Die Gemeinde Pullach im Isartal beabsichtigt den Umbau und die Erweiterung ihrer Friedhofsgebäude und den dazugehörigen Neubau eines Werkhofes durchzuführen. Beschreibung des Auftraggegenstandes. Das derzeitige Friedhofsgebäude der Gemeinde Pullach im Isartal mit zentraler Aussegnungshalle und seitlichen Flügelbauten stammt aus den Jahren um 1960 und ist prägend für das Ortsbild. Das Gebäude wird derzeit über einen Parkplatz direkt von der Münchener Straße erschlossen. Für die bauliche Anlage besteht kein Denkmalschutz. Insbesondere die Ansicht zur Münchener Straße zeigt städtebauliche und architektonische Merkmale, welche das gesamte Areal des Friedhofs prägen. Als solches soll es in Grunderscheinungsbild und Bausubstanz weitgehend erhalten bleiben und weiterhin als Friedhofsgebäude genutzt werden. Hierzu ist es erforderlich eine komplette Sanierung und Modernisierung mit Erweiterungen des gesamten Friedhofsgebäudes inklusive des Werkhofes durchzuführen. Grundlage für die weitere Bearbeitung (LPh 2 teilweise und LPh 3-9) sind das aktuelle und überarbeitete Raumprogramm sowie der Vorentwurf (LPh 2) des Architekturbüros Holzfurtner + Bahner, welchem Ende 2013 vom Gemeinderat im Grundsatz zugestimmt wurde. Die weitere Bearbeitung wird in 2 Lose aufgeteilt: Los 1 beinhaltet in Teilen die Leistungsphase 2 und die Leistungsphasen 3-5 und Los 2 die Leistungsphasen 6-9. Jeder Bewerber kann sich für beide Lose oder nur für eines der beiden bewerben. Bei einer Bewerbung für beide Lose müssen 2 vollständig ausgefüllte Bewerbungen eingereicht werden. Der Vorplatz, inklusive des Parkplatzes, wird hinsichtlich Belag und Grünzonen neu gestaltet werden, dabei müssen auch die Zugangssituationen angepasst werden. Die ausgeschriebenen Freianlagen sind jedoch vom Umfang her untergeordnet und werden deshalb an den beauftragten Architekten vergeben. Bisheriger Planungsablauf. 2012 wurde von der Gemeinde Pullach im Isartal ein Plangutachten durchgeführt, zu dem 4 Architekturbüros eingeladen wurden. 2 Architekturbüros wurden vom Gemeinderat ausgewählt, ihren Entwurf zu vertiefen. Hieraus ging als Gewinner das Architekturbüro Holzfurtner + Bahner hervor. Die Kostenschätzung vor Durchführung des Plangutachtens lag unter der Grenze eines VOF-Verfahrens. Aufgrund der neuen HOAI 2013 und einer Erweiterung des Raumprogramms muss für die Architektenleistung der Leistungsphasen 3 bis 9 nun ein VOF-Verfahren durchgeführt werden. Der prognostizierte Kostenrahmen von 2012 (Holzfurtner + Bahner) lag bei 2,022 Mio. EUR netto, der aktuell prognostizierte Kostenrahmen (KG 300/400) liegt bei etwa 2,15 Mio. EUR netto für die Gebäude. Der prognostizierte Kostenrahmen für die Freianlagen liegt bei etwa 500 000 EUR netto. Das Ergebnis (Vorentwurf) des Plangutachtens des Architekturbüros Holzfurtner + Bahner muss in der weiteren Bearbeitung überprüft werden, als Teilleistung der Leistungsphase 2. Im Grundsatz ist jedoch die weitere Planung ab Leistungsphase 3 auf die vorliegende Vorplanung aufzubauen. Angaben zu Größen: Gebäude: BRI ca. 5 000 m³. Freianlagen: ca. 700 m².
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2014-11-28.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2014-10-27.
Auftragsbekanntmachung (2014-10-27) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Architekturbüros
Menge oder Umfang:
Die ausgeschriebenen Leistungen umfassen Architektenleistungen gemäß HOAI Teil 3 Objektplanung.„Leistungsbild Gebäude und Innenräume“ gemäß § 34 HOAI 2013, in Teilen die Leistungsphase 2 u. die Leistungsphasen 3-9 und „Leistungsbild Freianlagen“ gemäß § 39 HOAI 2013, in Teilen die Leistungsphase 2 u. die Leistungsphasen 3-9.Für die Leistungsbilder ist für jeden Bauabschnitt eine stufenweise Beauftragung in folgenden Stufen vorgesehen:Für Los 1 ist die Aufteilung wie folgt: in Teilen LPh 2 und LPh 3-5,Für Los 2 ist die Aufteilung wie folgt: LPh 6-7, LPh 8 und LPh 9.Die Leistungen gemäß HOAI §34 Leistungsbild „Gebäude und Innenräume“ werden vom Auftraggeber der Honorarzone III zugeordnet.Die Leistungen gemäß HOAI §39 Leistungsbild „Freianlagen“ werden vom Auftraggeber der Honorarzone III zugeordnet.
Die ausgeschriebenen Leistungen umfassen Architektenleistungen gemäß HOAI Teil 3 Objektplanung.„Leistungsbild Gebäude und Innenräume“ gemäß § 34 HOAI 2013, in Teilen die Leistungsphase 2 u. die Leistungsphasen 3-9 und „Leistungsbild Freianlagen“ gemäß § 39 HOAI 2013, in Teilen die Leistungsphase 2 u. die Leistungsphasen 3-9.Für die Leistungsbilder ist für jeden Bauabschnitt eine stufenweise Beauftragung in folgenden Stufen vorgesehen:Für Los 1 ist die Aufteilung wie folgt: in Teilen LPh 2 und LPh 3-5,Für Los 2 ist die Aufteilung wie folgt: LPh 6-7, LPh 8 und LPh 9.Die Leistungen gemäß HOAI §34 Leistungsbild „Gebäude und Innenräume“ werden vom Auftraggeber der Honorarzone III zugeordnet.Die Leistungen gemäß HOAI §39 Leistungsbild „Freianlagen“ werden vom Auftraggeber der Honorarzone III zugeordnet.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen von Architekturbüros📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für ein oder mehrere Los(e)
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Gemeinde Pullach im Isartal
Postanschrift: Johann-Bader-Straße 21
Postleitzahl: 82049
Postort: Pullach im Isartal
Kontakt
Internetadresse: http://www.pullach.de🌏
E-Mail: haschka@pullach.de📧
Telefon: +49 8974474452📞
Fax: +49 8974474469 📠
Die unter II.3) gemachten Angaben zu Beginn und Ende der Auftragsausführung sind vorläufig und nicht verbindlich.
Fehlende Nachweise, Angaben oder Erklärungen können – soweit nicht ausdrücklich anders vermerkt – von der Vergabestelle nachgefordert werden, wenn deren Fehlen zum Ausschluss des Teilnahmeantrages führen würde oder sie zur Beurteilung der Eignung des Bewerbers erforderlich sind. Dies gilt auch für solche Nachweise, Angaben oder Erklärungen, die nicht schon mit dem Teilnahmeantrag, sondern erst mit dem Angebot oder auf Verlangen der Vergabestelle vorzulegen sind. Eine Nachforderung kann insbesondere unterbleiben, wenn sich aus den vorliegenden Nachweisen, Angaben oder Erklärungen die Unzuverlässigkeit oder eine unzureichende Eignung des Bewerbers/Bieters ergibt. Eine Nachforderung kann weiterhin auch unterbleiben, wenn der Bewerber/Bieter nach den mitgeteilten Auswahlkriterien offensichtlich keine Chance auf den Erhalt des Zuschlags hat. Nachgeforderte Nachweise, Angaben oder Erklärungen sind binnen der in der Nachforderung bestimmten Frist (i. d. R. 6 Kalendertage) vollständig nachzureichen, andernfalls wird der Teilnahmeantrag oder das Angebot ausgeschlossen.
Aus Gründen der Gleichbehandlung kann die Bewertung der Eignungskriterien durch nachgereichte Unterlagen nicht verbessert werden.
Nachgereichte Unterlagen können nur dazu dienen den mit dem Teilnahmeantrag bereits eingereichten Unterlagen und Eignungskriterien zur Wertbarkeit zu verhelfen.
Die Vergabestelle behält sich vor, ohne hierzu verpflichtet zu sein,
— Unterlagen, Erklärungen und Angaben der Bewerber/Bieter eigenständig zu überprüfen und hierzu Informationen, Erkundigungen sowie Bescheinigungen einzuholen,
— von den Bietern während des Vergabeverfahrens weitere Unterlagen oder Nachweise (z. B. Bestätigungen, Bescheinigungen, Registerauszüge) zur Überprüfung der geforderten Erklärungen und Angaben anzufordern.
Bieter aus anderen EU-Mitgliedsstaaten können, wenn sie über einen geforderten Nachweis nicht verfügen, gleichwertige Nachweise aus ihrem Heimatstaat vorlegen. Amtliche Nachweise (Bescheinigungen, Beglaubigungen, Zeugnisse) gelten nur dann als gleichwertig, wenn sie von der in diesem Staat zuständigen Stelle unter Einhaltung der dafür einschlägigen Vorschriften ausgestellt wurden und den Anforderungen gegebenenfalls bestehender und einschlägiger zwischen- oder überstaatlicher Regelungen, Vereinbarungen und Richtlinien zur gegenseitigen Anerkennung entsprechen.
Die gesamte Bewerbung und das Angebot sind in allen Bestandteilen in deutscher Sprache abzugeben. Anderssprachigen Erklärungen und Nachweisen ist eine beglaubigte deutsche Übersetzung von einem vereidigten oder öffentlich bestellten Übersetzer beizufügen.
Nachweis für Leistungserbringung durch andere Unternehmen.
Beabsichtigt der Bewerber sich bei der Erfüllung eines Auftrages der Fähigkeiten anderer Unternehmen nach Maßgabe des § 5 Abs. 6 Satz 1 VOF zu bedienen, so muss er Art und Umfang der dafür vorgesehenen Leistungsbereiche an der entsprechenden Stelle im Bewerbungsformular bezeichnen.
Zum Nachweis, dass dem Bewerber die erforderlichen Fähigkeiten (Mittel/Kapazitäten) der anderen Unternehmen zu Verfügung stehen, hat er auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers zu dem von diesem bestimmten Zeitpunkt diese Unternehmen zu benennen und Verpflichtungserklärungen im Sinne des § 5 Abs. 6 Satz 2 VOF vorzulegen.
Ohne ein solches gesondertes Verlangen hat der Bewerber einen solchen Nachweis nach Maßgabe des § 5 Abs. 6 Satz 2 VOF jedenfalls vor dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung gegenüber dem Auftraggeber zu erbringen.
Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle sind die in Ziffern III.1.1), III.2.1), III.2.2) und III.2.3) genannten Nachweise, Angaben und Erklärungen auch für den Nachunternehmer vorzulegen.
Für die Bewerbung ist ausschließlich das vom Auftraggeber vorgefertigte Bewerbungsformular zu verwenden, dem die geforderten Anlagen und Nachweise beizufügen sind.
Änderungen und Erweiterungen in den vorgegebenen Texten sind nicht zulässig.
Für den Fall, dass die Anzahl der vorhandenen Zellen oder deren Größe im Teilnahmeantrag nicht ausreicht, kann die Information auf einem separaten Blatt, mit einem eindeutigen Verweis auf den beschriebenen Punkt, beigelegt werden.
Enthalten die Bewerbungsunterlagen nach Auffassung des Bewerbers Unklarheiten, so hat der Auftragnehmer den Auftraggeber unverzüglich vor der Einreichung der Bewerbung in Textform darauf hinzuweisen. Fragen des Bewerbers zum Vergabeverfahren sind ausschließlich schriftlich (E-Mail/Telefax) an die Verfahrensbetreuung (Schober Architekten) zu richten.
Die Bewerbung ist rechtsverbindlich unterschrieben im Original in Papierform einzureichen.
Die Bewerbung muss in einem verschlossenen Umschlag, der mit dem vorgefertigten Adressetikett versehen ist, bis spätestens zum Ablauf der Bewerbungsfrist bei der Verfahrensbetreuung, Schober Architekten, Architektur + Stadtplanung, Augustenstraße 73, 80333 München eingereicht werden. Eine Angebotsabgabe per Telefon, Telefax oder als E-Mail ist nicht zulässig und führt daher zum Ausschluss vom weiteren Verlauf des Ausschreibungsverfahrens.
Eine Kostenerstattung für die Teilnahme am Vergabeverfahren und die Ausarbeitung der Bewerbungsunterlagen durch den Auftraggeber findet nicht statt.
Die Bewerbung nebst den dazugehörigen Unterlagen verbleibt auch nach Abschluss des Vergabeverfahrens beim Auftraggeber und wird nicht an die Bewerber zurückgegeben.
Bitte geben Sie Ihren Antrag ohne Bindung (Spiralbindung, Hefter, etc.) als lose Blätter ab.
Die unter II.3) gemachten Angaben zu Beginn und Ende der Auftragsausführung sind vorläufig und nicht verbindlich.
Fehlende Nachweise, Angaben oder Erklärungen können – soweit nicht ausdrücklich anders vermerkt – von der Vergabestelle nachgefordert werden, wenn deren Fehlen zum Ausschluss des Teilnahmeantrages führen würde oder sie zur Beurteilung der Eignung des Bewerbers erforderlich sind. Dies gilt auch für solche Nachweise, Angaben oder Erklärungen, die nicht schon mit dem Teilnahmeantrag, sondern erst mit dem Angebot oder auf Verlangen der Vergabestelle vorzulegen sind. Eine Nachforderung kann insbesondere unterbleiben, wenn sich aus den vorliegenden Nachweisen, Angaben oder Erklärungen die Unzuverlässigkeit oder eine unzureichende Eignung des Bewerbers/Bieters ergibt. Eine Nachforderung kann weiterhin auch unterbleiben, wenn der Bewerber/Bieter nach den mitgeteilten Auswahlkriterien offensichtlich keine Chance auf den Erhalt des Zuschlags hat. Nachgeforderte Nachweise, Angaben oder Erklärungen sind binnen der in der Nachforderung bestimmten Frist (i. d. R. 6 Kalendertage) vollständig nachzureichen, andernfalls wird der Teilnahmeantrag oder das Angebot ausgeschlossen.
Aus Gründen der Gleichbehandlung kann die Bewertung der Eignungskriterien durch nachgereichte Unterlagen nicht verbessert werden.
Nachgereichte Unterlagen können nur dazu dienen den mit dem Teilnahmeantrag bereits eingereichten Unterlagen und Eignungskriterien zur Wertbarkeit zu verhelfen.
Die Vergabestelle behält sich vor, ohne hierzu verpflichtet zu sein,
— Unterlagen, Erklärungen und Angaben der Bewerber/Bieter eigenständig zu überprüfen und hierzu Informationen, Erkundigungen sowie Bescheinigungen einzuholen,
— von den Bietern während des Vergabeverfahrens weitere Unterlagen oder Nachweise (z. B. Bestätigungen, Bescheinigungen, Registerauszüge) zur Überprüfung der geforderten Erklärungen und Angaben anzufordern.
Bieter aus anderen EU-Mitgliedsstaaten können, wenn sie über einen geforderten Nachweis nicht verfügen, gleichwertige Nachweise aus ihrem Heimatstaat vorlegen. Amtliche Nachweise (Bescheinigungen, Beglaubigungen, Zeugnisse) gelten nur dann als gleichwertig, wenn sie von der in diesem Staat zuständigen Stelle unter Einhaltung der dafür einschlägigen Vorschriften ausgestellt wurden und den Anforderungen gegebenenfalls bestehender und einschlägiger zwischen- oder überstaatlicher Regelungen, Vereinbarungen und Richtlinien zur gegenseitigen Anerkennung entsprechen.
Die gesamte Bewerbung und das Angebot sind in allen Bestandteilen in deutscher Sprache abzugeben. Anderssprachigen Erklärungen und Nachweisen ist eine beglaubigte deutsche Übersetzung von einem vereidigten oder öffentlich bestellten Übersetzer beizufügen.
Nachweis für Leistungserbringung durch andere Unternehmen.
Beabsichtigt der Bewerber sich bei der Erfüllung eines Auftrages der Fähigkeiten anderer Unternehmen nach Maßgabe des § 5 Abs. 6 Satz 1 VOF zu bedienen, so muss er Art und Umfang der dafür vorgesehenen Leistungsbereiche an der entsprechenden Stelle im Bewerbungsformular bezeichnen.
Zum Nachweis, dass dem Bewerber die erforderlichen Fähigkeiten (Mittel/Kapazitäten) der anderen Unternehmen zu Verfügung stehen, hat er auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers zu dem von diesem bestimmten Zeitpunkt diese Unternehmen zu benennen und Verpflichtungserklärungen im Sinne des § 5 Abs. 6 Satz 2 VOF vorzulegen.
Ohne ein solches gesondertes Verlangen hat der Bewerber einen solchen Nachweis nach Maßgabe des § 5 Abs. 6 Satz 2 VOF jedenfalls vor dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung gegenüber dem Auftraggeber zu erbringen.
Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle sind die in Ziffern III.1.1), III.2.1), III.2.2) und III.2.3) genannten Nachweise, Angaben und Erklärungen auch für den Nachunternehmer vorzulegen.
Für die Bewerbung ist ausschließlich das vom Auftraggeber vorgefertigte Bewerbungsformular zu verwenden, dem die geforderten Anlagen und Nachweise beizufügen sind.
Änderungen und Erweiterungen in den vorgegebenen Texten sind nicht zulässig.
Für den Fall, dass die Anzahl der vorhandenen Zellen oder deren Größe im Teilnahmeantrag nicht ausreicht, kann die Information auf einem separaten Blatt, mit einem eindeutigen Verweis auf den beschriebenen Punkt, beigelegt werden.
Enthalten die Bewerbungsunterlagen nach Auffassung des Bewerbers Unklarheiten, so hat der Auftragnehmer den Auftraggeber unverzüglich vor der Einreichung der Bewerbung in Textform darauf hinzuweisen. Fragen des Bewerbers zum Vergabeverfahren sind ausschließlich schriftlich (E-Mail/Telefax) an die Verfahrensbetreuung (Schober Architekten) zu richten.
Die Bewerbung ist rechtsverbindlich unterschrieben im Original in Papierform einzureichen.
Die Bewerbung muss in einem verschlossenen Umschlag, der mit dem vorgefertigten Adressetikett versehen ist, bis spätestens zum Ablauf der Bewerbungsfrist bei der Verfahrensbetreuung, Schober Architekten, Architektur + Stadtplanung, Augustenstraße 73, 80333 München eingereicht werden. Eine Angebotsabgabe per Telefon, Telefax oder als E-Mail ist nicht zulässig und führt daher zum Ausschluss vom weiteren Verlauf des Ausschreibungsverfahrens.
Eine Kostenerstattung für die Teilnahme am Vergabeverfahren und die Ausarbeitung der Bewerbungsunterlagen durch den Auftraggeber findet nicht statt.
Die Bewerbung nebst den dazugehörigen Unterlagen verbleibt auch nach Abschluss des Vergabeverfahrens beim Auftraggeber und wird nicht an die Bewerber zurückgegeben.
Bitte geben Sie Ihren Antrag ohne Bindung (Spiralbindung, Hefter, etc.) als lose Blätter ab.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Gemeinde Pullach im Isartal beabsichtigt den Umbau und die Erweiterung ihrer Friedhofsgebäude und den dazugehörigen Neubau eines Werkhofes durchzuführen.
Beschreibung des Auftraggegenstandes.
Das derzeitige Friedhofsgebäude der Gemeinde Pullach im Isartal mit zentraler Aussegnungshalle und seitlichen Flügelbauten stammt aus den Jahren um 1960 und ist prägend für das Ortsbild. Das Gebäude wird derzeit über einen Parkplatz direkt von der Münchener Straße erschlossen. Für die bauliche Anlage besteht kein Denkmalschutz.
Das derzeitige Friedhofsgebäude der Gemeinde Pullach im Isartal mit zentraler Aussegnungshalle und seitlichen Flügelbauten stammt aus den Jahren um 1960 und ist prägend für das Ortsbild. Das Gebäude wird derzeit über einen Parkplatz direkt von der Münchener Straße erschlossen. Für die bauliche Anlage besteht kein Denkmalschutz.
Insbesondere die Ansicht zur Münchener Straße zeigt städtebauliche und architektonische Merkmale, welche das gesamte Areal des Friedhofs prägen. Als solches soll es in Grunderscheinungsbild und Bausubstanz weitgehend erhalten bleiben und weiterhin als Friedhofsgebäude genutzt werden.
Insbesondere die Ansicht zur Münchener Straße zeigt städtebauliche und architektonische Merkmale, welche das gesamte Areal des Friedhofs prägen. Als solches soll es in Grunderscheinungsbild und Bausubstanz weitgehend erhalten bleiben und weiterhin als Friedhofsgebäude genutzt werden.
Hierzu ist es erforderlich eine komplette Sanierung und Modernisierung mit Erweiterungen des gesamten Friedhofsgebäudes inklusive des Werkhofes durchzuführen.
Grundlage für die weitere Bearbeitung (LPh 2 teilweise und LPh 3-9) sind das aktuelle und überarbeitete Raumprogramm sowie der Vorentwurf (LPh 2) des Architekturbüros Holzfurtner + Bahner, welchem Ende 2013 vom Gemeinderat im Grundsatz zugestimmt wurde.
Grundlage für die weitere Bearbeitung (LPh 2 teilweise und LPh 3-9) sind das aktuelle und überarbeitete Raumprogramm sowie der Vorentwurf (LPh 2) des Architekturbüros Holzfurtner + Bahner, welchem Ende 2013 vom Gemeinderat im Grundsatz zugestimmt wurde.
Die weitere Bearbeitung wird in 2 Lose aufgeteilt: Los 1 beinhaltet in Teilen die Leistungsphase 2 und die Leistungsphasen 3-5 und Los 2 die Leistungsphasen 6-9. Jeder Bewerber kann sich für beide Lose oder nur für eines der beiden bewerben. Bei einer Bewerbung für beide Lose müssen 2 vollständig ausgefüllte Bewerbungen eingereicht werden.
Die weitere Bearbeitung wird in 2 Lose aufgeteilt: Los 1 beinhaltet in Teilen die Leistungsphase 2 und die Leistungsphasen 3-5 und Los 2 die Leistungsphasen 6-9. Jeder Bewerber kann sich für beide Lose oder nur für eines der beiden bewerben. Bei einer Bewerbung für beide Lose müssen 2 vollständig ausgefüllte Bewerbungen eingereicht werden.
Der Vorplatz, inklusive des Parkplatzes, wird hinsichtlich Belag und Grünzonen neu gestaltet werden, dabei müssen auch die Zugangssituationen angepasst werden. Die ausgeschriebenen Freianlagen sind jedoch vom Umfang her untergeordnet und werden deshalb an den beauftragten Architekten vergeben.
Der Vorplatz, inklusive des Parkplatzes, wird hinsichtlich Belag und Grünzonen neu gestaltet werden, dabei müssen auch die Zugangssituationen angepasst werden. Die ausgeschriebenen Freianlagen sind jedoch vom Umfang her untergeordnet und werden deshalb an den beauftragten Architekten vergeben.
Bisheriger Planungsablauf.
2012 wurde von der Gemeinde Pullach im Isartal ein Plangutachten durchgeführt, zu dem 4 Architekturbüros eingeladen wurden. 2 Architekturbüros wurden vom Gemeinderat ausgewählt, ihren Entwurf zu vertiefen. Hieraus ging als Gewinner das Architekturbüro Holzfurtner + Bahner hervor.
2012 wurde von der Gemeinde Pullach im Isartal ein Plangutachten durchgeführt, zu dem 4 Architekturbüros eingeladen wurden. 2 Architekturbüros wurden vom Gemeinderat ausgewählt, ihren Entwurf zu vertiefen. Hieraus ging als Gewinner das Architekturbüro Holzfurtner + Bahner hervor.
Die Kostenschätzung vor Durchführung des Plangutachtens lag unter der Grenze eines VOF-Verfahrens. Aufgrund der neuen HOAI 2013 und einer Erweiterung des Raumprogramms muss für die Architektenleistung der Leistungsphasen 3 bis 9 nun ein VOF-Verfahren durchgeführt werden.
Die Kostenschätzung vor Durchführung des Plangutachtens lag unter der Grenze eines VOF-Verfahrens. Aufgrund der neuen HOAI 2013 und einer Erweiterung des Raumprogramms muss für die Architektenleistung der Leistungsphasen 3 bis 9 nun ein VOF-Verfahren durchgeführt werden.
Der prognostizierte Kostenrahmen von 2012 (Holzfurtner + Bahner) lag bei 2,022 Mio. EUR netto, der aktuell prognostizierte Kostenrahmen (KG 300/400) liegt bei etwa 2,15 Mio. EUR netto für die Gebäude.
Der prognostizierte Kostenrahmen für die Freianlagen liegt bei etwa 500 000 EUR netto.
Das Ergebnis (Vorentwurf) des Plangutachtens des Architekturbüros Holzfurtner + Bahner muss in der weiteren Bearbeitung überprüft werden, als Teilleistung der Leistungsphase 2.
Im Grundsatz ist jedoch die weitere Planung ab Leistungsphase 3 auf die vorliegende Vorplanung aufzubauen.
Angaben zu Größen:
Gebäude: BRI ca. 5 000 m³.
Freianlagen: ca. 700 m².
Losnummer: 1
Bezeichnung des Loses: Umbau und Erweiterung der Friedhofsgebäude und Neubau des Werkhofes – Leistungsphasen Teilweise 2, 3-5
Kurze Beschreibung:
Betrifft teilweise die Leistungsphase 2 und die Leistungsphasen 3-5 der in Punkt II.1.5) beschriebenen Aufgabenstellung (Gebäude und Freianlagen).
Menge oder Umfang: Siehe Punkt II.2.1)
Losnummer: 2
Bezeichnung des Loses: Umbau und Erweiterung der Friedhofsgebäude und Neubau des Werkhofes mit Freianlagen – Leistungsphasen 6-9
Kurze Beschreibung:
Betrifft die Leistungsphasen 6-9 der in Punkt II.1.5) beschriebenen Aufgabenstellung (Gebäude und Freianlagen).
Menge oder Umfang:
Die ausgeschriebenen Leistungen umfassen Architektenleistungen gemäß HOAI Teil 3 Objektplanung.
„Leistungsbild Gebäude und Innenräume“ gemäß § 34 HOAI 2013, in Teilen die Leistungsphase 2 u. die Leistungsphasen 3-9 und „Leistungsbild Freianlagen“ gemäß § 39 HOAI 2013, in Teilen die Leistungsphase 2 u. die Leistungsphasen 3-9.
Für die Leistungsbilder ist für jeden Bauabschnitt eine stufenweise Beauftragung in folgenden Stufen vorgesehen:
Für Los 1 ist die Aufteilung wie folgt: in Teilen LPh 2 und LPh 3-5,
Für Los 2 ist die Aufteilung wie folgt: LPh 6-7, LPh 8 und LPh 9.
Die Leistungen gemäß HOAI §34 Leistungsbild „Gebäude und Innenräume“ werden vom Auftraggeber der Honorarzone III zugeordnet.
Die Leistungen gemäß HOAI §39 Leistungsbild „Freianlagen“ werden vom Auftraggeber der Honorarzone III zugeordnet.
Beschreibung der Optionen: Es ist eine stufenweise Beauftragung vorgesehen (siehe unter Ziff. II.2.1)).
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Gemeinde Pullach im Isartal.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Mit den Bewerbungsunterlagen ist der „Antrag auf Teilnahme am Vergabeverfahren“ ausgefüllt einzureichen.
Folgende Nachweise und Erklärungen sind mit dem Teilnahmeantrag einzureichen:
(1) Erklärung, dass die verfahrensgegenständlichen Dienstleistungen gemäß § 2 Abs. 3 VOF unabhängig von Ausführungs- und Lieferinteressen erbracht werden,
(2) Erklärung, ob und auf welche Art gemäß § 4 Abs. 2 VOF wirtschaftliche Verknüpfungen des Bewerbers mit anderen Unternehmen bestehen,
(3) Erklärung, ob und auf welche Art gemäß § 4 Abs. 2 VOF der Bewerber auf den Auftrag bezogen in relevanter Weise mit Anderen zusammenarbeitet,
(4) Erklärung, dass keine Ausschlusskriterien gemäß § 4 Abs. 6 Satz 1 lit. a) - g) und Abs. 9 lit. a) - e) VOF vorliegen; sowie
(5) Vorlage eines Auszugs aus dem Berufs- oder Handelsregister (nicht älter als 6 Monate), bei wirtschaftlicher Verknüpfung mit einem anderen Unternehmen.
Ein Teilnahmeantrag, der keine ordnungsmäßige und eindeutige Bezeichnung des Bewerbers enthält und/oder nicht im Original unterzeichnet und eingereicht wurde (z. B. per E-Mail, per Fax oder als Kopie), gilt als nicht abgegeben; eine Nachforderung ist für diesen Fall ausgeschlossen.
Ein Teilnahmeantrag, der keine ordnungsmäßige und eindeutige Bezeichnung des Bewerbers enthält und/oder nicht im Original unterzeichnet und eingereicht wurde (z. B. per E-Mail, per Fax oder als Kopie), gilt als nicht abgegeben; eine Nachforderung ist für diesen Fall ausgeschlossen.
Im Falle einer Bewerbergemeinschaft sind die vorgenannten Eignungsnachweise jeweils von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzulegen.
Die Bewerbungsunterlagen sind mit entsprechender Kennzeichnung auf dem Postweg oder persönlich, in einem verschlossenen Umschlag bei Schober Architekten – Architektur + Stadtplanung, Augustenstraße 73, 80333 München, einzureichen. Für den rechtzeitigen Eingang sind die Bewerber verantwortlich.
Die Bewerbungsunterlagen sind mit entsprechender Kennzeichnung auf dem Postweg oder persönlich, in einem verschlossenen Umschlag bei Schober Architekten – Architektur + Stadtplanung, Augustenstraße 73, 80333 München, einzureichen. Für den rechtzeitigen Eingang sind die Bewerber verantwortlich.
Bewerber, die nicht alle geforderten Angaben und Nachweise zur Verfügung stellen, werden ausgeschlossen.
Übersteigt die Zahl der geeigneten Bewerber die der geplanten Höchstzahl an Bietern, dann entscheidet unter den Bewerbern, die gleichermaßen geeignet sind, das Los.
Kleinere Büroorganisationen und Berufsanfänger werden besonders auf die Möglichkeit der Bildung von Bewerbergemeinschaften hingewiesen.
Ein Rechtsanspruch auf Gesamtbeauftragung oder Beauftragung mit weiteren Leistungen besteht nicht.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Erklärung über das jährliche Mittel der in den letzten 3 Jahren Beschäftigten und Führungskräfte des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft gemäß § 5 Abs. 5 lit. d VOF, Gewichtung 9 %.
Anzugeben ist das jährliche Mittel der gesamten ständig Beschäftigten (nur Architekten, Dipl. Ing. und technische Mitarbeiter) und der Führungskräfte der Jahre 2011, 2012, 2013. Beträgt die durchschnittliche Anzahl der Führungskräfte und Mitarbeiter in den Jahren 2011, 2012 und 2013 weniger als 2 Mitarbeiter werden je Jahr 0 Punkte,
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Anzugeben ist das jährliche Mittel der gesamten ständig Beschäftigten (nur Architekten, Dipl. Ing. und technische Mitarbeiter) und der Führungskräfte der Jahre 2011, 2012, 2013. Beträgt die durchschnittliche Anzahl der Führungskräfte und Mitarbeiter in den Jahren 2011, 2012 und 2013 weniger als 2 Mitarbeiter werden je Jahr 0 Punkte,
für 2 Mitarbeiter bis ausschließlich 3 Mitarbeiter je Jahr 1 Punkt,
für 3 Mitarbeiter bis ausschließlich 4 Mitarbeiter je Jahr 2 Punkte,
für 4 Mitarbeiter und mehr je Jahr 3 Punkte,
vergeben.
Bei Bietergemeinschaften werden die hier im jeweiligen Bewerbungsformular gemachten Angaben kumuliert bewertet.
Mit dieser Erklärung können maximal 9 von 100 Punkten erreicht werden.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Folgende Nachweise und Erklärungen sind mit dem Teilnahmeantrag einzureichen:
Darstellung einer Referenz zum Projektleiter gemäß § 5 (5a) VOF 2009. (Gewichtung 16 %)
(1) Angaben gemäß § 5 Abs. 5 lit. c) VOF zu den für die technische Leitung vorgesehenen Personen (Projektleiter) einschließlich Nachweis gemäß § 5 Abs. 5 lit. a) VOF deren fachlicher Qualifikation durch Vorlage der Berufszulassung; zudem sind folgende Angaben erforderlich, nämlich:
(1) Angaben gemäß § 5 Abs. 5 lit. c) VOF zu den für die technische Leitung vorgesehenen Personen (Projektleiter) einschließlich Nachweis gemäß § 5 Abs. 5 lit. a) VOF deren fachlicher Qualifikation durch Vorlage der Berufszulassung; zudem sind folgende Angaben erforderlich, nämlich:
(a) jeweils zu projektspezifischer Berufserfahrung in Jahren als verantwortlicher Projektleiter;
(b) maximal 3 Referenzprojekte an denen der Projektleiter maßgeblich mitgewirkt hat mit Angabe der Art des Auftraggebers (öffentlich oder kirchlich), Angabe der BGF (Bruttogrundfläche) und der BRI (Bruttorauminhalt).
Anzugeben ist die projektspezifische Berufserfahrung als Projektleiter in Jahren.
Beträgt die projektspezifische Berufserfahrung des Projektleiters
weniger als 5 Jahre
werden 0 Punkte vergeben,
mehr als 5 Jahre und weniger als 10 Jahre
wird 1 Punkt vergeben,
mehr als 10 Jahre und weniger als 15 Jahre
werden 2 Punkte vergeben,
mehr als 15 Jahre,
werden 3 Punkte vergeben.
Weiter anzugeben ist die berufliche Qualifikation des Projektleiters.
Ist die berufliche Qualifikation als Architekt oder Bauingenieur nicht gegeben,
werden 0 Punkte vergeben.
Architekt oder Bauingenieur gegeben,
werden 4 Punkte vergeben.
Weiter anzugeben sind maximal drei Referenzprojekte des Projektleiters.
Bei einem Referenzobjekt des Projektleiters für einen nicht öffentlichen oder kirchlichen Auftraggeber,
werden je genanntem Referenzobjekt 0 Punkte vergeben,
öffentlichen Auftraggeber oder einen kirchlichen Auftraggeber,
werden je genanntem Referenzobjekt 2 Punkte vergeben.
Beträgt der Bruttorauminhalt (BRI) beim Referenzobjekt des Projektleiters
weniger als 4 500 m³
mehr als 4 500 m³ und weniger als 6 500 m³
werden 0,25 Punkte vergeben,
mehr als 6 500 m³,
werden 0,5 Punkte vergeben.
Beträgt die Bruttogrundfläche (BGF) beim Referenzobjekt des Projektleiters
weniger als 1 000 m²
mehr als 1 000 m² und weniger als 2 000 m²
mehr als 2 000 m²,
Mit der Referenz des Projektleiters können maximal 16 von 100 Punkten erreicht werden.
Darstellung von 3 Referenzen gemäß § 5 (5b) VOF 2009. (Gewichtung 25 % je Referenz).
Die Referenzleistungen sind durch die Angaben im Formular des Teilnahmeantrags und mit einer selbst erstellten Beschreibung (Bild- und Textmaterial) übersichtlich und prüfbar darzustellen. Aus den Referenzangaben müssen folgende Informationen hervorgehen:
Die Referenzleistungen sind durch die Angaben im Formular des Teilnahmeantrags und mit einer selbst erstellten Beschreibung (Bild- und Textmaterial) übersichtlich und prüfbar darzustellen. Aus den Referenzangaben müssen folgende Informationen hervorgehen:
1. Projektbezeichnung.
2. Name und Anschrift des Auftraggebers.
3. Ansprechpartner mit aktueller Telefonnummer.
4. Umfang der selbst erbrachten Leistungen.
5. Art des Auftraggebers (öffentlich oder kirchlich).
6. Referenzschreiben des Auftraggebers.
7. Datum der Fertigstellung.
8. BRI (Bruttorauminhalt) und BGF (Bruttogrundfläche).
7. Kosten.
8. Vom Bewerber/der Bewerbergemeinschaft erbrachte Leistungsphasen.
9. Komplexität der Aufgabenstellung.
Den Referenzen sind Anlagen mit aussagekräftigen Informationen (z. B. Grafiken, Grundrisse, Ansichten, Fotos, wesentliche Gebäudekenndaten) in Papierform auf jeweils maximal 2 DIN A4 Seiten oder einer DIN A3 Seite, jeweils einseitig bedruckt, beizufügen. Der selbst erbrachte fachliche Leistungsumfang ist analog den Leistungsphasen nach HOAI zu beschreiben. Durch die selbst erstellten Informationen soll auch die Fertigstellung (Inbetriebnahme) des Projektes nachgewiesen werden. Die Zuordnung der selbst erstellten Präsentationsunterlagen zu den genannten Projekten muss eindeutig sein, bitte beschriften Sie deshalb all Ihre Blätter eindeutig!
Den Referenzen sind Anlagen mit aussagekräftigen Informationen (z. B. Grafiken, Grundrisse, Ansichten, Fotos, wesentliche Gebäudekenndaten) in Papierform auf jeweils maximal 2 DIN A4 Seiten oder einer DIN A3 Seite, jeweils einseitig bedruckt, beizufügen. Der selbst erbrachte fachliche Leistungsumfang ist analog den Leistungsphasen nach HOAI zu beschreiben. Durch die selbst erstellten Informationen soll auch die Fertigstellung (Inbetriebnahme) des Projektes nachgewiesen werden. Die Zuordnung der selbst erstellten Präsentationsunterlagen zu den genannten Projekten muss eindeutig sein, bitte beschriften Sie deshalb all Ihre Blätter eindeutig!
Für alle Referenzen sollten Bescheinigungen des Auftraggebers vorliegen (VOF § 5 Abs. 5 lit. b).
Die Bescheinigungen sollen den Namen und die Anschrift des jeweiligen Auftraggebers der Referenzleistung, eine Beschreibung der erbrachten Leistung nach Art, Umfang und Wert sowie den Leistungszeitraum enthalten.
Sofern vom Bewerber im Rahmen der Bewerbung mehr als 3 Referenzen im Bewerbungsformular angegeben werden, werden zugunsten des Bewerbers die Referenzen gewertet, die den Anforderungen an die ausgeschriebenen Leistungen am besten entsprechen.
Bewertung und Gewichtung der Kriterien.
Anteil der selbst erbrachten Leistung.
Vom Bewerber vollständig selbst erbrachte Referenzleistungen erhalten maximal 25 Punkte.
Falls die Leistung nicht vollständig durch den Bewerber erbracht wurde, ist dies in der Anlage zur Referenz zu beschreiben. Referenzen die zu weniger als 20% vom Bewerber selbst erbracht wurden, werden nicht gewertet.
Wurde die Referenz nicht zu 100 % vom Bewerber erbracht, erhält der Bewerber von den maximal erreichbaren 25 Punkten nur den von ihm erbrachten prozentualen Anteil. Beispiel: Hat der Bewerber die Referenz nur zu 50 % selbst erbracht, erhält er maximal 12,5 Punkte.
Wurde die Referenz nicht zu 100 % vom Bewerber erbracht, erhält der Bewerber von den maximal erreichbaren 25 Punkten nur den von ihm erbrachten prozentualen Anteil. Beispiel: Hat der Bewerber die Referenz nur zu 50 % selbst erbracht, erhält er maximal 12,5 Punkte.
Referenzleistungen die im Rahmen eines Angestelltenverhältnisses für ein anderes Büro erbracht wurden, werden nicht als Büroreferenz gewertet.
Öffentlicher Auftraggeber oder kirchlicher Auftraggeber Referenzen, die für einen öffentlichen oder kirchlichen Auftraggeber erbracht wurden erhalten 2 Punkte,
Referenzen, die für einen privaten Auftraggeber erbracht wurden 0 Punkte.
Referenzschreiben
Liegt ein Referenzschreiben des Auftraggebers bei erhält der Bewerber 2 Punkte, bei fehlendem Referenzschreiben 0 Punkte.
Enthält das Referenzschreiben positive Aussagen zur
Termineinhaltung erhält der Bewerber 1 Punkt,
Kosteneinhaltung erhält der Bewerber 1 Punkt,
Qualität der erbrachten Leistung erhält der Bewerber 0,5 Punkt
Fertigstellung
Die Angaben zur Fertigstellung des Referenzobjekts werden bei einem Fertigstellungszeitpunkt
vor dem 1.1.2009 mit 0 Punkten,
zwischen dem 1.1.2009 und dem 31.12.2010 mit 1 Punkt
zwischen dem 1.1.2011 und dem 31.12.2012 mit 2 Punkten und
nach dem 1.1.2013 mit 3 Punkten,
bewertet.
Bruttorauminhalt
Die Angaben zum Bruttorauminhalt des Referenzobjekts werden bei einem Rauminhalt
unter und bis einschließlich 4 500 m³ mit 0 Punkten,
bei mehr als 4 500 m³ bis ausschließlich 5.000 m³ mit 0,5 Punkten,
bei mehr als 5 000 m³ bis ausschließlich 5 500 m³ mit 0,75 Punkten und
bei mehr als 5 500 m³ mit 1 Punkten,
Bruttogrundfläche
Beträgt die Bruttogrundfläche (BGF) beim Referenzobjekt
mehr als 1 000 m² und weniger als 1 500 m²
werden 0,5 Punkte vergeben,
mehr als 1 500 m² und weniger als 2 000 m²
werden 0,75 Punkte vergeben,
wird 1 Punkt vergeben.
Kosten
Die Angaben zu den anrechenbaren Kosten des Referenzobjekts werden bei Brutto-Kosten von
unter und bis einschließlich 1 900 000 EUR mit 0 Punkten,
bei mehr als 1 900 000 EUR bis ausschließlich 2 200 000 EUR mit 1 Punkt,
bei 2 200 000 EUR bis ausschließlich 2 600 000 EUR mit 2 Punkten und
bei mehr als 2 600 000 EUR mit 3 Punkten,
Leistungsphasen.
Für durch den Bewerber selbst erbrachte Leistungsphasen (Bereich Leistungsphasen 3-9) erhält der Bewerber je erbrachter Leistungsphase folgende Punkte:
Bei Los 1.
Leistungsphase 3 Entwurfsplanung 3 Punkte.
Leistungsphase 4 Genehmigungsplanung 2 Punkte.
Leistungsphase 5 Ausführungsplanung 3 Punkte.
Bei Los 2.
Leistungsphase 6 Vorbereitung der Vergabe 1,5 Punkte.
Leistungsphase 7 Mitwirkung bei der Vergabe 2,0 Punkte.
Leistungsphase 8 Objektüberwachung 3,5 Punkte.
Leistungsphase 9 Objektbetreuung 1,0 Punkte.
Komplexität.
Die Komplexität der Aufgabenstellung wird wie folgt bewertet:
Beinhaltet die Aufgabenstellung des Referenzobjekts
eine Erweiterung, eine Umbau oder eine Modernisierung, so erhält der Bewerber 1 Punkt,
eine Versammlungsstätte, so erhält der Bewerber 0,5 Punkt,
eine Freianlage, so erhält der Bewerber 0,5 Punkte,
einen Sakralbau, so erhält der Bewerber 0,5 Punkte.
Mit der einer Referenz des Büros können maximal 25 von 100 Punkten erreicht werden.
Mit den geforderten drei Referenzen des Büros/der Bewerbergemeinschaft können 75 von 100 Punkten erreicht werden.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Der Bewerber hat Nachweise gemäß § 5 (4) a VOF über die folgenden Haftpflichtdeckungssummen bzw. eine Erklärung des Versicherers über die mögliche Anpassung der Versicherungssummen im Auftragsfall zu erbringen: Haftpflicht Deckungssumme Personenschäden: 1 000 000 EUR; Haftpflicht Deckungssumme sonstige Schäden: 500 000 EUR. Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistung mindestens das Zweifache der Versicherungssumme beträgt. Der Versicherungsnachweis darf nicht älter als ein Jahr (Oktober 2013) zum Zeitpunkt der Abgabe des Teilnahmeantrages sein.
Der Bewerber hat Nachweise gemäß § 5 (4) a VOF über die folgenden Haftpflichtdeckungssummen bzw. eine Erklärung des Versicherers über die mögliche Anpassung der Versicherungssummen im Auftragsfall zu erbringen: Haftpflicht Deckungssumme Personenschäden: 1 000 000 EUR; Haftpflicht Deckungssumme sonstige Schäden: 500 000 EUR. Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistung mindestens das Zweifache der Versicherungssumme beträgt. Der Versicherungsnachweis darf nicht älter als ein Jahr (Oktober 2013) zum Zeitpunkt der Abgabe des Teilnahmeantrages sein.
Bei Bewerbergemeinschaften ist der Nachweis von jedem Mitglied zu erbringen oder eine Erklärung der Versicherung im Auftragsfall für die Bewerbergemeinschaft eine solche abzuschließen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Verordnung über die Honorare für Leistungen der Architekten und Ingenieure (HOAI) in der Fassung 2013.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Bieter- bzw. Arbeitsgemeinschaften sind zugelassen und haben sich bereits als solche zu bewerben.
Jedes Mitglied der Bieter- bzw. Arbeitsgemeinschaft muss für sich teilnahmeberechtigt sein.
Bieter- bzw. Arbeitsgemeinschaften haben mit ihrer Bewerbung eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung (Bewerbergemeinschaftserklärung) unter Verwendung des beim Auftraggeber für die Abgabe einer Bewerbung anzufordernden Bewerbungsbogens abzugeben,
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Bieter- bzw. Arbeitsgemeinschaften haben mit ihrer Bewerbung eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung (Bewerbergemeinschaftserklärung) unter Verwendung des beim Auftraggeber für die Abgabe einer Bewerbung anzufordernden Bewerbungsbogens abzugeben,
(1) in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,
(2) in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist,
(3) in der erklärt wird, dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt und
(4) dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Wird diese Bewerber-/Bietergemeinschaftserklärung nicht mit der Bewerbung eingereicht, wird die Bewerbung der Bewerbergemeinschaft zwingend ausgeschlossen. Mehrfachbewerbungen sind nicht zulässig und führen automatisch zum Ausschluss. Mehrfachbewerbungen sind auch Bewerbungen unterschiedlicher Niederlassungen eines Bewerberbüros sowie mehrerer Mitglieder ständiger Büro- und Arbeitsgemeinschaften.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Wird diese Bewerber-/Bietergemeinschaftserklärung nicht mit der Bewerbung eingereicht, wird die Bewerbung der Bewerbergemeinschaft zwingend ausgeschlossen. Mehrfachbewerbungen sind nicht zulässig und führen automatisch zum Ausschluss. Mehrfachbewerbungen sind auch Bewerbungen unterschiedlicher Niederlassungen eines Bewerberbüros sowie mehrerer Mitglieder ständiger Büro- und Arbeitsgemeinschaften.
Die Erklärung (Bewerber-/Bietergemeinschaftserklärung) muss von allen Mitgliedern rechtsverbindlich unterzeichnet sein und im Original (kein Fax, keine Kopie) vorgelegt werden. Der Teilnahmeantrag einer Bewerber-/Bietergemeinschaft gilt als nicht abgegeben, wenn die Erklärung keine ordnungsmäßige und eindeutige Bezeichnung aller Mitglieder enthält oder nicht von allen Mitgliedern im Original unterzeichnet wurde; eine Nachforderung ist für diesen Fall ausgeschlossen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Die Erklärung (Bewerber-/Bietergemeinschaftserklärung) muss von allen Mitgliedern rechtsverbindlich unterzeichnet sein und im Original (kein Fax, keine Kopie) vorgelegt werden. Der Teilnahmeantrag einer Bewerber-/Bietergemeinschaft gilt als nicht abgegeben, wenn die Erklärung keine ordnungsmäßige und eindeutige Bezeichnung aller Mitglieder enthält oder nicht von allen Mitgliedern im Original unterzeichnet wurde; eine Nachforderung ist für diesen Fall ausgeschlossen.
Die Ausführung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten:
Teilnahmeberechtigt sind im Zulassungsbereich ansässige,
Natürliche Personen, die nach den Rechtsvorschriften ihres Heimatlandes am Tag der Bekanntmachung zur Führung der Berufsbezeichnung „Architekt“ berechtigt sind.
Juristische Personen, sofern deren satzungsgemäßer Geschäftszweck auf Planungsleistungen ausgerichtet ist, die der Aufgabe entsprechen und für die Durchführung der Aufgabe ein verantwortlicher Berufsangehöriger benannt ist, der in seiner Person die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt, die an die natürlichen Personen gestellt werden.
Die Ausführung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten
Juristische Personen, sofern deren satzungsgemäßer Geschäftszweck auf Planungsleistungen ausgerichtet ist, die der Aufgabe entsprechen und für die Durchführung der Aufgabe ein verantwortlicher Berufsangehöriger benannt ist, der in seiner Person die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt, die an die natürlichen Personen gestellt werden.
Ist die Berufsbezeichnung am jeweiligen Heimatstaat gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen als Architekt, Landschafts- oder Innenarchitekt, Stadtplaner, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder einen sonstigen Befähigungs-Nachweis verfügt, dessen Anerkennung der Richtlinie 2005/36/EG und den Vorgaben des Rates vom 7. September 2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen (ABl. EU Nr. L255 S. 22) entspricht.
Die Ausführung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten
Ist die Berufsbezeichnung am jeweiligen Heimatstaat gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen als Architekt, Landschafts- oder Innenarchitekt, Stadtplaner, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder einen sonstigen Befähigungs-Nachweis verfügt, dessen Anerkennung der Richtlinie 2005/36/EG und den Vorgaben des Rates vom 7. September 2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen (ABl. EU Nr. L255 S. 22) entspricht.
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals ✅
Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Auswahlkriterien:
Die entsprechende Anzahl an Bewerbern, die zur Angebotsabgabe und zur Teilnahme an Verhandlungsgesprächen aufgefordert wird, wird in Rangfolge absteigend, ausgehend von der insgesamt höchsten Punktzahl, ermittelt. Dabei ergibt sich die Gewichtung der Kriterien und Unterkriterien aus den in Punkt III beschriebenen Bewertungen.
Die entsprechende Anzahl an Bewerbern, die zur Angebotsabgabe und zur Teilnahme an Verhandlungsgesprächen aufgefordert wird, wird in Rangfolge absteigend, ausgehend von der insgesamt höchsten Punktzahl, ermittelt. Dabei ergibt sich die Gewichtung der Kriterien und Unterkriterien aus den in Punkt III beschriebenen Bewertungen.
Referenz Daten
Datum des Beginns: 2015-03-02 📅
Datum des Endes: 2015-10-30 📅
Datum des Beginns: 2015-10-01 📅
Datum des Endes: 2016-12-01 📅
Datum des Beginns: 2015-03-01 📅
Zusätzliche Informationen
Die unter II.3) gemachten Angaben zu Beginn und Ende der Auftragsausführung sind vorläufig und nicht verbindlich.
Fehlende Nachweise, Angaben oder Erklärungen können – soweit nicht ausdrücklich anders vermerkt – von der Vergabestelle nachgefordert werden, wenn deren Fehlen zum Ausschluss des Teilnahmeantrages führen würde oder sie zur Beurteilung der Eignung des Bewerbers erforderlich sind. Dies gilt auch für solche Nachweise, Angaben oder Erklärungen, die nicht schon mit dem Teilnahmeantrag, sondern erst mit dem Angebot oder auf Verlangen der Vergabestelle vorzulegen sind. Eine Nachforderung kann insbesondere unterbleiben, wenn sich aus den vorliegenden Nachweisen, Angaben oder Erklärungen die Unzuverlässigkeit oder eine unzureichende Eignung des Bewerbers/Bieters ergibt. Eine Nachforderung kann weiterhin auch unterbleiben, wenn der Bewerber/Bieter nach den mitgeteilten Auswahlkriterien offensichtlich keine Chance auf den Erhalt des Zuschlags hat. Nachgeforderte Nachweise, Angaben oder Erklärungen sind binnen der in der Nachforderung bestimmten Frist (i. d. R. 6 Kalendertage) vollständig nachzureichen, andernfalls wird der Teilnahmeantrag oder das Angebot ausgeschlossen.
Fehlende Nachweise, Angaben oder Erklärungen können – soweit nicht ausdrücklich anders vermerkt – von der Vergabestelle nachgefordert werden, wenn deren Fehlen zum Ausschluss des Teilnahmeantrages führen würde oder sie zur Beurteilung der Eignung des Bewerbers erforderlich sind. Dies gilt auch für solche Nachweise, Angaben oder Erklärungen, die nicht schon mit dem Teilnahmeantrag, sondern erst mit dem Angebot oder auf Verlangen der Vergabestelle vorzulegen sind. Eine Nachforderung kann insbesondere unterbleiben, wenn sich aus den vorliegenden Nachweisen, Angaben oder Erklärungen die Unzuverlässigkeit oder eine unzureichende Eignung des Bewerbers/Bieters ergibt. Eine Nachforderung kann weiterhin auch unterbleiben, wenn der Bewerber/Bieter nach den mitgeteilten Auswahlkriterien offensichtlich keine Chance auf den Erhalt des Zuschlags hat. Nachgeforderte Nachweise, Angaben oder Erklärungen sind binnen der in der Nachforderung bestimmten Frist (i. d. R. 6 Kalendertage) vollständig nachzureichen, andernfalls wird der Teilnahmeantrag oder das Angebot ausgeschlossen.
Aus Gründen der Gleichbehandlung kann die Bewertung der Eignungskriterien durch nachgereichte Unterlagen nicht verbessert werden.
Nachgereichte Unterlagen können nur dazu dienen den mit dem Teilnahmeantrag bereits eingereichten Unterlagen und Eignungskriterien zur Wertbarkeit zu verhelfen.
Die Vergabestelle behält sich vor, ohne hierzu verpflichtet zu sein,
— Unterlagen, Erklärungen und Angaben der Bewerber/Bieter eigenständig zu überprüfen und hierzu Informationen, Erkundigungen sowie Bescheinigungen einzuholen,
— von den Bietern während des Vergabeverfahrens weitere Unterlagen oder Nachweise (z. B. Bestätigungen, Bescheinigungen, Registerauszüge) zur Überprüfung der geforderten Erklärungen und Angaben anzufordern.
Bieter aus anderen EU-Mitgliedsstaaten können, wenn sie über einen geforderten Nachweis nicht verfügen, gleichwertige Nachweise aus ihrem Heimatstaat vorlegen. Amtliche Nachweise (Bescheinigungen, Beglaubigungen, Zeugnisse) gelten nur dann als gleichwertig, wenn sie von der in diesem Staat zuständigen Stelle unter Einhaltung der dafür einschlägigen Vorschriften ausgestellt wurden und den Anforderungen gegebenenfalls bestehender und einschlägiger zwischen- oder überstaatlicher Regelungen, Vereinbarungen und Richtlinien zur gegenseitigen Anerkennung entsprechen.
Bieter aus anderen EU-Mitgliedsstaaten können, wenn sie über einen geforderten Nachweis nicht verfügen, gleichwertige Nachweise aus ihrem Heimatstaat vorlegen. Amtliche Nachweise (Bescheinigungen, Beglaubigungen, Zeugnisse) gelten nur dann als gleichwertig, wenn sie von der in diesem Staat zuständigen Stelle unter Einhaltung der dafür einschlägigen Vorschriften ausgestellt wurden und den Anforderungen gegebenenfalls bestehender und einschlägiger zwischen- oder überstaatlicher Regelungen, Vereinbarungen und Richtlinien zur gegenseitigen Anerkennung entsprechen.
Die gesamte Bewerbung und das Angebot sind in allen Bestandteilen in deutscher Sprache abzugeben. Anderssprachigen Erklärungen und Nachweisen ist eine beglaubigte deutsche Übersetzung von einem vereidigten oder öffentlich bestellten Übersetzer beizufügen.
Die gesamte Bewerbung und das Angebot sind in allen Bestandteilen in deutscher Sprache abzugeben. Anderssprachigen Erklärungen und Nachweisen ist eine beglaubigte deutsche Übersetzung von einem vereidigten oder öffentlich bestellten Übersetzer beizufügen.
Nachweis für Leistungserbringung durch andere Unternehmen.
Beabsichtigt der Bewerber sich bei der Erfüllung eines Auftrages der Fähigkeiten anderer Unternehmen nach Maßgabe des § 5 Abs. 6 Satz 1 VOF zu bedienen, so muss er Art und Umfang der dafür vorgesehenen Leistungsbereiche an der entsprechenden Stelle im Bewerbungsformular bezeichnen.
Beabsichtigt der Bewerber sich bei der Erfüllung eines Auftrages der Fähigkeiten anderer Unternehmen nach Maßgabe des § 5 Abs. 6 Satz 1 VOF zu bedienen, so muss er Art und Umfang der dafür vorgesehenen Leistungsbereiche an der entsprechenden Stelle im Bewerbungsformular bezeichnen.
Zum Nachweis, dass dem Bewerber die erforderlichen Fähigkeiten (Mittel/Kapazitäten) der anderen Unternehmen zu Verfügung stehen, hat er auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers zu dem von diesem bestimmten Zeitpunkt diese Unternehmen zu benennen und Verpflichtungserklärungen im Sinne des § 5 Abs. 6 Satz 2 VOF vorzulegen.
Zum Nachweis, dass dem Bewerber die erforderlichen Fähigkeiten (Mittel/Kapazitäten) der anderen Unternehmen zu Verfügung stehen, hat er auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers zu dem von diesem bestimmten Zeitpunkt diese Unternehmen zu benennen und Verpflichtungserklärungen im Sinne des § 5 Abs. 6 Satz 2 VOF vorzulegen.
Ohne ein solches gesondertes Verlangen hat der Bewerber einen solchen Nachweis nach Maßgabe des § 5 Abs. 6 Satz 2 VOF jedenfalls vor dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung gegenüber dem Auftraggeber zu erbringen.
Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle sind die in Ziffern III.1.1), III.2.1), III.2.2) und III.2.3) genannten Nachweise, Angaben und Erklärungen auch für den Nachunternehmer vorzulegen.
Für die Bewerbung ist ausschließlich das vom Auftraggeber vorgefertigte Bewerbungsformular zu verwenden, dem die geforderten Anlagen und Nachweise beizufügen sind.
Änderungen und Erweiterungen in den vorgegebenen Texten sind nicht zulässig.
Für den Fall, dass die Anzahl der vorhandenen Zellen oder deren Größe im Teilnahmeantrag nicht ausreicht, kann die Information auf einem separaten Blatt, mit einem eindeutigen Verweis auf den beschriebenen Punkt, beigelegt werden.
Enthalten die Bewerbungsunterlagen nach Auffassung des Bewerbers Unklarheiten, so hat der Auftragnehmer den Auftraggeber unverzüglich vor der Einreichung der Bewerbung in Textform darauf hinzuweisen. Fragen des Bewerbers zum Vergabeverfahren sind ausschließlich schriftlich (E-Mail/Telefax) an die Verfahrensbetreuung (Schober Architekten) zu richten.
Enthalten die Bewerbungsunterlagen nach Auffassung des Bewerbers Unklarheiten, so hat der Auftragnehmer den Auftraggeber unverzüglich vor der Einreichung der Bewerbung in Textform darauf hinzuweisen. Fragen des Bewerbers zum Vergabeverfahren sind ausschließlich schriftlich (E-Mail/Telefax) an die Verfahrensbetreuung (Schober Architekten) zu richten.
Die Bewerbung ist rechtsverbindlich unterschrieben im Original in Papierform einzureichen.
Die Bewerbung muss in einem verschlossenen Umschlag, der mit dem vorgefertigten Adressetikett versehen ist, bis spätestens zum Ablauf der Bewerbungsfrist bei der Verfahrensbetreuung, Schober Architekten, Architektur + Stadtplanung, Augustenstraße 73, 80333 München eingereicht werden. Eine Angebotsabgabe per Telefon, Telefax oder als E-Mail ist nicht zulässig und führt daher zum Ausschluss vom weiteren Verlauf des Ausschreibungsverfahrens.
Die Bewerbung muss in einem verschlossenen Umschlag, der mit dem vorgefertigten Adressetikett versehen ist, bis spätestens zum Ablauf der Bewerbungsfrist bei der Verfahrensbetreuung, Schober Architekten, Architektur + Stadtplanung, Augustenstraße 73, 80333 München eingereicht werden. Eine Angebotsabgabe per Telefon, Telefax oder als E-Mail ist nicht zulässig und führt daher zum Ausschluss vom weiteren Verlauf des Ausschreibungsverfahrens.
Eine Kostenerstattung für die Teilnahme am Vergabeverfahren und die Ausarbeitung der Bewerbungsunterlagen durch den Auftraggeber findet nicht statt.
Die Bewerbung nebst den dazugehörigen Unterlagen verbleibt auch nach Abschluss des Vergabeverfahrens beim Auftraggeber und wird nicht an die Bewerber zurückgegeben.
Bitte geben Sie Ihren Antrag ohne Bindung (Spiralbindung, Hefter, etc.) als lose Blätter ab.
Auf Antrag kann bei der unter Ziffer VI.4.1) genannten Stelle ein Nachprüfungsverfahren eingeleitet werden.
Der Antrag ist unzulässig, soweit der Antragsteller (a) den Verstoß gegen Vergabevorschriften bereits im Vergabeverfahren erkannt und nicht gegenüber der unter Ziffer I.1) genannten Vergabestelle gem. § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB unverzüglich (7 Tage) gerügt hat oder (b) Vergaberechtsverstöße, die aufgrund der Bekanntmachung bzw. erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht innerhalb der Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung bei der unter Ziffer I.1) genannten Vergabestelle gem. § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 bzw. Nr. 3 GWB gerügt hat. Der Nachprüfungsantrag ist außerdem gem. § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der unter Ziffer I.1) genannten Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Der Antrag ist unzulässig, soweit der Antragsteller (a) den Verstoß gegen Vergabevorschriften bereits im Vergabeverfahren erkannt und nicht gegenüber der unter Ziffer I.1) genannten Vergabestelle gem. § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB unverzüglich (7 Tage) gerügt hat oder (b) Vergaberechtsverstöße, die aufgrund der Bekanntmachung bzw. erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht innerhalb der Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung bei der unter Ziffer I.1) genannten Vergabestelle gem. § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 bzw. Nr. 3 GWB gerügt hat. Der Nachprüfungsantrag ist außerdem gem. § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der unter Ziffer I.1) genannten Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Offizielle Bezeichnung: Regierung von Oberbayern – Vergabekammer Südbayern
Telefon: +49 8921762847📞
Quelle: OJS 2014/S 211-373894 (2014-10-27)