Umbau Mensa Poppelsdorf – Wärmeversorgungsanlagen
Studentenwerk Bonn AöR
Wärmeversorgungsanlagen, Installation von Heizungsanlagen, Installation von Zentralheizungen (Fernwärme).
DeadlineDie Frist für den Eingang der Angebote war 2015-01-09. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2014-11-17.
AnbieterDie folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
| Datum | Dokument |
|---|---|
| 2014-11-17 | Auftragsbekanntmachung |
| 2015-03-20 | Bekanntmachung über vergebene Aufträge |
Auftragsbekanntmachung (2014-11-17)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Installation von Heizungs-, Lüftungs- und Klimaanlagen
Menge oder Umfang:
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Installation von Heizungs-, Lüftungs- und Klimaanlagen 📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Studentenwerk Bonn AöR
Postanschrift: Nassestr. 11
Postleitzahl: 53113
Postort: Bonn
Kontakt
Internetadresse: http://www.studentenwerk-bonn.de 🌏
E-Mail: ausschreibung@studentenwerk-bonn.de 📧
Telefon: +49 228737125 📞
Referenz
Daten
Absendedatum: 2014-11-17 📅
Einreichungsfrist: 2015-01-09 📅
Veröffentlichungsdatum: 2014-11-19 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2014/S 223-393425
Verweist auf Bekanntmachung: 2014/S 183-322210
ABl. S-Ausgabe: 223
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Sonstige besondere Bedingungen:
Verfahren
Gültigkeitsdauer des Angebots: 29 Tage
Datum der Angebotseröffnung: 2015-01-09 📅
Öffnungsort: Studentenwerk Bonn AöR, Nassestr. 15, Carl-Schurz-Raum.
Ort des Eröffnungstermins: Studentenwerk Bonn AöR, Nassestr. 15, Carl-Schurz-Raum.
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Vergabestelle
Internetadresse: www.studentenwerk-bonn.de 🌏
URL der Teilnahme: http://www.subreport.de/E25621173 🌏
Name: Subreport ELViS
Postanschrift: www.subreport.de/E25621173
Postort: Köln
Telefon: +49 2219857838 📞
URL der Dokumente: http://www.subreport.de/E25621173 🌏
Name: Studentenwerk Bonn AöR
Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2015-06-22 📅
Datum des Endes: 2016-06-09 📅
Veröffentlichungsdatum: 2014-09-24 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 2012-351-01
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2014/S 183-322210
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer (§ 104 GWB, § 21 EG VOB/A) der Bezirksregierung Köln
Postort: Köln
Postleitzahl: 50606
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 2211472120 📞
Internetadresse: http://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Quelle: OJS 2014/S 223-393425 (2014-11-17)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Installation von Heizungs-, Lüftungs- und Klimaanlagen
Menge oder Umfang:
Fernwärmeanschluss, Trinkwassererwärmung, Druckhaltung, Wärmeverteilsysteme, Heizungspumpen, Raumheizflächen und Zubehör, Wartungsvertrag.300 000
Gesamtwert des Auftrags: 300 000 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Installation von Heizungs-, Lüftungs- und Klimaanlagen 📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Studentenwerk Bonn AöR
Postanschrift: Nassestr. 11
Postleitzahl: 53113
Postort: Bonn
Kontakt
Internetadresse: http://www.studentenwerk-bonn.de 🌏
E-Mail: ausschreibung@studentenwerk-bonn.de 📧
Telefon: +49 228737125 📞
Referenz
Daten
Absendedatum: 2014-11-17 📅
Einreichungsfrist: 2015-01-09 📅
Veröffentlichungsdatum: 2014-11-19 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2014/S 223-393425
Verweist auf Bekanntmachung: 2014/S 183-322210
ABl. S-Ausgabe: 223
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Wärmeversorgungsanlagen, Installation von Heizungsanlagen, Installation von Zentralheizungen (Fernwärme).
Menge oder Umfang:
Fernwärmeanschluss, Trinkwassererwärmung, Druckhaltung, Wärmeverteilsysteme, Heizungspumpen, Raumheizflächen und Zubehör, Wartungsvertrag.
Referenznummer: 2012-351-01
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Eintrag im Berufsregister gemäß § 6 (3) 2 d) VOB/A und Auszug aus dem Gewerbezentralregister.
Erklärung zu Ausschlussgründen gemäß § 6 (3) 2 e bis g
gültige Unbedenklichkeitsbescheinigungen des Finanzamtes, der Krankenkassen und Berufsgenossenschaften
gemäß § 6 (3) 2 h und i, im Einzelnen:
— Unbedenklichkeitsbescheinigung Finanzamt (ersatzweise Selbsterklärung),
— Eintragung der Firma in das Berufsregister,
— Bescheinigungen der zuständigen Krankenkasse, tariflichen Sozialkasse und Berufsgenossenschaft (nicht älter als 12 Monate),
— Angaben zu Insolvenzverfahren,
— Die Eignung ist durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation für Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder eigener Erklärung gemäß 124 nachzuweisen.
7 Eignungsnachweis für andere Unternehmen.
Beabsichtigt der Bieter, sich bei der Erfüllung eines Auftrages der Fähigkeiten anderer Unternehmen zu bedienen, muss er Art und Umfang der dafür vorgesehenen Leistungsbereiche in seinem Angebot bezeichnen. Zum Nachweis, dass ihm die erforderlichen Fähigkeiten (Mittel, Kapazitäten) der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen, hat er auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle zu dem von dieser bestimmten Zeitpunkt diese Unternehmen zu benennen und entsprechende Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen vorzulegen.
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8 Eignung:
8.1 Offenes Verfahren:
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
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Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot die ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Bei Einsatz von anderen Unternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Sind die anderen Unternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen.
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Umsatzangaben des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren insgesamt und soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen gemäß § 6 (3) 2 a), die Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigter Arbeitskräfte, gegliedert nach Berufsgruppen mit gesondert ausgewiesenem technischen Leistungspersonal gemäß § 6 (3) 2 c), der Nachweis (nicht älter als ein Jahr) einer Berufshaftpflichtversicherung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden mit einer Mindestdeckungssumme in Höhe von 2 000 000 EUR für Personen- und Sachschäden und 1 500 000 EUR für Vermögensschäden.
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Referenzliste über erfolgreich beendete Vertragsverhältnisse, insbesondere Elektroarbeiten in vergleichbarer Größenordnung während der letzten 5 Geschäftsjahre mit Angabe der Projekte, der Auftraggeber (mit Ansprechpartner, Adresse und Tel.-Nr.) und Angaben zu Art und Umfang der Arbeiten.
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Geforderte Kautionen und Garantien:
Sicherheitsleistung (§ 17 VOB/B) – Stellung der Sicherheit.
1 Sicherheitsleistung (§ 17 VOB/B).
1.1 Stellung der Sicherheit:
Sicherheit für die Vertragserfüllung ist in Höhe von 5 v. H. der Auftragssumme zu leisten, sofern die Auftragssumme mindestens 250 000 EUR ohne Umsatzsteuer beträgt.
Stellt der Auftragnehmer die Sicherheit für die Vertragserfüllung binnen 18 Werktagen nach Vertragsabschluss (Zugang des Auftragsschreibens) weder durch Hinterlegung noch durch Vorlage einer Bürgschaft, so ist der Auftraggeber berechtigt, Abschlagszahlungen einzubehalten, bis der Sicherheitsbetrag erreicht ist.
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1.2 Art der Sicherheit:
Für die Vertragserfüllung kann Sicherheit wahlweise durch Einbehalt oder Hinterlegung von Geld oder durch Bürgschaft geleistet werden.
Der Auftragnehmer kann die einmal von ihm gewählte Sicherheit durch eine andere der vorgenannten ersetzen.
Für vereinbarte Abschlagszahlungen (§ 16 Abs. 1 Nr. 1 Satz 3 VOB/B) und für vereinbarte Vorauszahlungen ist Sicherheit durch Bürgschaft zu leisten.
1.3 Sicherheitsleistung durch Bürgschaft
Wird Sicherheit durch Bürgschaft geleistet, ist dafür das jeweilige Formblatt des Vergabe- und Vertragshandbuchs für die Baumaßnahmen des Bundes (VHB) zu verwenden, und zwar für:
— die Vertragserfüllung das Formblatt 421,
— vereinbarte Vorauszahlungen und Abschlagszahlungen gem. § 16 Abs. 1 Nr. 1 Satz 3 VOB/B das Formblatt 423.
Die Bürgschaft ist von einem:
— in den Europäischen Gemeinschaften oder
— in einem Staat der Vertragsparteien des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder
— in einem Staat der Vertragsparteien des WTO-Abkommens über das öffentliche Beschaffungswesen
zugelassenen Kreditinstitut bzw. Kredit- oder Kautionsversicherer zu stellen.
Die Bürgschaftsurkunden enthalten folgende Erklärung des Bürgen:
— „Der Bürge übernimmt für den Auftragnehmer die selbstschuldnerische Bürgschaft nach deutschem Recht.
— Auf die Einreden der Anfechtbarkeit und der Aufrechenbarkeit sowie der Vorausklage gemäß §§ 770, 771 BGB wird verzichtet. Der Verzicht auf die Einrede der Aufrechenbarkeit gilt nicht für unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Gegenforderungen des Hauptschuldners.
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— Die Bürgschaft ist unbefristet; sie erlischt mit der Rückgabe dieser Bürgschaftsurkunde.
— Die Bürgschaftsforderung verjährt nicht vor der gesicherten Hauptforderung. Nach Abschluss des Bürgschaftsvertrages getroffene Vereinbarungen über die Verjährung der Hauptforderung zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer sind für den Bürgen nur im Falle seiner schriftlichen Zustimmung bindend.
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— Gerichtsstand ist der Sitz der zur Prozessvertretung des Auftraggebers zuständigen Stelle“.
Die Bürgschaft ist über den Gesamtbetrag der Sicherheit in nur einer Urkunde zu stellen.
Die Urkunde über die Abschlagszahlungsbürgschaft wird zurückgegeben, wenn die Stoffe und Bauteile, für die Sicherheit geleistet worden ist, eingebaut sind.
Die Urkunde über die Vorauszahlungsbürgschaft wird zurückgegeben, wenn die Vorauszahlung auf fällige Zahlungen angerechnet worden ist.
VOB/B,
VOB/C,
TVgG NRW,
Tariftreue Erklärung gemäß des Landestariftreuegesetzes TVgG NRW,
Arbeitsschutzgesetz,
Arbeitssicherheitsgesetz,
ArbeitsstättenV,
Betriebssicherheitsverordnung,
Sicherheitsvorschriften der Berufsgenossenschaften,
Baustellenverordnung,
EnEV,
AGFW-Regelwerk,
AMEV-Richtlinien.
Vorgaben der AMEV-Richtlinien und aller in den AMEV-Richtlinien enthaltenen Regelwerke waren Grundlage der Planung, diese sind bindend in der Ausführungsplanung und bleiben bindend in der Ausführung.
6 Bietergemeinschaften:
6.1 Die Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben,
— in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,
— in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist,
— dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
— dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Verfahrenssprache ist Deutsch.
Baustellenordnung:
Die Baustellenordnung des beauftragten SiGeKo ist einzuhalten. Es ist ein deutschsprachiger Projekt- bzw. Bauleiter zu stellen, welcher vor Ort auf der Baustelle Ansprechpartner ist und zwar immer dann wenn Baubesprechungen als auch Bau- und Installationsarbeiten durchgeführt werden.
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Vertragsstrafe:
Vertragsstrafen (§ 11 VOB/B):
Der Auftragnehmer hat als Vertragsstrafe für jeden Werktag des Verzugs zu zahlen: bei Überschreitung der Ausführungsfrist 0,2 v. H. der Auftragssumme.
Die Vertragsstrafe wird auf insgesamt 5 v. H. der Auftragssumme begrenzt.
Verwirkte Vertragsstrafen für den Verzug wegen Nichteinhaltung der Frist für den Ausführungsbeginn oder wegen Nichteinhaltung verbindlicher Zwischentermine (Einzelfristen als Vertragsfristen) werden auf eine durch den Verzug wegen Nichteinhaltung der Frist für die Vollendung der Leistung verwirkte Vertragsstrafe angerechnet.
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Zusätzliche Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen:
Die §§ beziehen sich auf die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen (VOB/B).
1 Preisermittlungen (§ 2).
1.1 Der Auftragnehmer hat auf Verlangen die Preisermittlung für die vertragliche Leistung (Urkalkulation) dem Auftraggeber verschlossen zur Aufbewahrung zu übergeben.
1.2 Sind nach § 2 Abs. 3, 5, 6, 7 und/oder Abs. 8 Nr. 2 Preise zu vereinbaren, hat der Auftragnehmer seine Preisermittlungen für diese Preise einschließlich der Aufgliederung der Einheitspreise (Zeitansatz und alle Teilkostenansätze), spätestens mit dem Nachtragsangebot vorzulegen sowie die erforderlichen Auskünfte zu erteilen.
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1.3 Nrn. 1.1 und 1.2 gelten auch für Nachunternehmerleistungen.
2 Holzprodukte (§ 4 Abs. 6):
2.1 Holzprodukte als Bestandteil der Bauleistung müssen nach FSC/PEFC oder gleichwertig zertifiziert sein oder die für das jeweilige Herkunftsland geltenden Kriterien des FSC oder PEFC einzeln erfüllen.
2.2 Der Nachweis der Anforderungen aus Nr. 2.1 ist vom Auftragnehmer bei Anlieferung auf der Baustelle durch Vorlage eines Zertifikates von FSC oder PEFC oder eines Gleichwertigkeitsnachweises oder durch Einzelnachweis zu erbringen.
2.3 Der Nachweis der Gleichwertigkeit – d. h. Übereinstimmung des Zertifikates mit dem für das jeweilige Herkunftsland geltenden Standards von FSC oder PEFC – bzw. der Nachweis, dass die im jeweiligen Herkunftsland geltenden Kriterien des FSC oder PEFC einzeln erfüllt werden, ist durch eine Prüfung vom Johann Heinrich von Thünen-Institut in Hamburg oder dem Bundesamt für Naturschutz (BfN) in Bonn zu erbringen.
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3 Angebot:
3.1 Das Angebot ist in deutscher Sprache abzufassen.
3.2 Für das Angebot sind die von der Vergabestelle vorgegebenen Vordrucke zu verwenden; das Angebot ist an der dafür vorgesehenen Stelle zu unterschreiben bzw. wie vorgegeben zu signieren.
Das von der Vergabestelle vorgegebene Leistungsverzeichnis ist allein verbindlich.
3.3 Unterlagen, die von der Vergabestelle nach Angebotsabgabe verlangt werden, sind zu dem von der Vergabestelle bestimmten Zeitpunkt einzureichen.
3.4 Alle Eintragungen müssen dokumentenecht sein.
3.5 Ein Bieter, der in seinem Angebot die von ihm tatsächlich für einzelne Leistungspositionen geforderten Einheitspreise auf verschiedene Einheitspreise anderer Leistungspositionen verteilt, benennt nicht die von ihm geforderten Preise im Sinne von § 13 EG Abs. 1 Nr. 3 VOB/A. Deshalb werden Angebote, bei denen der Bieter die Einheitspreise einzelner Leistungspositionen in „Mischkalkulationen“ auf andere Leistungspositionen umlegt, grundsätzlich von der Wertung ausgeschlossen (§ 16 EG Abs. 1, Nr. 1 c) VOB/A).
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3.6 Alle Preise sind in Euro mit höchstens drei Nachkommastellen anzugeben.
Die Preise (Einheitspreise, Pauschalpreise, Verrechnungssätze usw.) sind ohne Umsatzsteuer anzugeben.
Der Umsatzsteuerbetrag ist unter Zugrundelegung des geltenden Steuersatzes am Schluss des Angebotes hinzuzufügen.
Es werden nur Preisnachlässe gewertet, die
— ohne Bedingungen als Vomhundertsatz auf die Abrechnungssumme gewährt werden und
— an der im Angebotsschreiben bezeichneten Stelle aufgeführt sind.
Nicht zu wertende Preisnachlässe bleiben Inhalt des Angebotes und werden im Fall der Auftragserteilung.
Vertragsinhalt.
4 Unterlagen zum Angebot:
Der Bieter hat auf Verlangen der Vergabestelle die Urkalkulation und/oder die von ihr benannten Formblätter mit Angaben zur Preisermittlung sowie die Aufgliederung wichtiger Einheitspreise ausgefüllt zu dem von der Vergabestelle bestimmten Zeitpunkt vorzulegen. Dies gilt auch für Nachunternehmerleistungen.
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Vereinbarung Tariftreue zwischen AN und NU (VHB – Bund Formblatt 232 Ergänzung der Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes).
Verfahren
Gültigkeitsdauer des Angebots: 29 Tage
Datum der Angebotseröffnung: 2015-01-09 📅
Öffnungsort: Studentenwerk Bonn AöR, Nassestr. 15, Carl-Schurz-Raum.
Ort des Eröffnungstermins: Studentenwerk Bonn AöR, Nassestr. 15, Carl-Schurz-Raum.
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Vergabestelle
Internetadresse: www.studentenwerk-bonn.de 🌏
URL der Teilnahme: http://www.subreport.de/E25621173 🌏
Name: Subreport ELViS
Postanschrift: www.subreport.de/E25621173
Postort: Köln
Telefon: +49 2219857838 📞
URL der Dokumente: http://www.subreport.de/E25621173 🌏
Name: Studentenwerk Bonn AöR
Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2015-06-22 📅
Datum des Endes: 2016-06-09 📅
Veröffentlichungsdatum: 2014-09-24 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 2012-351-01
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2014/S 183-322210
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer (§ 104 GWB, § 21 EG VOB/A) der Bezirksregierung Köln
Postort: Köln
Postleitzahl: 50606
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 2211472120 📞
Internetadresse: http://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Das Verfahren für Verstöße gegen diese Vergabe richtet sich nach den Vorschriften der §§ 102 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB). Zur Wahrung der Fristen wird auf die §§ 107 ff. GWB verwiesen.
Insbesondere weisen wir darauf hin, dass der Nachprüfungsantrag gem. § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB spätestens 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, zu stellen ist. Zuständig ist die o. g. Vergabekammer. Vergabeverstöße sind in der Regel innerhalb von 3 Tagen, jedoch aber unverzüglich nachdem der Bieter den Verstoß erkannt hat, zu rügen.
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Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2015-03-20)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Telefon: +49 228737117 📞
Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-03-20 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-03-25 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 059-103040
Verweist auf Bekanntmachung: 2014/S 223-393425
ABl. S-Ausgabe: 59
Auftragsvergabe
Name: Horn Haustechnik GmbH
Postanschrift: Gartenstraße 10
Postort: Eichelhardt
Postleitzahl: 57612
Land: Deutschland 🇩🇪
Quelle: OJS 2015/S 059-103040 (2015-03-20)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Telefon: +49 228737117 📞
Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-03-20 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-03-25 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 059-103040
Verweist auf Bekanntmachung: 2014/S 223-393425
ABl. S-Ausgabe: 59
Auftragsvergabe
Name: Horn Haustechnik GmbH
Postanschrift: Gartenstraße 10
Postort: Eichelhardt
Postleitzahl: 57612
Land: Deutschland 🇩🇪
Quelle: OJS 2015/S 059-103040 (2015-03-20)
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