Die aufgrund demografischer und bildungspolitischer Entwicklungen in ihrer bisherigen Form nicht mehr benötigte Hauptschule Barntrup soll zu einem Bürger- und Schülerforum (SEK II) umgebaut/-genutzt werden. Die Hauptschule wurde größtenteils aus 2-geschossigen, in Teilen auch aus 1 geschossigen Gebäudeteilen mit Flachdächern als Stahlbeton-Skelettbau mit Stahlbeton-Fassade errichtet. Für die weitere Nutzung des Gebäudes der ehemaligen Hauptschule wurde eine Machbarkeitsstudie erarbeitet auf deren Grundlage Städtebauförderungsmittel beantragt wurden. Die aktuelle Planung sieht einen Teilabriss (Klassen südlich der Aula/eingeschossiger Trakt zur Mehrzweckhalle) und die energetische Sanierung der restlichen Gebäudeteile vor. Die derzeit bereits von der Oberstufe des Gymnasiums genutzten 12 Räume sind nach Sanierung weiterhin dafür vorgesehen. Die ehemalige Aula und die angrenzenden Räume sollen zu einem multifunktionalen Bürgerzentrum entwickelt werden. Eine Entwurfsplanung liegt vor. Die Genehmigungsplanung wird zurzeit bearbeitet.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-01-06.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2014-11-28.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2014-11-28) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
Menge oder Umfang:
Leistungen der Objektplanung Gebäude und raumbildende Ausbauten für die LP 5-9 gemäß § 33 HOAI.
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Barntrup
Postanschrift: Mittelstraße 32
Postleitzahl: 32683
Postort: Barntrup
Der Teilnahmeantrag ist bei der bbt Rechts- und Steuerkanzlei schriftlich (Brief, Telefax oder per E-Mail) vom Bewerber anzufordern. Der Teilnahmeantrag ist spätestens zum unter Zif. IV.3.4) festgelegten Termin in einem verschlossenen Umschlag bei der Stadt Barntrup einzureichen. Bewerber haben die Vergabeunterlagen unverzüglich auf Vollständigkeit der Unterlagen sowie auf Unklarheiten zu überprüfen. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bewerbers Unklarheiten, so hat er unverzüglich und vor Abgabe des Teilnahmeantrags die bbt Rechts- und Steuerkanzlei schriftlich (per E-Mail oder per Fax) darauf hinzuweisen. Die Bewerber werden aufgefordert, im Interesse einer schnellen Beseitigung von Unklarheiten frühzeitig ihre Fragen per E-Mail oder per Fax zu übermitteln. Bewerber haben Verstöße gegen Vergabevorschriften unverzüglich zu rügen. Es gelten die Bestimmungen in § 107 Abs. 3 GWB. Soweit ihrer Rüge nicht abgeholfen wird, sind sie insbesondere verpflichtet, innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung eine Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer einzureichen. Ansonsten ist der Antrag gemäß § 107 Abs. 3 GWB unzulässig.
Der Teilnahmeantrag ist bei der bbt Rechts- und Steuerkanzlei schriftlich (Brief, Telefax oder per E-Mail) vom Bewerber anzufordern. Der Teilnahmeantrag ist spätestens zum unter Zif. IV.3.4) festgelegten Termin in einem verschlossenen Umschlag bei der Stadt Barntrup einzureichen. Bewerber haben die Vergabeunterlagen unverzüglich auf Vollständigkeit der Unterlagen sowie auf Unklarheiten zu überprüfen. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bewerbers Unklarheiten, so hat er unverzüglich und vor Abgabe des Teilnahmeantrags die bbt Rechts- und Steuerkanzlei schriftlich (per E-Mail oder per Fax) darauf hinzuweisen. Die Bewerber werden aufgefordert, im Interesse einer schnellen Beseitigung von Unklarheiten frühzeitig ihre Fragen per E-Mail oder per Fax zu übermitteln. Bewerber haben Verstöße gegen Vergabevorschriften unverzüglich zu rügen. Es gelten die Bestimmungen in § 107 Abs. 3 GWB. Soweit ihrer Rüge nicht abgeholfen wird, sind sie insbesondere verpflichtet, innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung eine Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer einzureichen. Ansonsten ist der Antrag gemäß § 107 Abs. 3 GWB unzulässig.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die aufgrund demografischer und bildungspolitischer Entwicklungen in ihrer bisherigen Form nicht mehr benötigte Hauptschule Barntrup soll zu einem Bürger- und Schülerforum (SEK II) umgebaut/-genutzt werden.
Die Hauptschule wurde größtenteils aus 2-geschossigen, in Teilen auch aus 1 geschossigen Gebäudeteilen mit Flachdächern als Stahlbeton-Skelettbau mit Stahlbeton-Fassade errichtet. Für die weitere Nutzung des Gebäudes der ehemaligen Hauptschule wurde eine Machbarkeitsstudie erarbeitet auf deren Grundlage Städtebauförderungsmittel beantragt wurden. Die aktuelle Planung sieht einen Teilabriss (Klassen südlich der Aula/eingeschossiger Trakt zur Mehrzweckhalle) und die energetische Sanierung der restlichen Gebäudeteile vor. Die derzeit bereits von der Oberstufe des Gymnasiums genutzten 12 Räume sind nach Sanierung weiterhin dafür vorgesehen. Die ehemalige Aula und die angrenzenden Räume sollen zu einem multifunktionalen Bürgerzentrum entwickelt werden.
Die Hauptschule wurde größtenteils aus 2-geschossigen, in Teilen auch aus 1 geschossigen Gebäudeteilen mit Flachdächern als Stahlbeton-Skelettbau mit Stahlbeton-Fassade errichtet. Für die weitere Nutzung des Gebäudes der ehemaligen Hauptschule wurde eine Machbarkeitsstudie erarbeitet auf deren Grundlage Städtebauförderungsmittel beantragt wurden. Die aktuelle Planung sieht einen Teilabriss (Klassen südlich der Aula/eingeschossiger Trakt zur Mehrzweckhalle) und die energetische Sanierung der restlichen Gebäudeteile vor. Die derzeit bereits von der Oberstufe des Gymnasiums genutzten 12 Räume sind nach Sanierung weiterhin dafür vorgesehen. Die ehemalige Aula und die angrenzenden Räume sollen zu einem multifunktionalen Bürgerzentrum entwickelt werden.
Eine Entwurfsplanung liegt vor. Die Genehmigungsplanung wird zurzeit bearbeitet.
Beschreibung der Optionen:
Der Auftraggeber behält sich die stufenweise Beauftragung der einzelnen Bauabschnitte vor. Der Auftraggeber hat somit jederzeit die Möglichkeit das Verfahren zu beenden, ohne dass dadurch ein Anspruch auf weitere Beauftragung besteht, noch können daraus sonstige vertragliche Verpflichtungen für den Auftraggeber entstehen.
Der Auftraggeber behält sich die stufenweise Beauftragung der einzelnen Bauabschnitte vor. Der Auftraggeber hat somit jederzeit die Möglichkeit das Verfahren zu beenden, ohne dass dadurch ein Anspruch auf weitere Beauftragung besteht, noch können daraus sonstige vertragliche Verpflichtungen für den Auftraggeber entstehen.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Der Teilnahmeantrag ist von der bbt Rechts- und Steuerkanzlei schriftlich (Brief, Telefax oder per E-Mail) vom Bewerber anzufordern.
Mit dem Teilnahmeantrag sind die nachfolgenden Erklärungen und Nachweise abzugeben:
3. Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlusskriterien gemäß § 4 Abs. 6 Ziffer a)-g) VOF.
4. Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlusskriterien gemäß § 4 Abs. 9 Ziffer a)-e) VOF.
Mit dem Teilnahmeantrag sind vom Bewerber folgende Erklärungen/Unterlagen beizufügen:
1. Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentlohnung für Dienst- und Bauleistungen unter Berücksichtigung der Vorgaben des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (TVgG – NRW).
2. Verpflichtungserklärung nach § 19 TVgG – NRW zur Frauenförderung und Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Mit dem Teilnahmeantrag sind zur Prüfung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit des Bewerbers folgende Erklärungen/Unterlagen beizufügen:
1. Nachweis über eine bestehende Berufshaftpflichtversicherung gemäß § 5 Abs. 4 a) VOF über mindestens 2 000 000 EUR für Personenschäden sowie Sach- und Vermögensschäden. Die Ersatzleistung der Versicherung muss mindestens die zweifache der o. g. Deckungssummen pro Jahr betragen. Nachweis durch verbindliche Deckungsbestätigung oder rechtsverbindliche Erklärung über den Abschluss einer entsprechenden Versicherung im Auftragsfall.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
1. Nachweis über eine bestehende Berufshaftpflichtversicherung gemäß § 5 Abs. 4 a) VOF über mindestens 2 000 000 EUR für Personenschäden sowie Sach- und Vermögensschäden. Die Ersatzleistung der Versicherung muss mindestens die zweifache der o. g. Deckungssummen pro Jahr betragen. Nachweis durch verbindliche Deckungsbestätigung oder rechtsverbindliche Erklärung über den Abschluss einer entsprechenden Versicherung im Auftragsfall.
2. Erklärung über den Gesamtumsatz des Bewerbers in den letzten 3 Geschäftsjahren (2011, 2012, 2013).
3. Erklärung über den Umsatz des Bewerbers in den letzten 3 Geschäftsjahren (2011, 2012, 2013) für mit den zu vergebenden Leistungen vergleichbare Dienstleistungen (Architektenleistungen bei Sanierung/Umbau/Neubau von Schulbauten sowie Versammlungsstätten).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
3. Erklärung über den Umsatz des Bewerbers in den letzten 3 Geschäftsjahren (2011, 2012, 2013) für mit den zu vergebenden Leistungen vergleichbare Dienstleistungen (Architektenleistungen bei Sanierung/Umbau/Neubau von Schulbauten sowie Versammlungsstätten).
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Mit dem Teilnahmeantrag sind zur Prüfung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit des Bewerbers folgende Erklärungen/Unterlagen beizufügen:
1. Erklärung, aus der das jährliche Mittel der vom Bewerber in den letzten drei Jahren Beschäftigten und die Anzahl seiner Führungskräfte in den letzten 3 Jahren (2011, 2012, 2013) ersichtlich ist, gegliedert in:
— Führungskräfte/Büroinhaber,
— Architekten/Ingenieure,
— Mitarbeiter für technische und wirtschaftliche Aufgaben sowie
— sonstige Mitarbeiter.
Mit dem Teilnahmeantrag sind zur Prüfung der fachlichen Eignung des Bewerbers folgende Erklärungen/Unterlagen beizufügen:
1. Benennung der Projektverantwortlichen und stellvertretenden Projektverantwortlichen für den Auftragsfall. Zu den benannten Personen ist der Nachweis ihrer fachlichen Qualifikation durch:
a) Nachweis der Berufszulassung durch Kopie des Mitgliedsausweises einer Architekten- oder Ingenieurkammer oder sonstigen vergleichbaren Nachweis,
b) Angaben zur Berufserfahrung in Jahren sowie
c) Benennung mindestens einer personenspezifischen, vergleichbaren Referenz innerhalb der letzten fünf Jahre über die Sanierung/den Umbau eines Gebäudes, welches im Hinblick auf die Anforderungen an die Sanierung/den Umbau einer Schule sowie Versammlungsstätten vergleichbar ist, mit Angabe zur Funktion in der Referenz. Es können mehrere Referenzen angegeben werden.
c) Benennung mindestens einer personenspezifischen, vergleichbaren Referenz innerhalb der letzten fünf Jahre über die Sanierung/den Umbau eines Gebäudes, welches im Hinblick auf die Anforderungen an die Sanierung/den Umbau einer Schule sowie Versammlungsstätten vergleichbar ist, mit Angabe zur Funktion in der Referenz. Es können mehrere Referenzen angegeben werden.
Im Rahmen der Benennung der personenspezifischen, vergleichbaren Referenzen sind folgende Angaben notwendig:
— Projektkosten (KGr. 200-700 netto nach DIN 276 neu);
— Angaben zur Einhaltung der Zeit- und Kostenvorgaben des Auftraggebers.
Hinweis: Fehlt eine oder mehrere der vorgenannten Angaben, so wird das entsprechende Referenzprojekt nicht in die Wertung mit aufgenommen.
2. Erfahrungsnachweis des Büros in Form der Benennung mindestens eines Referenzprojekts innerhalb der letzten 5 Jahre über die Sanierung/den Umbau eines Gebäudes, welches im Hinblick auf die Anforderungen an die Sanierung/den Umbau einer Schule sowie Versammlungsstätte vergleichbar ist. Es können mehrere Referenzen angegeben werden.
2. Erfahrungsnachweis des Büros in Form der Benennung mindestens eines Referenzprojekts innerhalb der letzten 5 Jahre über die Sanierung/den Umbau eines Gebäudes, welches im Hinblick auf die Anforderungen an die Sanierung/den Umbau einer Schule sowie Versammlungsstätte vergleichbar ist. Es können mehrere Referenzen angegeben werden.
Im Rahmen der Benennung der Referenzen sind folgende Angaben notwendig:
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Siehe Vergabeunterlagen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Siehe Vergabeunterlagen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Siehe Vergabeunterlagen.
Die Ausführung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten:
Natürliche Personen, die gemäß den Rechtsvorschriften ihres Heimatlandes am Tag der Bekanntmachung zur Führung der Berufsbezeichnung Ingenieur/Architekt berechtigt sind. Ist in dem jeweiligen Heimatland die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachliche Anforderungen als Ingenieur/Architekt, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder einen sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG gewährleistet ist. Juristische Personen, wenn deren satzungsgemäßer Geschäftszweck auf Planungsleistungen der hier gegebenen Art ausgerichtet ist. Bei Bietergemeinschaften muss jedes Mitglied benannt und teilnahmeberechtigt sein.
Die Ausführung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten
Natürliche Personen, die gemäß den Rechtsvorschriften ihres Heimatlandes am Tag der Bekanntmachung zur Führung der Berufsbezeichnung Ingenieur/Architekt berechtigt sind. Ist in dem jeweiligen Heimatland die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachliche Anforderungen als Ingenieur/Architekt, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder einen sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG gewährleistet ist. Juristische Personen, wenn deren satzungsgemäßer Geschäftszweck auf Planungsleistungen der hier gegebenen Art ausgerichtet ist. Bei Bietergemeinschaften muss jedes Mitglied benannt und teilnahmeberechtigt sein.
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals ✅
Vorschriften über die Einlegung von Rechtsbehelfen finden sich in den §§ 102 ff. GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen). Der Auftraggeber weist ausdrücklich darauf hin, dass im Fall der Nichtabhilfe einer von einem Bewerber erhobenen Rüge ein entsprechender bei der unter VI.4.1) genannten Vergabekammer eingereichter Nachprüfungsantrag unzulässig ist, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Vorschriften über die Einlegung von Rechtsbehelfen finden sich in den §§ 102 ff. GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen). Der Auftraggeber weist ausdrücklich darauf hin, dass im Fall der Nichtabhilfe einer von einem Bewerber erhobenen Rüge ein entsprechender bei der unter VI.4.1) genannten Vergabekammer eingereichter Nachprüfungsantrag unzulässig ist, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Quelle: OJS 2014/S 233-410816 (2014-11-28)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2015-05-13) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge