Einbau von Außentüren und Fenstern sowie Zubehör, Metallbau- und Sonnenschutzarbeiten an der Mensa Poppelsdorf. Das fünfgeschossige Gebäude hat eine Grundfläche von ca. 2 200 m² und wird über die Endenicher Allee 19 in 53115 Bonn erschlossen. Im Rahmen der Gesamtsanierung wird das Mensagebäude umfassenden Umbau- und Sanierungsarbeiten in energetischer und baukonstruktiver Hinsicht unterzogen. Diese Arbeiten beziehen sich sowohl auf die bauliche Substanz als auch auf die Technische Gebäudeausrüstung. Das Gebäude dient dem Mensabetrieb sowie zugehöriger Verwaltung. Bei dem Gebäude handelt es sich um einen Stahlbetonskelett-Zweckbau aus dem Jahr 1966 mit Erdgeschoss, 2 Obergeschossen und 2 Untergeschossen. Teil des 1.Untergeschosses ist eine Tiefgarage. Das 2.Untergeschoss nimmt nur einen Teil der Grundfläche des Gebäudes ein. 2.Obergeschoss sowie 2.Untergeschoss beinhalten Technikräume. Gebäudeabmessungen: Länge x Breite (Gebäude in Höhe Erdgeschoss): ca. 54,30 x 43,75 m zzgl. Erweiterungen wie Windfang, Außentreppen- und -terrassen u. ä. Höhe Gebäude im Bereich Fassade ab Oberkante Terrain: ca. 13,81 m bis ca. 16,11 m Höhe Dachaufbauten ab Oberkante Attika: bis ca. 2,54 m.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-01-23.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2014-12-01.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Vorleistungen, Pfosten-Riegel-Anlagen, Anschlüsse und Verankerungen von Fenstern und Türen, Verglasungen, Ausfachungen (Paneele), RWA-Anlagen, Sonnenschutzanlagen, Sonnenschutz - Raffstore-Anlagen, Sonnenschutz starr, Bodenschwellen, Absturzsicherungen, Beschläge für Fenster und Türen, Insektenschutz.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Einbau von Türen und Fenstern sowie Zubehör📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Studentenwerk Bonn AöR
Postanschrift: Nassestr. 11
Postleitzahl: 53113
Postort: Bonn
Kontakt
Internetadresse: http://www.studentenwerk-bonn.de🌏
E-Mail: ausschreibung@studentenwerk-bonn.de📧
Telefon: +49 228737125📞
Einbau von Außentüren und Fenstern sowie Zubehör, Metallbau- und Sonnenschutzarbeiten an der Mensa Poppelsdorf. Das fünfgeschossige Gebäude hat eine Grundfläche von ca. 2 200 m² und wird über die Endenicher Allee 19 in 53115 Bonn erschlossen.
Im Rahmen der Gesamtsanierung wird das Mensagebäude umfassenden Umbau- und Sanierungsarbeiten in energetischer und baukonstruktiver Hinsicht unterzogen. Diese Arbeiten beziehen sich sowohl auf die bauliche Substanz als auch auf die Technische Gebäudeausrüstung. Das Gebäude dient dem Mensabetrieb sowie zugehöriger Verwaltung. Bei dem Gebäude handelt es sich um einen Stahlbetonskelett-Zweckbau aus dem Jahr 1966 mit Erdgeschoss, 2 Obergeschossen und 2 Untergeschossen. Teil des 1.Untergeschosses ist eine Tiefgarage. Das 2.Untergeschoss nimmt nur einen Teil der Grundfläche des Gebäudes ein. 2.Obergeschoss sowie 2.Untergeschoss beinhalten Technikräume.
Im Rahmen der Gesamtsanierung wird das Mensagebäude umfassenden Umbau- und Sanierungsarbeiten in energetischer und baukonstruktiver Hinsicht unterzogen. Diese Arbeiten beziehen sich sowohl auf die bauliche Substanz als auch auf die Technische Gebäudeausrüstung. Das Gebäude dient dem Mensabetrieb sowie zugehöriger Verwaltung. Bei dem Gebäude handelt es sich um einen Stahlbetonskelett-Zweckbau aus dem Jahr 1966 mit Erdgeschoss, 2 Obergeschossen und 2 Untergeschossen. Teil des 1.Untergeschosses ist eine Tiefgarage. Das 2.Untergeschoss nimmt nur einen Teil der Grundfläche des Gebäudes ein. 2.Obergeschoss sowie 2.Untergeschoss beinhalten Technikräume.
Gebäudeabmessungen:
Länge x Breite
(Gebäude in Höhe Erdgeschoss):
ca. 54,30 x 43,75 m
zzgl. Erweiterungen wie Windfang, Außentreppen- und -terrassen u. ä.
Höhe Gebäude im Bereich Fassade ab Oberkante Terrain:
ca. 13,81 m bis ca. 16,11 m
Höhe Dachaufbauten ab Oberkante Attika:
bis ca. 2,54 m.
Referenznummer: 2012-351-01
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Eintrag im Berufsregister gemäß § 6 (3) 2 d) VOB/A und Auszug aus dem Gewerbezentralregister.
Erklärung zu Ausschlussgründen gemäß § 6 (3) 2 e bis g
gültige Unbedenklichkeitsbescheinigungen des Finanzamtes, der Krankenkassen und Berufsgenossenschaften
— Bescheinigungen der zuständigen Krankenkasse, tariflichen Sozialkasse und Berufsgenossenschaft (nicht älter als 12 Monate)
— Angaben zu Insolvenzverfahren
— Die Eignung ist durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation für Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder eigener Erklärung gemäß 124 nachzuweisen.
7 Eignungsnachweis für andere Unternehmen.
Beabsichtigt der Bieter, sich bei der Erfüllung eines Auftrages der Fähigkeiten anderer Unternehmen zu bedienen, muss er Art und Umfang der dafür vorgesehenen Leistungsbereiche in seinem Angebot bezeichnen.
Zum Nachweis, dass ihm die erforderlichen Fähigkeiten (Mittel, Kapazitäten) der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen, hat er auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle zu dem von dieser bestimmten Zeitpunkt diese Unternehmen zu benennen und entsprechende Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen vorzulegen.
Zum Nachweis, dass ihm die erforderlichen Fähigkeiten (Mittel, Kapazitäten) der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen, hat er auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle zu dem von dieser bestimmten Zeitpunkt diese Unternehmen zu benennen und entsprechende Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen vorzulegen.
8 Eignung:
8.1 Offenes Verfahren:
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot die ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bei Einsatz von anderen Unternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot die ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bei Einsatz von anderen Unternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Sind die anderen Unternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen.
Sind die anderen Unternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Umsatzangaben des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren insgesamt und soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen gemäß § 6 (3) 2 a), die Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigter Arbeitskräfte, gegliedert nach Berufsgruppen mit gesondert ausgewiesenem technischen Leistungspersonal gemäß § 6 (3) 2 c), der Nachweis (nicht älter als ein Jahr) einer Berufshaftpflichtversicherung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden mit einer Mindestdeckungssumme in Höhe von 2 000 000 EUR für Personen- und Sachschäden und 1 500 000 EUR für Vermögensschäden.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Umsatzangaben des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren insgesamt und soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen gemäß § 6 (3) 2 a), die Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigter Arbeitskräfte, gegliedert nach Berufsgruppen mit gesondert ausgewiesenem technischen Leistungspersonal gemäß § 6 (3) 2 c), der Nachweis (nicht älter als ein Jahr) einer Berufshaftpflichtversicherung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden mit einer Mindestdeckungssumme in Höhe von 2 000 000 EUR für Personen- und Sachschäden und 1 500 000 EUR für Vermögensschäden.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Referenzliste über erfolgreich beendete Vertragsverhältnisse in vergleichbarer Größenordnung während der letzten 5 Geschäftsjahre mit Angabe der Projekte, der Auftraggeber (mit Ansprechpartner, Adresse und Tel.-Nr.) und Angaben zu Art und Umfang der Arbeiten.
Referenzliste über erfolgreich beendete Vertragsverhältnisse in vergleichbarer Größenordnung während der letzten 5 Geschäftsjahre mit Angabe der Projekte, der Auftraggeber (mit Ansprechpartner, Adresse und Tel.-Nr.) und Angaben zu Art und Umfang der Arbeiten.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Sicherheitsleistung (§ 17 VOB/B) – Stellung der Sicherheit.
1 Sicherheitsleistung (§ 17 VOB/B).
1.1 Stellung der Sicherheit:
Sicherheit für die Vertragserfüllung ist in Höhe von 5 v. H. der Auftragssumme zu leisten, sofern die Auftragssumme mindestens 250 000 EUR ohne Umsatzsteuer beträgt.
Stellt der Auftragnehmer die Sicherheit für die Vertragserfüllung binnen 18 Werktagen nach Vertragsabschluss (Zugang des Auftragsschreibens) weder durch Hinterlegung noch durch Vorlage einer Bürgschaft, so ist der Auftraggeber berechtigt, Abschlagszahlungen einzubehalten, bis der Sicherheitsbetrag erreicht ist.
Stellt der Auftragnehmer die Sicherheit für die Vertragserfüllung binnen 18 Werktagen nach Vertragsabschluss (Zugang des Auftragsschreibens) weder durch Hinterlegung noch durch Vorlage einer Bürgschaft, so ist der Auftraggeber berechtigt, Abschlagszahlungen einzubehalten, bis der Sicherheitsbetrag erreicht ist.
1.2 Art der Sicherheit:
Für die Vertragserfüllung kann Sicherheit wahlweise durch Einbehalt oder Hinterlegung von Geld oder durch Bürgschaft geleistet werden.
Der Auftragnehmer kann die einmal von ihm gewählte Sicherheit durch eine andere der vorgenannten ersetzen.
Für vereinbarte Abschlagszahlungen (§ 16 Abs. 1 Nr. 1 Satz 3 VOB/B) und für vereinbarte Vorauszahlungen ist Sicherheit durch Bürgschaft zu leisten.
1.3 Sicherheitsleistung durch Bürgschaft.
Wird Sicherheit durch Bürgschaft geleistet, ist dafür das jeweilige Formblatt des Vergabe- und Vertragshandbuchs für die Baumaßnahmen des Bundes (VHB) zu verwenden, und zwar für
— die Vertragserfüllung das Formblatt 421
— vereinbarte Vorauszahlungen und Abschlagszahlungen gem. § 16 Abs. 1 Nr. 1 Satz 3 VOB/B das Formblatt 423
Die Bürgschaft ist von einem
— in den Europäischen Gemeinschaften oder
— in einem Staat der Vertragsparteien des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder
— in einem Staat der Vertragsparteien des WTO-Abkommens über das öffentliche Beschaffungswesen zugelassenen Kreditinstitut bzw. Kredit- oder Kautionsversicherer zu stellen.
Die Bürgschaftsurkunden enthalten folgende Erklärung des Bürgen:
— „Der Bürge übernimmt für den Auftragnehmer die selbstschuldnerische Bürgschaft nach deutschem Recht.
— Auf die Einreden der Anfechtbarkeit und der Aufrechenbarkeit sowie der Vorausklage gemäß §§ 770, 771 BGB wird verzichtet. Der Verzicht auf die Einrede der Aufrechenbarkeit gilt nicht für unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Gegenforderungen des Hauptschuldners.
— Auf die Einreden der Anfechtbarkeit und der Aufrechenbarkeit sowie der Vorausklage gemäß §§ 770, 771 BGB wird verzichtet. Der Verzicht auf die Einrede der Aufrechenbarkeit gilt nicht für unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Gegenforderungen des Hauptschuldners.
— Die Bürgschaft ist unbefristet; sie erlischt mit der Rückgabe dieser Bürgschaftsurkunde.
— Die Bürgschaftsforderung verjährt nicht vor der gesicherten Hauptforderung. Nach Abschluss des Bürgschaftsvertrages getroffene Vereinbarungen über die Verjährung der Hauptforderung zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer sind für den Bürgen nur im Falle seiner schriftlichen Zustimmung bindend.
— Die Bürgschaftsforderung verjährt nicht vor der gesicherten Hauptforderung. Nach Abschluss des Bürgschaftsvertrages getroffene Vereinbarungen über die Verjährung der Hauptforderung zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer sind für den Bürgen nur im Falle seiner schriftlichen Zustimmung bindend.
— Gerichtsstand ist der Sitz der zur Prozessvertretung des Auftraggebers zuständigen Stelle“.
Die Bürgschaft ist über den Gesamtbetrag der Sicherheit in nur einer Urkunde zu stellen.
Die Urkunde über die Abschlagszahlungsbürgschaft wird zurückgegeben, wenn die Stoffe und Bauteile, für die Sicherheit geleistet worden ist, eingebaut sind.
Die Urkunde über die Vorauszahlungsbürgschaft wird zurückgegeben, wenn die Vorauszahlung auf fällige Zahlungen angerechnet worden ist.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Die „Allgemeinen technischen Vertragsbedingungen für Bauleistungen“ der VOB, Teil B und C.
Die „Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen“.
Das Leistungsverzeichnis in seinem Wortlaut TVgG NRW.
Tariftreue Erklärung gemäß des Landestariftreuegesetzes TVgG NRW.
Zusätzlich sind folgende Vorschriften zu beachten:
Unfallverhütungsvorschriften und Merkblätter der Bauberufsgenossenschaft.
Die jeweils gültigen Abfallentsorgungsbestimmungen der Kommunen sowie der WHG-Vorschriften (Wasserhaushaltsschutzgesetz).
Arbeitsschutzgesetz,
Arbeitssicherheitsgesetz,
ArbeitsstättenV,
Betriebssicherheitsverordnung,
Sicherheitsvorschriften der Berufsgenossenschaften,
Baustellenverordnung.
Normen und Richtlinien:
die für die auszuführenden Gewerke maßgeblichen Normen in neuester Fassung,
die von den Fachverbänden der Industrie und des verarbeitenden Gewerbes herausgegebenen Richtlinien,
die Verarbeitungsrichtlinien der Hersteller.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
6 Bietergemeinschaften:
6.1 Die Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben,
— in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,
— in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist,
— dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
— dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Sonstige besondere Bedingungen:
Verfahrenssprache ist Deutsch.
Baustellenordnung:
Die Baustellenordnung des beauftragten SiGeKo ist einzuhalten. Es ist ein deutschsprachiger Projekt- bzw. Bauleiter zu stellen, welcher vor Ort auf der Baustelle Ansprechpartner ist und zwar immer dann wenn Baubesprechungen als auch Bau- und Installationsarbeiten durchgeführt werden.
Die Baustellenordnung des beauftragten SiGeKo ist einzuhalten. Es ist ein deutschsprachiger Projekt- bzw. Bauleiter zu stellen, welcher vor Ort auf der Baustelle Ansprechpartner ist und zwar immer dann wenn Baubesprechungen als auch Bau- und Installationsarbeiten durchgeführt werden.
Vertragsstrafe:
Vertragsstrafen (§ 11 VOB/B).
Der Auftragnehmer hat als Vertragsstrafe für jeden Werktag des Verzugs zu zahlen:
bei Überschreitung der Ausführungsfrist 0,2 v. H. der Auftragssumme
Die Vertragsstrafe wird auf insgesamt 5 v. H. der Auftragssumme begrenzt.
Verwirkte Vertragsstrafen für den Verzug wegen Nichteinhaltung der Frist für den Ausführungsbeginn oder
wegen Nichteinhaltung verbindlicher Zwischentermine (Einzelfristen als Vertragsfristen)
werden auf eine durch den Verzug wegen Nichteinhaltung der Frist für die Vollendung der Leistung verwirkte Vertragsstrafe angerechnet.
Zusätzliche Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen:
Die §§ beziehen sich auf die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen (VOB/B).
1 Preisermittlungen (§ 2).
1.1 Der Auftragnehmer hat auf Verlangen die Preisermittlung für die vertragliche Leistung (Urkalkulation) dem Auftraggeber verschlossen zur Aufbewahrung zu übergeben.
1.2 Sind nach § 2 Abs. 3, 5, 6, 7 und/oder Abs. 8 Nr. 2 Preise zu vereinbaren, hat der Auftragnehmer seine Preisermittlungen für diese Preise einschließlich der Aufgliederung der Einheitspreise (Zeitansatz und alle Teilkostenansätze), spätestens mit dem Nachtragsangebot vorzulegen sowie die erforderlichen Auskünfte zu erteilen.
1.2 Sind nach § 2 Abs. 3, 5, 6, 7 und/oder Abs. 8 Nr. 2 Preise zu vereinbaren, hat der Auftragnehmer seine Preisermittlungen für diese Preise einschließlich der Aufgliederung der Einheitspreise (Zeitansatz und alle Teilkostenansätze), spätestens mit dem Nachtragsangebot vorzulegen sowie die erforderlichen Auskünfte zu erteilen.
1.3 Nrn. 1.1 und 1.2 gelten auch für Nachunternehmerleistungen.
2 Holzprodukte (§ 4 Abs. 6)
2.1 Holzprodukte als Bestandteil der Bauleistung müssen nach FSC/PEFC oder gleichwertig zertifiziert sein oder die für das jeweilige Herkunftsland geltenden Kriterien des FSC oder PEFC einzeln erfüllen.
2.2 Der Nachweis der Anforderungen aus Nr. 2.1 ist vom Auftragnehmer bei Anlieferung auf der Baustelle durch Vorlage eines Zertifikates von FSC oder PEFC oder eines Gleichwertigkeitsnachweises oder durch Einzelnachweis zu erbringen.
2.3 Der Nachweis der Gleichwertigkeit – d. h. Übereinstimmung des Zertifikates mit dem für das jeweilige Herkunftsland geltenden Standards von FSC oder PEFC – bzw. der Nachweis, dass die im jeweiligen Herkunftsland geltenden Kriterien des FSC oder PEFC einzeln erfüllt werden, ist durch eine Prüfung vom Johann Heinrich von Thünen-Institut in Hamburg oder dem Bundesamt für Naturschutz (BfN) in Bonn zu erbringen.
2.3 Der Nachweis der Gleichwertigkeit – d. h. Übereinstimmung des Zertifikates mit dem für das jeweilige Herkunftsland geltenden Standards von FSC oder PEFC – bzw. der Nachweis, dass die im jeweiligen Herkunftsland geltenden Kriterien des FSC oder PEFC einzeln erfüllt werden, ist durch eine Prüfung vom Johann Heinrich von Thünen-Institut in Hamburg oder dem Bundesamt für Naturschutz (BfN) in Bonn zu erbringen.
3 Angebot:
3.1 Das Angebot ist in deutscher Sprache abzufassen.
3.2 Für das Angebot sind die von der Vergabestelle vorgegebenen Vordrucke zu verwenden; das Angebot ist an der dafür vorgesehenen Stelle zu unterschreiben bzw. wie vorgegeben zu signieren.
Das von der Vergabestelle vorgegebene Leistungsverzeichnis ist allein verbindlich.
3.3 Unterlagen, die von der Vergabestelle nach Angebotsabgabe verlangt werden, sind zu dem von der Vergabestelle bestimmten Zeitpunkt einzureichen.
3.4 Alle Eintragungen müssen dokumentenecht sein.
3.5 Ein Bieter, der in seinem Angebot die von ihm tatsächlich für einzelne Leistungspositionen geforderten Einheitspreise auf verschiedene Einheitspreise anderer Leistungspositionen verteilt, benennt nicht die von ihm geforderten Preise im Sinne von § 13 EG Abs. 1 Nr. 3 VOB/A. Deshalb werden Angebote, bei denen der Bieter die Einheitspreise einzelner Leistungspositionen in „Mischkalkulationen“ auf andere Leistungspositionen umlegt, grundsätzlich von der Wertung ausgeschlossen (§ 16 EG Abs. 1, Nr. 1 c) VOB/A).
3.5 Ein Bieter, der in seinem Angebot die von ihm tatsächlich für einzelne Leistungspositionen geforderten Einheitspreise auf verschiedene Einheitspreise anderer Leistungspositionen verteilt, benennt nicht die von ihm geforderten Preise im Sinne von § 13 EG Abs. 1 Nr. 3 VOB/A. Deshalb werden Angebote, bei denen der Bieter die Einheitspreise einzelner Leistungspositionen in „Mischkalkulationen“ auf andere Leistungspositionen umlegt, grundsätzlich von der Wertung ausgeschlossen (§ 16 EG Abs. 1, Nr. 1 c) VOB/A).
3.6 Alle Preise sind in Euro mit höchstens drei Nachkommastellen anzugeben.
Die Preise (Einheitspreise, Pauschalpreise, Verrechnungssätze usw.) sind ohne Umsatzsteuer anzugeben.
Der Umsatzsteuerbetrag ist unter Zugrundelegung des geltenden Steuersatzes am Schluss des Angebotes hinzuzufügen.
Es werden nur Preisnachlässe gewertet, die
— ohne Bedingungen als Vomhundertsatz auf die Abrechnungssumme gewährt werden
und
— an der im Angebotsschreiben bezeichneten Stelle aufgeführt sind.
Nicht zu wertende Preisnachlässe bleiben Inhalt des Angebotes und werden im Fall der Auftragserteilung Vertragsinhalt.
4. Unterlagen zum Angebot:
Der Bieter hat auf Verlangen der Vergabestelle die Urkalkulation und/oder die von ihr benannten Formblätter mit Angaben zur Preisermittlung sowie die Aufgliederung wichtiger Einheitspreise ausgefüllt zu dem von der Vergabestelle bestimmten Zeitpunkt vorzulegen. Dies gilt auch für Nachunternehmerleistungen.
Der Bieter hat auf Verlangen der Vergabestelle die Urkalkulation und/oder die von ihr benannten Formblätter mit Angaben zur Preisermittlung sowie die Aufgliederung wichtiger Einheitspreise ausgefüllt zu dem von der Vergabestelle bestimmten Zeitpunkt vorzulegen. Dies gilt auch für Nachunternehmerleistungen.
Vereinbarung Tariftreue zwischen AN und NU (VHB - Bund Formblatt 232 Ergänzung der Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes).
Verfahren
Gültigkeitsdauer des Angebots: 29 Tage
Datum der Angebotseröffnung: 2015-01-23 📅
Öffnungsort: Studentenwerk Bonn AöR, Nassestr. 15, Carl-Schurz-Raum.
Ort des Eröffnungstermins: Studentenwerk Bonn AöR, Nassestr. 15, Carl-Schurz-Raum.
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Referenz Daten
Datum des Beginns: 2015-06-29 📅
Datum des Endes: 2015-09-21 📅
Veröffentlichungsdatum: 2014-10-09 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 2012-351-01
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2014/S 194-341792
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer (§ 104 GWB, § 21 EG VOB/A) der Bezirksregierung Köln
Postort: Köln
Postleitzahl: 50606
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 2211472120📞
Internetadresse: http://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Das Verfahren für Verstöße gegen diese Vergabe richtet sich nach den Vorschriften der §§ 102 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB). Zur Wahrung der Fristen wird auf die §§ 107 ff. GWB verwiesen.
Insbesondere weisen wir darauf hin, dass der Nachprüfungsantrag gem. § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB spätestens 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, zu stellen ist. Zuständig ist die o. g. Vergabekammer. Vergabeverstöße sind in der Regel innerhalb von 3 Tagen, jedoch aber unverzüglich nachdem der Bieter den Verstoß erkannt hat, zu rügen.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Insbesondere weisen wir darauf hin, dass der Nachprüfungsantrag gem. § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB spätestens 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, zu stellen ist. Zuständig ist die o. g. Vergabekammer. Vergabeverstöße sind in der Regel innerhalb von 3 Tagen, jedoch aber unverzüglich nachdem der Bieter den Verstoß erkannt hat, zu rügen.
Quelle: OJS 2014/S 236-414436 (2014-12-01)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2015-04-14) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Telefon: +49 228737117📞