Ingenieurplanung „Technische Ausrüstung“ von Anlagegruppe 4 (Starkstromanlagen), 5 (Fernmelde- und informationstechnische Anlagen) und 6 (Förderanlagen) gem. §§ 53 ff. HOAI für die Baumaßnahme „Umbau und Erweiterung der Studentenwohnanlage Dr.-Gessler-Strasse 1“ in Regensburg. Die Studentenwohnanlage in der Dr. Gessler-Straße 1-7 wurde 1977 errichtet und besteht aus 4 Häusern mit Gemeinschaftshaus und insgesamt 508 Wohneinheiten. Die Häuser 3, 5 und 7 wurden bereits saniert. 2 Baumaßnahmen sind hier geplant: 1. Abbruch und Neubau des Gemeinschaftshauses, 2. Modernisierung und Sanierung von Haus 1. Haus 1 – mit aktuell 169 Wohneinheiten – soll generalsaniert und in diesem Zug der Grundriss umstrukturiert werden. Die großen bestehenden Gemeinschaftsküchen sollen aufgelöst werden, die einzelnen Apartments eine eigene Nasszelle erhalten. Die großen Gemeinschaftsküchen mit 8 bis 16 Nutzer sollen auf Gemeinschaftsküchen für 3 bis 6 Nutzer reduziert werden. Dazu müssen einige Zimmer aufgelöst werden. Hierzu muss die wirtschaftlichste Variante erarbeitet werden. Die komplette Gebäudehülle ist energetisch zu sanieren. Die Heizzentrale der ganzen Wohnanlage befindet sich gegenwärtig im Dachgeschoss von Haus 1. Diese soll in das neu zu errichtende Gemeinschaftshaus verlegt werden. Das Gemeinschaftshaus (aktuell UG + EG) soll komplett rückgebaut werden. Das neu zu errichtende Gebäude soll die Heizzentrale, Hausmeisterbüro, Gemeinschaftsräume, Wasch- und Trockenraum und die Technikräume enthalten. Die Baumaßnahmen sind im laufenden Betrieb der 3 anderen Apartmenthäuser durchzuführen. Die aktuell gültigen Richtlinien für die Förderung von Wohnraum für Studierende sind bei der Planung und Durchführung einzuhalten. Beauftragt werden sollen die Leistungsphasen 1-9 in Stufen. Sollte sich im Zuge der ersten Leistungsphasen die Unwirtschaftlichkeit der geplanten Maßnahme herausstellen, behält sich der Auftraggeber vor, die folgenden Leistungsphasen nicht zu beauftragen. Die Planungen sollen sofort begonnen werden.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2014-12-04.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2014-11-03.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2014-11-03) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Ingenieurbüros
Menge oder Umfang:
Beauftragung:ELT- und AFL-Planung Anlagegruppen 4, 5 und 6 gem. § 53 HOAI, Leistungsphasen 1 - 9 gem. § 55 HOAI.Der Auftraggeber beabsichtigt, die Leistungen stufenweise nach Leistungsphasen zu vergeben.Aus der stufenweisen Beauftragung können keine zusätzlichen Honoraransprüche geltend gemacht werden.Ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung weiterer Leistungen besteht nicht.
Beauftragung:ELT- und AFL-Planung Anlagegruppen 4, 5 und 6 gem. § 53 HOAI, Leistungsphasen 1 - 9 gem. § 55 HOAI.Der Auftraggeber beabsichtigt, die Leistungen stufenweise nach Leistungsphasen zu vergeben.Aus der stufenweisen Beauftragung können keine zusätzlichen Honoraransprüche geltend gemacht werden.Ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung weiterer Leistungen besteht nicht.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen von Ingenieurbüros📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Studentenwerk Niederbayern/Oberpfalz
Postanschrift: Albertus-Magnus-Str. 4
Postleitzahl: 93053
Postort: Regensburg
Kontakt
Internetadresse: http://www.stwno.de🌏
E-Mail: hoegl@stwno.de📧
Telefon: +49 9419435888📞
Fax: +49 9419432543 📠
Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge: 4.12.2014 – 16:00 Uhr.
Fehlende/unvollständige/unrichtige geforderte Auskünfte können zum Ausschluß des Bewerbers führen (§ 4 (9) e VOF).
Wir bitten Sie, zur Bewerbung das vom Auftraggeber vorbereitete Bewerbungsformular zu verwenden.
Das Bewerbungsformular ist unter folgender Internet-Adresse zu beziehen: http://www.vof-vergabeverfahren.de/STWNO-Rgbg-Fachplanungen-2014/
Der Teilnahmeantrag mit den entsprechenden Unterlagen ist ausschließlich im Original im verschlossenen Umschlag termingerecht einzureichen beim Studentenwerk Niederbayern/Oberpfalz, z. Hd. von Konrad Högl, Albertus-Magnus-Str. 4, 93053 Regensburg.
Der Umschlag ist aussen deutlich zu kennzeichnen mit der Kennung „Teilnahmeantrag VOF – Verfahren Studentenwohnanlage Regensburg Gesslerstraße – Technische Ausrüstung ELT/AFL“.
Kleinere Büroorganisationen und Berufsanfänger werden insbesondere auf die Möglichkeit der Bildung von Arbeitsgemeinschaften hingewiesen.
Die Bewerbungsunterlagen verbleiben beim Auftraggeber. Kosten, die dem Bewerber im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs entstehen, werden nicht erstattet.
Termine können je nach Ablauf bzw. Umfang des Auswahlverfahrens variieren.
Der Teilnahmeantrag mit den entsprechenden Unterlagen ist ausschließlich im Original im verschlossenen Umschlag termingerecht einzureichen beim Studentenwerk Niederbayern/Oberpfalz, z. Hd. von Konrad Högl, Albertus-Magnus-Str. 4, 93053 Regensburg.
Der Umschlag ist aussen deutlich zu kennzeichnen mit der Kennung „Teilnahmeantrag VOF – Verfahren Studentenwohnanlage Regensburg Gesslerstraße – Technische Ausrüstung ELT/AFL“.
Kleinere Büroorganisationen und Berufsanfänger werden insbesondere auf die Möglichkeit der Bildung von Arbeitsgemeinschaften hingewiesen.
Die Bewerbungsunterlagen verbleiben beim Auftraggeber. Kosten, die dem Bewerber im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs entstehen, werden nicht erstattet.
Termine können je nach Ablauf bzw. Umfang des Auswahlverfahrens variieren.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Ingenieurplanung „Technische Ausrüstung“ von Anlagegruppe 4 (Starkstromanlagen), 5 (Fernmelde- und informationstechnische Anlagen) und 6 (Förderanlagen) gem. §§ 53 ff. HOAI für die Baumaßnahme „Umbau und Erweiterung der Studentenwohnanlage Dr.-Gessler-Strasse 1“ in Regensburg.
Ingenieurplanung „Technische Ausrüstung“ von Anlagegruppe 4 (Starkstromanlagen), 5 (Fernmelde- und informationstechnische Anlagen) und 6 (Förderanlagen) gem. §§ 53 ff. HOAI für die Baumaßnahme „Umbau und Erweiterung der Studentenwohnanlage Dr.-Gessler-Strasse 1“ in Regensburg.
Die Studentenwohnanlage in der Dr. Gessler-Straße 1-7 wurde 1977 errichtet und besteht aus 4 Häusern mit Gemeinschaftshaus und insgesamt 508 Wohneinheiten.
Die Häuser 3, 5 und 7 wurden bereits saniert.
2 Baumaßnahmen sind hier geplant:
1. Abbruch und Neubau des Gemeinschaftshauses,
2. Modernisierung und Sanierung von Haus 1.
Haus 1 – mit aktuell 169 Wohneinheiten – soll generalsaniert und in diesem Zug der Grundriss umstrukturiert werden. Die großen bestehenden Gemeinschaftsküchen sollen aufgelöst werden, die einzelnen Apartments eine eigene Nasszelle erhalten.
Die großen Gemeinschaftsküchen mit 8 bis 16 Nutzer sollen auf Gemeinschaftsküchen für 3 bis 6 Nutzer reduziert werden. Dazu müssen einige Zimmer aufgelöst werden.
Hierzu muss die wirtschaftlichste Variante erarbeitet werden.
Die komplette Gebäudehülle ist energetisch zu sanieren.
Die Heizzentrale der ganzen Wohnanlage befindet sich gegenwärtig im Dachgeschoss von Haus 1. Diese soll in das neu zu errichtende Gemeinschaftshaus verlegt werden.
Das Gemeinschaftshaus (aktuell UG + EG) soll komplett rückgebaut werden. Das neu zu errichtende Gebäude soll die Heizzentrale, Hausmeisterbüro, Gemeinschaftsräume, Wasch- und Trockenraum und die Technikräume enthalten.
Die Baumaßnahmen sind im laufenden Betrieb der 3 anderen Apartmenthäuser durchzuführen.
Die aktuell gültigen Richtlinien für die Förderung von Wohnraum für Studierende sind bei der Planung und Durchführung einzuhalten.
Beauftragt werden sollen die Leistungsphasen 1-9 in Stufen. Sollte sich im Zuge der ersten Leistungsphasen die Unwirtschaftlichkeit der geplanten Maßnahme herausstellen, behält sich der Auftraggeber vor, die folgenden Leistungsphasen nicht zu beauftragen.
Beauftragt werden sollen die Leistungsphasen 1-9 in Stufen. Sollte sich im Zuge der ersten Leistungsphasen die Unwirtschaftlichkeit der geplanten Maßnahme herausstellen, behält sich der Auftraggeber vor, die folgenden Leistungsphasen nicht zu beauftragen.
Die Planungen sollen sofort begonnen werden.
Menge oder Umfang:
Beauftragung:
ELT- und AFL-Planung Anlagegruppen 4, 5 und 6 gem. § 53 HOAI, Leistungsphasen 1 - 9 gem. § 55 HOAI.
Der Auftraggeber beabsichtigt, die Leistungen stufenweise nach Leistungsphasen zu vergeben.
Aus der stufenweisen Beauftragung können keine zusätzlichen Honoraransprüche geltend gemacht werden.
Ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung weiterer Leistungen besteht nicht.
Beschreibung der Optionen: Eine stufenweise Beauftragung des Auftragnehmers ist möglich.
Dauer: 60 Monate Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
93051 Regensburg,
Dr.-Gessler-Str. 1.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1. Schriftliche Erklärung des Bewerbers, dass keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, aufgrund der in § 4 VOF genannten Verstöße rechtskräftig verurteilt worden ist. Anstatt dieser schriftlichen Erklärung kann der Bewerber seinen Bewerbungsunterlagen einen Bundeszentralregisterauszug oder gleichwertige Erklärung § 4 (7) beilegen.
1. Schriftliche Erklärung des Bewerbers, dass keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, aufgrund der in § 4 VOF genannten Verstöße rechtskräftig verurteilt worden ist. Anstatt dieser schriftlichen Erklärung kann der Bewerber seinen Bewerbungsunterlagen einen Bundeszentralregisterauszug oder gleichwertige Erklärung § 4 (7) beilegen.
2. Schriftliche Erklärung des Bewerbers, dass kein in § 4 (6) und § 4 (9) a mit d erwähnter Umstand vorliegt.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
1. Erklärung, ob und auf welche Art der Bewerber wirtschaftlich mit Unternehmen verknüpft ist (§ 4 (2) VOF).
2. Erklärung, ob und auf welche Art der Bewerber in relevanter Weise mit Anderen zusammenarbeitet (§ 4 (2) VOF).
3. Erklärung über den Gesamtumsatz des Bewerbers bezogen auf die diesen Auftrag abwickelnde Geschäftseinheit (Niederlassung bzw. Geschäftszweig) in den Geschäftsjahren 2011, 2012 und 2013 (§ 5 (4) c VOF). Sofern die Ausführung durch eine Niederlassung erfolgen soll, sind die Daten sowohl für das Gesamtunternehmen (Hauptsitz), als auch für die relevante Niederlassung zu erstellen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
3. Erklärung über den Gesamtumsatz des Bewerbers bezogen auf die diesen Auftrag abwickelnde Geschäftseinheit (Niederlassung bzw. Geschäftszweig) in den Geschäftsjahren 2011, 2012 und 2013 (§ 5 (4) c VOF). Sofern die Ausführung durch eine Niederlassung erfolgen soll, sind die Daten sowohl für das Gesamtunternehmen (Hauptsitz), als auch für die relevante Niederlassung zu erstellen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
1. Referenzen vergleichbarer erbrachter Ingenieurleistungen für die Anlagegruppen Starkstromanlagen, Fernmelde- und informationstechnische Anlagen und Förderanlagen für die Leistungsphasen 2 mit 9 gem. § 55 HOAI mit Angabe folgender Punkte (§ 5 (5) b VOF):
1. Referenzen vergleichbarer erbrachter Ingenieurleistungen für die Anlagegruppen Starkstromanlagen, Fernmelde- und informationstechnische Anlagen und Förderanlagen für die Leistungsphasen 2 mit 9 gem. § 55 HOAI mit Angabe folgender Punkte (§ 5 (5) b VOF):
— Projektbezeichnung,
— Beschreibung der Maßnahme,
— Planungs- bzw. Ausführungszeitraum,
— Anlagegruppen gem. § 53 HOAI,
— Durchgeführte Leistungsphasen nach § 55 HOAI,
— Anrechenbare Kosten netto in EUR,
— Personaleinsatz (auch Einsatz von freien Mitarbeitern),
— Ansprechpartner des Auftraggebers mit aktueller Telefonnummer.
2. Darstellung der Projektorganisation, in der die für die Erbringung der Leistung definitiv vorgesehenen verantwortlichen Personen einschl. Vertreter benannt sind, gem. § 4 (3) VOF.
Anzugeben sind:
— Name,
— Ausgeübte Funktion im Büro,
— Ausbildung,
— Dauer der Bürozugehörigkeit,
— Personenbezogene Referenzliste.
3. Erläuterung über die Zusammenarbeit mit öffentlichen Auftraggebern, z.B. staatliche Bauämter, Kommunen o. ä. (Baumaßnahme, Baujahr und Ansprechpartner mit Telefonnummer beim Auftraggeber) (§ 5 (5) b VOF).
4. Angaben zur technischen Ausstattung des Bewerbers (§ 5 (5) e VOF).
Angaben zu: Internet/E-Mail, Büro – Software, CAD – Programme, Datenaustausch-Formate CAD/AVA u. a.
5. Angaben zu den sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten des Bewerbers der letzten 3 Jahre 2011, 2012, 2013 (§ 5 (5) d VOF). Sofern die Ausführung durch eine Niederlassung erfolgen soll, sind die Daten sowohl für das Gesamtunternehmen (Hauptsitz), als auch für die relevante Niederlassung zu erstellen.
5. Angaben zu den sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten des Bewerbers der letzten 3 Jahre 2011, 2012, 2013 (§ 5 (5) d VOF). Sofern die Ausführung durch eine Niederlassung erfolgen soll, sind die Daten sowohl für das Gesamtunternehmen (Hauptsitz), als auch für die relevante Niederlassung zu erstellen.
6. Angaben zur Weitergabe von Leistungen an Subunternehmer (§ 5 (5) h VOF).
Im Falle einer Bedienung von Kapazitäten anderer Unternehmen ist mindestens eine von Bewerber und Nachunternehmer gegenseitig unterzeichnete Verpflichtungsermächtigung vorzulegen, die besagt, dass im Auftragsfall zwischen Auftraggeber und Bewerber auch das Vertragsverhältnis zwischen Bewerber und Nachunternehmer bindend zustande kommt.
Im Falle einer Bedienung von Kapazitäten anderer Unternehmen ist mindestens eine von Bewerber und Nachunternehmer gegenseitig unterzeichnete Verpflichtungsermächtigung vorzulegen, die besagt, dass im Auftragsfall zwischen Auftraggeber und Bewerber auch das Vertragsverhältnis zwischen Bewerber und Nachunternehmer bindend zustande kommt.
7. Darstellung von Maßnahmen zur Gewährleistung der Qualitätssicherung während der Planungs- und Bauphase (§ 5 (5) f VOF).
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Berufshaftpflichtversicherung über 3 000 000 EUR für Personenschäden sowie über mindestens 1 500 000 EUR für Sachschäden (Nachweis nicht älter als ein Jahr) bei einem in einem Mitgliedstaat der EU oder einem Vertragstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen. Die Deckung für das Objekt muss über die gesamte Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben. Die geforderte Sicherheit kann auch durch eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erfüllt werden, mit der dieses den Abschluss der geforderten Haftpflichtleistungen und Deckungsnachweise im Auftragsfall zusichert.
Berufshaftpflichtversicherung über 3 000 000 EUR für Personenschäden sowie über mindestens 1 500 000 EUR für Sachschäden (Nachweis nicht älter als ein Jahr) bei einem in einem Mitgliedstaat der EU oder einem Vertragstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen. Die Deckung für das Objekt muss über die gesamte Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben. Die geforderte Sicherheit kann auch durch eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erfüllt werden, mit der dieses den Abschluss der geforderten Haftpflichtleistungen und Deckungsnachweise im Auftragsfall zusichert.
Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckungen (also ohne Unterscheidung nach Sach- und Personenschäden) ist eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erforderlich, dass beide Schadenskategorien im Auftragsfall parallel zueinander mit den geforderten Deckungssummen abgesichert sind.
Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckungen (also ohne Unterscheidung nach Sach- und Personenschäden) ist eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erforderlich, dass beide Schadenskategorien im Auftragsfall parallel zueinander mit den geforderten Deckungssummen abgesichert sind.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter. Bewerber haben mit ihrem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben, in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der bevollmächtigte Vertreter aufgezeigt ist, der die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt. Mehrfachbeteiligungen einzelner Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft sind unzulässig und führen zur Nichtberücksichtigung sämtlicher betroffenen Bewerbergemeinschaften im weiteren Verfahren.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter. Bewerber haben mit ihrem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben, in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der bevollmächtigte Vertreter aufgezeigt ist, der die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt. Mehrfachbeteiligungen einzelner Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft sind unzulässig und führen zur Nichtberücksichtigung sämtlicher betroffenen Bewerbergemeinschaften im weiteren Verfahren.
Die Ausführung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten:
Nachweis der Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung Ingenieur gemäß Ingenieurgesetz oder ein gleichwertiger Nachweis über die berufliche Befähigung.
Ist der inländische Bewerber eine juristische Person, zu deren satzungsgemäßem Geschäftszweck die dem Projekt entsprechenden Fach-/Planungsleistungen gehören, ist dieser nur dann teilnahmeberechtigt, wenn durch Erklärung des Bewerbers nachgewiesen wird, dass der verantwortliche Projektbearbeiter die an die natürliche Person gestellten Anforderungen erfüllt.
Die Ausführung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten
Ist der inländische Bewerber eine juristische Person, zu deren satzungsgemäßem Geschäftszweck die dem Projekt entsprechenden Fach-/Planungsleistungen gehören, ist dieser nur dann teilnahmeberechtigt, wenn durch Erklärung des Bewerbers nachgewiesen wird, dass der verantwortliche Projektbearbeiter die an die natürliche Person gestellten Anforderungen erfüllt.
Auswärtige Bewerber mit der Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erfüllen die fachliche Voraussetzung für ihre Bewerbung, wenn ihre Berechtigung zur Führung der oben genannten Berufsbezeichnung nach der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen gewährleistet ist und im Auftragsfalle die Vorgaben des Art 2 BauKaG erfüllt sind.
Die Ausführung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten
Auswärtige Bewerber mit der Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erfüllen die fachliche Voraussetzung für ihre Bewerbung, wenn ihre Berechtigung zur Führung der oben genannten Berufsbezeichnung nach der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen gewährleistet ist und im Auftragsfalle die Vorgaben des Art 2 BauKaG erfüllt sind.
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals ✅
Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 3
Objektive Auswahlkriterien:
1. Ausschlußgründe gemäß § 4 VOF.
2. Leistungsfähigkeit, Fachkunde, fachliche Eignung und besondere Erfahrung für die zu planenden Leistungen nach II.1.5) Die Auswahl erfolgt anhand einer vergleichenden Bewertung der eingereichten Angaben und Unterlagen mithilfe einer Bewertungsmatrix.
2. Leistungsfähigkeit, Fachkunde, fachliche Eignung und besondere Erfahrung für die zu planenden Leistungen nach II.1.5) Die Auswahl erfolgt anhand einer vergleichenden Bewertung der eingereichten Angaben und Unterlagen mithilfe einer Bewertungsmatrix.
3. Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zu Grunde gelegten Kriterien zu hoch, kann die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbern durch Los getroffen werden (§ 10 (3) VOF).
3. Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zu Grunde gelegten Kriterien zu hoch, kann die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbern durch Los getroffen werden (§ 10 (3) VOF).
Der Teilnahmeantrag mit den entsprechenden Unterlagen ist ausschließlich im Original im verschlossenen Umschlag termingerecht einzureichen beim Studentenwerk Niederbayern/Oberpfalz, z. Hd. von Konrad Högl, Albertus-Magnus-Str. 4, 93053 Regensburg.
Der Umschlag ist aussen deutlich zu kennzeichnen mit der Kennung „Teilnahmeantrag VOF – Verfahren Studentenwohnanlage Regensburg Gesslerstraße – Technische Ausrüstung ELT/AFL“.
Kleinere Büroorganisationen und Berufsanfänger werden insbesondere auf die Möglichkeit der Bildung von Arbeitsgemeinschaften hingewiesen.
Die Bewerbungsunterlagen verbleiben beim Auftraggeber. Kosten, die dem Bewerber im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs entstehen, werden nicht erstattet.
Termine können je nach Ablauf bzw. Umfang des Auswahlverfahrens variieren.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Nordbayern, bei der Regierung von Mittelfranken
Postanschrift: Promenade 27
Postort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 981531277📞
Fax: +49 981531837 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Nach Zurückweisung einer Rüge beträgt die Frist für die Beantragung eines Nachprüfverfahrens vor der Vergabekammer 15 Kalendertage (§ 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Regierung der Oberpfalz, z. Hd. LBD Hermann Schröder
Postanschrift: Emmeramsplatz 8
Postort: Regensburg
Postleitzahl: 93047
Telefon: +49 9415680404📞
Fax: +49 9415680499 📠
Quelle: OJS 2014/S 214-379353 (2014-11-03)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2015-06-24) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Fax: +49 9419435888 📠
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Nordbayern bei der Regierung von Mittelfranken
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Regierung der Oberpfalz – VOB-Stelle
Quelle: OJS 2015/S 121-221318 (2015-06-24)