Übertragung der Pflicht zur Beseitigung von tierischen Nebenprodukten nach § 3 Abs. 2 TierNebG

ZTA Zweckverband für die Beseitigung tierischer Nebenprodukte Aichach-Friedberg

Die Vergabestelle beabsichtigt mit dieser Ausschreibung die Übertragung der Pflicht zur Abholung, Sammlung, Beförderung, Lagerung, Behandlung, Verarbeitung oder Beseitigung von tierischen Nebenprodukten gem. § 3 Abs. 2 TierNebG für das in § 3 Abs. 1 Satz 1 TierNebG bezeichnete Material im Zweckverbandsgebiet. Die Abrechnung der tierischen Nebenprodukte aus Schlacht-, Zerlege- und Verarbeitungsbetrieben hat nach Gewicht zu erfolgen. Dazu ist die Sammlung mit einem zugelassenen Identsystem mit geeichter Verwiegung durchzuführen.

Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2014-02-28. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2014-01-29.

Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Wer?

Wie?

Wo?

Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2014-01-29 Auftragsbekanntmachung
2014-06-17 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
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