammen. Der Störstoffanteil betrug in der Saison 2012/2013 rund 4 %. Auf Anfrage können dem Bieter Analysen des Straßenfalllaubs aus der Saison 2013/2014 zur Verfügung gestellt werden.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2014-07-07.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2014-05-28.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2014-05-28) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Beseitigung und Behandlung von Siedlungsabfällen
Menge oder Umfang:
Die pro Saison zu verwertende Laubmenge beträgt für Los 1 6 300 bis 9 800 Mg und für Los 2 2 700 bis 4 200 Mg, je nach dem witterungsbedingten Feuchtegehalt des Laubes.Konkret betrug die Laubmenge im Jahr 2013 für Los 1 = 9 242 Mg und für Los 2 = 3 493 Mg.Die folgende Tabelle zeigt die gerundete durchschnittliche und die Höchstanliefermenge pro Tag im Jahr 2013:Laubaufkommen 1.1.-31.12.2013Tagesdurchschnitt Los 1 bei 72 Anliefertagen 130 Mg/TagTagesdurchschnitt Los 2 bei 38 Anliefertagen 90 Mg/TagHöchstanliefermenge/Tag Los 1 250 Mg/TagHöchstanliefermenge/Tag Los 2 220 Mg/TagHöchstanliefermenge/Tag beide Lose 400 Mg/Tag.
Die pro Saison zu verwertende Laubmenge beträgt für Los 1 6 300 bis 9 800 Mg und für Los 2 2 700 bis 4 200 Mg, je nach dem witterungsbedingten Feuchtegehalt des Laubes.Konkret betrug die Laubmenge im Jahr 2013 für Los 1 = 9 242 Mg und für Los 2 = 3 493 Mg.Die folgende Tabelle zeigt die gerundete durchschnittliche und die Höchstanliefermenge pro Tag im Jahr 2013:Laubaufkommen 1.1.-31.12.2013Tagesdurchschnitt Los 1 bei 72 Anliefertagen 130 Mg/TagTagesdurchschnitt Los 2 bei 38 Anliefertagen 90 Mg/TagHöchstanliefermenge/Tag Los 1 250 Mg/TagHöchstanliefermenge/Tag Los 2 220 Mg/TagHöchstanliefermenge/Tag beide Lose 400 Mg/Tag.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Beseitigung und Behandlung von Siedlungsabfällen📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadtreinigung Hamburg
Postanschrift: Bullerdeich 19
Postleitzahl: 20537
Postort: Hamburg
Kontakt
Internetadresse: http://www.stadtreinigung-hh.de🌏
E-Mail: u.jenke@srhh.de📧
Fax: +49 4025761600 📠
Gegenstand der Ausschreibung ist die Annahme und Verwertung von Straßenfalllaub aus der maschinellen Fahrbahnreinigung für die Laubsaison 2014/2015 und 2015/2016.
Die Stadtreinigung Hamburg (AG) erfasst im Rahmen der maschinellen Fahrbahnreinigung Kehricht von den Straßen der Hansestadt Hamburg. Im Herbst besteht das aufgenommene Material überwiegend aus Straßenfalllaub. Dieses Laub und zusätzlich eine geringe Menge Laub aus Grünanlagen soll einer hochwertigen Verwertung zugeführt werden.
Die Stadtreinigung Hamburg (AG) erfasst im Rahmen der maschinellen Fahrbahnreinigung Kehricht von den Straßen der Hansestadt Hamburg. Im Herbst besteht das aufgenommene Material überwiegend aus Straßenfalllaub. Dieses Laub und zusätzlich eine geringe Menge Laub aus Grünanlagen soll einer hochwertigen Verwertung zugeführt werden.
Der Zeitraum zwischen dem Beginn der maschinellen Aufnahme von Straßenfalllaub durch den AG und dem Räumen der Laubzwischenlagerplätze des AGs nach Ende der Laubaufnahme wird Laubsaison genannt. Start und Ende der Laubsaison ist abhängig von der Witterung und kann von Anfang Oktober bis in den April des Folgejahres hineinreichen.
Der Zeitraum zwischen dem Beginn der maschinellen Aufnahme von Straßenfalllaub durch den AG und dem Räumen der Laubzwischenlagerplätze des AGs nach Ende der Laubaufnahme wird Laubsaison genannt. Start und Ende der Laubsaison ist abhängig von der Witterung und kann von Anfang Oktober bis in den April des Folgejahres hineinreichen.
Das Straßenfalllaub setzt sich fast ausschließlich aus organischen Bestandteilen (Laub) und wechselnden Mengen mineralischer Anhaftungen zusammen. Der Störstoffanteil betrug in der Saison 2012/2013 rund 4 %. Auf Anfrage können dem Bieter Analysen des Straßenfalllaubs aus der Saison 2013/2014 zur Verfügung gestellt werden.
Das Straßenfalllaub setzt sich fast ausschließlich aus organischen Bestandteilen (Laub) und wechselnden Mengen mineralischer Anhaftungen zusammen. Der Störstoffanteil betrug in der Saison 2012/2013 rund 4 %. Auf Anfrage können dem Bieter Analysen des Straßenfalllaubs aus der Saison 2013/2014 zur Verfügung gestellt werden.
Losnummer: 1
Bezeichnung des Loses: Los 1
Kurze Beschreibung:
Übernahme und Verwertung von Straßenfalllaub aus den Regio-nen Mitte, Ost und Süd.
Losnummer: 2
Bezeichnung des Loses: Los 2
Kurze Beschreibung: Abholung, Übernahme und Verwertung von Straßenfalllaub aus der Region West.
Menge oder Umfang:
Die pro Saison zu verwertende Laubmenge beträgt für Los 1 6 300 bis 9 800 Mg und für Los 2 2 700 bis 4 200 Mg, je nach dem witterungsbedingten Feuchtegehalt des Laubes.
Konkret betrug die Laubmenge im Jahr 2013 für Los 1 = 9 242 Mg und für Los 2 = 3 493 Mg.
Die folgende Tabelle zeigt die gerundete durchschnittliche und die Höchstanliefermenge pro Tag im Jahr 2013:
Laubaufkommen 1.1.-31.12.2013
Tagesdurchschnitt Los 1 bei 72 Anliefertagen 130 Mg/Tag
Tagesdurchschnitt Los 2 bei 38 Anliefertagen 90 Mg/Tag
Höchstanliefermenge/Tag Los 1 250 Mg/Tag
Höchstanliefermenge/Tag Los 2 220 Mg/Tag
Höchstanliefermenge/Tag beide Lose 400 Mg/Tag.
Zahl der möglichen Verlängerungen: 2
Zeitlicher Rahmen für nachfolgende Aufträge: 9 Monate
Referenznummer: OV 2014.89
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Hamburg.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Einzureichende Unterlagen
Zur Wertung der Angebote ist zwingend mit dem Angebot vorzulegen:
— Gruner Angebotsvordruck, ausgefüllt und unterschrieben
Ein Fehlen dieser Unterlage fuhrt zum Ausschluss des Angebotes.
Mit dem Angebot sollen weiter folgende Unterlagen eingereicht werden:
Teil A Auftragsbezogene Unterlagen
— Leistungsbeschreibung unterschrieben,
— Bei Einsatz von Subunternehmern den Antrag zum Einsatz von Nachunternehmern,
— Bei Arbeits-/Bietergemeinschaften die Erklärung der Arbeits-/Bietergemeinschaft,
— Zusicherung der elektronischen Datenübermittlung analog Anlage (Datensatzformat),
— Sofern keine elektronische Datenübermittlung vorhanden: Darlegung des Verfahrens bei manueller Übertragung der Wiegedaten.
Teil B Unterlagen zur Zuverlässigkeit
— Für die letzten 3 Geschäftsjahre: Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens und den Umsatz mit ähnlichen Leistungen, hier Behandlung von biogenen Abfallen,
— Handelsregisterauszug oder Firmenregisterauszug (nicht alter als 3 Monate),
— Vorlage des aktuellen Geschäftsberichts,
— Eigenerklärung über die nicht illegale Beschäftigung von Arbeitskräften,
— Erklärung über den Nichtausschluss von öffentlichen Auftragen,
— Bietererklärung bzgl. abzuführender Steuern und Beitrage,
— Eine Verfahrensbeschreibung des Behandlungsablaufs und Darstellung der bei der Aufbereitung entstehenden Fraktionen (Fließbild),
— Angaben über die Verwertungs- bzw. Beseitigungswege; hierzu gehört auch die Angabe über den Verbleib der nicht verwertbaren Anteile des angelieferten Stoffstroms,
— Vorschlag zum Verfahren im Umgang mit Störstoffen und Fehllieferungen auf einem gesonderten Blatt,
— Zusicherung, dass die Leistung ab der 40. KW 2014 ausgeführt werden kann,
— Los 1: Bestätigung, dass 200 Mg/Tag angenommen werden können,
— Los 2: Bestätigung, dass 200 Mg/Tag angenommen werden können,
— Los 1: Zusage, dass von Mo-Fr. 6:00 bis 17:00 Uhr und bei Bedarf ohne zusätzliche Kosten auch an Samstagen angeliefert werden kann,
— Nennen des Betriebsstandortes und der Annahmestelle/n inkl. Genehmigung/ übergeleitete Genehmigung1 der Anlage und der Annahmestelle/n). Aus den Unterlagen soll hervorgehen:
– Datum der Genehmigung,
– Genehmigungsstelle,
– Genehmigte Abfallschlüssel,
– Genehmigter Mengendurchsatz pro Jahr gesamt,
– Genehmigter Mengendurchsatz pro Jahr für ausgeschriebenen Abfallschlüssel.
Bitte beachten Sie: Die Vorlage des Zertifikats Entsorgungsfachbetrieb inklusive Abfallschlüssel entbindet nicht von der Vorlage der Genehmiggung der Standorte und der Annahmestelle/n (BImSch).
— Belege der Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb,
— Alternativ: Kontroll- und Weisungsbefugnis entsprechend der Entsorgungs- FachbetriebsVO (s. Anlage), sofern der Bieter nicht als Entsorgungsfachbetrieb zertifiziert ist,
— Weitere Qualifikationen des Unternehmens (z. B. Mitgliedschaft in einer Überwachungsgemeinschaft o. a.),
— Managementsysteme- Fragebogen.
1 Es muss nicht die gesamte Genehmigung vorgelegt werden. Es ist ausreichend, wenn die Seiten in Kopie vorgelegt werden aus denen hervorgeht, wann, von wem und wofür die Anlage/Annahmestelle genehmigt ist. Für den AG muss grundsätzlich die Möglichkeit bestehen in die Original-Genehmigungen Einsicht zu nehmen.
1 Es muss nicht die gesamte Genehmigung vorgelegt werden. Es ist ausreichend, wenn die Seiten in Kopie vorgelegt werden aus denen hervorgeht, wann, von wem und wofür die Anlage/Annahmestelle genehmigt ist. Für den AG muss grundsätzlich die Möglichkeit bestehen in die Original-Genehmigungen Einsicht zu nehmen.
— Zusicherung des Nutzens von Fahrzeugen mit Euro 4/5 Norm (siehe Anlage),
— Nennen der Ausweichanlage/n bei betriebsbedingten Schließungen. Die Vorlage der Genehmigung der Ersatzanlage ist spätestens bei Auftragserteilung vorzulegen.
Bei Kompostierung:
— Das Einhalten der Vorgaben des RAL Gütezeichens (RAL-GZ 251) oder eines gleichwertigen Gütezeichens ist zur gewährleisten und in geeigneter Form dem AG nachzuweisen. Dies muss geschehen, durch den Nachweis über das aktuelle Fuhren eines solchen Gütezeichens,
— Das Einhalten der Vorgaben des RAL Gütezeichens (RAL-GZ 251) oder eines gleichwertigen Gütezeichens ist zur gewährleisten und in geeigneter Form dem AG nachzuweisen. Dies muss geschehen, durch den Nachweis über das aktuelle Fuhren eines solchen Gütezeichens,
— Das aktuelle Jahresprüfungszeugnis der Bundesgütegemeinschaft Kompost e. V. oder aktuelle Jahresprüfungszeugnisse gleichwertiger Gütezeichen sind vorzulegen.
Bei Alternativen Verfahren zur Kompostierung und Einsatz/ Verkauf des Endprodukts als Düngemittel, Bodenhilfsstoff, Kultursubstrat oder Pflanzenhilfsmittel:
— Zusicherung, dass eine Analyse zum Endprodukt stattfindet und das Produkt inklusive der Zuschlagsstoffe den Richtlinien der aktuellen BioAbfallVO sowie der aktuellen DungemittelVO entspricht und
— Bestätigung über die Hygienisierung des Stoffstroms gemäß der gesetzlichen Regelungen.
Bei der Verwertung in nicht Bietereigenen Anlagen:
— Eine Verfahrensbeschreibung des Behandlungsablaufs und die Darstellung der bei der Aufbereitung entstehenden Fraktionen (Fließbild),
— Angaben über die Verwertungs- bzw. Beseitigungswege; hierzu gehört auch die Angabe über den Verbleib der nicht verwertbaren Anteile des angelieferten Stoffstroms,
— Nennen des Betriebsstandortes und der Annahmestelle/n inkl. Genehmigung/übergeleitete Genehmigung der Anlage und der Annahmestelle/n). Aus den Unterlagen soll hervorgehen:
– Genehmigte Abfallschlüssel,
– Genehmigter Mengendurchsatz pro Jahr,
– Genehmigter Mengendurchsatz pro Jahr für den ausgeschriebenen Abfallschlüssel.
Bitte beachten Sie: Die Vorlage des Zertifikats Entsorgungsfachbetrieb inklusive Abfallschlüssel entbindet nicht von der Vorlage der Genehmigung für die Verwertung des ausgeschriebenen Abfallschlüssels.
— Alternativ: Kontroll- und Weisungsbefugnis entsprechend der EntsorgungsfachbetriebsVO (s. Anlage), sofern der Bieter nicht als Entsorgungsfachbetrieb zertifiziert ist.
Bei Alternativen Verfahren zur Kompostierung und Einsatz/Verkauf des Endprodukts als Düngemittel, Bodenhilfsstoff, Kultursubstrat oder Pflanzenhilfsmittel:
— Zusicherung, dass eine Analyse zum Endprodukt stattfindet und das Produkt inklusive der Zuschlagsstoffe den Richtlinien der aktuellen BioabfallVO und der DungemittelVO entspricht und
— Bestätigung über die Hygienisierung des Stoffstroms.
Auftragsausführung
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Siehe Ausschreibungsunterlagen.
Verfahren
Zahlungsweise für die Unterlagen:
Die Unterlagen können gegen Überweisung von 6 EUR (keine Erstattung) an die Stadtreinigung Hamburg, HSH Nordbank AG, Konto: 101 105 000, BLZ: 210 500 00 und Angabe der Ausschreibungsnummer per Brief, Fax oder E-Mail mit Kopie des Einzahlungsbeleges angefordert, oder bei der unter I.1) genannten Stelle, unter dem Kennwort „Ausschreibung-Nr. OV 2014.89“, werktags von 9:00 bis 14:00 Uhr, eingesehen und/oder erworben werden.Alternativ können die Unterlagen (außer Umschlag und Angebotsvordruck) auch in elektronischer Form übermittelt werden. Die Kosten hierfür betragen insgesamt nur 2 EUR bei o. a. Bedingungen.
Die Unterlagen können gegen Überweisung von 6 EUR (keine Erstattung) an die Stadtreinigung Hamburg, HSH Nordbank AG, Konto: 101 105 000, BLZ: 210 500 00 und Angabe der Ausschreibungsnummer per Brief, Fax oder E-Mail mit Kopie des Einzahlungsbeleges angefordert, oder bei der unter I.1) genannten Stelle, unter dem Kennwort „Ausschreibung-Nr. OV 2014.89“, werktags von 9:00 bis 14:00 Uhr, eingesehen und/oder erworben werden.Alternativ können die Unterlagen (außer Umschlag und Angebotsvordruck) auch in elektronischer Form übermittelt werden. Die Kosten hierfür betragen insgesamt nur 2 EUR bei o. a. Bedingungen.
IBAN-Nr.: DE 32210500000101105000, SWIFT: HSHNDEHH
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2014-08-30 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Referenz Daten
Datum des Beginns: 2014-10-01 📅
Datum des Endes: 2015-06-30 📅
Veröffentlichungsdatum: 2014-02-13 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: OV 2014.89
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2014/S 31-050063
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Finanzbehörde – Organisation und Zentrale Dienste – Rechts- und Abgabenabteilung (Abteilung 14)
Postanschrift: Große Bleichen 27
Postort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Quelle: OJS 2014/S 104-183356 (2014-05-28)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2014-09-08) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge