Übertragung der Pflicht zur Beseitigung von tierischen Nebenprodukten nach § 3 Abs. 2 TierNebG
Die Vergabestelle beabsichtigt mit dieser Ausschreibung die Übertragung der Pflicht zur Abholung, Sammlung, Beförderung, Lagerung, Behandlung, Verarbeitung oder Beseitigung von tierischen Nebenprodukten gem. § 3 Abs. 2 TierNebG für das in § 3 Abs. 1 Satz 1 TierNebG bezeichnete Material im Zweckverbandsgebiet. Die Abrechnung der tierischen Nebenprodukte aus Schlacht-, Zerlege- und Verarbeitungsbetrieben hat nach Gewicht zu erfolgen. Dazu ist die Sammlung mit einem zugelassenen Identsystem mit geeichter Verwiegung durchzuführen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2014-02-28.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2014-01-29.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Wer?
Wie?
Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum |
Dokument |
2014-01-29
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Auftragsbekanntmachung
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2014-06-17
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Bekanntmachung über vergebene Aufträge
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