Überplanung der Elbchaussee zwischen Hohenzollernring und Teufelsbrück, Ingenieurleistungen für die Objektplanung Verkehrsanlagen Lph 1-3 und optional Lph 4-6, 8-9 gem. § 47 HOAI 2013 in stufenweiser Beauftragung sowie Besondere Leistungen
Die Elbchaussee ist eine der bedeutendsten Straßen Hamburgs, die sich entlang der Elbe von Altona bis nach Blankenese erstreckt. Die stark genutzte Verkehrsverbindung wird auf diesem Abschnitt großteils von Villen sowie Parkanlagen gesäumt. Mit ihren Verbindungsstraßen zu den umliegenden Quartieren und dem Ufer der Elbe kommt der Elbchaussee auch als Ausflugsstrecke eine große Bedeutung zu. Die Elbchausse soll auf einem ca. 3,5 km langen Teilstück von Hohenzollernring bis Teufelsbrück überplant werden. In diesem Straßenzug fehlen die Radverkehrsanlagen; die Gehwege und die Fahrbahn befinden sich teilweise in einem schlechten Zustand. Ziel der Maßnahme ist die Überplanung des gesamten Querschnittes für eine Errichtung von PLAST-gerechten Fahrstreifen, Radverkehrsanlagen und Gehwegen. Die Vertragslaufzeit beginnt direkt nach Abschluss des Vergabeverfahrens (voraussichtlich im Februar 2015). Hamburg Wasser muss im Planungsabschnitt der Elbchaussee die Trinkwasserleitung erneuern. Der Straßenbau kann nach Abschluss der Leitungsarbeiten in 2019 erfolgen. Die Bauzeit beträgt voraussichtlich ein Jahr. Die Baukosten werden auf ca. 5 000 000 EUR geschätzt. Für das Projekt liegt bereits eine Planung des Büros „Urban Ingenieurteam“ aus Hamburg vor, die eine Errichtung von Schutzstreifen ohne größere Umbaumaßnahmen innerhalb der vorhandenen Bordkanten vorsieht. Nach der ersten Verschickung (Leistungsphase 3) hat sich herausgestellt, dass eine Überplanung des gesamten Straßenquerschnittes erforderlich ist, um geeignete Lösungsmöglichkeiten zur Verbesserung der Radverkehrsführung zu finden. Darüber hinaus war das Büro „Schmeck Junker“ aus Hamburg mit einem Konzept für die Radverkehrsführung in der Elbchaussee (September 2010) beauftragt. Die entsprechenden Unterlagen beider Planungen werden allen Bietern mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe zur Verfügung gestellt. Die Verfasser sind von der Teilnahme am Verhandlungsverfahren nicht ausgeschlossen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2014-12-17.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2014-11-11.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
— Objektplanung Verkehrsanlagen Lph 1-3 und optional Lph 4-6, 8-9 gem. § 47 HOAI 2013.— Besondere Leistungen: Leitungstrassenplanung, verkehrstechnische Bearbeitung LSA, Koordination mit anderen Projekten.— Optionale Besondere Leistungen: Koordination der Leitungsarbeiten in der Planungsphase, Bauvorbereitung (Bauablaufplanung), örtliche Bauüberwachung, Nachtragsmanagement, Öffentlichkeitsarbeit.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Technische Planungsleistungen für Verkehrsanlagen📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Freie und Hansestadt Hamburg, Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer
Postanschrift: Sachsenfeld 3-5
Postleitzahl: 20097
Postort: Hamburg
Kontakt
E-Mail: sina.wallstabe@lsbg.hamburg.de📧
Fax: +49 40427949647 📠
Der zu schließende Vertrag unterliegt dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG). Bei Vorliegen dergesetzlichen Voraussetzungen wird er nach Maßgabe der Vorschriften des HmbTG im Informationsregister veröffentlicht. Unabhängig von einer möglichen Veröffentlichung kann der Vertrag Gegenstand von Auskunftsanträgen nach dem HmbTG sein.
Zu IV 2.1) Zuschlagskriterium Lösung einer projektspezifischen Aufgabenstellung: Den Bietern wird am Tag der Verhandlung und 15 Minuten vor dem jeweiligen Verhandlungsbeginn eine projektspezifische Problemstellung/Aufgabe ausgehändigt, für die sie in der Verhandlung einen Lösungsansatz vorschlagen und begründen sollen.
Die Beauftragung erfolgt stufenweise.
Der zu schließende Vertrag unterliegt dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG). Bei Vorliegen dergesetzlichen Voraussetzungen wird er nach Maßgabe der Vorschriften des HmbTG im Informationsregister veröffentlicht. Unabhängig von einer möglichen Veröffentlichung kann der Vertrag Gegenstand von Auskunftsanträgen nach dem HmbTG sein.
Zu IV 2.1) Zuschlagskriterium Lösung einer projektspezifischen Aufgabenstellung: Den Bietern wird am Tag der Verhandlung und 15 Minuten vor dem jeweiligen Verhandlungsbeginn eine projektspezifische Problemstellung/Aufgabe ausgehändigt, für die sie in der Verhandlung einen Lösungsansatz vorschlagen und begründen sollen.
Die Beauftragung erfolgt stufenweise.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Elbchaussee ist eine der bedeutendsten Straßen Hamburgs, die sich entlang der Elbe von Altona bis nach Blankenese erstreckt. Die stark genutzte Verkehrsverbindung wird auf diesem Abschnitt großteils von Villen sowie Parkanlagen gesäumt. Mit ihren Verbindungsstraßen zu den umliegenden Quartieren und dem Ufer der Elbe kommt der Elbchaussee auch als Ausflugsstrecke eine große Bedeutung zu.
Die Elbchaussee ist eine der bedeutendsten Straßen Hamburgs, die sich entlang der Elbe von Altona bis nach Blankenese erstreckt. Die stark genutzte Verkehrsverbindung wird auf diesem Abschnitt großteils von Villen sowie Parkanlagen gesäumt. Mit ihren Verbindungsstraßen zu den umliegenden Quartieren und dem Ufer der Elbe kommt der Elbchaussee auch als Ausflugsstrecke eine große Bedeutung zu.
Die Elbchausse soll auf einem ca. 3,5 km langen Teilstück von Hohenzollernring bis Teufelsbrück überplant werden. In diesem Straßenzug fehlen die Radverkehrsanlagen; die Gehwege und die Fahrbahn befinden sich teilweise in einem schlechten Zustand. Ziel der Maßnahme ist die Überplanung des gesamten Querschnittes für eine Errichtung von PLAST-gerechten Fahrstreifen, Radverkehrsanlagen und Gehwegen.
Die Elbchausse soll auf einem ca. 3,5 km langen Teilstück von Hohenzollernring bis Teufelsbrück überplant werden. In diesem Straßenzug fehlen die Radverkehrsanlagen; die Gehwege und die Fahrbahn befinden sich teilweise in einem schlechten Zustand. Ziel der Maßnahme ist die Überplanung des gesamten Querschnittes für eine Errichtung von PLAST-gerechten Fahrstreifen, Radverkehrsanlagen und Gehwegen.
Die Vertragslaufzeit beginnt direkt nach Abschluss des Vergabeverfahrens (voraussichtlich im Februar 2015).
Hamburg Wasser muss im Planungsabschnitt der Elbchaussee die Trinkwasserleitung erneuern. Der Straßenbau kann nach Abschluss der Leitungsarbeiten in 2019 erfolgen. Die Bauzeit beträgt voraussichtlich ein Jahr. Die Baukosten werden auf ca. 5 000 000 EUR geschätzt.
Hamburg Wasser muss im Planungsabschnitt der Elbchaussee die Trinkwasserleitung erneuern. Der Straßenbau kann nach Abschluss der Leitungsarbeiten in 2019 erfolgen. Die Bauzeit beträgt voraussichtlich ein Jahr. Die Baukosten werden auf ca. 5 000 000 EUR geschätzt.
Für das Projekt liegt bereits eine Planung des Büros „Urban Ingenieurteam“ aus Hamburg vor, die eine Errichtung von Schutzstreifen ohne größere Umbaumaßnahmen innerhalb der vorhandenen Bordkanten vorsieht. Nach der ersten Verschickung (Leistungsphase 3) hat sich herausgestellt, dass eine Überplanung des gesamten Straßenquerschnittes erforderlich ist, um geeignete Lösungsmöglichkeiten zur Verbesserung der Radverkehrsführung zu finden. Darüber hinaus war das Büro „Schmeck Junker“ aus Hamburg mit einem Konzept für die Radverkehrsführung in der Elbchaussee (September 2010) beauftragt. Die entsprechenden Unterlagen beider Planungen werden allen Bietern mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe zur Verfügung gestellt. Die Verfasser sind von der Teilnahme am Verhandlungsverfahren nicht ausgeschlossen.
Für das Projekt liegt bereits eine Planung des Büros „Urban Ingenieurteam“ aus Hamburg vor, die eine Errichtung von Schutzstreifen ohne größere Umbaumaßnahmen innerhalb der vorhandenen Bordkanten vorsieht. Nach der ersten Verschickung (Leistungsphase 3) hat sich herausgestellt, dass eine Überplanung des gesamten Straßenquerschnittes erforderlich ist, um geeignete Lösungsmöglichkeiten zur Verbesserung der Radverkehrsführung zu finden. Darüber hinaus war das Büro „Schmeck Junker“ aus Hamburg mit einem Konzept für die Radverkehrsführung in der Elbchaussee (September 2010) beauftragt. Die entsprechenden Unterlagen beider Planungen werden allen Bietern mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe zur Verfügung gestellt. Die Verfasser sind von der Teilnahme am Verhandlungsverfahren nicht ausgeschlossen.
— Besondere Leistungen: Koordination der Leitungsarbeiten in der Planungsphase, Bauvorbereitung (Bauablaufplanung), örtliche Bauüberwachung, Nachtragsmanagement, Öffentlichkeitsarbeit.
Dauer: 36 Monate
Referenznummer: ÖT S2 342/14
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Hamburg.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Für den Teilnahmeantrag ist ein Bewerbungsbogen auszufüllen. Dieser ist schriftlich bei der unter I.1) genannten Kontaktstelle anzufordern.
Es sind nur Bewerbungen mit vollständig ausgefülltem und unterschriebenem Bewerbungsbogen und den darin geforderten Angaben und Anlagen einzureichen. Der Bewerbungsbogen ist im Original an den gekennzeichneten Stellen zu unterschreiben. Gescannte oder kopierte Unterschriften werden nicht zugelassen. Mehrfachbeteiligungen in personell identischer Form werden nicht zugelassen. Bewerbungen per E-Mail sind nicht zulässig. Die Bewerbungsfrist ist zwingend einzuhalten. Die Bewerbung und zugehörige Unterlagen werden nicht zurückgesandt. Die Bewerbung in einem verschlossenen, gekennzeichnet mit dem beigefügten Aufkleber Umschlag einzureichen.
Es sind nur Bewerbungen mit vollständig ausgefülltem und unterschriebenem Bewerbungsbogen und den darin geforderten Angaben und Anlagen einzureichen. Der Bewerbungsbogen ist im Original an den gekennzeichneten Stellen zu unterschreiben. Gescannte oder kopierte Unterschriften werden nicht zugelassen. Mehrfachbeteiligungen in personell identischer Form werden nicht zugelassen. Bewerbungen per E-Mail sind nicht zulässig. Die Bewerbungsfrist ist zwingend einzuhalten. Die Bewerbung und zugehörige Unterlagen werden nicht zurückgesandt. Die Bewerbung in einem verschlossenen, gekennzeichnet mit dem beigefügten Aufkleber Umschlag einzureichen.
Ausländische Bewerber können an der Stelle der geforderten Eignungsnachweise auch vergleichbare Nachweise vorlegen. Sie werden anerkannt, wenn diese nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, erstellt wurden. Da die Amtssprache für dieses Verfahren Deutsch ist, sind alle fremdsprachigen Urkunden oder Nachweise zu übersetzen. Eine eigenverantwortliche Übersetzung ist ausreichend. Etwaige Übersetzungskosten trägt der Bewerber selbst.
Ausländische Bewerber können an der Stelle der geforderten Eignungsnachweise auch vergleichbare Nachweise vorlegen. Sie werden anerkannt, wenn diese nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, erstellt wurden. Da die Amtssprache für dieses Verfahren Deutsch ist, sind alle fremdsprachigen Urkunden oder Nachweise zu übersetzen. Eine eigenverantwortliche Übersetzung ist ausreichend. Etwaige Übersetzungskosten trägt der Bewerber selbst.
Die Bezeichnung der nachfolgenden, mit dem Teilnahmeantrag (Bewerbungsbogen – Abschnitte A, B, C, D, ggf. E, ggf. F, G) einzureichenden Unterlagen, Nachweise und Erklärungen beziehen sich auf die Abschnitte des Bewerbungsbogens.
— B1 Erklärung, ob und auf welche Art wirtschaftliche Verknüpfungen mit anderen bestehen (§ 4 (2) VOF).
— B2 Erklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 4 (6) a-g VOF und nach § 4 (9) a-e VOF vorliegen.
— B3 Nachweis der Unterschriftenberechtigung bei juristischen Personen durch Vorlage eines aktuellen Handelsregisterauszugs (nicht älter als 12 Monate).
— B4 Erklärung zur Verpflichtung gem. Verpflichtungsgesetz.
Im Falle einer Bietergemeinschaft hat jedes Mitglied die geforderten Unterlagen, Erklärungen und Nachweise vorzulegen, wobei jedes Mitglied seine Eignung für die Leistung nachweisen muss, die es übernehmen soll; die Aufteilung ist anzugeben. Der Bewerbungsbogen ist für eine Bietergemeinschaft nur einmal vorzulegen. Mit dem Teilnahmeantrag ist eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung (Bewerbungsbogen – Abschnitt E) abzugeben. Wird diese Bietergemeinschaftserklärung nicht eingereicht, wird der Teilnahmeantrag der Bewerbergemeinschaft ausgeschlossen.
Im Falle einer Bietergemeinschaft hat jedes Mitglied die geforderten Unterlagen, Erklärungen und Nachweise vorzulegen, wobei jedes Mitglied seine Eignung für die Leistung nachweisen muss, die es übernehmen soll; die Aufteilung ist anzugeben. Der Bewerbungsbogen ist für eine Bietergemeinschaft nur einmal vorzulegen. Mit dem Teilnahmeantrag ist eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung (Bewerbungsbogen – Abschnitt E) abzugeben. Wird diese Bietergemeinschaftserklärung nicht eingereicht, wird der Teilnahmeantrag der Bewerbergemeinschaft ausgeschlossen.
Im Falle von Unterbeauftragungen ist eine Erklärung (Bewerbungsbogen – Abschnitt F) über die Leistungsbereitstellung von Unterauftragsnehmern abzugeben.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— C1 Aktueller Nachweis (nicht älter als 12 Monate und noch gültig) der Berufshaftpflichtversicherung.
— C2 Erklärung über den Gesamtumsatz des Bewerbers und seinen Umsatz für entsprechende Dienstleistungen in den letzten 3 Geschäftsjahren (je Jahr; 2011, 2012, 2013) (§ 5 (4) c VOF).
Mindeststandards:
Zu C1: Nachweis einer bestehenden Berufshaftpflichtversicherung über die unter III.1.1) genannten Deckungssummen.
zu C2: Der durchschnittliche Umsatz für entsprechende Dienstleistungen gem. § 47 HOAI 2013 muss mindestens 300 000 EUR (netto) erreichen.
Sofern in Bietergemeinschaft bzw. mit Unterbeauftragungen angeboten wird, muss die Jahresgesamtsumme aller Bieter der Gemeinschaft bzw. inkl. der Unterauftragnehmer zusammen den genannten Mindestwert erreichen. In der Erklärung sind die Umsatzzahlen jeweils pro Mitglied der Bietergemeinschaft oder Unterbeauftragung einzeln anzugeben.
Sofern in Bietergemeinschaft bzw. mit Unterbeauftragungen angeboten wird, muss die Jahresgesamtsumme aller Bieter der Gemeinschaft bzw. inkl. der Unterauftragnehmer zusammen den genannten Mindestwert erreichen. In der Erklärung sind die Umsatzzahlen jeweils pro Mitglied der Bietergemeinschaft oder Unterbeauftragung einzeln anzugeben.
Um auch Berufsanfängern die Möglichkeit der Teilnahme am Verhandlungsverfahren zu eröffnen, sieht § 5 (4) VOF aus berechtigten Gründen (z. B. erst vor Kurzem erfolgte Unternehmensgründung) vor, dass die Leistungsfähigkeit durch andere, als geeignet erachtete Belege nachgewiesen werden kann (z. B. über die Höhe des Haftungskapitals, Bürgschaftserklärungen Dritter o. ä.).
Um auch Berufsanfängern die Möglichkeit der Teilnahme am Verhandlungsverfahren zu eröffnen, sieht § 5 (4) VOF aus berechtigten Gründen (z. B. erst vor Kurzem erfolgte Unternehmensgründung) vor, dass die Leistungsfähigkeit durch andere, als geeignet erachtete Belege nachgewiesen werden kann (z. B. über die Höhe des Haftungskapitals, Bürgschaftserklärungen Dritter o. ä.).
Technische und berufliche Fähigkeiten:
— D1 Nachweis der beruflichen Befähigung des Bewerbers und der für die Leistung vorgesehenen Person (§ 5 (5) a VOF) durch Vorlage von Urkunden, Zeugnissen etc.
— D2 Nachweis (Leistungsübersicht) der wesentlichen, in den vergangenen 5 Jahren (Stichtag (1.1.2008) abgeschlossenen (Leistungsphase 8), erbrachten Leistungen für den Leistungsbereich gem. § 47 HOAI unter Angabe (§ 5 (5) b VOF):
– des Projektnamens,
– des Ortes,
– der Art der Verkehrsanlage,
– der Projektbeschreibung,
– des Leistungszeitraumes,
– der Leistungsphasen gem. § 47 HOAI,
– der Baukosten und
– des Auftraggebers (inkl. Nennung des Ansprechpartners).
— D3 Angabe der im Jahresdurchschnitt beschäftigten Mitarbeiter und Führungskräfte der letzten 3 Jahre (je Jahr; 2011, 2012, 2013) (§ 5 (5) d VOF).
Mindeststandards:
Zu D1: Ingenieur für die Leistungen bei Verkehrsanlagen gem. § 47 HOAI (vgl. III.3.1)).
Zu D2: Mit den Referenzen ist zwingend eine Erfahrung mit öffentlichen Auftraggebern nachzuweisen.
Zu D3: Mind. 3 Mitarbeiter/innen im Durchschnitt der letzten 3 Jahre im Bereich Objektplanung Verkehrsanlagen gem. § 47 HOAI 2013.
Bietergemeinschaften können diese Anforderung gemeinsam erfüllen.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Berufshaftpflichtversicherung in Höhe von 1 500 000 EUR für Personenschäden und in Höhe von 500 000 EUR für sonstige Schäden. Versicherungsnachweise bei Bietergemeinschaften müssen von jedem Mitglied einzeln und die Deckungssummen in voller Höhe nachgewiesen werden. Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistung mindestens das Zweifache der Versicherungssumme beträgt.
Berufshaftpflichtversicherung in Höhe von 1 500 000 EUR für Personenschäden und in Höhe von 500 000 EUR für sonstige Schäden. Versicherungsnachweise bei Bietergemeinschaften müssen von jedem Mitglied einzeln und die Deckungssummen in voller Höhe nachgewiesen werden. Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistung mindestens das Zweifache der Versicherungssumme beträgt.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Auf Anforderung des Auftragnehmers werden Abschlagszahlungen für die nachgewiesenen, vertragsgemäßen Leistungen gewährt.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Bietergemeinschaften sind zugelassen, wenn jedes Mitglied der Bietergemeinschaft gesamtschuldnerisch haftet und ein Mitglied als Projektleiter und Ansprechpartner dem Auftraggeber gegenüber benannt und mit unbeschränkter Vertretungsbefugnis ausgestattet wird.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Bietergemeinschaften sind zugelassen, wenn jedes Mitglied der Bietergemeinschaft gesamtschuldnerisch haftet und ein Mitglied als Projektleiter und Ansprechpartner dem Auftraggeber gegenüber benannt und mit unbeschränkter Vertretungsbefugnis ausgestattet wird.
Die Ausführung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten:
Geforderte Berufsqualifikation gem. § 19 VOF.
Als Berufsqualifikation wird der Beruf Ingenieurin/Ingenieur für Leistungen der Objektplanung Verkehrsanlagen gem. § 47 HOAI 2013 gefordert. Juristische Personen sind zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe verantwortliche Berufsangehörige gemäß vorangegangenem Satz benennen.
Die Ausführung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten
Als Berufsqualifikation wird der Beruf Ingenieurin/Ingenieur für Leistungen der Objektplanung Verkehrsanlagen gem. § 47 HOAI 2013 gefordert. Juristische Personen sind zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe verantwortliche Berufsangehörige gemäß vorangegangenem Satz benennen.
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals ✅
Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Auswahlkriterien:
Alle Bewerber, die einen Teilnahmeantrag fristgerecht eingereicht haben und die formellen Mindestkriterien/-anforderungen erfüllen, sind für die Wertung zugelassen. Der Auftraggeber wählt anhand der erteilten Auskünfte unter den Bewerbern, die nicht ausgeschlossen wurden und die genannten Anforderungen erfüllen, diejenigen aus, die er zur Verhandlung auffordert.Die Auswahl erfolgt anhand der für den Leistungsbereich Objektplanung Verkehrsanlagen gem. § 47 HOAI 2013 eingereichten Leistungsübersicht. Die Projekte werden in den folgenden Kriterien gewertet:
Alle Bewerber, die einen Teilnahmeantrag fristgerecht eingereicht haben und die formellen Mindestkriterien/-anforderungen erfüllen, sind für die Wertung zugelassen. Der Auftraggeber wählt anhand der erteilten Auskünfte unter den Bewerbern, die nicht ausgeschlossen wurden und die genannten Anforderungen erfüllen, diejenigen aus, die er zur Verhandlung auffordert.Die Auswahl erfolgt anhand der für den Leistungsbereich Objektplanung Verkehrsanlagen gem. § 47 HOAI 2013 eingereichten Leistungsübersicht. Die Projekte werden in den folgenden Kriterien gewertet:
1) Projekte zur Planung und Realisierung einer innerörtlichen Straße: 1 Projekt = 1 Punkt, 2 Projekte = 2 Punkte, 3 und mehr Projekte = 3 Punkte (max. 3 Punkte).
2) Projekte zur Planung und Realisierung von Verkehrsanlagen vergleichbarer Grössenordnung (min. 4 000 000 EUR netto Baukosten): 1 Projekt = 1 Punkt, 2 Projekte = 2 Punkte, 3 und mehr Projekte = 3 Punkte (max. 3 Punkte).
3) Projekte zur Planung und Realisierung von Verkehrsanlagen mit Integration eines Radverkehrskonzeptes: 1 Projekt = 1 Punkt, 2 Projekte = 2 Punkte, 3 und mehr Projekte = 3 Punkte (max. 3 Punkte).
4) Projekte zur Planung und Realisierung von Verkehrsanlagen unter laufendem Verkehr: 1 Projekt = 1 Punkt, 2 Projekte = 2 Punkte, 3 und mehr Projekte = 3 Punkte (max. 3 Punkte).
Insgesamt sind maximal 12 Punkte zu erzielen. Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zu Grunde gelegten Kriterien zu hoch, behält sich die Auftraggeberin vor, die Teilnehmeranzahl zu erhöhen oder gem. § 10 (3) VOF unter den verbliebenen Bewerbern zu losen.
Insgesamt sind maximal 12 Punkte zu erzielen. Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zu Grunde gelegten Kriterien zu hoch, behält sich die Auftraggeberin vor, die Teilnehmeranzahl zu erhöhen oder gem. § 10 (3) VOF unter den verbliebenen Bewerbern zu losen.
Vergabekriterien
Kriterium: 1. Honorar (30)
2. Struktur und Qualifikation des Projektteams (25)
3. Arbeitsstruktur und Methodik zur Erfüllung des Auftrags (20)
4. Konzept zur Sicherstellung der Präsenz vor Ort während der Bauausführung (10)
5. Lösung einer projektspezifischen Aufgabenstellung (siehe VI.3)) (15)
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Frau Sina Wallstabe
Name: Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt
Postanschrift: Neuenfelder Straße 19
Postleitzahl: 21109
Kontaktperson: RB/ZVA, Zimmer E 01.421
E-Mail: vergabekammer@bsu.hamburg.de📧
Referenz Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: ÖT S2 342/14
Zusätzliche Informationen
Der zu schließende Vertrag unterliegt dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG). Bei Vorliegen dergesetzlichen Voraussetzungen wird er nach Maßgabe der Vorschriften des HmbTG im Informationsregister veröffentlicht. Unabhängig von einer möglichen Veröffentlichung kann der Vertrag Gegenstand von Auskunftsanträgen nach dem HmbTG sein.
Der zu schließende Vertrag unterliegt dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG). Bei Vorliegen dergesetzlichen Voraussetzungen wird er nach Maßgabe der Vorschriften des HmbTG im Informationsregister veröffentlicht. Unabhängig von einer möglichen Veröffentlichung kann der Vertrag Gegenstand von Auskunftsanträgen nach dem HmbTG sein.
Zu IV 2.1) Zuschlagskriterium Lösung einer projektspezifischen Aufgabenstellung: Den Bietern wird am Tag der Verhandlung und 15 Minuten vor dem jeweiligen Verhandlungsbeginn eine projektspezifische Problemstellung/Aufgabe ausgehändigt, für die sie in der Verhandlung einen Lösungsansatz vorschlagen und begründen sollen.
Zu IV 2.1) Zuschlagskriterium Lösung einer projektspezifischen Aufgabenstellung: Den Bietern wird am Tag der Verhandlung und 15 Minuten vor dem jeweiligen Verhandlungsbeginn eine projektspezifische Problemstellung/Aufgabe ausgehändigt, für die sie in der Verhandlung einen Lösungsansatz vorschlagen und begründen sollen.
Die Beauftragung erfolgt stufenweise.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer bei der Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt Hamburg
Postanschrift: Neuenfelder Straße 19
Postort: Hamburg
Postleitzahl: 21109
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@bsu.hamburg.de📧
Fax: +49 40428402039 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gemäß § 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB ist ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers oder 10 Tage nach elektronischer Übermittlung, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Gemäß § 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB ist ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers oder 10 Tage nach elektronischer Übermittlung, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2014/S 221-390854 (2014-11-11)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2015-09-03) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Objekt Umfang der Beschaffung
Referenznummer: ÖT S2 342/14 bzw. VV S2 112/15
Verfahren Vergabekriterien
Kriterium: 5. Lösung einer projektspezifischen Aufgabenstellung (15)
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2015-08-04 📅
Name: Inros Lackner SE
Postanschrift: Holstenplatz 18
Postort: Hamburg
Postleitzahl: 22765
Land: Deutschland 🇩🇪
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer bei der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen Hamburg
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gemäß § 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB ist ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingangder Mitteilung des Auftraggebers oder 10 Tage nach elektronischer Übermittlung, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Gemäß § 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB ist ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingangder Mitteilung des Auftraggebers oder 10 Tage nach elektronischer Übermittlung, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.