Die Stadt Sangerhausen hat den Bahnhof Sangerhausen, sowie das engere Umfeld von der Deutschen Bahn AG mit dem Ziel erworben, durch umfassende Sanierungsmaßnahmen und die Implementierung neuer Nutzungen eine Aufwertung des in Verbindung zum weitgehend sanierten Altstadtbereich stehenden Gebäudeensembles zu erreichen. Für die Durchführung des Vorhabens wurde der von der Deutschen Bahn AG erworbene Bahnhof durch die Stadt Sangerhausen an die SWG Städtische Wohnungsbau GmbH Sangerhausen veräußert. Der Bahnhofsbau wurde 1963 errichtet und steht aufgrund seiner bemerkenswerten architektonischen Qualität und hohen städtebaulichen Bedeutung als Zeugnis der frühen 60er Jahre zu großen Teilen unter Denkmalschutz. Das Gebäudeensemble besteht aus 4 unterschiedlichen Gebäudeteilen (Gebäude 2, 3, 4, 5 mit zusätzlichem Anbau), welche sich um einen ebenfalls denkmalgeschützten Vorplatz gruppieren. Die Gebäude 2, 3 und 4 sind noch in Betrieb und werden teilweise von verschiedenen Mietern genutzt. Aufgrund ihres schlechten baulichen Zustandes sind diese Gebäudeteile stark sanierungsbedürftig. Die Gebäudeteile 2 (Bruttogrundfläche BGF = ca. 1.100 m²), 3 (BGF = ca. 1.500 m²) sowie 4 (BGF = ca. 1.050 m²) sind im laufenden Betrieb zu sanieren und die Barrierefreiheit ist herzustellen. Das Gebäude 5 grenzt direkt an Gebäude 4 an und steht bis auf den Anbau seit Jahren leer. Aufgrund des sehr schlechten Bauzustandes soll das Gebäude 5 (BGF = ca. 1.000 m²) abgerissen werden, der Anbau bleibt erhalten. Auf der durch den Abbruch entstehenden Freifläche, sowie auf einer weiteren Grundstücksfläche sollen Stellplätze für PKW und Fahrräder entstehen. Desweiteren sind im Zuge der Bauarbeiten Interimslösungen für vorhandene Mieter bereitzustellen. Für die vorbenannten Leistungen sollen vom Auftragnehmer auf Grundlage einer funktionalen Leistungsbeschreibung mit Raumprogramm alle erforderlichen Planungs- und Bauleistungen als Generalübernehmer erbracht werden. Die Finanzierungsleistungen umfassen die Bauzwischenfinanzierung und die Endfinanzierung über 30 Jahre ab Abnahme der Bauleistungen in Anlehnung an ein ÖPP-Inhabermodell. Die Stadt Sangerhausen wird für die Gebäude einen Generalmietvertrag abschließen, um die Finanzierung des Vorhabens abzusichern.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2014-02-18.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2014-01-08.
Auftragsbekanntmachung (2014-01-08) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Bauleistungen im Hochbau
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Bauleistungen im Hochbau📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: SWG Städtische Wohnungsbau GmbH Sangerhausen
Postanschrift: Ulrichstr. 24
Postleitzahl: 06526
Postort: Sangerhausen
Kontakt
Internetadresse: http://www.swg-sangerhausen.de🌏
E-Mail: eberhard.ziegler@swg-sangerhausen.de📧
Telefon: +49 3464243461📞
Fax: +49 3464243454 📠
1) Mehrfachbewerbungen von Bewerbern, Bauunternehmen, Architekten sind nicht zugelassen und führen zum Ausschluss der Bewerbungen, an denen sich das entsprechende Unternehmen beteiligt hat.
2) Angebote, die eine Beauftragung von Bauunternehmen, Architekten beinhalten, die nicht in den Bewerbungsunterlagen des Bieters benannt worden waren, werden nicht zugelassen; ebenso Angebote von Bietergemeinschaften, die sich erst nach Aufforderung zur Angebotsabgabe aus aufgeforderten Unternehmen gebildet haben.
3) Jeder aufgeforderte Bieter, der ein der Ausschreibung entsprechendes Angebot mit den geforderten Unterlagen fristgerecht eingereicht hat, erhält für die Bearbeitung der Angebote eine Entschädigung in Höhe von 2.000 EUR. Allen Teilnehmern, die nach Aufforderung des Auftraggebers ihre Angebote überarbeiten, aber letztlich nicht den Zuschlag erhalten, wird für jede vom Auftraggeber geforderte Überarbeitung der Angebote eine Entschädigung in Höhe von 1.000 EUR gezahlt. Dieser Betrag enthält die gesetzliche Mehrwertsteuer. Der Auftragnehmer erhält keine Entschädigung. Für Nebenangebote wird ebenfalls keine Entschädigung gezahlt.
1) Mehrfachbewerbungen von Bewerbern, Bauunternehmen, Architekten sind nicht zugelassen und führen zum Ausschluss der Bewerbungen, an denen sich das entsprechende Unternehmen beteiligt hat.
2) Angebote, die eine Beauftragung von Bauunternehmen, Architekten beinhalten, die nicht in den Bewerbungsunterlagen des Bieters benannt worden waren, werden nicht zugelassen; ebenso Angebote von Bietergemeinschaften, die sich erst nach Aufforderung zur Angebotsabgabe aus aufgeforderten Unternehmen gebildet haben.
3) Jeder aufgeforderte Bieter, der ein der Ausschreibung entsprechendes Angebot mit den geforderten Unterlagen fristgerecht eingereicht hat, erhält für die Bearbeitung der Angebote eine Entschädigung in Höhe von 2.000 EUR. Allen Teilnehmern, die nach Aufforderung des Auftraggebers ihre Angebote überarbeiten, aber letztlich nicht den Zuschlag erhalten, wird für jede vom Auftraggeber geforderte Überarbeitung der Angebote eine Entschädigung in Höhe von 1.000 EUR gezahlt. Dieser Betrag enthält die gesetzliche Mehrwertsteuer. Der Auftragnehmer erhält keine Entschädigung. Für Nebenangebote wird ebenfalls keine Entschädigung gezahlt.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Stadt Sangerhausen hat den Bahnhof Sangerhausen, sowie das engere Umfeld von der Deutschen Bahn AG mit dem Ziel erworben, durch umfassende Sanierungsmaßnahmen und die Implementierung neuer Nutzungen eine Aufwertung des in Verbindung zum weitgehend sanierten Altstadtbereich stehenden Gebäudeensembles zu erreichen. Für die Durchführung des Vorhabens wurde der von der Deutschen Bahn AG erworbene Bahnhof durch die Stadt Sangerhausen an die SWG Städtische Wohnungsbau GmbH Sangerhausen veräußert.
Die Stadt Sangerhausen hat den Bahnhof Sangerhausen, sowie das engere Umfeld von der Deutschen Bahn AG mit dem Ziel erworben, durch umfassende Sanierungsmaßnahmen und die Implementierung neuer Nutzungen eine Aufwertung des in Verbindung zum weitgehend sanierten Altstadtbereich stehenden Gebäudeensembles zu erreichen. Für die Durchführung des Vorhabens wurde der von der Deutschen Bahn AG erworbene Bahnhof durch die Stadt Sangerhausen an die SWG Städtische Wohnungsbau GmbH Sangerhausen veräußert.
Der Bahnhofsbau wurde 1963 errichtet und steht aufgrund seiner bemerkenswerten architektonischen Qualität und hohen städtebaulichen Bedeutung als Zeugnis der frühen 60er Jahre zu großen Teilen unter Denkmalschutz.
Das Gebäudeensemble besteht aus 4 unterschiedlichen Gebäudeteilen (Gebäude 2, 3, 4, 5 mit zusätzlichem Anbau), welche sich um einen ebenfalls denkmalgeschützten Vorplatz gruppieren. Die Gebäude 2, 3 und 4 sind noch in Betrieb und werden teilweise von verschiedenen Mietern genutzt. Aufgrund ihres schlechten baulichen Zustandes sind diese Gebäudeteile stark sanierungsbedürftig. Die Gebäudeteile 2 (Bruttogrundfläche BGF = ca. 1.100 m²), 3 (BGF = ca. 1.500 m²) sowie 4 (BGF = ca. 1.050 m²) sind im laufenden Betrieb zu sanieren und die Barrierefreiheit ist herzustellen. Das Gebäude 5 grenzt direkt an Gebäude 4 an und steht bis auf den Anbau seit Jahren leer. Aufgrund des sehr schlechten Bauzustandes soll das Gebäude 5 (BGF = ca. 1.000 m²) abgerissen werden, der Anbau bleibt erhalten.
Das Gebäudeensemble besteht aus 4 unterschiedlichen Gebäudeteilen (Gebäude 2, 3, 4, 5 mit zusätzlichem Anbau), welche sich um einen ebenfalls denkmalgeschützten Vorplatz gruppieren. Die Gebäude 2, 3 und 4 sind noch in Betrieb und werden teilweise von verschiedenen Mietern genutzt. Aufgrund ihres schlechten baulichen Zustandes sind diese Gebäudeteile stark sanierungsbedürftig. Die Gebäudeteile 2 (Bruttogrundfläche BGF = ca. 1.100 m²), 3 (BGF = ca. 1.500 m²) sowie 4 (BGF = ca. 1.050 m²) sind im laufenden Betrieb zu sanieren und die Barrierefreiheit ist herzustellen. Das Gebäude 5 grenzt direkt an Gebäude 4 an und steht bis auf den Anbau seit Jahren leer. Aufgrund des sehr schlechten Bauzustandes soll das Gebäude 5 (BGF = ca. 1.000 m²) abgerissen werden, der Anbau bleibt erhalten.
Auf der durch den Abbruch entstehenden Freifläche, sowie auf einer weiteren Grundstücksfläche sollen Stellplätze für PKW und Fahrräder entstehen.
Desweiteren sind im Zuge der Bauarbeiten Interimslösungen für vorhandene Mieter bereitzustellen.
Für die vorbenannten Leistungen sollen vom Auftragnehmer auf Grundlage einer funktionalen Leistungsbeschreibung mit Raumprogramm alle erforderlichen Planungs- und Bauleistungen als Generalübernehmer erbracht werden.
Die Finanzierungsleistungen umfassen die Bauzwischenfinanzierung und die Endfinanzierung über 30 Jahre ab Abnahme der Bauleistungen in Anlehnung an ein ÖPP-Inhabermodell. Die Stadt Sangerhausen wird für die Gebäude einen Generalmietvertrag abschließen, um die Finanzierung des Vorhabens abzusichern.
Die Finanzierungsleistungen umfassen die Bauzwischenfinanzierung und die Endfinanzierung über 30 Jahre ab Abnahme der Bauleistungen in Anlehnung an ein ÖPP-Inhabermodell. Die Stadt Sangerhausen wird für die Gebäude einen Generalmietvertrag abschließen, um die Finanzierung des Vorhabens abzusichern.
Es werden Varianten akzeptiert ✅ Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: D-06526 Sangerhausen.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Bewerbungen sind in einem verschlossenen Umschlag und mit einem Kennzettel zu versehen und bei der unter I.1 genannten Stelle einzureichen. Der Kennzettel wird mit dem Bewerberformblatt zur Verfügung gestellt.
Für die Auswahl der Bewerber werden ausschließlich die eingereichten Bewerbungsunterlagen zugrunde gelegt und anhand der in dieser Bekanntmachung geforderten Erklärungen und Nachweise bewertet. Es werden nur Bewerbungen berücksichtigt, die fristgerecht eingegangen sind. Bewerbungsunterlagen oder Teile der Bewerbungsunterlagen, die vom Bewerber ausschließlich auf elektronischem Wege (z.B. per E-Mail oder Fax) versendet werden, sind nicht zugelassen und werden nicht berücksichtigt.
Für die Auswahl der Bewerber werden ausschließlich die eingereichten Bewerbungsunterlagen zugrunde gelegt und anhand der in dieser Bekanntmachung geforderten Erklärungen und Nachweise bewertet. Es werden nur Bewerbungen berücksichtigt, die fristgerecht eingegangen sind. Bewerbungsunterlagen oder Teile der Bewerbungsunterlagen, die vom Bewerber ausschließlich auf elektronischem Wege (z.B. per E-Mail oder Fax) versendet werden, sind nicht zugelassen und werden nicht berücksichtigt.
Zur Erhöhung der Übersichtlichkeit und zur Arbeitserleichterung sind die geforderten Angaben in dem Bewerberformblatt „Teilnahmewettbewerb“ zusammengefasst. Dieses ist vom Bewerber vollständig mit allen geforderten Angaben auszufüllen, in der vorgegebenen Gliederung mit den geforderten Anlagen zu versehen und zu unterschreiben. Das ausgefüllte Bewerberformblatt ist der Bewerbung zusammenhängend und in herausnehmbarer Form beizufügen.
Zur Erhöhung der Übersichtlichkeit und zur Arbeitserleichterung sind die geforderten Angaben in dem Bewerberformblatt „Teilnahmewettbewerb“ zusammengefasst. Dieses ist vom Bewerber vollständig mit allen geforderten Angaben auszufüllen, in der vorgegebenen Gliederung mit den geforderten Anlagen zu versehen und zu unterschreiben. Das ausgefüllte Bewerberformblatt ist der Bewerbung zusammenhängend und in herausnehmbarer Form beizufügen.
Das Formblatt kann per E-Mail an die E-Mail-Adresse p343_sgh_bhf@vbd-mail.de oder schriftlich bei der unter Ziffer I.1.angegebenen Adresse angefordert werden.
Bei der Zusammenstellung der Unterlagen ist darauf zu achten, dass nur Erklärungen und Nachweise eingereicht werden, die für die Bewerbung notwendig sind. Zusätzliche Informationen, die nicht dem Nachweis der geforderten Angaben dienen, werden nicht berücksichtigt. Die Nachweise können auch in Kopie eingereicht werden. Der Auftraggeber kann, wenn er dies für erforderlich hält, zur Überprüfung die Nachreichung des Originals verlangen. Alle Eigenerklärungen sind jedoch nur im Original gültig. Nachweise mit dem Zusatz „nicht älter als 6 Monate“ dürfen an dem unter Ziffer IV.3.4 genannten Tag nicht älter als 6 Monate sein.
Bei der Zusammenstellung der Unterlagen ist darauf zu achten, dass nur Erklärungen und Nachweise eingereicht werden, die für die Bewerbung notwendig sind. Zusätzliche Informationen, die nicht dem Nachweis der geforderten Angaben dienen, werden nicht berücksichtigt. Die Nachweise können auch in Kopie eingereicht werden. Der Auftraggeber kann, wenn er dies für erforderlich hält, zur Überprüfung die Nachreichung des Originals verlangen. Alle Eigenerklärungen sind jedoch nur im Original gültig. Nachweise mit dem Zusatz „nicht älter als 6 Monate“ dürfen an dem unter Ziffer IV.3.4 genannten Tag nicht älter als 6 Monate sein.
Durch die Vergabestelle werden bis 6 Tage vor Abgabe der Teilnahmeanträge Fragen beantwortet.
Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Nachweise kurzfristig nachzufordern; die Bewerber können jedoch nicht darauf vertrauen. Alle Bewerber werden gleich behandelt. Teilnahmeanträge, denen die geforderten Nachweise nicht oder nicht vollständig beigefügt sind und für die – nach Aufforderung – die geforderten Nachweise auch nach einer gesetzten Frist nicht nachgereicht wurden, werden nicht gewertet.
Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Nachweise kurzfristig nachzufordern; die Bewerber können jedoch nicht darauf vertrauen. Alle Bewerber werden gleich behandelt. Teilnahmeanträge, denen die geforderten Nachweise nicht oder nicht vollständig beigefügt sind und für die – nach Aufforderung – die geforderten Nachweise auch nach einer gesetzten Frist nicht nachgereicht wurden, werden nicht gewertet.
Unabhängig davon, ob sich mehrere Unternehmen als Bietergemeinschaft bewerben oder für einen Teil der Leistungen Nachunternehmer beauftragt werden sollen, sind die im Folgenden dargestellten Nachweise und Erklärungen für 1. Bewerber (A), 2. Bauunternehmen (B), 3. Architekturbüro (C) abzugeben. Beabsichtigt ein Unternehmen mehrere dieser Leistungen zu erbringen, so sind für jede dieser Leistungen alle geforderten Nachweise und Erklärungen einzureichen.
Unabhängig davon, ob sich mehrere Unternehmen als Bietergemeinschaft bewerben oder für einen Teil der Leistungen Nachunternehmer beauftragt werden sollen, sind die im Folgenden dargestellten Nachweise und Erklärungen für 1. Bewerber (A), 2. Bauunternehmen (B), 3. Architekturbüro (C) abzugeben. Beabsichtigt ein Unternehmen mehrere dieser Leistungen zu erbringen, so sind für jede dieser Leistungen alle geforderten Nachweise und Erklärungen einzureichen.
Ist der Bewerber eine bereits existierende Projektgesellschaft, die nur für dieses Projekt tätig werden soll, so sind die geforderten Angaben zu den unter Ziffer III.2) genannten Kriterien vom Initiator/Gesellschafter dieser Projektgesellschaft vorzulegen.
Ist der Bewerber eine bereits existierende Projektgesellschaft, die nur für dieses Projekt tätig werden soll, so sind die geforderten Angaben zu den unter Ziffer III.2) genannten Kriterien vom Initiator/Gesellschafter dieser Projektgesellschaft vorzulegen.
Ausländische Bewerber haben gleichwertige Nachweise ihrer Herkunftsländer zu führen bzw. gleichwertige Erklärungen abzugeben. Bei fremdsprachlichen Bescheinigungen ist eine amtlich anerkannte Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen.
Folgende Nachweise sind beizufügen:
A) für den Bewerber:
A1. Auszug aus dem Handelsregister, nicht älter als 6 Monate (Unternehmen, die nicht in das Handelsregister eingetragen sind, können hilfsweise einen Nachweis für die Mitgliedschaft in der IHK, Handwerksrolle oder vergleichbarer Kammer vorlegen, der nicht älter als 6 Monate sein darf).
A1. Auszug aus dem Handelsregister, nicht älter als 6 Monate (Unternehmen, die nicht in das Handelsregister eingetragen sind, können hilfsweise einen Nachweis für die Mitgliedschaft in der IHK, Handwerksrolle oder vergleichbarer Kammer vorlegen, der nicht älter als 6 Monate sein darf).
A2. Eigenerklärungen,
— dass keine Ausschlussgründe i. S. v. § 16 EG Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe g und § 16 EG Abs. 1 Nr. 2 VOB/ A vorliegen,
— dass das Unternehmen bzw. ihm zuzurechnende Personen…
… nicht rechtskräftig gegen eine der Vorschriften i. S. v. § 6 EG Abs. 4 Nr. 1 VOB/A verurteilt worden ist,
… in den letzten 3 Jahren nicht gemäß § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder § 21 Arbeitnehmerentsendegesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 EUR belegt worden ist.
A3. Erklärung eines oder mehrerer Kreditinstitute, in der diese die grundsätzliche Bereitschaft zur Finanzierung der Maßnahme erklären.
B) für das Bauunternehmen:
B1. Auszug aus dem Handelsregister, nicht älter als 6 Monate (Unternehmen, die nicht in das Handelsregister eingetragen sind, können hilfsweise einen Nachweis für die Mitgliedschaft in der IHK, Handwerksrolle oder vergleichbarer Kammer vorlegen, der nicht älter als 6 Monate sein darf).
B1. Auszug aus dem Handelsregister, nicht älter als 6 Monate (Unternehmen, die nicht in das Handelsregister eingetragen sind, können hilfsweise einen Nachweis für die Mitgliedschaft in der IHK, Handwerksrolle oder vergleichbarer Kammer vorlegen, der nicht älter als 6 Monate sein darf).
B2. Eigenerklärungen,
C) für das Architekturbüro:
C1. Nachweis der Eintragung des Entwurfsverfassers in einer Architektenkammer.
C2. Eigenerklärung, dass das Architekturbüro bzw. ihnen zuzurechnende Personen nicht rechtskräftig wegen einer der Vorschriften i. S. v. § 4 Abs. 6 VOF verurteilt worden ist.
C3. Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung des Entwurfsverfassers/Architekturbüros, nicht älter als 6 Monate.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Folgende Angaben oder Nachweise sind erforderlich:
A) für den Bewerber:
A4. Gesamtumsätze der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre.
A5. Referenzen zu vergleichbaren Projekten (Planung, Errichtung/Sanierung, Finanzierung), bei denen der Bewerber als verantwortlicher Partner (Vertragspartner/Initiator/Gesellschafter Objektgesellschaft) des Auftraggebers agierte; Referenzzeitraum ab 2005 (Zeitpunkt der Vertragsunterzeichnung). Das Projekt wird auch dann als Referenz anerkannt, wenn die Bauleistungen zwar begonnen, aber noch nicht abgeschlossen sind.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
A5. Referenzen zu vergleichbaren Projekten (Planung, Errichtung/Sanierung, Finanzierung), bei denen der Bewerber als verantwortlicher Partner (Vertragspartner/Initiator/Gesellschafter Objektgesellschaft) des Auftraggebers agierte; Referenzzeitraum ab 2005 (Zeitpunkt der Vertragsunterzeichnung). Das Projekt wird auch dann als Referenz anerkannt, wenn die Bauleistungen zwar begonnen, aber noch nicht abgeschlossen sind.
Mit Angaben zu: Jahr des Vertragsabschlusses, Name des Auftraggebers und Ansprechpartners, Realisierungsmodell, Auftragswert.
(Es werden max. 5 Referenzprojekte gewertet.)
A6. Darstellung sowie Erläuterung des vorgesehenen Realisierungsmodells und dessen Finanzierung. Es ist anzugeben, wer Vertragspartner des Auftraggebers werden soll (z.B. eine Projektgesellschaft).
A7. Benennung des für die Leitung und Aufsicht vorgesehenen kaufmännischen Personals und Angaben zu dessen Qualifikation: Abschlüsse und persönliche Referenzen (Angaben zum jeweiligen Referenzprojekt und zur Tätigkeit im Referenzprojekt).
B) für das Bauunternehmen:
B3. Gesamtumsätze der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Folgende Angaben oder Nachweise sind erforderlich:
B) für das Bauunternehmen:
B4. Referenzen über fertiggestellte Sanierungsvorhaben von denkmalgeschützten Gebäuden (insbesondere Bahnhöfe) und Gebäuden mit vergleichbar technischem Schwierigkeitsgrad und Bauvolumen (schlüsselfertig als Generalunternehmer); Referenzzeitraum ab 2005 (Zeitpunkt der Fertigstellung).
B4. Referenzen über fertiggestellte Sanierungsvorhaben von denkmalgeschützten Gebäuden (insbesondere Bahnhöfe) und Gebäuden mit vergleichbar technischem Schwierigkeitsgrad und Bauvolumen (schlüsselfertig als Generalunternehmer); Referenzzeitraum ab 2005 (Zeitpunkt der Fertigstellung).
Mit Angaben zu: Zeitraum der Bauerrichtung, Objekt, Name des Auftraggebers und Ansprechpartners, Auftragswert, Beschreibung der Aufgabenstellung, eigenem Anteil an den durchgeführten Leistungen.
(Es werden max. 5 Referenzprojekte gewertet. Referenzblätter mit bildlicher Darstellung sind erwünscht).
B5. Referenzen über fertiggestellte Projekte in Abstimmung mit der Deutschen Bahn; Referenzzeitraum ab 2005 (Zeitpunkt der Fertigstellung).
(Es werden max. 3 Referenzprojekte gewertet. Referenzblätter mit bildlicher Darstellung sind erwünscht).
B6. Benennung des für die Leitung und Aufsicht vorgesehenen technischen Personals und Angaben zu dessen Qualifikation: Abschlüsse und persönliche Referenzen (Angaben zum jeweiligen Referenzprojekt und zur Tätigkeit im Referenzprojekt).
C) für das Architekturbüro:
C4. Referenzen des vorgesehenen Architekturbüros/Entwurfsverfassers für realisierte Projekte insbesondere Sanierungsvorhaben von denkmalgeschützten Gebäuden; Referenzzeitraum ab 2005 (Zeitpunkt der Planungsleistung). Die Referenz wird auch dann anerkannt, wenn die angegebenen Planungsleistungen erbracht wurden, das Gebäude zwar begonnen, jedoch noch nicht fertiggestellt ist.
C4. Referenzen des vorgesehenen Architekturbüros/Entwurfsverfassers für realisierte Projekte insbesondere Sanierungsvorhaben von denkmalgeschützten Gebäuden; Referenzzeitraum ab 2005 (Zeitpunkt der Planungsleistung). Die Referenz wird auch dann anerkannt, wenn die angegebenen Planungsleistungen erbracht wurden, das Gebäude zwar begonnen, jedoch noch nicht fertiggestellt ist.
Mit Angaben zu: Zeitraum der Planungsleistung und Bauausführung, Objekt, Name des Auftraggebers und Ansprechpartners, Auftragswert (Projektvolumen), persönlich erbrachte Leistungsphasen nach HOAI.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Nach Zuschlagserteilung hat der Auftragnehmer eine Vertragserfüllungsbürgschaft oder vergleichbare Sicherheiten in Höhe von 5 % des Pauschalfestpreises (netto) von einem in der Europäischen Gemeinschaft zugelassenen Kreditinstitut oder Kreditversicherer zu stellen.
Nach Zuschlagserteilung hat der Auftragnehmer eine Vertragserfüllungsbürgschaft oder vergleichbare Sicherheiten in Höhe von 5 % des Pauschalfestpreises (netto) von einem in der Europäischen Gemeinschaft zugelassenen Kreditinstitut oder Kreditversicherer zu stellen.
Die jeweilige Sicherheit wird nach rechtsgeschäftlicher Abnahme der Bauleistungen gegen Mängelansprüchebürgschaften in Höhe von 5 % des Pauschalfestpreises (netto) eines in der Europäischen Gemeinschaft zugelassenen Kreditinstitutes oder Kreditversicherers ausgetauscht. Näheres regeln die Vergabeunterlagen.
Die jeweilige Sicherheit wird nach rechtsgeschäftlicher Abnahme der Bauleistungen gegen Mängelansprüchebürgschaften in Höhe von 5 % des Pauschalfestpreises (netto) eines in der Europäischen Gemeinschaft zugelassenen Kreditinstitutes oder Kreditversicherers ausgetauscht. Näheres regeln die Vergabeunterlagen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Die Endfinanzierung erfolgt über einen Zeitraum von 30 Jahren ab Abnahme der Bauleistungen auf Basis der einredefrei gestellten Mietzahlungen der Stadt Sangerhausen. Die Kosten der Bauzwischenfinanzierung werden Bestandteil der Berechnungsgrundlage für die Ratenkalkulation der Endfinanzierung. Die Bauzwischenfinanzierung ist auf die Bonität des Auftragnehmers abzustellen. Einredeverzichtserklärungen während der Bauzeit werden nicht gegeben. Näheres regeln die Vergabeunterlagen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln
Die Endfinanzierung erfolgt über einen Zeitraum von 30 Jahren ab Abnahme der Bauleistungen auf Basis der einredefrei gestellten Mietzahlungen der Stadt Sangerhausen. Die Kosten der Bauzwischenfinanzierung werden Bestandteil der Berechnungsgrundlage für die Ratenkalkulation der Endfinanzierung. Die Bauzwischenfinanzierung ist auf die Bonität des Auftragnehmers abzustellen. Einredeverzichtserklärungen während der Bauzeit werden nicht gegeben. Näheres regeln die Vergabeunterlagen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Sofern ein Angebot von einer Bietergemeinschaft erfolgt, hat diese gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter anzubieten.
Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Auswahlkriterien:
Wirtschaftliche und technische Leistungsfähigkeit und Fachkunde nach Maßgabe der nachfolgend genannten Auswahlkriterien und der (jeweils in Prozent) angegebenen Gewichtung auf der Grundlage der eingereichten Erklärungen und Nachweise. Die Angaben zu den unter Ziffer III.2.2 und III.2.3 gehen wie folgt in die Bewertung ein:
Wirtschaftliche und technische Leistungsfähigkeit und Fachkunde nach Maßgabe der nachfolgend genannten Auswahlkriterien und der (jeweils in Prozent) angegebenen Gewichtung auf der Grundlage der eingereichten Erklärungen und Nachweise. Die Angaben zu den unter Ziffer III.2.2 und III.2.3 gehen wie folgt in die Bewertung ein:
Auswahlkriterien für den Bewerber (A4 bis A7) mit insgesamt 20 %; (A4 mit 2,5 %, A5 mit 10 %, A6 mit 5 %, A7 mit 2,5 %);
Auswahlkriterien für das Bauunternehmen (B3 bis B6) mit insgesamt 50 %; (B3 mit 5%, B4 mit 30 %, B5 mit 10 %, B6 mit 5 %);
Auswahlkriterien für das Architekturbüro (C4) mit insgesamt 30 %.
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2014-03-28 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Other
Kontakt
Kontaktperson: Eberhard Ziegler
Internetadresse: www.swg-sangerhausen.de🌏
Referenz Zusätzliche Informationen
1) Mehrfachbewerbungen von Bewerbern, Bauunternehmen, Architekten sind nicht zugelassen und führen zum Ausschluss der Bewerbungen, an denen sich das entsprechende Unternehmen beteiligt hat.
2) Angebote, die eine Beauftragung von Bauunternehmen, Architekten beinhalten, die nicht in den Bewerbungsunterlagen des Bieters benannt worden waren, werden nicht zugelassen; ebenso Angebote von Bietergemeinschaften, die sich erst nach Aufforderung zur Angebotsabgabe aus aufgeforderten Unternehmen gebildet haben.
2) Angebote, die eine Beauftragung von Bauunternehmen, Architekten beinhalten, die nicht in den Bewerbungsunterlagen des Bieters benannt worden waren, werden nicht zugelassen; ebenso Angebote von Bietergemeinschaften, die sich erst nach Aufforderung zur Angebotsabgabe aus aufgeforderten Unternehmen gebildet haben.
3) Jeder aufgeforderte Bieter, der ein der Ausschreibung entsprechendes Angebot mit den geforderten Unterlagen fristgerecht eingereicht hat, erhält für die Bearbeitung der Angebote eine Entschädigung in Höhe von 2.000 EUR. Allen Teilnehmern, die nach Aufforderung des Auftraggebers ihre Angebote überarbeiten, aber letztlich nicht den Zuschlag erhalten, wird für jede vom Auftraggeber geforderte Überarbeitung der Angebote eine Entschädigung in Höhe von 1.000 EUR gezahlt. Dieser Betrag enthält die gesetzliche Mehrwertsteuer. Der Auftragnehmer erhält keine Entschädigung. Für Nebenangebote wird ebenfalls keine Entschädigung gezahlt.
3) Jeder aufgeforderte Bieter, der ein der Ausschreibung entsprechendes Angebot mit den geforderten Unterlagen fristgerecht eingereicht hat, erhält für die Bearbeitung der Angebote eine Entschädigung in Höhe von 2.000 EUR. Allen Teilnehmern, die nach Aufforderung des Auftraggebers ihre Angebote überarbeiten, aber letztlich nicht den Zuschlag erhalten, wird für jede vom Auftraggeber geforderte Überarbeitung der Angebote eine Entschädigung in Höhe von 1.000 EUR gezahlt. Dieser Betrag enthält die gesetzliche Mehrwertsteuer. Der Auftragnehmer erhält keine Entschädigung. Für Nebenangebote wird ebenfalls keine Entschädigung gezahlt.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammern beim Landesverwaltungsamt Sachsen Anhalt
Postanschrift: Ernst-Kamieth-Straße 2
Postort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3455141529📞
Internetadresse: http://www.sachsen-anhalt.de/LPSA/index.php?id=16466🌏
Fax: +49 3455141115 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Rügefrist richtet sich nach dem Wortlaut des § 107 GWB.
Die Rüge eines Verstoßes hat danach unverzüglich zu erfolgen. Unverzüglich bedeutet nach der gesetzlichen Definition des § 121 Abs. 1 BGB „ohne schuldhaftes Zögern“. Die hierfür zulässige Frist wird in der Rechtsprechung nicht einheitlich beurteilt und beträgt – je nach der Besonderheit des Einzelfalls – regelmäßig zwischen 3 Kalendertagen und längstens 14 Kalendertagen.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Rüge eines Verstoßes hat danach unverzüglich zu erfolgen. Unverzüglich bedeutet nach der gesetzlichen Definition des § 121 Abs. 1 BGB „ohne schuldhaftes Zögern“. Die hierfür zulässige Frist wird in der Rechtsprechung nicht einheitlich beurteilt und beträgt – je nach der Besonderheit des Einzelfalls – regelmäßig zwischen 3 Kalendertagen und längstens 14 Kalendertagen.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2014/S 007-007371 (2014-01-08)