Überwachung des Endlagers für radioaktive Abfälle in Morsleben: Begutachtung von Fragestellungen auf dem Gebiet des Betriebes, dem Brand- und Strahlenschutz

Bundesamt für Strahlenschutz (BfS)

Der Auftragnehmer oder von ihm beschäftigte Personen werden wie Sachverständige im Sinne des § 20 AtG tätig. Der Sachverständige berät die Endlagerüberwachung in Fragen der Anlagensicherheit mit Bezug zum Strahlenschutz, der Strahlenmesstechnik (§ 67 StrlSchV), zur Durchführung von Freigabeverfahren nach § 29 StrlSchV, unterstützt bei Inspektionen der Anlage. Weiterhin wird er im Rahmen von atomrechtlichen Änderungsverfahren für die Endlagerüberwachung tätig.
Im Einzelfall umfasst die Leistung die fachliche Prüfung von Unterlagen und Daten, die der Endlagerüberwachung im Zusammenhang mit Fragen der Anlagensicherung vorgelegt werden. Die Unterlagen und Daten sind auf ihre inhaltliche Schlüssigkeit, Nachvollziehbarkeit und fachliche Richtigkeit zu prüfen. Die Ergebnisse der Prüfungen sollen jeweils in einem Gutachten dargestellt werden. Die jeweilige Form des Gutachtens (Prüfbericht, Stellungnahme, Protokoll o. ä.) wird mit der Eigenüberwachung des BfS abgestimmt.
Die Eigenüberwachung des BfS behält sich vor, zu Fragestellungen, die einer Klärung vor Ort bedürfen, den Sachverständigen zur Unterstützung hinzuzuziehen. Insbesondere zur Durchführung begleitender Kontrollen, der Teilnahme an Inspektionen und der Begleitung Wiederkehrender Prüfungen ist es erforderlich, das Endlager für radioaktive Abfälle in Morsleben zu befahren. Daher ist mit mehreren Anfahrten zum Endlager für radioaktive Abfälle in Morsleben während des Auftragszeitraumes zu rechnen.

Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2014-07-24. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2014-06-20.

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Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2014-06-20 Auftragsbekanntmachung