Das Max-Planck-Institut für Polymerforschung, Ackermannweg 10, 55128 Mainz beabsichtigt den Kauf eines kompakten ultraschnellen regenerativen Verstärker-Laser-Systems (Ultrafast Regenerative Amplifier) mit 2 optischen parametrischen Verstärkern (OPA/TOPAS Prime) zur spektroskopischen Untersuchung von Molekülen an Grenzflächen im ultravioletten, sichtbaren, nahinfraroten und infraroten Spektralbereich. Ein betriebsfertiges Lasersystem komplett mit Regenerativem Verstärker (inkl. Pump- und Impf-(Seed)-Laser), Optischen Parametrischen Verstärkern, Wasser/Wasser Temperiereinheiten (Kühlaggregate), PC's, Software, vollständiger Dokumentation, Installation, Abnahme und ausführlicher Einweisung.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2014-09-19.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2014-08-04.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2014-08-04) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Laser
Menge oder Umfang: Siehe hierzu II.1.5).
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Laser📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften e. V., vertreten durch den Geschäftsführenden Direktor, hier handelnd für das Max-Planck-Institut für Polymerforschung
Postanschrift: Ackermannweg 10
Postleitzahl: 55128
Postort: Mainz
Kontakt
Internetadresse: http://www.mpip-mainz.mpg.de🌏
E-Mail: ausschreibung@mpip-mainz.mpg.de📧
Telefon: +49 6131379409📞
Fax: +49 6131379588 📠
Das Max-Planck-Institut für Polymerforschung, Ackermannweg 10, 55128 Mainz beabsichtigt den Kauf eines kompakten ultraschnellen regenerativen Verstärker-Laser-Systems (Ultrafast Regenerative Amplifier) mit 2 optischen parametrischen Verstärkern (OPA/TOPAS Prime) zur spektroskopischen Untersuchung von Molekülen an Grenzflächen im ultravioletten, sichtbaren, nahinfraroten und infraroten Spektralbereich. Ein betriebsfertiges Lasersystem komplett mit Regenerativem Verstärker (inkl. Pump- und Impf-(Seed)-Laser), Optischen Parametrischen Verstärkern, Wasser/Wasser Temperiereinheiten (Kühlaggregate), PC's, Software, vollständiger Dokumentation, Installation, Abnahme und ausführlicher Einweisung.
Das Max-Planck-Institut für Polymerforschung, Ackermannweg 10, 55128 Mainz beabsichtigt den Kauf eines kompakten ultraschnellen regenerativen Verstärker-Laser-Systems (Ultrafast Regenerative Amplifier) mit 2 optischen parametrischen Verstärkern (OPA/TOPAS Prime) zur spektroskopischen Untersuchung von Molekülen an Grenzflächen im ultravioletten, sichtbaren, nahinfraroten und infraroten Spektralbereich. Ein betriebsfertiges Lasersystem komplett mit Regenerativem Verstärker (inkl. Pump- und Impf-(Seed)-Laser), Optischen Parametrischen Verstärkern, Wasser/Wasser Temperiereinheiten (Kühlaggregate), PC's, Software, vollständiger Dokumentation, Installation, Abnahme und ausführlicher Einweisung.
Referenznummer: Ultraschnelles Hochleistungs-Lasersystem inkl. 2 OPA's
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Mainz.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
— Eigenerklärungen des Bieters gemäß Vordrucken in den Vergabeunterlagen,
— Referenzliste des Unternehmens des Bieters über die nach Art und Umfang gleichwertigen Aufträge mit Kurzdarstellung des jeweiligen Referenzauftrages mit Ansprechpartnern, Telefonnummern und E-Mail-Adressen bei den Referenzunternehmen.
Fehlen die geforderten Angaben und Erklärungen im Angebot, erfolgt eine Nachforderung durch die Vergabestelle mit Fristsetzung. Werden die nachgeforderten Angaben und Erklärungen nicht binnen 6 Kalendertagen nach Absendung der Aufforderung durch den Auftraggeber bei der Vergabestelle vorgelegt, erfolgt der Ausschluss des Bieters. Dies gilt nicht für Preisangaben, es sei denn, es handelt sich um unwesentliche Einzelpositionen, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen.
Fehlen die geforderten Angaben und Erklärungen im Angebot, erfolgt eine Nachforderung durch die Vergabestelle mit Fristsetzung. Werden die nachgeforderten Angaben und Erklärungen nicht binnen 6 Kalendertagen nach Absendung der Aufforderung durch den Auftraggeber bei der Vergabestelle vorgelegt, erfolgt der Ausschluss des Bieters. Dies gilt nicht für Preisangaben, es sei denn, es handelt sich um unwesentliche Einzelpositionen, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Siehe III.2.1).
Technische und berufliche Fähigkeiten: Siehe III.2.1).
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Der Auftragnehmer hat mit Vertragsabschluss eine Vertragserfüllungsbürgschaft in Höhe von 10 % des Auftragswertes zu stellen. Die Bürgschaft muss selbstschuldnerisch, zeitlich unbefristet und unter Verzicht auf die Einrede der Anfechtung, Aufrechenbarkeit und der Vorausklage von einer europäischen Bank oder einem in der EU zugelassenen Kreditversicherer ausgestellt sein. Nach der Abschlussabnahme und dem Vorliegen der CE-Zertifizierung für das vertragsgegenständliche System wird die Bürgschaft zurückgegeben.
Der Auftragnehmer hat mit Vertragsabschluss eine Vertragserfüllungsbürgschaft in Höhe von 10 % des Auftragswertes zu stellen. Die Bürgschaft muss selbstschuldnerisch, zeitlich unbefristet und unter Verzicht auf die Einrede der Anfechtung, Aufrechenbarkeit und der Vorausklage von einer europäischen Bank oder einem in der EU zugelassenen Kreditversicherer ausgestellt sein. Nach der Abschlussabnahme und dem Vorliegen der CE-Zertifizierung für das vertragsgegenständliche System wird die Bürgschaft zurückgegeben.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Die Zahlung erfolgt nach ordnungsgemäßer Leistungserbringung und Rechnungseingang wie folgt:
50 % nach Lieferung des vollständigen und funktionsfähigen vertragsgegenständlichen Systems in die Räumlichkeiten (Aufstellungsort) des Auftraggebers.
30 % nach Installation und Einweisung in das vertragsgegenständliche System (Reproduktion der Referenzmessungen – maßgeblich für die förmliche Abnahme sind die in den Vergabeunterlagen beschriebenen Abnahmekriterien und -prozeduren) – Installationsabnahme.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln
30 % nach Installation und Einweisung in das vertragsgegenständliche System (Reproduktion der Referenzmessungen – maßgeblich für die förmliche Abnahme sind die in den Vergabeunterlagen beschriebenen Abnahmekriterien und -prozeduren) – Installationsabnahme.
20 % nach Ablauf einer 21-tägigen Testphase und Abnahme des vertragsgegenständlichen Systems mit schriftlichem Abnahmeprotokoll (erneute Durchführung von reproduzierten Referenzmessungen – maßgeblich für die förmliche Abnahme sind die in den Vergabeunterlagen beschriebenen Abnahmekriterien und -prozeduren) – Abschlussabnahme.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln
20 % nach Ablauf einer 21-tägigen Testphase und Abnahme des vertragsgegenständlichen Systems mit schriftlichem Abnahmeprotokoll (erneute Durchführung von reproduzierten Referenzmessungen – maßgeblich für die förmliche Abnahme sind die in den Vergabeunterlagen beschriebenen Abnahmekriterien und -prozeduren) – Abschlussabnahme.
Alle Rechnungen des Auftragnehmers sind sofort nach Eingang beim Auftraggeber und Erfüllungen der Voraussetzungen ohne Abzug zur Zahlung fällig. Eventuelle Avalprovisionen gehen zulasten des Auftragnehmers.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Bietergemeinschaften sind als Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), als offene Handelsgesellschaft (oHG) sowie in haftungsrechtlich vergleichbarer Form einer anderen EU-Rechtsordnung zugelassen. Es ist im Angebot zwingend aufzuzeigen wer an der Bietergemeinschaft beteiligt ist und warum die an der Gemeinschaft teilnehmenden Bieter nicht dazu in der Lage sind die hier angefragte Leistung einzeln zu erbringen. Dem Auftraggeber ist im Angebot ein verantwortlicher Ansprechpartner aus der Bietergemeinschaft zu benennen. Die Übernahme der gesamtschuldnerischen Haftung ist mit dem Angebot durch jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erklären. Im Angebot ist außerdem detailliert die aufgabenspezifische Aufteilung der Leistungserbringung darzulegen. Geforderte Nachweise sind von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft mit dem Angebot zu erbringen. Bieter, welche als Mitglied einer Bietergemeinschaft ein Angebot abgeben, können kein eigenes Angebot einreichen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Bietergemeinschaften sind als Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), als offene Handelsgesellschaft (oHG) sowie in haftungsrechtlich vergleichbarer Form einer anderen EU-Rechtsordnung zugelassen. Es ist im Angebot zwingend aufzuzeigen wer an der Bietergemeinschaft beteiligt ist und warum die an der Gemeinschaft teilnehmenden Bieter nicht dazu in der Lage sind die hier angefragte Leistung einzeln zu erbringen. Dem Auftraggeber ist im Angebot ein verantwortlicher Ansprechpartner aus der Bietergemeinschaft zu benennen. Die Übernahme der gesamtschuldnerischen Haftung ist mit dem Angebot durch jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erklären. Im Angebot ist außerdem detailliert die aufgabenspezifische Aufteilung der Leistungserbringung darzulegen. Geforderte Nachweise sind von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft mit dem Angebot zu erbringen. Bieter, welche als Mitglied einer Bietergemeinschaft ein Angebot abgeben, können kein eigenes Angebot einreichen.
Sonstige besondere Bedingungen:
Die Auftragserteilung und -durchführung erfolgt auf der Grundlage der „Zusätzlichen Vertragsbedingungen der Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften e. V.“, die mit dem Versand der Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt werden. Nachrangig gelten die Allgemeinen Bedingungen für die Ausführung von Leistungen – ausgenommen Bauleistungen (VOL/B).
Die Auftragserteilung und -durchführung erfolgt auf der Grundlage der „Zusätzlichen Vertragsbedingungen der Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften e. V.“, die mit dem Versand der Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt werden. Nachrangig gelten die Allgemeinen Bedingungen für die Ausführung von Leistungen – ausgenommen Bauleistungen (VOL/B).
Verfahren
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2014-10-31 📅
Öffnungsort: Siehe hierzu I.1).
Ort des Eröffnungstermins: Siehe hierzu I.1).
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Other
Kontakt
Kontaktperson: Herrn Mathias Manderscheid
Internetadresse: www.mpip-mainz.mpg.de🌏
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Postort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de📧
Telefon: +49 8921762411📞
Fax: +49 8921762847 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 114 Abs. 2 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung (per Fax oder auf elektronischem Weg) der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung (§ 101 a Abs. 1 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße unverzüglich nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Bewerbungs- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 107 Abs. 3 Nr. 1-3 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 114 Abs. 2 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung (per Fax oder auf elektronischem Weg) der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung (§ 101 a Abs. 1 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße unverzüglich nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Bewerbungs- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 107 Abs. 3 Nr. 1-3 GWB).
Quelle: OJS 2014/S 150-269348 (2014-08-04)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2014-10-17) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge